Politik und Promotion

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1 Politik und Promotion Stabilisierung und Verbreitung von Energiegenossenschaften durch Unterstützungsstrukturen Dr. Burghard Flieger, innova eg Projektbüro Freiburg, Erwinstrasse 29, Freiburg, Tel. 0761/ www-innova-eg.de

2 Energiegenossenschaften Aufgabenvielfalt Energiegenossenschaften sind Selbsthilfeorganisationen. Zweck ist die wirtschaftliche und soziale Förderung ihrer Mitglieder. Sie tun dies durch die Bündelung und Konzentration ihrer Kräfte und die nachhaltige Tätigkeit und Wirkung ihres genossenschaftlichen Geschäftsbetriebes meist in einem überschaubarem Raum (Regionalitätsprinzip). Ideale Organisationsformen können Energiegenossenschaften bei der Umsetzung von Klimazielen sein, verbunden mit einer Energieversorgung abgekoppelt von global geprägten Gewinninteressen und Vermeidung jeglicher spekulativer Einflüsse sowie hohem Identifikationspotenzial der Mitglieder mit ihrem Unternehmen. Neben der Nutzerverantwortlichkeit können sie damit auch Vorreiter für mehr Umweltverantwortung sein wenn Politik sie machen lässt aber auch unterstützt!!

3 Vorteile von Bürger-Solar- Genossenschaften Argumente für Das Plus für die Anleger Die Beteiligung zahlt sich aus. Die Anleger erhalten für viele Jahre Einnahmen aus dem Verkauf des Solarstroms. Das Plus für die regionale Wirtschaft Die Solarstromanlage fördert die regionale Wirtschaft. Die Solarstromanlagen werden von örtlichen Handwerkern installiert. Das Plus an Unabhängigkeit Mit Solarstrom werden knappe Ressourcen geschont und die Unabhängigkeit von politisch unsicheren Energieimporten gefördert. Das Plus für die Umwelt Neben dem Geldbeutel nutzt diese Umweltinvestition dem Klimaschutz. Mit einer 5 kwp-anlage wird die Umwelt im Jahr um mehr als drei Tonnen des klimaschädlichen CO2 entlastet.

4 Struktur einer Bürger-Solar-Genossenschaft Fremdkapital: Bank Kreditverträge Standort: Dach- oder Geländenutzungsverträge Eigenkapital: Privatpersonen und jur. Personen als enossenschaftsmitglieder Bürger-Solar- Genossenschaft als Betreiberin mehrerer Photovoltaikanlagen Unabhängiger Gutachter: Qualitätsprüfung Betriebsüberwachungsverträge Energieversorger: Einspeiseverträge Versicherung: Versicherungsverträge Lieferanten von PV-Anlagen: GU-Verträge, Vollwartungsverträge

5 Förderung von Solarstromanlagen Finanzierung Für die Investition in eine Solarstromanlage sind zinsgünstige Kredite erhältlich, zum Beispiel von der KfW-Förderbank: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mit dem Bau der Solarstromanlage noch nicht begonnen wurde. Die aktuellen Zinskonditionen der KfW-Förderbank sind unter obigen der Internetadresse abrufbar. Die KfW erwartet, um selbst kein Haftungsproblem zu haben, dass mindestens 30% des Kapitals durch die Bürgergemeinschaft aufgebracht wird. Je nach Zinsen kann es sinnvoll sein die 70% Fremdkapital voll auszunutzen oder den Anteil an Eigenkapital zu erhöhen.

6 Förderung von Solarstromanlagen Finanzierung Voraussetzung für die Erfolgsgeschichte von Bürgersolaranlagen Mit dem neuen EEG vom 21. Juli 2004 wird die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien geregelt. Das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) garantiert eine Vergütung des solar erzeugten Stroms für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme der Solarstromanlage. Der produzierte Strom wird komplett in das öffentliche Netz eingespeist. Der Netzbetreiber vergütet den Solarstrom. Degression: 5% jährlich ab 2005, bei Freiflächenanlagen: 6,5% ab Der vollständige EEG-Gesetzestext ist abrufbar unter: oder

7 Erschwernisse für Bürgersolargemeinschaften Prospektpflicht In Deutschland existieren rund Bürger-Solarstrom-Gemeinschaften. Eine genaue empirische Erhebung dazu liegt nicht vor. Seit dem 1. Juli 2005 sind in Deutschland das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz und die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung in Kraft. Sie setzen EU-Richtlinien um und sollen den Grauen Kapitalmarkt regulieren und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) unterstellen. Damit unterliegen in Deutschland alle Formen von öffentlich angebotenen Unternehmensbeteiligungen der Prospektpflicht. Dazu gehören auch die Beteiligungen von Bürgersolargemeinschaften. Die Konsequenz ist, dass teilweise nun auch kleine Initiativen aufwändige Prospekte erstellen und eine Genehmigung bei der Bankaufsicht einholen müssen.

8 Bürgersolaranlagen Vorteil Genossenschaft Diese Erschwernisse gelten nicht für die Werbung für eine Anteilszeichnung in einer Genossenschaft. Laut Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (Verkaufsprospektgesetz) IIIa. Abschnitt Prospektpflicht für Angebote anderer Vermögensanlagen heißt es im 8f. Anwendungsbereich unter Absatz 2 Ausge-nommen von der Prospektpflicht sind: Anteile an einer Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft im Sinne des 1 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Entsprechend werden als Beteiligungsfonds bzw. anlagen vor allem große Anlagevolumen relevant oder statt der einfachen Gemeinschaften bietet sich nun zunehmend die Rechtsform der Genossenschaft für Bürgersolarprojekte an. Ihre Gründung ist nicht zuletzt auch deshalb aktuell verstärkt zu beobachten.

9 Bioenergiedörfer Konfliktproblematik In Abgrenzung zu den meisten Genossenschaften weisen Bionergiedörfer als Multistakeholdergenossenschaften eine Besonderheit auf: Zwei oder mehr Gruppen mit unterschiedlichen, wenn nicht sogar zumindest teilweise gegensätzlichen Förderinteressen agieren unter einem organisatorischen Dach. Keine der beteiligten Gruppen gibt dabei ihre Identität auf. Im Unterschied zu anderen Genossenschaftsformen liegt eine größere Heterogenität der Mitglieder vor mit der Chance auf besonderen Synergien, da zwei oder mehr Gruppen mit unterschiedlichen Fähigkeiten oder Kompetenzen eng zusammenarbeiten, aber auch der Gefahr einer Verschärfung möglicher Konfliktmuster, die für die wirtschaftliche Kooperation größerer gleichberechtigter Gruppen charakteristisch sind.

10 Mustersatzung als Handlungshilfe Empfehlung Eine Mustersatzung, in der nachfolgende Vorschläge eingearbeitet sind, könnte Bioenergiedörfern als Genossenschaften helfen, ihre Stabilität zu stärken. Neugründungen wird damit ein Handwerkszeug zur Verfügung gestellt, dass ihre Gründung erleichtert und sie gleichzeitig für Problempunkte sensibilisiert. Ihnen kann es so leichter gelingen, sich als Symbol für Bürgerengagement und Selbsthilfe mit umweltverantwortlicher Ausrichtung in ihrer Region dauerhaft zu etablieren.

11 Leitbilderarbeitung als Integrationshilfe Handlungsempfehlung Erster Schritt mit dem sich potentiellen Konflikten z.b. bei der Alternative Kosten oder Klimaverantwortung gegensteuern lässt, ist ein gemeinsames Leitbild, in dem sich Mitgliedergruppen mit unterschiedlichen Interessen wiederfinden können. Eine Leitbilderarbeitung als verbindliche Ergänzung der Satzung verhindert, einen zu komplexen Förderauftrag verfolgen zu müssen. Durch gemeinsam entwickelte ideelle Förderziele wie Umweltverantwortung und Regionalentwicklung können zudem Gegensätze zwischen Erzeugern und Verbrauchern in Bioenergiedörfern überbrückt oder zumindest relativiert werden. Indem politisch-ideelle (ökologische) Ziele verfolgt werden, lassen sich ökonomisch divergierende Interessen besser unter ein gemeinsames genossenschaftliches Dach subsumieren.

12 Satzungsbausteine Lösungsvorschläge Für Finanzierungsprobleme: Erweiterung des Mitgliederkreises auf nicht nutzende, insbesondere fördernde Mitglieder und bei Interesse an einem stärkeren Wachstum auch auf Investorenmitglieder. Eine Regelung über die Stimmrechte, die einen Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Mitgliederkategorien ermöglicht. Regelungen über die Wählbarkeit der Vertreter der verschiedenen Mitgliederkategorien für Ämter in der Genossenschaft und über die Vereinbarkeit von Mandat und Arbeits- bzw. Dienstvertrag. Sicherung der periodischen Prüfung nicht nur der Finanzen und Geschäftsführung, sondern auch der Erreichung der öko-sozialen Zwecke, beispielsweise durch ein Öko- oder Sozial-Audit bzw. einen Förderplan und eine Förderbilanz.

13 Liberalisierung des Gesetzliche Voraussetzung In Deutschland ist der Strommarkt seit 1998 liberalisiert: Jeder, der möchte, kann Strom produzieren und an seine Kunden verkaufen nicht mehr nur die staatlichen Monopolkonzerne. Strommarktes Das Problem: Auch die Verteilernetze waren in der Hand der Monopolisten. Um diese Situation aufzubrechen und tatsächlichen Wettbewerb zu ermöglichen, musste vor allem eins garantiert werden: Netzzugang für alle. Die Netzbetreiber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, einen diskriminierungsfreien Zugang zur Nutzung ihrer Leitungsnetze zu ermöglichen. Das heißt, sie müssen auch den Strom von Konkurrenten bis zu deren Endkunden durch ihre Netze leiten.

14 Liberalisierung des Strommarktes Folgen Seit der Liberalisierung des Strommarktes kann jeder Verbraucher frei entscheiden, woher er seinen Strom bezieht. Marktneuzugänge bei Anbietern erfolgen über das Angebot von Billig- und Ökostrom. Entscheidet sich der Verbraucher für Ökostrom, wechselt er in der Regel seinen Stromanbieter. Hierbei verpflichtet sich der Anbieter, genauso viel Ökostrom in das Stromnetz einzuspeisen, wie seine Kunden entnehmen. Weil alle Verbraucher Strom aus demselben Verbundnetz beziehen und Strom physikalisch immer gleich ist, hat der Bezug von Ökostrom keine direkte Auswirkung auf den beim einzelnen Kunden gelieferten Strom, sondern auf den Strommix insgesamt.

15 Folgen der Globalisierung Zukunftsentscheidung Mit der fortschreitenden Globalisierung findet eine unmittelbare kommunale bzw. regionale Wertschöpfung oft nur noch in sehr unzulänglicher Weise statt. Dies geht einher mit dem Wegfall von Möglichkeiten und Instrumenten zur Gestaltung des lokalen Sozialraums und zur Steuerung sozialräumlicher Entwicklung. Hier stellt sich die Frage Wie wollen wir uns zukünftig organisieren, als Orte mit gewachsenen Traditionen, basierend auf gemeinschaftlicher Infrastruktur und Selbstverwaltung oder durchprivatisiert?

16 Profitable Kapitalverwertung Auszehrung Privates Kapital sucht nach profitablen Formen der Kapitalverwertungen. In den Städten und Gemeinden ist noch eine beträchtliche ökonomische Substanz vorhanden, die in etwa einem Jahrhundert Reformkapitalismus geschaffen wurde und sich besonders auch in den Stadtwerken als wichtiger Endknotenpunkt der Energieversorgung erweist. Solange sie der Kommune und nicht irgendwelchen Energiekonzernen mehr oder weniger gehören sind sie noch Teil einer gemeinwesenverantwortlichen Organisation der Daseinsfürsorge. Allerdings wird dies gegenwärtig in den vielen Städten kontinuierlich durch Verkauf und Beteiligung von Konzernen aufgegeben.

17 Wichtige Alternative: die Genossenschaft Nutzerverpflichtung Um den mit der Globalisierung verbundenen Folgen aus der Vernachlässigung des Gemeinwesens und der damit oft verbundenen einer sozial- und klimaverantwortungslosen Energieversorgung entgegenzuwirken, ist es erforderlich, weit mehr als bisher, alle Formen des Wirtschaftens im Quartier (lokale Ökonomie) und die vielfältigen Formen der Selbstorganisation aufzuwerten. Die einzige wirklich Alternative zur gemeinwesenverantwortlichen staatlichen Organisation der Energieversorgung ist eine privatrechtliche Unternehmung: die Genossenschaft, die Energieerzeugungs- und noch mehr die Verbrauchergenossenschaft. Sie ist gesetzlich auf die Förderung ihrer Mitglieder, Bewohner des Gemeinwesens verpflichtet. Sie muss nutzer- statt investororientiert handeln.

18 Energieverbrauchergenossenschaften Erfolgsvoraussetzungen Förderauftrag integriert ökologische Aufgaben Wirtschaftliche Ausrichtung Überzeugendes Konzept der Weiterentwicklung des Ökostrommarktes Kunden- und Mitarbeiterbindung durch Partizipation Eigenkapitalgewinnung durch Genossenschaftsanteile Öffnung des Strommarktes Hohe Glaubwürdigkeit durch Partner, Zertifizierung oder Personen

19 (1) Mehr Kundenbindung erreichbar Energieverbrauchergenossenschaften Handlungsbegründung I Durch die Identität von Kapitaleigentümer/innen und Nutzer/innen werden Kräfte mobilisiert und eine Kundenbindung erreicht, die sich in anderen Organisationsformen nicht verwirklichen lässt. (2) Zusätzliche Ressourcen werden freigesetzt Die konsequente Einbindung möglichst vieler Verbraucher/innen am Unternehmen ergibt die Chance zu einer größeren Verantwortungsübernahme. Die Folge ist eine erheblich höhere Bereitschaft, sich intensiv einzusetzen.

20 Energieverbrauchergenossenschaften (3) Anfangsrisiken werden effizienter aufgefangen Handlungs begründung II Als Alternative zum klassischen Energieversorgungsunternehmen steht bei Energieverbrauchergenossenschaften die Gründung in Kooperation mit den Kunden im Vordergrund. So sind breiteres Einbinden von Kundenwünschen und mehr Unterstützung durch diese möglich, so dass Anfangsrisiken effizienter aufgefangen werden können. (4) Sozialer Zusammenhalt wird stärker entwickelt Die sich in Form einer Genossenschaft zusammenschließende Personengruppe stärkt die auf Gemeinschaft und Soziales gerichteten Motivationen der Beteiligten. Damit erhöht sich die Identifikation mit dem Projekt und damit auch die (Energie- )Effizienz.

21 (5) Mehr Chancen auf wirtschaftlichen Erfolg Energieverbrauchergenossenschaften Handlungsbegründung III Das Gruppenprinzip erhöht die Wahrscheinlichkeit eines mittelfristigen wirtschaftlichen Erfolges. Es entsteht eine größere Kundenbindung als bei Kapitalunternehmen. Somit kommen Gründungen zustande und bleiben bestehen, die sonst Marktzutrittsprobleme aufgrund von Kapitalmangel hätten. (6) Konzeptfundierung durch Gründungsprüfung Energieverbrauchergenossenschaften werden in Deutschland vor ihrer Eintragung als Genossenschaft und damit meist vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit geprüft. Dies erfordert ein plausibles Unternehmenskonzept, so dass das Anfangsrisiko im Vergleich zu den meisten Unternehmensgründungen erheblich verringert wird.

22 Energiegenossenschaften Erfordernisse Privilegierung 1) In allen Fällen, in denen über die Vergabe von kommunalen Aufgaben oder die Unterstützung bei der Entwicklung von Dienstleistungen von Verantwortlichen in der Kommune nachgedacht wird, sollte vorrangig erst einmal über genossenschaftliche Modelle nachgedacht werden: nutzerorientierte Lösungen im sozialen Sinne sind investororientierten Lösungen grundsätzlich vorzuziehen. 2) Alle gesetzlichen Vorgaben, die einen Verkauf kommunalen oder staatlichen Eigentums durch Bieterverfahren, Ausschreibungspflichten etc. an private (teilweise auch multinationale) Investoren privilegieren bzw. fordern, sollten durch Einführung der Privilegierung von nutzerorientierten Lösungen im sozialen Sinne verändert werden.

23 Einrichtungen der Daseinsfürsorge Erfordernisse NutzerInnen bevorzugen 3) Analog dem Mietrecht, dass zum Verkauf angebotene Wohnungen erst den MieterInnen anzubieten sind, sollte dies auch für den Verkauf bzw. der Ermöglichung aller Einrichtungen der Energieversorgung verankert werden. 4) Sind die NutzerInnen oder kommunale Bürger bereit die Stadtwerke, ein Stromnetz oder eine Fernwärmeversorgung oder die Erzeugung von Strom durch Photovoltaik als auch von Bioenergie etc. in ihrer Gemeinde oder Region zu übernehmen, gilt es, Lösungen zu entwickeln, wie dies technisch und finanziell praktizierbar wird. Dafür ist der erforderliche Zeitfaktor einzuräumen.

24 Dächer für Bürger- Voraussetzungen schaffen 5. Kreise, Städte und Gemeinden - aber auch Unternehmen und Besitzer größerer Dachflächen - sollten ihre Dächer vorrangig genossenschaftlich orientierte Bürgergemeinschaften für eine Photovoltaikanlage zur Verfügung stellen. Geeignet sind besonders Dächer von Schulen, Kindergärten, Turn- und Mehrzweckhallen, Schwimmbädern, Feuerwehrhäusern, Rathäusern. Solarstromanlagen Erfordernisse 6. Dafür sollten in einem "Dachkataster" alle in Frage kommenden Dächer zusammengestellt werden. Diese sollten vorrangig Genossenschaften für den Bau von (Bürger-) Solarstromanlagen angeboten werden. Einige Kommunen, die ihre kommunalen Dachflächen für eine Nutzung zur Solarstromerzeugung kostenfrei zur Verfügung stellen, können hier als Vorbild genommen werden.

25 Erfordernisse Information und Qualifizierung 7) Um der Dominanz rein investororientierter Lösungen bei der Energieversorgung in der Gemeinde oder der Region etwas entgegenzusetzen, müssen aufbereitete Materialien zur Verfügung stehen, die a. konzeptionell die Vorteile der nutzerorientierten Lösungen erläutern; b. die positiven Beispiele genossenschaftlicher Modelle für die Energieerzeugung und die Versorgung von Verbrauchern darstellen und für ImitatorInnen aufbereiten. Vorteile verdeutlichen 8) Die Verbreitung unterschiedlicher Formen von Energiegenossenschaften erfordert die Ausbildung von Promotoren, die diese politisch, fachlich, sozial und durch persönliche Überzeugung kommunizieren und umsetzen können.

26 Entscheidungsträger aufklären Erfordernisse Broschüre 9) Neben einer rechtlichen Besserstellung genossenschaftlicher bzw. nutzerorientierter und vor allem klimaverantwortlicher Lösungen ist eine Aufklärungs- und Informationsbroschüre speziell für KommunalpolitikerInnen zu erstellen, die ihnen die politischen Notwendigkeiten sowie die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten von Energiegenossenschaften nahe bringen. Aufgrund des hohen Wissensdefizits der meisten KommunalpolitikerInnen besteht ansonsten die Gefahr, dass auf Lösungen in Richtung gemischter Projekte von Ökonomie und Bürgerengagement verpasst werden.

27 Verringerung der Hemmnissen Erfordernisse Unterstützungsstrukturen 10) Für die verschiedensten Ansätze von Energiegenossenschaften z.b. zur Solarstrom- oder Biogaserzeugung, für die organisierte Gruppenselbstversorgung der Verbraucher, Übernahme von lokalen oder regionalen Netzen etc. sind tragbare Geschäftskonzepte und einzelnen Schritte für die Initiierung und Stabilisierung auszuarbeiten. 11) Für genossenschaftliche, bürgernahe Lösungen in Form von Energiegenossenschaften sind Finanzierungsmöglichkeiten seitens der KfW und des Bundes zu verabschieden. Beispielsweise könnten sie explizit in Förderprogrammen wie dem KfW Umweltprogrammen bzw. auch im zukünftigen ESF benannt werden.

28 Gesetzliche Veränderungen Erfordernisse Fördern und fordern 12) Für Energiegenossenschaften, die nutzerorientierte Lösungen verfolgen und ausschließlich das Mitgliedergeschäft betreiben, ist die Steuerbefreiung analog der steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaft einzuführen. 13) Um die Besonderheit und Privilegierung von Energiegenossenschaften gerade für Angebote der Daseinsvorsorge zu unterstreichen, ist, wenn sie Aufgaben der Kommune übernehmen, die Einführung eines Förderberichts verpflichtend zu verabschieden. Jährlich muss ein Förderbericht durch den Vorstand vorgelegt werden, der über den Erfolg bei den im Statut festgelegten Förderzielen der Genossenschaft berichtet.

29 Bundesweite Erfordernisse Entwicklungsagentur Nachhaltige Politik 14) Eine bundesweite Entwicklungsagentur für genossenschaftliche Lösung ist einzurichten. Sie soll die effektive, nachhaltig wirkende Verbreitung von Genossenschaften, auch in Form von Energiegenossenschaften, umsetzen helfen. Ein solcher Lotsendienst für genossenschaftliche Initiativen in den Kommunen ist ohne ein hohes Maß an hauptberuflicher, professioneller und vor allem kontinuierlicher Tätigkeit nicht leistbar. 15) Aufgabe ist der Aufbau eines umfassenden Beratungs- und Qualifizierungsangebots für die Gründung und Stabilisierung von Energiegenossenschaften. Zunehmend wird so durch Angebot und Nachfrage ein Multiplikatoreffekt entstehen, der genossenschaftlichen Lösungen zu einer größeren Selbstverständlichkeit verhilft.

30 Initiierung einer Gründungswelle Erfordernisse Lohnende Moral 16) Gemeinschaftliche Selbsthilfe in Form von Genossenschaften ist mit einem Instrumentarium ähnlich dem Gemeinnützigkeitsgesetz zu unterstützen, verbunden mit Erleichterungen bei Steuern, Abschreibungen, Auftragsvergaben etc. je nach Grad der Selbstverpflichtung gegenüber Benachteiligten, z.b. Gewinnverzicht, Kapitalneutralisierung, ökologischer und soziale Verantwortlichkeit.

31 Impressum: Dr. Burghard Flieger innova eg Konstantinstraße Leipzig Tel.: Fax:

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