Menschenrechtsarbeit
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- Elmar Günther
- vor 7 Jahren
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1 Menschenrechtsarbeit Seminar: Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich (Volker Kaufmann)
2 Nikita Kadan: Procedure Room
3 1. Entstehung der Menschenrechte Naturrecht Aufklärung Liberalismus
4 1. Entstehung der Menschenrechte John Locke Voltaire (François Marie Arouet) Montesquieu (Charles de Secondat) Jean-Jacques Rousseau Immanuel Kant Johann Gottlieb Fichte
5 1. Entstehung der Menschenrechte Magna Charta libertatum 1215 United States Constitution 1789 Verfassung des -Rechtssprechung Deutschen Reiches 1871 GG Art. 1, Abs. 3 -Gesetzgebung -Vollziehende Gewalt Grundrechte -allg. Menschenrechte -politische Rechte des deutschen Bürgers 1789 Déclaration des droits de l'homme et du citoyen Bayern/Baden 1818 Württemberg 1819 Kurhessen / Kursachsen Verfassung der Weimarer Republik 1949 Grundgesetzt für die BRD
6 1. Entstehung der Menschenrechte Sklavereiverbot des Wiener Kongresses 1815 Nürnberger Prozesse Internationales Recht = Souveränität der Einzelstaaten 1899 / 1907 Haager Friedenskonferenzen, Aktivitäten des Völkerbundes
7 1. Entstehung der Menschenrechte Freiheitsrechte Politische Rechte Gleichheitsrechte in -Wirtschaft -Gesellschaft -Kultur Genfer Konvention 1949/51 International Criminal Court Statute / Rome Statute Universal Declaration of Human Rights & UNHCHR 1966 Pakte über wirtschaftliche, soziale, kulturelle, bürgerliche und politische Rechte (treten 1976 in Kraft) International Criminal Court mit Sitz in Den Haag (Niederlande)
8 1. Entstehung der Menschenrechte Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg 1959 Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE, Helsinki) Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - Europarat unterzeichnet, Zusatzprotokolle 1961 Europäische Sozialcharta (ergänzt MRK im soz. Bereich) seit 1965 in BRD
9 2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet, da Verkennung und Mißachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen, frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das höchste Bestreben der Menschheit verkündet worden ist, da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird, da es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Satzung ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei größerer Freiheit zu fördern,
10 2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen, da eine gemeinsame Auffassung über diese Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, proklamiert die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereich ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedstaaten wie der ihrer Oberhoheit unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
11 2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 1: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit Art. 2: Verbot der Diskriminierung Art. 3: Recht auf Leben und Freiheit Art. 4: Verbot der Sklaverei Art. 5: Verbot der Folter Art. 6: Anerkennung als Rechtsperson Art. 7: Gleichheit vor dem Gesetz Art. 8: Anspruch auf Rechtsschutz Art. 9: Schutz vor Verhaftung und Ausweisung Art. 10: Anspruch auf faires Gerichtsverfahren Art. 11: Unschuldsvermutung Art. 12: Freiheitssphäre des Einzelnen Art. 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit Art. 14: Asylrecht Art. 15: Recht auf Staatsangehörigkeit Art. 16: Eheschließung, Familie Art. 17: Recht auf Eigentum Art. 18: Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit Art. 19: Meinungs- und Informationsfreiheit Art. 20: Versammlungsund Vereinigungsfreiheit Art. 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht Art. 22: Recht auf soziale Sicherheit Art. 23: Recht auf Arbeit, gleichen Lohn Art. 24: Recht auf Erholung und Freizeit Art. 25: Recht auf Wohlfahrt Art. 26: Recht auf Bildung Art. 27: Freiheit des Kulturlebens Art. 28: Soziale und internationale Ordnung Art. 29: Grundpflichten Art. 30: Auslegungsregel
12 3. Menschenrechtspolitik 3.1 Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen 3.2 Menschenrechtsschutz in Europa Europarat Europäische Union
13 3.1 Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen Dokumente: Charta der UN (1945): Kapitel 1, Artikel 1, Nr.3 Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele: eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen
14 Organigramm der UN Hauptorgane Generalversammlung Nebenorgane Menschenrechtsrat Sicherheitsrat Friedenssicherungseinsätze von politische Missionen Wirtschafts- und Sozialrat Sekretariat Hohe/r Kommissar/in für Menschenrechte Internationaler Gerichtshof
15 Allgemein: UN- Menschenrechtsrat Bestehend aus 47 Regierungsdelegierten Sitz in Genf Aufgaben/Intervention: Staaten überprüfen und unterstützen Kritik: Entsenden von Berichterstattern Universal Periodic Review-Prozess Mitglieder des Rats fraglich Politische Interessen werden vertreten
16 Allgemein: UN- Sicherheitsrat 15 Mitglieder, davon 5 ständige Sitz New York Aufgaben/Intervention: Schutz der Menschenrechte in Kriegen und bewaffneten Konflikten 1.Friedliche Maßnahmen 2. Militärische Maßnahme
17 Allgemein: Hohe/r Kommissar/in für Menschenrechte Offizielle Vertreter/in für Menschenrechte Sitz in New York Navanethem Pillay Aufgaben/Intervention: Koordination Beratung Initiativrecht Keine Sanktionsmöglichkeit
18 3.1.4 Internationaler Strafgerichtshof Allgemein: Sitz in Den Haag 15 Richter Aufgaben/Intervention: Strafverfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression Kritik: Ohne Ratifizierung keine Gerichtsbarkeit
19 ratifiziert Unterzeichnet
20 3.2 Menschenrechtsschutz in Europa Dokumente: Europarat Europäische Menschenrechtskonvention (1950) Europäische Sozialcharta (1961)
21 3.2.1 Europarat Ministerkomitee Generalsekretär Menschenrechtskommissar Parlamentarische Versammlung Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Kongress der Gemeinde und Regionen Konferenz der INGOs
22 Menschenrechtskommissar Allgemein: Nils Muižnieks Wahl durch Parlamentarische Versammlung Aufgaben/Intervention: Menschenrechtserziehung Unterstützung durch Ratschläge und Auskünfte Benennung von Mängeln in der Praxis Keine Sanktionsmacht, Umsetzung durch Ministerkomittee
23 Allgemein: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 47 unabhängige Richter (aus jeder Vertragspartei) Sitz in Straßburg Aufgaben/Intervention: Strafverfolgung bei Verstoß gegen europäische Menschenrechtskonvention Individualbeschwerden und Staatenbeschwerden Umsetzung der Urteile durch Ministerkomitee
24 Dokumente: Europäische Union Vertrag über die EU (1992) Erklärung des Europäischen Parlaments über Grundrechte und Grundfreiheiten (1989) Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000)
25 Allgemein: Europäische Union Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Aufgaben/Intervention: Anklage von Menschenrechtsverletzungen Gewährleistung Demokratischer Wahlen Abkommen mit Drittstaaten Kritik: Waffenexport Asylpolitik
26 4. Menschenrechtsarbeit
27 4.1 Gründe und Ziele der Menschenrechtsarbeit Gründe: Unterstützung bei der Umsetzung der Konvention viele Staaten halten sich nicht an die Konvention viele Menschenrechtsverletzungen Unterstützung von NGOs nötig, um auf Missstände aufmerksam zu machen Ziele: Universalität dieser Rechte durchsetzen Vorraussetzung für Frieden und Stabilität Schützen der Menschenwürde + freie Entfaltung
28 4.2 Prinzipien der Menschenrechtsarbeit 1. Universalität 2. Globale Arbeit 3. Fokus auf lokale, nationale, regionale und internationale Arbeit 4. Sammlung und Verbreitung von Informationen über Verstöße 5. Unterstützung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen 6. Rechenschaft sichern und Straflosigkeit beenden 7. Unterstützung einer besseren Regierungsführung und Regierungspolitik 8. Beitrag zur Umsetzung der Menschenrechtsabkommen 9. Menschenrechtsbildung und -vermittlung
29 4.3 Menschenrechtler ist/ sind Jede/r Person und Gruppe, die sich für Menschenrechte einsetzt... Können auch Regierungsvertreter, Beamte oder Mitglieder des privaten Sektors sein, Personen verschiedener Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand Zwischenstaatliche Organisiationen in Metropolen, genauso wie Einzelpersonen in ihrer Gemeinde sind staatliche Organisationen und NGOs
30 Kriterien für Menschenrechtler 1. Universalität der Menschenrechte muss akzeptiert werden 2. Who is right and who is wrong does it make a difference? 3. Friedliche Aktionen
31 4.4 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Allgemeines: Nichtstaatliche Organisation unabhängig von Staat und Regierung Gemeinwohl Tätigkeitsebenen: international, national und lokal keine finanziellen Interessen, handeln nicht gewinnorientiert Finanzierung: Mitgliedsbeiträge/ Spenden Förderung aus staatlichen Mitteln: z.b. Oxfam
32 Umwelt und Natur Soziale Gerechtigkeit Menschenrechte Rechte für Lesben Bildung ohne Rassismus
33 Drei Ansätze, um auf die politische Agenda Einfluss zu nehmen: 1. Lobbyismus 2. Teilnahme an Verhandlungen, bei denen es um die Entwicklung globaler Standards und Normen geht 3. NGOs als Dienstleister und Experten
34 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und die Vereinten Nationen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) Artikel 71 der UNO-Charta: Der Wirtschafts- und Sozialrat kann geeignete Abmachungen zwecks Konsultation mit nichtstaatlichen Organisationen treffen, die sich mit Angelegenheiten seiner Zuständigkeit befassen. Solche Abmachungen können mit internationalen Organisationen und, soweit angebracht, nach Konsultation des betreffenden Mitglieds der Vereinten Nationen auch mit nationalen Organisationen getroffen werden. Allgemeiner Status Besonderer Konsultativstatus Listenstatus
35 Assoziierung mit der UNO-Hauptabteilung Presse und Information (DPI) Viele NGOs sind mit der UNO-Hauptabteilung Presse und Information (DPI) assoziiert DPI hilft diesen NGOs, Zugang zu Informationen über die vielfältigen Arbeitsbereiche der Vereinten Nationen zu bekommen und der Bevölkerung somit ein besseres Verständnis der Aufgaben und Ziele der Weltorganisation zu ermöglichen. breites oder fachspezifisches Publikum wie Pädagogen, Vertreter der Medien, politische Entscheidungsträger und die Wirtschaft soll erreicht werden Informationsprogramme über UNO-Aktivitäten sollen wirkungsvoll verbreitet werden (Veröffentlichung von Nachrichten, Verlautbarungen und Broschüren, Organisation von Konferenzen, Seminare und Runden Tischen, Zusammenarbeit mit den verschiedenen Medien)
36 4.5 Menschenrechtsarbeit am Beispiel von Amnesty International
37 Wer ist AI? Die größte Menschenrechtsbewegung der Welt mehr als drei Millionen Menschen weltweit unterstützen AI aktiv in über 150 Ländern mehr als Unterstützer bundesweit rund 640 lokale Gruppen (Jugend-, Länder- und Themenkoordinationsgruppen) in Deutschland
38 Grundlagen der Arbeit Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 1: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit Art. 2: Verbot der Diskriminierung Art. 3: Recht auf Leben und Freiheit Art. 4: Verbot der Sklaverei Art. 5: Verbot der Folter Art. 6: Anerkennung als Rechtsperson Art. 7: Gleichheit vor dem Gesetz Art. 8: Anspruch auf Rechtsschutz Art. 9: Schutz vor Verhaftung und Ausweisung Art. 10: Anspruch auf faires Gerichtsverfahren Art. 11: Unschuldsvermutung Art. 12: Freiheitssphäre des Einzelnen Art. 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit Art. 14: Asylrecht Art. 15: Recht auf Staatsangehörigkeit Art. 16: Eheschließung, Familie Art. 17: Recht auf Eigentum Art. 18: Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit Art. 19: Meinungs- und Informationsfreiheit Art. 20: Versammlungsund Vereinigungsfreiheit Art. 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht Art. 22: Recht auf soziale Sicherheit Art. 23: Recht auf Arbeit, gleichen Lohn Art. 24: Recht auf Erholung und Freizeit Art. 25: Recht auf Wohlfahrt Art. 26: Recht auf Bildung Art. 27: Freiheit des Kulturlebens Art. 28: Soziale und internationale Ordnung Art. 29: Grundpflichten Art. 30: Auslegungsregel
39 Entstehung von AI 28. Mai 1961 über die Festnahme von zwei Studenten in Portugal Britische Rechtsanwalt Peter Benenson veröffentlicht einen Artikel in der Wochenzeitung Observer und ruft dazu auf mit Appellschreiben öffentlich Druck auf Regierungen auszuüben und die Freilassung politischer Gefangener zu fordern. Große Ressonanz Juli 1961: die auf ursprünglich ein Jahr angelegte internationale Kampagne soll in eine Organisation umgewandelt werden September 1962 der Name Amnesty International wird festgelegt.
40 Die Arbeit von AI Öffentlichkeitsarbeit Petitionen (Urgent Action) Netzwerke aufbauen Ländergruppen Themengruppen Researcher Campaigner Lobbyarbeit Netzwerkarbeit Öffentlichkeitsarbeit
41 4.5.1 Konkreter Fall REZA SHAHABI Aktionen: 1. Appellbriefe 2. Solidaritätsbriefe 3. Zielgruppenaktionen 4. Öffentlichkeitsarbeit
42 5. Diskussion Können die MR als universell betrachtet werden? In wieweit ist die soziale Arbeit eine Menschenrechtsprofession?
43 Literaturverzeichnis Das Europäische Parlament (2012) Aufl. Luxemburg: Amt für Veröff. der Europ. Union. Frech, Siegfried (Hg.) (2005): Menschenrechte. Schwalbach/Ts: Wochenschau Verl. Simma, Bruno (Hg.) (1998): Menschenrechte. Ihr internationaler Schutz; Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäische Sozialcharta, EU-Grundrechtecharta, Amerikanische Menschenrechtskonvention, Afrikanische Menschenrechtskonvention, Arabische Charta der Menschenrechte, Übereinkommen gegen Frauen- und Rassendiskriminierung, über Minderheitenschutz, gegen Folter und Todesstrafe, über die Rechte des Kindes und Menschen mit Behinderung, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Staatenlosen, Erklärung zur Genomforschung, Europäische Datenschutzkonvention, Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs sowie der Strafgerichte für Jugoslawien und Ruanda, des Hohen Kommissars für Menschenrechte und des Menschenrechtsrats, Verfahrensordnungen; Textausgabe = Diskriminierung Internationale Strafgerichte. 4., neubearb. Aufl., Stand 1. Juli München: Dt. Taschenbuch-Verl. [u.a.]. Bundeszentrale für politische Bildung (1995): Menschenrechte, Dokumente und Deklarationen. Bonn. Pulte, Peter (1976): Menschenrechte. Texte internationaler Abkommen, Pakte u. Konventionen. 2. Aufl. Leverkusen: Heggen
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