Betriebliche Steuerlehre I (WS 2005/2006) Musterlösung

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1 Stand: Betriebliche Steuerlehre I (WS 005/006) Musterlösung. Aufgabe Pkt.. Angabe der Buchungssätze und Fortentwicklung des Jahresüberschusses Stufe (Handelsbilanz) Ausgangssumme: ,00 (lt. HBilanz) JÜ/JF a) Handelsrechtlich besteht für Personengesellschaft im Falle eines - wie hier - gestiegenen beizulegenden Wertes nach einer vorhergehenden außerplanmäßigen Abschreibung ein Wertbeibehaltungswahlrecht ( 5 Abs. 4 HGB). Aus diesem Grunde wird hier auf eine Zuschreibung verzichtet. 0,00 b) Die Verbuchung der Zinserträge als Bankzugang kann nicht richtig sein, da der erste Kupon erst am (also im Folgejahr) gezahlt wird. Statt dessen wird der Zinsanspruch über eine antizipative Zinsabgrenzung für den Zeitraum.7. bis..005 erfasst (Verbuchung über sonstige Forderungen). Da die Kapitalertragsteuer erst mit Auszahlung der Zinsen einbehalten wird, ist diese nicht zu berücksichtigen. Zinserträge 875,00 Bank.750,00 Sonstige Forderungen 875,00./. 875,00 c) Die Verbuchung der zugeflossenen Zinsen muss brutto - also inkl. der einbehaltenen KapESt erfolgen. Da die KapESt von den Gesellschaftern der OHG auf ihre persönliche Est angerechnet werden kann, ist in dieser Höhe eine Entnahme zu erfassen Kapital Werner.50,00 Zinserträge 4.500, ,00 Kapital Rolf.50,00 d) Die Maschine muss nach erfolgter Aktivierung planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Als Abschreibungsmethoden kommen handelsrechtlich insb. die lineare oder die degressive Methode in Betracht ( 5 Abs. HGB). Die Anschaffungskosten der Maschine ergeben sich aus der Kaufpreisverbindlichkeit in USD, umgerechnet mit dem Stichtagskurs zum Zeitpunkt der Lieferung. Spätere Wechselkursveränderungen der Fremdwährung beeinflussen nicht mehr die Anschaffungskosten der Maschine, da die Anschaffung bereits abgeschlossen ist. Es ergeben sich aber Auswirkungen auf die Bewertung der Kaufpreisverbindlichkeit, falls der Wert in EUR ggü. der erstmaligen Erfassung der Verbindlichkeit gestiegen ist (Höchstwertprinzip für Schulden, 5 Abs. HGB) - Berechnung des Kursverlustes EUR USD USD/EUR Kurs am , ,00, Kurs am , ,00,5 Differenz 4.0,4 - Berechnung der Abschreibungen AK in EUR ,00 ND in Jahren 5,00 lineare Abschreibung 4.66,67 (für 9 Monate in 005) degressive Abschreibung 8., ( * lineare Abschreibung in 005) ( 7 Abs. EStG, 54 HGB) sba (Kursverluste) 4.0,4 Verbindlichkeiten 4.0,4./. 4.0,4 Abschreibungen 8., TAM 8.,./. 8., e) Die Wertminderung der Forderung ist handelsrechtlich über eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert zu berücksichtigen (strenges NWP, 5 Abs. HGB). Aufgrund der Absicherung kann die Forderung nur mit 0 % ihres Nennwertes ausfallen, ein weitergehendes Risiko besteht nicht. Daher ist die Forderung ihv. 0 % ihres Nettobetrages einzeln wertzuberichtigen. Eine Korrektur der USt darf erst bei Ausfall der Forderung erfolgen. sba.949,58 EWB.949, ,58 USt angepasst: 9 % f) Da es sich hinsichtlich der GewSt um eine Betriebsausgabe handelt, erfolgte die Aufwandsbuchung der GewSt-Vorauszahlung zutreffend. Eine Hinzurechnung ist erst außerbilanziell vorzunehmen, um die endgültige GewSt zu berechnen (vgl. hierzu unten) Seite von 6 0,00

2 Stand: Zwischensumme: 9.,65 (lt. HBilanz) Seite von 6

3 Stand: Stufe (Steuerbilanzielle Korrekturen) Überleitungsrechnung gem. 60 Abs. S. EStDV - Zuschreibungsgebot bei Teilwertsteigerung des Grundstücks (vgl. a) ( 6 Abs. Nr. S. i.v.m. 6 Abs. Nr. S. 4 EStG) Buchwert am ,00 Teilwert am ,00 Anschaffungskosten ,00 Zuschreibungsbetrag 0.000, ,00 (AK-Prinzip beachten) Gewinn isv. 4 Abs., 5 Abs. EStG 59.,65 (lt. StBilanz) Stufe (Außerbilanzielle Korrekturen) - steuerfreie Erträge (liegen nicht vor) 0,00 - nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (liegen nicht vor) 0,00 Technische Hinzurechnung (GewSt-Vorauszahlung) 0.000,00 Steuerliches Ergebnis der OHG (vor Gewerbesteuer) 79.,65 (= Ausgangsgröße der Gewerbesteuer, 7 GewStG) - Hinzurechnungen gem. 8 GewStG Dauerschuldzinsen ( 8 Nr. GewStG) 50 % Zinsaufwand aus der Finanzierung der Maschine (Laufzeit > Jahr).500,00 - Kürzungen gem. 9 GewStG Einheitswertkürzung ( 9 Nr. GewStG)./..60,00 Gewebeertrag I 78.5,65 Freibetrag gem. Abs. GewStG./ ,00 besonderer Freibetrag zur Berücksichtigung des Staffeltarifs./ ,00 Zwischensumme 9.85,65 Divisor, ,99 Abrundung gem. Abs. GewStG./.,99 Gewerbeertrag II ,00 Steuermessbetrag 9.40,00 Hebesatz 440% Gewerbesteuer 4.448,00./. Gewerbesteuer-Vz (vgl. oben) 0.000,00 Gewerbesteuer-Rückstellung.448,00 Steuern EE.448,00 Steuerrückstellung.448,00 Endgültiger Jahresüberschuss der OHG gem. Hbil 7.76,65 Steuerliches Ergebnis der OHG nach GewSt 7.76,65 Seite von 6

4 Stand: Einkommensteuerliche Einkünfte der Gesellschafter Werner Rolf 50% 50% steuerliches Ergebnis der OHG 7.76, ,8 8.88,8 Einkünfte gem. 5 Abs. Nr. EStG 8.88,8 8.88,8. Ermittlung der Abschlusszahlung der Eheleute Brösel für 05 Werner Elvira - Einkünfte gem. 5 Abs. Nr. EStG (OHG) 8.88,8 - Einkünfte gem. EStG (Vermietung und Verpachtung) 5.000,00 - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ( Nr., EStG) 0,00 Hinweis: Negative Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden ( Abs. S. 8 EStG). Summe der Einkünfte.88,8 0,00 Gesamtbetrag der Einkünfte (zusammen).88,8 Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen 4.000,00 Einkommen, zu versteuerndes Einkommen 9.88,00 Tarifliche Einkommensteuer ( a Abs., Abs. 5 EStG) gemeinsames zve 9.88,00 hälftiges zve ,00 Tarifliche Est gem. a Abs. Nr. 4 EStG 7.60,00 Verdoppelung der tarifliche Est 4.50,00 Festzusetzende Einkommensteuer - Anrechnungspotenzial der GewSt gem. 5 EStG Steuermessbetrag der OHG (vgl. oben) 9.40,00 *, ,00 hiervon für Werner 50 % 8.478,00./ ,00 - Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages gewerbliche Einkünfte 8.88,8 zve 9.88,00 rechnerisch auf gewerbliche Einkünfte entfallende Est 4.,9 Abschlusszahlung/Erstattungsbetrag 6.04,00 Anrechnung der KapESt aus der OHG-Beteiligung (vgl. oben)./..50,00.79,00 Seite 4 von 6

5 Stand: Aufgabe. Ermittlung des Gewerbesteueraufwands, Körperschaftsteueraufwands und des endgültigen JÜ Ermittlung des Gewerbesteueraufwands vorläufiger Jahresüberschuss der GmbH.500,00./. steuerfreie Erträge ( 8b Abs. KStG)./ ,00 + Aufwendungen isd. 4 Abs. 5 EStG, 8 Abs. KStG 5.000,00 + fiktive Aufwendungen gem. 8b Abs. 5 KStG.000,00 + Körperschaftsteuervorauszahlungen ( 0 Nr. KStG) 0.000,00 + Kapitalertragsteuer ( 0 Nr. KStG) 5.000, % der Beiratsvergütungen ( 0 Nr. 4 KStG).750,00 + verdeckte Gewinnausschüttung (überhöhtes Gehalt, vgl. 8 Abs. S. KStG) 0.000,00 vorläufiges zve 57.50,00 + Gewerbesteuervorauszahlung (technische Hinzurechnung) 0.000,00 vorläufiges zve vor Gewerbesteuer 77.50,00 gewst Modifikationen Hinzurechnung gem. 8 Nr. GewStG (50 % Dauerschuldzinsen) Zinsen aus dem langfristigen Darlehen des Gesellschafters 0.000,00 Zinsen aus dem langfristigen Bankkredit , , ,00 Kürzungen gem. 9 GewStG liegen nicht vor) 0,00 Gewerbeertrag I 7.50,00 Divisor:,0 4.75,00 Abrundung gem. Abs. GewStG 75,00 Gewerbeertrag II 4.00,00 Steuermessbetrag 5.75,00 Hebesatz: 400% Gewerbesteueraufwand.860,00./. Gewerbesteuervorauszahlung 0.000,00 Gewerbesteuerrückstellung.860,00 Ermittlung des Körperschaftsteueraufwands vorläufiges zve vor Gewerbesteuer 77.50,00./. Gewerbesteuer./..860,00 endgültiges zve 54.90,00 Körperschaftsteuertarifbelastung ( Abs. EStG, 5 %).597,50./. Körperschaftsteuervorauszahlung 0.000,00./. Kapitalertragsteueranrechnung 5.000,00 Körperschaftsteuererstattung (Forderung ggü. FA).40,00 Ermittlung des endgültigen Jahresüberschusses vorläufiger Jahresüberschuss.500,00./. Gewerbesteuerrückstellung./..860,00 + Körpersteuerrückforderung.40,00.04,00 Seite 5 von 6

6 Stand: Steuerliche Auswirkungen der Gewinnausschüttung Steuerliche Folgen bei der GmbH: Durch die Gewinnausschüttung an den Gesellschafter treten auf der Ebene der GmbH keine steuerlichen Folgen ein, da es für die Gewinnermittlung ohne Bedeutung ist, ob das Einkommen verteilt worden ist (vgl. ausdrücklich 8 Abs. S. KStG). Die entsprechenden Buchungen (JÜ bzw. Bilanzgewinn an Verbindlichkeiten ggü. Gesellschafter) sind erfolgsneutral, so dass sich keine Gewinnauswirkungen ergeben. Steuerliche Folgen beim Gesellschafter: Durch den Zufluss der Gewinnausschüttung erzielt der privat beteiligte Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 0 Abs. Nr. EStG (Dividenden), die dem Halbeinkünfteverfahren gem. Nr. 40 EStG unterliegen, um die steuerliche Vorbelastung der Gewinnausschüttung auf der Ebene der GmbH mir KSt zu berücksichtigen. Es wid ggf. ein WK-Pauschbetrag ihv. 5 und ein Sparerfreibetrag ihv..70 gewährt. Einnahmen aus Kapitalvermögen ( 0 Abs. Nr. EStG) ,00 hälftig steuerfrei gem. Nr. 40 EStG./ ,00 steuerpflichtig ,00 Werbungskosten (hier Pb gem. 9a EStG, da kein Einzelnachweis)./. 5,00 Sparerfreibetrag ( 0 Abs. 4 EStG)./. 750,00 Sparer-FB angepasst: 750,00 Einkünfte 49.99,00 Einkommensteuer (vereinfachend: 40 %) 9.679,60. Alternativberechnung bei Verlagerung der Fremdfinanzierung Steuerliche Folgen bei der GmbH: Durch den Wegfall der Fremdfinanzierungszinsen ihv in der GmbH erhöht sich der JÜ und damit auch die Steuerbelastung (KSt und GewSt). Im Bereich der GewSt ist zu berücksichtigen, dass dann ebenfalls keine Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen in Bezug auf dieses Darlehen mehr erfolgt. Steuerliche Folgen beim Gesellschafter: Die Zinsen, die der Gesellschafter ihv im Privatvermögen aufwendet, um seine (zusätzliche) EK-Einlage fremd zu finanzieren, sind als WK zu 0 EStG abzugsfähig. Da diese Zinsen aber mit hälftig steuerfreien Dividendeneinnahmen in wirtschaftlichem h Zusammenhang stehen, greift das hälftige Abzugsverbot b gem. c Abs. EStG. Berechnung für die GmbH-Ebene Erhöhung der GewSt Erhöhung der Ausgangsgröße der GewSt (Wegfall des Zinsaufwands) ,00 Verminderung der Hinzurechnungen der Dauerschuldzinsen ,00 Auswirkungen auf GE I ,00 Auswirkung auf die GewSt (Erhöhung) 8., Erhöhung des vorläufigen zve (Wegfall des Zinsaufwands) ,00 Erhöhung der GewSt (zusätzliche Betriebsausgabe) -8., Auswirkungen zve 9.666,67 Auswirkung auf die KSt (Erhöhung).96,67 Berechnung für die Gesellschafter-Ebene Auswirkung auf die Einkünfte ,00 (statt WK-PB jetzt Abzug der WK gem. c Abs. EStG) Auswirkung auf die Est (Verminderung) ,60 also: Erhöhung der Gesamtsteuerbelastung in der GmbH.50,00 Verminderung der Steuerbelastung des Gesellschafters ,60 Effektive Zusatzbelastung.70,40 Die Verlagerung des Zinsaufwands von der GmbH auf den Gesellschafter verursacht eine Mehrsteuerbelastung ihv..70 und ist daher nicht sinnvoll. Der Grund liegt in der unterschiedlichen steuerlichen Berücksichtigung der gezahlten Zinsen. Obwohl in beiden Fällen betragsmäßig die gleichen Zinsen gezahlt werden ( ) und es daher zu einer identischen wirtschaftlichen Belastung kommt (Zahlung an die Bank), können diese Zinsen im Grundfall von der GmbH in voller Höhe im Bereich der KSt und zur Hälfte im Bereich der GewSt geltend gemacht werden. Werden die Zinsen dagegen auf den Gesellschafter verlagert, unterliegen sie der Abzugsbeschränkung des c Abs. EStG, d.h. sie wirken sich nur noch zu 50 % aus. Unter Gestaltungsgesichtspunkten müssen die Zinsaufwendungen daher immer in den Bereich verlagert werden, in dem die höhere Steuerbelastung vorliegt und daher auch durch zusätzlichen Aufwand die höchste Steuerminderung erreicht wird. 90 Seite 6 von 6

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