PUNKTEMEISTERSCHAFT 2013 SEGELANWEISUNGEN

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1 PUNKTEMEISTERSCHAFT 2013 der Optimist Klasse vom bis gesegelt auf dem Bielersee in der Nähe von 2562 Ipsach, Wassersportanlage (WSA) BASPO Die Regatta wird veranstaltet von Yacht Club Bielersee in Zusammenarbeit mit der Klassenvereinigung Swiss Optimist SEGELANWEISUNGEN 1 REGELN 1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie festgelegt in den Wettfahrtregeln Segeln (WR). 1.2 Die Swiss Sailing-Zusätze zu den Wettfahrtregeln Segeln und zu den ISAF Kodices werden angewendet. Die Unter- unter Angabe des Protest- lagen können im Wettfahrtbüro eingesehen werden. 1.3 Regel 61.1 Benachrichtigung des Protestgegners ist wie folgt geändert: Hinzufügen zu Regel 61.1(a): Ein protestierendes Boot muss die Wettfahrtleitung gegners unmittelbar nach dem Überqueren der Ziellinie informieren. 1.4 Regel 40 und das Vorwort zu Teil 4 sind wie folgt geändert: (a) Der erste Satz von Regel 40 ist gestrichen und ersetzt durch: Jeder Teilnehmer muss während des gesamten Aufenthalts auf dem Wasser persönliche Auftriebsmittel entsprechend der Klassenregel 4.2 (a) tragen, ausser zum kurzzeitigen An- und Ausziehen von Kleidung. (b) Hinzufügen zum Vorwort von Teil 4, nach in einer Wettfahrt :, ausser Regel 40 ist geändert durch Anweisung 1.4 (a). 1.5 Anhang P, besondere Verfahren zu Regel 42, wird angewendet, geändert gemäss Anweisung Deutsch ist die offizielle Sprache der Regatta. Bei original in Englisch geschriebenen Dokumenten hat jedoch der englische Text Vorrang. 2 BEKANNTMACHUNGEN AN DIE TEILNEHMER Bekanntmachungen an die Teilnehmer werden an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt, sie befindet sich beim Büro der Wettfahrtleitung. 3 ÄNDERUNGEN DER SEGELANWEISUNGEN Jede Änderung der Segelanweisungen wird ausgehängt eine Stunde vor der geplanten Zeit des ersten Ankündi- Änderung im Zeitplan der gungssignals für die erste Wettfahrt des Tages, an dem sie in Kraft tritt, ausser das jede Wettfahrten ausgehängt wird bis 20:00 Uhr oder dem Ende der Protestfrist, je nachdem was früher ist, an dem Tag, bevor sie in Kraft tritt. 4 SIGNALE AN LAND 4.1 Signale an Land werden am Flaggenmast gesetzt. Dieser befindet sich beim Büro der Wettfahrtleitung. 4.2 Wenn Flagge AP an Land gesetzt ist, ist 1 Minute ersetzt durch nicht weniger als 30 Minuten in dem Wettfahrtnicht verlassen, weitere In- signal AP. 4.3 Flagge AP über H bedeutet: Es besteht Auslaufverbot. Boote dürfen die Liegeplätze struktionen abwarten. Dies ändert Wettfahrtsignal AP über H. 4.4 Flagge B gesetzt, bedeutet: Segelanweisung 19.3 wird angewendet. PM Ipsach / SI Seite 1 von 8

2 5 5.1 FORMAT DER REGATTA Abhängig von der Anzahl Meldungen kann die Wettfahrtleitung beschliessen, dass in einer einfachen Serie oder im Gruppenstartverfahren gesegelt wird. Sind mehr als 80 Boote gemeldet (oder nahe bei diesem Limit, je nach Ermessen der Wettfahrtleitung), werden die gemeldeten Boote in Gruppen aufgeteilt. 5.2 Wird die Regatta entsprechend Anweisung 5.1 in Gruppen gesegelt, gilt folgendes Verfahren: (a) Die Boote werden während der Dauer der Regatta eingeteilt in 4 möglichst gleich starke Gruppen. Jede Gruppe wird gegen jede andere segeln. Anweisung 12.9 zeigt die Startgruppenpaarungen und die Startreihenfolge. (b) Einteilung in die Gruppen: Die Boote werden eingeteilt in die verschiedenen Gruppen nach Kriterien der Wettfahrtleitung. Diese Kriterien beruhen auf nationalen Bestenlisten (die ersten 12 Boote der Bestenliste werden gleichmässig in die Gruppen eingeteilt) und anderen zutreffenden Informationen (Zufallsprinzip oder Segelnummern). Die Entscheidung der Wettfahrtleitung gemäss dieser Anweisung ist endgültig und kein Grund für Wiedergutmachung. Dies ändert Regel 62.1(a). 5.3 Während den Wettfahrten ist jedes Boot gekennzeichnet durch ein farbiges Band entsprechend den Gruppen, denen sie zugeordnet sind, dauernd angebracht und frei fliegend am Spriethorn. Bänder werden vom Wettfahrtbüro bereitgestellt ( siehe Anweisung 7). 5.4 Farben der Gruppen: Gruppe 1 PINK Gruppe 2 GREEN Gruppe 3 BLACK Gruppe 4 WHITE 6 ZEITPLAN DER WETTFAHRTEN Meetings: Samstag, Sonntag, Daten der Wettfahrten: Datum Samstag, Sonntag, Anzahl der Wettfahrten: Coaches Meeting Sailors Meeting Coaches Meeting Geplante Zeit des ersten Ankündigungssignals 13:00 Uhr 09:15 Uhr (ausser wenn geändert gemäss Anweisung 3) Anzahl Total geplant 6 12:00 Uhr 12:15 Uhr 1 Stunde vor der geplanten Zeit des Ankündigungssignals zur ersten Wettfahrt des Tages Wettfahrten 4 Wettfahrten geplant 2 Wettfahrten geplant Wettfahrten pro Tag Nicht mehr als 4 Wettfahrten werden pro Tag gesegelt Wettfahrten, die am geplanten Tag nicht gesegelt wurden, können am nachfolgenden Tag gesegelt werden. Die Wettfahrten werden in der Reihenfolge ihrer Durchführung nummeriert. Die Nummerierung gilt für gültig beendete Wettfahrten, gelten aber auch, wenn Wettfahrten erneut gestartet oder gesegelt werden. 6.3 Um Boote aufmerksam zu machen, dass in Kürze eine Wettfahrt oder eine Abfolge von Wettfahrten beginnt, wird die orange Startlinien-Flagge mit einem Schallsignal mindestens 5 Minuten vor einem Ankündigungssignal gesetzt. 6.4 Am letzten Tag der Regatta wird kein Ankündigungssignal nach 15:15 Uhr gegeben KLASSENFLAGGEN Für einfache Serien: weisse Flagge mit schwarzem Optimist-Zeichen (Klassenlogo). 7.2 Für Gruppen-Serie: die Flaggen der Gruppen. 7.3 Die Gruppenflaggen sind Flaggen in den Farben der zugehörigen Gruppen entsprechend Anweisung WETTFAHRTGEBIETE Wettfahrtgebiet ist der Bielersee. Anhang 2 zeigt das Wettfahrtgebiet. PM Ipsach / SI (base v.4.2) Seite 2 von 8

3 9 DIE BAHN 9.1 Anhang 1.1 zeigt: Die Bahn ist eine Outer Loop-Trapezbahn mit der Ziellinie am Ende des zweiten Kreuzschenkels. Das Diagramm in Anhang 1.1 zeigt die Bahn, einschliesslich der ungefähren Winkel zwischen den Bahnschenkeln, die Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu runden sind, und der Seite, an der jede Bahnmarke liegen zu lassen ist. 9.2 Die ungefähre Bahnlänge beträgt 1.4 sm BAHNMARKEN Die Bahnmarken 1, 2, 3S und 3P sind orange Bojen. Wenn bei einem Tor in der Bahn eine Boje fehlt, ist die vorhandene Boje Backbord zu runden Die Start-Bahnmarke sind ein Wettfahrtleitungsboot am Steuerbordende und eine weisse Boje mit oranger Flagge am Back-bordende der Startlinie. Die Ziel-Bahnmarke sind ein Wettfahrtleitungsboot am Steuerbordende und eine weisse Boje mit blauer Flagge am Back-bordende der Ziellinie. 11 GEBIETE, DIE HINDERNISSE SIND Folgende Gebiete sind bezeichnet als Hindernisse: Wenn die Vorwindbahn von Bahnmarke 2 nach Bahnmarke 3 gesegelt wird, darf die Ziellinie nicht überquert werden. Dies ist ein Hindernis wie in den Wett-fahrtregeln definiert und muss Backbord liegen gelassen werden DER START Anweisung 6.1 zeigt die geplanten Zeiten, zu denen die ersten Starts erfolgen sollen Die Startlinie ist zwischen den Peilstangen mit orangen Flaggen auf den Startbahnmarken Wenn ein Einzelrückruf erfolgt, bleibt Flagge X nur bis 2 Minuten gesetzt. Dies ändert Regel Wenn das Ankündigungssignal für die ersten Gruppen gegeben wurde, müssen die Boote der anderen Gruppen in der Wartezone warten und sich von der Startzone fernhalten. Die Startzone ist als Rechteck von 50 m von der Startlinie und deren Begrenzungen in alle Richtungen festgelegt. Boote können in den Startbereich segeln 1 Minute nach dem Startsignal der vorhergehenden Gruppen oder, wenn ein Einzelrückruf erfolgt, nachdem die Flagge X gestrichen worden ist, je nachdem was später ist Boote, die durchs Ziel gegangen sind, segeln direkt zurück zum Wartebereich oder an Land; sie halten sich frei von allen Booten, die sich in einer Wettfahrt befinden, und allen Booten, deren Ankündigungssignal gegeben wurde Ein Boot, das später als 4 Minuten nach seinem Startsignal startet, wird als nicht gestartet (DNS) gewertet. Dies ändert Regel A Wenn Flagge U als Vorbereitungssignal gesetzt wird, darf ein Boot mit keinem Teil seines Rumpfes, der Besatzung oder der Ausrüstung in dem Dreieck, gebildet aus den Enden der Startlinie und der ersten Bahnmarke, sein, während der letzten Minute vor seinem Startsignal. Wenn ein Boot gegen diese Regel verstösst und erkannt wird, wird es ohne Verhandlung disqualifiziert, aber nicht, wenn die Wettfahrt erneut gestartet oder gesegelt oder vor dem Startsignal verschoben oder abgebrochen wird. Dies ändert Regel 26 Starten von Wettfahrten. Wenn Flagge U benutzt wird als Vorbereitungssignal, wird Regel 29.1 Einzelrückruf nicht angewendet. Die Wertungs-Abkürzung für eine Flagge U Disqualifikation ist UFD. Dies ändert A11 Abkürzungen für Wertungen Nach einem allgemeinen Rückruf muss das Ankündigungssignal für einen neuen Start 1 Minute nach Niederholen des 1. Hilfsstanders erfolgen (a) mit dem Setzen der Klassenflaggen für die zurückgerufenen Gruppen, oder (b) mit dem Setzen der Klassenflaggen für die folgenden Gruppen. Dies ändert Regel Startgruppenpaarungen und Startreihenfolge: Race Flight 1 Flight 2 1 Pink + Green Black + White 2 Green + Black Pink + White 3 Pink + Black Green + White 4 Black + White Pink + Green 5 Pink + White Green + Black 6 Green + White Pink + Black PM Ipsach / SI (base v.4.2) Seite 3 von 8

4 13 ABKÜRZUNG NACH DEM START / ÄNDERUNG DES NÄCHSTEN BAHNSCHENKELS 13.1 Die Bahn kann nur abgekürzt werden an Bahnmarke 3 (Tor oder Einzelboje). Dies ändert Regel Eine Verkürzung der Länge eines Bahnschenkels, sogar des Zielschenkels, kann durch Zeigen des Minus -Signals gemäss Regel 33 erfolgen Zur Änderung des nächsten Bahnschenkels verlegt die Wettfahrtleitung die bestehende Bahnmarke(n) oder verlegt die Ziellinie an eine neue Position. 14 DAS ZIEL Die Ziellinie ist zwischen den Peilstangen mit orangen Flaggen auf den Zielbahnmarken, ausser Regel 32.2 wird angewendet ( siehe Anweisung 13.1). 15 STRAFSYSTEM 15.1 Anhang P, besondere Verfahren zu Regel 42, wird angewendet, geändert gemäss Anweisung Regel P 2.3 wird nicht angewendet und Regel P 2.2 ist so geändert, dass sie auf jede weitere Strafe nach der ersten angewendet wird Ein Boot, welches eine Strafe angenommen oder die Wettfahrt entsprechend Regel 44.1 aufgegeben hat, muss dies auf einem Bestätigungsformular, im Wettfahrtbüro oder an der offiziellen Tafel, innerhalb der Protestfrist bestätigen. Dies ändert Regel ZEITLIMITS UND SOLLZEITEN Zeitlimits und Sollzeiten sind wie folgt: Zeitlimit Zeitlimit Bahnmarke 1 Sollzeit 80 min 30 min 50 min Wenn kein Boot die Bahnmarke 1 innerhalb des Bahnmarke 1 - Zeitlimits rundet, wird die Wettfahrt abgebrochen. Nichteinhalten der angestrebten Sollzeit ist kein Grund für Wiedergutmachung. Dies ändert Regel 62.1(a) Wenn kein Boot innerhalb des Zeitlimits die Bahn abgesegelt hat, wird die Wettfahrt abgebrochen Boote, die nicht innerhalb von 15 Minuten ins Ziel gehen, nachdem das erste Boot die Bahn abgesegelt hat und ins Ziel gegangen ist, werden ohne Verhandlung als nicht ins Ziel gegangen (DNF) gewertet. Dies ändert Regeln 35, A4 und A PROTESTE UND ANTRÄGE AUF WIEDERGUTMACHUNG Zur Information der Wettfahrtleitung über einen Protest, muss das protestierende Boot die Wettfahrtleitung unmittelbar nach Überqueren der Ziellinie informieren. Boote, die aufgegeben haben und protestieren wollen, müssen dies im Wettfahrtbüro melden Protestformulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme müssen innerhalb der entsprechenden Frist eingereicht werden Die Protestfrist ist 60 Minuten nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes in der letzten Tageswettfahrt oder nachdem die Wettfahrtleitung heute keine Wettfahrt mehr signalisiert, je nachdem was früher ist Bekanntmachungen werden nicht später als 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist ausgehängt, um die Teilnehmer über Verhandlungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Die Verhandlungen werden im Schiedsrichter-Raum (durch die Wettfahrtleitung bestimmt) abgehalten und beginnen sobald wie möglich nach Ablauf der Protestfrist am gleichen Tag. Eine Protestverhandlung darf nicht später als 21:00 Uhr beginnen Bekanntmachungen von Protesten durch die Wettfahrtleitung oder das Schiedsgericht werden zur Information der Boote nach Regel 61.1(b) ausgehängt Eine Liste der Boote, die nach Anweisung 15.1 wegen eines Verstosses gegen Regel 42 bestraft wurden, wird ausgehängt Verstösse gegen Anweisungen 1.3, 1.4, 4.4, 11, 12.4, 15.3, 19, 20, 23, 24, und 25 sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot. Dies ändert Regel 60.1(a). Strafen für diese Verstösse können geringer sein als DSQ, wenn das Schiedsgericht so entscheidet Am letzten festgelegten Wettfahrttag müssen Anträge auf Wiederaufnahme einer Verhandlung eingereicht werden (a) innerhalb der Protestfrist, wenn die beantragende Partei am vorhergehenden Tag über die Entscheidung informiert war, (b) spätestens 30 Minuten, nachdem die beantragende Partei an diesem Tag über die Entscheidung informiert war. Dies ändert Regel 66. PM Ipsach / SI (base v.4.2) Seite 4 von 8

5 17.9 Am letzten festgelegten Wettfahrttag muss ein Antrag auf Wiedergutmachung, der auf eine Entscheidung des Schiedsgerichts beruht, nicht später als 30 Minuten, nachdem diese Entscheidung ausgehängt wurde, eingereicht werden. Dies ändert Regel WERTUNG Wettfahrt ist erforderlich, damit die Regatta als Punktemeisterschaft gültig ist Wertung der Serie: (a) Wenn weniger als 4 Wettfahrten abgeschlossen sind, ist die Gesamtwertung eines Bootes die Summe seiner Wertungen. (b) Wenn 4 oder mehr Wettfahrten abgeschlossen sind, ist die Gesamtwertung eines Bootes die Summe seiner Wertungen ausschliesslich seiner schlechtesten Wertung Wertung der Wettfahrten (für separate Gruppen): (a) Die Wettfahrten von zwei Gruppen (Gruppenwettfahrten) werden gewertet als eine Wettfahrt, an der alle Mitglieder dieser Gruppen teilgenommen haben. Regel A4 ist geändert, so dass ein Boot für den Zielplatz einen Punkt mehr als die Gesamtzahl der für die jeweilige Gruppenwettfahrt gemeldeten Boote erhält. (b) Eine Wettfahrt wird nur gewertet, wenn alle 4 Gruppen die gleiche Anzahl Wettfahrten abgeschlossen haben Für eine Korrektur von evtl. Fehlern in den Wertungen muss das Boot das entsprechende Formular ausfüllen, welches im Wettfahrtbüro erhältlich ist SICHERHEITSANWEISUNGEN Ein Boot, welches eine Wettfahrt aufgibt, muss dies der Wettfahrtleitung anzeigen, bevor es die Bahn verlässt, und muss ein entsprechendes Formular ausfüllen, erhältlich im Wettfahrtbüro (tel ) An jedem Wettfahrttag müssen die Coaches der Wettfahrtleitung vor dem Auslaufen anzeigen, welche Boote an diesem Tag nicht an den Wettfahrten teilnehmen Wenn Flagge B an Land gesetzt wird, muss jeder Coach innerhalb von 30 Minuten nach dem Setzen der Flagge eine Liste erstellen, aus der hervorgeht, dass alle von ihm betreuten Segler zurück an Land sind. Flagge B wird gesetzt, wenn das letzte Boot der letzten Wettfahrt des Tages ins Ziel gegangen oder die Wettfahrt abgebrochen ist. Alle Boote können nach Ermessen des Schiedsgerichts bestraft werden für jede Wettfahrt an dem Tag, an dem der Coach diese Anweisung nicht beachtet. Dies ändert Regel Teilnehmer, die Hilfe anfordern, müssen ein Pfeifsignal geben oder mit dem Paddel oder einem Arm winken. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, Teilnehmern zu helfen, wenn sie Hilfe benötigen, ohne auf Wünsche des Teilnehmers einzugehen. Dies ist kein Grund für Wiedergutmachung und ändert Regel 62.1(a) Vom Veranstalter ist ein Sicherheitskonzept erstellt. Die Coaches werden über die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen instruiert. In Notsituationen ist jedes Coach- und Begleitboot zur Hilfeleistung verpflichtet ERSETZEN VON AUSRÜSTUNG Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung, welche einer Vermessungskontrolle bedarf, ist nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung gestattet. Der Austausch muss bei der ersten zumutbaren Gelegenheit bei der Wettfahrtleitung beantragt werden Ein Wechsel der gemeldeten Segelnummer ist nur aufgrund eines vorgängig durch die Wettfahrtleitung genehmigten, schriftlichen Gesuches möglich. Wird diese Anweisung nicht beachtet, werden Teilnehmer unter der gemeldeten Segelnummer als DNC klassiert bzw. unter der nicht gemeldeten Segelnummer nicht ins Klassement aufgenommen. 21 AUSRÜSTUNGS- UND VERMESSUNGSKONTROLLEN Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Übereinstimmung mit den Klassenregeln, der Ausschreibung und den Segelanweisungen überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch einen Ausrüstungskontrolleur oder Vermesser der Wettfahrtleitung aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer bestimmten Stelle zu begeben. PM Ipsach / SI (base v.4.2) Seite 5 von 8

6 OFFIZIELLE UND ZUGELASSENE BOOTE Offizielle Boote sind wie folgt gekennzeichnet: Wettfahrtleitung Signalschiffe Wettfahrtleitung Boote Schiedsgericht Boote Rettung Boote Vermesser Boote Presse Boote 22.2 Zugelassene Boote sind wie folgt gekennzeichnet: Coach-/Begleitboote Weisse Flagge mit rotem (schwarzem) RC Weisse Flagge mit schwarzem RC Weisse Flagge mit schwarzem J Gelbe Flagge Weisse Flagge mit schwarzem M Grüne Flagge Kennzeichnung durch Flaggen oder Aufkleber COACH- UND BEGLEITBOOTE Coach- und andere Begleiter müssen die Kennzeichnung, die von der Wettfahrtleitung abgegeben wurde, an ihren Booten anbringen. Ebenfalls müssen sie schriftlich mitteilen, welche Teilnehmerboote sie betreuen Vom Zeitpunkt des ersten Ankündigungssignals für die erste Gruppenwettfahrt muss ein Abstand von 100 m vom Wettfahrtgebiet eingehalten werden. Dies, bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder bis die Wettfahrten durch die Wettfahrtleitung beendet wurden ( siehe Anhang 1.2) Ausgenommen von diesen Abstandspflichten sind Einsätze zur Bergung bei Kenterung oder Havarie eines Bootes, sofern das Boot oder die Wettfahrtleitung Hilfe anfordert Die Boote müssen so gefahren werden, dass kein störender Wellenschlag entsteht Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann zur Bestrafung der Coach- / Begleitboote entsprechend Anweisung 17.7 führen. 24 ORDNUNG UND ABFALL 24.1 Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt oder einem Support- oder offiziellen Boot übergeben werden. 25 FUNKVERKEHR UND TELEFON Ausser in einem Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt keine Funkmitteilungen aussenden oder erhalten, wenn diese nicht für alle Teilnehmer zugänglich sind. Diese Einschränkung gilt auch für Mobiltelefone. 26 PREISE Preise werden abgegeben für (a) die ersten drei Boote (b) das erste Mädchen (c) erster Opti B (bis 11 Jahre) (d) jeden Teilnehmer (Erinnerungspreis) 27 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Nach Regel 4 liegt es in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmers zu entscheiden, ob er startet, eine Wettfahrt fortsetzt und beendet oder gegebenenfalls aufgibt. Durch die Meldung und Teilnahme verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen jeder Art gegenüber dem veranstaltenden Club und den für die Durchführung verantwortlichen Personen. 28 VERSICHERUNG Jeder Teilnehmer muss über eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens CHF 2 Mio. verfügen, die Regattasport einschliesst. Der Nachweis ist auf Verlangen des durchführenden Clubs vorzulegen. PM Ipsach / SI (base v.4.2) Seite 6 von 8

7 ANHANG 1.1: Die Bahn Wind 1 ca ca. 120 Ziel Start = 50 m Startzone Vorstart- / Wartezone 3S 3P ANHANG 1.2: Die Bahn PM Ipsach / SI (base v.4.2) Seite 7 von 8

8 Anhang 2 Austragungsort und Wettfahrtgebiet BASPO Ipsach Wettfahrtgebiet Anhang 2 Anfahrt, Mobo-Einwasserung und P für Fahrzeuge Mobo Opti s Trailer P Auto (mit YCB- Bewilligung) Abzweigung ab Hauptstrasse Nidau Ins bei Rest. Soleil Seestrasse Ipsach Ab hier Beschilderung OPTI-PM Navi Adresse Baspo: Birkenweg Ipsach Besonderes: Zufahrt auf Gelände nur mit Trailer / lokale Einweisung (Trailer Mobo) befolgen!! Reservierter P für Fahrzeuge, Vignettenpflicht!! (beziehen bei Einschreibung) Die Gegend ist ein regionales Ausflugsgebiet: der öffentliche (und der für die Regatta reservierte) Parkplatz wird üblicherweise stark überwacht (Bussen)!! PM Ipsach / SI (base v.4.2) Seite 8 von 8

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