Betreff: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten (TiergartenGebS)
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- Melanie Böhme
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1 Nürnberg TOP: 1.0 I. A n m e l d u n g Kulturausschuss Sitzungsdatum Gutachten öffentlich Betreff: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten (TiergartenGebS) Anlagen: - Gegenüberstellung Bisherige und neue Gebühren (Anlage 1) - Vergleich der Eintrittsgebühren verschiedener deutscher Zoos (Anlage 2 u. 3) - Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten (TiergartenGebS) Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt Sachverhalt (kurz): Die Stadt Nürnberg hat die Eintrittsgebühren für den Tiergarten letztmals 2006 erhöht. Einerseits wurde und wird das Angebot und der Besucherservice durch die Fertigstellung neuer, überaus attraktiver Anlagen erheblich ausgeweitet (Raubtierhaus, Buntmarderanlage, Toilettenanlagen, Sanierung Affenberg), andererseits muss zur Qualitätssicherung und weiteren Attraktivitätssteigerung im Bereich Besucherservice und Tierhaltung der Sanierungsstau abgebaut werden (u.a. Umbau der Elefantenanlage, Neubau Kiosk am Delphinarium, Toilettenanlage im Kinderzoo, Umbau der Magotanlage, Infrastruktursanierung). Der Tiergarten beabsichtigt, die notwendigen kleineren Maßnahmen grundsätzlich aus dem Tiergarten-Plafond zu finanzieren. Die erhöhten Einnahmen versetzen den Tiergarten in die Lage, die Vorhaben auch umzusetzen. Beilage: Sachverhalt (lang)
2 Beschluss-/Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten (TiergartenGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Finanzielle Auswirkungen: nein ja, Gesamtkosten in Höhe von davon investiv konsumtiv davon Sachkosten Personalkosten Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt: nein ja, Betrag Wenn nein, Deckungsvorschlag: Profitcenter: Auswirkungen auf den Stellenplan: Abstimmung ist erfolgt mit: nein ja, im Umfang von Ref. I/OrgA Ref. II/Stk RA Vollkraftstellen II. Herrn OBM III. 2. BM / Tg Nürnberg, 2. BM
3 Nürnberg Beilage: 1.1 Sachverhalt: Um ihre Aufgaben erfüllen und ihren Verpflichtungen nachkommen zu können, muss die Stadt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Erträge zu erzielen, voll ausschöpfen. In erster Linie müssen Benutzungsgebühren und privatrechtliche Entgelte angepasst werden (Anordnung des Oberbürgermeisters Nr. 4 B v ). Die Stadt Nürnberg hat die Eintrittsgebühren für den Tiergarten letztmals 2006 erhöht. Einerseits wurde und wird das Angebot und der Besucherservice durch die Fertigstellung neuer, überaus attraktiver Anlagen erheblich ausgeweitet (Raubtierhaus, Buntmarderanlage, Toilettenanlagen, Sanierung Affenberg), andererseits muss zur Qualitätssicherung und weiteren Attraktivitätssteigerung im Bereich Besucherservice und Tierhaltung der Sanierungsstau abgebaut werden (u.a. Umbau der Elefantenanlage, Neubau Kiosk am Delphinarium, Toilettenanlage im Kinderzoo, Umbau der Magotanlage, Infrastruktursanierung). Der Tiergarten beabsichtigt, die notwendigen kleineren Maßnahmen grundsätzlich aus dem Tiergarten-Plafond zu finanzieren. Die erhöhten Einnahmen versetzen den Tiergarten in die Lage, die Vorhaben auch umzusetzen. Im Vergleich zu anderen Zoos liegt die Preisstruktur des Tiergarten Nürnberg derzeit weit unter dem Bundesdurchschnitt (Anlage 2 und 3), eine Anhebung hat auch aus diesem Grund ihre Berechtigung. Als öffentliche Einrichtung nimmt der Tiergarten Rücksicht auf sozial schwache Gruppen der Bevölkerung, deshalb bleibt die Eintrittsgebühr beim Nürnberg-Pass unverändert. Von der Erhöhung ausgenommen wurden auch die Gebühren für das Delphinarium. Die Gebühren für die Besitzer der Familienkarte Nürnberg werden geringfügig erhöht. Die Neue Gebührenordnung für den Tiergarten ab dem ist in der Anlage 1 dargestellt.
4 Anlage 1 Gebührenerhöhung 2009 (ab ) Gegenüberstellung: Aktuelle - Neue Gebühren Tiergarten Kategorie Aktuell Neu Erwachsene 7,50 8,50 Kinder (bis 13 Jahre) 3,70 4,20 Ermäßigte Erwachsene 6,00 7,00 Ermäßigte Kinder 3,00 3,00 unverändert Nürnberg-Pass Erwachsene 3,70 3,70 unverändert Nürnberg-Pass Kind 2,00 2,00 unverändert Teilfamilienkarte (1 Erwachsener mit eigenen Kindern) 10,50 11,50 Familienkarte (2 Erwachsene mit eigenen Kindern) 18,00 20,00 Teilfamilienkarte für Besitzer der "Familienkarte Nürnberg" 9,50 10,00 (1 Erwachsener mit eigenen Kindern) Familienkarte für Besitzer der "Familienkarte Nürnberg" (2 Erwachsene mit eigenen Kindern) 17,00 18,00 Dauerkarte Erwachsene (ohne Delfinarium) 55,00 60,00 Dauerkarte Begleitperson (ohne Delfinarium) 40,00 45,00 Dauerkarte Kind (ohne Delfinarium) 25,00 27,00 Delfinarium alle Kategorien unverändert
5 Anlage 2 Eintrittsgebühren verschiedener Zoos Stand: Februar 2009 Sortierkriterium: Eintritt Erwachsener Erwachsener Kind Familienkarte Teilfamilienkarte Ermäßigte Erwachsene Seniorenermäßigung Köln 13,00 6, ,50 nein Münster 12,50 6, nein Berlin, Zoo 12,00 6,00 32,00 20,00 9,00 nein Stuttgart 11,40 5,70 28,50 17,10 5,70 nein Berlin, Tierpark 11,00 5,50 29,00 18,00 8,00 nein Duisburg 11,00 5,50 23,50 15,00 8,00 ja München 9,00 4,50 20,00 11,00 6,00 ja Nürnberg (neu) 8,50 4,20 20,00 11,50 7,00 ja Wuppertal 8,00 4,00 22,00 15,00 7,00 nein Dresden 8,00 4,00 20, ,00 nein Augsburg 8,00 4, ,00 ja Nürnberg (alt) 7,50 3,70 18,00 10,50 6,00 ja
6 Anlage 3 Eintrittsgebühren verschiedener Zoos Stand: Februar 2009 Sortierkriterium: Eintritt Familie Erwachsener Kind Familienkarte Teilfamilienkarte Ermäßigte Erwachsene Seniorenermäßigung Köln 13,00 6, ,50 nein Münster 12,50 6, nein Augsburg 8,00 4, ,00 ja Berlin, Zoo 12,00 6,00 32,00 20,00 9,00 nein Berlin, Tierpark 11,00 5,50 29,00 18,00 8,00 nein Stuttgart 11,40 5,70 28,50 17,10 5,70 nein Duisburg 11,00 5,50 23,50 15,00 8,00 ja Wuppertal 8,00 4,00 22,00 15,00 7,00 nein München 9,00 4,50 20,00 11,00 6,00 ja Dresden 8,00 4,00 20, ,00 nein Nürnberg (neu) 8,50 4,20 20,00 11,50 7,00 ja Nürnberg (alt) 7,50 3,70 18,00 10,50 6,00 ja
7 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten (TiergartenGebS TiergGebS) vom 29. Dezember 2005 (Amtsblatt S. 482) Vom... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch 6 des Gesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl. S. 460, ber. S. 580), folgende Satzung: Artikel 1 3 wird wie folgt geändert: 1. Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. Tiergarteneintritt Tageskarten, die zum Besuch des Tiergartens während der Öffnungszeiten eines Kalendertages berechtigen, kosten: 1.1 Einzelkarten für Euro a) Personen vom vollendeten 14. Lebensjahr an 8,50 b) Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 4,20 c) Schüler ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (einschl. Berufsund Fachschüler), Studenten, Rentner, schwerbehinderte Menschen, Wehrdienst- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose (gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises) 7,00 d) Personen mit Nürnberg-Pass vom vollendeten 14. Lebensjahr an 3,70 e) Personen mit Nürnberg-Pass vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 2, Familienkarten für den Besuch durch a) einen Erwachsenen mit eigenen Kindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 11,50 b) zwei Erwachsene mit eigenen Kindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 20, Familienkarten für Inhaber der Familienkarte Nürnberg für den Besuch durch
8 a) einen Erwachsenen mit eigenen Kindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 10,00 b) zwei Erwachsene mit eigenen Kindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 18, Beim Besuch durch Schulen, Kindergärten, Heime, Horte u.ä., ferner bei Großveranstaltungen, Abendkasse (gibt die Tiergartenverwaltung durch Aushang bekannt) sowie beim Besuch durch Gruppen, insbesondere Gesellschaften und Vereine, von mindestens 15 Personen für a) Personen vom vollendeten 14. Lebensjahr an 7,00 b) Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 3,00 Lehrpersonal, Fahrer und Reiseleiter als Begleitpersonen haben, gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises, freien Eintritt. Die Gebühren gemäß a) und b) können durch Vereinbarung mit den Trägern schulischer oder ähnlicher Einrichtungen pauschaliert werden. 1.5 Am Familientag (jeder letzte Montag im Monat, wenn dieser kein Feiertag ist): a) Personen vom vollendeten Euro 14. Lebensjahr an 7,00 b) Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 3,00 2. Nr. 3.2 erhält folgende Fassung: 3.2 Dauerkarten, die nur zum Besuch des Tiergartens während eines Zeitjahres berechtigen, kosten: a) Einzelkarten für Personen vom vollendeten 14. Lebensjahr an 60,00 b) Nebenkarten für den Ehegatten, Lebenspartner, Lebensgefährten und die eigenen unverheirateten Kinder (über 14 Jahre) 45,00
9 c) Einzelkarten für Personen vom vollendeten 4. bis vollendeten14. Lebensjahr 27,00 Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
10 Nürnberg TOP: 1.5 B et reff: S atzung zur Änderung der Gebührensatzung der S t a dt Nürnberg für den Ti ergarten ( Ti ergartengebs) Gutachten öffentlich Kulturausschuss Sitzungsdatum Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen, mit Gegenstimmen abgelehnt, mit I. Beschlusstext: Stimmen Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten (TiergartenGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. II. 2. BM (zurück) Abdruck an: Ref. I/OrgA Ref. II/Stk Ref. IV Vorsitzende Referentin Schriftführer/in
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12 Nürnberg TOP: 1.5 I. Gutachten Kulturausschuss Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten (TiergartenGebS) Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen/beschlossen, mit abgelehnt, mit Stimmen Gegenstimmen Beschlusstext: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten (TiergartenGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. II. 2. BM III. Abdruck an: Ref. I/OrgA Ref. II/Stk Ref. IV Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in): i.v. 3. BM Dr. Gsell 2. BM Förther Damian
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