Konkubinat, Auflösung des Konkubinats, Vor- und Nachteile, Konkubinats-Vertrag, Verlobung; Auflösung des Verlöbnisses

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Konkubinat, Auflösung des Konkubinats, Vor- und Nachteile, Konkubinats-Vertrag, Verlobung; Auflösung des Verlöbnisses"

Transkript

1 Thema 7 Von zu Hause ausziehen 7.2 Zusammenleben 7.2 (1) Konkubinat und Verlobung Buch: FUCHS S Gesetzestexte OR 530ff Einfache Gesellschaft ZGB Verlöbnis Klasse: Name: SEP- Begriffe: Konkubinat, Auflösung des Konkubinats, Vor- und Nachteile, Konkubinats-Vertrag, Verlobung; Auflösung des Verlöbnisses 1 Zusammenleben die tägliche Herausforderung Jeder wünscht sich einen Partner 1, mit dem er in solider Verbindung einen Teil seines Lebensweges gemeinsam gehen kann. Nur wissen wir vom Hörensagen oder aus eigener Erfahrung - dass es weder einfach ist, die gewünschte Partnerin/den gewünschten Partner zu treffen noch ein Leichtes, die gewonnene Beziehung zu halten. Dem Zusammenleben sind heute rechtlich und moralisch weniger Grenzen gesetzt als noch vor wenigen Jahrzehnten: die Anerkennung des Konkubinats (das Zusammenleben ohne verheiratet zu sein war bis in den 90er Jahren eine Straftat) als dauernde Lebensform, die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber homosexuellen Paaren, die Gesetzeserweiterung der eingetragenen Partnerschaft, die steigende Scheidungsrate. Dies und vieles mehr lassen uns erahnen, dass das Zusammenleben auch in Zukunft nicht einfacher wird. Die Ehe auf Probe (Konkubinat) erfreut sich daher immer grösserer Beliebtheit hier kann man ausprobieren, wie sich die Liebe im grauen Alltag bewährt. 2 Das Konkubinat - die wilde Ehe 2.1 Definition und Abgrenzung Lesen Sie im Buch FUCHS, wie die Definition von Konkubinat lautet. Schreiben Sie die drei wichtigsten Merkmale auf. a) Voraussetzungen des Konkubinats Von einem Konkubinat wird gesprochen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: b) Abgrenzung zur eingetragenen Partnerschaft (gleichgeschlechtliche Paare) Unter den oben bei a) erklärten Begriff des Konkubinats fallen nicht die gleichgeschlechtlichen Paare. Es gelten für diese jedoch die meisten für das Konkubinat entwickelten Grundsätze. Das Geschlecht bleibt somit weitestgehend ohne Bedeutung. Für die Lebensform der eingetragenen Partnerschaft (für gleichgeschlechtliche Paare) stehen besondere gesetzliche Bestimmungen zur Verfügung. 1 auch ohne Doppelschreibweise sind jeweils beide Geschlechter gemeint 1

2 Soziologen meinen, dass zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr experimentiert wird, ob man lieber allein, oder ob man lieber mit einem Partner/einer Partnerin zusammenleben will. Gegen das 30. Lebensjahr wird die Kinderfrage aktuell, so dass die Heiratswilligkeit steigt. Laut einer holländischen Studie halten Ehen, die im Konkubinat "ausprobiert" worden sind, nicht besser oder länger als Ehen, die ohne vorheriges Zusammenleben geschlossen wurden. Das kann damit zusammenhängen, dass Menschen, die im Konkubinat leben, deutlich individualistischer eingestellt sind als solche, die gleich heiraten. 2.2 Vor- und Nachteile des Konkubinats Lesen Sie den Ratgeber des Beobachters Lohnt es sich zu heiraten? und dokumentieren Sie in Sätzen, welche finanziellen Auswirkungen ein Konkubinat hat. a) Finanzielles Steuern Sozialhilfe Erbe AHV Unterhaltszahlungen Lesen Sie auf der Seite 53 (oben) im Buch FUCHS und dokumentieren Sie in Sätzen, welche Vorteile das Konkubinat hat. Listen Sie nur diejenigen Vorteile auf, die oben nicht schon genannt wurden. b) Vorteile des Konkubinats 2

3 2.3 Der Konkubinats-Vertrag Leider wird in der ersten Verliebtheit gerne versäumt, dem Crashfall vorzubeugen und die Auflösung des Konkubinats schon im Vorneherein zu regeln. Kommt es zur Trennung, lassen die Emotionen oft keinen Platz für sachbezogene Auseinandersetzungen. Da fliegen schon mal die Fetzen Darum aufgepasst: Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Es gibt also in den Gesetzen keine Artikel, die das Konkubinat im Speziellen regelt, schon gar nicht die Auflösung des Konkubinats. Somit fehlt auch das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem langjährigen, vielleicht lebenslangen Partner verlangt nach einer individuellen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Da das Gesetz Konkubinatsverbindungen nicht regelt, benötigen die Konkubinatspaare eine rechtliche Grundlage, die von den Paaren selbst in die Wege geleitet werden muss. Einfache Lösungen bieten die Konkubinats-Verträge, in welchen Regelungen für die Auflösung des Konkubinats schon zu Beginn der gemeinsamen Zeit festgelegt werden. Quelle: Lesen Sie in FUCHS S. 52 nach, was ein Konkubinats-Vertrag ist und welche Punkte er beinhalten sollte. Nehmen Sie danach zu folgenden Punkten mit einem ganzen Satz Stellung: a) Wann/in welcher Lebenssituation ist die gegenseitige Begünstigung im Todesfall sinnvoll? b) Wie lässt sich Punkt 8 der Liste konkret umsetzen? c) Wie stellen Sie sich persönlich zu Punkt 5 der Liste? Nehmen Sie an, Ihr Konkubinatspartner arbeitet nur 80%, in dieser Zeit versorgt er den gemeinsamen Haushalt (Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Bügeln, Putzen). Was wäre Ihnen die Haushaltarbeit des Partners/der Partnerin wert? Begründen Sie Ihre Meinung mit stichhaltigen Argumenten 3

4 2.4 Auflösung des Konkubinats vor Gericht Bei der Beurteilung von Streitfällen nehmen die Gerichte Bezug auf das Recht der sogenannten einfachen Gesellschaft des Obligationenrechtes (Art. 530ff. OR), da für das Konkubinat keine gesetzlichen Regeln bestehen. Das Recht der einfachen Gesellschaft ist auf wirtschaftliche Tätigkeiten zugeschnitten und enthält entsprechende Regeln (Gewinnbeteiligung, Geschäftsführung, Rechtslage bei Auflösung etc.). Die Regeln können unter Umständen in analoger Weise für das Konkubinat zur Anwendung gelangen. Lesen Sie in OR 530 ff und geben Sie die Definition der einfachen Gesellschaft in eigenen Worten wieder. a) Die einfache Gesellschaft ist... Lesen Sie in FUCHS S. 53 (Aussereheliche Geburt eines Kindes) und beantworten Sie folgende Fragen. b) Wir wird der Erzeuger von den Behörden als rechtmässiger Vater seines Kindes anerkannt? c) Wessen Nachnamen trägt das Kind? d) Jetzt wissen Sie Bescheid über die wilde Ehe Nehmen Sie bitte persönlich Stellung zur Lebensform des Konkubinats und legen Sie in mehreren Sätzen dar, ob und warum für Sie diese Lebensform in Frage kommt oder nicht. 4

5 3 Die Verlobung das Eheversprechen Die Verlobung, längere Zeit aus der Mode geraten, erlebt jetzt eine Renaissance. Man verlobt sich wieder Aber nicht etwa nach einem ernsten Gespräch mit dem strengen Vater der angehenden Braut, sondern beim Candle-Light-Dinner zu zweit oder vor laufenden Fernsehkameras. Manche Paare tauschen am Verlobungstag Verlobungsringe, die sie später als Eheringe tragen. Auch kleine Verlobungsfeiern sind heute üblich. Gefühle von Hoffnung und Freude prägen diese Zeit. Unter der Aussicht der baldigen Hochzeit kommen sich die Verlobten näher und beurteilen die entdeckten Stärken und Schwächen des anderen noch kritischer. Viele Dinge, die einen Ehealltag beschweren können, lassen sich vor der Ehe leichter beiseite räumen. 3.1 Das Eheversprechen nach heutigem Recht a) Lesen Sie im Gesetzestexte Buch, ZGB 90-93, die Rechtsgrundlage zum Verlöbnis. Kreuzen Sie danach die korrekten Aussagen an, welche mit dem Gesetz übereinstimmen. a) Das Verlöbnis ist ein an keine bestimmte Form gebundenes Eheversprechen. b) c) d) e) d) e) Unmündige werden durch das Verlöbnis auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters verpflichtet. Eine Verlobung bringt einen klagbaren Anspruch auf Eingehung der Ehe mit sich. Geschenke, die sich die Verlobten im Hinblick auf die Ehe gemacht haben, können bei der Auflösung der Verlobung zurückgefordert werden, mit Ausnahme der Gelegenheitsgeschenke. Die Geschenke können mit einer Verjährungsfrist von einem Jahr zurückgefordert werden. Hochzeitsvorbereitungen werden finanziell von demjenigen getragen, welcher die Veranstaltung organisiert hat. Bei Geschenken, die bei der Auflösung der Verlobung nicht mehr vorhanden sind, entfällt die Rückerstattung. 5

6 3.2 Eheversprechen früher a) Lesen Sie den untenstehenden Text (Definition von Verlöbnis; aus einem Lexikon aus dem Jahre 1887). Dokumentieren Sie die Unterschiede zum heutigen Recht. Wie wurde 1887 nach preussischem Recht eine Verlobung gültig? Wer musste für die Braut die Einwilligung zum Verlöbnis geben? In welchem Fall musste die Verlobung vor Gericht beschlossen werden? Was passierte, wenn das Verlöbnis (= Eheversprechen) nicht gehalten wurde? Listen Sie drei Gründe auf, die 1887 zur Auflösung einer Verlobung führten konnten. Definition von Verlöbnis nach einem Lexikon aus dem Jahre 1887; Quelle: 6

Das Konkubinat Eine Alternative zur Ehe?

Das Konkubinat Eine Alternative zur Ehe? Das Konkubinat Eine Alternative zur Ehe? Jasmine Minger, Fürsprecherin, Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Beispiel Lara and Michael leben seit 7 Jahren zusammen und sind nicht verheiratet.

Mehr

Der Bericht des Bundesrates vom 25. März 2015 zur Modernisierung des Familienrechts

Der Bericht des Bundesrates vom 25. März 2015 zur Modernisierung des Familienrechts Der Bericht des Bundesrates vom 25. März 2015 zur Modernisierung des Familienrechts David Rüetschi, Bundesamt für Justiz 1. Teil Gesetzgebung im Familienrecht von 1907 bis heute 2 3 Phasen der Revisionsarbeiten

Mehr

1. Was findet der Mensch in der Familie und weshalb hat das Zusammenleben in der Gemeinschaft eine so grundlegende Bedeutung?

1. Was findet der Mensch in der Familie und weshalb hat das Zusammenleben in der Gemeinschaft eine so grundlegende Bedeutung? 1.5 - Gesellschaft - Wandlung des Familienbildes - Grundlagen und Formen des Zusammenlebens (Konkubinat, Verlobung, Ehe) - Vormundschaft - Erbrecht Fragenkatalog 1. Was findet der Mensch in der Familie

Mehr

Partnerschaft und Familie

Partnerschaft und Familie Partnerschaft und Familie Lösungen zu den Verstanden-Aufgaben 7.1 Wann hat die Schweiz den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zugestanden? Erst 1971 erhielten die Schweizerinnen das Stimm-und Wahlrecht auf

Mehr

I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition.

I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition. Video: Patchwork-Familien Thema: Rechtliche Situation der Patchwork-Familien I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition. Als Patchworkfamilie wird eine Familie bezeichnet, bei der

Mehr

17. Güter- und erbrechtliche

17. Güter- und erbrechtliche Hans und Gerda heiraten. Es gilt für sie der ordentliche Güterstand. Nach 20- jähriger Ehe stirbt Hans plötzlich an einem Unfall. Sein Eigengut beträgt Fr. 20 000-, seine Errungenschaft Fr. 84 000.-, Gerdas

Mehr

Inhaltsverzeichnis. - Einführung 15. Das Patchworkkonkuhinat 25. Vorwort. Das erste Weihnaehtsfest in neuer Konstellation 13

Inhaltsverzeichnis. - Einführung 15. Das Patchworkkonkuhinat 25. Vorwort. Das erste Weihnaehtsfest in neuer Konstellation 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort Das erste Weihnaehtsfest in neuer Konstellation 13 - Einführung 15 Was ist eine 16 Welche Rechtsregeln gelten? 17 Für Verheiratete: explizite Artikel im ZGB 17 Was gilt in nichtehelichen

Mehr

Modernisierung des Familienrechts

Modernisierung des Familienrechts Modernisierung des Familienrechts Das aktuelle Familienrecht und die bevorstehenden Änderungen David Rüetschi, Bundesamt für Justiz 12. November 2016 1. Teil Gesetzgebung im Familienrecht von 1907 bis

Mehr

Welche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.

Welche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an. Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen

Mehr

18 Jahre und urteilsfähig. Verwandschaft. Bestehende Ehe. Art. 62 ff. ZStV

18 Jahre und urteilsfähig. Verwandschaft. Bestehende Ehe. Art. 62 ff. ZStV Konkubinat, Ehe und eingetragene Gegenüberstellung von RA Bernhard Maag, Zürich (caselaw.ch) 26.4.2017 Konkubinat Ehe Eingetragene Gesetzliche Grundlagen Keine, allenfalls Rückgriff auf die Regeln der

Mehr

Familienrecht. Eingetragene Partnerschaft 14 Nichteheliche Lebensgemeinschaft 15. Prof. Dr. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat

Familienrecht. Eingetragene Partnerschaft 14 Nichteheliche Lebensgemeinschaft 15. Prof. Dr. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat Familienrecht Eingetragene Partnerschaft 14 Nichteheliche Lebensgemeinschaft 15, LL.M., Advokat Juristische Fakultät Universität Basel 14 Eingetragene Partnerschaft I. Allgemeines PartG seit 1. Januar

Mehr

Welche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.

Welche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an. Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 (LÖSUNGEN) Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen

Mehr

Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung

Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung 173 Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung Wer seinen nichtehelichen Lebensgefährten für die Zeit nach seinem eigenen Tod absichern will, muss dies beizeiten regeln. Testament. Selbstverständlich

Mehr

Familienrecht. Begründung der Ehe 9. Prof. Dr. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat. Juristische Fakultät Universität Basel

Familienrecht. Begründung der Ehe 9. Prof. Dr. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat. Juristische Fakultät Universität Basel Familienrecht Begründung der Ehe 9, LL.M., Advokat Juristische Fakultät Universität Basel I. Verlöbnis 1. Abschluss des Verlöbnisses Formfreie gegenseitige Erklärung, die Ehe eingehen zu wollen Auch konkludente

Mehr

Vorwort. Liebe Lernende. Wichtige Hinweise:

Vorwort. Liebe Lernende. Wichtige Hinweise: Andreas Blumer, Daniel Gradl, Manuel Ochsner, Serge Welna Leben in Beziehung Leitprogramm ergänzend zum Lehrmittel «Gesellschaft» Ausgaben A, B und C Vorwort Liebe Lernende Beziehungen prägen unser ganzes

Mehr

Gleichgeschlechtliche Paare

Gleichgeschlechtliche Paare Gleichgeschlechtliche Paare Ethische Orientierung zum «Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare» Eine Stellungnahme des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes

Mehr

Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen Diskussionen zur Reform des Erbrechts

Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen Diskussionen zur Reform des Erbrechts Forum für Universität und Gesellschaft Universität Bern Brüchiger Generationenkitt? Generationenbeziehungen im Umbau 10. Dezember 2011 Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen

Mehr

Tragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen Namen.

Tragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen Namen. Konkubinatsberatung Rechtliche Unterschiede zwischen Ehepaare und Konkubinatspaare: Nachname der gemeinsamen Kinder Bürgerrecht Ehepaare Tragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das

Mehr

2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen

2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen 2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen Grundsatz: Das (ältere) Zivilrecht bildet für das (jüngere) Sozialversicherungsrecht eine vorgegebene Ordnung. Die Begriffe

Mehr

Neue Familienformen Herausforderungen für das Recht

Neue Familienformen Herausforderungen für das Recht Neue Familienformen Herausforderungen für das Recht Nürnberg, den 24. Oktober 2014 Prof. Dr. Nina Dethloff, LLM. Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht Universität Bonn

Mehr

1.4 - Gesellschaft. - Wandlung des Familienbildes - Grundlagen und Formen des Zusammenlebens (Konkubinat, Verlobung, Ehe) - Vormundschaft - Erbrecht

1.4 - Gesellschaft. - Wandlung des Familienbildes - Grundlagen und Formen des Zusammenlebens (Konkubinat, Verlobung, Ehe) - Vormundschaft - Erbrecht 1.4 - Gesellschaft - Wandlung des Familienbildes - Grundlagen und Formen des Zusammenlebens (Konkubinat, Verlobung, Ehe) - Vormundschaft - Erbrecht Wandlung des Familienbildes Hat das Zusammenleben der

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Zivilrecht Familienrecht Übersichten A. Anwendbares Recht Nichteheliche Lebensgemeinschaft I. Eherecht analog? Eherecht ist nicht analog anwendbar, da der besondere Schutz durch Art 6 GG dies ausschließt.

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch [Signature] [QR Code] Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Ehe für alle) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für

Mehr

nicht ausgereicht, um diese zu retten. Zusätzlich zum Verlust des Partners kommen auch die Angst um die Zukunft und häufig die Sorge um die Kinder.

nicht ausgereicht, um diese zu retten. Zusätzlich zum Verlust des Partners kommen auch die Angst um die Zukunft und häufig die Sorge um die Kinder. nicht ausgereicht, um diese zu retten. Zusätzlich zum Verlust des Partners kommen auch die Angst um die Zukunft und häufig die Sorge um die Kinder. Vielleicht haben Sie auch das Gefühl, dass Sie die besten

Mehr

Vorwort. Abkürzungsverzeichnis

Vorwort. Abkürzungsverzeichnis III Vorwort I in Abkürzungsverzeichnis IX A. Einleitung 1 I. Die Verbreitung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der modernen Gesellschaft 1 Q. Beweggründe für die Eingehung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Mehr

Kinder Was ich als privater

Kinder Was ich als privater Martin Bühler Meine 100 Kinder Was ich als privater Samenspender erlebt habe Rechte und Pflichten Als Spender befindet man sich in vielerlei Hinsicht in einer rechtlichen Grauzone. Der Gesetzgeber sieht

Mehr

Auswirkungen des Partnerschaftsgesetzes auf die berufliche Vorsorge

Auswirkungen des Partnerschaftsgesetzes auf die berufliche Vorsorge Auswirkungen des Partnerschaftsgesetzes auf die berufliche Vorsorge Urs Muntwyler Leiter Abteilung Aktiv Versicherte Voraussetzungen für eine eingetragene Partnerschaft Nach dem Partnerschaftsgesetz (PartG,

Mehr

Germany ISSP 2002 Family and Changing Gender Roles III Questionnaire

Germany ISSP 2002 Family and Changing Gender Roles III Questionnaire Germany ISSP 2002 Family and Changing Gender Roles III Questionnaire Lfd.-Nr. 1-6 Int.-Datum Ort Familie in Deutschland Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für Ihre Teilnahme an unserer Forschungsarbeit.

Mehr

1. Ehegüterrecht. Einleitung

1. Ehegüterrecht. Einleitung 1. Ehegüterrecht A Einleitung Historischer Überblick Schon zu Zeiten des Römerrechs existierte ein Eherecht. Die Regelung der Ehe gibt es, seit die Ehe existiert. Ab 1913 wurde die Ehe einheitlich für

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Gesellschaft, Familie und Wertewandel (erhöhtes Niveau)

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Gesellschaft, Familie und Wertewandel (erhöhtes Niveau) Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Gesellschaft, Familie und Wertewandel (erhöhtes Niveau) Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Titel: Reihe: Gesellschaft,

Mehr

Übungen im Familienrecht

Übungen im Familienrecht Übungen im Familienrecht Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Familienrechts und der verfahrensrechtlichen Bezüge Prof. Dr. Margot Michel Frühlingssemester

Mehr

Zusammenleben in der Partnerschaft

Zusammenleben in der Partnerschaft Zusammenleben in der Partnerschaft Lösung 1. Ehe- und Kindsrecht Kreuzen Sie an, ob die Aussagen richtig falsch sind. Aussage richtig falsch Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat auf jeden Fall die

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft/ Scheidung

Nichteheliche Lebensgemeinschaft/ Scheidung Nichteheliche Lebensgemeinschaft/ Scheidung Prof. Dr. iur Thomas Gächter Seite 1 Übersicht: Nichteheliche Lebensgemeinschaft I. Einleitung: Familienrecht / Sozialversicherungsrecht II. III. IV. Definition

Mehr

Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten

Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten Ablauf der Referendumsfrist: 4. Oktober 2012 Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten vom 15. Juni 2012 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Zusammenleben in der Partnerschaft

Zusammenleben in der Partnerschaft Zusammenleben in der Partnerschaft 1. Ehe- und Kindsrecht Kreuzen Sie an, ob die Aussagen richtig oder falsch sind. Aussage richtig falsch Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat auf jeden Fall die Mutter

Mehr

Leistungsziele Wirtschaft und Gesellschaft Rechtskunde. E-Profil

Leistungsziele Wirtschaft und Gesellschaft Rechtskunde. E-Profil Leistungsziele Wirtschaft und Gesellschaft Rechtskunde Neue kaufmännische Grundbildung (NKG) Leistungsziele und W&G1 RK Seite 1 mit integriertem Basiskurs 1. Lehrjahr 1. Semester 1 Lektion je Woche Leitidee

Mehr

Erste Erfahrung mit der eingetragenen Partnerschaft

Erste Erfahrung mit der eingetragenen Partnerschaft Postfac 455 3000 Bern 14 www.los.ch - info@los.ch 031 382 02 22 Schweizerische Schwulenorganisation Pf. 7512, 3001 Bern www.pinkcross.ch - info@pinkcross.ch 031 372 33 00 Erste Erfahrung mit der eingetragenen

Mehr

Inhalt. Konkubinat - eine Einfuhrung 13. Zusammenziehen 29. Vorwort 11

Inhalt. Konkubinat - eine Einfuhrung 13. Zusammenziehen 29. Vorwort 11 Inhalt Vorwort 11 Konkubinat - eine Einfuhrung 13 Was gilt rechtlich fur das Konkubinat? 14 Kein Artikel im ZGB 15 Rechtsverhaltnisse zu Dritten und untereinander 16 Richterrecht, wenn eigene Regeln fehlen

Mehr

Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten

Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten vom 15. Juni 2012 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 2011 1, beschliesst:

Mehr

1. Was ist eigentlich eine Familie? Schreibe Begriffe, die du mit Familie verbindest, in die MindMap.

1. Was ist eigentlich eine Familie? Schreibe Begriffe, die du mit Familie verbindest, in die MindMap. 1. Was ist eigentlich eine Familie? Schreibe Begriffe, die du mit Familie verbindest, in die MindMap. Schreiben Einzelarbeit Fürsorge Erziehung Respekt Eltern Verantwortung Familie Verständnis Kinder Vertrauen

Mehr

Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft

Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft 1. Entscheiden Sie, ob die folgenden Behauptungen richtig oder falsch sind. richtig falsch Die Ehefrau erhält bei der Heirat das Bürgerrecht des X Ehemannes,

Mehr

EhEvErtrag. Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar.

EhEvErtrag. Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar. EhEvErtrag Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin oder Fragen Ihren Sie Notar. Ihre Notarin oder Ihren Notar. Mit der Heirat gehen Brautleute eine Gemeinschaft ein, für welche verschiedene

Mehr

Leistungsziele Rechtskunde

Leistungsziele Rechtskunde Leistungsziele Rechtskunde E-Profil Version vom 14.08.2008 Leistungsziele und W&G Recht Seite 1 E-Profil Leistungsziele und Rechtskunde E-Profil 1 Lektion je Woche während drei Lehrjahren Rechtskunde,

Mehr

G 04. Partnerschaft und Familie. Familienpolitik. Dieses Dossier gehört:

G 04. Partnerschaft und Familie. Familienpolitik. Dieses Dossier gehört: G 04 Partnerschaft und Familie Familienpolitik Dieses Dossier gehört: Lernziele gemäss kslp Luzern Gesellschaft Ich kann... familienpolitische Entwicklungen in der Schweiz beschreiben (G04) parteipolitische

Mehr

1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am

1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998 2. Entwicklung der Rechtslage bis heute unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG 3. Ausgewählte Lösungsvorschläge

Mehr

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Ratgeber sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Mai 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater

Mehr

Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verletzt Diskriminierungsverbot

Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verletzt Diskriminierungsverbot Presseinformation vom 5. Dezember 2017 G 258/2017 ua 1010 Wien, Freyung 8 Österreich Wolfgang Sablatnig, BA Mediensprecher des Verfassungsgerichtshofes Tel +43 (1) 531 22 1006 mediensprecher@vfgh.gv.at

Mehr

Inhalt. 1. Heiraten Die Ehe leben 39. Vorwort 11

Inhalt. 1. Heiraten Die Ehe leben 39. Vorwort 11 Inhalt Vorwort 11 1. Heiraten 13 Warum heiraten? 14 Ehe gestern und heute 14 Zehn Kriterien für Ihren Entscheid 15 Zweitehe: auch eine Frage der Finanzen 18 Die Zivilheirat vorbereiten 19 Wann ist man

Mehr

Das neue Namens- und Bürgerrecht mit seinen Auswirkungen auf die BürgergemeindenB. Willi Heussler

Das neue Namens- und Bürgerrecht mit seinen Auswirkungen auf die BürgergemeindenB. Willi Heussler Das neue Namens- und Bürgerrecht mit seinen Auswirkungen auf die BürgergemeindenB Willi Heussler Chronologie 01.01.1912: Zivilgesetzbuch (ZGB) 01.01.1978: neues Kindesrecht 01.01.1988: neues Eherecht 22.02.1994:

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen: Michael Pohl Namensrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Mehr

Familienformen im sozialen Wandel

Familienformen im sozialen Wandel Rüdiger Peuckert Familienformen im sozialen Wandel 6. Auflage VS VERLAG FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN Inhalt Einführung 9 1 Rechtliche und politische Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Ehe und Familie

Mehr

Kinderlose Partner ohne Trauschein

Kinderlose Partner ohne Trauschein KAPITEL 2 Kinderlose Partner ohne Trauschein Wer die Vorzüge einer wilden Ehe genießt, ist gut beraten, sich rechtzeitig mit den Versorgungslücken zu beschäftigen, die dem überlebenden Partner nach einem

Mehr

Familie und Demokratie

Familie und Demokratie Familie und Demokratie Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Input: Wer gehört zur Familie? Überlege

Mehr

EHESCHEIDUNGEN 1994 bis 2004 IN DER STADT ZÜRICH 03 / Statistik. Präsidialdepartement

EHESCHEIDUNGEN 1994 bis 2004 IN DER STADT ZÜRICH 03 / Statistik. Präsidialdepartement Statistik 03 / 2006 EHESCHEIDUNGEN 1994 bis 2004 IN DER STADT ZÜRICH Mensch und Gesellschaft Raum und Umwelt Wirtschaft und Arbeit Präsidialdepartement INHALT Zusammenfassung 3 1 EINLEITUNG 3 2 NEUES SCHEIDUNGSRECHT

Mehr

Der Fragebogen richtet sich an erwachsene Personen, die in einer Partnerschaft leben oder gelebt haben.

Der Fragebogen richtet sich an erwachsene Personen, die in einer Partnerschaft leben oder gelebt haben. Sehr geehrte Befragungsteilnehmerin, sehr geehrter Befragungsteilnehmer, mithilfe des vorliegenden Fragebogens können Sie an einer Untersuchung zum Thema Geschwister und Partnerwahl teilnehmen, die im

Mehr

Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft

Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft 7.1 Zusammenleben 1 Konkubinat Welche Aussagen treffen auf das Zusammenleben in der Ehe, welche auf das Leben im Konkubinat zu? Verbinden Sie. Elterliche Sorge

Mehr

Susanne Markmiller. Die Stellung des Ehegatten im nordischen Erbrecht ACADEMIC RESEARCH

Susanne Markmiller. Die Stellung des Ehegatten im nordischen Erbrecht ACADEMIC RESEARCH Susanne Markmiller Die Stellung des Ehegatten im nordischen Erbrecht ACADEMIC RESEARCH Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 1. Kapitel: Einleitung 19 2. Kapitel: Der nordische Rechtsraum 21 Die

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut Prof. Dr. Dominique Jakob

Rechtswissenschaftliches Institut Prof. Dr. Dominique Jakob Übersicht Teil 2: Erbrecht A. Grundlagen B. II. Pflichtteilsrecht C. Die Verfügungen von Todes wegen D. Die Erbschaft HS 205 Seite 27. Begriff gesetzlich Gesetzliche Erben Ordnung gilt, wenn Erblasser

Mehr

Vortragsinhalte. 1. Sorgerechtliche Verhältnisse. Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung

Vortragsinhalte. 1. Sorgerechtliche Verhältnisse. Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung Vortragsinhalte 1. Sorgerechtliche Verhältnisse Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung 2. Adoptionsrecht Stiefkindadoption Stiefkindkettenadoption (Entscheidung

Mehr

Soziale Elternschaft Die (unzureichende) Anerkennung im Recht

Soziale Elternschaft Die (unzureichende) Anerkennung im Recht Soziale Elternschaft Die (unzureichende) Anerkennung im Recht Prof. Dr. Kirsten Scheiwe Universität Hildesheim scheiwe@uni-hildesheim.de Übersicht 1. Soziale Eltern von wem sprechen wir? 2. Die aktuelle

Mehr

Erklärung des Antragsformulars

Erklärung des Antragsformulars Erklärung des Antragsformulars Aufenthaltsbewilligung Studierender Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft (mit Studierender) Die Behörde hat diese Erklärung absichtlich in einer einfachen Sprache

Mehr

Augsburger Studie untersucht Liebesleben von Studenten

Augsburger Studie untersucht Liebesleben von Studenten Beziehungen Boris Kronbach (22) und seine Freundin Daniela Koch (24) sind ein glückliches Paar. Der Student wünscht sich, dass die Beziehung hält. Ein Wunsch, den viele heutige Studenten haben, wie eine

Mehr

Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder *

Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder * Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder * Vom. Mai 986 (Stand. Januar 09) Gestützt auf Art. 9 Abs. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ) und

Mehr

Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder *

Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder * 5.050 Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder * Vom. Mai 986 (Stand. Januar 0) Gestützt auf Art. 9 Abs. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) )

Mehr

Fragebogen zur Studie Häusliche Arbeitsteilung von homo- und heterosexuellen Paaren

Fragebogen zur Studie Häusliche Arbeitsteilung von homo- und heterosexuellen Paaren Fragebogen zur Studie Häusliche Arbeitsteilung von homo- und heterosexuellen Paaren Formulierung bei screen out: Die Umfrage endet hier schon für Sie, leider passen Sie nicht in unsere Zielgruppe. Vielen

Mehr

13. Die elterliche Sorge

13. Die elterliche Sorge 13. Die elterliche Sorge Erziehung spielt eine grosse Rolle in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Eltern und andere Erziehungspersonen haben einen entscheidenden Einfluss darauf, wie sich Kinder

Mehr

EU oder Schweiz. Drittstaat. Frühere Nationalität * EU oder Schweiz. Drittstaat. Frühere Nationalität * Nein

EU oder Schweiz. Drittstaat. Frühere Nationalität * EU oder Schweiz. Drittstaat. Frühere Nationalität * Nein 4. Informationen zu Part 1 Vorname, Mittelname, Nachname * Eventuell CPR Nummer Eventuell Dänische Personen Identifikationsnummer Eventuell Geburtsdatum wenn sie eine dänische Ausländer Nummer haben, zum

Mehr

Fragebogen_Lebensgeschichte

Fragebogen_Lebensgeschichte Biografischer Fragebogen Mithilfe des vorliegenden Fragebogens soll ein Eindruck von Ihrem lebensgeschichtlichen Hintergrund gewonnen werden. Er ist damit ein wichtiges Werkzeug, um Sie, Ihre Ressourcen

Mehr

Konkubinatsvertrag: Benötigte Angaben

Konkubinatsvertrag: Benötigte Angaben Konkubinatsvertrag: Benötigte Angaben Für die Ausarbeitung eines Konkubinatsvertrages benötigen wir von Ihnen einige Auskünfte. Füllen Sie bitte den nachfolgenden Fragebogen aus und lassen Sie uns diesen

Mehr

Teil 1: Das Familienrecht

Teil 1: Das Familienrecht Teil 1: Das Familienrecht 1. Allgemeines zum Eherecht U 1.1 Rechtsnatur des Eherechts 1.2 Revisionen der letzten Jahrzehnte 1.3 Internationales Privatrecht 2. Verlöbnis und Eheschliessung 2.1 Verlöbnis

Mehr

5 GRÜNDE, WARUM DIE MEISTEN BEZIEHUNGEN SCHEITERN UND WAS DU DAGEGEN TUN KANNST

5 GRÜNDE, WARUM DIE MEISTEN BEZIEHUNGEN SCHEITERN UND WAS DU DAGEGEN TUN KANNST 5 GRÜNDE, WARUM DIE MEISTEN BEZIEHUNGEN SCHEITERN UND WAS DU DAGEGEN TUN KANNST 5 Gründe, warum die meisten Beziehungen scheitern Copyright Sara und Peter Michalik Fotos Fololia hypnocreative Fololia Thaut

Mehr

Erklärung des Antragsformulars

Erklärung des Antragsformulars Erklärung des Antragsformulars Aufenthaltsbewilligung Sozialdienstleistender Die Behörde hat diese Erklärung absichtlich in einer einfachen Sprache geschrieben. In der Erklärung stehen immer nur die Wörter

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 212.411 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 402 ausgegeben am 1. September 2011 Verordnung vom 16. August 2011 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsverordnung;

Mehr

Umfrage zum Thema Familie

Umfrage zum Thema Familie Grafiksatz März 2010 Studiensteckbrief (ausgewählte Folien) Institut: TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH Methode: Telefonische Befragung (CATI Mehrthemen-Umfrage) Befragungsgebiet: Bundesrepublik

Mehr

Begründung der eingetragenen Partnerschaft Kosten Anerkennung einer im Ausland eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft

Begründung der eingetragenen Partnerschaft Kosten Anerkennung einer im Ausland eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft Eingetragene Partnerschaft Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz). Inkraftsetzung: 1. Januar 2007 Die eingetragene Partnerschaft bedeutet für

Mehr

Gemeinschaftliches Eigentum in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, unter Berücksichtigung der eingetragenen Partnerschaft.

Gemeinschaftliches Eigentum in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, unter Berücksichtigung der eingetragenen Partnerschaft. Gemeinschaftliches Eigentum in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, unter Berücksichtigung der eingetragenen Partnerschaft 21./22. Oktober 2015 Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Lehrstuhl für Privatrecht

Mehr

Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 19. März 2007

Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 19. März 2007 Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung vom 19. März 2007 Stand Januar 2012 Inhaltsverzeichnis Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Grundsatz 2 Personenbezeichnung

Mehr

Eherecht. I Ratgeber I. Was Paare heute wissen müssen. Sonja Hauser. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis

Eherecht. I Ratgeber I. Was Paare heute wissen müssen. Sonja Hauser. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis Sonja Hauser Eherecht Was Paare heute wissen müssen Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis UNIVERSfT4T ST. GALLEN HOCHSCHULE F(IR WIRTSCHAFTS-, RECHTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN 81 UtlOTHEK I Ratgeber I

Mehr

Updates. Internationales. Stand: 1. Januar Revisionen. Revisionen. Informationsstelle AHV/IV. Informationsstelle AHV/IV. Keine Änderungen.

Updates. Internationales. Stand: 1. Januar Revisionen. Revisionen. Informationsstelle AHV/IV. Informationsstelle AHV/IV. Keine Änderungen. Informationsstelle AHV/IV Updates Stand: 1. Januar 2018 Internationales Keine Änderungen. 2017.1 EL 56 ELG 32 EO 55 EOG 28a FZ 54 FLG 23a 2018.1 EO 56 EOG 1a I bis, 9 II bis, 10a FZ 55 FamZG 3 III 56 FamZG

Mehr

Erklärung des Antragsformulars

Erklärung des Antragsformulars Erklärung des Antragsformulars Daueraufenthalt EU Die Behörde hat diese Erklärung absichtlich in einer einfachen Sprache geschrieben. In der Erklärung stehen immer nur die Wörter für Männer. Es sind aber

Mehr

Adoptionsgesuch. Das Adoptionsgesuch ist bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz der Adoptiveltern einzureichen.

Adoptionsgesuch. Das Adoptionsgesuch ist bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz der Adoptiveltern einzureichen. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden Thurgau Adoptionsgesuch Das Adoptionsgesuch ist bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz der Adoptiveltern einzureichen. Ich / Wir möchte/n

Mehr

Konkubinat Ehe Eingetragene Partnerschaft. Art. 62 ff. ZStV) Wahl. - Zeugen bei Trauung. - Begründung der Ehe durch Ja-Wort

Konkubinat Ehe Eingetragene Partnerschaft. Art. 62 ff. ZStV) Wahl. - Zeugen bei Trauung. - Begründung der Ehe durch Ja-Wort Konkubinat, Ehe und eingetragene Eine Gegenüberstellung von RA Dr. iur. Bernhard Maag, Zürich 21.12.2012 Konkubinat Ehe Eingetragene Gesetzliche Grundlagen Keine, allenfalls Rückgriff auf die Regeln der

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Erbrecht) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. August 2018 1, beschliesst:

Mehr

Erklärung des Antragsformulars

Erklärung des Antragsformulars Erklärung des Antragsformulars Niederlassungsbewilligung Forscher Aufenthaltstitel Rot-Weiß-Rot - Karte plus (Verlängerung) Aufenthaltstitel Rot-Weiß-Rot - Karte plus (Familienangehörige) Die Behörde hat

Mehr

Leben deine Eltern getrennt oder zusammen? Kennst du deine Großeltern noch als Paar? Hast du Geschwister? Lebst du selbst in einer Beziehung?

Leben deine Eltern getrennt oder zusammen? Kennst du deine Großeltern noch als Paar? Hast du Geschwister? Lebst du selbst in einer Beziehung? WARUM WOHIN?. Beziehungs-kompass Laufzettel Station Aufgabe/Frage Meine Familienverhältnisse Leben deine Eltern getrennt oder zusammen? Kennst du deine Großeltern noch als Paar? Hast du Geschwister? Lebst

Mehr

Kosten einer Ehe: So denken die Deutschen über Geld und Liebe

Kosten einer Ehe: So denken die Deutschen über Geld und Liebe Fakten Check Kosten einer Ehe: So denken die Deutschen über Geld und Liebe Romantik und Liebe sind die überzeugendsten Gründe, sich das Jawort zu geben doch eine Mehrheit findet auch Finanzen und Steuern

Mehr

Dr. Dag Schölper. Fachreferent & stellvertretender Geschäftsführer des BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.v.

Dr. Dag Schölper. Fachreferent & stellvertretender Geschäftsführer des BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.v. ein Kommentar Dr. Dag Schölper Fachreferent & stellvertretender Geschäftsführer des BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.v. Zweck von Recht und Gesetzgebung Das Recht ist

Mehr

IV. Methoden der Rechtsvergleichung V. Gang der Untersuchung Kapitel 2 Die allgemeinen Rechtsbeziehungen der Partner...

IV. Methoden der Rechtsvergleichung V. Gang der Untersuchung Kapitel 2 Die allgemeinen Rechtsbeziehungen der Partner... 9 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15 Kapitel 1 Einführung, historischer Abriss, Forschungsstand und Gang der rechtlichen Untersuchung... 21 I. Einführung... 21 II. Die Erscheinungsformen der

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 2./3. Lesung

Mehr

K O N K U B I N A T S V E R T R A G

K O N K U B I N A T S V E R T R A G HINWEIS Beim vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Mustervertrag für ein Konkubinatspaar mit gemeinsamer Mietwohnung und gemeinsamen Kindern. Die Bestimmungen sind als mögliche Regelungen zu verstehen

Mehr

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (II)

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (II) 1 Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (II) Die Bedarfsgemeinschaft und die Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten und Verschwägerten Eine alleinstehende erwerbsfähige Person, die nach dem SGB II

Mehr

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin

Mehr

Grundriss des Eherechts

Grundriss des Eherechts Cyril Hegnauer em. Professor an der Universität Zürich Peter Breitschmid Dr. iur. Grundriss des Eherechts Vierte, überarbeitete Auflage Stämpfli Verlag AG Bern 2000 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Tafeln

Mehr