Applikationen & Recht. iphone Developer-Konferenz Köln Dr. Thomas Sassenberg LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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- Walter Voss
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1 Applikationen & Recht iphone Developer-Konferenz Köln Dr. Thomas Sassenberg LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht 1
2 60 Minuten typische Rechtsfragen die Idee was nun? Apple und Flash Werbung in der App die App und die Daten wofür (Nutzungs-)Rechte? ist der Entwickler Künstler? Applikationen & Recht iphone Developer-Konferenz Köln 2
3 I. die Idee und nun? Urheberrecht schützt nur die Form eines Werkes, nicht die Idee, welche dem Werk zugrunde liegt. Je konkreter einzelne Gestaltungselemente von einem Dritten übernommen werden, desto eher handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Möglich ist ein Titelschutz von Software. Auch kann eine Marke angemeldet werden. Außerdem besteht eine eingeschränkte Möglichkeit der Patentierbarkeit von Software. Um die eigentliche Idee zu schützen kommt der vertraglichen Vertraulichkeitsvereinbarung regelmäßig eine wesentliche Bedeutung zu Applikationen & Recht iphone Developer-Konferenz Köln 3
4 II. Apple und Flash FTC Untersuchung wg. Verbots des Flash-Players für ios-plattform. Europäische Kommission prüft lt. Presseberichten, ob AppStore auch für andere Endgeräte geöffnet werden muss. Gibt es einen Markt für Applikationen? Wie ist dieser Markt abzugrenzen und welche Stellung hat Apple auf diesem Markt. Welche Folgen hat die marktbeherrschende Stellung auf Entwicklerverträge? Applikationen & Recht iphone Developer-Konferenz Köln 4
5 III. Werbung in der App 4 Nr. 3 UWG verbietet es geschäftliche Handlungen zu verschleiern (Trennungsprinzip); Bei Presseprodukten und Telemedien muss klar erkennbar sein, wann es sich um Werbung handelt. Für Spielfilme wird kein so enger Maßstab angenommen, wie bei Presse, Rundfunk und Telemedien. Für Computerspiele geht die wohl überwiegende Auffassung in der Literatur davon aus, dass der gleiche Maßstab wie bei Spielfilmen gilt. Bisher aber keine entsprechende Rechtsprechung. Für Applikationen ist zunächst danach zu differenzieren, um was für eine Applikation es sich handelt Applikationen & Recht iphone Developer-Konferenz Köln 5
6 III. die App und die Daten Grundregeln des Datenschutzes Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten ist nur dann zulässig, wenn sich die Zulässigkeit aus einer gesetzlichen Regelung ergibt oder der Betroffene eingewilligt hat. Es gelten die Grundsätze von Datensparsamkeit und Transparenz. Daten dürfen grundsätzlich nur für den Zweck verwendet werden, für den sie auch erhoben wurden (Zweckbindung). Es sind diejenigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um einen unberechtigten Zugriff Dritter zu vermeiden Applikationen & Recht iphone Developer-Konferenz Köln 6
7 IV. wofür Nutzungsrechte Jedem Projekt sollte eine klare vertragliche Grundlage zugrunde liegen. Wichtig sind auch Regelungen für den Fall des Scheiterns des Projekts. Auch einzelne, nur marginale Teile eines Projekts können die Realisierung des Projekts beeinträchtigen. Nutzungsrechte können nicht gutgläubig erworben werden. Vielmehr bedarf es stets einer ununterbrochenen Rechtekette. Es müssen sämtliche erforderlichen Rechte eingeräumt werden; die Zweckübertragungstheorie ( 31 Abs. 5 UrhG) sorgt für eine beschränkte Rechtsübertragung Applikationen & Recht iphone Developer-Konferenz Köln 7
8 V. sind Entwickler Künstler? Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Ziel: Hauptberuflich selbstständige Künstler und Publizisten sollen die gleiche soziale Absicherung wie Arbeitnehmer haben. Abgabe: für 2010: 3,9% der Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke und Leistungen (2008 noch 4,9%) Wann wird die Künstlersozialversicherung bei der Entwicklung von Applikationen relevant? Wer ist Künstler im Sinne der KSV und wer unterliegt der Abgabepflicht? Applikationen & Recht iphone Developer-Konferenz Köln 8
9 Dr. Thomas Sassenberg LL.M. Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht SBR Schuster Berger Bahr Ahrens Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Brahms Kontor Holstenwall Hamburg Telefon Mobil Telefax Internet sassenberg@sbr-net.com Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 9
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