Wie viel HBCD-haltiges Polystyrol fällt in Deutschland an?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wie viel HBCD-haltiges Polystyrol fällt in Deutschland an?"

Transkript

1 Q&A Antworten auf häufige Fragen Düsseldorf, den 4. Oktober 2016 Entsorgung von HBCD-haltigem Polystyrol (Styropor) basierend auf einer Kundeninformation der EEW Energy from Waste GmbH Was ist HBCD? HBCD steht für HexaBromCyclo-Dodecan, eine Chemikalie, die in der Regel als Flammschutzmittel für Kunststoffe eingesetzt wird. Im Gebäudebereich wurden in der Regel Dämmplatten aus Polystyrol auch bekannt unter dem Handelsnamen Styropor damit behandelt, um die Entflammbarkeit zu minimieren. HBCD ist bei normalen Temperaturen fest und nur sehr wenig wasserlöslich HBCD hat sowohl für die Umwelt als auch für die menschliche Gesundheit negative Eigenschaften: Giftig, vor allem für Gewässerorganismen. Langlebig (persistent), das heißt, es wird in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut. Bioakkumulierend, das heißt, es reichert sich in Lebewesen an. Hohes Ferntransportpotenzial: Die Chemikalie wurde in Fischen und Tieren in arktischen Regionen weit entfernt von der menschlichen Zivilisation gefunden. HBCD hat das Potenzial, die Entwicklung von Embryonen und Säuglingen zu stören. Wie viel HBCD-haltiges Polystyrol fällt in Deutschland an? Nach Angaben der Bundesregierung fallen jährlich in Deutschland rund Tonnen Dämmmaterialien an Tonnen davon seien Dämmmaterialabfall in Form von Polystyrol und Tonnen gemischter Baustellenabfall. Insgesamt geht die Bundesregierung von einem Aufkommen von jährlich Tonnen aus (BT-Drs. 18/4129). Gemäß Destatis-Fachserie 19 von 2016 (Daten aus 2014): EAV * (anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält): Tonnen EAV (Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt): Tonnen

2 EAV * (sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten): Tonnen EAV (gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen): 3,82 Mio. Tonnen Bei dem Aufkommen muss die geringe Dichte von Polystyrol berücksichtigt werden: Das Material ist bei einer Dichte von 0,015-0,06 Gramm pro Kubikzentimeter federleicht. Die geringe Tonnage sagt also nur wenig über das anfallende Volumen aus. Zur Verdeutlichung: Ein aus dem Baustellenbetrieb bekannter 10cbm Container fasst etwa 6 Tonnen gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Dichte 0,6). Will man hingegen 6 Tonnen Polystyrol transportieren, so benötigt man hierfür 10 bis 30 dieser Container. Wahrscheinlich sogar mehr, da ein solcher Container nie ohne Zwischenräume beladen werden kann. Wie wird das Material derzeit entsorgt? Derzeit werden HBCD-haltige Dämmplatten aus Polystyrol zusammen mit anderen Bauabfällen (gemischter Bauabfall) erfasst und gemeinsam verbrannt. Das funktioniert sehr gut: Das heizwertreiche Polystyrol wird energetisch verwertet und das HBCD bei der Verbrennung in der MVA wie von der Stockholm- Konvention gefordert vernichtet. Warum gilt HBCD-haltiges Polystyrol zukünftig als gefährlicher Abfall? Im Mai 2013 haben die Vertragsstaaten der Stockholm-Konvention HBCD als persistenten organischen Schadstoff (persistant organic pollutant kurz POP) definiert. Für die Entsorgung bedeutet das, dass das HBCD durch abfallwirtschaftliche Maßnahmen zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden muss. Materialien gelten als mit HBCD belastet, wenn die Konzentrationsgrenze von Milligramm pro Kilogramm überschritten wird. Als geeignete Maßnahme hierfür gilt die thermische Behandlung in einer gängigen Abfallverbrennungsanlage. Im März 2016 hat die EU die auf internationaler Ebene vereinbarten Grenzwerte in die europäische POP-Verordnung übernommen.

3 Der Bundesrat hatte im November 2015 im Rahmen der Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) eine dynamische Verlinkung zur POP-Verordnung in die AVV eingebracht (BR-Drs. 340/15 Beschluss). Demnach gelten künftig automatisch alle in der POP-Verordnung gelisteten Abfälle in Deutschland als gefährlich. HBCD-haltiges Polystyrol wurde also nicht explizit, also willentlich, als gefährlicher Abfall definiert. Die Einstufung als gefährlich ist vielmehr ein Nebenprodukt der AVV-Novelle. Europarechtlich gefordert ist diese Einstufung nicht. Im Gegensatz zum Bundesrat hält die Bundesregierung eine Einstufung als Sonderabfall nicht für erforderlich (BT-Drs. 18/4129). Was spricht für die Einstufung als gefährlicher Abfall? Gefährliche Abfälle müssen gesondert entsorgt werden. Das heißt, sie müssen an der Anfallstelle also in der Regel bei Gebäudesanierungen oder einem -abriss bereits getrennt erfasst werden, um sie anschließend einem speziellen Entsorgungsweg zuzuführen. In manchen Bundesländern gibt es eine Andienungsund Überlassungspflicht für gefährliche Abfälle. In diesen Fällen müssen die Betriebe ihre Behörden darüber informieren, in welchen Anlagen sie ihre gefährlichen Abfälle entsorgen wollen und um welche Menge es sich dabei handelt. Die Behörde kann anschließend eine geeignete Behandlungsanlage zuweisen. In jedem Fall sind mit der Entsorgung von gefährlichem Abfall strenge Nachweispflichten verbunden. Über Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine wird sichergestellt, dass der gefährliche Abfall tatsächlich ordnungsgemäß entsorgt wurde. Diese Kontrolle ist bei den meisten gefährlichen Abfällen gerechtfertigt und notwendig, um eine sachgerechte Entsorgung zu gewährleisten (beispielsweise Asbest). Der Bundesrat hatte die automatische Einstufung von POPs als gefährliche Abfälle damit begründet, dass die Überwachung der POP-haltigen Abfälle nur sichergestellt werden kann, wenn sie der Nachweispflicht unterliegen.

4 Was spricht gegen eine Einstufung als gefährlicher Abfall? HBCD-haltige Dämmplatten aus Polystyrol sind sowohl beim Abbruch, als auch beim Transport umwelt- und arbeitsschutzrechtlich unbedenklich. Es entstehen weder krebserregende, lungengängige Stäube wie bei Asbest noch löst sich HBCD wegen der geringen Wasserlöslichkeit bei Regen aus den Dämmplatten heraus und gerät so unkontrolliert in die Umwelt. Eine abfallwirtschaftliche Sonderbehandlung ist unter den Aspekten Umwelt- und Arbeitsschutz nicht erforderlich. Die thermische Entsorgung im Rahmen einer gemischten Erfassung von Bauabfällen ist umwelt- und sachgerecht. Das Nachweisverfahren garantiert keine lückenlose Erfassung des zu entsorgenden Materials: Denn nach Darstellung des Umweltbundesamtes entfallen bei zu entsorgenden Mengen von unter zwei Tonnen pro Jahr die Nachweispflichten. Bei einer Dichte von 0,15 bis 0,06 Gramm pro Kubikzentimeter können also 33 bis 133 Kubikmeter HBCD-haltiges Polystyrol pro Jahr entsorgt werden, ohne eine Nachweispflicht erbringen zu müssen. Die getrennte Erfassung und gesonderte Entsorgung ist bürokratisch aufwändig und verteuert die Entsorgung. Der Heizwert von Polystyrol ist mit 38,5 Megajoule pro Kilogramm etwa vier Mal so hoch wie der von gemischtem Siedlungsabfall. Müllverbrennungsanlagen sind auf einen derart hohen Heizwert nicht ausgelegt. Um den Heizwert zu senken, müssten die getrennt erfassten Monochargen deshalb zunächst einer Vorbehandlung unterzogen werden, bevor sie thermisch verwertet werden können. Dabei müssten die Dämmplatten zunächst in kleinere Teile gebrochen werden, um sie anschließend im Bunker mit Abfällen vermischen zu können, die über einen geringeren Heizwert verfügen. Aufgrund der notwendigen Vorbehandlung in Folge des hohen Heizwertes sowie der sehr geringen Dichte von Polystyrol schätzen Betreiber von thermischen Abfallbehandlungsanlagen die Entsorgungskosten einer Polystyrol-Monocharge auf etwa bis Euro pro Tonne. Das wäre etwa Mal so viel wie derzeit marktüblich für die thermische Verwertung einer Tonne gemischten Bauabfalls verlangt wird. Die hohen Entsorgungskosten verteuern die energetische Sanierung von Gebäuden und konterkarieren damit die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und der Regierungen der

5 Bundesländer. Aufgrund der sehr guten Auftragslage der deutschen Bauwirtschaft der ZDB rechnet für 2016 mit einem Umsatzwachstum von 4-5 Prozent werden Bau- und Abbruchunternehmen in der Lage sein, die deutlich höheren Entsorgungskosten vollständig auf die Bauträger (Kommunen etc.) umzuleiten. Es ergibt wenig Sinn, HBCD-haltige Dämmplatten zunächst aufwändig getrennt zu erfassen, um sie anschließend ggf. im Rahmen einer Vorbehandlung zu brechen, um sie wieder mit anderen niederkalorischen Abfällen vermischen zu können. Das Verfahren ist bürokratisch aufwändig, wirtschaftlich teuer und führt zu keinem größeren Umweltnutzen. Die bisherige Praxis der Erfassung von HBCD-haltigem Polystyrol im Rahmen des gemischten Bauabfalls ist sowohl ökologisch als auch arbeitsschutzrechtlich unbedenklich und garantiert bei einem deutlich geringeren Aufwand und zu niedrigeren Kosten ebenfalls die geforderte vollständige Zerstörung von HBCD bei gleichzeitiger energetischer Verwertung des Polystyrols. Eine technische Studie von Plastics Europe hat ergeben, dass die thermische Entsorgung von HBCD-haltigen Polystyrol am besten funktioniert, wenn das Material gemeinsam mit anderen Stoffen als gemischter Baustellenabfall erfasst und an die Abfallverbrennungsanlage geliefert wird. Kann es kurzfristig zu Entsorgungsengpässen kommen? Dies ist bei unveränderter Gesetzeslage aus mehreren Gründen möglich und auch wahrscheinlich: Nicht jede thermische Abfallverwertungsanlage in Deutschland besitzt die behördliche Genehmigung zur Verwertung von als gefährlich deklarierten Abfällen. Nach gemeinsamer Darstellung des Industrieverbandes Hartschaum (IVH) und der ITAD gibt es derzeit nur etwa 30 thermische Abfallverwertungsanlagen, die HBCD-behaftetes Polystyrol annehmen. Wie viele hiervon Monochargen verwerten dürfen, ist unklar. Für Anlagenbetreiber, die bisher keine entsprechenden Abfälle angenommen haben, diese Abfälle also neu in die Liste der von ihnen angenommenen Abfälle aufnehmen wollen, bedeutet die Aufnahme dieser gefährlichen Abfälle in den Annahmekatalog der Verbrennungsanlage allerdings eine wesentliche Änderung, die eines neuen Genehmigungsverfahrens nach

6 Bundesimmissionsschutzgesetz bedarf. Die Anlage muss diesen Genehmigungsantrag stellen, über den innerhalb einer Frist von bis zu sechs Monaten entschieden werden muss. Fraglich ist, ob dies in sogenannten großen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen muss. Aufgrund der auch in absehbarer Zukunft guten bis sehr guten Auslastung der thermischen Abfallverwertungsanlagen mit entsprechend hohen Bunkerständen in Deutschland ist eine Mitverbrennung von mechanisch nicht vorbehandelten (geschredderten/beigemischten) Monochargen Polystyrol technisch kaum umsetzbar. Seitens des Branchenverbandes bvse werden für die hohe Auslastung der deutschen Anlagen u.a. Abfallimporte aus Großbritannien verantwortlich gemacht. Hierbei wird aber nicht deutlich gemacht, welche der Abfälle importierenden Anlagen auch Polystyrol verwerten dürfen. Zudem sind die Importmengen aktuell rückläufig, wie die entsprechende ITAD-Mitgliederumfrage 2016 zeigt: (Prognose) BeNeLux UK Italien Irland sonstige

7 Können Betreiber von thermischen Abfallbehandlungsanlagen seitens des Gesetzgebers gezwungen werden, Polystyrol in Monochargen anzunehmen? Nein. Wie geht es weiter? Viele Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen prüfen derzeit bei ihren Anlagen im Einzelfall, wie hier weiter verfahren werden kann. Dabei sind folgende Aspekte relevant: Rechtlich zu klärende Fragen, die derzeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, Fragen der technischen Machbarkeit der Verwertung der Monochargen, arbeitsschutzrechtliche Voraussetzungen (Schulungen, Arbeitsschutzkleidung, usw, die für die Behandlung des Materials notwendig sind sowie wirtschaftliche Fragen, die durch den sofern möglich erhöhten technischen und organisatorischen Aufwand bei der Behandlung dieser Monochargen zu beachten sind. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dann entsprechend den Anlieferern/Kunden mitgeteilt. Anmerkungen/Literatur: Auch das Umweltbundesamt sieht beim Durchlaufen der einzelnen Entsorgungsstufen (Abbruch, Transport und thermische Behandlung) von HBCD-haltigen Dämmplatten keine Gesundheitsrisiken, wenn die arbeitsschutz-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wurbs, Johanna et. al.: Hexabromcyclodocedan (HBCD), Antworten auf häufig gestellte Fragen, hrsg. v. Umweltbundesamt, 5. überarb. Aufl., Dessau-Rosslau 2016, S. 12 Dresch, Hans et. al.: Verwertung von Polystyrol-Schaumstoffabfällen mit HBCD, Untersuchung zur energetischen Verwertung von expandiertem Polystyrol-Schaumstoff (EPS) und extrudiertem Polystyrol-Schaumstoff (XPS), die als Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, durch die Mitverbrennung in der

8 Abfallverbrennungsanlage für kommunale Abfalle der Stadt Würzburg, hrsg. v. Plastics Europe, Brüssel Polyurethan-Hartschaum (PU) enthält kein HBCD. Um zu vermeiden, da dieses ebenfalls geschäumte Material von der Annahme ausgeschlossen wird, hat der IVPU - Industrieverband Polyurethan- Hartschaum eine Abgrenzungshilfe veröffentlicht.

9 Aktuelle Information 07. Oktober 2016 Häufig gestellte Fragen zur Entsorgung und zum Recycling von Dämmstoffabfällen aus Polyurethan-Hartschaum (PU) In Deutschland wird zur Zeit intensiv über das Thema gefährlicher Abfall diskutiert. Der Grund dafür ist ein Beschluss des deutschen Bundesrats: Ab sind Dämmstoffe, die mehr als 0,1 % HBCD enthalten als gefährliche Abfälle einzustufen. Diese Abfälle müssen gesondert behandelt werden, d. h. getrennt erfasst und mit entsprechenden Nachweisen belegt. Betroffen von dieser Regelung sind Dämmstoff-Abfälle aus Polystyrol-Hartschaum (EPS und XPS), die das Flammschutzmittel HBCD enthalten. Nur Verbrennungsanlagen mit entsprechender Zulassung dürfen solche Dämmstoffabfälle thermisch verwerten. Die Praxis der letzten Tage zeigt jedoch, dass viele Entsorgungsfirmen, Bauhöfe und Müllverbrennungsanlagen auch die Annahme der Verschnittreste von anderen Dämmstoffen erschweren bzw. generell ablehnen. Mangelnde Aufklärung über den Sachverhalt und keine Differenzierung der Schaumkunststoffabfälle sind mögliche Ursachen und verschärfen das Entsorgungsproblem. Aus diesem aktuellen Anlass informiert der IVPU Industrieverband Polyurethan- Hartschaum e. V. zu häufig gestellten Fragen bezüglich der Differenzierung von Hartschaum-Dämmstoffen, des Recyclings von PU-Dämmstoffen und Lösungsvorschlägen für die Entsorgungsproblematik mit wichtigen Fakten und Empfehlungen. Was ist Polyurethan-Hartschaum (PU)? Polyurethan-Hartschaum (PU) ist ein geschlossenzelliger Hartschaum, der für die hochwertige Dämmung von Dächern, Wänden und Böden, sowie für haus-und betriebstechnische Anlagen verwendet wird. Polyurethan-Hartschaum gehört nicht zur Polystyrol-Dämmstoffgruppe, sondern ist ein hoch leistungsfähiger, Temperatur beständiger Polymerschaum. PU-Dämmprodukte gibt es in Form von Platten mit Aluminium-oder Mineralvlies- Deckschichten, als Verbundelemente mit zusätzlichen Funktionsschichten (z. B. Holzwerkstoffe, Ausbauplatten, Unterdeckbahnen), als Blockware und als Sandwichelemente für den Industriebau. Weitere Informationen über die Vielfalt der PU-Dämmsysteme:

10 2 PU-Dämmelement mit Aluminium-Deckschicht und aufkaschierter Unterdeckbahn. Woran kann man Polyurethan-Hartschaumabfälle erkennen? PU-Hartschaum erkennt man an seiner charakteristischen gelblich-bräunlichen Farbe und seiner feinzelligen Struktur. Die Schaumoberfläche fühlt sich leicht sandig an, die Bruchstücke sind scharfkantig. Typisch für PU Dämmplatten sind Kaschierungen aus Alu- /Aluverbundfolien oder Mineralvlies, die manchmal bedruckt sind. Dies gilt nicht für PU- Blockschaum, der grundsätzlich ohne Beschichtungen hergestellt wird. PU-Hartschaum gehört nicht zu Kunststoffschäumen, die eine weiße, dunkelgraue, hellgrüne, blaue, violette oder rosa Farbgebung oder ein schwarzgrau-weißes Dalmatiner- Muster haben. Wie unterscheidet sich PU-Hartschaum von Polystyrol-Hartschaum (EPS und XPS)? Die chemischen und physikalischen Eigenschaften von PU-Hartschaum unterscheiden sich grundsätzlich von anderen Kunststoffschäumen wie z. B. Polystyrol-Hartschaum. Im Gegensatz zu Polystyrol schmilzt PU nicht und wird von Lösungsmitteln nicht angegriffen oder aufgelöst. Die Löslichkeit von Polystyrol in Lösungsmitteln wie z. B. Aceton oder Ethylacetat ist ein zuverlässiges Unterscheidungsmerkmal.

11 3 Enthält PU-Hartschaum das Flammschutzmittel HBCD? Nein - weder in der Vergangenheit noch heute. Dämmstoffe aus PU-Hartschaum enthalten kein HBCD oder andere als SVHC klassifizierte Stoffe. Für die Herstellung von PU- Dämmstoffen wurde nie das Flammschutzmittel HBCD verwendet. Deshalb betrifft die aktuelle Abfalleinstufung von Polystyrol-Hartschaum (EPS und XPS) mit HBCD nicht PU- Dämmstoffe. Sind PU-Dämmstoffabfälle gefährlicher Abfall? Nein. PU-Dämmstoffabfälle sind nicht als gefährlich eingestuft. Sie müssen nicht getrennt gesammelt werden. Sie können zusammen mit dem Hausmüll oder als gemischte Bau- und Abbruchabfälle thermisch verwertet werden. Es besteht keine rechtliche Grundlage, die Annahme von PU-Dämmstoffabfällen zu verweigern. Dämmstoffabfälle aus PU-Hartschaum - erkennbar an der gelb-bräunlichen Farbe und leicht sandigen Oberfläche. Welchen Abfallschlüssel haben PU-Dämmstoffabfälle? Die Abfallschlüsselnummer von Dämmmaterial aus Polyurethan-Hartschaumabfällen lautet AVV , d. h. PU-Dämmmaterial ist kein gefährlicher Abfall. Wichtig: Sie können zusammen mit dem Hausmüll bzw. als hausmüllähnlicher Abfall (AVV ) oder als gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV ) einer thermischen

12 4 Verwertung in jeder Hausmüllverbrennungsanlage oder jedem Müllheizkraftwerk verwertet werden. Im Gegensatz zu Polystyrol-Hartschaum müssen PU-Dämmstoffabfälle nicht getrennt gesammelt werden. Preislisten von Entsorgungsfirmen, die PU-Dämmstoffabfälle als gefährlichen Abfall einstufen sind falsch. Können PU-Dämmstoffabfälle recycelt werden? Ja. Saubere Verschnittreste und Produktionsabfälle werden beispielsweise zu Bauelementen recycelt, die in Fassaden oder im Dach als Anschlussdetails, Profile oder Leisten eingesetzt werden. Sie lassen sich wie Holz bearbeiten, sind alterungsbeständig, feuchtigkeitsresistent und formstabil. Nicht verunreinigtes PU-Hartschaum Material kann also sortenrein gesammelt und dem Recycling zugeführt werden. Traufbohle aus recyceltem PU-Hartschaum.

13 5 Was können Handwerker tun, wenn ein Entsorger die Annahme von PU- Dämmstoffabfällen verweigert? Zunächst ist es wichtig, dass der Entsorger zwischen HBCD-haltigen Polystyrol-Abfällen und PU unterscheidet. Tut er dies nicht und verweigert die Annahme von PU generell, empfehlen wir, ihn auf die Abfallschlüsselnummer von PU-Dämmstoffabfällen hinzuweisen. Sie können den Entsorger dahingehend unterstützen, indem Sie Informationen vorhalten, aus denen hervorgeht, dass PU-Dämmmaterialein kein gefährlicher Abfall sind und es keine rechtliche Grundlage gibt, die Annahme zu verweigern. Diese Fakten sind wichtig: Die Einstufung von Abfällen richtet sich nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV ( abfallverzeichnis-verordnung_2016.pdf). Nach AVV ist Polyurethan-Hartschaum dem Abfallschlüssel zugeordnet. Ein Entsorger kann also die Klassifizierung des Abfalls nicht vorgeben. Im Technischen Produktdatenblatt des Herstellers sind die Informationen zur Verwertung und Entsorgung des Produkts aufgeführt. Wir empfehlen, das Technische Produktdatenblatt bei Bedarf dem Entsorger vorzulegen. Für Dämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum liegen Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs) nach ISO und EN vor. Herausgeber ist das Institut Bauen und Umwelt e. V. IBU. Sie enthalten Informationen über die Grundstoffe, Inhaltsstoffe und Entsorgung von PU-Dämmstoffen. Die EPDs können von der IVPU Website heruntergeladen werden: Auch das Umweltsiegel pure life bestätigt, dass Dämmprodukte aus Polyurethan- Hartschaum HBCD-frei sind. Weitere Informationen: Welche Lösungsvorschläge der Verbände der Entsorgungswirtshaft sind im Gespräch? Als Folge der Einstufung von HBCD-haltigen Polystyrol als gefährlichen Abfall ist ein Entsorgungsengpass eingetreten. Die Verbände der Entsorgungswirtschaft wie auch die Handwerksverbände fordern die Länder deshalb auf, Maßnahmen zu ergreifen, um eine geordnete Entsorgung zu ermöglichen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.v. bringt in diesem Zusammenhang ein Drei-Punkte-Programm ins Gespräch. - Anlagengenehmigungen für Müllverbrennungsanlagenbetreiber und vorgelagerte

14 6 Entsorger erleichtern, sofern die jeweilige Abfallverbrennungsanlage die technischen Voraussetzungen erfüllt. - Zulässige Mischungsanteile erhöhen: Abfälle nach Abfallschlüssel AVV gemischte Bau- und Abbruchabfälle sollten bis zu Mischungsanteilen von 10 Volumenprozent von HBCD-haltigem Dämmstoff im Gemisch als nicht gefährlicher Abfall der Entsorgung zugeführt werden dürfen. - Vorbehandlung für bestimmte gefährliche Abfälle mit Abfallschlüssel AVV *. Weitere Informationen: BDE Deutsche Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.v. Loesung.pdf ITAD Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.v. Wo findet man schnell weitere Informationen über Dämmstoffe aus Polyurethan- Hartschaum (PU)? Stellungnahme des IVPU zur Entsorgung von PU-Dämmstoffabfällen abfaellen_aus_pu-hartschaum.pdf Website des IVPU - Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. Website der ÜGPU Überwachungsgemeinschaft polyurethan-hartschaum e. V. Grüner Leitfaden für Bauherren und Sanierer Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs) für PU-Dämmstoffe IVPU - Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. Im Kaisemer 5, Stuttgart ivpu@ivpu.de Oktober 2016

2. Wie viel HBCD-haltiges Polystyrol fällt in Deutschland an?

2. Wie viel HBCD-haltiges Polystyrol fällt in Deutschland an? Q&A Antworten auf häufige Fragen Stand: 13. Oktober 2016 Entsorgung von HBCD-haltigem Polystyrol (Styropor) basierend auf einer Kundeninformation der EEW Energy from Waste GmbH 1. Was ist HBCD? HBCD steht

Mehr

R U N D S C H R E I B E N N R. 07 / 2016 IVPU Stellungnahme zur Entsorgung von Dämmstoffabfällen aus Polyurethan-Hartschaum

R U N D S C H R E I B E N N R. 07 / 2016 IVPU Stellungnahme zur Entsorgung von Dämmstoffabfällen aus Polyurethan-Hartschaum Verteiler: IVPU Mitgliedsfirmen - Geschäftsleitung / Hauptansprechpartner - IVPU Brand Ausschuss - IVPU SK Marketingkampagne - IVPU Technischer Ausschuss - IVPU Umwelt Ausschuss - IVPU Verarbeiterkreis

Mehr

Informationsblatt zu HBCD haltigen Polystyrol und HBCD - freien Polyurethan- Hartschaum (PU)

Informationsblatt zu HBCD haltigen Polystyrol und HBCD - freien Polyurethan- Hartschaum (PU) Otto Schmidt Recycling GmbH Postanschrift: Postfach 302 D-86803 Buchloe Hausanschrift: Winkeläcker Str. 10 D-86807 Buchloe Ansprechpartner: Bereich/Zeichen: M. Dietrich Vertrieb Telefon: (08241) 96 72-27

Mehr

FAQs zum Thema Entsorgung von LUX ELEMENTS Hartschaum-Trägermaterial mit und ohne HBCD

FAQs zum Thema Entsorgung von LUX ELEMENTS Hartschaum-Trägermaterial mit und ohne HBCD Seite 1/5 A Weshalb gibt es neuerdings erhöhte Anforderungen an die Entsorgung von LUX ELEMENTS Hartschaum-Trägermaterial mit HBCD als Flammschutzmittel? Um Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen zu

Mehr

Entsorgung von EPS/Styropor

Entsorgung von EPS/Styropor Entsorgung von EPS/Styropor Informationen zur Verwertung/Entsorgung von EPS (Styropor ) HBCD-Verbot und neues Flammschutzmittel Update: 01.12.2016 Verwertung/Entsorgung von EPS mit/ohne HBCD Empfehlungen

Mehr

Entsorgung HBCD-haltiger Materialien in Rheinland-Pfalz

Entsorgung HBCD-haltiger Materialien in Rheinland-Pfalz Entsorgung HBCD-haltiger Materialien in Rheinland-Pfalz Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) Stand: 27.10.2016 Seit Frühjahr 2016 gilt für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) als persistenter

Mehr

Richtiger Umgang mit Dämmstoffen bei der Entsorgung aus Sicht des Industrieverbandes Hartschaum e.v. (IVH)

Richtiger Umgang mit Dämmstoffen bei der Entsorgung aus Sicht des Industrieverbandes Hartschaum e.v. (IVH) Richtiger Umgang mit Dämmstoffen bei der Entsorgung aus Sicht des Industrieverbandes Hartschaum e.v. (IVH) Industrie- und Handelskammer Düsseldorf 14.12.2016 24.11.2016 1 EPS-Hersteller 14 EPS-Hersteller

Mehr

FAQs zum Thema Entsorgung von EPS-Dämmplatten mit und ohne HBCD

FAQs zum Thema Entsorgung von EPS-Dämmplatten mit und ohne HBCD FAQs zum Thema Entsorgung von EPS-Dämmplatten mit und ohne HBCD Häufig gestellte Fragen zur Entsorgung/zum Recycling von EPS-Dämmplatten mit oder ohne HBCD 1. Weshalb gibt es neuerdings erhöhte Anforderungen

Mehr

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin Entsorgungspartnerschaft MV Staatliche Ämter für

Mehr

Entsorgung von EPS-Abfällen

Entsorgung von EPS-Abfällen Entsorgung von EPS-Abfällen Aktueller Stand und weitere Entwicklungen BranchenForum 2016: Alles nur Fassade? 24.11.2016 24.11.2016 1 EPS-Hersteller 14 EPS-Hersteller m. 28 Werken sowie Rohstoffhersteller

Mehr

Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen

Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Regierungspräsidien: Freiburg Karlsruhe Stuttgart

Mehr

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Abfallrechtliche Anforderungen zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCDhaltigen Abfällen sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Abfallbehandlungsanlagen

Mehr

SACHSEN-ANHALT. Halle, den 01. Dez. 2016

SACHSEN-ANHALT. Halle, den 01. Dez. 2016 I'. SACHSEN-ANHALT LANDESVERWALTUNGSAMT Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz Halle, den 01. Dez. 2016 Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger

Mehr

Halle, den 05. Jan. 2017

Halle, den 05. Jan. 2017 LANDESVERWALTUNGSAMT Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz Halle, den 05. Jan. 2017 Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Abfälle Umsetzung

Mehr

Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen

Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Regierungspräsidien: Freiburg Karlsruhe Stuttgart

Mehr

golstadt; * (Polystyrol, Dämmmaterialien Ab dem (EG) Nr. Parlaments das Euro- päische 2016 als behandelt in diesem führen.

golstadt; * (Polystyrol, Dämmmaterialien Ab dem (EG) Nr. Parlaments das Euro- päische 2016 als behandelt in diesem führen. Information zur Abfallwirtschaft im Zweckverband golstadt; Müllverwertungsanlage In- 1. Ausgangssituation Entsorgung von HBCDD-haltigegefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält AVV Polystyrol-Dämmstoffen,

Mehr

Hinweise zur Einstufung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen

Hinweise zur Einstufung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen Hinweise zur Einstufung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen Stand: 12.10.2016 Ab dem 30.09.2016 gilt die Verordnung (EU) 2016/460 zur Änderung der sogenannten POP-Verordnung. Danach unterliegen Abfälle,

Mehr

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis- Verordnung

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis- Verordnung Bundesrat Drucksache 752/16 (Beschluss) 16.12.16 Verordnungsentwurf des Bundesrates Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis- Verordnung A. Problem und Ziel Im Beschluss der Kommission

Mehr

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) Bundesrat Drucksache 752/2/16 15.12.16 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung -

Mehr

POP-ABFALL-ÜBERWV. Thomas Schilling Business Development Manager 1

POP-ABFALL-ÜBERWV. Thomas Schilling Business Development Manager 1 POP-ABFALL-ÜBERWV Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung Thomas Schilling 28.07.2017 Business

Mehr

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) Bundesrat Drucksache 752/16 09.12.16 Verordnungsantrag des Saarlandes Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) A.

Mehr

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Deutscher Industrie- und Handelskammertag 19.05.2017 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 Stellungnahme zum BMUB-Referentenentwurf Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und

Mehr

Energetische Verwertung HBCD-haltiger Dämmstoffe im MHKW Ludwigshafen von Dr. Thomas Grommes, Geschäftsführer GML Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk

Energetische Verwertung HBCD-haltiger Dämmstoffe im MHKW Ludwigshafen von Dr. Thomas Grommes, Geschäftsführer GML Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Energetische Verwertung HBCD-haltiger Dämmstoffe im MHKW Ludwigshafen von Dr. Thomas Grommes, Geschäftsführer GML Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH ENERGETISCHE VERWERTUNG HBCD-HALTIGER

Mehr

Novelle der Gewerbeabfallverordnung - Auswirkung auf die Gewerbeabfallentsorgung des Landkreises Karlsruhe

Novelle der Gewerbeabfallverordnung - Auswirkung auf die Gewerbeabfallentsorgung des Landkreises Karlsruhe Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: 43.3-729.902-3562846 Sitzungsvorlage AUT/30/2017 Novelle der Gewerbeabfallverordnung - Auswirkung auf die Gewerbeabfallentsorgung des Landkreises

Mehr

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand:

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand: POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand: 17.07.2017 1 Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen

Mehr

HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten - ein neuer gefährlicher Abfall

HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten - ein neuer gefährlicher Abfall HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten - ein neuer gefährlicher Abfall Informationsveranstaltung der SBB Ariane Blaschey Abteilung Abfallwirtschaft Prokuristin Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Tel. (0331)

Mehr

POP - Abfälle. Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)

POP - Abfälle. Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) POP - Abfälle Die Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung vom 17.07.2017

Mehr

Mineralische Bauabfälle Monitoring Daten zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr Kreislaufwirtschaft Bau

Mineralische Bauabfälle Monitoring Daten zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr Kreislaufwirtschaft Bau Mineralische Bauabfälle Monitoring 2006 Daten zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2006 Kreislaufwirtschaft Bau 2 Kreislaufwirtschaft Bau Bundesverband Baustoffe Steine und Erden

Mehr

- Zertifizierung Energieaudit 16247

- Zertifizierung Energieaudit 16247 Übersicht Consulticstudie 2014 EPS - Qualitäten aus Abbruch, Rückbau Qualitäten vor und nach Behandlung Technik POWERBRUSH EPS Reinigungsanlage Beispiel: Renovierung Flachdach in Erfurt Mengenentwicklung

Mehr

Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien. aus der Sicht eines Betreibers einer Entsorgungsanlage

Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien. aus der Sicht eines Betreibers einer Entsorgungsanlage Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien aus der Sicht eines Betreibers einer Entsorgungsanlage Auf der Basis der aktuellen POP-Abfall-ÜberwV mit Inkrafttreten zum 01.08.2017 REMONDIS GmbH & Co. KG, Region

Mehr

Die neue Gewerbeabfallverordnung und die POP-Abfallüberwachungsverordnung

Die neue Gewerbeabfallverordnung und die POP-Abfallüberwachungsverordnung Die neue Gewerbeabfallverordnung und die POP-Abfallüberwachungsverordnung Ramona Hein Diplomingenieurin für Verfahrenstechnik Abschnittsleiterin für den Bereich Abfallüberwachung im Referat 23 Kreislauf-

Mehr

Entsorgung von EPS-Baustellenabfällen

Entsorgung von EPS-Baustellenabfällen Entsorgung von EPS-Baustellenabfällen Status quo und Perspektiven Ulrich Meier Fließestrichforum 2017 24. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Ulrich Meier Entsorgung von EPS-Baustellenabfällen Fließestrichforum 2017

Mehr

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Dämmsysteme Folientechnik Verpackungssysteme

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Dämmsysteme Folientechnik Verpackungssysteme GmbH & Co. KG Postfach 1 94131 Röhrnbach Kundenmitteilung Deching 3 94133 Röhrnbach Telefon: +49 (0)8582/809-346 Telefax: +49 (0)8582/979 707-39 Internet: www.bachl.de E-Mail: wolfgang.rieck @bachl.de

Mehr

Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung

Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /

Mehr

STELLUNGNAHME 19/05/2017. Hintergrund

STELLUNGNAHME 19/05/2017. Hintergrund Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (POP-Abfall-Überwachungs-VO)

Mehr

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14127 02.02.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5456 vom 19. Dezember 2016 der Abgeordneten Holger Ellerbrock, Dietmar Brockes,

Mehr

zur Eingruppierung des Flammschutzmittels HBCD als gefährlicher Abfall zum Brandschutz nach Bauordnungsrecht

zur Eingruppierung des Flammschutzmittels HBCD als gefährlicher Abfall zum Brandschutz nach Bauordnungsrecht Die Wohnungswirtschaft Deutschland GdW Information 152 Verwendung von Polystyrol als Dämmstoff - - zur Eingruppierung des Flammschutzmittels HBCD als gefährlicher Abfall zum Brandschutz nach Bauordnungsrecht

Mehr

Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern

Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern Bayerisches Landesamt für Umwelt Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern Die folgenden mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz abgestimmten Vollzugshinweise

Mehr

s mu1+ auf Anwendungen in Textilbeschichtungen für Möbelbezugsstoffe, Matratzen, Vorhänge, Wandverkleidungen und Heimtextilien.

s mu1+ auf Anwendungen in Textilbeschichtungen für Möbelbezugsstoffe, Matratzen, Vorhänge, Wandverkleidungen und Heimtextilien. STAATSI\ I N I STERI U I\4 Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM Postfach 100510 0107ôDresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von- Li ndena u-platz

Mehr

RECYCLING VON DÄMMSTOFFEN AUS EXPANDIERBAREM POLYSTYROL-HARTSCHAUM EPS

RECYCLING VON DÄMMSTOFFEN AUS EXPANDIERBAREM POLYSTYROL-HARTSCHAUM EPS RECYCLING VON DÄMMSTOFFEN AUS EXPANDIERBAREM POLYSTYROL-HARTSCHAUM EPS Guido Brohlburg Inhaber Brohlburg Dämmstoff- u. Recyclingwerke GmbH & Co KG, Andernach 28.05.2014 BROHLBURG DÄMMSTOFF- U. RECYCLINGWERKE

Mehr

Qualitätsrichtlinien für Dämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU-Hartschaum) zur Verwendung. in Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS)

Qualitätsrichtlinien für Dämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU-Hartschaum) zur Verwendung. in Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) Qualitätsrichtlinien für Dämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU-Hartschaum) zur Verwendung in Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) Herausgegeben von: Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e. V. Industrieverband

Mehr

Entsorgungsmöglichkeiten für gefährliche und nicht gefährliche Polystyrolabfälle

Entsorgungsmöglichkeiten für gefährliche und nicht gefährliche Polystyrolabfälle Entsorgungsmöglichkeiten für gefährliche und nicht gefährliche Polystyrolabfälle Aus Sicht der Berlin Recycling Aufbereitungsanlagen und Umschlagsplätze Inhaltsverzeichnis 2 1. Erfahrungen aus dem Zeitraum

Mehr

Recycling von Dämmstoffen und Rückbau von WDVS. Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Lochhamer Schlag Gräfelfing

Recycling von Dämmstoffen und Rückbau von WDVS. Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Lochhamer Schlag Gräfelfing Recycling von Dämmstoffen und Rückbau von WDVS Typische Dämmstoffe Quelle: FIW München Dämmstoffmarkt in Deutschland (2012) Dämmstoffmarkt in Deutschland (2012) Kunststoffmarkt in Deutschland (2012) Abfallbilanz

Mehr

Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen

Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen Einstufung und Entsorgung von POP-Abfällen Foliensatz zur Informationsveranstaltung von RP Darmstadt + IHK Wiesbaden am 26. September 2017 Jan Cronjaeger Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung IV Arbeitsschutz

Mehr

Hinweise zur Handhabung POP- / HBCD-haltiger Abfälle

Hinweise zur Handhabung POP- / HBCD-haltiger Abfälle Darmstadt Gießen Kassel Hinweise zur Handhabung POP- / HBCD-haltiger Abfälle Stand: 13.11.2017 INHALTSÜBERSICHT 1. RECHTSGRUNDLAGE... 2 2. POP / HBCD... 2 BEGRIFFSDEFINITION... 2 POP-HALTIGE ABFÄLLE I.

Mehr

Verwertung von Gewerbeabfällen in der Praxis Stand und Perspektiven

Verwertung von Gewerbeabfällen in der Praxis Stand und Perspektiven Verwertung von Gewerbeabfällen in der Praxis Stand und Perspektiven Dr. Henner Buhck Kassel, 30. April 2015 Seite 1 Daten & Fakten zur Buhck Gruppe Die Buhck Gruppe: Unternehmen Umweltwirtschaft 100 %

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2016/C 10/04) Inhaber der Zulassung Zulassungsnummer Zugelassene Verwendung. Formulierung von flammhemmendem

(Text von Bedeutung für den EWR) (2016/C 10/04) Inhaber der Zulassung Zulassungsnummer Zugelassene Verwendung. Formulierung von flammhemmendem Beschlüsse zur Erteilung einer Zulassung Nummer des ( 1 ) [Nummer des einfügen] Datum des [Datum des einfügen] Bezeichnung des Stoffs Hexabromcyclododecan (HBCDD) EG-Nr.: 221-695-9 247-148-4 CAS-Nr.: 3194-55-6

Mehr

Grundsätzliche Anmerkungen

Grundsätzliche Anmerkungen 18.05.2017 Industrieverband Hartschaum e.v. Tel: 0 62 21 / 77 60 71 info@agehda.de www.agehda.de Stellungnahme zum Referentenentwurf der Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten

Mehr

Mineralische Bauabfälle Monitoring

Mineralische Bauabfälle Monitoring Mineralische Bauabfälle Monitoring 2010 Kreislaufwirtschaft Bau c/o Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Kochstraße 6 7 10969 Berlin Tel: +49 (0) 30/726 19 99-0 www.kreislaufwirtschaft-bau.de

Mehr

Entsorgungsproblematik von POP-Stoffen am Beispiel von HBCD

Entsorgungsproblematik von POP-Stoffen am Beispiel von HBCD Entsorgungsproblematik von POP-Stoffen am Beispiel von HBCD Klaus Nagel Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ref. 25 Kommunale Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik Entsorgung von Abfällen

Mehr

Der Vollzug [der neuen Gewerbeabfallverordnung] im Land - Die behördliche Brille

Der Vollzug [der neuen Gewerbeabfallverordnung] im Land - Die behördliche Brille Der Vollzug [der neuen Gewerbeabfallverordnung] im Land - Die behördliche Brille Die Gewerbeabfallverordnung Was ist neu? Was ist zu beachten? Rostock 5. Oktober 2017 Übersicht A. Kurze Einführung aus

Mehr

Abfallwirtschaft im gewerblichen Bereich

Abfallwirtschaft im gewerblichen Bereich Neuregelungen in der Abfallentsorgung -Abfallbewirtschaftung- Tipps und Empfehlungen für Handwerksunternehmen 21.05.2014 1. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz -KrWG- 2. Nachweisführung bei der Entsorgung von

Mehr

Anhang SAMMELN zum Zertifikat eines Entsorgungsfachbetriebes T Ü O

Anhang SAMMELN zum Zertifikat eines Entsorgungsfachbetriebes T Ü O Dok.-Nr.: A418 Rev.-Nr.: 06 Seite 1 von 5 Anhang Nr. 1 Zertifizierte abfallwirtschaftliche ätigkeit Sammeln Zertifizierter Standort des Efb Firmenname Ganz Rohstoffe GmbH (Firmenbezeichnung) Strasse Fritschlachweg

Mehr

Mineralische Bauabfälle Monitoring 2016

Mineralische Bauabfälle Monitoring 2016 Kreislaufwirtschaft Bau Mineralische Bauabfälle Monitoring 2016 Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2016 TRÄGER DER INITIATIVE Bundesverband Baustoffe Steine und Erden

Mehr

Mineralische Bauabfälle Monitoring 2012

Mineralische Bauabfälle Monitoring 2012 Mineralische Bauabfälle Monitoring 2012 Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2012 Mineralische Bauabfälle Monitoring 2012 1 2 Monitoring-Berichte Seit über 18 Jahren

Mehr

Entsorgungshinweise für Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltige Abfälle

Entsorgungshinweise für Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltige Abfälle LANDESVERWALTUNGSAMT Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz Entsorgungshinweise für Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltige Abfälle (Stand 23.02.2018) Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004

Mehr

Bau- und Abbruchabfälle: Polystyrol-Dämmmaterialien. Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen und Abfallgemischen

Bau- und Abbruchabfälle: Polystyrol-Dämmmaterialien. Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen und Abfallgemischen Bau- und Abbruchabfälle: Polystyrol-Dämmmaterialien Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen und Abfallgemischen Essen, den 22.12.2016 von Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), und Rechtsanwalt Moritz

Mehr

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung Was Sie jetzt tun können

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung Was Sie jetzt tun können Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung Was Sie jetzt tun können Die Novelle der Gewerbeabfall-Verordnung (GewAbfV) tritt am 1. August 2017 in Kraft. Die Novelle soll die stoffliche Verwertung (Recycling)

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/2200 15. Wahlperiode 02-10-17 Große Anfrage der Abgeordneten des SSW Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein Federführend ist Drucksache 15/2200 Schleswig-Holsteinischer

Mehr

Mineralische Bauabfälle Monitoring

Mineralische Bauabfälle Monitoring Mineralische Bauabfälle Monitoring 2012 Kreislaufwirtschaft Bau c/o Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Kochstraße 6 7 10969 Berlin Tel: +49 (0) 30/726 19 99-0 www.kreislaufwirtschaft-bau.de

Mehr

Der Markt für Gewerbeabfälle in Deutschland: Entsorgungswege, Trends und Potenziale

Der Markt für Gewerbeabfälle in Deutschland: Entsorgungswege, Trends und Potenziale 3. Recycling-Technik 2015 Der Markt für Gewerbeabfälle in Deutschland: Entsorgungswege, Trends und Potenziale Dortmund, 04.11.2015 1 Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen

Mehr

Neue Gewerbeabfallverordnung

Neue Gewerbeabfallverordnung Neue Gewerbeabfallverordnung Ab dem 01.08.2017 tritt die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Die Novelle regelt die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen

Mehr

Müllwelten Fakten, Hintergründe, Beispiele Materialien für Schule und Unterricht

Müllwelten Fakten, Hintergründe, Beispiele Materialien für Schule und Unterricht Müllwelten Fakten, Hintergründe, Beispiele Materialien für Schule und Unterricht Text 2.5 Müllexporte 1 Autor: Redaktion: Ursula Wrobel Herausgeber: Umwelt- und Verbraucherschutzamt Köln 2 Abfall in Europa

Mehr

HBCD-haltige Polystyrolabfälle: Entsorgungswege als nicht gefährlicher Abfall

HBCD-haltige Polystyrolabfälle: Entsorgungswege als nicht gefährlicher Abfall HBCD-haltige Polystyrolabfälle: Entsorgungswege als nicht gefährlicher Abfall Informationsveranstaltung der SBB Ariane Blaschey Abteilung Abfallwirtschaft Prokuristin Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Tel.

Mehr

Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten

Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten Stand: 13. Oktober 2017 1 Vorbemerkung Dieses Merkblatt richtet sich an Bauherrinnen und Bauherren sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die Wohngebäuden

Mehr

Dokumentation der betrieblichen Abfallerfassung nach der Gewerbeabfallverordnung 2017

Dokumentation der betrieblichen Abfallerfassung nach der Gewerbeabfallverordnung 2017 Dokumentation der betrieblichen Abfallerfassung nach der Gewerbeabfallverordnung 017 Übersicht - Checkliste - Erfassung der Abfallströme (nicht gefährliche Abfälle) A Gewerbliche Siedlungsabfälle Stammsitz

Mehr

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen A (Abfallverordnung, VVEA) i.k. 1.1.2016 1 Abfallrechtliche Grundlagen USG Art. 30 32e VVEA Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, Betrieb

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Müllverbrennung und Müllmitverbrennung Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Müllverbrennung und Müllmitverbrennung Deutscher Bundestag WD /18 Müllverbrennung und Müllmitverbrennung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Müllverbrennung und Müllmitverbrennung Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 17. Mai 2018 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr,

Mehr

Erste Vollzugserfahrungen in Rheinland-Pfalz. Abfallrechtliche Verantwortung und Nachweisführung für POP-haltige Abfälle

Erste Vollzugserfahrungen in Rheinland-Pfalz. Abfallrechtliche Verantwortung und Nachweisführung für POP-haltige Abfälle Erste Vollzugserfahrungen in Rheinland-Pfalz Abfallrechtliche Verantwortung und Nachweisführung für POP-haltige Abfälle 05. Dezember 2017, Schloss Waldthausen 05.12.2017 Folie 1 1 Pflichten der Erzeuger

Mehr

Mehr Wohnbehaglichkeit und bessere Raumluftqualität

Mehr Wohnbehaglichkeit und bessere Raumluftqualität I N F O R M A T I O N für die F A C H P R E S S E 12. Oktober 2016 Mehr Wohnbehaglichkeit und bessere Raumluftqualität Das Umweltsiegel pure life steht für Sicherheit bei der Planung mit emissionsarmen

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT Gruppensicherheitsdatenblatt

SICHERHEITSDATENBLATT Gruppensicherheitsdatenblatt METZ EPS-Hartschaumzuschnitte Niedere Klinge 25 D-74376 Gemmrigheim Tel +49(0)7143-969098-0 Fax +49(0)7143-969098-99 info@metz-styropor.de www.metz-styropor.de SICHERHEITSDATENBLATT Gruppensicherheitsdatenblatt

Mehr

Inhalt und Hintergrund der POP-Verordnung

Inhalt und Hintergrund der POP-Verordnung Mareike Walther FG III 1.5 Kommunale Abfallwirtschaft, Gefährliche Abfälle, Anlaufstelle Basler Übereinkommen Veranstaltung der SBB Der richtige Umgang mit der POP-Verordnung Potsdam, den 1 Gliederung

Mehr

1. Tag: Wissenswertes zum Thema Abfallrecht mit Bezug zu Bautätigkeiten. Erfahrungsaustausch der Auditoren 11. /12.

1. Tag: Wissenswertes zum Thema Abfallrecht mit Bezug zu Bautätigkeiten. Erfahrungsaustausch der Auditoren 11. /12. 1. Tag: 11.05.2017 Wissenswertes zum Thema Abfallrecht mit Bezug zu Bautätigkeiten Inhalt Kurzvortrag Abfallrecht 1. Europäisches Recht - Grundlagen EU - Kreislaufwirtschaftspaket Anforderung an die Kreislaufwirtschaft

Mehr

Riemeier Containerdienst GmbH

Riemeier Containerdienst GmbH Name des Entsorgungsfachbetriebes: Riemeier Containerdienst GmbH 1. Standort (bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Bad Salzuflen 1.2 Straße:

Mehr

TECHNISCHES INFORMATIONSBLATT

TECHNISCHES INFORMATIONSBLATT TECHNISCHES INFORMATIONSBLATT (Extrudierter Polystyrolhartschaum (XPS), flammhemmende Qualität) 1. Bezeichnung des Stoffs und Firmenbezeichnung 1.1 Bezeichnung des Stoffs Produktname: Produktart: XPS-Hartschaumplatten

Mehr

HBCD-Abfälle Umgang und Entsorgung

HBCD-Abfälle Umgang und Entsorgung HBCD-Abfälle Umgang und Entsorgung Klaus Nagel Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ref. 25 Kommunale Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik Was ist das Problem? 30.9.2016 Grenzwert POP-V für

Mehr

Annahmekatalog gem. Abfallverzeichnisverordnung AVV

Annahmekatalog gem. Abfallverzeichnisverordnung AVV Annahmekatalog gem. Abfallverzeichnisverordnung AVV X Beschränkung auf angekreuzte Abfallarten gemäß nachfolgender Tabelle ( und ) Bitte Zutreffendes in der Spalte der Standort-Nr. ankreuzen (1 bis 4)

Mehr

Fritz Eckhardt KG Prinzenstraße 58, D Schwelm

Fritz Eckhardt KG Prinzenstraße 58, D Schwelm Entsorgernummer: E95495441 Beförderernummer: E95480863 Seite: 1 von 5 Erlaubnis zum Einsammeln, Befördern, und von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen nach 54 Abs. 1 KrWG vom 15.12.2014, Az.:

Mehr

Dokumentation der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß GewAbfV

Dokumentation der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß GewAbfV Dokumentation der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß GewAbfV 1. Werden folgende Abfallfraktionen im Betrieb getrennt gesammelt und einer Vorbereitung zur Wiederverwertung ( 3 Abs. 24 KrWG)

Mehr

Die novellierte GewAbfV - Die wesentlichen Neuerungen

Die novellierte GewAbfV - Die wesentlichen Neuerungen Die novellierte - Die wesentlichen Neuerungen Symposium Recycling und hochwertige Verwertung mit der neuen des bvse 27. Juni 2017 in Bonn Dr. Jean Doumet Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau

Mehr

BDSAV. Die Umwelt klar im Vorteil. Effektive Schadstoffbeseitigung bei gleichzeitiger Energiegewinnung

BDSAV. Die Umwelt klar im Vorteil. Effektive Schadstoffbeseitigung bei gleichzeitiger Energiegewinnung Bundesverband Deutscher Sonderabfallverbrennungs- BDSAV Anlagen e.v. BDSAV Die Umwelt klar im Vorteil Effektive Schadstoffbeseitigung bei gleichzeitiger Energiegewinnung Vorteil 1: Sicherung des Industriestandortes

Mehr

SBB-Veranstaltung Entsorgung von HBCD-haltigen Polystyrolabfällen aus dem Baubereich

SBB-Veranstaltung Entsorgung von HBCD-haltigen Polystyrolabfällen aus dem Baubereich Sammelnachweise Erfahrungen aus Straßenkontrollen Aspekte POP-Abfall-Überwachungs- Verordnung SBB-Veranstaltung Entsorgung von HBCD-haltigen Polystyrolabfällen aus dem Baubereich Dipl.-Ing. Ulf Berger

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: PÜG Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbh 1.2 Straße: Frickestraße 2 1.3 Staat: Deutschland Bundesland: BW Postleitzahl: 04105 Ort: Leipzig

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich

Mehr

Bau- und Abbruchabfälle als bedeutende Sekundärrohstoffquelle

Bau- und Abbruchabfälle als bedeutende Sekundärrohstoffquelle Bau- und Abbruchabfälle als bedeutende Sekundärrohstoffquelle Ministerialdirigent Vortrag auf der Informationsveranstaltung Stoffstrommanagement Bau- und Abbruchabfälle Impulse für Rheinland-Pfalz am 4.

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen. 6. Prüfungsdatum: /

Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen. 6. Prüfungsdatum: / 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: bvse - Entsorgergemeinschaft e. V. 1.2 Straße: Fränkische Straße 2 1.3 Staat: D Bundesland: NW Postleitzahl: 53229 Ort: Bonn 10346 SAMMELN

Mehr

Beseitigung. Beseitigung. Verwertung Insgesamt. Deponie Verbrennung Behandlung

Beseitigung. Beseitigung. Verwertung Insgesamt. Deponie Verbrennung Behandlung Aufkommen, und von Abfällen im Jahr 1999 (1000 t) Aufkommen Insgesamt Deponie Verbrennung Behandlung Thermische (Feuerung) Stoffliche squote Insgesamt 1) 405 062 134 630 115 932 12 880 5 818 270 433 2

Mehr

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen

Mehr

Lagerhaus Lübeck Dr. Pleines GmbH & Co. KG - Umschlagen nicht gefährlicher Abfälle. Kontakt. Informationen zur Anlage. Status: in Betrieb

Lagerhaus Lübeck Dr. Pleines GmbH & Co. KG - Umschlagen nicht gefährlicher Abfälle. Kontakt. Informationen zur Anlage. Status: in Betrieb Umschlagen nicht gefährlicher Abfälle Kontakt Betriebsstätte Lagerhaus Dr. Internet Betreiber Lagerhaus Dr. steil Innenstadt Informationen zur Anlage AnlagenNr 0002 Anlagenbezeichnung Umschlagen nicht

Mehr

Dokumentationshilfe zur Umsetzung der seit gültigen neuen Gewerbeabfallverordnung

Dokumentationshilfe zur Umsetzung der seit gültigen neuen Gewerbeabfallverordnung Dokumentationshilfe Gewerbeabfall verordnung August 2017 Dokumentationshilfe zur Umsetzung der seit 01.08.2017 gültigen neuen Gewerbeabfallverordnung Merkblatt Exklusiv Seit Anfang August gilt die neue

Mehr

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen [Signature] [QR Code] Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen Abfallverordnung, VVEA vom Entwurf vom 14.03.2019 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 4. Dezember

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: EGSH Entsorgergemeinschaft Schleswig-Holstein e.v. 1.2 Straße: Ottostraße 5 1.3 Staat: DE Bundesland: SH Postleitzahl: 24145 Ort:

Mehr

IFAG Praxistipp Nr. 2

IFAG Praxistipp Nr. 2 IFAG Praxistipp Nr. 2 Stand: 21. November 2016 Verpackung und Transport von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens für Abfallarten der Gruppe 18 01 (18 02) des Abfallkataloges (AVV) Handelt es

Mehr

Dokumentation der betrieblichen Abfallerfassung nach der Gewerbeabfallverordnung 2017

Dokumentation der betrieblichen Abfallerfassung nach der Gewerbeabfallverordnung 2017 Dokumentation der betrieblichen Abfallerfassung nach der Gewerbeabfallverordnung 2017 Betriebsdaten Adresse Stammsitz Malerbetrieb NAME -STRASSE - PLZ ORT Datum: Weitere Betriebsstätte ( z.b. Werkstatt,

Mehr

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: bvse - Entsorgergemeinschaft e. V. 1.2 Straße: Fränkische Straße 2 1.3 Staat: D Bundesland: NW Postleitzahl: 53229 Ort: Bonn 10430 SAMMELN

Mehr

TECHNISCHES INFORMATIONSBLATT

TECHNISCHES INFORMATIONSBLATT SCHWENK Putztechnik GmbH & Co. KG, Hindenburgring 15, 89077 Ulm, Tel. 0731/9341-207, Fax 0731/9341-254 TECHNISCHES INFORMATIONSBLATT (Expandierter Polystyrolhartschaum (EPS), flammhemmende Qualität) Datum

Mehr