*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt."

Transkript

1 Beiträge Juli 2009 veröffentlicht durch 1. Steuertermine: Übersicht Juli bis Oktober Kindergeld: Versäumung eines Vorsprachetermins des Kindes bei der Agentur für Arbeit 3. Profi-Sportler: Lohnsteuerabzug bei Nationalspielern 4. Gewerbesteuerrückstellung mindert Betriebsvermögen 5. Keine Befristung mehr für Ist-Versteuerung 6. Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei unberechtigtem Umsatzsteuerausweis 7. Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn 8. Tagespflegepersonen: Betriebsausgabenpauschale 9. Neuregelung des Werbungskostenabzugs für Arbeitszimmer verfassungswidrig? 10. Doppelte Haushaltsführung: Verlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort 11. Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer 1. Steuertermine: Übersicht Juli bis Oktober *Zahlungsschonfrist: Umsatzsteuer (Monats- und Vierteljahreszahler) Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monats- und Vierteljahreszahler) *Zahlungsschonfrist: Umsatzsteuer (Monatszahler) Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monatszahler) *Zahlungsschonfrist Gewerbesteuer Grundsteuer *Zahlungsschonfrist: Umsatzsteuer (Monatszahler) Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monatszahler) Einkommensteuer mit SolZ u. KiSt (Vorauszahlung) Körperschaftsteuer mit SolZ (Vorauszahlung) Zahlungsschonfrist: *) Umsatzsteuer (Monats- und Vierteljahreszahler) Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monats- und Vierteljahreszahler) *) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt. Seite 1 von 5

2 2. Kindergeld: Versäumung eines Vorsprachetermins des Kindes bei der Agentur für Arbeit Für ein arbeitsuchendes Kind besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur, wenn das Kind sich regelmäßig alle drei Monate bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend meldet. Setzt die Arbeitsvermittlung einen Vorsprachetermin fest und versäumt ein Kind diesen unentschuldigt, kann die Registrierung als Arbeitsuchender schon vor Ablauf von drei Monaten gelöscht werden. Dies hat zur Folge, dass der Kindergeldanspruch ab dem Folgemonat entfällt. (Bundesfinanzhof) 3. Profi-Sportler: Lohnsteuerabzug bei Nationalspielern Profi-Mannschaftssportler/innen sind regelmäßig Arbeitnehmer eines Vereins. Sind sie gleichzeitig Nationalspieler, wird dadurch kein (weiteres) Arbeitsverhältnis zu einem Verband oder einer diesem zuzurechnenden Einrichtung begründet. Die Teilnahme an Länderspielen, Turnieren, Tests und Freundschaftsspielen, Trainingslagern, Sichtungs- und anderen Lehrgängen, Regenerationsmaßnahmen usw. erfolgt innerhalb des mit dem Verein bestehenden Arbeitsverhältnisses. Steuerpflichtige Zuwendungen des Verbandes an die Spieler gehören zum Arbeitslohn, für den der Verein Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat. Die Spieler müssen dem Verein die vom Verband gewährten Bezüge am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums (i.d.r. Kalendermonat) zwecks Versteuerung angeben. Dabei kann der Verein i.d.r. unterstellen, dass die Angaben seiner Spieler zum Zeitpunkt und zur Höhe der vom Verband erhaltenen Zuwendungen korrekt sind. Bei Zweifeln muss der Verein dem Finanzamt, an das er die Lohnsteuer abführt, unverzüglich entsprechende Angaben machen. Ein Verein kann sich die Angaben seiner Spieler vom Verband bestätigen lassen oder mit dem Verband eine Absprache zur unmittelbaren Information bezüglich solcher Zahlungen treffen. (Thüringer Landesfinanzdirektion) 4. Gewerbesteuerrückstellung mindert Betriebsvermögen Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Hierzu hat die Finanzverwaltung Folgendes bestimmt: Für die Gewerbesteuer ist in der Steuerbilanz weiterhin eine Rückstellung zu bilden. Die Gewerbesteuer ist dabei ungekürzt anzusetzen (die bisherige 5/6 Regelung fällt weg). Die Gewerbesteuer ist außerhalb der Bilanz dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. Soweit steuerlich die Höhe des Betriebsvermögens von Bedeutung ist, ist es um die Gewerbesteuerrückstellung zu mindern. Dies gilt z.b. für den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibungen für kleinere Unternehmen. 5. Keine Befristung mehr für Ist-Versteuerung Bei der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) gilt bisher in den alten Bundesländern die Umsatzgrenze von , in den neuen Ländern die Umsatzgrenze von Diese Regelung war befristet bis zum Der Bundesrat hat nun beschlossen, die Befristung aufzuheben und die Umsatzgrenze für die alten Bundesländer auf anzuheben. Dieser Betrag gilt somit für alle Bundesländer. Seite 2 von 5

3 6. Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei unberechtigtem Umsatzsteuerausweis Wer in einer Rechnung Umsatzsteuer ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet die Steuer. Wird diese nicht entrichtet, entstehen Nachzahlungszinsen bis zum Zeitpunkt der Zahlung bzw. der Berichtigung des Steuerbetrags. Wird eine Berichtigung vorgenommen, so hat sie jedoch keine Rückwirkung. Die Nachzahlungszinsen sind auch in diesem Fall zu entrichten. Die Finanzverwaltung erlässt zwar Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen bei einer unrichtigen Endrechnung, die zu einer Steuerschuld führt. Hierfür ist Voraussetzung, dass der Unternehmer die Rechnung in einem auf das Kalenderjahr der ursprünglichen Rechnungserteilung folgenden Kalenderjahr sogleich nach Aufdeckung seines Fehlers berichtigt. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verstößt dieser Billigkeitserlass gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, weil er nur für den Fall unrichtiger Endrechnungen vorgesehenen ist und nicht für sonstige unrichtige Rechnungen. 7. Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn Einem angestellten Leiter eines Lebensmitteleinzelhandelsmarktes wurde von dem Verband, dem der Arbeitgeber angehörte, ein Nachwuchsförderpreis in der Kategorie Marktleiter in Höhe von DM im Jahr 2000 verliehen. Das Finanzgericht behandelte den Preis als steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Auffassung. Auch ein von einem Dritten einem Arbeitnehmer verliehener Preis könne Arbeitslohn sein, wenn sich die Zuwendung als Frucht der Arbeit darstelle und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehe. Dies sei der Fall, wenn der Preis wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts habe. Nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst seien Preise, die für das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen verliehen werden. Ob einer Preisverleihung ein wirtschaftlicher Leistungsaustausch zugrunde liege, sei aufgrund einer Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Nach diesen war in dem entschiedenen Fall Arbeitslohn gegeben. 8. Tagespflegepersonen: Betriebsausgabenpauschale Tagespflegepersonen erhalten nach dem Sozialgesetzbuch eine laufende Geldleistung, die neben einer Erstattung des Sachaufwands auch einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung der Pflegeleistung enthält. Bei dieser Geldleistung handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Herkunft der vereinnahmten Mittel. Betreut die Tagespflegeperson ein Kind jedoch in dessen Familie nach Weisungen z.b. eines Elternteils (Personensorgeberechtigter), ist sie i.d.r. Arbeitnehmer, der Elternteil ist Arbeitgeber. Zu der Ermittlung der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit weist die Finanzverwaltung u.a. auf Folgendes hin: Anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben können von den erzielten Einnahmen 300 je Kind und Monat pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dabei wird von einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden ausgegangen. Soweit die tatsächlich vereinbarte Betreuungszeit hiervon abweicht, ist die Betriebsausgabenpauschale zeitanteilig zu kürzen. Sie darf nur bis zur Höhe der Betriebseinnahmen abgezogen werden. Findet die Betreuung im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumen als freiberufliche Tätigkeit statt, kann die Betriebsausgabenpauschale nicht abgezogen werden. Seite 3 von 5

4 9. Neuregelung des Werbungskostenabzugs für Arbeitszimmer verfassungswidrig? Seit 2007 dürfen die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet. Das Finanzgericht Münster hält diese Regelung für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, weil Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann nicht mehr zum Werbungskostenabzug zugelassen werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Gericht hat nun das Bundesverfassungsgericht angerufen. 10. Doppelte Haushaltsführung: Verlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung, deren Kosten steuerlich absetzbar sind, wurde bisher nicht anerkannt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Hauptwohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegte und am Beschäftigungsort eine zweite Wohnung unterhielt. Die doppelte Haushaltsführung sei in diesem Fall durch die Verlegung der Hauptwohnung entstanden, was ein privater Anlass sei. In zwei neuen Urteilen hat der Bundesfinanzhof diese Rechtsprechung aufgegeben. Eine doppelte Haushaltsführung ist auch dann beruflich veranlasst, wenn ein Arbeitnehmer seinen Hauptwohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegt und am Beschäftigungsort eine neue Wohnung bezieht oder die bisherige Familienwohnung nutzt, um von ihr zur Arbeit zu gelangen. Auch in diesen Fällen sei die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst, denn die Wohnung am Beschäftigungsort werde aus beruflichen Gründen unterhalten. Ob der Arbeitnehmer die doppelte Haushaltsführung hätte vermeiden können, sei ohne Belang. Auch wenn die bisherige Familienwohnung am Beschäftigungsort weiter benutzt wird, sind die Kosten nur absetzbar, soweit sie die durchschnittliche Miete einer 60 qm-wohnung am Beschäftigungsort nicht übersteigen. Diese Begrenzung ergibt sich bereits aus Urteilen des Jahres Entsprechend entschied der Bundesfinanzhof den Fall eines ledigen Arbeitnehmers. Verlegt dieser seinen Lebensmittelpunkt an einen anderen Ort, z.b. weil dort auch der Lebenspartner wohnt, kann er die Kosten einer Wohnung am beibehaltenen Beschäftigungsort ebenfalls absetzen. 11. Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer Die Vormundschaftsgerichte bestellen Betreuer für Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu besorgen. Neben Berufsbetreuern werden vorrangig ehrenamtliche Betreuer eingesetzt. Diese erhalten für die Betreuung mittelloser Personen von der Staatskasse eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 323. Die Aufwandsentschädigung wird für jede einzelne Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung gewährt. Es ist deshalb in Ausnahmefällen möglich, dass ein Betreuer den Betrag mehrfach bekommt. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den Aufwandsentschädigungen um sonstige Einkünfte handelt, die grundsätzlich steuerpflichtig sind. Sie können jedoch ab 2007 unter weiteren Voraussetzungen bis zu einem Betrag von 500 im Kalenderjahr steuerbefreit (sog. Ehrenamtsfreibetrag) sein. Außerdem besteht auch dann keine Einkommensteuerpflicht, wenn sie - nach Abzug des Ehrenamtsfreibetrags und der mit der Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Werbungskosten, soweit diese den Ehrenamtsfreibetrag übersteigen - weniger als 256 im Kalenderjahr (Freigrenze) betragen haben. Seite 4 von 5

5 Es können die mit der Aufwandsentschädigung im Zusammenhang stehenden Werbungskosten ohne weiteren Nachweis mit 25 % der pauschalen Aufwandsentschädigung (25 % von 323 = 81 ) berücksichtigt werden. Ein Abzug tatsächlich oder pauschal ermittelter Werbungskosten ist nur insoweit möglich, als die Einnahmen des ehrenamtlichen Betreuers und gleichzeitig auch die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten die steuerfreien Einnahmen übersteigen. Fundstellen Juli 2009 Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu den behandelten Themen wird gerne weitere Auskunft erteilt. 1. Steuertermine: Übersicht: Juli bis Oktober 2009: - 2. Kindergeld: Versäumung eines Vorsprachetermins des Kindes bei der Agentur für Arbeit: BFH v , III R 60/06, BFH/NV 2009 S Profi-Sportler: Lohnsteuerabzug bei Nationalspielern: Thüringer Landesfinanzdirektion, Merkblatt v , S 2360 A A Gewerbesteuerrückstellung mindert Betriebsvermögen: OFD Rheinland v , S / St 141, DB 2009 S Keine Befristung mehr für Ist-Versteuerung: BR-Drucksache 372/09 vom , Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung 6. Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei unberechtigtem Umsatzsteuerausweis: BFH v , V R 48/07, DStR 2009 S Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn: BFH v , VI R 39/08 8. Tagespflegepersonen: Betriebsausgabenpauschale: BMF-Schreiben vom IV C 6 - S 2246/07/10002, DB 2009 S Neuregelung des Werbungskostenabzugs für Arbeitszimmer verfassungswidrig?: FG Münster v , 1 K 2872/08 E, DStR 2009 S Doppelte Haushaltsführung: Verlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort: BFH v , VI R 58/06 und VI R 23/ Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer: Bayerisches Landesamt für Steuern v , S /6 St32/St33 Seite 5 von 5

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

MANDANTENINFORMATION

MANDANTENINFORMATION MANDANTENINFORMATION Beiträge Dezember 2012 1. Steuertermine: Übersicht Dezember 2012 bis März 2013 2. Kein Aufteilungsverbot für häusliches Arbeitszimmer? 3. Betriebsvermögen beim Investitionsabzugsbetrag

Mehr

Wichtige Publikationen aus der Finanzverwaltung

Wichtige Publikationen aus der Finanzverwaltung www.kommunsense.de Wichtige Publikationen aus der Finanzverwaltung Ausgewählte Veröffentlichung aus der Finanzverwaltung 2009 Themen-Übersicht: (01) Entschädigungen an komm. Beamte bei Sitzungen der Gemeinde-

Mehr

Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, Oktober 2018 S /

Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, Oktober 2018 S / Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, Oktober 2018 S 2337 117/7 34 13 Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen nach 1835,1835a BGB für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder

Mehr

Das beruflich genutzte Arbeitszimmer

Das beruflich genutzte Arbeitszimmer Das beruflich genutzte Arbeitszimmer 1 Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers 2 Steuerliche Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind teilweise verfassungswidrig 3 Was ändert sich? 4 Mittelpunkt

Mehr

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt.

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt. Beiträge November 2009 veröffentlicht durch 1. Steuertermine: Übersicht November 2009 bis Februar 2010 2. Verkauf eigener Anteile an Gesellschafter 3. Geschenke an Geschäftsfreunde 4. Freibetrag für Betriebsveräußerung

Mehr

Veröffentlicht durch. Beiträge März 2010

Veröffentlicht durch. Beiträge März 2010 Beiträge März 2010 1. Steuertermine: Übersicht März bis Juni 2010 2. Spenden für Opfer des Erdbebens in Haiti 3. Vermeiden Sie Nachzahlungszinsen 4. Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn-

Mehr

BGH, Urteil vom 5. März VI R 58/06. Aus den Gründen:

BGH, Urteil vom 5. März VI R 58/06. Aus den Gründen: 1. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen

Mehr

Abgrenzung der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit und damit verbundenen Werbungskostenabzug

Abgrenzung der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit und damit verbundenen Werbungskostenabzug Bis zum Jahr 2007 wurde hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Reisekosten unterschieden zwischen einer Dienstreise, einer Fahrtätigkeit und einer Einsatzwechseltätigkeit. Diese Unterscheidung

Mehr

Checkliste doppelte Haushaltsführung. Doppelte Haushaltsführung. 1. Allgemeines. Checkliste doppelte Haushaltsführung.

Checkliste doppelte Haushaltsführung. Doppelte Haushaltsführung. 1. Allgemeines. Checkliste doppelte Haushaltsführung. Checkliste doppelte Haushaltsführung Checkliste doppelte Haushaltsführung.pdf (59,0 KiB) Doppelte Haushaltsführung Das Themengebiet doppelte Haushaltsführung betrifft gerade in der heutigen Zeit immer

Mehr

Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter

Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter Inhaltsverzeichnis 1. Was sind Geschenke? 2. Betriebsausgabenabzug 3. Geschenke an Arbeitnehmer 4. Versteuerung Kurzinfo Betriebsausgabenabzug sichern Im Wirtschaftsleben

Mehr

- Newsletter April/Mai 2008

- Newsletter April/Mai 2008 - - Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter April/Mai 2008 Termine Mai 2008 Termine Juni 2008 Aufteilung von Steuerrückständen bei Eheleuten

Mehr

Steueränderungsgesetz 2007

Steueränderungsgesetz 2007 2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30

Mehr

Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte BFH v. 12.06.2002 - XI R 55/01 BStBl 2002 II S. 751 Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind keine Betriebsausgaben Leitsatz Sog. negative Unterschiedsbeträge sind

Mehr

L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )

L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / ) L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetzesänderungen ab 2018 durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant...1 1.1. Erhöhung des steuerfreien

Mehr

DAS AKTUELLE Mandanteninformationen August/September 2010

DAS AKTUELLE Mandanteninformationen August/September 2010 Christian de Vogel Steuerberater/Rechtsanwalt Rahlstedter Straße 140 22143 Hamburg Telefon 040 / 675 670-0 Telefax 040 / 675 670-20 E-Mail info@devogel.de Internet www.devogel.de DAS AKTUELLE Mandanteninformationen

Mehr

Aktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung

Aktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung Aktuelles aus dem Steuerrecht Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung 1. Herstellungskosten Wahlrecht für Verwaltungskosten und freiwillige soziale Aufwendungen

Mehr

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt.

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt. Beiträge Mai 2008 veröffentlicht durch 1. Steuertermine: Übersicht Mai bis August 2008 2. Änderung des sogenannten Vorläufigkeitskatalogs 3. Sonderausgabenabzug für Beiträge zu privaten Krankenversicherungen

Mehr

Was sind Geschenke? Betriebsausgabenabzug. Merkblatt Geschenke Betriebsausgabenabzug sichern

Was sind Geschenke? Betriebsausgabenabzug. Merkblatt Geschenke Betriebsausgabenabzug sichern Im Wirtschaftsleben ist es üblich, seinen Geschäftsfreunden zur Pflege und Sicherung der Geschäftsbeziehung zu machen. Damit diese steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gesetzliche Vorgaben

Mehr

News Mai Inhaltsverzeichnis

News Mai Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Termine Mai 207 2 Individueller Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige 3 Berücksichtigung von weiteren Mietaufwendungen neben denen für ein häusliches

Mehr

Handelsvert ret ers. hierfür dürfen den Gewinn grundsätzlich nicht mindern. Dies gilt

Handelsvert ret ers. hierfür dürfen den Gewinn grundsätzlich nicht mindern. Dies gilt Die Aufwendungen für die austauschbaren Elektrogeräte sowie für die Gesamtheit der Einbaumöbel sind hingegen zeitanteilig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu berücksichtigen, soweit sie teurer

Mehr

Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, Dezember 2010 S Tel /8339

Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, Dezember 2010 S Tel /8339 Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, Dezember 2010 S 2121-43 - 3341 Tel. 0511-120 - 8317/8339 Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen nach 1835,1835a BGB für ehrenamtliche

Mehr

Gunter Schmid Steuerberater

Gunter Schmid Steuerberater Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke

Mehr

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung

- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Beitlich - Geißler - Wagner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Reichartstraße Erfurt

Beitlich - Geißler - Wagner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Reichartstraße Erfurt Beitlich - Geißler - Wagner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Reichartstraße 15 99094 Erfurt Steuertermine Steuertermine im im November Juni 2011 2010 10.11. 10.06. Ende Ende 15.11. 14.06. Lohnsteuer:

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale

Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale Bundesrat Drucksache 147/09 10.02.09 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern Fz - Vk Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale A. Zielsetzung Ziel dieses Gesetzes ist, das Urteil

Mehr

veröffentlicht durch Beiträge Juni 2008

veröffentlicht durch Beiträge Juni 2008 Beiträge Juni 2008 veröffentlicht durch 1. Steuertermine: Übersicht Juni bis September 2008 2. Erbschaftsteuerreform verzögert sich 3. Unerlaubte Privatnutzung eines Dienst-Pkw durch Gesellschafter 4.

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten... 1

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten... 1 Inhaltsübersicht 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten.............. 1 1.1 Auswärtstätigkeiten über einen längeren Zeitraum............. 2 1.2 Keine Betriebsstätte oder regelmäßige Arbeitsstätte

Mehr

Mandantenrundschreiben

Mandantenrundschreiben Mandantenrundschreiben III. 2005 Dipl-Kfm. Axel Schmitt Steuerberater vereidigter Buchprüfer Martina Wetzler Steuerberaterin Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2 Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit 2 Für Unternehmer

Mehr

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung

Mehr

Steuerfreie Nebenjobs: Anerkennung fürs Ehrenamt

Steuerfreie Nebenjobs: Anerkennung fürs Ehrenamt 1 Steuerfreie Nebenjobs: Anerkennung fürs Ehrenamt Ehrenamtlich tätige Bürger nehmen dem Staat viel Arbeit ab. Da ist es nur recht und billig, dass gezahlte Aufwandsentschädigungen bis zu einer bestimmten

Mehr

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung 7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung

Mehr

Steuer-Euroglättungsgesetz

Steuer-Euroglättungsgesetz 1 Steuer-Euroglättungsgesetz Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) Inhalt bisher DM künftig Euro Höhe der Einkünfte unbeschränkt 12 000 6 136 einkommensteuerpflichtiger Personen ohne Wohnsitz im

Mehr

INFO POST zur Kindertagespflege Dezember 2008 Seite 1-5. Steuerrecht

INFO POST zur Kindertagespflege Dezember 2008 Seite 1-5. Steuerrecht Steuerrecht Steuerrechtliche Behandlung der Einnahmen ab 2009 Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BFM) vom 17.12.2007 ( IV C 3 2342/07/0001) entfällt die Steuerfreiheit der Geldleistungen an Tagespflegepersonen.

Mehr

Das Aktuelle aus Steuern und Wirtschaft

Das Aktuelle aus Steuern und Wirtschaft Das Aktuelle aus Steuern und Wirtschaft 05 UNTERNEHMER... 1 Vorsteuerabzug trotz Verwicklung in Betrug möglich?... 1... 2 Ehegattenarbeitsverhältnis und private PkwNutzung... 2 Sicherungseinbehalt: Bauunternehmer...

Mehr

Bad Homburg v.d.h, im März 2014

Bad Homburg v.d.h, im März 2014 Bad Homburg v.d.h, im März 2014 Neues Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013

Mehr

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag verlag vereinsknowhow Seite 2 Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Aktualisierungstand: Januar 2019 ISBN 978-3-9814123-0-7 verlag

Mehr

Agroservice & Lohnunternehmerverband e. V. in der Anlage erhalten Sie eine Materialsammlung zu folgenden aktuellen steuerlichen Informationen:

Agroservice & Lohnunternehmerverband e. V. in der Anlage erhalten Sie eine Materialsammlung zu folgenden aktuellen steuerlichen Informationen: Agroservice & Lohnunternehmerverband e. V. An die Mitgliedsunternehmen und Fördermitglieder! Altlandsberg, 23. Oktober 2018 SONDERINFO 13/2018: Aktuelle steuerliche Informationen Sehr geehrte/r Geschäftsführer/in,

Mehr

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt.

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt. Beiträge März 2012 Veröffentlicht durch 1. Steuertermine: Übersicht: März bis Juni 2012 2. Vermeiden Sie Nachzahlungszinsen 3. Einkommensteuererstattungsanspruch bei Ehegatten 4. Grunderwerbsteuer beim

Mehr

FG Berlin-Brandenburg - Vorrang der Anfechtung eines ESt-Null-bescheids vor. der des Verlustfeststellungsbescheids (rkr.) (siehe Sonderausgaben)

FG Berlin-Brandenburg - Vorrang der Anfechtung eines ESt-Null-bescheids vor. der des Verlustfeststellungsbescheids (rkr.) (siehe Sonderausgaben) Fachinformation Nr. 7 / 2016 vom 28.07.2016 Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Seite 1. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Abgabenordnung/Änderung von Steuerbescheiden BMF - Schreiben - Einkommensteuerliche

Mehr

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt.

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt. Beiträge Juni 2010 Veröffentlicht durch 1. Steuertermine: Übersicht Juni bis September 2010 2. Erneuerbare Energien - Marktanreizprogramm wurde zum 3.5.2010 gestoppt 3. Bemühungen des Kindes um einen Ausbildungsplatz

Mehr

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen

Mehr

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2015

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2015 Mandanten-Rundschreiben Oktober 2015 28.09.2015 Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2015 Fälligkeit Ende der Schonfrist Späteste Abgabe bei Überweisung des Schecks Mo. 12.10. Lohnsteuer, Kirchensteuer

Mehr

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 19.05.2015, 30.07.2015,

Mehr

Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015

Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Roland Theis Finanzamt Trier Januar 2015 Folie 1 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie I. Lohnsteueränderungsrichtlinien

Mehr

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 24.10.2014, 19.05.2015,

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. März 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt

Mehr

06/2014. Inhaltsverzeichnis. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/ -Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen- Überschussrechnung 3

06/2014. Inhaltsverzeichnis. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/ -Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen- Überschussrechnung 3 Inhaltsverzeichnis 06/04 Termine Juni 04 Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamem Haushalt mit den Eltern Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erfordert die Veräußerung bzw. Überführung

Mehr

Steuerrecht für Schiedsrichter

Steuerrecht für Schiedsrichter Steuerrecht für Schiedsrichter Stand Mai 2017 maximilian.kraemer@mail.de www.dikmen-dinkgraeve.de 1 Einnahmen als Schiedsrichter sind steuerpflichtig! Aufwandsentschädigung bedeutet nicht steuerfrei! 2

Mehr

Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung ist Einlage des Gesellschafters und keine negative Einnahme aus Kapitalvermögen 5

Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung ist Einlage des Gesellschafters und keine negative Einnahme aus Kapitalvermögen 5 I N Januar 2010 60594 Frankfurt am Main Gerbermühlstraße 9 Telefon 069 / 66 36 840-0 Telefax 069 / 66 36 840-10 frankfurt@kanzlei-ruppel.de 35423 Lich Schlossgasse 6 Telefon 06404 / 900 84 Telefax 06404

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 29/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 29/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 25.09.2008, Az.: III R 29/07 Kindergeld: Die Lohnsteuer und der Soli mindern das Einkommen nicht Eltern haben für ihre Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, Anspruch auf

Mehr

Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern

Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern Oberfinanzdirektionen Münster 19.02.2010 S 2353 20 St 22 31 Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern Neuregelung durch die Lohnsteuer-Richtlinien 2008, die BFH-Urteile vom 10.07.2008

Mehr

EStG 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

EStG 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BUNDESFINANZHOF Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten 1. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene

Mehr

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt.

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt. Beiträge Februar 2012 Veröffentlicht durch 1. Steuertermine: Übersicht Februar bis Mai 2012 2. Verteilung von Einkommensteuervorauszahlungen 3. Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung: Nichtanwendungserlass

Mehr

2 Steuerliche Förderung

2 Steuerliche Förderung TK Lexikon Steuern Ehrenamt 2 Steuerliche Förderung 2.1 Unterscheidung in Aufwandsentschädigungen für öffentliche und private Dienste HI2761998 HI2761999 Aus steuerlicher Sicht sind Ehrenämter danach zu

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Hg/Ze Tel.: +49 30 240087-36 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 26. Mai 2014 Entwurf einer

Mehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine Ein Merkblatt Ihrer IHK Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt.

Mehr

Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit

Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Hintergrund: Mit Urteil vom 09.06.2011 ( Az. VI R 55/10 und VI R 58/09) hat

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 55/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 55/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 12.06.2002, Az.: XI R 55/01 Entfernungspauschale: Für Selbständige keine Gleichbehandlung Arbeitnehmer können pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle 36 Cent

Mehr

Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den

Mehr

Finanzgericht Düsseldorf, 12 K 1073/14 E

Finanzgericht Düsseldorf, 12 K 1073/14 E 1 von 5 Finanzgericht Düsseldorf, 12 K 1073/14 E Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: 04.12.2014 Finanzgericht Düsseldorf 12. Senat Urteil 12 K 1073/14 E Tenor: Der Einkommensteuerbescheid

Mehr

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt.

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt. Beiträge Juni 2012 Veröffentlicht durch 1. Steuertermine: Übersicht Juni bis September 2012 2. Der Bundesrat stimmt Steuerentlastungen nicht zu 3. Fahrtenbuch: Unleserliche Aufzeichnungen 4. Investitionsabzugsbetrag:

Mehr

1 Aus der Rechtsprechung

1 Aus der Rechtsprechung Einkommensteuer -Info November 2014 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Duales Studium und Kindergeld...1

Mehr

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte

Mehr

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie

Mehr

> nach seiner Funktion, Ausstattung und Lage in die häusliche Sphäre eingebunden ist,

> nach seiner Funktion, Ausstattung und Lage in die häusliche Sphäre eingebunden ist, Wikipedia: Häusliches Arbeitszimmer (Deutschland) Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, in dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, die mit einer steuerlichen Einkunftsart im Zusammenhang steht. Im Hinblick auf die

Mehr

Merkblatt der Albertakademie

Merkblatt der Albertakademie Merkblatt der Albertakademie Was bei der Besteuerung von Sachzuwendungen zu beachten ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert 1. Was sind Sachzuwendungen Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Vereinfacht

Mehr

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Doppelte Haushaltsführung Kennen Sie die abzugsfähigen Kosten? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Doppelte Haushaltsführung: Grundzüge

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 147/00

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 147/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 20.03.2003, Az.: VI R 147/00 Häusliches Arbeitszimmer: Mietet der Chef, dann wird es unhäusig Vermietet ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einen Raum, der als Büro eingerichtet

Mehr

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine

Mehr

Reisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte

Reisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche

Mehr

BFH-Leitsatz-Entscheidungen. Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen

BFH-Leitsatz-Entscheidungen. Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen Urteil vom 25.10.2016, Az: I R 57/15 2. Grunderwerbsteuer:

Mehr

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3 BUNDESFINANZHOF Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich

Mehr

Aktuelle steuerliche Entwicklungen

Aktuelle steuerliche Entwicklungen 1 2 3 Aktuelle steuerliche Entwicklungen Aktuelle steuerliche Entwicklungen Themen: I. II. Intention des Gesetzgebers: Verhinderung der Kapitalflucht Beispiel: Klaus Z. hat in den Vorjahren Einkünfte aus

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 13.10.2010, Az.: VI R 12/09

Bundesfinanzhof Urt. v. 13.10.2010, Az.: VI R 12/09 Bundesfinanzhof Urt. v. 13.10.2010, Az.: VI R 12/09 Firmenwagen-Umrüstung erhöht den "Kaufpreis" nicht Wird ein Firmenwagen, den der Mitarbeiter auch privat nutzen kann (und für den er nach der 1 %-Methode

Mehr

Vorsteuerabzug aus einer Rechnung zulässig, die dem Unionsrecht, nicht aber dem nationalen Recht entspricht

Vorsteuerabzug aus einer Rechnung zulässig, die dem Unionsrecht, nicht aber dem nationalen Recht entspricht NEWSLETTER 4/2014 Vorsteuerabzug aus einer Rechnung zulässig, die dem Unionsrecht, nicht aber dem nationalen Recht entspricht Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 24.10.2013, Aktenzeichen

Mehr

a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014

a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 Die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand beim Werbungskostenabzug und bei der steuerfreien Arbeitgebererstattung mittels Pauschalen verändert sich ab dem

Mehr

zdie Neuregelungen auf einen Blick

zdie Neuregelungen auf einen Blick 50 EStG zdie Neuregelungen auf einen Blick z Stärkere Bindung der Gewährung von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit z Anpassungen

Mehr

Termine November 2003 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden:

Termine November 2003 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Sehr geehrte Damen und Herren, wir verweisen Sie in unserem Mandantenrundschreiben X/2003 besonders auf ein Urteil des Finanzgerichts Köln zur Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Miet- und Pachtzahlungen.

Mehr

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Anlagen: 3 Nr. 26a EStG = 500 - Muster Vereinbarung mit dem Spender - Muster Negativerklärung des Spenders - Download Zuwendungsbestätigungen - Muster Zuwendungsbestätigung

Mehr

Einkommensteuerliche Behandlung der weitergeleiteten Zahlungen für Verhinderungspflege

Einkommensteuerliche Behandlung der weitergeleiteten Zahlungen für Verhinderungspflege Einkommensteuerliche Behandlung der weitergeleiteten Zahlungen für Verhinderungspflege 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Einkommensteuerliche Behandlung der weitergeleiteten Zahlungen für Verhinderungspflege

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 78/10

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 78/10 Bundesfinanzhof Urt. v. 19.09.2012, Az.: VI R 78/10 Ein Student ohne Lebensmittelpunkt am Studienort darf Mieten absetzen Die Kosten, die ein Student für seine Wohnung am auswärtigen Studienort aufzubringen

Mehr

Doppelte Haushaltsführung Hauptwohnung am Beschäftigungsort

Doppelte Haushaltsführung Hauptwohnung am Beschäftigungsort BUNDESFINANZHOF Doppelte Haushaltsführung Hauptwohnung am Beschäftigungsort 1. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung, d.h. der "eigene Hausstand" i.s. des 9 Abs. 1 Satz

Mehr

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon

Mehr

Arzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot

Arzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Arzt + Steuern Referent: Frank Moritz, Steuerberater 1 Überblick 1. Arzt und Steuern a. Umsatzsteuerfreiheit b. Private Kfz-Nutzung

Mehr

Aktuelle Steuerinformation 4. Quartal 2011

Aktuelle Steuerinformation 4. Quartal 2011 Aktuelle Steuerinformation 4. Quartal 2011 1. Werbungskostenabzug für Erststudium und Erstausbildung zulässig... 1 2. Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn bei Gutscheinen und Einkaufsberechtigungen...

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten Allgemeines I. Steuerliche Begünstigung beim Steuerpflichtigen ohne Arbeitgeberzuwendung 3. Kinderbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung

Mehr

NEWSLETTER: AUSGABE

NEWSLETTER: AUSGABE Seiten FIRMEN-PKW 1-3 NEUES REISEKOSTENRECHT 4-7 Ein Auto für das Unternehmen: Zuordnungswahlrechte optimal nutzen Was für die Frau die Schuhe sind, ist für den Mann das Auto. Auch Jahrzehnte nach dem

Mehr

Doppelte Haushaltsführung: So beteiligen Sie das Finanzamt am Zweitwohnsitz

Doppelte Haushaltsführung: So beteiligen Sie das Finanzamt am Zweitwohnsitz Doppelte Haushaltsführung: So beteiligen Sie das Finanzamt am Zweitwohnsitz 1 Wer berufsbedingt einen zweiten Hausstand unterhält, kann den Fiskus an den Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung beteiligen.

Mehr

56 ESt Aufwendungen für eine Feier mit Arbeitskollegen

56 ESt Aufwendungen für eine Feier mit Arbeitskollegen 56 ESt Aufwendungen für eine Feier mit Arbeitskollegen EStG 4, 19 Wenn anlässlich des Geburtstags oder eines anderen Anlasses eine kleine Feier ausgerichtet wird, an der (auch) Arbeitskollegen teilnehmen,

Mehr

Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland -

Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland - Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis 2013 - Reisekosten im Inland - Im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 ist entsprechend der BFH-Rechtsprechung das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht

Mehr

2 Einordnung in Lohnsteuerklassen

2 Einordnung in Lohnsteuerklassen TK Lexikon Arbeitsrecht Steuerklassen 2 Einordnung in Lohnsteuerklassen 2.1 Steuerklasse I (alleinstehend, getrennt lebend) HI2264847 HI2812273 Die Steuerklasse I gilt für alleinstehende Arbeitnehmer,

Mehr

Entschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen (Ratsherrenerlass)

Entschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen (Ratsherrenerlass) 1 von 8 10.03.2014 14:09 Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Rechtsgrundlagen / Verwaltungsanweisungen / Entschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen (Ratsherrenerlass) 06.11.13

Mehr