Freiwillige Weiterarbeit wird honoriert - Beispiele (verheiratet)
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- Elizabeth Weiß
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1 Freiwillige Weiterarbeit wird honoriert - Beispiele (verheiratet) Beispiel 1: Erhöhung des Ruhegehalts Ruhegehalt am : 2.797,31 Euro = (4.057,55 Euro x 0, ,06 Euro) x 68 % 2 Jahre Besoldung: 4.178,61 Euro Ruhegehaltsatz zum : 71,59 % - Ruhegehalt: 2.944,99 Euro Beispiel 2: Besoldungszuschlag Ruhegehalt am : 2.951,57 Euro = (4.057,55 Euro x 0, ,06 Euro) x 71,75 % 2 Jahre Besoldung + Zuschlag in Höhe von 10 %: 4.178,61 Euro + Zuschlag in Höhe von 417,86 Euro = 4.596,47 Euro Ruhegehaltsatz zum : 71,75 % - Ruhegehalt: 2.951,57 Euro
2 Beispiel 3: Teilzeitmodell - Erhöhung des Ruhegehalts Ruhegehalt am : 3.041,91 Euro = (4.423,11 Euro x 0, ,06 Euro) x 68 % Besoldung: 60 % aus 4.544,17 Euro 2.726,50 Euro Zuschlag: 40 % des Ruhegehalts 1.216,76 Euro 3.943,26 Euro Ruhegehaltsatz zum : 70,15 % - Ruhegehalt: 3.138,09 Euro Beispiel 4: Teilzeitmodell - Besoldungszuschlag Ruhegehalt am : 3.209,67 Euro = (4.423,11 Euro x 0, ,06 Euro) x 71,75 % Besoldung: 60 % aus 4.544,17 Euro 2.726,50 Euro Zuschlag: 40 % des Ruhegehalts 1.283,87 Euro Zuschlag in Höhe von 10 % 272,65 Euro 4.283,02 Euro Ruhegehaltsatz zum : 71,75 % - Ruhegehalt: 3.209,67 Euro Beispiel 5: Teilzeitmodell - Erhöhung des Ruhegehalts Realschullehrerin - bisher Teilzeit zu 50 % - Weiterarbeit in Teilzeit zu 30 % wegen Pflege eines Angehörigen Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung werden nur zu dem Teil, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht berücksichtigt: Für ca. 40 Jahre Beamtendienstzeit sind daher ca. 20 Jahre ruhegehaltfähig.
3 Besoldungsgruppe A 13 Endstufe - bisher zu 50 % beschäftigt Erreichter Ruhegehaltssatz: 44,79 % Ruhegehalt am : 2.003,64 Euro = (4.423,11 Euro x 0, ,06 Euro) x 44,79 % Besoldung: 30 % aus 4.544,17 Euro 1.363,25 Euro Zuschlag: 70 % des Ruhegehalts 1.402,55 Euro 2.765,80 Euro Ruhegehaltsatz zum : 45,39 % - Ruhegehalt: 2.030,48 Euro Anmerkung: Es wurde unterstellt, dass die nach der nächsten Versorgungsanpassung erfolgte Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes auf 71,75 % bereits vollzogen ist. Rechtslage Stand 1. Januar Grundgehaltssätze Stand 1. März etwaige künftige Bezügeanpassungen wurden nicht berücksichtigt. Die Strukturzulage wurde entsprechend 46 LBesGBW berücksichtigt. Es wurde unterstellt, dass die Beamtinnen und Beamten keinen Anspruch auf einen kinderbezogenen Familienzuschlag haben. Vermögenswirksame Leistungen blieben außer Betracht.
4 Freiwillige Weiterarbeit wird honoriert - Beispiele (nicht verheiratet) Beispiel 1: Erhöhung des Ruhegehalts Ruhegehalt am : 2.714,99 Euro (= 4.057,55 Euro x 0,984 x 68 %) 2 Jahre Besoldung: 4.057,55 Euro Ruhegehaltsatz zum : 71,59 % - Ruhegehalt: 2.858,32 Euro Beispiel 2: Besoldungszuschlag Ruhegehalt am : 2.864,71 Euro (= 4.057,55 Euro x 0,984 x 71,75 %) 2 Jahre Besoldung + Zuschlag in Höhe von 10 %: 4.057,55 Euro + Zuschlag in Höhe von 405,76 Euro = 4.463,31 Euro Ruhegehaltsatz zum : 71,75 % - Ruhegehalt: 2.864,71 Euro Beispiel 3: Teilzeitmodell - Erhöhung des Ruhegehalts Ruhegehalt am : 2.959,59 Euro (= 4.423,11 Euro x 0,984 x 68 %)
5 Besoldung: 60 % aus 4.423,11 Euro 2.653,87 Euro Zuschlag: 40 % des Ruhegehalts 1.183,84 Euro 3.837,71 Euro Ruhegehaltsatz zum : 70,15 % - Ruhegehalt: 3.053,17 Euro Beispiel 4: Teilzeitmodell - Besoldungszuschlag Ruhegehalt am : 3.122,80 Euro (= 4.423,11 Euro x 0,984 x 71,75 %) Besoldung: 60 % aus 4.423,11 Euro 2.653,87 Euro Zuschlag: 40 % des Ruhegehalts 1.249,12 Euro Zuschlag in Höhe von 10 % 265,39 Euro 4.168,38 Euro Ruhegehaltsatz zum : 71,75 % - Ruhegehalt: 3.122,80 Euro Beispiel 5: Teilzeitmodell - Erhöhung des Ruhegehalts Realschullehrerin - bisher Teilzeit zu 50 % - Weiterarbeit in Teilzeit zu 30 % wegen Pflege eines Angehörigen Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung werden zu dem Teil, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht, berücksichtigt: Für ca. 40 Jahre Beamtendienstzeit sind daher ca. 20 Jahre ruhegehaltfähig. Besoldungsgruppe A 13 Endstufe - bisher zu 50 % beschäftigt Erreichter Ruhegehaltssatz: 44,79 % Ruhegehalt am : 1.949,41 Euro (4.423,11 Euro x 0,984 x 44,79 %) Besoldung: 30 % aus 4.423,11 Euro 1.326,93 Euro Zuschlag: 70 % des Ruhegehalts 1.364,59 Euro 2.691,52 Euro Ruhegehaltsatz zum : 45,39 % - Ruhegehalt: 1.975,53 Euro Anmerkung:
6 Es wurde unterstellt, dass die nach der nächsten Versorgungsanpassung erfolgte Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes auf 71,75 % bereits vollzogen ist. Rechtlage Stand 1. Januar Grundgehaltssätze Stand 1. März etwaige künftige Bezügeanpassungen wurden nicht berücksichtigt. Die Strukturzulage wurde entsprechend 46 LBesGBW berücksichtigt. Es wurde unterstellt, dass die Beamtinnen und Beamten keinen Anspruch auf einen Familienzuschlag haben. Vermögenswirksame Leistungen blieben außer Betracht.
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