Strahlenschutzunterweisung

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1 Elke Bauer Arbeitsbereich Isotopenanwendung Arbeitsbereich Isotopenanwendung

2 Seite 2 Themen: Hierarchie des Strahlenschutzes Historisches Strahlenschutz (Grundsätze, Inkorporation) und Strahlungsarten Begriffsbestimmungen Grenzwerte Freigrenzen, Umgang im Labor (H3) Kontamination und Dekontamination Rundgang

3 Seite 3 Hierarchie Strahlenschutz Strahlenschutzverantwortlicher Präsident: Prof. Dr. Karl Joachim Ebeling Der Präsident vertritt als Vorsitzender des Präsidiums die Universität in allen Belangen nach innen und außen. Zu den Aufgaben eines Strahlenschutzverantwortlichen gehört insbesondere die Bestellung einer erforderlichen Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten. Im Gegensatz zu diesen muss er nicht selbst über die Fachkunde verfügen.

4 Seite 4 Hierarchie Strahlenschutz Strahlenschutzbevollmächtigte Elke Brax Dipl.-Ing. (BA) Fachkraft für Arbeitssicherheit Ganztags erreichbar TVZ (Staudingerstraße 8) Telefon: / 15135

5 Seite 5 Hierarchie Strahlenschutz Der / die Strahlenschutzbevollmächtigte... wird vom Strahlenschutzverantwortlichen mit Teilen seiner Pflichten beauftragt.... übernimmt Unternehmerpflichten und Verantwortlichkeiten. Dazu gehören die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten und deren Meldung an die Behörde und die Überwachung und Erwirkung von Genehmigungen nach AtG, StrlSchV und RöV.... muss über keine Fachkunde verfügen.

6 Seite 6 Hierarchie Strahlenschutz Der/die Strahlenschutzbeauftragte(n):... werden vom Strahlenschutzbevollmächtigten zur Wahrnehmung der Aufgaben im Strahlenschutz schriftlich bestellt. Gemäß 13 Abs. 2, 3, 5 RöV oder 31 Abs. 1, 2, 3, 4 StrlSchV ist Strahlenschutzbeauftragter... wer vom Strahlenschutzverantwortlichen zur Leitung und Aufsicht schriftlich bestellt worden ist und über die erforderliche Fachkunde verfügt.

7 Seite 7 Hierarchie Strahlenschutz Strahlenschutzbeauftragte Yvonne Bozyk CTA Vollzeitangestellte Telefon: / 15383

8 Seite 8 Hierarchie Strahlenschutz Strahlenschutzbeauftragte Bettina Wolfgang MTA Montag + Donnerstag ganztags, Mittwoch + Freitag halbtags erreichbar Telefon: / 15642

9 Seite 9 Hierarchie Strahlenschutz Strahlenschutzbeauftragte Elke Bauer MTA Dienstags erreichbar Strahlenschutzbeauftragte für Radioaktives Arbeiten und Bestrahlungsanlage M24, R.371 Telefon: / 15642

10 Seite 10 Hierarchie Strahlenschutz Strahlenschutzbeauftragte Jadwiga Kupfer Laborhilfskraft Vormittags erreichbar Zuständig für Verbrauchsmaterialien und Kontaminationen Telefon: / 15644

11 Seite 11 Historisches

12 Seite 12 Historisches 1895 Entdeckung der Röntgenstrahlung Henri Bequerel beobachtet die Aussendung von unsichtbaren Strahlen bei Uranerzen Entdeckung der Elemente Polonium und Radium durch Marie und Pierre Curie. Das Wort radioaktiv wird von Marie Curie eingeführt Entdeckung der künstlichen Radioaktivität durch Curie- Joliot (Bombardierung von Elementen mit alpha-strahlen) Seitdem konnten nach und nach viele radioaktive Isotope jedes Elements hergestellt werden.

13 Seite 13 Historisches Trinity-Test, 16. Juli 1945

14 Seite 14 Historisches Hiroshima und Nagasaki, 6. und 9. August 1945

15 Seite 15 Strahlung - was ist das? Der Mensch ist von vielerlei Arten Strahlung umgeben. Das Licht und die Wärme der Sonne, die der Mensch zum Leben benötigt. Eine andere Art von Strahlung wird von Rundfunk- und Fernsehanstalten gesendet. Auch Handys, schnurlose Telefone, WLAN-Geräte senden eine Strahlung und Wärme aus. Ebenso das Babyphone. Eine weitere Strahlung bringt Wasser in Mikrowellengeräten zum Kochen. Starkstromkabel, Kabel im Haushalt (verlegt und lose) und Lampen strahlen Magnetfelder aus. Strahlung gehört also zur Lebensumwelt; sie kann natürlicher Herkunft oder künstliche erzeugt sein, und wird dabei als etwas Selbstverständliches empfunden. Was also ist Strahlung?

16 Seite 16 Strahlung - was ist das? Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle - oder als Teilchenstrom - durch Raum und Materie ausbreitet. Im ersten Fall spricht man also von Wellenstrahlung, im zweiten von Teilchenstrahlung. Und was unterscheidet die einzelnen Strahlungsarten voneinander? Es ist die Energie! Die Infrarote Wärmestrahlung eines Kachelofens, die UV Strahlung der Sonne, die einen Sonnenbrand verursacht oder die Röntgenstrahlung, die unseren Körper durchdringen kann. Die Unterscheidung liegt in der Menge der mitgeführten Energie und damit auch in ihrer Wirkung.

17 Seite 17 Strahlung! Trifft die Strahlung auf ein Hindernis, wird sie entweder absorbiert (aufgenommen und umgewandelt), unbeeinflusst transmittiert (hindurch gelassen), gestreut oder reflektiert (zurückgeworfen).

18 Seite 18 Strahlenschutz Das Atomgesetz bildet in Deutschland die nationale rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondere Kernbrennstoffe). Auf ihm bauen die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die Röntgenverordnung (RöV) auf. Zweck des Gesetzes ( 1 AtG) ist: Der Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen).

19 Seite 19 Strahlung! Ionisierende Strahlung Zur ionisierenden Strahlung zählen sowohl elektromagnetische Strahlen - wie Röntgen- und Gammastrahlung als auch Teilchenstrahlung wie Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung. Sie ist dadurch charakterisiert, dass sie genügend Energie besitzt, um Atome und Moleküle zu ionisieren, das heißt aus elektrisch neutralen Atomen und Molekülen positiv und negativ geladene Teilchen zu erzeugen. Beim Durchgang durch Materie zum Beispiel durch eine Zelle oder einen Organismus - gibt die ionisierende Strahlung Energie ab. Ist diese hoch genug, kann es zu schweren Strahlenschäden kommen.

20 Seite 20 Strahlung! Nichtionisierende Strahlung Nichtionisierende Strahlung (NIS) ist eine elektromagnetische Strahlung, die nicht genügend Energie aufweist, um Elektronen von der äußeren Schale von Atomen zu entfernen. Nach der Wellenlänge unterscheidet man bei der nichtionisierenden Strahlung die ultraviolette Strahlung von UV-Licht (UV), sichtbares Licht, Infrarotlicht (IR), Mikrowellen, HF Wellen sowie Niederfrequenzwellen.

21 Seite 21 Strahlenschutzgrundsatz 5 der Strahlenschutzverordnung: Dosisbegrenzung Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben läßt, ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Dosisgrenzwerte eingehalten werden.

22 Seite 22 Strahlenschutzgrundsatz 6 der Strahlenschutzverordnung: Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung Jede unnötige Strahlenexposition vermeiden! Jede unvermeidbare Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten! Dabei ist zu beachten: Minimierung wird auch unterhalb der Grenzwerte gefordert. Stand von Wissenschaft und Technik ist ausschlaggebend. Alle Umstände des Einzelfalls sind zu berücksichtigen.

23 Seite 23 Strahlenschutzgrundsatz Dabei gliedert sich der Strahlenschutz in drei grundsätzliche Schutzmaßnahmen: Schutz vor äußerer Strahlung Schutz vor Kontamination Schutz vor Inkorporation

24 Seite 24 Inkorporation Expositionspfade Über Wunden Über Ingestion Über Inhalation

25 Seite 25 Schutz vor Inkorporation Kein Zutritt mit offenen Wunden Nicht essen Nicht trinken Nicht rauchen Nicht schminken Schutzkleidung tragen Verschleppung vermeiden Im Prinzip also die gleichen Regeln wie beim Umgang mit giftigen Stoffen

26 Seite 26 Innere Strahlenexposition Je nach chemischen Eigenschaften des Isotops oder der markierten Verbindung kann es so zu sehr engem Kontakt mit strahlensensiblen Organen kommen. Inkorporation von ß-Strahlern weit gefährlicher als -Strahler. Aufgrund der unterschiedlichen Reichweite kann die gesamte Energie auf kurzem Wege absorbiert werden und dadurch hohe lokale Dosen auftreten. Innere Exposition verursacht höhere Dosen, kann aber durch umsichtiges Arbeiten völlig vermieden werden!!!!! (deshalb auch das Verbot im Kontrollbereich von Essen, Trinken, Rauchen, Kosmetika, Kaugummi).

27 Seite 27 Verschiedene Strahlungsarten Alpha-Strahlung Reichweite in Luft: wenige Zentimeter (Reichweite in Luft in cm = Energie in MeV) Reichweite in Gewebe: einige Mikrometer (ca. 0,05cm) keine im Ab (z.b. Radon220, Polonium214) Alpha-Strahlung muss nicht abgeschirmt werden!

28 Seite 28 Verschiedene Strahlungsarten Beta-Strahlung Reichweite in Luft: maximal wenige Meter Reichweite in Gewebe: wenige Millimeter sehr weiche (3H) weiche (14C, 35S) mittelharte (33P) sehr harte (32P) Wenige cm Plexiglas schirmen vollständig ab!! Vorsicht Bremsstrahlung!! Wenn harte Beta-Strahlung auf Materie hoher Ordnungszahl trifft entsteht Gammastrahlung, sogenannte Bremsstrahlung. Reihenfolge der Abschirmung beachten (von der Strahlenquelle aus, erst Plexiglas dann Blei)

29 Seite 29 Verschiedene Strahlungsarten Gamma-Strahlung Reichweite: unendlich Schwächung in Luft: vernachlässigbar Schwächung in Gewebe: 50 cm schwächen auf ein Zehntel Schwächung durch Materialien hoher Dichte (z.b. Blei) Gamma-Strahler weiche (125J) harte (51Cr) Blei zum Abschirmen schwächt Gammastrahler effektiv.

30 Seite 30 Begriffsbestimmungen Aktivität Die Aktivität ist ein Maß für die Menge einer radioaktiven Substanz. Sie gibt an, wie viel Atomkerne dieser Substanz pro Sekunde zerfallen und wird gemessen in Becquerel (Bq) 1 Becquerel = 1 Zerfall pro Sekunde 1 Bq = 60 dpm (desintegrations per minute / Zerfälle pro Minute) 1 Ci = 3, Bq 1 Bq = 2, Ci

31 Seite 31 Begriffsbestimmungen Der im Strahlenschutz verwendete Begriff der DOSIS (eigentlich: radiobiologisch bewertete Energiedosis in Gewebe ) ist ein Maß für die biologische Wirksamkeit, also für die Gefährlichkeit einer Strahleneinwirkung. 1 Sv = 1000 msv 1 msv = 1000 µsv Einheit : Sievert (Sv)

32 Seite 32 Definition Dosis Bei der Wechselwirkung von Strahlung mit Materie wird die Strahlungsenergie ganz oder teilweise von der Materie aufgenommen. Die pro Masseeinheit aufgenommene Energiemenge wird als Energiedosis bezeichnet. Die Einheit ist Gray (Gy). Die unterschiedliche biologische Wirkung verschiedener Strahlenarten und- energien wird durch unterschiedliche Wichtungsfaktoren zur Bestimmung der Körperdosis einbezogen. Die Einheit ist Sievert (Sv). Energiedosis x Wichtungsfaktor = Körperdosis (Äquivalentdosis) Die je Zeiteinheit aufgenommene Dosis wird als Dosisleistung bezeichnet. Sie wird in Sv/h angegeben bzw. in msv/h.

33 Seite 33 Dosisgrenzwerte Dosisgrenzwerte werden oft fälschlicherweise als Trennlinie zwischen gefährlicher und ungefährlicher Strahlenexposition interpretiert. Eine Überschreitung des Grenzwertes bedeutet, dass dies bei fortdauernder Exposition für einen Einzelnen mit einem radiologischen Risiko verknüpft ist, das unter normalen Umständen nicht mehr akzeptiert werden kann. Auch unterhalb der Dosisgrenzwerte geht der Strahlenschutz von der Hypothese der Existenz eines geringen radiologischen Risikos aus. Gemäß dem ALARA-Prinzip ist es nicht ausreichend, einfach den Dosisgrenzwert einzuhalten. (ALARA-Prinzip: as low as reasonably achievable)

34 Seite 34 Dosisgrenzwerte für den Kontrollbereich 55 der Strahlenschutzverordnung gibt die Dosisgrenzwerte vor: Kat. B Kat. A 1-6 msv/a 6-20mSv/a Jugendliche und nicht beruflich strahlenexponierte Personen : 1 msv/a

35 Seite 35 Beispiele unterschiedlicher Strahlenexposition 1 msv pro Jahr ist die zulässige Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung 1 msv ist in etwa die Dosis, die man bei einer Röntgenaufnahme der Lendenwirbelsäule erhält 10 msv darf eine beruflich strahlenexponierte Person der Kat. A in einem halben Jahr aufnehmen 10 msv ist in etwa die Dosis, die man bei einer Röntgen CT- Aufnahme des Bauchraumes erhält 100 msv dürfen Einsatzkräfte zur Rettung von Menschenleben aufnehmen 100 msv ist die kritische Dosis, bei der bei allen Betroffenen die sogenannte Strahlenkrankheit auftritt

36 Seite 36 Natürliche Strahlenexposition 270 µsv/a kosmische Strahlung auf Meereshöhe 500 µsv/a auf 1500 m über NN ( 8 µsv Hin- und Rückflug Frankfurt Mallorca) 700 µsv/a Terrestrische Strahlung durch Radionuklide aus der Erdkruste, Böden und Steinen (Uran, Thorium) 1250 µsv/a Innere Strahlung durch Aufnahme von Speisen, Getränken und Atmung (z.b. Kalium-40, Radon-220, Natrium-22, Kohlenstoff-14, Uran) 10 µsv/a aus radioaktivem Niederschlag aus Kernwaffenversuchen 1 3 µsv/a langzeitige Auswirkung des Reaktorunfalls von Tschernobyl

37 Seite 37 Freigrenzen Beispiele: 3H µci 14C- 270 µci 32P- 2,7 µci Freigrenze = Ungefährlichkeitsgrenze Schon kleinste Mengen Aktivität, die kleinste Dosis, kann einen irreparablen Strahlenschaden hervorrufen. Die Reduzierung der Aktivität kann lediglich die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines solchen Schadens herabsetzen. Die Akkumulation von vielen kleinen Dosen kann zu einer vergleichbaren Strahlengefährdung führen, wie sie beim Arbeiten über den Freigrenzen auftreten kann.

38 Seite 38 Umgang mit 3H Radiotoxizität Toxizität von Chemikalien sofortige biologische Effekte Toxizität von Radioisotopen Strahlenschäden die oft Jahre/Generationen verborgen bleiben können Radiotoxizität hängt von zwei Eigenschaften des betreffenden Isotops ab: 1. physikalische Eigenschaften von 3H: ß-Strahler, mittl. Energie 5,7keV, max. Energie 18,5 kev, HWZ 12,26 a - einfaches Hantieren, da praktisch keine äußere Strahlenexposition - Reichweite ß-Strahler werden vollkommen in der Hornhaut absorbiert Nachteil der physikalischen Eigenschaften: Nicht nachweisbar mit dem Monitor!! Wischtests zum Feststellen einer Kontamination, welche zu diesem Zeitpunkt aber schon verschleppt sein kann (psychologischer Effekt beim Monitor größer).

39 Seite 39 Umgang mit 3H 2. biologische Eigenschaften von 3H: - wo sammelt es sich bei Inkorporation an? - wie strahlenbelastbar sind die betreffenden Organe? - wie lange bleibt es in den Organen oder im ganzen Körper? Die meisten organischen Substanzen, die mit 3H markiert sind, können im Organismus in Wasser übergehen. Dieses entstehende tritiierte Wasser kann in Vermischung mit dem Körperwasser praktisch überall in den Körper gelangen. Daraus ergibt sich eine biologische HZW von ca. 10 Tagen.

40 Seite 40 Umgang mit 3H Aus den physikalischen und biologischen Eigenschaften ergeben sich folgende Verhaltensregeln für den Umgang: Wegen der schweren Nachweisbarkeit muss besonders sauber gearbeitet werden Jede Kontamination oder Inkorporation muss vermieden werden, sei es über Hautkontakt, Einatmen oder Verschlucken Häufiger Handschuhwechsel zwischen den einzelnen Arbeitsschritten Handschuhwechsel beim Verlassen des Raumes Sofortiges markieren verschütteter Lösungen oder Tropfen Wenn diese Grundregeln konsequent eingehalten werden, ist das Arbeiten mit 3H- Verbindungen gefahrlos, im Gegensatz zu den - Strahlern oder β-strahlern mit höherer Energie. AUCH Überängstlichkeit kann eine Gefahrenquelle darstellen!!

41 Seite 41 Radioaktives Arbeiten Allgemeine (4 A-) Regeln Einsatz möglichst geringer Aktivität Beschränkung der Aufenthaltsdauer Einhaltung von Abständen Verwendung von Abschirmungen

42 Seite 42 Die Dosis erhöht sich linear mit der Aufenthaltsdauer Dauer Dosis doppelt doppelt 3fach 3fach 4fach 4fach 5fach 5fach Je länger die Aufenthaltszeit in einem Strahlungsfeld, desto höher ist die dabei erhaltene Dosis.

43 Seite 43 Abstandsquadratgesetz Abstand Dosisleistung doppelt ¼ 3fach 1/9 4fach 1/16 5fach 1/ Je größer der Abstand von der Strahlungsquelle, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit getroffen zu werden.

44 Seite 44 Abschirmung Abschirmung: Dosis der ɣ-strahlung nimmt exp. mit der Dicke der Abschirmschicht ab.

45 Seite 45 Kontamination Die Umgangsgenehmigung der ISO besagt: Gemäß 39 StrSchV ist vor Verlassen des Arbeitsplatzes, insbesondere nach Beendigung der täglichen Arbeit, der Arbeitsplatz auf Kontamination zu überprüfen. Eine Kontamination ist zu beseitigen oder die kontaminierte Stelle zu kennzeichnen. Der Strahlenschutzbeauftrage ist hierüber unverzüglich zu informieren. Besteht die Möglichkeit, dass die Körperdosis durch Inkorporation von radioaktiven Substanzen den Wert von 2 msv Ganzkörper bzw. den Wert von 50 msv Haut- oder Handdosis überschreitet, ist eine Inkorporationsmessung durchzuführen. Das Regierungspräsidium bestimmt eine Messstelle.

46 Seite 46 Kontamination Und: Durch jede NICHT beseitigte Kontamination kann jedes Experiment zunichte gemacht werden, auch wenn diese weit unter jeglichem gesundheitsschädlichem Niveau liegt.

47 Seite 47 Kontamination Dekontamination Alle Laboreinrichtungen (einschließlich Wände und Böden) müssen leicht dekontaminierbar sein. Die notwendigen Hilfsmittel müssen vorhanden und leicht greifbar sein. Mittel zur Kennzeichnung: Ölkreide oder Filzschreiber, Warnzeichen Saugfähiges Material (z.b. Einwegtücher) Zange zur Manipulation (Greifer, Pinzette, etc.) Dekontaminierungs-Lösungen bzw. -Pasten Behältnisse zum Abtransport: Wannen, Tüten, Behälter Ersatzabdeckungen: Kunststoff- oder Alu-Folien Überschuhe Schlauchfolie, Schere und Folienschweißgerät Messgeräte und Monitore

48 Seite 48 Kontamination Dekontamination nötigenfalls Schutz vor Inkorporation bei umfangreicheren Kontaminationen Hilfe holen Verschleppung der Aktivität vermeiden generell von außen nach innen arbeiten mit geeigneten Messgeräten ständig Dekontaminationserfolg prüfen Hilfsmittel prüfen, ggf. dekontaminieren oder entsorgen Bericht/Protokoll zur Dokumentation oder Isopersonal um Hilfe bitten Dekontamination unterscheidet sich vom herkömmlichen Putzen des Arbeitsplatzes!!

49 Seite 49 Dekontamination Erste Hilfe bei Kontamination des Körpers: Das Ausmaß der äußeren Kontamination durch ausmessen der Körperfläche feststellen. Kontaminierte Kleidungsstücke ablegen und Kontamination z.b. der Arme und Hände beseitigen bzw. reduzieren. Ziel der Dekontamination völlige Säuberung der Haut mit bis zu mehrfach zu wiederholenden Waschvorgängen von 2-3 Minuten mit lauwarmem Wasser und einer ph- neutralen Seife. Nach jedem Waschgang ist eine Kontrollmessung durchzuführen. Beendigung der Dekontamination: - Vorläufig bei ausgeprägter Hautrötung (nicht erst bei Erosionen!!) - Wenn Deko-Erfolg < 10% bezogen auf den Ausgangsbefund vor dem letzten Dekontaminationsschritt - Wenn Restkont. < = 10 Bq / cm3

50 Seite 50 Dekontamination ACHTUNG!! Wurde beim Verlassen z.b. eine Kopfkontamination festgestellt, so ist der Verdacht der Inkorporation gegeben. In diesem Fall sollte der Betroffene in ein Taschentuch schnäuzen und dieses samt Inhalt gemessen werden. So erhält man eine schnelle und erste Aussage ob eine Inkorporation stattgefunden hat. Außerdem müssen Analysen von Stuhl und Urin erfolgen. Äußere Kontamination = Gefahr der inneren Kontamination

51 Seite 51 Sofortmaßnahmen bei Strahlenunfällen Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen stark von der speziellen Situation ab. Bei hohen Dosisleistungen: Strahlungsquelle abstellen Bergung von Verletzten Nötigenfalls Absperrung Bei Kontamination ggf. Eigenschutz vor Inkorporation ABER: lebensrettende Maßnahmen sind generell (auch bei Kontaminationsgefahr) vorrangig!!

52 Seite 52 Rundgang

53 Seite 53 Arbeiten im Kontrollbereich Zugang zum Kontrollbereich ist nur erlaubt, wenn: - Der Aufenthalt der betroffenen Person zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der Betriebsvorgänge oder Versuche dient. - Die Personen eingewiesen und mindestens 18 Jahre alt sind (Azubis dürfen 16 sein). - Besucher angemeldet sind.

54 Seite 54 Arbeiten im Kontrollbereich Wir müssen draußen bleiben! Schwangere und Stillende dürfen nur nach Absprache mit dem Strahlenschutzbeauftragten den Kontrollbereich betreten. Bei radioaktiven Arbeiten dürfen Schwangere während der gesamten Schwangerschaft nicht mehr als 1 msv erhalten.

55 Seite 55 Arbeiten im Kontrollbereich Bei Frauen: Eine Schwangerschaft ist so früh wie möglich mitzuteilen Dadurch können alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Kindes unverzüglich getroffen werden. Bei stillenden Frauen besteht im Falle einer Kontamination ein Inkorporationsrisiko für den Säugling

56 Seite 56 Eingang Mess- und Kontrollbereich N25, Niv.1, R N27, K2, R Achtung Unterdruck! Türe bitte IMMER schließen! Nicht versperren!

57 Seite 57 Zugang SI-Port Anlage Karten freischalten: nur eingewiesene Personen, ulub-nr., Unterschrift, Adresse Jährliche Rückmeldung über die weitergehende Beschäftigung an der Uni, sonst Sperrung der Karte

58 Seite 58 Vorgesetzter Messbereich N25 N27

59 Seite 59 Kontrollbereich N25 N27

60 Seite 60 Isotopen-Bestellungen Bestellformulare liegen in der Isotopenanwendung aus (oder über die Homepage) Sammelbestellung Donnerstag Vormittag (Vorteil: Versand- und Verpackungskosten werden geteilt.) 24Stunden-Bestellung für 32P ist auch möglich (muss allerdings direkt bei uns abgegeben werden) Isotope für N27 bitte markieren

61 Seite 61 Wie und wo finde ich die Aktivität? Ordner mit Datenblätter: Vergangene Woche, aktuelle Woche, S35 und Cr51, H3 und C14

62 Seite 62 Wo finde ich die Aktivität? Lagerung von brennbaren oder flüchtigen Lösungsmitteln verboten!!

63 Seite 63 Aktitivtät empfangen oder mitnehmen Nur in N 25!

64 Seite 64 Allgemeiner Abfüllplatz Bitte Aktivität und Name eintragen!

65 Seite 65 Monitore Monitore bitte NICHT auf die Ladestationen stellen!

66 Seite 66 Arbeitsplätze N25, zusätzlich eine Bleiburg für hohe Aktivitäten und Gamma- Strahler

67 Seite 67 Entsorgung von radioaktiven Abfällen

68 Seite 68 Entsorgung von radioaktiven Abfällen 1. Flüssige radioaktive Abfälle (große Volumina vermeiden) A. flüssig, anorganisch (nicht brennbar) > 100 Tage HWZ < 100 Tage HWZ 32P B. flüssig, organisch (brennbar) Lösemittel, alle HWZ

69 Seite 69 Flüssigabfälle Auffangwanne und mit Hilfe eines Trichters Flüssigkeiten einfüllen

70 Seite 70 Flüssigabfälle SOOOOOO NICHT! Bitte nach Gebrauch wieder verschließen!

71 Seite 71 Entsorgung von radioaktiven Abfällen 2. Feste radioaktive Abfälle A. brennbar (z.b. Zellstoff, Handschuhe, Pipettenspitzen) > 100 Tage HWZ in Plastikbeutel in 120l Faß < 100 Tage HWZ in Plastikbeutel eingeschweißt B. unbrennbar (z.b. Glas, Metall, Alufolie) alle HWZ

72 Seite 72 HWZ über 100 Tage N25

73 Seite 73

74 Seite 74 Entsorgung von radioaktiven Stoffen Radioaktivabfall, fest brennbar N27 - kurze HWZ Formular, fortlaufende Nr., Name, Aktivität, fortlauf. Nr. auf Beutel

75 Seite 75 Entsorgung von radioaktiven Stoffen

76 Seite 76 Entsorgung von radioaktiven Stoffen Ohne Worte

77 Seite 77 Unterteilung Szintillationsgefäße laut Freigabegenehmigung und GGVSE (ADR) Isotop < Isotop > 3H cpm 14C cpm 35S cpm 32P cpm 3H cpm 14C cpm 35S cpm 32P cpm nummerierte Beutel kleines weißes Fass

78 Seite 78 Szintillationsgefäße Bitte mit Handschuhen!! Gefäße bitte ordentlich zu drehen!

79 Seite 79 Berechnungen Alle cpm aufaddieren und mitteln cpm dpm dpm = Bq 60 dpm = Bq x

80 Seite 80 Für den ganzen Bereich gilt: Bitte richtiges Verpackungsmaterial benutzen! Keine radioaktiv Zeichen im Müll! Beutel ohne Aufdrucke! Dickes Plastik, dicht für Flüssigkeiten. In der ISO erhältlich!

81 Seite 81 Kontaminierte Materialien bitte in einer Schale sammeln, wird vom Iso-Personal gereinigt!!!

82 Seite 82 Inhalt bitte selbst entsorgen und ausmessen! Danke!

83 Seite 83 Verlassen des Kontrollbereichs

84 Seite 84 Verlassen des Kontrollbereichs Jeder, der den Bereich verlässt muss sich eintragen!

85 Seite 85 N27

86 Seite 86 Entwicklerraum mit Dunkelkammer Schlüssel in N25, R Entwickler in O26, R. 150

87 Seite 87 Dunkelkammer mit Drehtür N27 Bitte den Entwickler bei Benutzung nach Uhr selbstständig ausschalten. Sonst zu hoher Materialverbrauch und Gefahr des Trockenlaufen des Gerätes!!

88 Seite 88 Entwicklerraum

89 Seite 89 Zell-Bestrahlungsanlage M24, R.371

90 Seite 90 Zell-Bestrahlungsanlage Bitte Name und Abteilung leserlich eintragen, keine AG s!!!

91 Seite 91 N25 N27 Raum 1201 Büro Isotopenanwendung Raum Büro Isotopenanwendung Telefon: Telefon: 22551

92 Seite 92 Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Strahlen aufgeben möchten. Befragen Sie Ihren Arzt oder Ihren Strahlenschutzbeauftragten!! Öffnungszeiten: Mo Do: 08:30 15:30 Uhr Fr: 08:30 14:00 Uhr

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