2.3 Energetische Bewertung von
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- Justus Schenck
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1 Seite 1 Die Norm DIN V entstand im Ergebnis der Arbeit eines gemeinsamen Arbeitsausschusses der DIN- Normenausschüsse Bauwesen, Heiz- und Raumlufttechnik und Lichttechnik. Die Veröffentlichung der komplett überarbeiteten Fassung erfolgte im Dezember Im Mai 2013 erschienen Korrekturen der Teile 1, 5, 8 und 9 der DIN V Sie ermöglicht erstmals eine differenzierte Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden, wie sie nach Art. 3 der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) ab 2006 in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) gefordert ist. Die DIN V ist ein sehr umfangreiches Werk von über Seiten und besteht aus insgesamt 11 Teilen. Im ersten Teil wird ein Überblick gegeben, er fungiert damit als eine Art Navigationsfenster für das Werk. In den weiteren zehn Teilen geht die DIN V auf die individuellen Techniken ein. Die Neufassung wurde erforderlich, um rechtzeitig die rechnerische Grundlage für die neue EnEV, die im Mai 2014 in Kraft treten wird, zu schaffen. Mit der Überarbeitung erfolgte eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik. Sie enthält alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen der DIN V einschließlich der Beiblätter, die rechtsverbindlich in die Norm aufgenommen wurden. Neue Technologien, die bisher keine Berücksichtigung fanden, wurden in die neue Fassung aufgenommen, wie z. B. Photovol- DIN V Ergebnis eines gemeinsamen Arbeitsausschusses der DIN- Normenausschüsse Bauwesen, Heizund Raumlufttechnik und Lichttechnik DIN V besteht aus 11 Teilen Rechnerische Grundlage für die neue EnEV
2 Seite 2 taik- und Windkraftanlagen, neue Beleuchtungssysteme z. B. auf LED-Basis, aktive und passive Tageslichtverfahren, sorptionsgestützte Kühlsysteme, Erdwärmeübertrager, Mikro-KWK-Anlagen etc. Automatisierungs-/Managementsysteme werden jetzt durchweg berücksichtigt. Schwimmbäder werden detaillierter betrachtet. Abb. -1: Übersicht DIN V (Quelle: Dipl.-Ing. Hans Erhorn, Fraunhofer-Institut für Bauphysik, aktualisiert durch ibw, Stuttgart).1 DIN V : Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger Allgemeines und Änderungen Gegenstand von Teil 1 der Norm ist das Vorgehen bei der energetischen Bilanzierung von Gebäuden mittels
3 Seite 3 Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung. Die für alle Teile der neuen Norm gültigen Definitionen, Formeln und Indizes werden genannt. Die Besonderheiten bei der Berechnung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie die allgemeine Bilanzierungsmethodik werden in differenzierter Form erläutert. Wichtige Änderungen gab es bei den Zonierungsregeln, die neuen Festlegungen für selbst erzeugten Strom aus Wind und Photovoltaik sowie die Erweiterung des normativen Anhangs von Teil 1. Veränderungen bei den Zonierungsregeln Die Änderungen der Zonierungsregeln sind das Ergebnis von Vereinfachungen bei der Flächenermittlung von Bestandsgebäuden. Die normativen Festlegungen beziehen sich auf konkrete Berechnungsregeln für die energetischen Nachweise nach EnEV und EEWärmeG. Die Vorgaben zur standardisierten Dokumentation von Ein- und Ausgaben wurden überarbeitet, um zu einer besseren Vergleichbarkeit der Berechnungsergebnisse zu kommen. In der neuen Fassung erfolgt eine Neudefinition der Systemgrenzen und der Maßbezüge; es wurde z. B. Klarheit geschaffen zum Maßbezug des unteren Gebäudeabschlusses (Grenze eines beheizten Treppenhauses). Die nicht mehr zeitgemäßen Primärenergiefaktoren, insbesondere die Faktoren für Umwelt- und Fernwärme sowie Strom, wurden aktualisiert, d. h. gesenkt. Die Ermittlung von Primärenergiefaktoren bei exter- Neudefinition der Systemgrenzen und der Maßbezüge Faktoren für Umweltund Fernwärme sowie Strom wurden aktualisiert
4 Seite 4 ner Wärme-/Kältelieferung erfolgt jetzt heizwertbezogen. Zu beachten ist: Wenn in der EnEV und der DIN V unterschiedliche Faktoren bzw. Angaben definiert sind, gilt immer die EnEV! Weitere wichtige Inhalte Grundprinzip der Zonierung Einteilung des Gebäudes in Zonen mit gleichen bzw. ähnlichen Eigenschaften Zonierung und Versorgungsbereiche In Kap. 6 wird die Zonierung von Gebäuden behandelt. Das Grundprinzip der Zonierung lässt sich so beschreiben: Weicht die Nutzung zweier Räume erheblich voneinander ab, sind sie unterschiedlichen Zonen zuzuordnen. Die Bilanzierung erfolgt damit durch Einteilung des Gebäudes in Zonen mit gleichen bzw. ähnlichen Eigenschaften bei Nutzung oder Raumkonditionierung. Möglichst homogene Gebäudebereiche werden zu jeweils einer Zone zusammengefasst das sind meist Räume gleicher Raumtemperatur und gleicher Nutzungszeit sowie im Falle der Heizung/Kühlung Räume mit ähnlichen Wärmequellen/-senken. Zum Beispiel bilden Flure, WCs und Büroräume jeweils eine eigene Zone. Für die Räume einer Zone ergeben sich i. d. R. ähnliche Nutzenergiemengen. Gibt es in der Art der Nutzung der Räume grundsätzliche Unterschiede, müssen sie unterschiedlichen Zonen zugeordnet werden. Die Anzahl der Zonen sollte so gering wie möglich sein, um den Rechenaufwand klein zu halten und die Gebäudebilanz möglichst einfach und übersichtlich darstellen zu können.
5 Seite 5 In Abschnitt 6.2 wird das Vorgehen bei der Bildung von Zonen erläutert; es umfasst Vorgehen bei der Bildung von Zonen die Bildung von Bereichen gleicher Nutzung (Nutzungsprofile siehe DIN ), die u. U. erforderliche weitere Unterteilung der Zonen aufgrund der Konditionierung und/oder zusätzlicher Zonenkriterien, die Zusammenfassung sehr kleiner Bereiche und erfolgt in vier Schritten: Vier Schritte Abb..1-1: Beispiel für eine Zonierung. (Quelle: Ing.-Büro GEB)
EnEV und Energieausweise 2009
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