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1 7HFKQLVFKH5LFKWOLQLHQ I U /XIWVWRVV6FKXW]EDXWHQ +HUDXVJHJHEHQ YRP %XQGHVPLQLVWHULXPI U%DXWHQXQG7HFKQLN $XVJDEH Seite 1

2 (LQOHLWXQJ Im Sinne der Grundsätze der umfassenden Landesverteidigung, welche durch das Bundes-Verfassungsgesetz vom 10. Juni 1975, BGBl. Nr. 368, nunmehr auch eine entsprechende Verankerung in der Bundesverfassung gefunden haben, sind im Rahmen der zivilen Landesverteidigung alle notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um der Bevölkerung sowohl im Falle internationaler Spannungen und militärischer Auseinandersetzungen in der Nachbarschaft, wie auch für den Fall eines militärischen Angriffs auf Österreich unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kriegseinwirkungen ein größtmögliches Maß an Sicherheit und Überlebenschancen zu gewährleisten. Wesentliche Bedeutung kommt hiebei baulichen Vorkehrungen zu, weil Maßnahmen der zivilen Landesverteidigung ohne das Vorhandensein entsprechender Schutzräume wirkungslos bleiben. Während im allgemeinen Schutzräume des Typs "Grundschutz" zur Ausführung gelangen sollen, die Strahlungs- und Trümmerschutz bieten, erscheint in Fällen erhöhten Schutzbedarfes auch eine entsprechende Druckresistenz erforderlich. Zu diesem Zweck wurden bereits Im Jahre 1962 Technische Richtlinien für Luftstoß-Schutzbauten" und im Jahre 1970 eine Neubearbeitung derselben herausgegeben. Auf Grund der seither gewonnenen Erfahrungen und durchgeführten Untersuchungen hat sich die Notwendigkeit ergeben, bei der nunmehrigen Neuauflage dieser Richtlinien mehrere Abschnitte abzuändern oder zu ergänzen, wie z. B. hinsichtlich des Platzbedarfes und des Erschütterungsschutzes. Seite 2

3 Um die praktische Anwendung der Richtlinien zu erleichtern, ist, einem allgemeinen Wunsch entsprechend, der Abbildungsteil erweitert und auszugsweise ein Muster für eine statische Berechnung angeschlossen worden. Die vorliegenden Richtlinien enthalten auch die notwendigsten Bestimmungen für die Schutzraumabschlüsse und den Filtersand, jedoch ist hinsichtlich der diesbezüglichen Einzelheiten auf die Technischen Richtlinien für Abschlüsse von Schutzraumbauten" und auf die Technischen Richtlinien für Filtersand" hinzuweisen. Nach abschließenden Beratungen in dem für die bautechnischen Angelegenheiten des Zivilschutzes zuständigen Arbeitskreis des Arbeitsausschusses "Z" im Bundesministerium für Inneres kann die vorliegende Neufassung der Technischen Richtlinien für Luftstoßschutzbauten der Öffentlichkeit übergeben werden. Seite 3

4 ,1+$/769(5=(,&+1,6 Seite $OOJHPHLQHV 7 %HJULIIVEHVWLPPXQJHQ 7/8 6FKXW]XPIDQJ Luftstoß-Schutzbauten Herkömmliche Sprengkörper Atomsprengkörper Trümmerwirkung Einwirkung von Kernstrahlung Brandeinwirkung und brandstiftende Kampfmittel Biologische Kampfmittel und chemische Kampfstoffe Daueraufenthalt 8 3ODQXQJ Bauarten Lage Allgemeine Hinweise 9/ Besondere Hinweise 10/ Formgebung Raumarten und Raumbedarf Eingang Schleuse 11/ Schutzraum Schutzbaugruppen und Schutzbauanlagen 12/ Notausgang 13/ Rettungswege 14/ Rettungsraum Bauteile und Abmessung derselben Umfassungsbauteile 15/ Schutzbauteile Filterumfassungen Schleusenumfassungen 16 Seite 4

5 4.55 Aussteifende Wände 16/ Nichttragende Trennwände Eingänge, Notausgänge, Rettungswege Fugen Abschlüsse 17/ Technische Ausrüstung Luftversorgung Natürliche Lüftung 18/ Normal- und Schutzbelüftung 19/ Belüftungsanlagen für Schutzbauten bis 25 Personen 21/ Belüftungsanlagen für Schutzbauten bis 50 Personen 22/ Zuluftverteilung Schutz der Lüftungsöffnungen Wandstärke Stahlrohre 24/ Eignungsnachweis Installationen 25/ Wasserversorgung und Kanalisation Sonstige Leitungen Beheizung Elektrische Installation Antenne 27/ Sonstige Installation 28 $XVVWDWWXQJ Anstriche Einrichtung 28/ Kennzeichnung 30 'RSSHOYHUZHQGXQJ 30 $EQDKPH 30/31 %HPHVVXQJ Schutz gegen Anfangsstrahlung 31/ Statischer Nachweis Vorschriften 33/ Baustoffe 35 Seite 5

6 8.23 Licht- und Stützweiten 35/ Belastungsannahmen Ständige Lasten und Verkehrslasten Dynamische Waffenwirkung Statische Ersatzbelastungen 36/ Schutz gegen Erschütterungen 38/ Erforderliche Nachweise Regeltypen Übrige Schutzbauten 40/ Zulässige Spannungen Grundsätzliches 41/ Stahlbetonkonstruktionen 42/ Stahlkonstruktionen 44.RQVWUXNWLRQ Stahlbetonkonstruktionen 44/ Stahlkonstruktionen 45/ Sonderfälle 46/47 %DXDXVI KUXQJ Stahlbetonkonstruktionen 47/ Stahlkonstruktionen 48 1DFKWUlJOLFKHU(LQEDXLQEHVWHKHQGH*HElXGH Allgemeines 48/ Vorhandene Luftschutzräume Abnahme 49 Abbildungen 501/67,70/74 Anhang, Berechnungsbeispiel Kurzfassung 68/69 Stichwortverzeichnis 70/74 Seite 6

7 7HFKQLVFKH5LFKWOLQLHQI U/XIWVWR 6FKXW]EDXWHQ $OOJHPHLQHV Luftstoß-Schutzbauten sind allseitig geschlossene Baukörper mit einem Fassungsraum bis 50 Personen, welche einen Schutz gemäß Abschnitt 3 bieten. Die nachstehenden Richtlinien gelten für Neu-, Zu- und Umbauten. Abweichungen von den nachstehenden Richtlinien erfordern einen gesonderten Nachweis. Für den Einbau von Luftstoß-Schutzbauten in bestehende Gebäude und die Adaptierung von solchen Schutzräumen in bestehenden Gebäuden sind die Bestimmungen des Abschnittes 11 anzuwenden. %HJULIIVEHVWLPPXQJHQ Luftstoß-Schutzbauten sind allseitig geschlossene, gasdicht verschließbare Baukörper mit einem in jeder Richtung biegesteifen Tragwerk und einem Schutzumfang gemäß Abschnitt 3. Der Schutzbau besteht aus einer Druckkammer, die den eigentlichen Schutzraum darstellt, den Eingang mit Schutzbauteil, der Schleuse, tragenden und nicht tragenden Innenwänden, dem Notausgang und dem Sandfilter. Er ist mit Belüftungs-, Sanitärund Versorgungseinrichtungen ausgestaltet. Bei Neubauten ist der Hauptzugang vom Kellerabgang zum Schutzraum mit einer trümmersicheren Decke zu sichern. Mehrere neben- und übereinanderliegende und miteinander verbundene Schutzbauten bilden eine Schutzbaugruppe, mehrere Schutzbaugruppen oder mehrere nicht unmittelbar angrenzende, Seite 7

8 jedoch durch Rettungswege miteinander verbundene Schutzbauten eine Schutzbauanlage. (Bild 1 und 2) Nach dem Schutzumfang und der Ausführung werden drei Arten von Luftstoß-Schutzbauten, nämlich die Schutzbauten S 1,S 3 und S 9 unterschieden. 6FKXW]XPIDQJ Die nach diesen Richtlinien errichteten Schutzräume bieten Schutz gegen: 3.11 Wirkung von herkömmlichen Sprengkörpern, wenn der Schutzbau außerhalb Ihrer unmittelbaren Wirkungsbereiche (Sprengtrichter) liegt Wirkung von Atomsprengkörpern im unmittelbaren Wirkungsbereich bei Luftstoß und Sog bzw. bei elastischem Rückprall. Schutzbautyp S 1 : Höchstüberdruck 1 Bar (100 kn/m 2 ) Sog 0,2 Bar (20 kn/m 2 ) Schutzbautyp S 3 : Höchstüberdruck 3 Bar (300 kn/m 2 ) Sog 0,4 Bar (40 kn/m 2 ) Schutzbautyp S 9 : Höchstüberdruck 9 Bar (900 kn/m 2 ) Sog 1 Bar (100 kn/m 2 ) 3.13 Einsturz- und Trümmerwirkung von Gebäuden 3.14 Einwirkung von Kernstrahlung (Anfangstrahlung und Rückstandsstrahlung) 3.15 Brandeinwirkung und Wirkungen brandstiftender Kampfmittel 3.16 Wirkung biologischer Kampfmittel und chemischer Kampfstoffe Die Schutzräume müssen einen Daueraufenthalt bis zu zwei Wochen ohne Versorgung von außen gestatten. Seite 8

9 3ODQXQJ %DXDUWHQ Luftstoß-Schutzbauten können bei Neubauten und bei bestehenden Gebäuden als "lnnenbauten" oder als "Außenbauten" ausgeführt werden. /DJH 4.21 Allgemeine Hinweise Schutzbauten sind grundsätzlich unterirdisch anzulegen, wobei je Schutzplatz mindestens 0,75 m 2 erdberührte Wandfläche errichtet werden soll. Bei Innenbauten soll die Deckenoberkante des Schutzraumes nicht über der endgültigen Erdoberfläche liegen. Ausnahmsweise dürfen oberirdische oder teilweise oberirdische Schutzbauten dann ausgeführt werden, wenn zwingende Umstände (z. B. hoher Grundwasserstand, Kanäle, Rohrleitungen und Ausbau in bestehenden Gebäuden) eine unterirdische Anlage unmöglich machen Schutzbauten müssen frei von gefahrbringenden Rohrleitungen sein. Für den Schutzbau notwendige Rohrleitungen mit mehr als 20 cm 2 Querschnittsfläche dürfen Decke und Wände nur mit zweimal um 90 abgewinkelter Linienführung durchbrechen Schutzbauten sollen möglichst nahe an Wohn- und Arbeitsstätten liegen und mit ihnen durch Rettungswege verbunden sein. Sofern der Schutzbau nicht im Gebäude selbst liegt, muss der Eingang zu den Rettungswegen oder der Eingang zu den Schutzbauten von den Wohnungen oder Arbeitsstätten auf kürzestem Wege erreichbar sein. Seite 9

10 Die inneren Rettungswege sind, durch Brandwanddurchbrüche von Haus zu Haus und, wenn es die örtlichen Verhältnisse erlauben, auch mit öffentlichen Sammelschutzräumen zu verbinden. Mehrere kleine Schutzbauten sind, wenn die Möglichkeit besteht, sie in einer entsprechenden Entfernung voneinander anzuordnen, einem großen Schutzbau vorzuziehen Schutzbauten dürfen nicht unmittelbar neben Anlagen liegen, bei deren Zerstörung sie ernstlich gefährdet werden könnten (z. B. Lager leicht brennbarer Güter und Gegenstände, Tankanlagen, Löschteiche usw.) 4.22 Besondere Hinweise Schutzbauten dürfen ganz oder teilweise im jeweils gegebenen Trümmerbereich von Gebäuden liegen. Dieser Bereich umfasst die Grundfläche des Gebäudes und die seine Außenwände umgebende Fläche bis zu einem waagrecht gemessenen Abstand, der bei Vollwandbauweise etwa der Hälfte der jeweiligen Traufenhöhe entsprechen soll. (Bild 3 und 4) Bei Skelettbauweise mit Ausfachung kann der Abstand von der Außenwand auf die Hälfte des vorgenannten Maßes ermäßigt werden, bei Nurglas-, Kunststoff- oder Metallfassadenelementen auf ein Drittel Innenbauten Bei Neubauten sind die Schutzbauten gleichzeitig mit dem Kellergeschoss auszuführen. Bauteile von Schutzbauten dürfen hiebei nur zur Aufnahme von Bauwerkslasten herangezogen werden, wenn die gemäß 8.25 geforderten Nachweise erbracht werden. Punktlasten (Säulen) dürfen auf Schutzbaudecken nicht Seite 10

11 aufgesetzt werden, wohl aber auf tragende Säulen und Wände von Schutzbauten Außenbauten Wenn ein Innenbau technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, kann ein Außenbau zur Ausführung kommen. )RUPJHEXQJ 4.31 Schutzbauten können mit beliebigem Grundriss oder Querschnitt erstellt werden. Einfache Baukörper mit geringer Gliederung und ohne vorspringende Bauteile sind anzustreben Schutzbauten mit rechteckigem Grundriss sollen nach Möglichkeit ein Seitenverhältnis von 2: 1 nicht überschreiten. 5DXPDUWHQXQG5DXPEHGDUI 4.41 Eingang Schutzbauten dürfen nur einen Eingang haben. Zwei unmittelbar nebeneinanderliegende Schutzbauten dürfen einen gemeinsamen Eingang erhalten Eingänge und Notausgänge eines Schutzbaues sollen möglichst weit voneinander entfernt sein Schleuse Jeder Schutzbaueingang ist durch eine gasdichte Schleuse zu sichern Schutzbauten erhalten eine Schleuse von mindestens 3,0 m 2 Bodenfläche. Bei zwei unmittelbar nebeneinanderliegenden Schutzbauten mit gemeinsamem Eingang gemäß ist eine gemeinsame Schleuse vorzusehen. Seite 11

12 4.422 Die Schleusen erhalten eine Drucktüre (DT), die nach außen aufschlägt. Zwischen Schleuse und Schutzraum ist eine gasdichte Türe (GT) vorzusehen. Die gasdichte Türe soll in die Schleuse aufschlagen und der Drucktüre nicht gegenüberliegen Schutzraum Luftstoß-Schutzbauten sind für höchstens 50 Personen zu bemessen. Je Person sind mindestens 0,6 m 2 Bodenfläche und mindestens 1,4 m 3 Luftraum vorzusehen Zusätzlich zu dieser Fläche ist der Platz für den Schutzbelüfter und dessen Bedienung mit 1,5 m 2, für ein WC oder einen Trockenabort und für eine Waschgelegenheit für je 25 Personen mit je 1,0 m 2 vorzusehen Die für die Belegung nutzbare Grundfläche eines Schutzbaues darf 6 m 2, die lichte Breite 2 m nicht unterschreiten Die lichte Raumhöhe eines quaderförmigen Schutzbaues soll mindestens 2,20 m (max. 3,0 m) betragen. Die Durchgangshöhe von 2 m darf durch Einbauten und Installationen, wie Rohrleitungen u. dgl. nicht eingeschränkt werden. Bei Vorliegen zwingender Gründe (z. B. hoher Grundwasserstand) kann die lichte Raumhöhe bis auf 2 m ermäßigt werden Bei der Ausgestaltung der Schutzräume soll aus praktischen und wirtschaftlichen Erwägungen insbesondere auch auf die Möglichkeit der Doppelverwendung gemäß Abschnitt 6 Bedacht genommen werden Schutzbaugruppen und Schutzbauanlagen Eine Schutzbaugruppe soll in der Regel höchstens 150 Personen aufnehmen. Seite 12

13 4.442 Zwei unmittelbar nebeneinander liegende Schutzbauten dürfen zu einer Schutzbaugruppe mit einem gemeinsamen Eingang zusammengefasst werden. (Bild 21) Grenzwände aneinanderstoßender Schutzbauten dürfen als gemeinsame Umfassungswände ausgeführt werden. (Bild 2) Um eine gute Wärmeableitung zu gewährleisten, sollen möglichst große Umfassungswandflächen an das Erdreich grenzen Die einzelnen Schutzbauten einer Schutzbaugruppe müssen miteinander durch Rettungswege verbunden werden, sind aber so gegeneinander zu sichern, dass die Wirkung von Volltreffern herkömmlicher Sprengkörper möglichst auf einen Schutzbau beschränkt bleibt Benachbarte Schutzbaugruppen sollen durch Rettungswege zu einer Schutzbauanlage verbunden werden. (Bild 1 und 2) Ist eine Anordnung nach nicht möglich, oder ist die schnelle Erreichbarkeit der Schutzbauten nicht gewährleistet, so darf eine Schutzbaugruppe dadurch gebildet werden, dass die einzelnen Schutzbauten unmittelbar nebeneinander oder übereinander angeordnet werden 4.45 Notausgang Für jeden Schutzbau soll ein Notausgang mit Schleuse, deren Grundfläche mindestens 1,0 m 2 betragen soll, ausgeführt werden. Zwei nebeneinander liegende Schutzbauten können einen gemeinsamen Notausgang erhalten. (Bild 6 und 24) Der Notausgang kann bei Einzelschutzbauten in Gebäuden mit maximal zwei Obergeschossen sowie bei Einzelschutzbauten, die als Außenbauten errichtet sind, entfallen. Der Notausgang muss jedoch dann vorgesehen werden, wenn diese Schutzbau- Seite 13

14 ten im angenommenen Trümmerbereich von Gebäuden mit mehr als zwei Obergeschossen liegen. Die Schleuse ist mit einer äußeren Druckklappe (DKl) und einer inneren Gasklappe (GKl) auszustatten Notausgänge der Schutzbauten müssen außerhalb des angenommenen Trümmerbereiches enden. (Bild 3,4 und 5) Die Notausgänge müssen einen biegesteifen Querschnitt haben. Werden sie aus Fertigteilen hergestellt, so sind diese kraftschlüssig miteinander zu verbinden Die Notausgänge einer Schutzbaugruppe sind möglichst weit auseinanderzulegen, damit durch einen Volltreffer herkömmlicher Sprengkörper möglichst nur ein Notausgang beschädigt werden kann. (Bild 21) Bei horizontalen Notausgängen betragen die lichten Weiten 0,80 x 1,20 m, als Kreisquerschnitt 1,0 m oder als Eiprofil 0,80 x 1,20 m; bei vertikalen Notausgängen 0,80 x 0,80 m, als Kreisquerschnitt 0,80 m Wenn bei horizontalen Notausgängen kein Ausgang außerhalb des angenommenen Trümmerbereiches geschaffen werden kann, sind lotrechte Notausgänge zu bauen Rettungswege Rettungswege sind Gänge zum Betreten und Verlassen der Schutzbauten. Sie sind möglichst unterirdisch anzulegen. Sie verbinden Wohn- und Arbeitsstätten mit den einzelnen Schutzbauten bzw. mehrere Schutzbauten zu einer Schutzbauanlage. (Bild 1) Seite 14

15 4.462 Rettungswege können rechteckige, kreisförmige oder eiförmige Querschnitte haben. Die nutzbare lichte Höhe der Rettungswege soll 1,8 m, die lichte Breite 1,2 m betragen. Sie sind entsprechend auszuführen Rettungsraum Für mehrere zu einer Schutzbaugruppe verbundene Schutzbauten soll ein gemeinsamer Rettungsraum angeordnet werden. Er enthält Einrichtungen für Erste Hilfe und ist so zu legen, dass er möglichst ohne Betreten eines Schutzraumes direkt vorn Eingang erreichbar ist. %DXWHLOHXQGGHUHQ$EPHVVXQJHQ Es sind zu unterscheiden: Umfassungsbauteile: Wände, Decke und Sohle des Schutzbaues einschließlich Schleuse; Schutzbauteile: äußere und innere Schutzwände vor Öffnungen; Filterumfassungen: Wände, Decke und Sohle des Sandfilters (soweit sie nicht Umfassungsbauteile sind); Schleusenumfassungen: Wände, Decke und Sohle der Schleusen (soweit sie nicht Umfassungsbauteile sind), Aussteifende Wände: tragende Innenwände; Trennwände: nichttragende Unterteilungswände; Umfassungen von Notausgängen und Rettungswegen Umfassungsbauteile Es ist zu unterscheiden zwischen Schutzbauten mit ebenflächigen Umfassungsbauteilen und Schutzbauten mit gekrümmten Umfassungsbauteilen. Seite 15

16 4.513 Erforderliche Mindestdicken: Ebenflächige Umfassungsbauteile Ortbeton Stahlbetonfertigteile Schutzbauten S 9,S 3 0,6m 0,4 m Schutzbauten S 1 0,4 m 0,3m Gekrümmte Umfassungsbauteile Ortbeton Stahlbetonfertigteile Schutzbauten S 9,S 3 0,4 m 0,3 m Schutzbauten S 1 0,3 m 0,2m 4.52 Schutzbauteile Mindestdicke der Schutzbauteile vor Öffnungen: Ortbeton Stahlbetonfertigteile Schutzbauten S 9,S 3 0,4 m 0,3 m Schutzbauten S 1 0,3 m 0,2 m (Bild 10-17) 4.53 Filterumfassungen Wände, Decke und Sohle, falls sie nicht zu den Umfassungsbauteilen gehören, sind als Schutzbauteile zu bemessen. Filterumfassungen sind biegesteif und zugfest mit den Umfassungsbauteilen zu verbinden. Die Wand zwischen dem Filterraum und dem Aufenthaltsraum muss zum Schutz gegen Rückstandsstrahlung 2 Zehntelwertsdicken betragen (Zehntelwertsdicke bei Beton 0,20 m, d. h. Betonwanddicke 0,40 m) Schleusenumfassungen Wände, Decke und Sohle, soweit sie nicht zu den Umfassungsbauteilen gehören, sind als Schutzbauteile auszuführen Aussteifende Wände (tragende Innenwände) Mindestdicke der Wände in Stahlbeton als Ortbeton: Schutzbauten S 9,S 3 0,4 m Schutzbauten S 1 0,3 m Seite 16

17 4.552 Mindestdicke der Wände aus Fertigteilen: Schutzbauten S 9 S 1 0,2 m Die Wände sind biegesteif und zugfest mit den Umfassungsbauteilen zu verbinden Nichttragende Trennwände Trennwände sind möglichst leicht auszuführen. Sie müssen jedoch aus Baustoffen bestehen, deren Verhalten im Brandfall nicht ungünstiger als schwer brennbar, normalqualmend und nichttropfend ist. Weiters dürfen die verwendeten Materialien bei 60 C kein Gas abspalten Eingänge, Notausgänge und Rettungswege Abmessungen wie Schutzbauteile )XJHQ 4.61 Notausgänge - ausgenommen lotrechte - sind durch Fugen von den Umfassungsbauteilen zu trennen. (Bild 7) 4.62 Auf den Schutzbauten ruhende Hochbauten sind so auszubilden, dass sie keine nennenswerten Horizontalkräfte auf die Schutzbauten übertragen können Es empfiehlt sich, Schutzbau und Hochbaukonstruktion durch Fugen zu trennen. $EVFKO VVH 4.71 Bei Eingängen und Notausgängen sind als äußerer Abschluss Drucktüren bzw. Druckklappen entsprechenden Schutzgrades anzuordnen. (Bild 8 a, b, c) Seite 17

18 4.72 Zwischen Schleuse und Schutzraum sind brandbeständige (T 90) und gasdichte Abschlusstüren bzw. Gasklappen anzuordnen. (Bild 9 a, b, c) 4.73 Die Brandwanddurchbrüche, deren lichter Querschnitt 0,60/0,80 m betragen soll (wobei die Unterkante des Durchbruches 45-50cm über dem Kellerfußboden anzuordnen ist), sind durch Ausmauerung zu schließen. Die Ausmauerung ist in 12 cm dickem Ziegelmauerwerk mit Kalkmörtel durchzuführen. Um das Auffinden der Durchbruchstelle zu erleichtern, ist der Wandputz an dieser Stelle auszusparen. (Bild 10 a, b) Gegebenenfalls können auch beiderseits angebrachte brandbeständige, gasdichte Klappen 0,60/0,80 m als Abschluss verwendet werden. (Bild 10 c) 7HFKQLVFKH$XVU VWXQJ 4.81 Luftversorgung Luftstoß-Schutzbauten müssen Einrichtungen für natürliche Lüftung und für eine Normal- und Schutzbelüftung erhalten. (Bild 14-21) Natürliche Lüftung Die für die natürliche Lüftung erforderlichen Zuluftkanäle (NZL) und Abluftschächte (NAL) sind so anzuordnen, dass das Bauwerk hinsichtlich der Strahlenabschirmung möglichst nicht geschwächt wird. Ihre Querschnitte müssen mindestens 400 cm 2 bei quadratischem Querschnitt oder 314 cm 2 bei rundem Querschnitt (Ø 20 cm) betragen. Damit soll für den Schutzbau ein einfacher Luftwechsel pro Stunde ermöglicht werden. Zuluftkanäle und Abluftschächte sind mindestens mit zwei rechtwinkeligen Abwinkelungen anzuordnen. Seite 18

19 Der Zuluftkanal mündet in der Regel 40 cm über der Sohle, der Abluftschacht beginnt in der Regel 40 cm unter der Decke. Bei Innenbauten ist der Abluftschacht an vorhandene Lüftungsschächte anzuschließen. Die Öffnungen im Schutzraum sind mit luftstoßsicheren, gasdichten Absperrorganen aus nicht brennbarem Werkstoff zu versehen, die dem gleichen Oberdruck widerstehen wie der Schutzbau. Bei den Zuluftkanälen und Abluftschächten ist auf möglichst diagonale Anordnung zu achten, damit eine gute Durchlüftung des Schutzraumes gesichert wird. Die gesonderte Anordnung von Zuluftkanälen für die natürliche Lüftung kann entfallen, wenn die Luftzufuhr in Friedenszeiten aus den übrigen Kellerräumen gesichert ist. In diesem Fall ist für die Feststellung der Türen in Spaltstellung (mindestens 5 cm Öffnungsbreite) Vorsorge zu treffen Normal- und Schutzbelüftung Luftstoß-Schutzbauten sind so auszuführen und auszustatten, dass das Eindringen verunreinigter Außenluft in das Innere verhindert wird. Sie müssen dafür eine Anlage für Normal- und Schutzbelüftung erhalten, die bei Normalbelüftung eine Außenluftrate von 9 m 3 /Stunde je Schutzplatz und bei Schutzbelüftung eine Außenluftrate von mindestens 1,8 m 3 / Stunde je, Schutzplatz fördern kann. Pro Stunde muss ein einfacher Luftwechsel für den Gesamtschutzraum erreicht werden Die Belüftungsanlage muss für eine Durchflussbelüftung ausgestattet sein und bei Schutzluftbetrieb einen Oberdruck von 0,5 bis 2,0 mbar, aufrechterhalten können Die Belüftungsanlage hat grundsätzlich elektromotorischen Antrieb. Für den Fall von Stromausfällen ist sie alternativ mit Handkurbel- oder Fußpedalantrieb auszustatten. (Bild 22, 23) Seite 19

20 Bei nicht atembarer (verunreinigter) Außenluft ist die Belüftungsanlage auf Schutzluftbetrieb umzustellen. Die notwendige Atemluft muss dann über ein Sandfilter angesaugt werden, welcher das Eindringen von radioaktivem Staub sowie von biologischen Kampfmitteln und chemischen Kampfstoffen ausreichend verhindert. Der Sandfilter muss auch bei starker Verstaubung der Außenluft (Trümmerstaub) wirksam bleiben und so ausgebildet sein, dass bei Bränden der angesaugten Außenluft eine Wärmemenge von mindestens 6, Joule je Schutzplatz entzogen werden kann Der Sandfilter ist in den Luftstoß-Schutzbauten einzubeziehen und kann mit dem Notausgang kombiniert werden. Die Filtersandmenge ist von der Luftförderung pro Stunde und vom Ansaugrost abhängig und beträgt für je 25 Personen 1,5 m 3. Die Grundfläche des Sandfilterbehälters beträgt für je 25 Personen 1,5 m 2. Auf der Sohle des Sandfilterbehälters ist ein Ansaugrost anzuordnen. Konstruktion und Dimensionierung das Ansaugrostes müssen gewährleiste, dass bei Schutzbelüftung keine Mitschlepperscheinungen der Feinteile des Filtersandes auftreten. Als Richtwert für die Luftgeschwindigkeit bei den Ansaugöffnungen des Rostes sind 0,10 m/sec anzunehmen. Für die Kontrollrechnung gilt: Luftgeschwindigkeit (m/sec) = Luftmenge (m 3 /sec): Luftdurchgangsfläche des Rostes (m 2 ) Der Sandfilter ist an seiner tiefsten Stelle durch ein Entwässerungsrohr mit 25 mm Ø in einen druckgeschützten Raum des Schutzbaues zu entwässern (Bild 23). Seite 20

21 Der Filtersand hat den Technischen Richtlinien für Filtersand (Abschnitt 2, Hauptfiltersand) zu entsprechen. Er ist schichtenweise in den Filterkasten einzubringen, um eine Entmischung zu vermeiden. Die Schütthöhe über dem Ansaugrost muss 1,0 m betragen Bei Schutzbauten mit getrenntem Sitz- und Liegeraum muss eine Zuluftverteilungsleitung eingebaut werden. Eine Zuluftverteilungsleitung muss auch dann vorgesehen werden, wenn in einem Schutzbau sonst keine gleichmäßige Durchlüftung möglich ist (Bild 23) Für die Messung des Raumüberdruckes gegenüber dem äußeren Luftdruck kann ein Raumüberdruckmessgerät vorgesehen werden. Der Anschluss ist entweder mit einem Rohr mit 15 mm Ø, das 40 cm unter der Decke in die Umfassungswand eingebaut ist, oder an ein Ventil der NZL herzustellen Zur Anzeige eines zu hohen Gehaltes an Kohlenmonoxyd in der Ansaugluft kann gegebenenfalls ein CO-Warngerät eingebaut werden. Eine Anschlussmöglichkeit für dieses Gerät ist in der Ansaugleitung vorzusehen Belüftungsanlagen für Schutzbauten bis zu 25 Personen Fassungsraum: Schutzbauten bis zu 25 Personen Fassungsraum erhalten eine kombinierte Normal- und Schutzbelüftungsanlage mit elektrisch und manuell betreibbarem Luftförderer mit einer Mindestleistung von 225 m 3 Luft/Stunde im Normalluft- und 45 m 3 Luft/Stunde im Schutzluftfall. (Bild 12,22,23) Für die Ansaugung im Normalluftfall ist eine Ansaugleitung mit 10 cm lichtem Durchmesser mit mindestens zweifacher Abwinkelung einzubetonieren. Sie verbindet den Luftförderer mit der Seite 21

22 Außenluft und mündet im Schutzraum 1,85 m über der Sohle (Bild 23). Eine selbsttätig wirkende Sicherung gegen Luftstoß ist vorzusehen Für die Schutzbelüftung ist ein Sandfilter mit einem Inhalt von 1,5 m 3 Filtersand einzubauen. Der Sandfilter liegt zweckmäßigerweise an einer der Umfassungswände des Schutzbaues und ist in einem Raum mit dichten Wänden anzuordnen. Die Grundfläche des Sandfilters beträgt 1,5 m 2, die Schütthöhe des Filtersandes über dem Ansaugrost 1,0 m Die Verbindung des Sandfilterraumes mit der Außenluft erfolgt über eine Lufteintrittsöffnung mit 10 cm Ø Für den Anschluß des Luftförderers an den Ansaugrost des Sandfilters ist ein Stahlrohr mit 10 cm lichtem Durchmesser in 1,05 m Höhe über der Sohle lotrecht unter der Einmündung der Saugleitung der Normalbelüftung mit doppelter Abwinkelung nach unten einzubetonieren. (Bild 23) Für die Abluftführung aus dem Schutzraum (Abortraum) in die Schleuse ist ein Rohr mit 10 cm lichtem Durchmesser mit einem Abluftregelventil (ALV 100) in 1,60 m Höhe vorzusehen. Die Abluft aus der Schleuse wird durch eine zweifach abgewinkelte Rohrleitung mit 10 cm lichtem Durchmesser mit einem innen vorgebauten Überdruckventil (ÜV 100) nach außen geführt Belüftungsanlagen für Schutzbauten bis zu 50 Personen Fassungsraum: Schutzbauten bis zu 50 Personen Fassungsraum erhalten eine kombinierte Normal- und Schutzbelüftungsanlage mit elektrisch und manuell betreibbarem Luftförderer mit einer Mindestleistung Seite 22

23 von 450 m 3 Luft/ Stunde im Normalluft und 90 m 3 Luft/Stunde im Schutzluftfall. (Bild 22,23) Für die Ansaugung im Normalluftfall ist eine Ansaugleitung mit 15 cm lichtem Durchmesser mit zweifacher Abwinkelung einzubetonieren. Sie verbindet den Luftförderer mit der Außenluft und mündet im Schutzraum 1,85 m über der Sohle Für die Schutzbelüftung ist ein Sandfilter mit einem Inhalt von 3m 3 Filtersand einzubauen. Der Sandfilter liegt zweckmäßigerweise an einer der Umfassungswände des Schutzbaues und ist in einem Raum mit dichten Wänden anzuordnen. Die Grundfläche des Sandfilters beträgt 3,0 m 2. Sandfilter können übereinander oder nebeneinander angeordnet werden. Die Verbindung des Sandfilterraumes mit der Außenluft erfolgt über eine Lufteintrittsöffnung mit 15 cm Ø Für den Anschluß des Luftförderers an den Ansaugrost des Sandfilters ist ein Stahlrohr mit 10 cm lichtem Durchmesser in 1,05 m Höhe über der Schutzraumsohle mit abgewinkelten Anschlüssen einzubetonieren. (Bild 22,23) Für die Abluftführung aus dem Abortraum ist eine Abluftleitung mit 15 cm lichtem Durchmesser mit mindestens zweifacher Abwinkelung nach außen zu führen. Das Rohr liegt 1,60 m über der Schutzraumsohle. An die Abluftleitung ist ein Überdruckventil, NW 150 mm, anzubauen. Aus dem Schutzraum in die Schleuse ist ein Rohr mit 10 cm lichtem Durchmesser mit einem Abluftregelventil (ALV 100) in 1,60 m Höhe vorzusehen. Die Abluft aus der Schleuse wird durch eine zweifach abgewinkelte Rohrleitung mit 10 cm lichtem Durchmesser mit einem innen vorgebauten Ü- berdruckventil (ÜV 100)) nach außen geführt. Seite 23

24 4.815 Zuluftverteilung Bei Schutzbauten mit getrenntem Sitz- und Liegeraum ist zur gleichmäßigen Durchlüftung der Räume eine Zuluftverteilungsleitung mit 15 cm Anfangsdurchmesser einzubauen Die Zuluftverteilungsleitungen, Verankerungen usw. sind aus nicht splitternden, nicht spröden Materialien auszuführen. Das zu verwendende Material darf bei +60 C kein Gas abspalten und muss korrosionsbeständig sein oder mit entsprechendem Korrosionsschutz versehen werden. Die Verankerungen und Befestigungen müssen den Anforderungen des Punktes entsprechen Die Verbindung der Zuluftverteilungsleitung mit dem Belüfter muss elastisch sein. Zur zugfreien Einführung und Regulierung der Zuluft sind einstellbare und feststellbare Zuluftventile vorzusehen Schutz der Lüftungsöffnungen Gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Tieren sind alle Lüftungsöffnungen mit Schutzvorrichtungen auszustatten. Ins Freie mündende Lüftungsöffnungen sind zusätzlich gegen das Eindringen von Flüssigkeiten zu sichern. Die Schutzvorrichtungen müssen ausreichende mechanische Festigkeit besitzen und so ausgebildet sein, dass mindestens der gleiche freie Querschnitt wie in der anschließenden Leitung vorhanden ist Die Öffnungen für die Ansaugung der Normal- und Schutzluft sind so anzuordnen, dass die Luftversorgung auch bei Schneelage gesichert ist Für sämtliche einbetonierte, luftführende Leitungen sind Stahlrohre mit mindestens 3,75 mm Wandstärke zu verwenden. Die Stahlrohre sind an allen nicht vom Beton überdeckten Oberflä- Seite 24

25 chen dauerhaft gegen Korrosion zu schützen (z. B. feuerverzinken). (LJQXQJVQDFKZHLV Für Belüftungsaggregate, Filterroste, Filtersand, Armaturen, Ventile, Abdecksiebe, Prallplatten u. dgl. ist der Nachweis ihrer Eignung durch Prüfatteste zu erbringen. Die Verbindung mit dem Belüfter muss elastisch sein. Zur zugfreien Einführung und Regulierung der Zuluft sind einstellbare und feststellbare Zuluftventile vorzusehen.,qvwdoodwlrq Im Schutzraum aufgestellte oder fest montierte Einrichtungen und Leitungen werden durch den Erschütterungsstoß beansprucht. Auf die diesbezüglichen Bestimmungen im Abschnitt wird hingewiesen Durch die Schutzraumhülle geführte Leitungen schwächen diese vor allem in bezug auf radioaktive Strahlung und Luftstoß. Die Anzahl und Dimensionen solcher Leitungen müssen daher beschränkt bleiben. Der Luftstoß kann die in den Schutzraum führenden Leitungen auf Innenüberdruck beanspruchen In den Schutzraumumfassungsbauteilen verlegte Leitungen müssen in der äußeren Hälfte liegen. Wenn die Querschnittfläche der in einer Wand oder Decke liegenden Leitung den Wert 1/4 d 2 übersteigt, wobei d die Wandoder Deckenstärke bedeutet, so ist die Wand örtlich so zu verstärken, dass an der dünnsten Stelle die normale Wandstärke vorhanden ist. Seite 25

26 4.104 Leitungsführungen durch die Schutzraumhülle mit mehr als 20 cm 2 Querschnitt sind zweimal rechtwinkelig abzuwinkeln, wobei der innere Abstand der Abwinkelungen mindestens 2,5 Leitungsdurchmesser betragen muss. Bei verschiedenen Leitungsquerschnitten in einem Element (Rohrdurchführungskombinationen) ist der größte Leitungsquerschnitt als Bemessungsgrundlage zu verwenden Leitungsführungen vom Erdreich durch die Schutzraumumfassungsbauteile sind im Erdreich auf eine Länge von 7 Durchmesser mit einer welchen Isolierung von mindestens 7 cm Stärke zu umhüllen Leitungsführungen vom Keller in den Schutzraum sind an der Schutzraumaußenseite mit einem Dehnungsbogen oder dgl. zu versehen, der Bewegungen von 7 cm in jede Richtung zulässt. :DVVHUYHUVRUJXQJXQG.DQDOLVDWLRQ Am Waschplatz (Abortraum bzw. Schleuse) ist nach Möglichkeit eine Wasserentnahmestelle mit einer Zweigleitungsnennweite von 15 mm und ein Ausguss anzuordnen. Auf die luftstoßsichere Einführung der Zuleitung ist zu achten, d. h. die Zweigleitung ist in die Umfassungsbauteile einzubetonieren. Für die Durchführung durch Umfassungsbauteile sind Stahlrohre zu verwenden Erforderliche Entwässerungsanschlüsse sind mit drucksicheren Rückstauorganen entsprechend der Druckresistenz des Schutzraumes auszustatten. Zu diesem Zweck kann in das Abflussrohr ein Schieber für ND 100 mm eingebaut werden. Das durch den Umfassungsbauteil durchführende Abflussrohr muss mit einbetoniert werden. Falls Kanalisation vorhanden ist und zwei Aborte erforderlich werden (z. B. für 50 Personen), könnte neben dem Trockenabort (den Trockenaborten) ein weiterer als WC ausgeführt werden, wenn ein drucksicherer Anschluss möglich ist. Seite 26

27 6RQVWLJH/HLWXQJHQ Gefahrbringende Leitungen, wie Gasleitungen, Wasserleitungen über 25 mm Nennweite, Dampfleitungen, Fernheizleitungen, Druckleitungen u. dgl. dürfen grundsätzlich nicht durch Schutzbauten geführt werden Die Durchführung anderer Leitungen, wie Heizleitungen, Abfallrohre u. dgl., kann zugelassen werden, wenn sie in der äußeren Hälfte der Umfassungsbauteile liegen und keine unzulässige Schwächung derselben bewirken. %HKHL]XQJ Erfordert die Doppelverwendung des Schutzbaues eine Beheizung, so kann der Schutzbau z. B. an eine Warmwasserheizung angeschlossen werden. Beim Eintritt der Vor- und Rücklaufleitung in den Schutzbau ist hiebei je eine Absperrmöglichkeit vorzusehen. (OHNWULVFKH,QVWDOODWLRQHQ Schutzräume sind an das allgemeine Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen. Die elektrischen Installationen sind in Feuchtraumausführung vorzusehen. Eingang, Aufenthalts- und Nebenräume sind mit mindestens je einem Beleuchtungskörper auszustatten. Im Aufenthaltsraum sind eine Steckdose sowie Anschlussmöglichkeiten für Radio, Lüftermotor und Kochplatte vorzusehen. Auf die luftstoßsichere Einführung unter Verwendung nicht brennbarer Dichtungsstoffe ist zu achten. $QWHQQH Für die im Schutzbau verwendeten Rundfunkgeräte sind Antennen vorzusehen, die außerhalb des Schutzbaues anzubringen Seite 27

28 sind. Auf luftstoßsichere Einführung in den Schutzbau ist zu achten. 6RQVWLJH,QVWDOODWLRQHQ Für allfälligen späteren Bedarf an Installationen (z. B. für eine Torsprechanlage) ist ferner in der Nähe des Einganges ein verzinktes Rohrstück mit 25 mm Nennweite einzubetonieren und an der Innen- und Außenseite gasdicht zu verschließen. $XVVWDWWXQJ :DQGSXW]XQG$QVWULFKH Die inneren Flächen sämtlicher Wände der Schutzbauten sind nicht zu verputzen und auch nicht mit Platten u. dgl. zu verkleiden. Die Anstriche sind in geeigneter Tönung möglichst hell und dauerhaft mit geeigneten Farben auszuführen, die weder die Saugfähigkeit der Wandoberfläche beeinträchtigen, noch einen erheblichen Dampfdiffusionswiderstand leisten. (LQULFKWXQJ 5.21 Bei der Einrichtung von Luftstoß-Schutzbauten ist nach Möglichkeit darauf Bedacht zu nehmen, dass Einrichtungsgegenstände ausgesucht werden, die auch nach einer 25jährigen Lagerung im Schutzraum noch gebrauchsfähig sind. Hiebei ist insbesondere auf wirksame Korrosionsschutzmaßnahmen zu achten Die Schutzraumplätze sind nach Möglichkeit im Verhältnis 2:1 als Sitz- und Liegeplätze anzuordnen. Sitze und Liegen sind bei S 1 -Schutzbauten mit mindestens 5 cm Abstand, bei Schutzbauten mit höherem Schutzumfang mit 10 cm Abstand von den Umfassungswänden aufzustellen und so auszubilden, dass durch Anordnung geeigneter Lehnen eine Berührung der Wände durch die Benützer verhindert wird. (Bild 14-21) Seite 28

29 Den Mindestmaßen ist zugrunde gelegt, dass die Sitze eine Breite von 0,475 m und eine Tiefe von 0,55 m haben und dass dreistöckige Liegen mit einer Breite von 0,65 m und eine Länge von 1,90 m verwendet werden; ferner, dass Trinkwasser und Lebensmittel für 14 Tage in Behältern unter den Sitzen und Liegen untergebracht werden. Der Bewegungsraum zwischen den Sitzen und Liegen soll mindestens 0,50 m breit sein. Das Fertigmaß der Durchgangsöffnung von Zwischenwänden im Schutzraum soll mindestens 0,80 x 1,80 m betragen. (Bild 11) 5.23 Für empfindliche Einrichtungsgegenstände ist der Nachweis, dass sie von den im Schutzraum auftretenden Beschleunigungskräften nicht nachhaltig beschädigt oder in ihrer Funktion gestört werden, durch einen Schockversuch zu erbringen. Wegen der auftretenden hohen Beschleunigungsspitzen dürfen sie normalerweise nicht aus spröden Materialien, wie Gußeisen, Bakelit, Ton, Porzellan usw. bestehen Aufbewahrung von Trinkwasser usw. Für die Aufbewahrung von Trinkwasser sind dicht verschließbare Behälter von insgesamt 30 l Fassungsvermögen je Person bereitzuhalten. Geeignete Behälter sind für Lebensmittel und gegebenenfalls für Brauchwasser vorzusehen Rundfunkgeräte Für jeden Schutzraum ist mindestens ein Batterieempfänger vorzusehen. Die Bewehrung beeinträchtigt einen guten Rundfunkempfang außerordentlich. Aus diesem Grunde erfordern die in Schutzräumen verwendeten Empfangsgeräte eine Antenne, die außerhalb des Schutzbaues anzulegen ist. Auf luftstoßsichere Einführung ist zu achten. Seite 29

30 5.26 Selbstbefreiungswerkzeug Werkzeug zur. Selbstbefreiung bei Verschüttung ist bereitzustellen..hqq]hlfkqxqj Ein Schutzraum welcher diesen Richtlinien entspricht, ist beim Eingang durch die Aufschrift Schutzraum S 1 (S 3,S 9 ) und die Angabe seines Fassungsvermögens zu kennzeichnen Weiters sind die Hinweise über die genaue Anschrift und das Fassungsvermögen der nächstgelegenen Schutzräume anzubringen. Im Bereich des 'RSSHOYHUZHQGXQJ Bei der Ausgestaltung der Schutzräume soll aus praktischen und wirtschaftlichen Erwägungen sowie vom Standpunkt der funktionsfähigen Erhaltung insbesondere auch auf die Möglichkeit der Doppelverwendung Bedacht genommen werden. Hiebei ist darauf zu achten, dass der Schutzraum im Bedarfsfall kurzfristig bezogen werden kann. Alle für den Aufenthalt im Schutzraum notwendigen Einrichtungen und Vorräte sind daher im Schutzraum gebrauchsfähig zu lagern. (Bild 19) $EQDKPH Nach der Fertigstellung von Schutzräumen ist eine Abnahme durchzuführen, wobei darauf zu achten ist, dass die Bestimmungen der vorliegenden Richtlinien in bezug auf Planung und Ausführung erfüllt sind und der Nachweis der Funktionsfähigkeit der Schutzräume in allen ihren Teilen erbracht wird. Die Erfüllung der an die Abschlüsse, Belüftungsanlage, Installationen, Einrichtungen und Ausstattungen gestellten Anforderun- Seite 30

31 gen ist durch die Vorlage der erforderlichen Prüfatteste nachzuweisen. Zur Funktionskontrolle der Belüftungsanlage sind bei Schutzluftbetrieb Überdruck und geförderte Luftmenge zu messen. Die erreichten Werte sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten. %HPHVVXQJ 6FKXW]JHJHQ$QIDQJVVWUDKOXQJ 8.11 Die Abminderung der radioaktiven Strahlung erfolgt durch die den Schutzraum umgebende Masse. Die erforderliche Konstruktionsstärke der Wände und Decken ist daher weitgehend von der Lage des Luftstoß Schutzbaues im Gebäude bzw. vom umgebenden Erdniveau abhängig. Da der größte Teil der Anfangsstrahlung zeitlich vor dem Druckstoß einfällt, kann für die Bemessung der Abschirmwirkung die Massenverteilung des unbeschädigten Gebäudes in Rechnung gestellt werden, jedoch höchstens bis 7,5 kn/m 2 (somit 0,3 m bezüglich des Aufbetons bzw. 0,4 m bezüglich der Erdüberdeckung). Die Anfangsstrahlung ist dabei unter einem Winkel von 30 gegen die Horizontale einfallend anzunehmen. Mindestüberdeckung (Aufbeton und/oder Erdüberdeckung) bei Schutzbauten aus Ortbeton mit ebenflächigen Umfassungsbauteilen I II III Umfassungs- Innenbau Erdüberbauteildicke Aufbeton deckung Typ in m in m in m S 9 0,6 0,9 1,30 S 3 0,6 0,5 0,90 S 1 0,4 0,5 0,80 Seite 31

32 Schutzbauten aus Stahlbetonfertigteilen mit ebenflächigen Umfassungsbauteilen I II III Umfassungs- Innenbau Erdüberbauteildicke Aufbeton deckung Typ in m in m in m S 9 0,4 1,1 1,60 S 3 0,4 0,7 1,20 S 1 0,3 0,6 0,90 Schutzbauten aus Ortbeton mit gekrümmten Umfassungsbauteilen I II III Umfassungs- Innenbau Erdüberbauteildicke Aufbeton deckung Typ In m in m in m S 9 0,4 1,1 1,60 S 3 0,4 0,7 1,20 S 1 0,3 0,6 0,90 Schutzbauten aus Stahlbetonfertigteilen mit gekrümmten Umfassungsbauteilen I II III Umfassungs- Innenbau Erdüberbauteildicke Aufbeton deckung Typ in m in m in m S 9 0,3 1,2 1,80 S 3 0,3 0,8 1,40 S 1 0,2 0,7 1,10 Seite 32

33 8.12 Der Aufbeton kann statisch ausgenützt werden, wenn er in der gleichen Betongüte und in einem Betoniervorgang mit dem Konstruktionsbeton hergestellt und die Bewahrung entsprechend angeordnet wird Seitliche Erdanschüttungen sind mit 30 oder flacher anzuböschen und zu befestigen. Die Mindeststärke der seitlichen Erdanschüttungen muss das 1,5fache Maß der in Punkt 8.11 genannten Erdüberdeckung erreichen Die Öffnungen für Eingang und Notausgang sind so anzulegen, dass zwischen dem Innenraum und dem Freien zum Schutz gegen die gestreute Anfangsstrahlung drei rechtwinkelige Abwinkelungen entstehen. (Bild 13) Zum Schutz gegen die gestreute RN-Strahlung aus dem Sandfilter soll an Stelle einer Abwinkelung der Durchgang (0,65 x 0,85 m) zwischen Notausgang und Schleuse mit Fertigbetonsteinen (0,3 m dick) dicht zugesetzt werden. 6WDWLVFKHU1DFKZHLV 8.21 Vorschriften Sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist, sind insbesondere folgende Vorschriften für den statischen Nachweis zu beachten: ÖNORMEN A 6601 Strahlenschutz, Benennungen und Definition B 4000 Teil 2, Allgemeine Grundlagen, Raum- und Lagergewichte B 4000 Teil 4, Allgemeine Grundlagen, Schnee- und Eislasten B 4000 Teil 7, Allgemeine Grundlagen, Eigengewichte von Bauteilen B 4001 Allgemeine Berechnungsgrundlagen für den Hochbau Seite 33

34 B 4012 Nutzlasten im Hochbau B 4014 Teil 1, Statische Windkräfte B 4015 Teil 1, Erdbebenkräfte an nicht schwingungsanfälligen Bauwerken B 4200 Teil 3, Betonbauwerke, Berechnung und Ausführung B 4200 Teil 4, Stahlbetontragwerke, Grundlagen der Berechnung und Ausführung B 4200 Teil 5, Fertigteile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton B 4200 Teil 6, Richtlinien für die Instandsetzung und Verstärkung von Stahlbetontragwerken B 4200 Teil 7, Massivbau, Stahleinlagen B 4200 Teil 8, Stahlbetontragwerke, Berechnung und Ausführung 1 B 4200 Teil 9, Stahlbetontragwerke, Berechnung und Ausführung 11 B 4200 Teil 10, Beton, Herstellung und Überwachung B 4500 Teil 1, Verbundbau, Maß- und Kennbuchstaben, Formelzeichen B 4500 Teil 2, Verbundbau. Berechnung und Konstruktion der Tragwerke B 4600 Teil 2, Stahlbau, Berechnung der Tragwerke B 4600 Teil 3, Stahlbau, Wöhlerfestigkeitsnachweis B 4600 Teil 4, Stahlbau, Stabilitätsnachweis, Grundfälle B 4600 Teil 7, Stahlbau, Ausführung der Stahltragwerke B 4601 Stahlbau, Tragwerke des Hochbaues Richtlinien für die Verwendung hochfester vorgespannter Schrauben im Stahlbau. Herausgegeben vom Österreichischen Stahlbauverband Wien (Ihre Herausgabe als ÖNORM ist geplant). B 8110 Hochbau, Wärmeschutz Seite 34

35 8.212 Für Schutzbauten, die von Straßenfahrzeugen belastet werden, gelten außerdem folgende ÖNORMEN: B 4002 Allgemeine Grundlagen, Straßenbrücken B 4202 Massivbau, Straßenbrücken B 4502 Verbundbau, Straßenbrücken B 4602 Stahlbau; Straßenbrücken Für Schutzbauten, die von Eisenbahnfahrzeugen belastet werden, gelten außerdem folgende ÖNORMEN: B 4003 Teil 1, Allgemeine Grundlagen, Eisenbahnbrücken B 4203 Massivbauten, Eisenbahnbrücken B 4603 Stahlbau, Eisenbahnbrücken 8.22 Baustoffe Stahlbeton Beton Die erforderliche Mindestbetongüte für alle Ortbetonteile ist B 225, für Stahlbetonfertigteile B 300. Bei Ortbeton ist Z 275 zu verwenden Bewehrung Es dürfen nur Betonstähle verwendet werden, die den ÖNOR- MEN B 4200, Teil 4 bzw. B 4200, Teil 7, entsprechen Als Baustahl kann St 37, St 44, St 52 und St 55 nach ÖNORM B 4600, Teil 2, verwendet werden Licht- und Stützweiten Ebene Flächen Die lichte Weite ebener Plattenbauteile soll 3,0 m, ihre lichte Breite 6,0 m nicht überschreiten. Bei kreuzweise gespannten Seite 35

36 Platten soll die größte lichte Weite 5,0 m, die größte lichte Breite ebenfalls 5,0 m nicht überschreiten Belastungsannahme Ständige Lasten und Verkehrslasten Die ständigen Lasten (Eigengewicht, Erddruck) und Verkehrslasten sind für alle Bauteile nach den gültigen technischen Baubestimmungen (ÖNORMEN) zu ermitteln Dynamische Waffenwirkung Die genaue Untersuchung eines Hausschutzraumes hinsichtlich seiner Widerstandsfähigkeit gegen dynamische Belastungen durch Luftstoß bzw. Sog und Erschütterungen erfordert einen sehr großen Aufwand. Es werden daher statische Ersatzlasten festgelegt, die eine ausreichend genaue Näherung für den dynamischen Belastungszustand von schlaff bewehrten Stahlbetonschutzbauten ermöglichen Schutz gegen Luftstoß Die Belastungen des Luftstoßes wirken primär senkrecht auf die Flächen der Umfassungsbauteile und erzeugen Biege- und Schubbeanspruchungen der Wände, Decken und Böden. Zusätzlich entstehen durch ihre gegenseitige Auflagerung Normalkräfte, welche bei Schutzbauteilen, Eingängen, Notausgängen und Rettungswegen vernachlässigt werden dürfen Statische Ersatzbelastungen Statische Ersatzbelastung von Deckenplatten, erdberührten Umfassungswänden und Bodenplatten Zu den angegebenen statischen Ersatzbelastungen sind noch die ständigen Lasten (ohne seitlichen Erddruck) zu addieren. Allfällige Trümmerlasten eines Gebäudes brauchen hingegen nicht berücksichtigt werden. Seite 36

37 Statische Ersatzbelastung von Deckenplatten, erdberührten Umfassungswänden und Bodenplatten bei S 1 S 3 S 9 Druck: 100 kn/m kn/m 2 900kN/m 2 Sog: 20 kn/m 2 40 kn/m kn/m Statische Ersatzbelastung nicht erdberührter Umfassungswände Nicht erdberührte Umfassungswände können zusätzlich zu dem allseitig wirkenden Oberdruck auch durch reflektierende Drücke belastet werden. Die Höhe der reflektierenden Drücke ist von der Fläche F der Öffnungen (Fenster und Türen) in den Außenwänden des direkt an den Schutzbau anschließenden Kellers abhängig: Statische Ersatzbelastung nicht erdberührter Wandflächen: F in Prozent der Außenwand- S 1 S 3 S 9 fläche F < 50% 100 kn/m kn/m kn/m 2 F 150 kn/m kn/m kn/m Schutzbauteile u.a. Schutzbauteile, Eingänge, Filterumfassungen, Notausgänge und Rettungswege Schutzbau S 9,S kn/m 2 Schutzbau S kn/m Auskragende Bauteile Auskragende Bauteile (z.b. lotrechte Notausgänge usw.) sind außerdem für eine einseitige, horizontal angreifende Ersatzlast von 100 kn/m 2 zu bemessen. Seite 37

38 Erhöhung der Ersatzlasten Sofern der Schutzbauteilweise oder ganz über Gelände liegt oder mit einer Böschung über 30 Neigung angeschüttet ist, sind die Ersatzlasten für alle Bauteile mit einem Beiwert a zu erhöhen: a = 1,5, sofern der Schutzbau bis höchstens zur Hälfte seiner Lichthöhe über Gelände oder über der Anschüttung liegt, wobei nur eine Anschüttung bis zu 30 berücksichtigt werden darf. a = 2,0, sofern der Schutzbau mit mehr als der Hälfte seiner Lichthöhe über Gelände oder der Anschüttung liegt, wobei nur eine Anschüttung bis zu 30 berücksichtigt werden darf. Eine darüber hinausgehende Erhöhung der Ersatzlasten gem. Punkt kann unberücksichtigt bleiben Art und Angriffsrichtung der Ersatzlasten Die Ersatzlast ist als gleichmäßig verteilte, senkrecht zur Wandfläche wirkende Druck- und Sogbelastung anzunehmen Schutz gegen Erschütterungen Die Erschütterungen stellen für Zwischendecken, Zwischenwände, Leitungen und Einrichtungen die maßgebende Waffenwirkung dar. Die genaue Berechnung der Erschütterungsgrößen ist im allgemeinen nur bei Schutzbauten mit großem Bauvolumen und besonderen Aufgabenstellungen erforderlich. Die nachstehenden Angaben stellen Richtwerte dar, die unter der Annahme von normalen Baugrundverhältnissen für die weitaus größte Anzahl der Fälle ausreichen. Die entstehenden Belastungen werden gleich verteilt wie das Eigengewicht angenommen, wobei fest montierte Gegenstände und ständige Lasten miteinzurechnen sind. Seite 38

39 Zwischenwände und Zwischendecken Die angegebenen Belastungen P sind Ersatzbruchbelastungen (Eigengewichte sind nicht mehr zu überlagern) und sind in Vielfachen des Eigengewichtes G angegeben. Sie sind senkrecht zur Ebene der Wand oder Decke anzunehmen, und zwar wechselseitig wirkend. Da kurzfristig stärkere Erschütterungen auftreten können als angegeben, dürfen für Zwischenwände und Zwischendecken keine spröden Materialien wie Ziegel oder Gips verwendet werden. Statische Bruchbelastung P S1 S3 S9 1) 4 G 6 G 12,5 G Einrichtungen und Leitungen Die Beschleunigungskräfte greifen im Massenschwerpunkt des montierten Gegenstandes an, bzw. sind entsprechend der Massenverteilung verteilt anzunehmen, und können vertikal nach unten oder oben sowie in irgendeine horizontale Richtung wirken. Die angegebenen Belastungen P sind Ersatzbruchbelastungen. (Eigengewichte sind nicht mehr zu überlagern) und sind im Vielfachen des Eigengewichtes G angegeben. Statische Bruchbelastung P S 1 S 3 S 1 9 ) 15 G 15 G 30 G 1) Bei S 9 Schutzbauten in Fels kann die statische Ersatzbruchbelastung auf die S 3 -Werte ermäßigt werden. Seite 39

40 8.25 Erforderliche Nachweise Regeltypen Entspricht der geplante Schutzbau einer anerkannten Regelzeichnung, so braucht ein statischer Nachweis nicht geführt werden Übrige Schutzbauten Allgemeines Entspricht der Schutzbau in Grundriss und Schnitten nicht den anerkannten Regelzeichnungen, so ist ein statischer Nachweis erforderlich Lastfälle von untergeordneter Bedeutung Sofern unzweifelhaft feststeht, dass ein Lastfall, z. B. der unter angeführte (ständige Lasten und Verkehrslasten), an keiner Stelle für die Bemessung maßgebend ist, kann dieser Nachweis entfallen Ebene und stabförmige Stahlbetonbauteile Alle ebenen Stahlbetonbauteile (Decken-, Sohl- und Wandplatten) können für Lasten nach je nach Spannweitenverhältnis als einachsig oder kreuzweise gespannte, frei drehbar gelagerte Einfeldplatten berechnet werden. Das so errechnete Biegemoment ist annähernd im Verhältnis der Quadrate der jeweiligen statischen Höhe auf Feld- und Stützenquerschnitt aufzuteilen. Feld- und Stützbewehrung zusammen müssen jedoch die Momentenfläche für das frei aufliegende Plattenfeld voll decken. Bei Biegung mit Normalkraft hat die Bemessung der Zugbewehrung ohne bewehrungsmindernden Einfluss der Normalkraft zu erfolgen. Querkräfte und Auflagerkräfte für unterstützende Bauteile können nach den Bruchlinienbildern für Einfeldplatten ermittelt werden. Seite 40

41 Für stabförmige Bauteile gelten vorstehende Regeln sinngemäß Bauteile aus Stahl Das plastische Verhalten des Stahls darf analog zu ÖNORM B 4600, Teil 2, Abschnitt 5.3 auch bei Rahmen berücksichtigt werden. Dabei müssen die Aufnahme der Querkräfte und die Stabilität des Gesamttragwerkes sichergestellt sein Umfassungsbauteile mit gekrümmten Flächen und Kreisquerschnitte sind entlang ihres ganzen Umfanges für die Größtmomente aus einer radialen Belastung zu bemessen. p= p o.sin 2 Zentriwinkel des Kreisquerschnitts) p 0 = Scheitellast aus Ersatzlast + ständiger Last gemäß Gründung Die Bodenpressung braucht im allgemeinen nicht nachgewiesen werden Gesamtsteifigkeit Das Seitenverhältnis der Gesamtlänge zur Gesamtbreite eines Schutzbaues soll 2:1 nicht übersteigen Zulässige Spannungen und erforderliche Sicherheiten Grundsätzliches Für die zulässigen Spannungen bzw. die erforderlichen Sicherheiten infolge der ständigen Lasten und Verkehrslasten gelten die einschlägigen Normen. Die folgenden Bestimmungen beziehen sich daher lediglich auf den unter Berücksichtigung von Seite 41

42 Waffenwirkungen angenommenen Lastfall (Ersatzlast + ständige Last) und die dadurch hervorgerufenen Spannungen. Unter Berücksichtigung der günstigen Auswirkung der Massenträgheit, der raumstabilen Konstruktion und der dynamischen Streckgrenze kann für diesen Lastfall mit erhöhten Spannungen bzw. reduzierten Sicherheiten gerechnet werden. Bei Auftreten des Höchstüberdruckes gemäß soll der kritische Formänderungszustand des Tragwerkes gerade erreicht sein Stahlbetonkonstruktionen (Konstruktionen mit schlaffer Bewahrung) Biegebeanspruchte Bauteile Zum Nachweis der Tragfähigkeit für den Sonderlastfall darf nur das Traglastverfahren nach ÖNORM B 4200, Teil 9, herangezogen werden. Es gelten die in dieser Norm angeführten Höchstwerte für die Stahlspannungen ( VXQGGLH%HWRQVSDQQXQJHQ p ) sowie die zugehörigen Stahl- bzw. Betondehnungen ( s *bzw. p ). Die Sicherheit ist mit s = 1,0 anzunehmen. Die übrigen Vorschriften der Norm gelten sinngemäß Beanspruchung durch Querkraft. "Die Bemessung bei Querkraft hat für den Sonderlastfall sinngemäß nach ÖNORM B 4200, Teil 8, zu erfolgen. Für den Nachweis der Beanspruchung des Betons sind die 1,70fachen Werte 1 in Rechnung zu stellen. Zur Ermittlung der Mindestnetzbewehrung nach Gl. (3) in ÖNORM B 4200, Teil 8, kann 1 ohne Erhöhungsfaktor eingesetzt werden. Seite 42

43 Beim Nachweis der Aufnahme der schrägen Zugkräfte durch Bewehrung ist die Stahlspannung mit. s= * s bzw. die Sicherheit mit s = 1,0 in Rechnung zu stellen. Für den Nachweis der Beanspruchung des Betons in Platten sind auch die Werte 1 gemäß Gl. (4) in ÖNORM B 4200, Teil 8, auf das 1,70fache zu erhöhen Mittiger Druck Bei mittigem Druck ist für den Sonderlastfall die Sicherheit gegen Erreichen der Knicklast mit S 1 = 2,50/1,70 = 1,5 in Rechnung zu stellen. Im übrigen gelten die Ausführungen für die Bemessungen bei mittigen und ausmittigen Druck in ÖNORM B 4200, Teil 9, sinngemäß Konsolen Konsolen sind nach ÖNORM B 4200, Teil 8, zu bemessen. Für den Sonderlastfall ist für den Nachweis der Aufnahme der Zugkräfte die Stahlspannung mit. s = * s bzw. die Sicherheit mit s = 1,0 anzunehmen. Dem Nachweis der erforderlichen Konsolenbreite bzw. der Betonbeanspruchung der Konsole ist für den Sonderlastfall statt Gl. (5) der ÖNORM B 4200, Teil 8, folgende Beziehung zugrunde zu legen: ) E 1,50Kσ S +H 1 + )D D 0,11 1 4K Beanspruchung durch Torsion: Bei Torsion sind für den Sonderlastfall die 1,70fachen Werte 1, der Tabelle in ÖNORM B 4200, Teil 8, in Rechnung zu stellen. Seite 43

44 Die übrigen Ausführungen des Abschnittes 4 dieser ÖNORM gelten sinngemäß Umlenkkräfte bei Bauteilen mit gekrümmter oder polygonaler Stabachse: Beim Nachweis der Aufnahme der Umlenkkräfte für den Sonderlastfall sind die 1,70fachen Werte 1, der Tabelle 1 in ÖNORM B 4200, Teil 8, in Rechnung zu stellen. Die übrigen Ausführungen des Abschnittes 5 dieser ÖNORM gelten sinngemäß Stahlkonstruktionen Als Höchstwerte der Spannungen können die 1,7fachen Werte der in ÖNORM B 4600 angegebenen zulässigen Spannungen angenommen werden..rqvwuxnwlrq 6WDKOEHWRQNRQVWUXNWLRQHQ 9.11 Bewehrung Entspricht der geplante Bau den in anerkannten Regelzeichnungen angegebenen Typen, so ist die Bewehrung nach den dort gemachten Angaben zu verlegen Alle Umfassungsbauteile, Schutzbauteile, Filterumfassungen, Schleusenumfassungen, aussteifende Wände sowie Bauteile der äußeren Rettungswege, Eingänge und Notausgänge sind auf beiden Seiten kreuzweise zu bewehren. Der Mindestdurchmesser der Stahleinlagen muss 8 mm betragen Bei den inneren Bewehrungslagen darf der Abstand der Stahleinlagen in Feldmitte nicht größer als 0,15 m sein. Äußere und innere Bewehrung ist je m 2 Fläche durch mindestens vier Bügel Seite 44

45 oder S-Haken 0,6 mm mit mindestens 10 cm Hakenlänge zu verbinden Die innere Betondeckung der Verbügelung soll mindestens 0,5 cm, die der Tragbewehrung etwa 1,5 cm betragen. Die Betondeckung der äußeren Bewahrung soll mindestens 2 cm, höchstens 3,5 cm betragen Bei aufeinanderfolgenden Platten mit ungleichen Stützweiten ist für die Bewehrung der Stütze das größere Feld maßgebend. Zur Berücksichtigung der Weiterleitung der Stützmomente muss unter der Voraussetzung konstanter Bauhöhe und, falls kein genauer Nachweis erbracht wird, an der Plattenaußenseite der kleineren Nachbarfelder mindestens die Hälfte der Stütz- bzw. der Eckbewehrung durchlaufen. Zur Berücksichtigung des elastischen Rückpralles bzw. der Soglast muß die äußere Feldbewehrung mindestens gleich einem Drittel der zugehörigen inneren Feldbewehrung und die innere Stützbewehrung mindestens gleich einem Drittel der zugehörigen äußeren Stützbewehrung sein Die Randbewehrung der Öffnungen gleicher Größe kann anerkannten Typenzeichnungen entnommen werden. In allen anderen Fällen ist die Bewehrung nachzuweisen. 6WDKONRQVWUXNWLRQHQ 9.21 Es sind Niet-, Schweiß- und HV-Konstruktionen (Konstruktionen mit hochfesten, vorgespannten Schrauben) zugelassen. Schweißkonstruktionen müssen der Güteklasse 1 gemäß ÖNORM M 7812 entsprechen. Seite 45

46 Der Strahlungsschutz muss 8.1 In der Wertigkeit entsprechen Nieteinteilung Für die Rand- und Lochabstände gelten stets die für Kraftnieten oder Kraftschrauben gültigen Maße Besondere Dichtungsmaßnahmen Mit Rücksicht auf den erforderlichen Oberdruck sind alle Fugen und Schlitze sowie Niet- und Schraubenverbindungen durch besondere Maßnahmen zu dichten Korrosionsschutz Besonderes Augenmerk ist dem Korrosionsschutz zu schenken. Dies gilt vornehmlich für Teile, die später nicht mehr oder nur schwer zugänglich sind. Gegen Korrosionseinflüsse sind gefährdete Stahlteile in geeigneter Weise auch gegen angreifende Füllstoffe - z. B. durch Feuerverzinkung oder Bitumenanstrich - zu schützen. 6RQGHUIlOOH 9.31 Schutzbauten im Grundwasser Grundsätzlich sollen Schützbauten nicht im Grundwasser errichtet werden. Ist diese Lage unvermeidlich, so darf der Schutzraumboden nicht mehr als 0,5 m unter dem höchsten Grundwasserspiegel liegen. Der Schutzraumboden ist im Gefälle zum Pumpensumpf, der mit einer Handpumpe auszurüsten ist, auszuführen. Die im Grundwasser liegenden Bauteile sind mit einer wasserdichten, flexiblen Isolierung zu versehen, welche bei einer Temperatur von 8 C mindestens die gleiche Dehnfähigkeit wie der Bewehrungsstahl aufweist. Für die im Grundwasser liegenden Umfassungsbauteile sind die Belastungsannahmen um 40% zu erhöhen. Notausgän- Seite 46

47 ge sind lotrecht anzuordnen, biegesteif anzuschließen und für eine Ersatzlast gemäß Punkt zu berechnen. %DXDXVI KUXQJ 6WDKOEHWRQNRQVWUXNWLRQHQ Vorschriften Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, sind maßgebend: ÖNORMEN B 4200 Teil 3. Betonbauwerke, Berechnung und Ausführung B 4200 Teil 4. Stahlbetontragwerke, Grundlagen der Berechnung und Ausführung B 4200 Teil 5. Fertigteile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton B 4200 Teil 6. Richtlinien für die Instandsetzung und Verstärkungen von Stahlbetontragwerken B 4200 Teil 7. Massivbau, Stahleinlagen B 4200 Teil 8. Stahlbetontragwerke, Berechnung und Ausführung 1 B 4200 Teil 9. Stahlbetontragwerke, Berechnung und Ausführung 11 B 4200 Teil 10., Beton, Herstellung und Oberwachung B 4500 Teil 1. Verbundbau, Maß- und Kennbuchstaben, Formelzeichen B 4500 Teil 2. Verbundbau, Berechnung und Konstruktion der Tragwerke Arbeitsfugen Hiefür ist die ÖNORM B 4200, Teil 10, Abschnitt 8.4 besonders zu beachten. Es ist nach Möglichkeit nur eine Arbeitsfuge (z. B. OK Sohle) vorzusehen. Seite 47

48 10.13 Verdichtung Der frisch eingebrachte Beton ist bei allen am Ort hergestellten Bauteilen aus Stahlbeton mit Rüttlern zu verdichten Betonierleistung Betonierleistung und Betonierfolge müssen das Einbringen des Frischbetons vor dem Erstarrungsbeginn In der oberen Schicht gewährleisten Nacharbeiten und Ausbau Die Innenflächen der Umfassungswände sind nach dem Ausschalen zu entgraten, vorstehende Schalungsdrähte sind zu entfernen Die Innenflächen der Umfassungsbauteile und aussteifende Winde dürfen nicht verputzt werden. Auch die Auskleidung der Räume mit Platten oder dgl. ist nicht zulässig. 6WDKONRQVWUXNWLRQHQ Für die Ausführung der Stahlkonstruktionen sind die ÖNORM B 4600 und die Richtlinien für die Verwendung hochfester vorgespannter Schrauben im Stahlbau (HV-Verbindungen) maßgebend. Es gelten die Forderungen für "nicht überwiegend" ruhend beanspruchte Stahlbauten. 1DFKWUlJOLFKHU(LQEDXLQEHVWHKHQGH*HElXGH $OOJHPHLQHV Für den Einbau von Schutzbauten in bestehende Gebäude gelten die Bestimmungen dieser Richtlinien mit Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzungen. Die Schutzbauten können in Ortbeton, mit Stahlbetonfertigteilen mit bewahrten Betonformsteinen, in Stahlkonstruktion sowie mit Kombinationen vorgenannter Bauweisen ausgeführt werden. Seite 48

49 11.12 In bestehenden Bauten sind Schutzbauten getrennt von den aufgehenden Kellergeschossen sowie getrennt von Decke und Sohle einzubauen. Kellerfenster und sonstige Öffnungen, die den Strahlenschutz beeinflussen, sind auf die volle Dicke zu schließen. Putz oder Verkleidungen sind zu entfernen. Vorhandene Luftschutzräume dürfen nur dann als Luftstoß-Schutzbauten bezeichnet werden, wenn sie den Bestimmungen des Abschnittes 11 und sinngemäß den übrigen Bestimmungen dieser Richtlinien entsprechen. $EQDKPH Hinsichtlich der Abnahme gelten die Bestimmungen des Abschnittes 7. Seite 49

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