Informationsveranstaltung
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- Volker Hermann
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Herzlich willkommen! im Bau-Innovationsforum der Firma Verfuß Informationsveranstaltung Barrierefrei planen und umbauen bequemes Wohnen in jedem Alter
2 Ferdinand Niggemeier Baufinanzierungsberater der Märkischen Bank eg
3 Förderprogramme zur optimalen Wohnraum-Finanzierung KfW-Programm 159: Altersgerecht umbauen
4 Antragsweg Kunde KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Märkische Bank eg / Hausbank Antragstellung immer vor Vorhabensbeginn 4
5 Altersgerecht umbauen (159) Welche Maßnahmen werden gefördert? Gefördert werden barriere reduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden Barriere reduzierende Maßnahmen in 7 Förderbereichen Standard Altersgerechtes Haus / Altersgerechte Wohnung Die Einbindung eines Sachverständigen ist erforderlich! 5
6 7 Förderbereiche 7. Gemeinschaftsräume 1. Wege zu Gebäuden u. Wohnumfeldmaßnahmen 6. Bedienelemente, Stütz- u. Haltesysteme 7 Förderbereiche 2. Eingangsbereich und Wohnungszugang 5. Sanitärräume 4. Anpassung der Raumgeometrie 3. Vertikale Erschließung Sicherheitssysteme 6
7 Förderbare Maßnahmen Badumbau Änderung der Raumaufteilung des Bades Schaffung bodengleicher Duschplätze Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken und Badewannen) Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen Wege zu Gebäuden, Garagen, Stell- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen Sitz- und Spielplätze bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten Schaffung von Barriere reduzierten Kfz-Stellplätzen Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollstühle oder Gehhilfen Eingangsbereiche und Wohnungszugang Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen Schaffung von mehr Bewegungsfläche im Eingangsbereich Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen 7
8 Förderbare Maßnahmen Überwindung von Treppen und Stufen Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen Treppenlifte Barriere reduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen Rampen zur Überwindung von Barrieren Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen Verbreiterung von Türen Schwellenabbau Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen 8
9 Förderbare Maßnahmen Bedienelemente und Hilfssysteme Modernisierung von Bedienelementen Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen Sicherheits- und Notrufsysteme Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor- oder Fensterantrieben AAL-Systeme: intelligente Assistenzsysteme und intelligente Gebäudetechnik 9
10 Barriereabbau im Wohnungsbestand Antragsberechtigte: Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Ersterwerber von neu barriere reduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. 10
11 Altersgerechte Wohnung bzw. Altersgerechtes Haus Neuer Standard seit Altersgerechte Wohnungen müssen mindestens aufweisen bzw. erfüllen: einen altersgerechten Zugang (entsprechend den Förderbereichen 1, 2 und ggf. 3), und ein altersgerechtes Wohn- und/oder Schlafzimmer sowie eine altersgerechte Küche (entsprechend Förderbereich 4), und ein altersgerechtes Bad (entsprechend Förderbereich 5) und die Anforderungen an die Bedienelemente (entsprechend Förderbereich 6). Der Standard Altersgerechtes Haus wird erreicht, wenn alle Wohneinheiten des Gebäudes altersgerecht entsprechend der Definition sind. Die Einbindung eines Sachverständigen ist erforderlich. 11
12 Altersgerechtes Haus bzw. Altersgerechtes Haus Sachverständige Für die Abgabe der erforderlichen Bestätigung sind zugelassen: nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte oder Experten der Wohnberatungsstellen der Länder oder Experten, die eine ergänzende Fortbildung im Bereich Barriereabbau/Barrierefreiheit in Wohngebäuden erfolgreich absolviert haben. 12
13 Umwidmung von Nicht-Wohnfläche Im Rahmen einer Nutzungsänderung von beheizten Nicht-Wohnflächen in Wohnflächen sind Maßnahmen zum Barriereabbau förderfähig, wenn die Nutzungsänderung den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen entspricht. Grundlage für den maximalen Kreditbetrag ist die Zahl der neu geschaffenen Wohneinheiten. Es darf sich nicht um eine Neubaumaßnahme handeln 13
14 Finanzierung Finanzierungsanteil Förderhöchstbetrag Zinsfestschreibung Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufjahre Abruffrist Bereitstellungsprovision Auszahlung Tilgung Vorzeitige Rückzahlung Kombination Darlehen bis 100% der förderfähigen Kosten max EUR je Wohneinheit 5 Jahre oder 10 Jahre 10 bis 30 Jahre 1 Jahr bis 5 Jahre (laufzeitabhängig) 12 Monate / verlängerbar bis max. 36 Monate 0,25% pro Monat (= 3% p.a.) ab 4 Monate nach Zusage 100% monatliche Annuitätenraten während der 1. Zinsbindungsphase gegen Entschädigung möglich mit anderen Förderkrediten 14
15 Finanzierungsbeispiel * Finanzierungsbetrag: Euro Laufzeit: 10 Jahre Sollzinsbindung: 10 Jahre Tilgungsfreie Zeit: 1 Jahr Sollzinssatz: 1,40 % Auszahlungskurs: 100 % Monatliche Annuität: 98,61 Euro Kosten Laufzeit: 799,45 Euro Effektiver Jahreszins: 1,41 % Sollzinssätze je nach Finanzierungsdauer und Sollzinsbindung zwischen 1,00 % und 2,02% Effektivzins 15 * Konditionen: Stand
16 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen die Mitarbeiter der Märkischen Bank am Infostand gerne zur Verfügung.
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