Schenken und Vererben

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1 Schenken und Vererben Bürgerstiftung Braunschweig 16. Oktober 2012 Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Erbrecht

2 Inhalte 1.Zivilrecht 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht 3. Gestaltungstipps

3 Teil 1: Zivilrecht

4 Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge Erbrecht gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Testament Erbvertrag Pflichtteilsverzicht privatschriftliches Testament notarielles Testament

5 Gesetzliche Erbfolge 5. Ordnung Weitere Voreltern Abkömmlinge 4. Ordnung Urgroßeltern Abkömmlinge 3. Ordnung Großeltern Onkel/Tante Vetter/Cousine Abkömmlinge 2. Ordnung Eltern Geschwister Neffe/Nichte Abkömmlinge Erblasser 1. Ordnung Kinder Enkel Abkömmlinge

6 Gesetzliche Erbfolge Ausgangsfall: E ist beruflich und privat erfolgreich. Die Sparkasse hat ihm erst kürzlich für den Erwerb eines Einfamilienhauses einen erheblichen Kredit gewährt. Mit seiner Freundin, der Sozialpädagogin F, erwartet er das erste Kind. Ein Verkehrsunfall setzt seinem Leben ein jähes Ende.

7 Gesetzliche Erbfolge Ausgangsfall Fall Erben nichteheliche Lebensgemeinschaft 1 minderjähriges Kind bzw. nasciturus 0 = Partner 1 = Kind (auch nasciturus)

8 Abwandlung 1: Gesetzliche Erbfolge E hat F geheiratet, sein Kind ist geboren. Ein Ehevertrag besteht nicht. Auf dem Weg zur Kinderkrippe versterben E und das Kind gemeinsam.

9 Gesetzliche Erbfolge Abwandlung 1 Fall Erben EM stirbt kein Kind überlebt ihn ¾ Ehefrau ¼ Eltern = Schwiegereltern EF

10 Abwandlung 2: Gesetzliche Erbfolge E ist noch verheiratet und hat inzwischen 2 minderjährige Kinder. Auf einer Geschäftsreise verunfallt er tödlich. Es besteht weiterhin kein Ehevertrag. Alternativ: E hat Gütertrennung vereinbart

11 Gesetzliche Erbfolge Ehegattenerbrecht Verwandte Zugewinn- Gütertrennung gemeinschaft 2 Kinder EF: 1/2 EF: 1/3 (1/4 Erbteil Kinder: je 1/3 + 1/4 Zugewinn) Kinder: je 1/4

12 Zugewinnausgleich Abwandlung 3: E hat seine Ehefrau F zwar als Alleinerbin eingesetzt, seinen inzwischen volljährigen Kindern jedoch sein Aktiendepot vermacht, das 90 % seines Vermögens ausmacht. F schlägt die Erbschaft aus.

13 Zugewinnausgleich Wird ein Ehepartner nicht Erbe, hat er die Möglichkeit der Geltendmachung des Zugewinnausgleichsanspruches und des kleinen Pflichtteilsrechtes Hierbei handelt es sich um jeweils sofort fällige Geldansprüche, die zusammen je nach Gestaltung weitaus mehr als 50 % des Nachlasses betragen können.

14 Pflichtteilsrecht Abwandlung 4: E hat sich von seiner Ehefrau F scheiden lassen. Testamentarisch hat er seine neue Lebensgefährtin zu seiner Alleinerbin eingesetzt. Um späteren Streit mit seinen Kinder zu vermeiden, hat er diesen jeweils geschenkt. Seine beiden Kinder machen dennoch Pflichtteilsansprüche geltend.

15 Pflichtteilsrecht Pflichtteil: Hälfte des gesetzlichen Erbteils Pflichtteilsergänzung: zeitanteilige Hinzurechnung von Schenkungen der letzten 10 Jahre (ohne Frist bei Ehegatten) Pflichtteilsanrechnung: nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Zeitpunkt der Schenkung Vermeidung: Pflichtteilsrechtsverzichtsvertrag

16 Gewillkürte Erbfolge Formen letztwilliger Verfügungen 1. Einseitige Verfügungen Testament 2. Zweiseitige Verfügungen Erbvertrag Gemeinschaftliches Testament (nur zwischen Eheleuten) 1. Formen der letztwilligen Verfügungen Erbvertrag immer notariell Testament wahlweise handschriftlich oder notariell gilt auch für Aufhebungen und Änderungen

17 Gewillkürte Erbfolge Inhalt letztwilliger Verfügungen Checkliste 1. Erbeinsetzung a) Vollerbe (-n) b) Vor- und Nacherbschaft 2. Vermächtnis 3. Auflage 4. Teilungsanordnung (Festlegung der Vermögensverteilung) 5. Vermächtnis (Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände) 6. Vormundbenennung (Personensorge) 7. Testamentsvollstreckung (Vermögenssorge) 8. Bindung/Änderbarkeit (oft vergessen!) 9. Pflichtteilsstrafklausel 10. Ggf. Pflichtteilsverzichtsvertrag

18 Gewillkürte Erbfolge 1. Vorteile eines notariellen Testamentes Klarheit durch Fachsprache Kostenersparnis durch Verzicht auf Erbschein erhöhte Beweiskraft 2. Kosten eines notariellen Testamentes maßgebend: Reinvermögen Gebühren z.b. bei einem einseitigen Testament: - Vermögen: : 132,-- zzgl. USt + Schreibgebühren - Vermögen: : 432,-- zzgl. USt + Schreibgebühren Gebühren z.b. bei einem gemeinschaftl. Testament: - Vermögen: : 264,-- zzgl. USt + Schreibgebühren - Vermögen: : 864,--- zzgl. USt + Schreibgebühren 3. Verwahrung Die Verwahrung beim AG kostet etwa 25 % vorst. Geb. o. USt

19 Teil 2: Erbschaft- und Schenkungsteuer

20 Steuerklassen I II III Ehegatte Abkömmlinge Eltern und alle übrigen Kinder von lebenden Voreltern Erwerber Stiefkinder Kindern und bei Stiefkindern Schenkung Kinder Eltern und Geschwister verstorbener Voreltern bei und deren Zweckzu- Kinder und Erwerb von Abkömml. wendungen Stiefkinder Todes wegen 1. Grades Stiefeltern Schwiegerkinder und -eltern geschied. Ehegatten

21 Persönliche Freibeträge Steuerklasse Euro I Ehepartner, eingetr.lebenspartner I Kinder, Stiefkinder I Enkel I Sonstige Personen II Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen, III Sonstige Beschränkt Stpfl

22 Sachliche Freibeträge Gegenstand in Steuerklasse I Hausrat andere bewegliche körperliche Gegenstände Euro in Steuerklasse II und III für Hausrat pp Steuerbefreiung für Entgelt für Pflege- und Unterhaltsleistung

23 Tarif Erbschaft/Schenkung bis EUR Steuerklassen I II III % 15% 30% % 20% 30% % 25% 30% % 30% 30% % 35% 50% % 40% 50% darüber 30% 43% 50%

24 Teil 3: Gestaltungstipps

25 Tipp 1: Veränderung der Steuerklasse Witwer W schenkt (alt.: hinterlässt) der nichtehelichen Lebenspartnerin das Einfamilienhaus mit einem Steuerwert = Verkehrswert von Zuwendung an Lebensgefährten Ehegatten Steuerklasse III I Wert Freibetrag Steuerpflichtig Steuersatz 30 % 0 % Steuerbelastung Lösung: Eheschließung Beschränkung auf Zuwendungsnießbrauch in geeigneten Fällen: Adoption

26 Tipp 2: Schenkungen beider Elternteile Fall: Übertragung einer beiden Ehegatten je zur Hälfte gehörenden Immobilie auf beide Kinder Idee: EM ½ EF ½ S T Lösung : EM EF ¼ ¼ ¼ ¼ S T Dr. Dr. Michael Michael Messner Messner Kapp, Ebeling Kapp, & Partner, Ebeling Hannover & Partner

27 Tipp 3: Kettenschenkung Fall: EF möchte der Tochter zuwenden Lösung: EF EM T Hinweis: EM darf nicht rechtlich zur Weitergabe verpflichtet sein Schamfrist einhalten Ideal: Austausch des Gegenstandes (Aktien statt Geld)

28 Tipp 4: Mittelbare Schenkung Vater möchte Tochter eine bestimmte Immobilie (Verkehrswert = , Steuerwert = ) schenken Vater ist jedoch nicht Eigentümer der Immobilie 1. Alternative: Geldschenkung Vater schenkt Tochter Geldbetrag in Höhe von ohne Auflage steuerpflichtiger Erwerb: Geldschenkung / Freibetrag = ; bei 11 % Steuer = Alternative: mittelbare Grundstücksschenkung: Vater schenkt Tochter Geldbetrag ( ) mit der Auflage, die bestimmte Immobilie zu erwerben steuerpflichtiger Erwerb: Grundstück / = 0 Steuer = 0

29 Tipp 5: Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt A ist 55 Jahre alt und überträgt eine gewerblich genutzte Eigentumswohnung im Wert von (Verkehrswert = Steuerwert) seinem Neffen unter Nießbrauchsvorbehalt. Erwerb abzgl. Nießbrauchslast ( /. 18,6 = *13,838)./ abzgl. Freibetrag Steuerklasse II./ steuerpflichtiger Erwerb Steuer 15 % 840 Die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt führt zu einer erheblichen Minderbelastung ggü. der Übertragung im Erbfall. Im Erbfall betrüge die ErbSt dagegen:

30 Tipp 6: Schenkung im 10-Jahres-Turnus Früher Schenken = effektiver Vererben Erneute Freibeträge, wenn und soweit mind. 2 Erwerbe außerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes erfolgen Beispiel Schenkung an Kind Erbfall an Kind Steuersatz 11 %, Steuer Abwandlung Schenkung schon Anfang 2002 Steuer bei gleicher Rechtslage 0 zusätzliche Vorteile: Wertzuwachs wird von ErbSt nicht erfasst Beschenkter unterliegt oft geringerer ESt

31 Tipp 7: Zuwendung eigengenutzter Immobilie 13 Nr. 4 a bis c ErbStG stellt die Schenkung des selbstgenutzten Familienwohnheims an Ehepartner und Kinder (bei diesen nur im Todesfall) steuerfrei unmittelbare und mittelbare Zuwendung auch Kredittilgung des Partners steuerfrei keine Wertgrenze Bei Schenkung unter Lebenden keine weiteren Voraussetzung Bei Erwerb von Todes wegen Behaltefrist: Selbstnutzung für 10 Jahre Tipp: Eine Schenkung zu Lebzeiten mit Rückforderungsrecht für den Todesfall vermeidet sämtliche Bindungen und schafft endgültige ErbSt-Freiheit

32 Tipp 8: Lebensversicherung über Kreuz Paare, die sich gegenseitig über Lebensversicherungen absichern wollen, sollten nicht ihren eigenen Todesfall versichern und den Partner als Begünstigten in die Police eintragen. Im Todesfall würde der Partner dann die Versicherungssumme von dem jeweils anderen erben und müsste Steuern zahlen. Versichern die Partner dagegen in ihrer Police das Leben des anderen und nicht das eigene, erhält der Überlebende als Versicherungsnehmer direkt das Geld von der Versicherung regelmäßig steuerfrei.

33 Tipp 9: Mod. Zugewinngemeinschaft statt Gütertrennung 5 ErbStG - Voraussetzungen : Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Zeitpunkt des Ablebens Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehepartners bei fiktiver Ehescheidung am Todestag Begrenzung auf das während der Dauer des Güterstands der Zugewinngemeinschaft erworbene Vermögen Vorteil: Der Zugewinnausgleichsanspruch unterliegt nicht der Erbschaftsteuer

34 Beispiel Modifizierte Zugewinngemeinschaft Ehemann M verstirbt. Alleinerbin ist die Ehefrau F. Der Wert des Nachlasses beträgt T 900. Bei fiktiver Scheidung im Zeitpunkt des Todes hätte F T 450 fordern können, da bei Eheschließung beide Partner kein Vermögen besaßen. Der Erwerb ist vollständig steuerfrei, da T 450 nach 5 Abs.1 ErbStG nicht belastet werden, der Rest durch den persönlichen Freibetrag von T 500 abgedeckt wird. Ratschlag: Die Zugewinngemeinschaft nicht leichtfertig aufgeben

35 Tipp 10: Güterstandsschaukel Fall: Eheleute Zugewinngemeinschaft Zugewinn EM Zugewinn EF 1 Mio. Die Eheleute wollen ein ausgeglichenes Vermögen herstellen, ohne die Freibeträge für Schenkungen zu beanspruchen. Lösung Ehevertrag: Abschluss eines Gütertrennungsvertrages Ausgleich der Zugewinndifferenz Rückkehr in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft

36 Tipp 11: Optimierung Berliner Testament Berliner Testament: Erbeinsetzung gegenseitig und zugleich Schlusserbeinsetzung (meist Kinder) Vorteile Nachteile optimale Absicherung Ehepartner gesicherte Schlusserbfolge Pflichtteilsproblematik starke Bindung des Überlebenden verhindert Anpassung u. U. hohe ErbSt-Belastung

37 Beispiel Optimierung Berliner Testament Ausgangslage: Ehemann Vermögen 1 Mio Ehefrau Vermögen Kinder Gütertrennung 1. Erbfall Ehefrau 1 Mio. Erwerb nach Freibetrag Steuersatz 15 %, Steuer

38 Beispiel Optimierung Berliner Testament 2. Erbfall Erwerb Ehemann Ehefrau./ ErbSt / 1. Erbfall Stpfl. Erwerb Erwerb je Kind Abzgl. Freibetrag./ ErbSt 15 % pro Kind jeweils Gesamtbelastung 2 * = Erbfall Erbfall

39 Beispiel Optimierung Berliner Testament Gestaltung Gestaltung: Ehefrau Alleinerbin Kinder Vermächtnisse in Höhe des Freibetrages ; ggf. mit Stundung 1. Erbfall: Ehefrau Stpfl. Erwerb (1 Mio./. 500 T./. 800 T ) ; Steuer = 0 Kinder Stpfl. Erwerb in Höhe Freibetrag; Steuer = 0 2. Erbfall: Erwerb je Kind 350 T kleiner als Freibetrag; Steuer = 0 Steuerbelastung gesamt 0

40 Tipp 12: Überspringen einer Generation Reduzierung der Steuerbelastung, indem das Vermögen nicht den Kindern zugewiesen wird, sondern den Enkeln ggf. Kombination mit Nießbrauch zu Gunsten der Kinder (Versorgung)

41 Tipp 13: Ausschlagung Fall wie zuvor, EM 1 Mio EF 500 T 2 Kinder Berliner Testament EM nun verstorben, EF 82 Jahre alt Gestaltung: Ausschlagung mit/ohne Abfindung Hinweis: 6-Wochen-Frist

42 Tipp 14: Pflichtteilsgeltendmachung einvernehmlich Pflichtteil = ½ gesetzlicher Erbteil Fall wie zuvor, 6-Wochen-Frist verstrichen Gestaltung: Geltendmachung v. Pflichtteilsansprüchen pro Kind steuerfrei Hinweis: auch einvernehmlich möglich Achtung bei Pflichtteilsstrafklausel im Testament Merke: Gestaltungen auch nach dem Tod möglich

43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Erbrecht Kapp, Ebeling & Partner Berliner Allee Hannover Tel: 0511/ michael.messner@kapp-ebeling.de

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