afi Lärmgutachten B-Plan Nr. 03/14 Potsdamer Ring/Potsdamer Straße B8760 afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, Haltern am See
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1 afi B8760 Lärmgutachten B-Plan Nr. 03/14 Potsdamer Ring/Potsdamer Straße
2 afi Lärmgutachten B-Plan Nr. 03/14 Potsdamer Ring/Potsdamer Straße Auftraggeber: Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbh Eichenallee 1a Königs Wusterhausen Auftragnehmer: afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstr Haltern am See Tel.: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Arno Flörke Dipl.-Ing. Stefan Fleischhacker Steffen Flörke-Sowa Haltern am See, 18. August 2015 Dipl.-Ing. Arno Flörke
3 III INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Einleitung Aufgabenstellung Verwendete Unterlagen 7 2 Grundlagen Allgemeine Grundlagen Berechnungsmethodik 9 3 Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht 11 4 Immissionsorte 12 5 Hindernisse 13 6 Schallemissionen Verkehrslärmemissionen Schallemissionen Stellplätze Schallemissionen der nachbarschaftlichen Parklätze 17 7 Schallimmissionen Verkehrslärm im Plangebiet Verkehrslärm durch neue Planstraße - Prüfung nach 16. BImSchV Verkehrslärm im öffentlichen Straßennetz Lärmimmissionen durch Stellplätze 18 8 Schlussfolgerung 19 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage I: Anlage II: Anlage III: Anlage IV: Emissionsdaten Stellplätze Beurteilungspegel Stellplätze Beurteilungspegel Verkehrslärm ohne Plangebiet Beurteilungspegel Verkehrslärm mit Plangebiet KARTENVERZEICHNIS Karte 1 Übersichtsplan Karte 2 Lageplan Schallquellen und Immissionsorte Karte 3 Schallimmissionsplan Verkehr 2 m über Grund Karte 4 Schallimmissionsplan Verkehr 2 m über Grund Karte 5 Schallimmissionsplan Verkehr Höchstwert über alle Geschosse Karte 6 Schallimmissionsplan Verkehr Höchstwert über alle Geschosse Karte 7 Lageplan Lärmpegelbereiche Karte 8 Beurteilungspegel Straße vor Fassaden - im EG Karte 9 Beurteilungspegel Straße vor Fassaden - im EG Karte 10 Beurteilungspegel Straße vor Fassaden - im 1. OG Karte 11 Beurteilungspegel Straße vor Fassaden - im 1. OG Karte 12 Beurteilungspegel Straße vor Fassaden - im 2. OG Karte 13 Beurteilungspegel Straße vor Fassaden - im 2. OG Karte 14 Beurteilungspegel Straße vor Fassaden - im 3. OG Karte 15 Beurteilungspegel Straße vor Fassaden - im 3. OG Karte 16 Beurteilungspegel Straße vor Fassaden - im Staffelgeschoss Karte 17 Beurteilungspegel Straße vor Fassaden - im Staffelgeschoss
4 IV I. Zusammenfassung Die Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen plant die Errichtung von Wohngebäuden zwischen dem Potsdamer Ring und der Berliner Straße. Dazu wird der Bebauungsplan 03/14 Potsdamer Ring/Potsdamer Straße von der Stadt Königs Wusterhausen aufgestellt. Die Wohnbaugrundstücke befinden sich in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Berliner Straße und die Potsdamer Straße sowie die neue Planstraße stellen Verkehrsschallquellen dar, die das Plangebiet beeinflussen. Zusätzlich wird das Plangebiet und die Nachbarschaft von den geplanten Parkplätzen im Plangebiet beeinflusst. Weiterhin sind die zusätzlichen Verkehre aus dem Plangebiet im öffentlichen Straßennetz zu beurteilen. Die Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen habt deshalb das afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik mit der Erstellung der Schallimmissionsprognose beauftragt. Auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes werden die Schallquellen, mittels einer EDV-gestützten Ausbreitungsrechnung die Geräuschimmissionen an den umliegenden Immissionsorten berechnet und die Beurteilungspegel mit den Orientierungswerten der DIN verglichen. Die Berliner Straße stellt die relevante Verkehrslärmquelle dar, die das Plangebiet beeinflussen.. Das Büro LK Argus GmbH Berlin hat das Verkehrsaufkommen auf den umliegenden Straßen für den städtebaulichen Rahmenplan Funkerberg Königs Wusterhausen untersucht. Der Plan-Null-Fall beinhaltet diese Verkehrszahlen erhöht um das Verkehrsaufkommen aus dem B-Plan 04/11 Funkerberg Nordwest. Mit den zukünftigen Verkehren aus dem Plangebiet des B-Planes 03/14 ergeben sich Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet für den Planfall P1. Im Plangebiet sind durch Verkehrslärm tagsüber Beurteilungspegel zwischen 54 und 65 db(a) und nachts zwischen 47 und 59 db(a). Die niedrigen Werte treten am Südrand des Plangebietes in Erdgeschosshöhe und die hohen Werte am Nordrand der Baufelder auf Höhe der oberen Geschosse auf. Die Orientierungswerte der DIN für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am und 45 db(a) in der werden am am Nordrand um bis zu 10 db und in der um bis zu 14 db überschritten. Die maßgeblichen Außenlärmpegel (Lärmpegelbereiche) ergeben sich aus den gerundeten - Beurteilungspegeln der Straße plus 3 db(a). Die überbaubaren Flächen der Wohnhäuser liegen in den Lärmpegelbereichen II, III und IV der DIN Für Wohngebäude sind erforderliche resultierende Schalldämm-Maße von 30 bis 40 db für die Gesamtfassade notwendig. Zum Schutz der überbaubaren Fläche sind aktive Schallschutzmaßnahmen (Wall, Mauer) auf Grund der Erschließungssituation nicht zur Berliner Straße hin und der notwendigen Höhe zum Schutz der oberen Geschosse nicht möglich. So bleibt nur der passive Schutz durch Schalldämmung am Gebäude selbst. Gartenbereiche sind an der Nordseite des Plangebietes nicht vorgesehen. Da nachts im Plangebiet 45 db(a) überschritten werden, sind schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für Schlaf - und Kinderzimmer notwendig. Aus diesem Grund schlagen wir folgende Festsetzung vor:
5 V Bauliche und sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Zum Schutz vor Verkehrslärm sind passive Lärmschutzmaßnahmen an Fassaden erforderlich. Sofern nicht durch Grundrissanordnung und Fassadengestaltung sowie durch Baukörperstellung die erforderliche Pegelminderung erreicht wird, muss die Luftschalldämmung von Außenbauteilen bei dem Neubau oder dem genehmigungspflichtigen Umbau von Gebäuden mindestens den folgenden Anforderungen der DIN 4109: Schallschutz im Hochbau erfüllen (siehe Lärmpegelbereiche, die im Bebauungsplan eingezeichnet sind). Lärmpegelbereiche Bau-Schalldämm-Maße für Übernachtungsräume in Büroräume u. ä. Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u. ä. Erf. R w,res des Außenbauteiles in db II III IV Tabelle I-1: Fassadenbereiche mit Festsetzungen für passiven Schallschutz In Gebäuden im gesamten Plangebiet sind in Schlafzimmern schallgedämmte Lüftungseinrichtungen einzubauen, sofern nicht durch Grundrissanordnung und Fassadengestaltung sowie durch Baukörperstellung die erforderliche Pegelminderung erreicht wird. Quelle DIN 4109: Schallschutz im Hochbau; Anforderung und Nachweise Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter: Die genannten DIN-Normblätter sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin zu beziehen. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei dem Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt. Bei dem Bau der neuen Erschließungsstraße handelt es sich um einen Neubau im Sinne der 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung. Durch die Erschließungsstraße werden vergleichbare Immissionen verursacht wie durch den Potsdamer Ring. Durch diese Straße sind Beurteilungspegel von 53 db(a) tags und 45 db(a) nachts zu erwarten. Die neue Erschließungsstraße wird die Immissionsgrenzwerte der 16 BImSchV für Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts unterschritten. Die Anforderung der 16. BImSchV wird erfüllt. Es sind keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm aufgrund des Neubaus der Erschließungsstraße auf Grundlage der 16. BImSchV erforderlich.
6 VI Durch den Mehrverkehr aus dem Plangebiet kommt es an den Gebäuden an der Potsdamer Straße nicht zu einer relevanten Zunahme der Verkehrslärmimmissionen. An den straßenseitigen Fassaden der Gebäude am Potsdamer Ring erhöhen sich die Immissionen um ca. 1 db auf 53 db(a) tags und 45 db(a) nachts. Der Orientierungswert der DIN für allg. Wohngebiete wird auch mit dem Plangebiet eingehalten. An den Gebäuden südlich der Berliner Straße kommt es zu einer Zunahme von maximal 0,1 db tags und nachts bei Beurteilungspegeln von 66 db(a) tags und 59 db(a) nachts. Damit werden an den Gebäuden an der Berliner Straße schon im Prognosefall 2025 ohne das Plangebiet sowohl die Orientierungswerte der DIN von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts als auch die Immissionsgrenzwerte der 16 BImSchV von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts überschritten. Die Zunahmen der Lärmimmissionen werden maßgeblich durch die Zunahme des Pkw-Verkehrs verursacht. Selbst unter den hier pessimistisch zu Grunde liegenden Verkehrsansätzen des Prognose-Null-Fall-Szenarios (Maximalvariante für die Verkehrserzeugung und hoher Lkw-Anteil) bleiben auch mit den Verkehren aus dem Plangebiet die Immissionspegel noch unter der Grenze zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) am und 60 db(a) in der. Damit werden durch das Plangebiet keine ungesunden Wohnverhältnisse im Umfeld des Plangebietes verursacht. Durch Geräuschemissionen der geplanten Parkplätze und möglicher Parkdecks auf den Bauflächen werden an allen umliegenden Immissionsorten (Bestandsbebauung Potsdamer Ring und Plangebiet Funkerberg 1) die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm am und in der unterschritten. Es sind keine Konflikte durch den Parkplatzlärm zu erwarten.
7 B Einleitung 1.1 Aufgabenstellung Die Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen plant die Errichtung von Wohngebäuden zwischen dem Potsdamer Ring und der Berliner Straße. Dazu wird der Bebauungsplan 03/14 Potsdamer Ring/Potsdamer Straße von der Stadt Königs Wusterhausen aufgestellt. Die Wohnbaugrundstücke befinden sich in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Berliner Straße und die Potsdamer Straße sowie die neue Planstraße stellen Verkehrsschallquellen dar, die das Plangebiet beeinflussen. Zusätzlich wird das Plangebiet und die Nachbarschaft von den geplanten Parkplätzen im Plangebiet beeinflusst. Weiterhin sind die zusätzlichen Verkehre aus dem Plangebiet im öffentlichen Straßennetz zu beurteilen. Die Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen habt deshalb das afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik mit der Erstellung der Schallimmissionsprognose beauftragt. Auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes werden die Schallquellen, mittels einer EDV-gestützten Ausbreitungsrechnung die Geräuschimmissionen an den umliegenden Immissionsorten berechnet und die Beurteilungspegel mit den Orientierungswerten der DIN verglichen. 1.2 Verwendete Unterlagen Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt: 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm, Bonn, 26. August Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz Verkehrslärmschutzverordnung, 1990 DIN ISO Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 DIN Schallschutz im Städtebau, 2002 Beiblatt 1 zur DIN Teil 1: Schallschutz im Städtebau. Berechnungsverfahren. Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987 DIN 4109 : Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise, November 1989 Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, 2007 RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bundesminister für Verkehr, 1990 Verkehrsgutachten zum Städtebaulichen Rahmenplan Funkerberg in Königs Wusterhausen, LK Argus GmbH, Berlin Dezember 2009 Verkehrsbelegungen 2020 Maßnahmenfall, IVV Dezember 2007 Lärmgutachten B-Plan Nr. 04/11 Funkerberg Nordwest, B8430 afi Haltern am See Januar 2015 Rahmenplan Funkerberg Juni 2010, Gemeinde Königs Wusterhausen B-Plan 03/14 Potsdamer Ring/Potsdamer Straße, Thomas Jansen Ortsplanung Heiligengrabe Grundlagen 2.1 Allgemeine Grundlagen Frequenz und Schalldruckpegel Eine Schallwelle entsteht dadurch, dass Luftteilchen aus ihrer Gleichgewichtslage gebracht werden und Druckschwankungen verursachen. Der größte Schwingungsausschlag (Amplitude) p als Maß der Druckschwankungen in der Einheit Pascal (Pa) und die Frequenz f (An-
8 B zahl der Druckschwankungen pro Sekunde) in der Einheit Hertz (Hz) sind die beiden charakteristischen Größen einer Schallwelle. Eine Schallwelle mit nur einer Frequenz wird als Ton bezeichnet, die Überlagerung von Schallwellen vieler verschiedener Frequenzen und verschiedener Amplituden als Geräusch oder, wenn es als lästig empfunden wird, üblicherweise als Lärm. Wird ein Geräusch in seine Frequenzteile zerlegt, so erhält man das Frequenzspektrum. Die Schalldruckempfindlichkeit des Ohres reicht von 20 x 10-6 Pa (Hörschwelle bei Hz, mit P o bezeichnet) bis etwa 20 Pa (Schmerzschwelle), was einem Empfindlichkeitsbereich von 1: entspricht. Um derart große Zahlen in den Berechnungen zu vermeiden, wurde ein logarithmischer Maßstab und in diesem Zusammenhang der Schalldruckpegel L (kurz: Schallpegel) mit der Recheneinheit db (Dezibel) eingeführt. Auf dieser Skala reicht dann die Empfindlichkeit des Ohres von 0 bis 120 db. Der logarithmische Maßstab hat zur Folge, dass zwei Schallquellen mit dem gleichen Schalldruck p I und damit dem gleichen Schallpegel L I nicht zusammen einen Gesamtschallpegel von 2 x L I, sondern von L I + 3 db erzeugen. Frequenzbewertung Untersuchungen haben ergeben, dass der Mensch Geräusche gleichen Schallpegels bei tiefen und hohen Frequenzen leiser hört als bei etwa bis Hz. Deshalb werden zwei Töne gleichen Schallpegels, aber unterschiedlicher Frequenz verschieden laut empfunden. Dieser Effekt ist bei leisen Geräuschen sehr stark ausgeprägt; bei sehr lauten Geräuschen verschwindet er aber fast vollständig. Um diesen Eigenschaften des menschlichen Gehörs gerecht zu werden, wurden Frequenzbewertungen eingeführt. Mit ihnen werden die Schallpegel im Bereich unterhalb Hz und oberhalb Hz vermindert, im Zwischenbereich dagegen teilweise erhöht. Diese Frequenzbewertungen mit den Kennzeichnungen A, B und C gelten für folgende Schallpegelbereiche: Schallpegel kleiner als 55 db A-Bewertung Schallpegel zwischen 55 und 85 db B-Bewertung Schallpegel größer als 85 db C-Bewertung Die so ermittelten Schallpegel werden mit dem Buchstaben der jeweiligen Bewertung gekennzeichnet, z. B. db(a). Zur Lärmbewertung hat sich international die A-Bewertung durchgesetzt. Zeitliche Mittelung Typisch für den Verkehrslärm ist, dass die Geräusche unregelmäßig auftreten und der jeweilige Schallpegel stark schwankt. Um hier Vergleiche anstellen zu können, wurde eine Mittelung zeitlich schwankender Geräusche eingeführt. Dabei wird die im betrachteten Zeitraum bei schwankenden Schallpegeln insgesamt abgestrahlte Schallenergie ermittelt und daraus ein konstanter Schallpegel bestimmt, der derselben Schallenergie verteilt über denselben Zeitraum entspricht. Mit zunehmender Entfernung von der Schallquelle nimmt der Immissionspegel stark ab. Eine Abstandsverdoppelung im Nahbereich führt zu einer Abnahme von ca. 3 db(a), im Fernbereich um ca. 4 db(a). Bewuchs und Bebauung zwischen Straße und Immissionsort führen zu zusätzlichen Pegelminderungen. Einfluss von Wind und Temperatur Da sich Wind- und Schallgeschwindigkeit überlagern, erhält man unterschiedliche Schallausbreitungsbedingungen mit und gegen den Wind. Bei der Berechnung von Immissionspegeln
9 B werden solche Witterungseinflüsse dadurch berücksichtigt, dass immer eine leichte Mitwindsituation zugrunde gelegt, also ein ungünstiger Fall betrachtet wird. Bestimmung von Emissionen und Immissionen Der Emissionspegel Bei der Planung von Verkehrswegen oder der Ansiedlung von Wohnungen stellt sich vor allem für Anwohner die Frage, welche Schallpegel nach der Realisierung dieser Maßnahmen zu erwarten sind. Beim Erstellen entsprechender Prognosen wird zunächst der Emissionspegel ermittelt. Darunter ist der zu erwartende Mittelungspegel zu verstehen, bezogen auf eine Entfernung von 25 Metern zur jeweiligen Fahrbahnmitte bei freier Schallausbreitung und getrennt für die eszeit (6 bis 22 Uhr) und die zeit (22 bis 6 Uhr). Für gewerbliche Anlagen und Sportstätten wird der Schallleistungspegel bestimmt, der von der Anlage oder Teilen der Anlage verursacht werden wird. Diese Schallleistungen werden dann je nach räumlicher Verteilung der Schallquellen zu Punkt-, Linien- oder Flächenschallquellen umgerechnet. Der Immissionspegel Liegt der Emissionspegel vor, wird in einem zweiten Schritt der Immissionspegel ermittelt. Darunter versteht man den am Immissionsort, z. B. vor einem Hausfenster auftretenden Mittelungspegel. Bei seiner Berechnung werden die örtlichen Verhältnisse wie Abstände von den Straßenwegen, Abschirmung durch Wände usw. berücksichtigt. Lärmwirkungen Vegetative und physiologische Wirkungen Die Aktivierung des zentralen und vegetativen Nervensystems durch Geräusche ruft weitere Reaktionen hervor, z. B.: a) Erhöhung der Muskelspannung und Hautfeuchtigkeit b) Verengung der peripheren Hautgefäße und Absinken der Hauttemperatur Diese Reaktionen entziehen sich der menschlichen Willenskontrolle. Ihre Reizschwellen liegen unterschiedlich hoch. Die Hautfeuchtigkeit erhöht sich z. B. bei einer Pegelzunahme von 3 bis 5 db(a), die peripheren Hautgefäße verengen sich bei Pegelsteigerungen von 5 bis 10 db(a). Auch die Art der Reaktionen ist individuell sehr unterschiedlich. Störungen von Schlaf und Entspannung Um einschlafen zu können, muss der Organismus zur Ruhe kommen. Dem können Schallreize jedoch entgegenwirken, so z. B., wenn starke Pegelschwankungen ohne längere Geräuschpausen, hohe Spitzenpegel, lästige oder informationshaltige Geräusche (z. B. Geflüster) auftreten. Störungen von Leistungen Leistungen können durch störende Geräusche beeinträchtigt werden. Kreatives Denken, Problemlösungsaktivität und Konzentration werden eher gestört als einfachere, sich wiederholende Tätigkeiten. Hierbei sind jedoch Persönlichkeitsfaktoren, individuelle Ablenkbarkeit, Motivation usw. von größter Bedeutung für das Ausmaß der Störung. 2.2 Berechnungsmethodik Zur Beurteilung der Lärmsituation in der Umgebung von Straßen werden die Schallimmissionen für festgelegte Immissionsorte berechnet. Für diese Berechnung werden: für die Straße die Verkehrsmengen (Kfz/h für die es und die zeit), Lkw- Anteile, Geschwindigkeiten, Straßenbelag und Steigung
10 B Aus diesen Daten werden die Schallemissionen für Verkehrslärm als Mittelungspegel L m,e in 25 m Abstand von der Fahrstreifenmittellinie berechnet. Die zu ermittelnden Größen sind: beim Verkehrslärm - der Beurteilungspegel am (16 h Beurteilungszeit) und in der (8 h Beurteilungszeit) Mit den Schallemissionen, der vorliegenden Geländeform und den vorhandenen Hindernissen (z. B. Gebäude, Wände) erfolgt die Berechnung der Schallimmissionen auf der Grundlage folgender Richtlinien: Straße: RLS 90 Richtlinie für Lärmschutz an Straßen, 1990 Bei der Berechnung werden die eingegebenen Schallquellen in, im Verhältnis zum Abstand Schallquelle - Immissionsort ausreichend kleine Teilschallquellen zerlegt und die Teilimmissionen berechnet. Es wird die erste Reflexion der Schallwellen an den Reflexionsflächen (Hauswände, Mauern) berücksichtigt, die in einem Abstand von bis zu 30 m von den Schallquellen oder dem berechneten Aufpunkt oder Rasterpunkt liegen. Für reflektierende Gebäudefassaden wird ein Reflexionsverlust von 1 db angesetzt. Die Gebäude sind als Quader mit der, im Bebauungsplan zugelassenen Traufhöhe in dem Berechnungsmodell berücksichtigt. Bei den Bestandsgebäuden wurde die Traufhöhe geschätzt. Die Gesamtimmissionen ergeben sich aus der energetischen Summe aller Teilschallquellen. Als Resultat ergeben sich Beurteilungspegel für die es- und die zeit. Für die graphische Darstellung der Immissionen werden Berechnungen für Aufpunkte vor den Gebäudefassaden durchgeführt. Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit dem Programm LIMA Version Zusätzlich werden die Geräuschimmissionen der Stellplatzanlagen an den benachbarten Gebäuden bzw. dem nördlich gelegenen Plangebiet Funkerberg berechnet und beurteilt. Die Beurteilungspegel der Prognoseberechnungen werden dann mit den Orientierungswerten der DIN Schallschutz im Städtebau und Immissionsrichtwerten der TA-Lärm für die Stellplatzanlagen verglichen. Wird ein Orientierungswert oder Immissionsrichtwert der oben genannten Richtlinien überschritten, werden aktive Schallschutzmaßnahmen wie z. B. eine Abschirmung der Schallquelle geprüft. Reichen zum Schutz gegen Verkehrslärm diese Maßnahmen nicht aus oder sind sie nicht realisierbar, wird für die betroffenen Fassaden das erforderliche Schalldämm-Maß festgelegt. Die Bestimmung der Schalldämm-Maße wird wie folgt durchgeführt: Im ersten Schritt werden die es- und -Immissionspegel an den geplanten Gebäudefassaden berechnet. Dabei wird der Beurteilungspegel auf den nächsten ganzzahligen Pegelwert aufgerundet. Gemäß DIN 4109 ergeben sich der maßgebliche Außenlärmpegel und der entsprechende Lärmpegelbereich aus dem gerundeten Beurteilungspegel plus 3 db(a). Im derzeitigen Stadium der Planung kann der Korrekturwert K (DIN 4109, Tabelle 9) zur Berücksichtigung des Verhältnisses der Außenfläche eines Raumes zu seiner Grundfläche noch nicht bestimmt werden. Deshalb wird eine Korrektur von 0 db angesetzt. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Abweichungen von dieser Annahme der Korrekturwert nach DIN 4109 Tabelle 9 entsprechend angepasst werden muss. Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß ohne Korrektur für das Verhältnis Raumaußenfläche/Grundfläche ergibt sich aus Tabelle 8 der DIN 4109:
11 B Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Raumart Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u. ä. Büroräume 1 u. ä. Erf. R w,res des Außenbauteiles in db I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII > An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 2-1: Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109, Tabelle Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht Zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse muss in der Bauleitplanung auch der Schallschutz ausreichend berücksichtigt werden. In der DIN Schallschutz im Städtebau Beiblatt 1 zu Teil 1 und in der TA-Lärm sind dazu Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte aufgeführt, bei deren Unterschreitung ein angemessener Schutz vor Lärm zu erwarten ist. Die berechneten Beurteilungspegel werden deshalb anhand der folgenden Werte beurteilt Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen - db(a) - - db(a) - Krankenhäuser Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete Gewerbegebiete Tabelle 3-1: Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 für Verkehrslärm Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen > 10 Ereignisse/Jahr Seltene Ereignisse [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Kurgebiete, Pflegeheime, Krankenhäuser Reine Wohngebiete Allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete Gewerbegebiet Industriegebiet Tabelle 3-2: Schallimmissionsrichtwerte der TA-Lärm für Gewerbelärm Für den Gewerbelärm werden zusätzlich kurzzeitige Geräuschspitzen beurteilt. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 30 db(a) am
12 B e und 20 db(a) in der überschreiten. Bei einer Beurteilung von seltenen Ereignissen dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen die Richtwerte in Gewerbegebieten am e um nicht mehr als 25 db(a) und in der um nicht mehr als 15 db(a) überschreiten. In den Gebieten mit empfindlicheren Nutzungen (MI, WA, WR, Kliniken) dürfen einzelne Geräuschspitzen die Richtwerte um nicht mehr als 20 db(a) am e und 10 db(a) in der überschreiten. Bei der Neuerrichtung von Straßen muss auch der Schallschutz ausreichend berücksichtigt werden. In der 16. BImSchV sind dazu Immissionsgrenzwerte aufgeführt, bei deren Unterschreitung ein angemessener Schutz vor Lärm zu erwarten ist. Die berechneten Beurteilungspegel werden deshalb anhand der folgenden Werte beurteilt Nutzung Immissionsgrenzwerte db(a) db(a) Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime Reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete Gewerbegebiet Tabelle 3-3: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung Die Stellplätze, die einzelnen Gebäuden zugeordnet werden können, werden wie anlagenbezogener Lärm betrachtet. Die Emissionen werden nach der Parkplatzlärmstudie berechnet und in Anlehnung an die TA-Lärm beurteilt. Das Spitzenwertkriterium wird nicht angewandt. Einzelne Stellplätze und Garagen von Einzel- und Reihenhäusern, die sich auf den Grundstücken befinden, werden gar nicht betrachtet, da dieser Lärm als sozial adäquat angesehen wird. Von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung geht man aus, wenn am Immissionsort 60 db in der bzw. 70 db am erreicht werden. 4 Immissionsorte Zur Beurteilung der Lärmimmissionen der Stellplatzanlagen werden folgende Immissionsorte ausgewählt und beurteilt: I-Ort Fassade Höhe Gebietseinstufung POTSDAMER NNW 2 m; 5 m; 8 m; 11 m; WA RING 2 14 m Plangebiet Funkerberg - 2 m; 5 m; 8 m WA Tabelle 4-1: Immissionsorte Stellplatzanlagen Die Änderung des Verkehrslärms im öffentlichen Straßenraum wird an folgenden Immissionsorten beurteilt:
13 B I-Ort Fassade Höhe Gebietseinstufung BERLINER NO 2 m; 5 m WA STRASSE POTSDAMER ONO 2 m; 5 m; 8 m WA RING 13 POTSDAMER STRASSE SSO 2 m; 5 m; 8 m WA Tabelle 4-2: Immissionsorte Straßenverkehrslärm im öffentlichen Straßenraum Bei allen Immissionsorten handelt es sich um Punkte vor den Fassaden der Gebäude. 5 Hindernisse Als Hindernisse werden die vorhandenen Gebäude mit ihren Traufhöhen berücksichtigt. Die Geländehöhen des Plangebietes und der Umgebung entstammen den Höhendaten des Landesvermessungsamtes Brandenburg (Laserscan-Daten). 6 Schallemissionen 6.1 Verkehrslärmemissionen Die lärmrelevanten Straßen sind in Karte 2 dargestellt. Prognosesituation für alle Berechnungen mit dem Plangebiet ist der Zustand mit einer vollständigen Entwicklung des Funkerberges. Das Untersuchungsgebiet wird beeinflusst durch Straßenlärm der Berliner Straße, der Potsdamer Straße und der Erschließungsstraße (Potsdamer Ring und Planstraße). Die Berliner Straße stellt die relevante Verkehrslärmquelle dar, die das Plangebiet beeinflussen.. Das Büro LK Argus GmbH Berlin hat das Verkehrsaufkommen auf den umliegenden Straßen für den städtebaulichen Rahmenplan Funkerberg Königs Wusterhausen untersucht. Der Plan-Null-Fall beinhaltet diese Verkehrszahlen erhöht um das Verkehrsaufkommen aus dem B-Plan 04/11 Funkerberg Nordwest. Mit den zukünftigen Verkehren aus dem Plangebiet des B-Planes 03/14 ergeben sich Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet für den Planfall P1. Die Menge der Quell- und Zielverkehre aus dem Plangebiet ergeben sich aus den Mengenansätzen der Bayerischen Parkplatzlärmstudie für Anwohnerparken für Parkplätze mit 120 Stellplätzen und 816 zusätzlichen Fahrten. Dabei wird angesetzt, dass aus dem Plangebiet 80 % der Pkw Richtung Norden (Berliner Straße) fahren. Die 20 % fahren über den Potsdamer Ring zur Potsdamer Straße. Für die Verteilung auf der Potsdamer Straße und der Berliner Straße wurden jeweils hälftige Verteilungen Richtung Westen und Osten angesetzt. Die DTV-Werte und Lkw-Anteile für das Straßennetz im Bestandsfall und im Planfall können der Tabelle 6-2 und 6-3 entnommen werden. Für die Prüfung, ob durch die Lärmimmissionen der neu zu bauenden Erschließungsstraße an dem nächstgelegenen Gebäude die Immissionsgrenzwerte der 16 BImSchV eingehalten werden, werden die Verkehrszahlen nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie angesetzt.
14 B Straßenname Ident Ga Bl RQ Stg. DTV m % M Kfz/h Lkw- Anteil % Berliner StraßeNord1 G , Berliner StraßeNord2 G , Potsdamer Straße L , Potsdamer Ring G , ,8 3, ,3 Tabelle 6-1: Emissionskenngrößen Straßen, Plan-Null-Fall, nach RLS-90 v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw- Anteil % v- Pkw km/h v-lkw Km/h Pegel Lm,E Straßenname Ident Ga Bl RQ Stg. DTV m % M Kfz/h Lkw- Anteil % Berliner StraßeNord1 G , ,3 9, Berliner StraßeNord2 G , ,3 9, Potsdamer Straße L , ,8 40, ,0 Potsdamer Ring G , ,8 4, ,2 Planstraße 1 G , ,4 7, ,9 Planstraße 2 G , ,4 1, ,9 Tabelle 6-2: Emissionskenngrößen Straßen, Plan-Null-Fall, nach RLS-90 v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw- Anteil % v- Pkw km/h v-lkw Km/h Pegel Lm,E
15 B Erläuterung zu den Tabellen : Kennzeichnung der Strassengattungen (Ga) sind: A = Bundesautobahn B = Bundesstrassen L,K,V = Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstrassen G = Gemeindestrassen Besondere Kennzeichnungen sind: * = gewählte Voreinstellung gem. RLS-90 V = vorgegebener Pegel ohne Berechnung Klassen des Fahrbahnbelages (Bl) sind: 1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt 2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte 3 = Pflaster mit ebener Oberfläche 4 = sonstige Pflaster - zusätzliche Fahrbahnbeläge für Ausserortsstrassen mit v >, 60 km/h, gem. Allg. Rundschreiben Strassenbau Nr. 14/ = Betone n. ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter 6 = Betone n. ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längsexturierung mit einem Jutetuch 7 = Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung 8 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11 9 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8
16 B Schallemissionen Stellplätze Die Berechnungen der Schallemissionen für die Pkw-Stellplätze und deren Parkvorgänge erfolgen nach dem zusammengefassten Berechnungsverfahren der Bayerischen Parkplatzlärmstudie (6. Auflage, 2007). Die Verkehrsmengen ergeben sich aus der Studie. Zusätzlich wird ein Zuschlag für Impulshaltigkeit Ki von 4 db vergeben. Der auf eine Stunde bezogene energieäquivalente Dauerschallleistungspegel des Parkplatzes ergibt sich aus: LwmA,1h = L W0 + K PA +10 lg B*N + 2,5 lg (N - 9) + K StrO + K i (zusammengefasstes Verfahren) L W0 : 63 db(a) Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h K PA : Zuschlag für die Parkplatzart: 0 db für Besucher und Mitarbeiterparkplätze K D : Zuschlag für den Durchfahrtanteil (2,5 lg (B*f - 9)) B: Bezugsgröße: 1 f: Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße (1 Stellplatz) K StrO : Zuschlag für die Straßenoberfläche: hier 0 db bzw. 1 db N: Bewegunshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde) 0,4 Bewegungen je Stellplatz und Stunde am und 0,15 in der lautesten stunde K i : Impulszuschlag 4 db für Besucher und Mitarbeiterparkplätze Das Parkdeck wird als Schallquelle am südlichen Rand des südlichen Baufeldes angesetzt. Hier hat es den geringsten Abstand zur nächsten Nachbarbebauung. Damit stellt dies eine akustisch pessimistischen Ansatz dar.
17 B Schallemissionen der nachbarschaftlichen Parklätze Parkplatz Emissionspegel db(a) Emissionspegel db(a) Grundlage Gattung Verfahren Belag Bl Bewegunge n / h / Stellplatz Bewegunge n / h / Stellplatz 6. Bay. Parken P1 78,3 74,1 Parkplatzls. Parken 6. Bay. 85,3 81 P2-3 Parkplatzls. Parken P4 6. Bay. 82,5 78,2 Parkplatzls. Parkdeck 6. Bay. 81,7 77,5 Parkplatzls. Tabelle 6-3: Emissionskenngrößen Stellplätze (siehe Karte 2) Klassen des Fahrbahnbelages (Bl) sind: 1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt 2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte 3 = Betonpflaster mit Fugen über 3 mm 4 = sonstige Pflaster Parkplätze an Wohnanlagen Parkplätze an Wohnanlagen Parkplätze an Wohnanlagen Parkplätze an Wohnanlagen Stellplätze Anzahl N zusammen 3 0,4 0,15 14 zusammen zusammen zusammen 3 0,4 0, ,4 0, ,4 0,15 26
18 18 7 Schallimmissionen 7.1 Verkehrslärm im Plangebiet Im Plangebiet sind durch Verkehrslärm tagsüber Beurteilungspegel zwischen 54 und 65 db(a) und nachts zwischen 47 und 59 db(a). Die niedrigen Werte treten am Südrand des Plangebietes in Erdgeschosshöhe und die hohen Werte am Nordrand der Baufelder auf Höhe der oberen Geschosse auf. Mit der Bebauung des Gebietes werden an den Südfassaden von Gebäuden geringere Beurteilungspegel auftreten. Damit kann dann für die einzelnen Fassadenseiten entsprechend der konkret geplanten Gebäude das notwendige Schalldämm- Maß festgelegt werden. Es kann unter Umständen auch auf die Lüftungseinrichtungen von Schlafzimmern verzichtet werden. Beispielhaft sind in den Karten 8-17 Fassadenpegel für einen städtebaulichen Entwurf dargestellt. 7.2 Verkehrslärm durch neue Planstraße - Prüfung nach 16. BImSchV Bei dem Bau der neuen Erschließungsstraße handelt es sich um einen Neubau im Sinne der 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung. Durch die Erschließungsstraße werden vergleichbare Immissionen verursacht wie durch den Potsdamer Ring. Durch diese Straße sind Beurteilungspegel von 53 db(a) tags und 45 db(a) nachts zu erwarten. Die neue Erschließungsstraße wird die Immissionsgrenzwerte der 16 BImSchV für Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts unterschritten. Die Anforderung der 16. BImSchV wird erfüllt. Es sind keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm aufgrund des Neubaus der Erschließungsstraße auf Grundlage der 16. BImSchV erforderlich. 7.3 Verkehrslärm im öffentlichen Straßennetz Durch den Mehrverkehr aus dem Plangebiet kommt es an den Gebäuden an der Potsdamer Straße nicht zu einer relevanten Zunahme der Verkehrslärmimmissionen. An den straßenseitigen Fassaden der Gebäude am Potsdamer Ring erhöhen sich die Immissionen um ca. 1 db auf 53 db(a) tags und 45 db(a) nachts. Der Orientierungswert der DIN für allg. Wohngebiete wird auch mit dem Plangebiet eingehalten. An den Gebäuden südlich der Berliner Straße kommt es zu einer Zunahme von maximal 0,1 db tags und nachts bei Beurteilungspegeln von 66 db(a) tags und 59 db(a) nachts. Damit werden an den Gebäuden an der Berliner Straße schon im Prognosefall 2025 ohne das Plangebiet sowohl die Orientierungswerte der DIN von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts als auch die Immissionsgrenzwerte der 16 BImSchV von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts überschritten. Die Zunahmen der Lärmimmissionen werden maßgeblich durch die Zunahme des Pkw-Verkehrs verursacht. Selbst unter den hier pessimistisch zu Grunde liegenden Verkehrsansätzen des Prognose-Null-Fall-Szenarios (Maximalvariante für die Verkehrserzeugung und hoher Lkw-Anteil) bleiben auch mit den Verkehren aus dem Plangebiet die Immissionspegel noch unter der Grenze zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) am und 60 db(a) in der. Damit werden durch das Plangebiet keine ungesunden Wohnverhältnisse im Umfeld des Plangebietes verursacht. 7.4 Lärmimmissionen durch Stellplätze Es sind folgende Beurteilungspegel an den Nachbargrundstücken zu erwarten: Immissionsort Geschoss Fassade db(a) lauteste Stunde db(a)
19 19 Immissionsort Geschoss Fassade db(a) lauteste Stunde db(a) POTSDAMER RING 2 EG NNW POTSDAMER RING 2 1.OG NNW POTSDAMER RING 2 2.OG NNW POTSDAMER RING 2 3.OG NNW POTSDAMER RING 2 4.OG NNW PLANGEBIETFUNKERBERG EG O PLANGEBIETFUNKERBERG 1.OG O PLANGEBIETFUNKERBERG 2.OG O Tabelle 7-1: Schallimmissionen durch Stellplätze Durch Geräuschemissionen der geplanten Parkplätze und möglicher Parkdecks auf den Bauflächen werden an allen umliegenden Immissionsorten (Bestandsbebauung Potsdamer Ring und Plangebiet Funkerberg 1) die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm am von 55 db(a) und in der von 45 db(a) unterschritten. Es sind keine Konflikte durch den Parkplatzlärm zu erwarten. 8 Schlussfolgerung Die Orientierungswerte der DIN für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am und 45 db(a) in der werden am am Nordrand um bis zu 10 db und in der um bis zu 14 db überschritten. Die maßgeblichen Außenlärmpegel (Lärmpegelbereiche) ergeben sich aus den gerundeten -Beurteilungspegeln der Straße plus 3 db(a). Die überbaubaren Flächen der Wohnhäuser liegen in den Lärmpegelbereichen II, III und IV der DIN Für Wohngebäude sind erforderliche resultierende Schalldämm- Maße von 30 bis 40 db für die Gesamtfassade notwendig. Zum Schutz der überbaubaren Fläche sind aktive Schallschutzmaßnahmen (Wall, Mauer) auf Grund der Erschließungssituation nicht zur Berliner Straße hin und der notwendigen Höhe zum Schutz der oberen Geschosse nicht möglich. So bleibt nur der passive Schutz durch Schalldämmung am Gebäude selbst. Gartenbereiche sind an der Nordseite des Plangebietes nicht vorgesehen. Da nachts im Plangebiet 45 db(a) überschritten werden, sind schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für Schlaf - und Kinderzimmer notwendig. Aus diesem Grund schlagen wir folgende Festsetzung vor:
20 20 Bauliche und sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Zum Schutz vor Verkehrslärm sind passive Lärmschutzmaßnahmen an Fassaden erforderlich. Sofern nicht durch Grundrissanordnung und Fassadengestaltung sowie durch Baukörperstellung die erforderliche Pegelminderung erreicht wird, muss die Luftschalldämmung von Außenbauteilen bei dem Neubau oder dem genehmigungspflichtigen Umbau von Gebäuden mindestens den folgenden Anforderungen der DIN 4109: Schallschutz im Hochbau erfüllen (siehe Lärmpegelbereiche, die im Bebauungsplan eingezeichnet sind). Lärmpegelbereiche Bau-Schalldämm-Maße für Übernachtungsräume in Büroräume u. ä. Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u. ä. Erf. R w,res des Außenbauteiles in db II III IV Tabelle I-1: Fassadenbereiche mit Festsetzungen für passiven Schallschutz In Gebäuden im gesamten Plangebiet sind in Schlafzimmern schallgedämmte Lüftungseinrichtungen einzubauen, sofern nicht durch Grundrissanordnung und Fassadengestaltung sowie durch Baukörperstellung die erforderliche Pegelminderung erreicht wird. Quelle DIN 4109: Schallschutz im Hochbau; Anforderung und Nachweise Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter: Die genannten DIN-Normblätter sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin zu beziehen. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei dem Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt. Es sind keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm aufgrund des Neubaus der Erschließungsstraße auf Grundlage der 16. BImSchV erforderlich. Selbst unter den hier pessimistisch zu Grunde liegenden Verkehrsansätzen des Prognose-Null-Fall-Szenarios (Maximalvariante für die Verkehrserzeugung und hoher Lkw- Anteil) bleiben auch mit den Verkehren aus dem Plangebiet die Immissionspegel noch unter der Grenze zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) am und 60 db(a) in der. Damit werden durch das Plangebiet keine ungesunden Wohnverhältnisse im Umfeld des Plangebietes verursacht. Durch Geräuschemissionen der geplanten Parkplätze und möglicher Parkdecks auf den Bauflächen werden an allen umliegenden Immissionsorten (Bestandsbebauung Potsdamer Ring und Plangebiet Funkerberg 1) die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm am und in der unterschritten. Es sind keine Konflikte durch den Parkplatzlärm zu erwarten.
21 Karten
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40 Anlage I Emissionsdaten Stellplätze
41 Anlage I:Emissionsdaten Stellplätze Seite: 1 <IND> <RQ> <PT> <PN> <Z> <T1> Parken P Lw 74.1 Lw 0.5 r So 0:00 24:00 P 1 Parken P Lw 81 Lw 0.5 r So 0:00 24:00 P 1 Parken P Lw 78.2 Lw 0.5 r So 0:00 24:00 P 1 Parkdeck Lw 77.5 Lw 1 r 2 r So 0:00 24:00 P 1
42 Anlage II Beurteilungspegel Stellplätze
43 Anlage II:Beurteilungspegel Stellplätze Seite: 1 LIMA_7 Version: 10.02_ Lizenznehmer: AFI, Haltern am See Projekt: Auftrag Datum Seite B8760 B8760EGE 13/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I004 EG NNW-FAS. - GEB.: POTSDAMER RING 2 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 46.8 db(a) 39.0 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) Parkdeck Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Projekt: Auftrag Datum Seite B8760 B8760EGE 13/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I004 1.OG NNW-FAS. - GEB.: POTSDAMER RING 2 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 47.3 db(a) 39.5 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) Parkdeck Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Projekt: Auftrag Datum Seite B8760 B8760EGE 13/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I004 2.OG NNW-FAS. - GEB.: POTSDAMER RING 2 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 47.2 db(a) 39.4 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) Parkdeck Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Parken P Lw"
44 Projekt: Auftrag Datum Seite B8760 B8760EGE 13/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I004 3.OG NNW-FAS. - GEB.: POTSDAMER RING 2 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 47.2 db(a) 39.4 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) Parkdeck Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Projekt: Auftrag Datum Seite B8760 B8760EGE 13/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I004 4.OG NNW-FAS. - GEB.: POTSDAMER RING 2 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 47.2 db(a) 39.4 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) Parkdeck Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Projekt: Auftrag Datum Seite B8760 B8760EGE 13/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I005 EG O -FAS. - GEB.: PLANGEBIETFUNKERBERG <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 44.5 db(a) 36.6 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) Parkdeck Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Parken P Lw"
45 Projekt: Auftrag Datum Seite B8760 B8760EGE 13/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I005 1.OG O -FAS. - GEB.: PLANGEBIETFUNKERBERG <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 46.3 db(a) 38.4 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) Parkdeck Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Projekt: Auftrag Datum Seite B8760 B8760EGE 13/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I005 2.OG O -FAS. - GEB.: PLANGEBIETFUNKERBERG <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 47.5 db(a) 39.6 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) Parkdeck Lw" Parken P Lw" Parken P Lw" Parken P Lw"
46 Anlage III Beurteilungspegel Verkehrslärm ohne Plangebiet - Plan-Null-Fall
47 Anlage III:Beurteilungspegel Verkehrslärm ohne Plangebiet - Plan-Null-Fall Seite: 1 LIMA_7 Version: 10.02_ Lizenznehmer: AFI, Haltern am See Projekt: Auftrag Datum Seite Straßenverkehr B8760_Au 13/08/ Berechnung nach RLS 90, Mitwind Aufpunktbezeichnung : I004 EG NO -FAS. - GEB.: BERLINER STRAßE <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 64.8 db(a) 58.2 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für Ls Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel Sm K0 DI Cmet Drefl Ds DBM DL De KEZ KR (Ls+KEZ+KR) db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) Berliner Straße Süd Lm,E Berliner Straße Süd Lm,E Berliner StraßeNo/A_ Lm,E Berliner StraßeNord Lm,E Berliner StraßeNord Lm,E Parkplatz Funkerberg Lm Potsdamer Ring Lm,E Potsdamer Ring Lm,E Potsdamer Straße Lm,E Südl. Parkplatz Lm Projekt: Auftrag Datum Seite Straßenverkehr B8760_Au 13/08/ Berechnung nach RLS 90, Mitwind Aufpunktbezeichnung : I004 1.OG NO -FAS. - GEB.: BERLINER STRAßE <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 65.1 db(a) 58.5 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für Ls Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel Sm K0 DI Cmet Drefl Ds DBM DL De KEZ KR (Ls+KEZ+KR) db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) Berliner Straße Süd Lm,E Berliner Straße Süd Lm,E Berliner StraßeNo/A_ Lm,E Berliner StraßeNord Lm,E Berliner StraßeNord Lm,E Parkplatz Funkerberg Lm Potsdamer Ring Lm,E Potsdamer Ring Lm,E Potsdamer Straße Lm,E Südl. Parkplatz Lm
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