Bericht für die Kärntner Landesregierung. Umsetzungsstand des Reformprogrammes Kärnten

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1 Bericht für die Kärntner Landesregierung Umsetzungsstand des Reformprogrammes Kärnten 31. Mai 2016

2 INHALT Inhalt... 2 Vorbemerkung... 5 Übersicht der Reformprozesse... 6 Reformprojekte LH Dr. Peter Kaiser Verfassungs- und Demokratiereform Aufgabenreform Struktur- und Organisationsreform Dienst- und Besoldungsreform Betriebliche Gesundheitsförderung Integrationsleitbild Slowenische Volksgruppe Internationale Beziehungen Innerer Dienst Regierungssitzungen mit Sozialpartnern Reformprogramm Bildung Strategische Landesentwicklung (StraleK) Reformprojekte LHStv. I Dr. in Beate Prettner Reformprogramm Soziales Armutsbekämpfung Mindestsicherung Weiterentwicklung der Pflege Seniorenpolitik Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen Kinder- und Jugendhilfe Frauen und Gleichbehandlung LandesJugendreferat - Jugendpolitik Reformprogramm Gesundheit Gesundheitsförderung Bewegung Suchtprävention/Gesundheitsförderung Gesunde Ernährung Seite 2 von 214

3 13. Chronisch Erkrankte Reformprogramm Gesundheitswesen Reformprogramm Effizienzsteigerung Reformprojekte LHStv. II Dr. in Gaby Schaunig-KANDUT Haushaltsreform Wohnbau Arbeitsmarkt Wirtschaftsstandort Reformprojekte LR Rolf Holub Energie Masterplan (emap) Mobilitätsmasterplan 2035 MoMak Umweltmonitoring und Umweltkontrolle Klimaschutz Naturschutz Reformprojekte LR DI Christian Benger Landestourismusstrategie Novellierung des Kärntner Tourismusgesetzes Stärkung des Radtourismus Umsetzungsprogramm im Tourismus Programm Ländliche Entwicklung Strukturentwicklungskonzept LFS - Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen Regionalitätsoffensive Umsetzungsprogramm in der Land- und Forstwirtschaft Wirtschaftsförderung Startups & Kreativwirtschaft Schwerpunkt regionale Wirtschaft Exportoffensive Umsetzungsprogramm Wirtschaft Kulturstrategie Museenstrategie und Landesmuseum Neu Seite 3 von 214

4 16. Landesausstellung Vernetzung von Kultur & Tourismus Umsetzungsprogramm Kultur Seite 4 von 214

5 VORBEMERKUNG In Umsetzung der Festlegungen des es Kärntner Zukunftskoalition ; Gemeinsam die Zukunft Kärntens gestalten hat die Kärntner Landesregierung ein umfassendes Reformprogramm auf den Weg gebracht. Der vorliegende (Zwischen-)Bericht 1 gibt einen Überblick über die wichtigsten Reform- und Modernisierungsaktivitäten 2 des Landes Kärnten in den Jahren 2013 bis heute und schafft die Grundlage für eine umfassende Evaluierung der Reformbemühungen. Das Land Kärnten muss sich vielfältigen Herausforderungen stellen. Dabei hat allein die Hypo/ HETA Abwicklung mit ihren Folgen eine gigantische (finanzielle) Größenordnung. Aber auch die fortschreitende Technisierung und Globalisierung, eine schwächelnde Konjunktur und der herausfordernde Arbeitsmarkt, die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft und die Zukunft unserer Sozialsysteme sind sehr wichtige Themen. Das vorliegende Reformprogramm Kärnten wählt einen breiten thematischen Ansatz. Das Kernstück bildet die Verfassungs- und Demokratiereform. Der Fokus liegt weiter auf einem sparsamen Umgang mit den Landesfinanzen, auf den wichtigen Bildungs- und Arbeitsmarktthemen, auf den Fragen Soziales, Pflege und Gesundheit, auf der Förderung von Wohnbau und Wirtschaft, auf der Vorreiterrolle in Energie und Mobilität, auf Umwelt, Landesentwicklung, Tourismus, Kultur und Land- und Forstwirtschaft. Zur Stärkung moderner Dienstleistungsstandards werden verschiedene Verwaltungsreformmaßnahmen (Aufgabenreform, Struktur- und Organisationsreform, ) umgesetzt und mit einer umfassenden Haushaltsreform Instrumente für einen wirkungsvolleren Einsatz des Geldes der SteuerzahlerInnen geschaffen. Mit dem Reformprogramm Kärnten werden mehr als 150 politisch gesellschaftliche Zielsetzungen aus elf Themenbereichen (Verfassung, Finanzen, Bildung, Gesundheit, Soziales, Nachhaltigkeit und Energie und Umwelt, Wohnbau, Gemeinden, Arbeit und Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Kunst und Kultur) umgesetzt. Dafür sind mehr als 350 konkrete Projekte auf den Weg gebracht worden. Davon sind mehr als die Hälfte bereits umgesetzt und die weiteren Projekte sind in Umsetzung bzw. bereits teilweise umgesetzt. 1 Dieser Bericht ist durch die engagierte Zusammenarbeit aller beteiligten Regierungsbüros und Abteilungen entstanden. 2 It is not the strongest of the species that survive, nor the most intelligent, it is the one most adaptable to change. (Charles Darwin) Seite 5 von 214

6 ÜBERSICHT DER REFORMPROZESSE Verfassungs- und Demokratiereform Die Kärntner Landesverfassung ( ) wird einer umfassenden Novellierung unterzogen. Das Kernstück dieser Novelle ist die Abschaffung des derzeitigen Proporzsystems unter gleichzeitiger Stärkung des Kärntner Landtages. (Seite 5) Aufgabenreform S T A T U S: Projekt im Plan, teilweise umgesetzt. Der Bereich der Exekutive soll einer Aufgaben- und Strukturreform unterzogen werden, die zu einer wirkungsorientierten Verwaltung führt und im Ergebnis für die BürgerInnen des Landes eine Bürokratie- und Aufgabenreduktion aufweist. (Seite 6) Struktur- und Organisationsreform S T A T U S: Projekt abgeschlossen, Umsetzung im Plan. Der Bereich der Exekutive soll einer Aufgaben- und Strukturreform unterzogen werden, die zu einer wirkungsorientierten Verwaltung führt und im Ergebnis für die BürgerInnen des Landes eine Bürokratie- und Aufgabenreduktion aufweist. Die derzeitigen Landesverwaltungsstrukturen sollen im Jahr 2013 unter Einbeziehung der Personalvertretung und unter Verantwortung des jeweils zuständigen Referenten evaluiert werden. (Seite 6) Dienst- und Besoldungsreform S T A T U S: Projekt abgeschlossen, Umsetzung im Plan. Die Qualität und Effizienzsteigerung der Landesverwaltung soll ( ) ausgebaut werden. (Seite 16) Betriebliche Gesundheitsförderung S T A T U S: Projekt im Plan, teilweise umgesetzt. Der Prävention und Gesundheitsförderung kommt ein besonderer Stellwert zu. (Seite 15) S T A T U S: Projekt im Plan, teilweise umgesetzt. Seite 6 von 214

7 Integrationsleitbild Ein Integrationsleitbild für MigrantInnen nach dem Vorbild anderer Bundesländer ist zu erstellen. (Seite 20) Slowenische Volksgruppe S T A T U S: Projekt im Plan. Der Fortbestand der Glasbena šola soll garantiert werden und eine Eingliederung in die Kärntner Musikschulen angestrebt werden. (Seite 13) Europäischer Volksgruppenkongress des Landes Kärnten; Kulturwoche S T A T U S: Projekt umgesetzt. Wir bekennen uns zur sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Kärnten. ( ) slowenischsprachigen Volksgruppe in Kärnten wird geachtet und gefördert. (Seite 3) Internationale Beziehungen S T A T U S: Laufende Projekte. Zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit werden die gutnachbarschaftlichen Beziehungen in der Alpen Adria Region weiter ausgebaut. (Seite 3) Innerer Dienst S T A T U S: Projekt laufend, Teilprojekte umgesetzt. Die Qualität und Effizienzsteigerung der Landesverwaltung ( ) soll ausgebaut werden. (Seite 16) Regierungssitzungen mit Sozialpartnern S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. ( ) wir laden ( ) die Sozialpartner ( ) dazu ein, gemeinsam mit uns am Aufholprozess für unser Land zu arbeiten. (Seite 4) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Seite 7 von 214

8 Reformprogramm Bildung Bildung und lebenslanges Lernen (LLL) sind die wichtigsten Grundlagen um die Zukunftschancen der Menschen in einer modernen Wissensgesellschaft und im internationalen Wettbewerb zu stärken. Die Koalitionsparteien bekennen sich im Einvernehmen mit den Gemeinden und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie - zum flächendeckenden Ausbau der ganztägigen Kinderbetreuung. Für die Entwicklung der Pflichtschulen ist gemeinsam mit den verschiedenen Schulerhaltern ein Schulstandortkonzept unter Berücksichtigung der demografischen Gegebenheiten sowie bildungswissenschaftlichen Erkenntnisse zu erstellen. Regionalpolitische Effekte sind einzubeziehen, die Zwei- und Mehrsprachigkeit und das Angebot an internationalen Schulen und Kindergärten ist zu fördern. Die duale Lehrlingsausbildung soll gemeinsam mit den Sozialpartnern evaluiert und an die Erfordernisse der Zukunft angepasst werden. Insgesamt ist ein umfassendes Bildungskonzept, das auch den tertiären Sektor umfasst, zu entwickeln. Die Musikschulen sind unverzichtbarer Bestandteil der Bildungslandschaft, die Glasbena šola soll eingegliedert werden. (Seiten 10-13) Mehrsprachigkeit S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Zwei- und Mehrsprachigkeit und das Angebot an internationalen Schulen und Kindergärten ist zu fördern. (Seite 10) Politische Bildung S T A T U S: Projekt umgesetzt. In den Bildungseinrichtungen wird daher ein besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von demokratischen Grundwerten, politischer Bildung, unternehmerischem und ökologischem Grundwissen zu legen sein, weil dies die Grundpfeiler für unser rechtsstaatliches Gesellschaftssystem und für ein nachhaltiges ökologisches Wirtschaften sind. Hierzu sind die LehrerInnen auch entsprechend auszubilden. (Seite 11) S T A T U S: Projekt im Plan, teilweise umgesetzt. Seite 8 von 214

9 Sonderpädagogik und Inklusion Die Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in allen Bereichen der Gesellschaft (auch in den Bildungseinrichtungen) wird im Zusammenspiel mit der Beratungs- und Sozialarbeit ausgebaut. (Seite 12) Time-Out-Gruppen S T A T U S: Projekte umgesetzt, weitere in Umsetzung. Für die Bearbeitung von typischen Schwierigkeiten im Bildungswesen (z. B. Schulabbruch, Verhaltensauffälligkeiten, Motivationsschwierigkeiten) werden entsprechende Maßnahmen umgesetzt; so sollen verstärkt Supportsysteme in Form von SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, BeratungsleherInnen bzw. Lerncoaches zur Unterstützung von PädagogInnen zum Einsatz kommen. (Seiten 10 11) Jugendliche ohne Ausbildung/ Schulabbrecher S T A T U S: Projekt umgesetzt. Ziel muss sein: Kein/e Kärntner Jugendliche/r ohne Pflichtschulabschluss, kein/e Kärntner Jugendliche/r ohne Ausbildung. (Seite 11) Fachhochschule S T A T U S: Projekte intensiv umgesetzt, Teilprojekte in Umsetzung. Insgesamt ist ein umfassendes Bildungskonzept zu entwickeln, das auch den gesamten tertiären Bereich mit unterschiedlichen Angebotsprofilen zwischen Fachhochschulen, Universität und Pädagogischer Hochschule einschließt. Auf eine größtmögliche Nutzung bestehender Synergien ist Wert zu legen und eine regelmäßige Evaluierung der Studienrichtungen mit besonderer Berücksichtigung des Arbeitsmarktes ist durchzuführen. Der Frage der FH-Standorte wird sich die Koalitionsregierung gemeinsam mit den Standortgemeinden und den Sozialpartnern widmen. (Seite 11) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Seite 9 von 214

10 Lebensbegleitendes Lernen/ Erwachsenenbildung Lebensbegleitendes Lernen muss in jeder Gesellschaft und im Leben eines jeden Menschen einen hohen Stellenwert haben. Das Land Kärnten bekennt sich dazu und wird diesen Bereich besonders unterstützen. (Seite 12) Strategische Landesentwicklung (STRALEK) S T A T U S: Laufende Projekte. ( ) Kärnten zu einer zukunftsfähigen Region mit höchster Lebensqualität zu machen und damit den Trend zur Abwanderung aufzuhalten und umzukehren (S4). Gemeinwohl in unserem Land sorgen (S4). Bürgerinnen und Bürger einbinden (S4) Good Governance Open Government (S5) BürgerInnenbeteiligung und Mediation bei Großinfrastrukturvorhaben z.b. Bahn, Straße, Infrastrukturnetzen,.. soll die Akzeptanz erhöhen und dadurch der Ausgleich von Interessen gefunden werden. (Seite 22) Reformprogramm Soziales S T A T U S: Projekt umgesetzt. Leistungen sollen bestmöglich bedarfsgerecht, wirkungsorientiert und sozial gerecht ausgerichtet sein. (Seite 17) Armutsbekämpfung Mindestsicherung S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Eine Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie den Schwächeren hilft und diese gleichberechtigt am Leben teilhaben lässt. Deshalb muss Solidarität und die Förderung des Miteinanders gesellschaftliche Priorität haben. Die Bekämpfung der Armut muss auf mehreren Ebenen (Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, Bildungs-, Familien-, Wohnbaupolitik) ansetzen. Armutsbekämpfung hat, um nachhaltig zu wirken, grundsätzlich das Ziel zu verfolgen, den Betroffenen die Chance zu geben, ihr Leben wieder selbst bewältigen zu können. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen ist eine Evaluierung (und Weiterentwicklung) des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes beabsichtigt. (Seite 17) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Seite 10 von 214

11 Weiterentwicklung der Pflege Die Sicherstellung einer würdevollen Pflege ist eine grundlegende Aufgabe jeder solidarischen Gesellschaft. Der Pflegeregress wird abgeschafft. Es ist ein innovatives Pflegekonzept zu erstellen, das alle Heimbetreiber mit einschließt. Der Ausbau der mobilen, teilstationären und stationären Pflege und Betreuung hat auf der Basis aktualisierter und evaluierter Bedarfs- und Entwicklungspläne stattzufinden. Ziel ist, dass es in Kärnten zukünftig eine unabhängige und weisungsfreie Kontrollinstanz für alle Anliegen im Pflegebereich gibt. (Seiten 18-19) Seniorenpolitik S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Die Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge ist eine der zentrale Aufgabe des Staates. Dazu gehört auch die bestmögliche Betreuung und Unterstützung der älteren Generation. (Seite 18) Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Menschen mit Beeinträchtigungen verdienen die beste Betreuung und Unterstützung. Dies besteht aus maßgeschneiderten Angeboten für die unterschiedlichsten Bedürfnisse. Wichtig ist es, dabei niemanden zu der einen oder anderen Unterstützung zu drängen, sondern weitest möglich die Wahlfreiheit zu erhalten. (Seite 19) Kinder- und Jugendhilfe S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Jedes Kind hat das Recht auf eine intakte Familie. Immer mehr Eltern fühlen sich aber in ihren Erziehungspflichten überfordert. Leider ist dies ein Tabuthema und viele schämen sich zuzugeben, dass sie Hilfe benötigen. Gerade hier ist es wichtig Jungeltern zu bestärken, im Sinne ihrer Kinder, Hilfe anzunehmen. Der Jugendhilfebereich bietet viele Unterstützungen für (werdende) Eltern. Diese gilt es auszubauen, um das Wohl der Kinder zu bewahren. (Seiten 17-18) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Seite 11 von 214

12 Reformprogramm Gesundheit Neben der Heilung und Therapie von Krankheit muss jedoch der Prävention und der Gesundheitsförderung ein besonderer Stellenwert zukommen. Die Erhaltung der Gesundheit und die Vorbeugung vor Krankheiten sind vorrangig zu sehen. Jeder in die Prävention investierte Betrag hat einen doppelten Nutzen, nicht nur für den einzelnen Menschen, weil er hilft, länger gesund zu bleiben, sondern auch für die Sozialversicherungsträger bzw. Länder und Gemeinden, weil letztlich Kosten für Therapie und medizinische Versorgung in einem geringeren Ausmaß notwendig werden. (Seite 15) Gesundheitsförderung Bewegung S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Sport ist Abbild und gleichzeitig Mikrokosmos unserer Gesellschaft. Er hat eine erzieherische, gesundheitsfördernde, gesellschaftlich-soziale und eine wirtschaftliche Funktion. Gerade der Sport bietet Ansatzpunkte für sozialpolitische Aktionen, wie sie in keinem anderen gesellschaftlichen Bereich möglich sind. Vor allem die ehrenamtliche Tätigkeit hat einen hohen Stellenwert und gehört weiter unterstützt und gefördert. Ziel ist ein leistbarer und barrierefreier Zugang zum Sport. Die Koalitionsparteien bekennen sich zur Trias des Spitzen- bzw. Leistungs-, Breiten- und Randsportes und zur dualen Struktur der Dach- und Fachverbände. Ein Sportstättenentwicklungskonzept und Sportstättenbauleitplan ist zu erstellen. Der freie Zugang zu Sportstätten sowie deren nachhaltige Nutzung sind sicherzustellen. (Seiten 15-16) Suchtprävention/Gesundheitsförderung S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Im Bereich des sogenannten Kleinen Glücksspiels verständigen sich die Koalitionsparteien - nachdem es sich dabei um einen vermutlich abgeschlossenen Vergabeprozess handelt - darauf, dass das bestehende Gesetz noch in dieser Gesetzgebungsperiode evaluiert und nach seinen sozialen, kulturellen und finanziellen Auswirkungen beurteilt wird. Dabei müssen Zugangskontrolle und Spielerschutz im Vordergrund stehen. Falls notwendig, werden gesetzgeberische Konsequenzen bis hin zu einem völligen Verbot des kleinen Glücksspiels in Aussicht genommen. (Seite 16) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Seite 12 von 214

13 Gesunde Ernährung Gesunde Ernährung ist Teil der Gesundheitsfürsorge. In Küchen, Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen und Altersheimen soll daher verstärkt Wert auf gesundes, aus biologischem Anbau stammendes, regionales und saisonales Essen gelegt werden. (Seite 16) Chronisch Erkrankte S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. ( )weil letztlich Kosten für Therapie und medizinische Versorgung in einem geringeren Ausmaß notwendig werden. Die Aktivitäten in Richtung Gesundheitsfürsorge und Vorsorgemedizin, beispielsweise Kärngesund, sind daher zu forcieren. (Seite 15) Reformprogramm Gesundheitswesen S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Die Qualitätssteigerungen im Gesundheitswesen sowie die Tatsache, dass wir immer länger leben, bewirken erhöhte Leistungen im Pflegebereich sowie einen steigenden Bedarf in allen Gesundheitsbereichen. Daraus folgen nicht nur enorme Herausforderungen an die Gesundheitseinrichtungen, sondern auch an deren Finanzierung, deren Absicherung in Zukunft Vorrang haben muss. Der Leitsatz dabei muss lauten: Solidarität als Erfolgsprinzip der Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Erweiterung der 15a-BVG-Vereinbarung mit der gemeinsamen Zielsteuerung im Gesundheitswesen sowie mittelfristige Anknüpfung der Entwicklung der Gesundheitsausgaben an die Wirtschaftsleistung von Österreich stellt den finanziellen Rahmen für das Kärntner Gesundheitswesen dar. Damit diese Rahmenvorgaben eingehalten werden können, sind sämtliche Maßnahmen zu treffen, um den Geldmitteleinsatz im Krankenanstaltenbereich unter Aufrechterhaltung des hohen Versorgungsstandards zu optimieren. Eine vernünftige Leistungsangebotsplanung über sämtliche Standorte sowie Standards, die die Häuser untereinander vergleichbar machen, ist anzustreben. Neben qualitativen Überlegungen werden die Einführung eines abgestuften Versorgungsmodells mit Schwerpunktsetzungen in den beiden Versorgungsregionen Kärntens, aber auch die sinnvolle Allokation der Spitzenmedizin, die Implementierung alternativer Versorgungsformen sowie begleitender Maßnahmen im extramuralen Bereich als notwendige Mittel zu sehen sein. Die Versorgungsplanung folgt neben dem Grundsatz der Versorgungsqualität dem Leitgedanken so dezentral wie möglich und so zentral wie nötig. (Seiten 14-15) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Seite 13 von 214

14 Reformprogramm Effizienzsteigerung Die Qualität und Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung soll auch dadurch ausgebaut werden, dass alle Labors des Landes - Lebensmitteluntersuchungsanstalt, Veterinärmedizinische Untersuchungsanstalt und die Umweltlabors zusammengelegt und dem Abteilungsbereich Gesundheit zugeordnet werden, um einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und Synergieeffekte auszuschöpfen.(seite 16) Haushaltsreform S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Die Erlassung eines modernen Landeshaushaltsrechts analog dem Bund (ist) eine Maßnahme, die mehr Transparenz im Landeshaushalt schaffen kann und wird. Dabei soll der Grundsatz der Wirkungsorientierung in der Haushaltsführung in Form von Globalbudgets mit mehr Flexibilität, Eigenverantwortung und Kontrolle schrittweise umgesetzt werden. Die Budgetierung soll künftig nicht mehr bloß ausgabenorientiert und ansatzgebunden, sondern ergebnisorientiert erfolgen. Die Transparenz der Haushaltsführung soll verbessert werden. Auch ein neues doppisches Rechnungswesen mit Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung soll einen erweiterten Einblick in die finanzielle Lage des Landes Kärnten gewährleisten. Auch das Gender Budgeting soll als finanzpolitisches Instrument umgesetzt werden. (Seite 8) Budgetbroschüre S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die BürgerInnen des Landes müssen die Maßnahmen der Budgetpolitik nachvollziehen können, nur so wird es auch Verständnis für Sparmaßnahmen geben. (Seite 8) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Seite 14 von 214

15 Wohnbau Eine gut ausgestattete objektorientierte Wohnbauförderung gekoppelt mit einer bedarfsorientierten und sozial ausgewogenen Subjektförderung sind Garantien einer ausreichenden Wohnversorgung zu leistbaren Preisen und Instrumente für umweltpolitische Zielsetzungen, Dieses Wohnbaumodell ist Konjunkturmotor und Stabilitätsfaktor für die Binnenwirtschaft. Das zentrale Ziel der Wohnbaupolitik ist die Senkung der Mieten. Die gesellschaftspolitischen und demographischen Entwicklungen einerseits, aber auch die Notwendigkeit die Energie- und Klimaziele zu erreichen und nachhaltig zu sichern, machen eine umfangreiche Neubewertung und Anpassung des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes unumgänglich. (Seiten 27-28) Arbeitsmarkt S T A T U S: Projekte im Plan (Vorbegutachtung). Die Lehre ist weiterhin der stabile Faktor gegen Jugendarbeitslosigkeit. (Seite 11) Basisförderung Erwachsenenbildungseinrichtungen S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern soll die Lehrausbildung evaluiert und den Anforderungen der Zukunft angepasst werden. (Seite 11) Die Gießkannenförderung wird der Vergangenheit angehören, stattdessen werden die Erwachsenenbildungseinrichtungen der Sozialpartner wieder eine entsprechende Basisförderung erhalten. Sie tragen mit Ihren umfangreichen Angeboten zu einer positiven Entwicklung der Kärntner Bildungslandschaft bei. (Seite 12) Investitions-, Innovations- und Wachstumsoffensive S T A T U S: Projekt umgesetzt. Kärnten setzt mit einer Investitions-, Innovations- und Wachstumsoffensive regionale Konjunkturmaßnahmen, um neue Arbeitsplätze insbesondere Green Jobs zu schaffen und bestehende zu sichern. (Seite 31) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Seite 15 von 214

16 Winterbauoffensive Als nachhaltige Maßnahme zur Ankurbelung der Konjunktur und zur regionalen Wirtschaftsförderung setzen die Koalitionsparteien die Förderoffensive zur Altbausanierung fort. (Seite 32) Arbeitsmarktstrategie 2020 S T A T U S: Projekt umgesetzt. Die Koalitionsparteien und die Sozialpartner bekennen sich dazu, in einem Masterplan Arbeitsmarkt 2030 gemeinsam ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, um die negative Bevölkerungsentwicklung zu stoppen. (Seite 34) AkademikerInnen Jobs in Kärnten S T A T U S: Projekt umgesetzt. Ein erweitertes Standortmarketing soll durch die Netzwerkanbindung auch mit Hilfe elektronischer Plattformen sowie durch attraktive Lebensraum- und Jungfamilienmodelle potentielle Kärnten- Heimkehrer ansprechen. Im Rahmen einer Behaltestrategie für Facharbeiter, Studierende & Hochqualifizierte sollen die Menschen ermutigt werden, als Unternehmer oder Arbeitnehmer ihren Lebens- und Erwerbsmittelpunkt in Kärnten zu begründen. (Seite 35) Arbeitnehmerförderung und Konsumentenschutz S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Die Arbeitnehmerförderung ist ein wichtiges Instrument, um Nachteile der Kärntner ArbeitnehmerInnen in Bezug auf geografische Gegebenheiten und Einkommensunterschiede auszugleichen. Die direkten Förderungen für die ArbeitnehmerInnen sind auszubauen. Der Fahrtkostenzuschuss wird auf den Stand von 2009 angehoben und eine Adaptierung der Richtlinien vorgenommen, damit entsprechende Förderungen an die schlechter verdienenden PerndlerInnen bezahlt werden. ( ) Daher wird zukünftig der gesamte Bereich der Arbeitnehmerförderung wieder von der AK Kärnten administriert. (Seite 35) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Seite 16 von 214

17 ESF Die Bekämpfung der Armut in Kärnten muss auf mehreren Ebenen ansetzen. ( ) Armutsbekämpfung hat, um nachhaltig zu wirken, grundsätzlich das Ziel zu verfolgen, den Betroffenen die Chance zu geben, ihr Leben wieder selbst bewältigen zu können. (Seite 17) Wirtschaftsstandort S T A T U S: Projekt in Umsetzung bis Auf der Basis des Unternehmer- und Arbeitsplatzprogramms 2013plus der Wirtschaftskammer Kärnten und des vorliegenden Konzeptes der Industriellenvereinigung werden die Koalitionsparteien als ersten Schritt von fachkundigen Experten aus Politik, Wirtschaft und den Sozialpartnern einen detaillierten Maßnahmenplan im Sinne eines Aufholprogramms für die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Kärnten ausarbeiten lassen, um Kärnten zum unternehmerfreundlichsten Bundesland zu machen. Die Weiterentwicklung der Dachmarke Kärnten in allen Geschäftsbereichen ist eine wichtige Aufgabe der Koalitionsparteien. Dazu zählt auch die stärkere Positionierung Kärntens als ( ) Wirtschafts- und Industriestandort. (Seiten 34-35) Innovationsförderndes Umfeld schaffen und Unternehmen bei Innovation sowie ihren Forschungsund Entwicklungsvorhaben unterstützen (Seite 31). Kärnten als Innovations-und F&E-Standort weiterentwickeln, einen aktiven Wissens- und Technologietransfer unterstützen, Innovationsschwellen überspringen, neue Wachstumsmärkte erschließen und Unternehmen internationaler aufstellen. (Seite 32) IWB Strategie Kärnten EU Vorgaben für die Förderkulisse Stärkung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation, der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und CO2-armer Wirtschaft. (Seite 33). Entwicklung eines detaillierten Maßnahmenplans zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Kärnten. (Seite 34) Breitbandstrategie Kärnten 2020 S T A T U S: Projekte im Plan. Trotz Investitionen der öffentlichen Hand in den vergangenen Jahren ist der Ausbau von Breitband- Internet mit Glasfaser vor allem außerhalb des Kärntner Zentralraums nicht zufriedenstellend. Gleichzeitig ist aber diese moderne Infrastruktur eine Grundvoraussetzung für viele weitere Maßnahmen, die der Ausdünnung der Wirtschafts- und Lebensräume in den dezentralen Regionen und der Abwanderung entgegenwirken sollen. (Seite 34) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Seite 17 von 214

18 Breitbandinitiative Die Koalitionsparteien streben die engagierte Fortführung der Breitbandinitiative bis in die entlegensten Landesteile als unverzichtbaren wirtschaftspolitischen Impuls und Signal für die Regionen und die dort angesiedelten Betriebe und arbeitenden Menschen an. (Seite 34) Energie Masterplan (emap) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Eine nachhaltige Umweltpolitik stellt die Lebensgrundlage für die künftigen Generationen dar. Das Schließen der Wirtschaftskreisläufe wird auf allen Ebenen forciert und gefördert (Nachhaltigkeitsstrategie), um neue Arbeitsplätze insbesondere Green Jobs zu schaffen und bestehende zu sichern.(seite 21) Klimaschutz erfordert aktiv und verstärkt die Energiewende und die langfristige Energieautarkie des Landes Kärnten (Seite 9) umzusetzen. Es sollen wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien getroffen werden. Die Forcierung erneuerbarer Energieformen mit dem Ziel unser Land zum Vorbild in Europa zu machen (Seite 3). Das erfolgreiche kommunale Programm e5 wird fortgeführt und intensiviert. (Seite 24) Mobilitätsmasterplan 2035 MoMak 2035 S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die Koalitionsparteien bekennen sich zum Ausbau und zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs. Dazu soll ein neues Konzept zur Entwicklung des öffentlichen Verkehrs erarbeitet werden, der Verkehrsverbund neu strukturiert und eine vereinfachte und benutzerfreundliche Tarifgestaltung eingeführt werden. Der öffentliche Verkehr soll durch Begleitmaßnahmen ergänzt werden. Kärnten soll Musterland für alternative Mobilität werden. Eine funktionierende Straßeninfrastruktur mit Radund Gehwegen ist im städtischen und ländlichen Bereich zu erhalten und zu sanieren. (Seiten 25-26) Umweltmonitoring und Umweltkontrolle S T A T U S: Projekt im Plan. Die Koalitionsparteien bekennen sich zu einer nachhaltigen Umweltpolitik, welche die Lebensgrundlagen auch für die künftigen Generationen schützt, die Naturhaushalte intakt hält und die Biodiversität wahrt. (Seite 21) Die Koalitionsparteien setzen sich für neue, zukunftsweisende und nachhaltige Wirtschaftsformen ein und werden konsequent auf Ökowirtschaft und Investitionen in den Klima-und Umweltschutz setzen, um damit grüne Arbeitsplätze zu schaffen. (Seite 23) S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Seite 18 von 214

19 Klimaschutz Die Koalitionsparteien bekennen sich zum Klimaschutz und werden aktiv und verstärkt die Energiewende fortsetzen. (Seite 22) Naturschutz S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die Koalitionsparteien bekennen sich zu einer nachhaltigen Umweltpolitik welche die Lebensgrundlage auch für künftige Generationen schützt, die Naturhaushalte intakt hält und die Biodiversität wahrt. Die von Österreich ratifizierte Alpenkonvention soll konsequent umgesetzt werden und das Naturschutzgesetz entsprechend angepasst werden.( )Die Koalitionsparteien streben eine Evaluierung und die Neuorganisation des Umweltanwaltschaft an, sodass sie den Standards der anderen österreichischen Bundesländer entspricht und selbständig handlungsfähig ist.( )Das EU- Naturschutzprogramm Natura 2000 soll durch die Umsetzung von Natura 2000 Managementplänen zügig umgesetzt werden.( ) Für die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen, für Leistungsabgeltungen und für sanften Tourismus in Nationalparks, dem Biosphärenpark und Natura Gebeiten werden unter bestmöglicher Ausnutzung zur Verfügung stehender EU-Programme entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt. (Seiten 21-22) Landestourismusstrategie S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die Weiterentwicklung der Dachmarke Kärnten in allen Geschäftsbereichen ist eine wichtige Aufgabe der Koalitionsparteien. Dazu zählt die weitere Positionierung Kärntens als Tourismusdestination, aber künftig auch wieder stärker als Wirtschafts- und Industriestandort. Teil der Dachmarkenentwicklung ist eine Informations- und Imagekampagne für heimische Dienstleistungen und heimische Produkte. Die Ankurbelung des Heimmarktes birgt Potential für mehr Wertschöpfung und damit die Sicherung von Arbeitsplätzen in Kärnten. (Seiten 34-35) Novellierung des Kärntner Tourismusgesetzes S T A T U S: Strategie erarbeitet, Umsetzung im Plan. Das neue Kärntner Tourismusgesetz zielt darauf ab, die tourismusabgabenpflichtigen Unternehmer auch über die Verwendung der von ihnen aufgebrachten Mittel entscheiden zu lassen. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Entwicklung im Zusammenhang mit der Gründung der gesetzlich vorgesehenen Tourismusverbände zufriedenstellend. Die Koalitionsparteien planen eine Evaluierung mit Ende 2013 und erforderlichenfalls eine Adaptierung des Gesetzes, wobei die Grundkonzeption nicht in Frage gestellt wird. (Seite 32) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Seite 19 von 214

20 Stärkung des Radtourismus Der Bau von Rad- und Gehwegen vor allem in Ortsgebieten und Ballungsräumen ist vorrangig zu behandeln, um mit diesem Beitrag zur Verkehrssicherheit die Attraktivität des Radfahrens als lokales Verkehrsmittel zu steigern. Das Radwegekonzept ist zu evaluieren. (Seite 25-26). Zur Lösung der Haftungsproblematik bei der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und Einrichtungen durch die Touristik werden Lösungsmodelle entwickelt. (Seite 38) Programm Ländliche Entwicklung S T A T U S: Umsetzung im Plan. Kärnten braucht eine flächendeckende, ökologische und ökonomisch gesunde und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum, die imstande ist, die Bevölkerung bestmöglich mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen, nachwachsende Rohstoffe und Energieträger in ausreichendem Maße bereitzustellen und die natürliche Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft sichert und verbessert. Die Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft sowie die Unterstützung des Schutzes vor Naturgefahren sind zu gewährleisten (Seite 37). ( ) sorgsamer Umgang mit der Natur, der Umwelt und den natürlichen Ressourcen ( ) (Seite 3) Die Koalitionsparteien bekennen sich klar zu den EU- Kofinanzierungsprogrammen und werden die notwendigen finanziellen Mittel budgetieren (Seite 8) S T A T U S: Strategieplanung abgeschlossen, Umsetzung im Plan. Strukturentwicklungskonzept LFS - Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen Die landwirtschaftlichen Fachschulen samt deren Einrichtungen als Bildungsstätten für die agrarische Grundausbildung, mit dem Ausbildungsziel der Erreichung der Facharbeiterqualifikation, werden weiter modernisiert. Darüber hinaus ist das Ausbildungsangebot praxisorientiert auszubauen und im Sinne des kompetenzorientierten Unterrichtsmodells an die neuen wirtschaftlichen, ökologischen und technischen Herausforderungen anzupassen. Durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und Vernetzung sowie von Schulkooperationen nach dem Vorbild des Erfolgsmodells Agrar-HAK sollen sich die landwirtschaftlichen Schulen als Kompetenzzentren für den ländlichen Raum entwickeln. Dazu sind diese Einrichtungen an zeitgemäße Standards anzupassen. (Seite 38) S T A T U S: Strategieplanung abgeschlossen, Umsetzung im Plan. Seite 20 von 214

21 Regionalitätsoffensive Eine Weiterentwicklung des eingeführten Systems der kontrollierten Herkunfts-kennzeichnung für Kärntner Lebensmittel unter einer Dachmarke wird fortgesetzt, wobei die Verwendung regionaler Qualitätsprodukte in der heimischen Gastronomie sowie in Großküchen und öffentlichen Einrichtungen gefördert werden soll. Insbesondere ist auf eine Weiterentwicklung der Biolandwirtschaft in Kärnten Bedacht zu nehmen, der Einsatz der grünen Gentechnik wird grundsätzlich abgelehnt. (Seite 38) Wirtschaftsförderung S T A T U S: Umsetzung im Plan. Kärnten setzt mit der IWB-Strategie Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in Kärnten die EU-Vorgaben für die Förderkulisse um und konzentriert sich auf die Ziele der Stärkung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation, der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und der CO2-armen Wirtschaft. Innerhalb dieser Ziele und Programmsäulen entwickelt das Land in Abstimmung mit den Förderprogrammen und unter der Leitung des KWF die entsprechenden Förderrichtlinien. Die Unterstützung von Produkt- und Dienstleistungsentwicklung sowie die Unterstützung der Betriebe bei Wachstums- und Innovationsprozessen. (Seite 33) Startups & Kreativwirtschaft S T A T U S: Projekt umgesetzt. Besondere Priorität wird neben der Schaffung einer modernen Forschungs- und Innovationsinfrastruktur auf die verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Kärntner UnternehmerInnen gelegt. Dazu gehören die Unterstützung und Forcierung des Unternehmergeistes, neue Geschäftsmodelle und verstärkte Internationalisierung. (Seite 33) Dem, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in Kärnten noch wenig beachteten Sektor der Kreativwirtschaft soll in einer engen Zusammenarbeit zwischen Kultur, Wirtschaft und den Regionen besonderes Augenmerk gewidmet werden. (Seite 42) Schwerpunkt regionale Wirtschaft S T A T U S: Projekt umgesetzt. Kärnten setzt mit einer Investitions-, Innovations- und Wachstumsoffensive regionale Konjunkturmaßnahmen, um neue Arbeitsplätze insbesondere Green Jobs zu schaffen und bestehende zu sichern. Im Umfeld einer gedämpften wirtschaftlichen Dynamik sind Förderungen, zinsgünstige Kredite, Haftungsübernahmen von öffentlichen Stellen wichtig, um Unternehmen zu weiteren Investitionen zu motivieren. Wachstum ist die Voraussetzung für jeden Schuldenabbau. Seite 21 von 214

22 Durch eine Investitionsoffensive werden Unternehmen unterstützt, auch in schwierigen konjunkturellen Lagen ihre notwendigen Vorhaben zu realisieren. (Seite 31) Daher sollte auch die Kleingewerbeförderung wieder entsprechende Berücksichtigung finden. (Seite 32) Die Lebensmittelversorgung, insbesondere mit regionalen, ökologischen, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, soll auch in Zukunft ein zentrales Anliegen sein. Unsere Konsumenten verlangen nach hochqualitativen regionalen Lebensmitteln und daher ist allen Maßnahmen, die eine regionale Lebensmittelversorgung sicherstellen, der Vorrang einzuräumen. Regionale Vermarktungsinitiativen sind verstärkt zu fördern. (Seite 37-38) Exportoffensive S T A T U S: Projekt umgesetzt. Das Ziel dieser Innovationsoffensive ist es, Kärntner Unternehmen insbesondere auch Klein- und Mittelunternehmen langfristig zu stärken, Kärnten als Innovations- und F&E-Standort weiterzuentwickeln, einen aktiven Wissens- und Technologietransfer zu unterstützen, Innovationsschwellen zu überspringen, neue Wachstumsmärkte zu erschließen und Kärntner Unternehmen internationaler aufzustellen. (Seite 32) Dazu gehören die Unterstützung und Forcierung des Unternehmergeistes, neue Geschäftsmodelle und verstärkte Internationalisierung. (Seite 33) Kulturstrategie S T A T U S: Projekt umgesetzt. Die Koalitionsparteien bekennen sich zu einem einheitlichen Kulturbegriff und zur Zusammenführung aller mit Kultur befasster Landesstellen, Organisationseinheiten und der zur Verfügung gestellten Budgets. Eine Trennung in Hoch- und Volkskultur ist ( ) nicht haltbar ( ). Die Koalitionsparteien bekennen sich klar zur Autonomie der Kulturinstitutionen ( ). Im Rahmen einer zu entwickelnden, mehrjährigen Kulturstrategie wird eine ausgeglichene inhaltliche und geographische Schwerpunktsetzung in allen Bereichen von Kunst, Architektur, Bibliotheken, Literatur, Verlagswesen, Film, Tanz und Kreativwirtschaft angestrebt.(seite 40) Die Kulturförderung soll mit einem besonderen Augenmerk auf Schwerpunktsetzung, Transparenz und Einbeziehung von Beiräten bei der Vergabe von Förderungen neu strukturiert werden. (Seite 41) Das gleichberechtigte Miteinander der deutschsprachigen und der slowenischsprachigen Volksgruppe im kulturreichen Land Kärnten wird geachtet und gefördert. ( ) (Seite 42) S T A T U S: Projekte umgesetzt. Seite 22 von 214

23 Museenstrategie und Landesmuseum Neu Im Rahmen einer zu entwickelnden Museumsstrategie soll das kulturelle und touristische Potential der rund 100 privaten und öffentlichen Museen besser entwickelt, genutzt und vermarktet werden. Besondere Bedeutung hat dabei die Neupositionierung des Landesmuseums Kärntens und seiner Außenstellen, die im Zuge der Umsetzung eines von allen Koalitionspartnern getragenen Gesamtkonzeptes, beginnend mit der Errichtung eines Zentraldepots sonderfinanziert und umgesetzt werden muss. (Seiten 40-41) Landesausstellung 2020 S T A T U S: Projekt im Umsetzung. Künftige Landesausstellungen sollen auf Basis eines langfristigen Gesamtkonzepts entwickelt und umgesetzt werden, das sich sowohl inhaltlich an kulturellen, wirtschaftlichen bildungs- und regionalpolitischen Kriterien zu orientieren hat. (Seite 41) Vernetzung von Kultur & Tourismus S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die schon begonnene stärkere Vernetzung von Kultur und Tourismus ist weiterzuführen. Der Kreativwirtschaft soll in einer engen Zusammenarbeit zwischen Kultur, Wirtschaft und den Regionen besonderes Augenmerk gewidmet werden. Auch im Bereich der zahlreichen Kärntner Festivals ist eine Evaluierung nach quantitativen und qualitativen Kriterien notwendig. Dadurch soll durch eine Schwerpunktsetzung und Positionierung nach Möglichkeit auch in Zusammenarbeit mit der Kärntner Tourismuswirtschaft Synergien gehoben und neue Besuchergruppen angesprochen werden. (Seite 41) S T A T U S: Projekt größtenteils umgesetzt, weitere Umsetzung im Plan. Seite 23 von 214

24 REFORMPROJEKTE LH DR. PETER KAISER 1. VERFASSUNGS- UND DEMOKRATIEREFORM Die Kärntner Landesverfassung ( ) wird einer umfassenden Novellierung unterzogen. Das Kernstück dieser Novelle ist die Abschaffung des derzeitigen Proporzsystems unter gleichzeitiger Stärkung des Kärntner Landtages. (Seite 5) S T A T U S: Projekt im Plan, teilweise umgesetzt. Chronologie und Umsetzungsstand Der Ausschuss für Recht, Verfassung, Europa, Volksgruppen, Bildung, Personal und Immunität des Kärntner Landtages hat in seiner Sitzung am die Generaldebatte zu Ldtgs. Zl. 14-2/31, betreffend Demokratiepaket für Kärnten, mit der Maßgabe unterbrochen, die Abteilung 1 LADion/Verfassungsdienst zu ersuchen, einen Vergleich der Minderheitenrechte in den Landesverfassungen der österreichischen Bundesländer anzustellen und dem Ausschuss zu übermitteln. Dieser Aufforderung ist der Abt. 1/Verfassungsdienst mit Schreiben vom , Zl. 01-VD-LG-1626/1-2013, nachgekommen. Der Kärntner Landtag hat in seiner 27. Sitzung am folgenden Beschluss (Ldtgs.Zl. 99-2/31) gefasst: Der Landeshauptmann wird aufgefordert, im Zuge der Verfassungsreform dem Kärntner Landtag einen Entwurf eines Kärntner Untersuchungsausschussgesetzes im Sinne beiliegender Punktation vorzulegen. Die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs erfolgte durch das Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 1/Verfassungsdienst, im Auftrag des Landeshauptmannes Mag. Dr. Peter Kaiser. In diesem Zusammenhang wurde ein allgemeines Begutachtungsverfahren durchgeführt (Schreiben des Verfassungsdienstes vom , Zl. 01-VD-LG-1700/4-2015). Auf der Grundlage des Berichts und Antrags des Ausschusses in der 41. Sitzung des Kärntner Landtages am wurde der Gesetzesbeschluss mit den jeweils erforderlichen Mehrheiten (mit den Stimmen der Abgeordneten der SPÖ, der ÖVP, der Grünen und des TS, jedoch gegen die Stimmen der Abgeordneten der F und des Abg. Mag. Schalli) gefasst. Das Gesetz vom 16. Dezember 2015, mit dem die Kärntner Landesverfassung geändert, das Gesetz über Untersuchungsausschüsse des Kärntner Landtages erlassen und die Geschäftsordnung des Kärntner Landtages sowie das Kärntner Landesrechnungshofgesetz 1996 geändert werden, wurde nach Einholung der Zustimmung der Bundesregierung mit LGBl. Nr. 17/2016 kundgemacht. Es ist am in Kraft getreten. Seite 24 von 214

25 Mit Schreiben des Präsidenten des Landtages an den Landeshauptmann vom , Ldtgs.Zl /31, wurde mitgeteilt, dass der Kärntner Landtag in seiner 36. Sitzung am den Beschluss gefasst hat, wonach die Kärntner Landesregierung aufgefordert wird, dem Kärntner Landtag eine Novelle der Kärntner Landesverfassung (K-LVG), der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages (K-LTGO), des Kärntner Landesrechnungshofgesetzes (K-LRHG) und aller weiteren berührten Gesetzesmaterien im Sinne einer angeschlossenen Punktation vorzulegen ( Demokratiereform ). Nach dieser Punktation sollen die Bestimmungen über die Wahl der Landesregierung und die Rechte des Landtages mit Beginn der nächsten Gesetzgebungsperiode in Kraft treten. Weiters wird festgehalten: Nach Fertigstellung der Gesetzestexte durch die Verfassungsabteilung des Landes in enger Abstimmung mit dem Rechts- und Verfassungsausschuss des Landtages ist ein Begutachtungsverfahren durchzuführen. Bis Herbst 2016 ist dem Landtag ein beschlussreifer Textvorschlag vorzulegen. Um dieser Aufforderung nachkommen zu können, ist der Verfassungsdienst derzeit im Begriff, im Gegenstand entsprechende Vorbereitungen zu treffen und die Erstellung der Gesetzesentwürfe vorzunehmen. Seite 25 von 214

26 2. AUFGABENREFORM Der Bereich der Exekutive soll einer Aufgaben- und Strukturreform unterzogen werden, die zu einer wirkungsorientierten Verwaltung führt und im Ergebnis für die BürgerInnen des Landes eine Bürokratieund Aufgabenreduktion aufweist. (Seite 6) S T A T U S: Projekt abgeschlossen, Umsetzung im Plan. Chronologie und Umsetzungsstand Das Ziel des Projektes war die Überprüfung der Leistungen des Landes Kärnten auf der Basis einer Einsparungshypothese von -25% auf die gesamten Kosten der Leistungserstellung. Die zentrale Entscheidungsfrage lautet: Welche Leistungen/ Aufgaben sollen künftig - In welchem Umfang? - in welcher Qualität? - für welche Ziel-/ Anspruchsgruppen erbracht werden? Diese kurz- / mittel- und langfristigen Veränderungsvorschläge sollten von den verantwortlichen Führungskräften des Landes Kärnten unter Einbindung der Ideen und Vorschläge der MitarbeiterInnen erarbeitet werden. Das Projekt Aufgabenreform liefert Vorschläge und Potenziale für eine nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushaltes, setzt diese aber nicht um. Dazu haben eigene Umsetzungsaufträge zu ergehen. Der erste Teil (Vorbereitungs- und Erhebungsphase) des Projektes Aufgabenreform wurde mit Ende September 2014 abgeschlossen (33. Regierungssitzung Bericht 01-ALLG-6289/ , ). Insgesamt wurden 531 Vorschläge / Potenziale von den Abteilungen, BHs und der übergreifenden Gruppe eingebracht. Nach der Übergabe der Ergebnisse an die Auftraggeber fand die politische Entscheidungsfindung (Priorisierung der einzelnen Vorschläge) statt. Die Ergebnisse, die nach den Konsolidierungsgesprächen fixiert wurden, sind in die Budgeterstellung für das Jahr 2015 eingeflossen. Insgesamt wurden 250 Vorschläge zur Umsetzung in Auftrag gegeben. 24 weitere Vorschläge wurden nicht mit 1 priorisiert, aber trotzdem gänzlich (17 Vorschläge) oder teilweise (7 Vorschläge) umgesetzt. 129 Vorschläge (47%) (inkl. jener, die nicht mit 1 priorisiert wurden) sind zu 100% umgesetzt. Weitere 64 Vorschläge (23%) der beauftragten Vorschläge befinden sich bereits in der Umsetzung, davon sind 41 Vorschläge bereits zu mehr als 50% umgesetzt. 30% der beauftragten Vorschläge sind noch nicht in Umsetzung. Einige Vorschläge / Maßnahmen haben längere Vorlaufzeiten, insbesondere wenn Gesetzesänderungen (besonders schwierig bei Bundesgesetzen) notwendig sind. Seite 26 von 214

27 Die Detailinformationen wurden den einzelnen Referenten für Ihre Bereiche zur Verfügung gestellt. Die budgetären Auswirkungen für das Jahr 2015 werden im Zuge des Umsetzungscontrollings, mit dem Rechnungsabschluss 2015 geprüft und im Zuge der Vorbereitungen für den LVA 2017 berichtet. Budgetäre Auswirkung - der zur Umsetzung beauftragten Vorschläge (Priorität 1) Im Jahr 2013 / 2014 wurden EUR ,-- (inklusive Personalkosten) eingespart. PLAN Für die Jahre 2015 bis 2018 sind Vorschläge, die von den jeweils zuständigen politischen Referenten zur Umsetzung in Auftrag gegeben wurden, mit einem Einsparungsvolumen von insgesamt EUR ,-- geplant. Bei vollständiger Umsetzung sind nachhaltig EUR ,97 direkt budgetwirksam (ohne Personalkosten). Bei einem, von den Abteilungen im Zuge des Umsetzungscontrollings gemeldeten durchschnittlichen Umsetzungsgrad der einzelnen Vorschläge von 83% für das Jahr 2015, werden laut Plan EUR ,19 lukriert. Bis Ende 2016 steigt der geplante Umsetzungsgrad auf 89% und ergibt ein zusätzliches, nachhaltiges und budgetwirksames Einsparungsvolumen von EUR ,39. Damit verbleibt abgeleitet vom Gesamtvolumen für 2017 / 2018 ein offenes und budgetwirksames, nachhaltiges Einsparungspotenzial von EUR ,39. Seite 27 von 214

28 3. STRUKTUR- UND ORGANISATIONSREFORM Der Bereich der Exekutive soll einer Aufgaben- und Strukturreform unterzogen werden, die zu einer wirkungsorientierten Verwaltung führt und im Ergebnis für die BürgerInnen des Landes eine Bürokratie- und Aufgabenreduktion aufweist. Die derzeitigen Landesverwaltungsstrukturen sollen im Jahr 2013 unter Einbeziehung der Personalvertretung und unter Verantwortung des jeweils zuständigen Referenten evaluiert werden. (Seite 6) S T A T U S: Projekt abgeschlossen, Umsetzung im Plan. Chronologie und Umsetzungsstand Ausgehend von den Zielsetzungen des es und aufbauend auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Organisationsentwicklung/Personalentwicklung Land Kärnten (Leitung: Dr. Heinz Ortner) wurden mit dem von der Kärntner Landesregierung am 24. März 2015 einstimmig beschlossenen Vorhabensbericht zum Struktur- und Organisationsreformkonzept des Amtes der Kärntner Landesregierung Optimierungspotentiale und konkrete Umsetzungsschritte zur Verbesserung der Organisationsstrukturen sowie der Abläufe des Amtes definiert. Diese sahen im Wesentlichen folgende Umsetzungsmaßnahmen vor: Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes Eingliederung der Dienststelle für Landesabgaben sowie der Agrarbehörde in das Amt Zuordnung der Anwaltschaften zum Landtag Anpassung der Referatseinteilung Definition von Kriterien zur Bestellung von Unterabteilungs- und SachgebietsleiterInnen Schaffung federführender Unterabteilungsleiter Befristung von Leitungsfunktionen sowie folgende fakultative weiterführende Maßnahmen: Einführung von Globalbudgets und Schaffung abgerundeter Zuständigkeiten Dienst- und Besoldungsreform einschließlich Stellenbewertung mögliche Reform der Landesbeteiligungen Nach dem zugrundeliegenden Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Organisationsentwicklung/Personalentwicklung Land Kärnten wurde bei dessen Erstellung von folgenden Zielsetzungen ausgegangen: Qualitätsvolle Arbeit im Landesdienst; fachliche Kompetenz gewährleisten; Leistungsfähige Organisation mit einer leicht steuerbaren Struktur; ganzheitliche Kundenbetreuung mit klarer Verantwortung; optimaler Einsatz der Bediensteten nach ihren Fähigkeiten/Motivation. Während die Zusammenlegungen der letzten Geschäftseinteilungsänderung im Jahr 2011 (Kompetenzzentren) durch die Reduktion von Leitungsfunktionen und Schaffung von Synergieeffekten vor allem auf die Realisierung von Einsparpotentialen abzielten, verfolgten die im Vorhabensbericht vorgesehenen Maßnahmen demnach primär die Bereinigung und Adaptierung von Zuständigkeiten sowie die Optimierung von Verwaltungsabläufen. Rein budgetäre Vorgaben bestanden nicht. Seite 28 von 214

29 Folgende Maßnahmen sind bereits abgeschlossen: Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes Definition von Kriterien zur Bestellung von Unterabteilungs- und SachgebietsleiterInnen Schaffung federführender UnterabteilungsleiterInnen Noch offen sind folgende Maßnahmen: Anpassung der Referatseinteilung: Soll nach Vorliegen der Globalbudgetgliederung (unmittelbar vor Fertigstellung) im 1. HJ 2016 erfolgen. Eingliederung der Dienststelle für Landesabgaben sowie der Agrarbehörde in das Amt voraussichtlich nach Pensionierung der jeweiligen Leiter (Abt. 1/Verfassungsdienst) Zuordnung der Anwaltschaften zum Landtag: Soll im Zuge der Verfassungsreform behandelt werden (Abt. 1/Verfassungsdienst) Befristung von Leitungsfunktionen: Wird zusammen mit der Dienst- und Besoldungsreform behandelt (Abt. 1/Personalangelegenheiten) Rein budgetäre Zielsetzungen werden nicht verfolgt. Durch verbesserte Abläufe und restriktivere Funktionsträgerbestellungen ist mit nicht näher bezifferbaren, geringfügigen Einsparungen zu rechnen. Seite 29 von 214

30 4. DIENST- UND BESOLDUNGSREFORM Die Qualität und Effizienzsteigerung der Landesverwaltung soll ( ) ausgebaut werden. (Seite 16) S T A T U S: Projekt im Plan, teilweise umgesetzt. Folgende Teilprojekte bzw. Innovationen wurden umgesetzt bzw. befinden sich sind in Umsetzung: 1. Dezentrale Krankenstandeingabe Derzeit werden Krankenstände von MitarbeiterInnen mittels (Papier-)Formular von den Dienststellen der Abteilung 1 Personalangelegenheiten gemeldet und dort von den Personalsachbearbeitern ins Personalwirtschaftssystem (Abwesenheitsverwaltung) eingetragen. Zusätzlich werden die Krankenstände in den Dienststellen durch die Dienstzeitbearbeiter im Personalwirtschaftssystem nämlich in der elektr. Dienstzeitverwaltung erfasst. Diese Doppelerfassung soll beseitigt werden, sodass in Zukunft die Krankenstände nur noch einmal erfasst werden. 2. Einführung eines Mitarbeiterauskunftssystems ( AMAAS ) Elektronischer Bezugsnachweis Die Einführung des neuen Europäischen Zahlungsverkehrs SEPA (Single Euro Payment Area) wurde zum Anlass genommen, den Bezugsnachweis, der bis dahin auf den Bankkontoauszügen der Mitarbeiter angezeigten wurde, den MitarbeiterInnen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Dafür wurde eine eigene Portalanwendung namens AMAAS geschaffen, auf welche die MitarbeiterInnen nicht nur über das Intranet ( Dienst-PC ) sondern auch mittels Bürgerkarte bzw. Mobiltelefon ( Handysignatur ) also über das Internet (von zu Hause) zugreifen können. Durch die elektronische Zustellung der Bezugsnachweise werden durch den (zumindest. teilw.) Wegfall von Bezugsnachweisen in Papierform allein im Bereich der Verwaltung (Aktive und Pensionisten) jährlich rd. EUR ,-- gespart! 3. Ausbau des Mitarbeiterauskunftssystems ( AMAAS ) Elektronische Nebengebührenwerte-Mitteilungen (kurz: engw-mitteilungen) Die für die elektronische Zustellung der Bezugsnachweise geschaffene Portalanwendung AMAAS soll künftig auch für die Bereitstellung der alljährlichen NGW-Mitteilungen an die MitarbeiterInnen genutzt werden. 4. Einführung des elektronischen Personalaktes (kurz: epa) Sämtliche Aktenvorgänge, die die MitarbeiterInnen betreffen, werden dzt. noch in Papierform abgehandelt. Diese Aktenvorgänge werden nach Abschluss des Aktenlaufes im Personalakt des/der betr. MitarbeiterIn abgelegt. Dies soll mit dem Einscannen der dzt. in Papierform vorhandenen Personalakte (bereits abgelegte Aktenvorgänge) und auch der lfd. Aktenvorgänge beendet werden. Seite 30 von 214

31 5. Einführung von Employee Self Service (ESS) in der Personalwirtschaft 1. Maßnahme Elektronischer Abwesenheitsantrag (kurz: ABW-Antrag) Die Einführung des elektr. ABW-Antrages also das Stellen und Genehmigen von Urlaubsanträgen, Zeitausgleichsanträgen, usw. war der erste Schritt, das ESS für Landesbedienstete im Bereich der Personalwirtschaft einzuführen. Gleichzeitig wurde den MitarbeiterInnen die Möglichkeit gegeben, Einsicht in ihre elektr. Dienstzeitverwaltung bzw. Abwesenheitsverwaltung ( Urlaubskartei, Krankenstände, usw.) zu nehmen. Dadurch werden Abläufe der Personalverwaltung vereinfacht, beschleunigt und vereinheitlicht und die MitarbeiterInnen übernehmen Verantwortung für die Aktualität und Richtigkeit ihrer Daten. Überdies kommt es durch den Wegfall von ABW-Anträgen in Papierform, aber auch durch den Wegfall der monatlichen Zeitkontenausdrucke, zu nicht unbeträchtlichen Kosteneinsparungen (Druck- Papierkosten). 6. Ausbau des Employee Self Service (ESS) in der Personalwirtschaft Einführung eines elektronischen Dienstreisemanagementsystems (kurz: edrms) Das Beantragen und Genehmigen von Dienstreiseaufträgen sowie das Stellen und Genehmigen von Dienstreiserechnungen soll in Zukunft in elektronischer Form erfolgen (Ausbau ESS). 7. Änderung des Kärntner Bedienstetenschutzgesetzes 2005 Mit dem Ziel der verstärkten Prävention von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durch die Novelle LGBl. 18/2014. Der Bund hat durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2012 das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz mit dem Ziel der verstärkten Prävention von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz geändert. Im Rahmen der Begutachtung des Gesetzesentwurfes des Bundes wurde von der ha. Abteilung angeregt, gleichartige Bestimmungen auch im Kärntner Bedienstetenschutzgesetz 2005 vorzunehmen. 8. Einführung der Altersteilzeit für Vertragsbedienstete des Landes Kärnten Mit 1. Jänner 2016, vorläufig befristet bis Jahresende, wird Vertragsbediensteten des Landes die Möglichkeit eröffnet, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzung ihre Arbeitszeit vor Pensionsantritt zu reduzieren. Neben dem Entgelt für die reduzierte Arbeitszeit erhält der Bedienstete einen Lohnausgleich vom Dienstgeber. Das Arbeitsmarktservice (AMS) wiederum ersetzt dem Dienstgeber in Form von Altersteilzeitgeld ( 27,28 AlVG) einen Teil der durch die Altersteilzeit entstehenden Zusatzkosten. Seite 31 von 214

32 9. Integration der slowenischen Musikschule Glasbena šola als 28. Musikschule des Landes Kärnten Auf der Grundlage der Novelle zum Kärntner Musikschulgesetz 2012 (K-MSchG 2012), LGBl. Nr. 29/2015, die mit 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist, erfolgte die Einbindung der bestehenden, auf Vereinsbasis organisierten, slowenischen Musikschule Glasbena šola als 28. Musikschule des Landes Kärnten. 10. Änderung der dienstlichen Ausbildung für Bediensteten in befristeten Dienstverhältnissen Nach den Bestimmungen der die dienstliche Ausbildung der Landesbediensteten regelnden Grundausbildungsverordnung, LGBl.48/1999, idf LGBl. Nr. 55/2014, umfasst die Grundausbildung der Landesbediensteten neben der praktischen Verwendung (Schulung am Arbeitsplatz) und dem Selbststudium den Besuch bzw. Abschluss des Einführungslehrganges und des Grundausbildungslehrganges. In Entsprechung der Empfehlung des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2013 im Zusammenhang mit dem Bericht über die Überprüfung von Zahlungen an die KTZ, Kärntner Druck- und Verlags- GmbH und top-team Werbe-GmbH, 84/B/2013, werden seit 2014 neben neueingestellten Landesbediensteten in einem unbefristeten Dienstverhältnis zum Land Kärnten, die schon bisher innerhalb von zwei Jahren den Einführungslehrgang besuchen mussten, auch alle Bediensteten in befristeten Dienstverhältnissen (sohin auch die Mitarbeiter in den Regierungsbüros) zum Besuch des Einführungslehrganges aufgefordert. Die Bildungsinhalte des Einführungslehrganges sind modulartig aufgebaut und vermitteln neben den Inhalten Landesgeschichte, EDV-Einblicke in Systeme und Tätigkeiten, Datenschutz und Datensicherheit, Grundzüge des Europarechts, Rechte und Pflichten öffentlich Bediensteter, Verfassung und Verwaltung, Grundzüge der Behördenorganisation auch in zwei Modulen Grundlagen des Haushalts- und Rechnungswesen sowie Grundzüge der Kostenrechnung in der Kärntner Landesverwaltung. Weiter wurde mit der Novelle LGBl. Nr. 55/2014 die Grundausbildungsverordnung dahingehend geändert, dass nunmehr auch Landesbedienstete in einem befristeten Dienstverhältnis (sohin auch Mitarbeiter in den Regierungssekretariaten) zur Dienstprüfung zugelassen werden können. Diese Änderung ist mit November 2014 in Kraft getreten und ist ab diesem Zeitpunkt auch der in Vorbereitung auf die Dienstprüfung stattfindende Grundausbildungslehrgang, der als Bildungsinhalt unter anderem den Gegenstand Grundzüge der Staatsverrechnung und wichtige Haushaltsvorschriften den Landes umfasst, zu besuchen. Aber auch davor standen sowohl der Einführungs- als auch der Grundausbildungslehrgang interessierten Bediensteten mit befristeten Verträgen zum Besuch offen. Seite 32 von 214

33 11. Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben durch die Verankerung eines Rechtsanspruches auf Urlaubsersatzleistung für Beamte im K-DRG 1994 Aufgrund der Judikatur des EuGH zu den Ansprüchen auf Jahresurlaub und auf finanzielle Vergütung des Jahresurlaub nach Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes war es erforderlich, mit der 26. K-DRG- Novelle einen Anspruch auf Urlaubsersatzleistung für Beamte vorzusehen, wenn diese vor Ausscheiden aus dem Dienst ihren Erholungsurlaub aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht konsumieren konnten. 12. Umsetzung der GRECO-Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung In Umsetzung der von GRECO, der beim Europarat eingerichteten Staatengruppe gegen Korruption, an Österreich herangetragenen Empfehlungen wurden mit der 26. Novelle zum Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 (K-DRG 1994) bzw. der 20. Novelle zum Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 (K-LVBG 1994) Regelungen betreffend den Wechsel von Landesbediensteten in die Privatwirtschaft, (post-public-employment), sowie Vorschriften betreffend einen dienstrechtlichen Schutz für Hinweisgeber (whistleblower), geschaffen. 13. Anknüpfung an Überprüfungen der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde Mit der 26. K-DRG-Novelle bzw. 20. K-LVBG-Novelle wurden Anpassungen im Dienstrecht vorgenommen, wonach die Dienstbehörde bei Aufnahme bzw. Objektivierung von Drittstaatsangehörigen in den nicht österreichischen Staatsbürgern vorbehaltenen Landesbereich nur mehr überprüfen muss, ob ein Aufenthaltstitel vorliegt, mit der der unbeschränkte Arbeitsmarktzugang verbunden ist, wodurch eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung erreicht wird. Die bisher teils komplexen Prüfungshandlungen für die Dienstbehörde, die bereits durch die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden durchgeführt worden sind, sind mit der Neuregelung entfallen. 14. Adaptierung der Regelungen zur Pflegefreistellung Die Vorschriften über die Pflegefreistellung wurden an die Regelungen des Bundes ( 76 BDG und 29f VBG sowie 16 Urlaubsgesetz) angepasst. Hatten Eltern oder ein Elternteil bisher keinen gemeinsamen Haushalt mit dem Kind, bestand auch kein Anspruch auf Pflegefreistellung. Entsprechend dem Wohl des Kindes und der Verpflichtung der Eltern, sich um das Kind zu kümmern, besteht jetzt ein Anspruch auf Pflegefreistellung für das leibliche Kind, das Wahl- oder Pflegekind auch dann, wenn kein gemeinsamer Haushalt vorliegt. Damit wird der Situation von Patchwork- Familien besser Rechnung getragen. 15. Novellierung des Kärntner Objektivierungsgesetzes Neufassung/ Ausweitung der Leitungsfunktions-Aufzählung; Neugestaltung des Überprüfungsverfahrens; Kostenreduktion beim Objektivierungsverfahren im Ausmaß von EUR ,00 bis EUR ,00 im Zeitraum von fünf Jahren Befristung aller Leitungsfunktionen Seite 33 von 214

34 16. Einführung eines Lean Management in der Landesverwaltung Führt zu einer Personaleinsatzoptimierung im Landesdienst. Reformmaßnahmen in Ausarbeitung: Novellierung des Kärntner Dienstrechtsgesetzes Verschärfung der disziplinarrechtlichen Verantwortlichkeit von Beamten Besoldungsreform Erstellung eines neuen Gehaltsmodells für zukünftige MitarbeiterInnen; funktionsadäquate und anforderungsbezogene Entlohnung; marktorientierte Entlohnung; faires, transparentes Gehaltssystem; Kostenneutralität. o Beseitigung des Zulagendschungels o Anhebung der Einstiegsgehälter bei gleichzeitiger Abflachung der Gehaltskurve Einkommensverlagerung innerhalb des Lebenseinkommens. Seite 34 von 214

35 5. BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG Der Prävention und Gesundheitsförderung kommt ein besonderer Stellwert zu. (Seite 15) S T A T U S: Projekt im Plan, teilweise umgesetzt. Chronologie und Umsetzungsstand Mit dem ganzheitlichen Ansatz der Betrieblichen Gesundheitsförderung wird eine Verbesserung krankmachender Arbeits- und Lebensbedingungen angestrebt, mit dem Ziel, die physische und psychische Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der MitarbeiterInnen zu erhalten und zu fördern. Ausgewählt für das Pilotprojekt wurden die Abteilung 9 Straßen und Brücken mit insgesamt 646 MitarbeiterInnen (92 % männlich, 8% weiblich) an 22 Standorten, wobei 70 % der MitarbeiterInnen im handwerklichen Bereich und 30 % der MitarbeiterInnen im Verwaltungsbereich tätig sind und die BH Feldkirchen mit 65 MitarbeiterInnen (65 % weiblich, 35% männlich) mit einem Standort (97 % der MitarbeiterInnen im Verwaltungsbereich). Das beim Fonds Gesundes Österreich (kurz FGÖ) beantragte Pilotprojekt wird anhand des Projektkreislaufes der Betrieblichen Gesundheitsförderung durchgeführt. Projektdauer: 1. September November 2017 Projektziele Weiterentwicklung der Führungskultur zu einer gesundheitsförderlichen Führungskultur Verbesserung der internen Kommunikationsstruktur zu einer gesundheitsförderlichen Kommunikationskultur auf allen Ebenen Optimierung des verhaltensorientierten Programmes zur Stärkung der persönlichen Kompetenzen der MitarbeiterInnen in Hinblick auf das Gesundheitsverhalten Verbesserung des Sozialklimas durch Schaffung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsklimas Nachhaltige Implementierung der Betrieblichen Gesundheitsförderung Als Zwischenergebnisse und Lernerfahrungen werden folgende Erfolgsfaktoren genannt Kooperation mit wichtigen Stakeholdern (PV, Betriebssport, Frauenreferat, Behindertenanwaltschaft, ) Wahrnehmen von BGF als Führungsaufgabe verstärkte Einbindung der Führungskräfte (mitunter Widerstand spürbar) offene Kommunikations- und Informationsbasis bedarfsorientierter Einsatz von internen und externen Ressourcen Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten FOLGEPROJEKT: Fehl-und Fallzeitenmanagement (Erstpräsentation 02. Juni 2016) Seite 35 von 214

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37 6. INTEGRATIONSLEITBILD Ein Integrationsleitbild für MigrantInnen nach dem Vorbild anderer Bundesländer ist zu erstellen. (Seite 20) S T A T U S: Projekt im Plan Das Land Kärnten hat in der Koalitionsvereinbarung (Seite 20) vorgesehen ein Integrationsleitbild zu entwickeln. Am 17. Juni 2015 fand dazu unter dem Motto: Gemeinsam in Kärnten die 1. Integrationskonferenz des Landes mit mehr als 160 Personen in Cap Wörth als offizielle Auftaktveranstaltung zum Integrationsleitbildprozess statt. Alle drei Hochschulen der Kärntner Hochschulkonferenz Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Fachhochschule Kärnten, Pädagogische Hochschule Kärnten) sind in die Entwicklung des Integrationsleitbildes eingebunden, wobei die Fachhochschule Kärnten in diesem Prozess die wissenschaftliche Koordination und Begleitung übernommen hat. Die Entwicklung des Integrationsleitbildes Kärnten ist ein breiter, partizipativer und diskursiver Prozess. Es fanden 18 Arbeitskreissitzungen und Regionalveranstaltungen in den Bezirken mit 400 Teilnehmern statt. Die Themenfelder sind: Sprache und Bildung; Arbeit, Beruf und Wirtschaft; Rechtsstaat, Gleichstellung und Mitbestimmung; Interkultureller und interreligiöser Dialog; Sport, Freizeit und öffentlicher Raum; Wohnen, Nachbarschaft und die regionale Dimension von Integration; Integration von Anfang an (Ankommen und Willkommenskultur). Am 03. März 2016 wurden bei der 2. Integrationskonferenz des Landes Kärnten der Status Quo im Integrationsleitbildprozess präsentiert und fachliche Inputs und Erfahrungen von IntegrationsexpertInnen vorgestellt. Seite 37 von 214

38 7. SLOWENISCHE VOLKSGRUPPE 1. Dialogforum S T A T U S: Projekt umgesetzt. Gemäß Memorandum betreffend zweisprachige topographische Aufschriften, die Amtssprache sowie Maßnahmen für die Zusammenarbeit mit der slowenischsprachigen Volksgruppe vom richtete die Kärntner Landesregierung ein Dialogforum für die Entwicklung des gemischtsprachigen Gebietes ein. Zusammensetzung: je ein(e) Vertreter/-in aller im Landtag vertretenen Parteien, die Mitglieder der Landesregierung bzw. ein von diesen namhaft gemachter Vertreter, je ein(e) Vertreter/-in der slowenischen Organisationen, ein(e) Vertreter/-in der Enotna Lista sowie sechs Bürgermeister/-innen (je zwei aus den Bezirken Völkermarkt und Klagenfurt Land, je einer/eine aus den Bezirken Villach Land und Hermagor). Themenbezogen können weitere Experten/-innen zu den Beratungen des Dialogforums beigezogen werden. Die Neukonstituierung des Dialogforums erfolgte am Weitere Sitzungen fanden seither am , , , und statt. Gemäß Geschäftsordnung ist das Dialogforum (DF) mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung einzuberufen. Nächster DF-Termin: offen. Das Dialogforum befasst sich mit allen Zukunftsfragen und Aufgaben, die die Entwicklung der slowenischen Volksgruppe in Kärnten sowie das Zusammenleben im gemischtsprachigen Gebiet betreffen und die die nachbarschaftlichen Beziehungen fördern, insbesondere hinsichtlich der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte und kann in diesen Angelegenheiten Anbringen, Empfehlungen und Stellungnahmen an die für die Umsetzung zuständigen Stellen richten. Themen im Dialogforum waren bisher u.a. die Vorbereitungen für die Landesfeierlichkeiten zum 10. Oktober vor allem im Hinblick auf das Jubiläumsjahr 2020, das Leitbild Kärnten/Koroška 2020 ; das innovative Datenbankpilotprojekt Slowenisches Formularwesen für zweisprachige Gemeinden (Projektträger: GIZ) und die Erarbeitung und Umsetzung der systemischen Lösung für die Glasbena šola. 2. Glasbena šola Der Fortbestand der Glasbena šola soll garantiert werden und eine Eingliederung in die Kärntner Musikschulen angestrebt werden. (Seite 13) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Seite 38 von 214

39 Am 26. April 2011 wurde das Memorandum von Bund, Land Kärnten und Vertretern der slowenischen Volksgruppe unterzeichnet. Darin ist auch festgelegt, dass die Finanzierung und die Organisationsstruktur der Musikschule systemisch zu lösen ist und eine entsprechende Arbeitsgruppe mit Vertretern der Landesregierung und Vertretern der slowenischen Musikschule wird eingerichtet. Am 19. Juni 2013 wurde das Dialogforum neu konstituiert, die Glasbena šola sofort thematisiert und eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landes Kärnten und der Glasbena šola eingerichtet. Es konnte Einigkeit über die Integration der Glasbena šola als 28. Musikschule des Landes Kärnten hergestellt werden. Mit der Novelle zum Kärntner Musikschulgesetz 2012 (K-MSchG 2012), LGBl. Nr. 29/2015, die mit 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist, erfolgte die Einbindung der bestehenden, auf Vereinsbasis organisierten, slowenischen Musikschule Glasbena sola als 28. Musikschule des Landes Kärnten. 3. Europäischer Volksgruppenkongress des Landes Kärnten Wir bekennen uns zur sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Kärnten. ( ) slowenischsprachigen Volksgruppe in Kärnten wird geachtet und gefördert. Ebenso bekennen wir uns zur wichtigen Rolle von Wissenschaft und Kultur ( ). (Seite 3) S T A T U S: Laufendes Projekt. Der Europäische Volksgruppenkongress des Landes Kärnten wird seit über 25 Jahren vom Volksgruppenbüro organisiert und durchgeführt und zählt zu einer der renommiertesten Veranstaltungen des Landes Kärnten. Ziel und Bestreben des Kongresses ist es, aktuelle europäische Volksgruppenthemen mit Fachbeiträgen nationaler und internationaler Referentinnen und Referenten zu beleuchten. Vom September 1990 fand in Warmbad Villach der erste Volksgruppenkongress des Landes Kärnten unter dem Titel Volksgruppen in Europa Freiheit in Vielfalt statt. Namhafte Eröffnungsredner haben bisher die Kongresse ausgezeichnet (u.a. HBP Dr. Thomas Klestil, HBP Dr. Heinz Fischer, Paul Lendvai, UNO-Botschafterin Bianca Jagger etc ). Seit dem Jahre 1990 haben rund 300 nationale und internationale Experten und Expertinnen bei dieser Veranstaltungsreihe vorgetragen und Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus dem In- und Ausland diese traditionsreiche Veranstaltungsreihe besucht. Der Kongress zählt ebenso wie die Kulturwoche/Kulturni teden zu den vertrauensbildenden Maßnahmen des Landes Kärnten ab den frühen 90er Jahren. Nächster Kongress: in Klagenfurt. Seite 39 von 214

40 4. Kulturwoche/Kulturni teden S T A T U S: Laufendes Projekt. Die Kulturwoche/Kulturni teden wirkt seit über zwanzig Jahren als Veranstaltungsreihe des Landes Kärnten mit den zentralen Kulturdachverbänden der Kärntner Slowenen beispielgebend für das gemeinsame Zusammenwirken beider im Land lebenden Volksgruppen. Sie ist eine innovative vertrauensbildende Maßnahme des Landes Kärnten und bleibt beispielgebend auch für künftige Vorhaben, die das gemeinsame Zusammenwirken beider im Land lebenden Volksgruppen in den Vordergrund stellen und wirkt im Sinne des MEMORANDUMS vom als Begleitmaßnahme. Die Abhaltung der Kulturwoche 1. Kulturwoche/Kulturni teden wurde für 2016 bereits genehmigt und erste Planungsschritte wurden gesetzt. Die Durchführung ist für in Arnoldstein geplant. 5. Gedenkkultur S T A T U S: Laufende Projekte. Einer würdigen Gedenkkultur im Land Rechnung tragend wurde in Zusammenarbeit mit dem Kärntner Landtag, zivilgesellschaftlichen Einrichtungen u.a. eine Reihe von innovativen Maßnahmen, wie die Errichtung von Gedenktafeln und Gedenkstätten umgesetzt. 2013/2014: Errichtung einer Gedenktafel für die während des NS-Regimes ermordeten Kärntner Landtags- und Nationalratsabgeordneten (Landhaus). 2014: anlässlich des Gedenkjahres 2014 Durchführung der Gedenkenquete 1914/2014 im Kärntner Landesarchiv. 2014/15: Errichtung der Gedenkstätte für NS-Opfer im Burggebäude in Klagenfurt auf Grundlage eines offenen künstlerischen Wettbewerbs zur Erlangung von Umsetzungsentwürfen für die Gedenkstätte. Die Podiumsdiskussion Vom Kriegsland zur Friedensregion. Kärnten in Europa wurde im Rahmen des Festaktes des Landes Kärnten zum Gedenkjahr 2015 vorbereitet und umgesetzt. Seite 40 von 214

41 8. INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN Zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit werden die gutnachbarschaftlichen Beziehungen in der Alpen Adria Region weiter ausgebaut. (Seite 3) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. 1. Alpen-Adria-Allianz (AAA) S T A T U S: Laufende Projekte. Gründung: Mit 1. Juli 2013 trat Kroatien in die Europäische Union ein und wollte die Mitgliedschaft in der damaligen ARGE Alpen-Adria von der ministeriellen Ebene auf jene der Gespanschaften verlagern. Auch die Republik Slowenien war an einer Verlagerung der Mitgliedschaft von der ministeriellen Ebene hin zu einem anderen Akteur höchst interessiert. Daher wurde die Alpen-Adria- Allianz - AAA am 22. November 2013 unter Vorsitz Kärntens als schlankere, effizientere und rascher agierende Nachfolge-Organisation ins Leben gerufen. In der Abt. 1/Europäische und internationale Angelegenheiten sind im Rahmen des SG Angelegenheiten der Alpen-Adria das Generalsekretariat der AAA sowie der Kärntner Alpen-Adria Contact Point beim AKL angesiedelt. Da die Arbeitssprache auf administrativer Ebene Englisch ist, Seite 41 von 214

42 konnte eine weitere Effizienzsteigerung in den Abläufen und in budgetärer Hinsicht erzielt werden (s.u.). Ein starker Fokus der AAA liegt auf EU-ko-finanzierten Projekten. Vorsitz: Kärnten (seit 2013 bis 2017) Elf ordentliche Mitglieder: Drei österr. Bundesländer: Kärnten, Steiermark, Burgenland Sieben kroatische Gespanschaften: Istrien, Karlovac, Krapina-Zagorje, Koprivnica-Križevci, Međimurje, Varaždin Slowenien vertreten durch die SKUPNOST OBČIN SLOVENIJE (Verband der Städte & Gemeinden Sloweniens), Komitat Vas (Ungarn) Das Netzwerk steht sowohl öffentlichen Gebietskörperschaften als auch privaten Organisationen und NGOs offen und soll einen Lückenschluss zwischen den bestehenden transnationalen Kooperationsräumen Donauraum, Adriatisch-Ionischer Raum sowie Alpenraum zu gewährleisten und eine strategische Anbindung aller Mitglieder sicherstellen. Die projektorientierte Zusammenarbeit findet im Rahmen der folgenden 14 Thematic Coordination Points (TCPs) statt: Energie & Umwelt, Europa, Gleichbehandlung, Gesundheit, Higher Education, Inklusion, Katastrophenschutz, Kunst & Kultur, Landwirtschaft & Kulturerbe, Lebenslanges Lernen, Mobilität, Sport, Tourismus, Wirtschaft. Für das Jahr 2017 ist entsprechend den Verfahrensregeln eine umfassende Evaluation der AAA vorgesehen. Ziel der AAA ist die unbürokratische, flexible, projektorientierte Zusammenarbeit durch Akteure aller Kooperationsebenen unter effizienter Nutzung der entsprechenden EU-Programme. Aufgrund der Ansiedlung des Generalsekretariats der AAA in der Abt. 1/ Europäische und internationale Angelegenheiten sind starke Synergien mit dem SG EU-Programmkoordination sowie der Projektkoordination des EVTZ Euregio Senza Confini ohne Grenzen und dem Verbindungsbüro Kärntens in Brüssel gegeben. Seit Gründung der AAA wurden vom Lenkungsausschuss (dieser setzt sich aus Vertretern aller TCPs, Contact Points und des Generalsekretariats zusammen) 105 Projekte und Patronanzen neu beschlossen und mit insgesamt EUR ,-- aus dem gemeinsamen Budget gefördert. Davon werden bzw. wurden sieben Projekte von der EU im Rahmen der Programme ERASMUS+ sowie Europa für Bürgerinnen und Bürger kofinanziert. Für diese Projekte wurden an Einreichkosten insgesamt EUR ,-- aus dem gemeinsamen Budget der AAA gewährt, während die erfolgreichen Projektwerber von der EU insgesamt rund EUR ,-- erhielten bzw. noch erhalten werden. Zukünftig wären noch mehr Projekteinreichungen im Rahmen der transnationalen Programme erstrebenswert. Die Dienststelle ist mit nur einer Person budgetär effizient ausgestattet. Zur Unterstützung kann auf das Personal der UA Europäische und internationale Angelegenheiten zurückgegriffen werden. Aufgrund der Tatsache, dass auf administrativer Ebene Englisch die Arbeitssprache der AAA ist, konnten seit 2013 rund EUR ,-- an Übersetzungskosten für Sitzungen des Lenkungsausschusses eingespart werden. In den Jahren 2014 und 2015 bezahlte Kärnten an AAA-Mitgliedsbeiträgen in Summe EUR ,44 ein. Für von Kärntner Institutionen eingereichte Projekte wurden in diesen beiden Jahren aus dem gemeinsamen Budget der AAA rund EUR ,-- ausbezahlt. Basierend auf der 2015 durchgeführten Studie Strategische Kooperationsfelder im Alpen-Adria- Raum ist man um eine regelmäßige Abstimmung zwischen dem EVTZ Euregio Senza Confini Ohne Grenzen und der AAA bemüht. Seite 42 von 214

43 2. EVTZ Euregio Senza Confini mbh S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Der EVTZ Euregio Senza Confini wurde als logische Konsequenz der vorangegangenen trilateralen Kooperationsvereinbarungen zwischen den drei Regionen Veneto, Friaul Julisch Venetien und Kärnten im Jahr 2012 (auf 30 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit) gegründet. Die Gründungsphase gestaltete sich in erster Linie aufgrund des Standortes Italien und den damit verknüpften rechtlichen Reglementierungen als schwierig. Demnach sind interne Abläufe sowie auch Bankgeschäfte u.ä. nur mittels vom EVTZ selbst zu verabschiedenden Richtlinien möglich, die dann auf der Homepage veröffentlich werden müssen. Diese o.a. Richtlinien wurden von einer externen Firma ausgearbeitet, übersetzt und nach einer landesinternen Überprüfung im Dezember 2015 vom amtierenden Direktor des EVTZ, Dott. Carlo Fortuna, in Kraft gesetzt. Als Meilensteine sind die Abkommen zur Gesundheit und zum Katastrophenschutz zu sehen, die die Grundlage für eine Anpassung der Politiken in diesem Bereich zum Ziel haben. Diese wurde im Rahmen der Versammlung der Präsidenten im Dezember 2014 unterzeichnet. Zum Verkehrsbereich fanden bereits zwei Fachausschüsse des EVTZ statt. Dort wurden die Projektideen besprochen und das Land Kärnten wartet auf detaillierte Angaben zu den Projekten. Anstehend sind jedenfalls die Abänderung der Statuten und daran anknüpfend folgende Ausschreibungen: Direktor Bankdienstleistungen Unterstützendes Personal Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen Seite 43 von 214

44 3. Gemeinsames Komitee Kärnten-Slowenien S T A T U S: Laufendes Projekt. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Beziehungen zwischen Kärnten und Slowenien wurde das Kontaktkomitee Kärnten-Slowenien nach zehnjähriger Pause 2014 wieder aktiviert und fortan in das Gemeinsame Komitee Kärnten-Slowenien umbenannt, um dessen Aufgaben besser zum Ausdruck zu bringen: die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den slowenischen Ministerien und den Referaten der Kärntner Landesregierung. Die Vertreter der Republik Slowenien und des Bundeslandes Kärnten treffen sich am 10. Juni 2016 bereits zur dritten Sitzung des Gemeinsamen Komitees Kärnten-Slowenien. Beide Seiten sind sich über den guten Verlauf der vielfältigen Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren einig. Fortschritte konnten im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden Schutzes und der nachhaltigen Nutzung von Wasserquellen sowie bei der Verwaltung der slowenisch-österreichischen grenzüberschreitenden Natura 2000 Schutzgebiete erzielt werden. Im Energiebereich fand ein Meinungsaustausch bei der Vorbereitung der Energiepläne beider Seiten statt. Im Bereich Verkehr bezog sich die Zusammenarbeit auf die Verkehrssicherheit sowie auf Aktivitäten bezüglich des Ausbaus der zweiten Tunnelröhre des Karawankentunnels, was zudem die Erstellung von Raumplänen einschloss. Im Bereich Naturkatastrophenschutz und anderer Katastrophen ist eine Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, der Feuerwehr, Bergrettung und anderen Schutz- und Rettungsdiensten sowie die Unterstützung bei Informationsvermittlung, gemeinsamer Ausbildung und Interventionen besonders wichtig. Im Bereich Soziales ist besonders die Zusammenarbeit unter anderem im grenzüberschreitenden Alterspflegeheim-Tageszentrum in der zweisprachigen Gemeinde Globasnitz/Globasnica hervorzuheben. Eine Erweiterung der Zusammenarbeit ist möglich. Auf dem Gebiet der Bildung umfasste die Zusammenarbeit zahlreiche Bereiche, unter anderem auch einen Austausch von Assistenten. Die Zusammenarbeit im Bereich Kultur verläuft im Bereich der Bühnen- und bildenden Künste sowie Musik und Literatur traditionell gut. Im Bereich öffentliche Gesundheit wurde in der Prävention und Gesundheitsförderung zusammengewirkt. Beide Seiten bewerten die Zusammenarbeit zwischen Slowenien und dem Bundesland Kärnten im Bereich Wirtschaft als gut und streben an, diese weiterhin auszubauen. Im Tourismus gibt es viele auf Nachhaltigkeit ausgerichtete gemeinsame Projekte, wobei auch der Kulturtourismus viele Möglichkeiten für eine intensive Zusammenarbeit bietet. Weiters treffen sich beide Seiten regelmäßig und arbeiten ferner bei Programmen für Landesentwicklung, bei Fragen der gemeinsamen Landwirtschaftspolitik, der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und Investitionen sowie bei der Regelung der Nebentätigkeiten und der Besteuerungsart von Katastereinnahmen zusammen. Seite 44 von 214

45 4. GOAL Projektzeitraum: September 2011 März 2015 Mit dem EU-Projekt GOAL konnte die Zusammenarbeit zwischen den Einsatzkräften und Behörden in Kärnten, der Steiermark und Slowenien weiter ausgebaut werden. Unter dem Motto Hilfe ohne Grenzen ging es darum, gemeinsame Vorgehensmodelle für Katastrophenfälle zu entwickeln, wobei mit dem Projekt GOAL speziell die Bereiche Hochwasser, Waldbrände, gefährliche Güter und Tunnelsicherheit in den Mittelpunkt gerückt wurden. Die Schwerpunkte des Projektes lagen bei der länderübergreifenden Erarbeitung von Gefahrenpotentialen und darauf abgestimmter Einsatzpläne sowie der Umsetzung in Form von gemeinsamen Übungen, Trainings und Workshops. Weitere Kernbereiche waren die Kommunikation im Katastrophenfall, die Kompatibilität von Einsatzgerätschaften sowie die Entwicklung gemeinsamer Ausbildungsvorhaben. Durch diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den damit verbundenen Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen sollte eine optimierte Vorsorge für die Bewältigung von zukünftigen Katastrophenfällen im Projektgebiet und anderen Regionen mit ähnlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Projektumsetzung beinhaltete drei grenzüberschreitende Einsatzübungen, um die jeweiligen Einsatzverfahren in den Regionen aufeinander abzustimmen und neu zu definieren. Nach zwei Großübungen auf der Soboth und im Grenzbereich zu Slowenien (Loibltunnel) fand im Mai 2014 eine zweitägige internationale Katastrophenschutzübung Hand in Hand to Success im Großraum Feistritz im Rosental statt, bei welcher gleich mehrere Übungszenarien zu bewältigen waren. Auch Einsatzkräfte aus Italien (Friaul) übten bei dieser internationalen Katastrophenschutzübung mit. Die schweren Waldbrände im Kanaltal im Sommer 2013 haben gezeigt, wie notwendig grenzüberschreitende Hilfe ist. Erweitert und bereichert wurde das zweitägige Übungsgeschehen mit der involvierten Landeskatastrophenschutzübung des Roten Kreuzes in Kärnten. PROJEKTZIELE Entwicklung eines gemeinsamen Vorgehensmodells bei großen (Natur-) Katastrophen Verbesserung der Koordination der Einsatzkräfte Formulierung und Implementierung standardisierter Vorgangsweisen, Ausrüstung und Kompetenzen als Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit Verbreiterung der Zusammenarbeit zwischen den Einsatzkräften auch bei kleineren Ereignissen Durchführung von speziellen Ausbildungen (z.b. Heißausbildung) für die Pilotvorhaben Überwindung kultureller Unterschiede, Unterschiede im Wissen und den Kompetenzen bei den Einsatzkräften Aufbau einer gemeinsamen (zweisprachigen) Informationsplattform und abgestimmter Abläufe Einbindung von Beobachtern vor allem aus Italien und der Europäischen Union Durchführung von Expertenkonferenzen, gemeinsamer Trainings und Ausbildungskurse Erarbeitung einer Memorandums für die weitere nachhaltige Zusammenarbeit Projektbudget (alle Projektpartner): EUR ,-- (davon 85 % EFRE-Mittel) Seite 45 von 214

46 Es ist abzuklären, ob in der jetzt laufenden EU-Programmperiode ein Nachfolgeprojekt eingereicht werden soll, vor allem aber, wer die Leadpartnerschaft übernehmen kann. 5. Menschenrechtsbeirat / Menschenrechtspreis Einrichtung eines Menschenrechtsbeirates des Landes Kärnten unter Vorsitz des Landeshauptmannes als Informations- und Beratungsplattform sowie Neuformierung, Neukonfigurierung und Verschlankung der Jury für den Kärntner Menschenrechtspreis. Während dem Menschenrechtsbeirat Vertreter aus Politik, Justiz, öffentliche Sicherheit und Zivilgesellschaft angehören, setzt sich die Jury aus Vertretern aus den Bereichen Bildung und Zivilgesellschaft zusammen. Durch diese Konfiguration wird in beiden Gremien dem (auch international artikulierten) Bedürfnis nach verstärkter Einbindung von Vertretern zivilgesellschaftlicher Einrichtungen in Beratungs- und Entscheidungsprozesse in Menschenrechtsangelegenheiten im Land Kärnten Rechnung getragen. Dem Menschenrechtsbeirat gehören als Mitglieder je ein Vertreter der in der Kärntner Landesregierung vertretenen politischen Parteien, der Römisch-katholischen Kirche in Kärnten, der Evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Kärnten, der Gerichtsbarkeit in Kärnten, der öffentlichen Sicherheit in Kärnten sowie je ein Vertreter von namhaften, für die Menschenrechtsarbeit im Land Kärnten relevanten Nichtregierungsorganisationen (dzt. Amnesty International Österreich, Kärntner Caritasverband, SOS Mitmensch und Diakonie de la Tour) an. Die Ernennung der Mitglieder erfolgt durch den Landeshauptmann. Die Jury für den Kärntner Menschenrechtspreis setzt sich aus jeweils einem Mitglied von Amnesty International Österreich, der Kärntner Juristischen Gesellschaft, der Kärntner Hochschulkonferenz und der Ökumenischen Kontaktkommission in Kärnten zusammen und wird vom Landeshauptmann für die Dauer von jeweils zwei Jahren berufen. Seite 46 von 214

47 9. INNERER DIENST Die Qualität und Effizienzsteigerung der Landesverwaltung soll ausgebaut werden. (Seite 16) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. 1. Aufbau einer internen Revision (IKS) Im Jahr 2015 wurde eine Interne Revison im Amt der Kärntner Landesregierung aufgebaut. In diesem Zusammenhang erfolgten die folgenden Aktivitäten: Erstellung einer Revisionsordnung für das Amt der Kärntner Landesregierung Durchführung eines Workshops zur Identifikation von Risiken als Grundlage für eine risikoorientierte Prüfungsplanung Erstellung des Prüfplanes 2015 sowie des Prüfplanes 2016 Erstellung diverser Dokumentationsvorlagen (z.b. Prüfungsplanung, Eröffnungsgesprächsprotokoll, Schlussbesprechungsprotokoll, Revisionsziele, Berichtsvorlage etc.) Verstärkung der Internen Revision durch eine Mitarbeiterin (1 VZÄ) ab ; laufende Einarbeitung und Ausbildung der Mitarbeiterin Teilnahme an der Länderexpertenkonferenz der Revisoren der Bundesländer, Teilnahme am Arbeitskreis Wissensforum des Instituts für Interne Revision Österreich sowie an den Erfahrungsaustauschtreffen der Revisorinnen/Revisoren der Bundesverwaltung Durchführung von Sonderprüfungen sowie Prüfungen gemäß Prüfplan 2015 Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Funk-Bericht (Ergebnis: Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung von insbesondere abteilungsübergreifenden Verwaltungsprozessen sowie Erstellung eines Krisenmanagementleitfadens) 2. Aktualisierung des internen Kontrollsystems (IKS) Die Sensibilisierung und Information der Bediensteten der Kärntner Landesverwaltung sowie die Verankerung des Nutzens und der Notwendigkeit eines Internen Kontrollsystems sind ein Fokus der Tätigkeit der Internen Revision. Ziel der Maßnahme war auch, ein einheitliches Verständnis zum IKS innerhalb der Landesverwaltung zu schaffen. Einerseits soll ein einheitlicher Standard angestrebt werden und andererseits sollen die vorhandenen IKS-Prozesse aktualisiert werden. Diesbezüglich wurden die folgenden Maßnahmen gesetzt: Aufnahme eines IKS-Vortragsblocks in den Einführungslehrgang für neue Mitarbeiter Aufnahme eines IKS-Vortragsblocks in den Dienstprüfungskurs Leitverantstaltung der Verwaltungsakademie Internes Kontrollsystem und Korruptionsprävention Vortrag zum IKS vor den Bildungsbeauftragten der Kärntner Landesverwaltung Vorstellung der Revisionsordnung und der Grundzüge eines Internen Kontrollsystems in der Abteilungsleitersitzung (April 2015) Bericht in der Abteilungsleitersitzung zur im Jahr 2016 geplanten Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems (Dezember 2015) Verfassung eines Leitfadens zum Internen Kontrollsystem Seite 47 von 214

48 Workshop mit den IKS-Beauftragten der Abteilungen des Amtes der Kärntner Landesregierung (Januar 2016) Workshop mit den IKS-Beauftragten der Bezirkshauptmannschaften (April 2016) Initiierung der Aktualisierung der Kernprozesse. 3. Zentrale Stelle für Korruptionsprävention Schulungen über VerwAkademie (z.b.: Leitveranstaltung 2016) Einführungslehrgang (ab 2016) Grundausbildung (ab 2015) Umsetzung der Länderstandards zu Korruptionsprävention (laufend) Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention (2017) Ansprechpartner bei Korruptionsfragen (Zurückweisung von Geschenken, Sponsoring etc.) Ziel ist die Vermeidung von Korruption. Durch die Ansiedelung bei der UA Konfliktprävention und Arbeitsplatzoptimierung keine zusätzlichen Kosten 4. Elektronische Bereitstellung der Regierungssitzungsunterlagen Bisher ist die Vorbereitung der Regierungssitzungsunterlagen in rein analoger Form auf Papier erfolgt. Für alle Regierungsbüros wurde eine Vielzahl von Kopien der Sitzungsunterlagen angefertigt, die bei jeder Aktualisierung des Inhalts neu kopiert und verteilt werden mussten. Nun wird dieser Geschäftsprozess auf die elektronische Bereitstellung der Unterlagen umgestellt. Dadurch entfällt die aufwendige manuelle Kopier- und Verteilarbeit. Die Sitzungsunterlagen werden von den Dienststellen elektronisch übermittelt und weiterverarbeitet. Durch elektronische Analyse der übermittelten Beiträge werden die Vorbereitungsarbeiten für die Regierungssitzung optimiert, Einladungslisten erzeugt und versendet und Dokumentationsvorlagen für die Protokollierung der Sitzungen erzeugt. Die Regierungsbüros können zur Vorbereitung auf die Regierungssitzung elektronisch auf die Unterlagen zugreifen. Für Regierungsmitglieder wurde ein zertifikatsgesicherter Zugang mit mobilen Endgeräten eingerichtet. Auch die Erzeugung des Kurz- und Detailprotokolls der Sitzungen wird elektronisch unterstützt. Die Abstimmergebnisse werden im System festgehalten. Die Sitzungsunterlagen und Protokolle werden zum Zweck der besseren Recherche in ein elektronisches Sitzungsarchiv übergeleitet. Auch auf dieses kann sowohl mit normalen als auch mit mobilen Endgeräten (Tablets) zugegriffen werden. Im Sitzungsarchiv ist eine Volltextsuche (bis in die Anhänge hinein) integriert. Mit dem System wird somit die Vorbereitung und Abwicklung der Regierungssitzungen unterstützt, Kopier- und Druckaufwand deutlich reduziert und der Zugriff auf archivierte Sitzungen signifikant verbessert. Seite 48 von 214

49 5. Bürgerservicestelle NEU Eröffnung des Frontoffice: 5. Mai 2014 Organisatorische Maßnahmen Einrichtung des Bürgerservice des Landes Kärnten für das gesamte Amt der Kärntner Landesregierung (bisher: Zuordnung des Bürgerbüros zum Landeshauptmann; Entpolitisierung) Zuordnung zur Landesamtsdirektion Räumliche Ansiedelung im Verwaltungszentrum (wurde bereits beim Bau des Verwaltungszentrums so angedacht, jedoch erst jetzt umgesetzt); es entstehen 4 vollwertige Arbeitsplätze, sowie ein Arbeitsplatz zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen Das Front-Office des Bürgerservice des Landes besteht aus Mitarbeitern der Abteilungen 1, 2,4 und 8: o Abteilung 1 allgemeine Beratung und Unterstützung o Abteilung 2 Wohnbeihilfe (+ Erstberatung) o Abteilung 4 Soforthilfen/Zuschüsse, Familienförderung, (+ Erstberatung) o Abteilung 8 Energieberatung Einsparungen bzw. Synergien: o Jetzt: Leitung, 3 Berater/innen, Empfang (Früher lt. LRH-Bericht: 9 Mitarbeiter) o Synergie durch personelle Einbindung der Abteilungen 2, 4 und 8 in das Bürgerservice o Entlastung der Fachabteilungen durch Erstberatung außerhalb des Back-Office o Keine eigenen finanziellen Hilfen bzw. Barzahlungen sowie Sonderberatungen (Finanzberatung, anwaltliche Beratung) Inhaltliche Neuorientierung Erstberatung von Bürgern hinsichtlich bestimmter, stark nachgefragter Leistungen des Landes (insbesondere der og. Fachbereiche der Abteilungen 2, 4 und 8) Tiefenberatung erfolgt ebenso wie die Behandlung telefonischer Anfragen im Back- Office nachhaltige und ganzheitliche Unterstützung Jeder Antrag wird elektronisch erfasst (bisher: wenig oder keine Aufzeichnungen) Neues Corporate Design Gesicht des Landes als Serviceeinrichtung Angepasst an das CD/CI des Landes 6. Tag der Einsatzkräfte Die gesamte Kärntner Landesregierung lädt ein. Die VertreterInnen aller Einsatzorganisationen waren von Anfang an in die Konzeption und in die Vorbereitung eingebunden, nur dadurch ist die Durchführung dieser Veranstaltung überhaupt möglich. Die Verantwortlichen der Einsatzorganisationen entscheiden selbst wer an der Veranstaltung teilnimmt. TeilnehmerInnenanzahl ca. 700 Personen. Der Tag der Einsatzkräfte findet einmal jährlich statt. Das Ziel sind Dank, Anerkennung und Wertschätzung der Kärntner Landesregierung an die Kärntner Einsatzorganisationen. Deren Leistungen sollen in das Licht der Öffentlichkeit gerückt werden. Seite 49 von 214

50 Das Projekt wurde 2014 erstmals erfolgreich umgesetzt wurde die Veranstaltung aufgrund der Bewältigung des Flüchtlingsstromes, an der die Einsatzorganisationen maßgeblich beteiligt waren, ausgesetzt. Anfang 2016 fand der Tag der Einsatzkräfte jedoch wieder statt und soll ab nun aufgrund des großen Anklanges und aufgrund der positiven Rückmeldungen jährlich durchgeführt werden. Die gesamte Organisation der Veranstaltung wird von der UA Protokoll übernommen. Externe Kosten: Saalmiete, Technik, Bewirtung, Kärnten Pins und Techniker für den Filmschnitt Gesamtkosten 2016 rd ,-- EUR. Die Kosten in diesem Rahmen zu halten war nur möglich, da uns das Congress Center Villach auf alle Leistungen (Saalmiete, Technik, Bewirtung) einen Preisnachlass von 50% gewährt hat. 7. Digitalisierung Kärntner Landeszeitung Die wöchentliche Printausgabe der Kärntner Landeszeitung soll auf eine digitale Erscheinungsweise umgestellt werden und auf der Homepage des Landes Kärnten im PDF-Format abrufbar sein. Projektziele sind Kostenreduzierung und Modernisierung. Durch die Umstellung auf eine digitale Ausgabe der Landeszeitung werden Kosten für Druck und Vertrieb eingespart, dies unter dem Verzicht der Einnahmen aus Abo-Kosten; Einsparung ca. EUR ,- pro Jahr. Im Zuge der Umstellung muss das Kärntner Kundmachungsgesetz dahingehend geändert werden. Das Kundmachungsgesetz wurde von der Verfassungsabteilung neu formuliert und befindet sich nach der Begutachtungsphase im Landtag. 8. Zentrales Druckmanagement Im Rahmen der Aufgabenreform wird seit September/Oktober 2015 die graphische Konzeption und Entwicklung von Layouts für Publikationen und Beratung und Hilfestellung in diesen Angelegenheiten für das gesamte AKL angeboten. Ebenso wird die Einhaltung eines gemeinsamen CI/CD überprüft und gegebenenfalls adaptiert. Projektziele sind eine Kostenminimierung (ca. 15%) und die Vereinheitlichung des Auftritts des Landes Kärnten nach außen 9. Elektronische/Duale Zustellung Das Land Kärnten versendet jährlich ca. 2 Millionen amtliche Schreiben. Diese wurden bisher dezentral gedruckt, kuvertiert und an die Post zur Zustellung übergeben. Zur Optimierung des Postausgangprozesses wurde ein zentrales Druckzentrum eingerichtet, das zusätzlich zum normalen Druck und zum Postversand die Dokumente auch für die Zustellung über einen elektronischen Zustelldienst bereitstellt. Damit soll jeder Verwaltungskunde, der bei einem elektronischen Zustelldienst angemeldet ist, amtliche Sendungen des Landes auch elektronisch empfangen können. Seite 50 von 214

51 Das System ist sowohl für die normale Zustellung als auch für den Versand von RSa und RSb- Sendungen eingerichtet. Als besonderer Vorteil des Systems ist die automatische Rückscheinverwaltung zu nennen, bei der die Rückscheine über den Zustellerfolg von der Post elektronisch übermittelt werden und automatisch in den richtigen elektronischen Akt eingegliedert werden. Das mühsame Einordnen der Rückscheine ist somit Vergangenheit. Das System ist so konzipiert, dass es in das elektronische Aktensystem des Landes integriert ist, aber auch große andere Verwaltungssysteme des Landes (wie Landesabgaben oder Rechnungswesen) angekoppelt sind. Es wurde im Juni 2015 in Betrieb genommen und wird derzeit auf alle Dienststellen des Landes ausgerollt. Die Entwicklung des Sendungsvolumens ist der unten eingefügten Grafik zu entnehmen. Das System bringt folgende Vorteile: 1. Durch die Zentralisierung des Drucks kann die Anzahl der dezentralen Drucker in den Dienststellen reduziert, bzw. Geräte mit geringerer Druckleistung ausgegeben werden. 2. Mit der elektronischen Rückscheinverwaltung wird operativer Bearbeitungsaufwand (bei Vollausbau ca. 10 PÄ) eingespart. 3. Je mehr Bürger die Sendungen elektronisch abholen, desto höher ist die Einsparung für das Land, da dann der komplette Druckaufwand (mindestens 50 ct pro Sendung) und ein Teil der Portokosten entfällt. Seite 51 von 214

52 10. Asylwerberverwaltung Bereitstellung einer Software zur Optimierung der Abwicklung Die Abwicklung der komplizierten Geschäftsprozesse im Flüchtlingswesen ist aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen mit den bisher eingesetzten Anwendungen kaum mehr zu bewältigen. Folgende Teilaufgaben werden derzeit mit diversen Arbeitsbehelfen (überwiegend analog) abgearbeitet: Bereitstellung von Unterkünften. Standortsuche, Vertragserstellung mit Unterkunftgebern. Zuteilung von Personen aus Traiskirchen zu diesem Unterbringungsangebot. Verwaltung eines analogen Laufaktes. Alle den Flüchtling betreffenden Informationen werden darin analog gesammelt. Verrechnung von Unterbringungskosten, Taschengeld, Arztkosten, Reisekosten, Betreuungskosten. Auszahlung von Geldern (z.b. Taschengeld, bzw. Taggeld, Fahrkostenersatz) und Verwaltung der Originalbelege im Flüchtlingsakt. Regelmäßige Überprüfung Rahmenbedingungen der Unterkunft, Verpflegung und sozialer Problemstellungen. Das IT-System des Bundes deckt nur jene Anforderungen ab, die der Bund für die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben benötigt, Länderanforderungen sind dabei kaum berücksichtigt. In Kärnten bewirken diese Geschäftsprozesse aufgrund der simplen Unterstützungswerkzeuge (Redundanzen, Abstimmarbeit und analoge Abwicklung) erheblichen operativen Aufwand. Es soll nun ein Kooperationsprojekt mit BMI und einigen Bundesländern für eine Verbesserung der softwaretechnischen Unterstützung der Asylwerberverwaltung aufgesetzt werden. Projektziel ist die Bereitstellung einer Unterstützungssoftware für die Abwicklung der Asylwerberverwaltung und verrechnung in Zusammenarbeit mit BMI und mehreren Bundesländern. Vorerhebungen seit Ende 2015 Projektvorphase (im Laufen): Analyse bestehender Systeme, Auslotung der Kooperationsbereitschaft. Ziel ist es, bis einen akkordierten Projektauftrag zu entwickeln. Erst dann kann ein konkreter Projektplan aufgestellt werden. 11. Planungsdaten in Grundstücksverfahren, Kooperation mit ZT-Kammer Seit 2006 läuft beim Land Kärnten die One-Stop Anwendung Grüner Grundverkehr, bei der die Kommunikation mit den Notaren unter Einbeziehung des Archivs der Österreichischen Notariatskammer optimiert wurde. Der größte Vorteil dieser Lösung besteht in der Eliminierung der Postwege und dem Verzicht auf eine Ablage von Vertragsdokumenten in der Landesverwaltung. Ein ähnliches Vorgehensmodell soll auch mit den Ziviltechnikern etabliert werden. Dieses Vorhaben trifft auch seitens der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (BAIK) auf hohes Interesse, weil sich diese seit einiger Zeit bemüht, den Kontakt mit den Behörden durch verstärkte elektronische Kommunikation unter Einbindung ihres Urkundenarchivs (BAIK-Archiv) zu vereinfachen. Seite 52 von 214

53 Verfahrensablauf Der Grundstücksbesitzer bzw. die Person, die eine Teilung anstrebt, beauftragt einen Ziviltechniker mit dem Teilungsverfahren. Oft wird das Verfahren auch von einem beauftragten Rechtsanwalt initiiert. Der ZT erstellt eine Teilungsurkunde signiert diese mit seiner qualifizierten Signatur und bringt sie ins BAIK-Archiv ein. Danach beantragt der ZT bei der zuständigen Behörde die Teilung mit der Teilungsurkunde als Beilage. Die zuständige Behörde ist die Gemeinde als Baubehörde bzw. die Landesregierung als Forstbehörde bei Forstgrundstücken sowie das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Die Behörde erstellt den Bescheid und übermittelt diesen an den Ziviltechniker. Dieser Prozess wird derzeit rein im Papierweg abgewickelt und ist dementsprechend umständlich und zeitaufwändig. Entwicklung eines österreichweit (Länder, Städte und Gemeinden) einheitlichen Prozesses für den Austausch von Plandaten mit den Österreichischen Ziviltechnikern unter Einbeziehung des BAIK-Archivs. Übermittlung der Anträge und Teilungsurkunden Zugriff der Verwaltung auf die Plandaten im BAIK Übermittlung von Erledigungen an die Ziviltechniker Es soll keine Gesamtsoftware und auch keine organisationsübergreifende Workflowlösung entwickelt werden. Bestehende Systeme sollen in effektivster Art und Weise mit möglichst schlanken Schnittstellen zusammengeschaltet werden. Betroffen sind alle Ziviltechniker und die mit Grundstücksverfahren befassten Verwaltungseinheiten der Länder und Gemeinden. Mission Statement: Wir vereinfachen und beschleunigen österreichweit die Abwicklung von planabhängigen Grundstücksverfahren und entlasten damit Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Projektstart: Projektende: Fuhrparkaufwand Es geht darum, die Budgets für Dienstreisen und Fortbildung, welche Personalaufwand darstellen und den einzelnen Abteilungen zur Verfügung stehen in einen Zusammenhang mit dem Fuhrparkaufwand zu bringen, welcher zentral bei der Abt.1/ BGM verwaltet wird, so dass bei der Beurteilung der Wahl des Reisemittels für Dienstreisen auch die Kosten eines Dienst-KFZ in das finanzielle Kalkül der Abteilungen mit einbezogen werden. Projektziel ist die Reduktion des Fuhrparkaufwandes durch eindeutige Zuordnung des Fuhrparkaufwandes an die Kostenverursacher. Durch die Zusammenfassung des Personal-und Sachaufwandes im Dienstreiseaufwand kann die bessere Steuerbarkeit in diesem Bereich hergestellt werden, weil kein beliebiger Zugriff auf Dienst- KFZ mehr gegeben ist, sondern nur noch ein solcher im Rahmen von zur Verfügung gestellten Budgets. Seite 53 von 214

54 13. Aufgabe von Fremdmieten/Standorten Die Auflassung von Verwaltungsstandorten durch weitere Konzentration auf die Hauptstandorte. Umsetzungsstand: Derzeit sind zwei Standorte verkauft, bzw. gekündigt: KL0025, Lastenstraße und ein Außenlager. KL008 Mießtalerstraße 12 ist in der Verkaufsphase. KL012, Jessernigstraße, KL079 8.Mai Straße (Suchtprävention), KL024 Funderstraße (Lungenröntgen) und KL 013 (Rechnungshof) sollten bis Ende 2016 aufgegeben werden können. Durch die Errichtung des Hauses der Anwaltschaften ist es notwendig geworden einen weiteren Standort KL009, Völkermarkter Ring anzumieten. Netto kann bis Ende 2016 somit eine Reduktion um fünf Standorte erreicht werden. Erschwerend für eine massive Standortreduktion wirkt sich aus, dass der Personalstand am Standort Klagenfurt nicht rückläufig sondern eher konstant verläuft. Weiters ist es da und dort (z.b. Haus der Anwaltschaften) schwierig die geltenden Raumstandards durchzusetzen, weil Angaben zur Frequenz, bzw. zum spezifischen Raumbedarf nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Der Saldo von Standortaufgabe und Neuanmietung ergibt derzeit eine Einsparung von rund EUR pro Jahr. Eine weitere Einsparung von ca. EUR könnte durch Aufgabe des externen Standortes des Krankenanstaltenfonds oder des Verkehrsverbundes und die Einbindung in eine noch planerisch bestehende Raumreserve realisiert werden. Durch den Verkauf des Landesjugendheimes Rosental im Dezember 2015 werden jährliche Einsparungen von rund EUR realisiert. Dies steht allerdings nicht im Zusammenhang mit der Standortkonzentration in Klagenfurt. 14. Protokoll 1. Umstellung im Organisationsablauf der UA Protokoll Einladungen werden selbst entworfen und in der Hausdruckerei vervielfältigt Keine Inanspruchnahme von Agenturleistungen, die gesamte Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen wird von den Mitarbeiterinnen der UA Protokoll übernommen 2. Umstellung beim Catering Es wird nur mehr das Essen vom Caterer bezogen, wenn möglich ohne Personal, der Service und das Abräumen wird von den Mitarbeiterinnen der UA Protokoll übernommen Getränke werden von der UA Protokoll angekauft und die Bewirtung erfolgt durch die Mitarbeiterinnen des Protokolls Stehtische, Tischdecken, Gläser und Geschirr wurden einmalig angekauft, somit entfallen ständig anfallende Mietkosten bei den jeweiligen Veranstaltungen Seite 54 von 214

55 Dadurch ergeben sich bei den Ausgaben für Veranstaltungen und Empfänge folgende Einsparungen: Ausgaben 2012 rd EUR Ausgaben 2013 rd EUR (davon rd EUR von der Vorgängerregierung) Ausgaben 2014 rd EUR, in diesem Jahr waren die Ausgaben aufgrund der LH Vorsitzführung und der damit verbundenen Konferenzen (LAD Konferenz, LH Konferenz, Flüchtlingsreferentenkonferenz, Bildungsreferentenkonferenz) etwas höher. Ausgaben 2015 rd EUR, somit ergibt sich im Vergleich zum RA 2012, eine Einsparung von rd. 60 % ist dieser Ansatz mit EUR dotiert (davon EUR Kreditsperre). Es ist festzuhalten, dass sich dadurch weder die Anzahl der Veranstaltungen verringert noch die Qualität verschlechtert hat; diese Einsparungen wurden ausschließlich durch die Umstellung in der Vorbereitung und im Organisationsablauf der Veranstaltungen erreicht. 3. Auslandskontakte mit Italien und Slowenien Aufgrund der Sprachkenntnisse der Mitarbeiterinnen im Protokoll erfolgt die Zusammenarbeit mit Italien und Slowenien auf direktem Wege bzw. über die konsularischen Vertretungen, es werden keine Konsulenten mehr in Anspruch genommen. Die Übersetzungen bei Konferenzen und Veranstaltungen ins Italienische und umgekehrt übernimmt eine Mitarbeiterin der UA Protokoll. 4. Umstellung bei Pokalspenden und Sachpreisen des Landes Kärnten Das Protokoll ist die zentrale Ausgabestelle für Pokale und Sachpreise für die gesamte Kärntner Landesregierung Pro Veranstaltung gibt es max. zwei Pokale bzw. Sachpreise vom Land Kärnten, dadurch konnte die Anzahl der ausgegebenen Preise und Pokale in den letzten drei Jahren massiv reduziert werden Es werden ausschließlich kärntenspezifische Sachpreise vergeben 15. Optimierung von Exekution und Insolvenzforderungen Insolvenz Die Abwicklung sämtlicher Insolvenzfälle, in denen das Land Kärnten Gläubiger ist, wird auf Initiative der Abteilung 1 kostenfrei über den Alpenländischen Kreditorenverband abgewickelt. Die Abwicklung umfasst das gesamte Insolvenzverfahren, von der Anmeldung bis zum Quoteninkasso, womit intern eine Verringerung des Arbeitsaufwandes zu verzeichnen ist (es ist nunmehr die Forderung gegenüber dem AKV bekanntzugeben, alle weiteren Schritte im Insolvenzverfahren, inklusive der Vereinnahmung der Quote und Terminüberwachung, werden vom AKV gesetzt). STATUS: Projekt umgesetzt. Seite 55 von 214

56 Exekution Nach Erhebung bei den betreffenden Stellen ist zu verzeichnen, dass die bestehende Aufgabenverteilung zwischen dem Amt und den Bezirksverwaltungsbehörden beizubehalten ist, wogegen organisatorische Änderungen innerhalb des Amtes der Kärntner Landesregierung nahe liegend sind, um die Auslastung zu optimieren. Dies soll Hand in Hand gehen mit einer zwischengeschalteten Übergabe der (privatrechtlichen, nicht der öffentlich-rechtlichen) Forderungen nach Einmahnung durch die Buchhaltung und vor Einleitung des Exekutionsverfahrens) an ein Inkassobüro. Hier liegen Angebote von Inkassobüros vor, dies kostenfrei für das Land abzuwickeln (die Kosten werden im Rahmen der Rechtsordnung dem Schuldner verrechnet). Ein derartiger Auftrag ist als Dienstleistungskonzessionvertrag im Sinne der 8 und 11 Bundesvergabegesetz zu betrachten, womit die einschlägigen Vorschriften zu beachten sind. S TATUS: die Ausschreibung wird vorbereitet und als Gesamtprojekt vorweg zur internen Genehmigung vorgelegt 16. Landesimmobiliengesellschaft (LIG) Dabei geht es um die Prüfung der Frage einer Rückeingliederung der LIG in das AKL, wobei die Form der Rückgliederung den zentralen Diskussionspunkt darstellte. Die LIG plädierte für eine Rückgliederung in Form eines Eigenbetriebes zum Zwecke der Erhaltung von eigenen Strukturen und Prozessen. Seitens des Amtes wurde hingegen eine Integration der LIG-Agenden in die entsprechenden Organisationsteile des Amtes (Abt.1, 2, 7 und 9) vorgeschlagen. Eine zusätzliche und individuell geartete Organisationsstruktur ist gerade im Hinblick auf die anstehende Haushaltsreform und die in Einführung begriffene Globalbudgetierung und Wirkungsrechnung zu hinterfragen. Einsparungen durch eine Eingliederung in die Amtsorganisation ergäben sich insbesondere aus der Tatsache, dass die diversen Unterstützungsfunktionen im Hochbaubereich (Buchhaltung, IT, Beschaffung...) durch die entsprechenden Bereiche des Amtes ohne hohe Zusatzkosten übernommen werden könnten. Projektziele: Steuer- und finanzrechtliche Überlegungen; organisatorische Überlegungen - Reintegration der LIG in das AKL wirtschaftliche Überlegungen - Redimensionierung des Bereiches als Reaktion auf den verminderten Baubedarf In der LIG wurde der Personalstand um zehn Dienstnehmer reduziert. Dabei sind zwei Dienstnehmer aus dem Personalstand des AKL von der LIG in das AKL zurückgekehrt. Seite 56 von 214

57 10. REGIERUNGSSITZUNGEN MIT SOZIALPARTNERN ( ) wir laden ( ) die Sozialpartner ( ) dazu ein, gemeinsam mit uns am Aufholprozess für unser Land zu arbeiten. (Seite 4) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Chronologie und Umsetzung: Um die Expertise und das Wissen der Sozialpartnerschaft (AMS, IV, WKK, AK, ÖGB, LWK) stärker in die Regierungsarbeit einzubinden und damit für das Land nutzbar zu machen, finden ausgehend von erstmaligen Beratungen mit Vertretern der Sozialpartnerschaft in der 2. Regierungssitzung am 23. April 2013 seit der 6. Regierungssitzung am 18. Juni 2013 quartalsweise gemeinsame Regierungssitzungen mit den Sozialpartnern statt. Dabei haben die Vertreter der Sozialpartnerorganisationen die Möglichkeit, im Anschluss an die reguläre Tagesordnung an der Regierungssitzung teilzunehmen und so allen Regierungsmitgliedern und damit den Verantwortlichen sämtlicher Referatsbereiche ihre Anliegen und Initiativen direkt näher zu bringen und darüber in einen unmittelbaren Austausch zu treten. Zur Vorberatung und Aufbereitung der Inhalte der gemeinsamen Regierungssitzungen wurde eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Kammeramtsdirektoren sowie Geschäftsführer der Sozialpartnerorganisationen unter der Leitung der Landesamtsdirektion eingerichtet. Die Landesamtsdirektion fungiert als Geschäftsstelle für diese Zusammenarbeit, koordiniert die Termine der vorbereitenden Sitzungen, erstellt die Themenlisten sowie die Protokolle der Besprechungen und koordiniert die Behandlung der Themen durch die fachlich zuständigen Dienststellen. Folgende gemeinsame Regierungssitzungen haben bisher stattgefunden: 23. April 2013 (Themenschwerpunkte (auszugsweise): Expertise und Wissen der Sozialpartner) 18.Juni 2013 (Themenschwerpunkte (auszugsweise): Arbeitsmarkt 2030, Bauwirtschaft, Wohnbauförderung, Triple A/ I) 03. Dezember 2013 (Themenschwerpunkte (auszugsweise): Einsetzung Arbeitsgruppe, Lehrlingsverbund, Sozialer Wohnbau, Standortverbesserung, Bürokratieabbau) 25. Februar 2014 (Themenschwerpunkte (auszugsweise): Indikatoren-Set Triple I ; Präsentation Zukunftscockpit Kärnten ; Innovation/Bildung; Arbeitsmarkt) 03. Juni 2014 (Themenschwerpunkte (auszugsweise): Projekt Aufgabenreform; Studie Brain- Drain ; Arbeitsmarkt) 06. Oktober 2014 (Themenschwerpunkte (auszugsweise): Jour Fixe mit Unternehmern; Update zur Aufgabenreform und zum Budget; Zukunftscockpit Kärnten /Präsentation von Ergebnissen/Wohnbau; Natura 2000 Gebiete; Energiemasterplan; Arbeitsmarkt) 27. Jänner 2015 (Themenschwerpunkte (auszugsweise): HCB-Zwischenbericht; Asyl; Cargo Terminal Fürnitz; Arbeitsmarkt) 07. April 2015 (Themenschwerpunkte (auszugsweise): Info Update HETA; Energieeffizienz; Mobilitäts-Masterplan Kärnten; Arbeitsmarkt) 30. Juni 2015 (Themenschwerpunkte (auszugsweise): Budgetsituation in Kärnten; Wirtschaft Betriebsanlagenverfahren/Aktionsplan; Bergbau/Bad Bleiberg; Arbeitsmarkt) Seite 57 von 214

58 06. Oktober 2015 (Themenschwerpunkte (auszugsweise): Innovations- und Industrie 4.0 Strategie für Kärnten; Beschäftigungs- und Qualifizierungsstrategie 2020 für Kärnten; Arbeitsgruppe Steigerung des Anteils regionaler Lebensmittel im öffentlichen Bereich; Arbeitsmarkt) 26. Jänner 2016 (Themenschwerpunkte (auszugsweise): Positionierung Industriestandort Kärnten; Erhöhung Sondermaut in Kärnten; Breitbandausbau in Kärnten; Projekt Hochleistungsbahn; Bericht HETA; Bericht Jugendarbeitslosigkeit; Arbeitsmarkt) 19. April 2016 (Themenschwerpunkte (auszugsweise): Wirtschaftsstandort Kärnten; Bericht HETA; Reformmaßnahmen des Landes Kärnten; Arbeitsmarkt) Seite 58 von 214

59 11. REFORMPROGRAMM BILDUNG Bildung und lebenslanges Lernen (LLL) sind die wichtigsten Grundlagen um die Zukunftschancen der Menschen in einer modernen Wissensgesellschaft und im internationalen Wettbewerb zu stärken. Die Koalitionsparteien bekennen sich im Einvernehmen mit den Gemeinden und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie - zum flächendeckenden Ausbau der ganztägigen Kinderbetreuung. Für die Entwicklung der Pflichtschulen ist gemeinsam mit den verschiedenen Schulerhaltern ein Schulstandortkonzept unter Berücksichtigung der demografischen Gegebenheiten sowie bildungswissenschaftlichen Erkenntnisse zu erstellen. Regionalpolitische Effekte sind einzubeziehen, die Zwei- und Mehrsprachigkeit und das Angebot an internationalen Schulen und Kindergärten ist zu fördern. Die duale Lehrlingsausbildung soll evaluiert und an die Erfordernisse der Zukunft angepasst werden. Insgesamt ist ein umfassendes Bildungskonzept, das auch den tertiären Sektor umfasst, zu entwickeln. Die Musikschulen sind unverzichtbarer Bestandteil der Bildungslandschaft, die Glasbena šola soll eingegliedert werden. (Seiten 10-13) 1. Kinderbetreuung Ausbau S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Im Kindergartenjahr 2015/2016 werden folgende Kinder in Betrieben bzw. Gruppen betreut BETRIEBSFORM Altersgruppe Anzahl Betriebe Anzahl Gruppen Anzahl Kinder Kindergärten 3-6 Jahre Alterserweiterte Betreuungseinrichtung Horte 6-14 Jahre Kinderkrippen 1-3 Jahre Kindertagesstätten 1-3 Jahre Tagesmütter 1-10 Jahre GESAMT Seite 59 von 214

60 Betreuungsquoten im Kindergartenjahr 2014/2015: 5jährige Kinder (ein Jahr vor Schulbeginn): Verpflichtendes Kindergartenjahr für 5jährige Kinder 98,4 % der 5jährigen haben den Kindergarten besucht 4jährige Kinder: 91,7 % 1-3 jährige Kinder: rd. 21 % Entwicklung und Förderungen Neue Neue Plätze Bundesförderung Landesförderung Gruppen lt. Art. 15a-B-VG Gesamt Jahr , ,49 Jahr , ,24 Jahr , ,62 SUMME: , ,35 Insgesamt wurden rd. 80 neue Gruppen mit neuen Plätzen geschaffen. Die Landesförderung stieg um 5,5 Mio. Euro von 35,3 auf 40,8 Mio. Euro. Bei den 4jährigen konnte eine Steigerung der Betreuungsquote um 4,4 % erreicht werden (von 87,3 % auf 91,7%). Seite 60 von 214

61 Entwicklungen im Kinderbetreuungsbereich KINDERGÄRTEN UND -KRIPPEN Neue Gruppen Neue Plätze Bundesförderung lt. Art. 15a-B-VG Landesförderung Gesamt 3-6Jahre Jahr , ,97 Jahr , ,43 Jahr , ,33 HORTE 6-9 Jahre Neue Gruppen Neue Plätze Bundesförderung lt. Art. 15a-B-VG Landesförderung Gesamt Jahr ,27 Jahr Keine Bundesförderung ,56 Jahr ,51 KINDERTAGES- STÄTTEN Neue Gruppen Neue Plätze Bundesförderung lt. Art. 15a-B-VG Landesförderung Gesamt 1-3 Jahre Jahr , ,25 Jahr , ,60 Jahr , ,78 Seite 61 von 214

62 TAGESMÜTTER Anzahl Bundesförderung Landesförderung 1-6 Jahre neu lt. Art. 15a-B-VG Gesamt Jahr , ,00 Jahr , ,65 Jahr , ,00 GESAMT Neue Neue Plätze Bundesförderung Landesförderung Gruppen lt. Art. 15a-B-VG Gesamt Jahr , ,49 Jahr , ,24 Jahr , ,62 SUMME: , ,45 Aufgrund der neuen Art. 15a B-VG Vereinbarung kam es ab dem Jahr 2014 zu einem erheblichen Anstieg der Bundesförderung. Zu den seit 2008 bereits gewährten Personalkostenzuschüssen werden noch Investitionskostenzuschüsse, Zuschüsse für Qualitätsverbesserungen, Zuschüsse für Barrierefreiheit die Ausbildung zur Tagesmutter und Kleinkindbetreuerin sowie die Trägervereine der Tagesmütter gefördert. Seite 62 von 214

63 2. Bildungs- und Schulstandortekonzept Besonders im Pflichtschulbereich ist die Kärntner Schullandschaft sehr kleinstrukturiert und entspricht nicht mehr den aktuellen demografischen Entwicklungen. Ursache für überalterte Strukturen sind insbesondere die Geburten- und Schülerrückgänge der letzten Jahre und die Zuweisung der Lehrerplanstellen durch den Bund aufgrund der Schülerzahlen und gleichzeitigem Controlling des BMBF. Unter der Voraussetzung des Vorhandenseins einer kritischen Masse (Kinder, Schüler, Nutzen) und einer gewissen Angebotsbandbreite (KiGa, VS, NMS, MS) sollen Bildungsinstitutionen und Ganztagesangebote an einem Standort zusammengeführt werden. Regionale Bildungszentren würden durch das vielfältige Angebot die pädagogische Qualität anheben, die Attraktivität des ländlichen Raumes würde sich steigern und somit der Abwanderung entgegenwirken. Der Großteil der Schulstandorte, welche sich für den Auf- und Ausbau zu Bildungszentren eignen, sind erheblich sanierungs- und adaptierungsbedürftig und deren räumliche Gegebenheiten entsprechen kaum den Anforderungen der ganztägigen Schulformen, daher muss das Schulentwicklungskonzept mit einem Schulausbaukonzept koordiniert werden. Seitens des Expertenteams wurden kärntenweit Projektvorschläge für die konkreten Schulstandorte erarbeitet, welche mit den jeweiligen Schulerhaltern im Zeitplan umgesetzt werden sollen. 3. Volksschulen / Expositurklassen Expositurstandorte bzw. -klassen sind Standorte, deren Schülerzahlen der letzten Jahre unter 20 gesunken sind und keine eigene Direktion mehr haben. Ist die Tendenz der Schülerzahlenentwicklung mittel- bis langfristig weiterhin abnehmend, so mussten Entscheidungen für notwendige Maßnahmen getroffen werden, dh Expositurklassen mit 10 bzw. weniger Schüler/-innen sollen bereits mit Beginn des Schuljahres 2015/16 mit der Stammschule zusammengelegt werden. Dies trifft auf die Expositurklasse Dreifaltigkeit, Kremsbrücke, Steinwand, Kamp und Mieger zu. Seite 63 von 214

64 Folgende Expositurklassen sind ab 2015 bzw. zum Teil bis 2018 von Zusammenlegungen betroffen (bereits zusammen gelegte Standorte sind fett markiert) Bezirk Gemeinde Expositur Schüler Klassen Stammschule KL VS Gurnitz Ebenthal ik Radsberg 12 1 SV Liebenfels Gradenegg 12 1 VS Liebenfels VK Völkermarkt VS 5 Vö - Mittertrixen 18 1 (noch eigene Direktion, da bisher immer über 20 Schüler) WO St. Andrä il Pölling 17 1 VS St. Andrä VL Nötsch ig St. Georgen ig 18 1 VS Nötsch SV Gurk Pisweg 19 1 VS Gurk Metnitz Grades 20 1 BZ Metnitz VK Neuhaus Schwabegg 13 1 VS Neuhaus FE Steuerberg Wachsenberg 13 1 VS Steuerberg Steindorf Tiffen 29 2 VS Steindorf Stockenboi/Zlan Stockenboi 13 1 VS Zlan VL Arnoldstein VS Thörl 21 2 (prov. Leitung) Maglern Treffen Einöde 21 1 VS Treffen VK Ruden Untermitterdorf 9 1 VS Ruden Bleiburg Rinkenberg 23 2 VS Bleiburg Seite 64 von 214

65 Ziel des Entwicklungskonzeptes ist es, mindestens einen Volksschulstandort pro Gemeinde zu erhalten. Eine Volksschule sollte möglichst auch im ländlichen Raum mindestens 4 Klassen und jeweils 1 Klasse pro Schulstufe erreichen, um Abteilungsunterricht zu vermeiden. Hinsichtlich der Auflassung von Schulstandorten bzw. Auflassung von Expositurklassen wären gesetzliche Anpassungen im Kärntner Schulgesetz sinnvoll. Die Regelungen im Volksschulbereich sollten dahingehend unterschieden werden, ob es sich um den einzigen VS-Standort in einer Gemeinde handelt oder ob eine Gemeinde über mehrere VS-Standorte verfügt. Außerdem wäre eine Einschränkung der gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Errichtung von Expositurklassen anzudenken. Angelehnt an die Berechnungsmethode des Bundes hinsichtlich der Zuteilung von Lehrerdienstposten soll sich in Zukunft (ab Schuljahr 2016/17 für die 1. Schulstufe) die Gesamtzahl der genehmigten Klassen pro Gemeinde bzw. pro deckungsgleichen Sprengel durch die Gesamtzahl der Kinder pro Schulstufe und pro Gemeinde ergeben. D.h. die Verantwortung der Zuteilung der Schüler/-innen liegt beim Schulerhalter. Dieser muss bei Bestehen mehrerer Volksschulstandorte die Schüler/-innen so zuteilen, dass er mit der vorgegebenen Klassenanzahl das Auslangen findet. Bei Ausschreibungen von Schulleiter/innen bei Pensionierungen ist auf die mittel- und langfristige Entwicklung der Schülerzahlen zu achten. Dienstrechtlich ist im Landeslehrerdienstrechtsgesetz vorgesehen, dass eine gemeinsame Leitung mehrerer kleinerer benachbarter Schulen durchgeführt wird. 4. Neue Mittelschulen Die Schülerrückgänge im Bereich der NMS machen ebenfalls einen Handlungsbedarf sichtbar. Die Auswertung der Schülerzahlenentwicklung ist jedoch komplizierter als im VS-Bereich, da mehrere Gemeinden zu einem Sprengel zusammengefasst sind und es nicht einschätzbar ist, welche Volksschüler in Zukunft die NMS besuchen werden. Die Schülerzahlen sind weiterhin genau zu beobachten und gemeinsam mit den Schulgemeindeverbänden (Schulerhalter) pro Region Entwicklungskonzepte auszuarbeiten. Im Zuge dessen wäre die Sprengelverordnung im Bereich der NMS zu überarbeiten. 5. Musikschulen Aktuell im Schuljahr 2015/16 gibt es 28 Musikschulen des Landes (inkl. Glasbena šola) in denen insgesamt rd Schüler/-innen unterrichtet werden. Das Kärntner Musikschulgesetz 2012 sieht vor, dass mindestens 25 Schüler/-innen in fünf Fächern/Klassen vorhanden sein müssen und jede Klasse mindestens drei Schüler/-innen hat. Aufgrund der sinkenden Schülerzahlen droht an manchen Standorten dem Musikunterricht ein Qualitätsverlust. Mit betroffenen Gemeinden sind Übergangsregelungen hinsichtlich des Auslaufens des Standortes bis spätestens 2018 zu vereinbaren. Seite 65 von 214

66 6. Bildungszentren / Finanzierungsmöglichkeiten Abhängig von den jeweils integrierten Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (KiTa, KiGa, VS, NMS, MS) können für den Ausbau eines Schulstandortes Fördermöglichkeiten (jedoch nicht kumulativ für ein Projekt) wie die Bundesmittel für den Ausbau der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen oder für den Ausbau der ganztägigen Schulformen (Art. 15a-Vereinbarung), Umweltfördermittel des Bundes für die thermische Gebäudesanierung, die Inklusionsförderung (Land Kärnten) oder der Kärntner Schulbaufonds (Erstattung von 75 % der Baukosten) in Anspruch genommen werden. Damit die Schulerhalter ihren verbleibenden Eigenkostenanteil von 25 % der Baukosten leichter finanzieren können wird vorgeschlagen, im Kärntner Regionalfonds die Möglichkeit der Vergabe von Förderungskrediten speziell auf den Auf- und Ausbau von Bildungs- und Betreuungszentren zu erweitern. Es wären jährlich zwischen 3-4 Mio. EUR für diesen neuen Förderungsbereich verfügbar. Die Vergabe sollte von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Schulerhalter abhängig sein. Die finanzielle Beurteilung der Gesamtkosten bzw. die Darstellung der finanziellen Auswirkungen aller Maßnahmen stellt sich schwierig dar und lässt sich nicht beziffern. Festgehalten wird, dass sich die Kosten für das Land Kärnten im Bereich der Pflichtschulen bei den Personalkosten niederschlagen und Kärnten derzeit rd. 450 Zusatzlehrer finanziert, was sich im Landesbudget mit einem Mehraufwand von voraussichtlich rd. 16 Mio. EUR niederschlägt (Grund ist u.a. die Kleinstrukturiertheit der Kärntner Schullandschaft). Da die Kosten für Landeslehrer bei den Klassen entstehen, muss es Ziel sein, Klassen zu reduzieren, auch wenn diese Klassen als Expositurklassen an einem Standort vorhanden sind. Bei Annahme einer Reduktion von 20 Klassen gegenüber dem heurigen Schuljahr kann beim derzeitigen Abrechnungssatz von rd ,- EUR pro Dienstposten eine finanzielle Einsparung von ,- EUR pro Schuljahr erzielt werden. (Anmerkung: Sollte es aufgrund der vom Bund geplanten neuen Controllingverordnung tatsächlich zur Erhöhung des Abrechnungssatzes auf ,- EUR pro Dienstposten kommen, so ist mit einem erheblichen Mehraufwand für das Land zu rechnen. Umgekehrt wäre jedoch auch bei der Einsparungsberechnung der höhere Betrag anzusetzen und somit durch die Reduktion von 20 Klassen eine Einsparung von ,- EUR pro Schuljahr möglich.) Bei einer Optimierung der Schulstruktur entfallen darüber hinaus Infrastrukturkosten für Gebäude und Räumlichkeiten, die sich bei den Schulerhaltern als Einsparungen niederschlagen. Gleichzeitig können durch Optimierungen, die zum Teil ebenfalls kleinen Stammschulen, in die investiert wird, abgesichert werden und somit eine Stärkung des ländlichen Raumes erreicht werden. Seite 66 von 214

67 7. Ganztägige Schulformen/ schulische Tagesbetreuung Dem Ausbau ganztägiger Schulen wird weiterhin große Aufmerksamkeit gewidmet. Neben den in der Folge genannten Zahlen wird vor allem folgenden Bereichen großes Augenmerk gewidmet: Zusammenarbeit mit dem Landesschulrat Abstimmung mit Pflichtschul-InspektorInnen (PSI), DirektorInnen Teilnahme an Elterninformationsveranstaltungen von Schulen auf Wunsch Austausch mit anderen Bundesländern Teilnahme an Sitzungen des Bundesministeriums Beratung von Schulerhaltern vor Ort (gemeinsam mit PSIs und DirektorInnen) Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule (PH) (Ausbildung und Fortbildungsveranstaltungen für FreizeitpädagogInnen) Entwicklung zusätzlicher Möglichkeiten im Bereich des Freizeitteils ganztägiger Schulen Entwicklung diverser Unterlagen für Informationsveranstaltungen, zum Nachlesen auf der Homepage, Druck eines Flyers mit grundlegenden Hinweisen zum Verteilen für Eltern. Seite 67 von 214

68 Folgende Zahlen spiegeln die Entwicklung wider Auszahlung von Bundesmitteln Auszahlung von Landesmitteln Jahr Personal Infrastruktur Jahr 2011/ ,00 0, , / , , , / , , , / , , , ca Seite 68 von 214

69 Statistik Schülerzahlen Ganztägige Schulformen gesamt (verschränkt und nicht verschränkt) Jahr Standorte Gruppen SchülerInnen Steigerung Steigerung Schüler Schüler in % 2007/ / / / / / / / / Seite 69 von 214

70 Ganztägige Schulformen - verschränkt Jahr Standorte Klassen SchülerInnen Steigerung Steigerung Schüler Schüler in % 2011/ / / / / Das Projekt ganztägige Schule wird weiterhin umgesetzt und schrittweise erweitert. Vor allem auf die Information von Eltern, SchulleiterInnen und Schulerhaltern wird weiterhin gesteigertes Augenmerk gelegt. Widerstände mancher DirektorInnen / PädagogInnen sind spürbar. Da sowohl die Tendenz zu ganztägigen Schulen steigend ist und auch der politische Auftrag in diese Richtung lautet, ist in diesem Bereich mit steigenden Kosten zu rechnen. 8. Lehrstellenplan Pflichtschulen Die Abrechnung des Bundes erfolgt unter Anwendung der in der Landeslehrer-Controllingverordnung festgelegten Kosten eines IIL-Vertragslehrers sowie unter Berücksichtigung der Strukturmittel gemäß 4 Abs. 8 FAG im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen durch den Bund. Dieser Beitrag beträgt für 2015 insgesamt rd. 1,6 Mio. Euro und wird nach der Einwohnerzahl je Bundesland gleichmäßig aufgeteilt. Ausgehend vom Lehrerüberhang von rd. 384 Dienstposten, die mit einem Durchschnittssatz von voraussichtlich EUR ,-- (genauer Betrag wird vom BMF erst bekannt gegeben und hängt von Gehaltserhöhungen ab) bewertet werden, beträgt damit der finanzielle Aufwand für das Land unter Berücksichtigung des FAG-Strukturbeitrages (1,6 Mio.) ca. 14,3 Mio. Euro. Seite 70 von 214

71 Entwicklung Die bisherige Entwicklung bei den Lehrerdienstposten, die Kärnten zusätzlich zum Stellenplan des Bundes finanziert, sieht wie folgt aus: Schuljahr 2009/ / / / / / /16 Lehrermehr bedarf ,8 359,3 339,2 381,6 445, Mehraufwan d Land 24 Mio. 14,3 Mio. 12,5 Mio. 11,6 Mio. 15,3 Mio. 16,5 Mio. 14,3 Mio. Somit kann von 2015 auf 2016 von einer Einsparung von rd. 2,2 Mio. Euro ausgegangen werden. Gründe Die Gründe für den im Schuljahr 2015/2016 vorhandenen Planstellenüberhang sind u.a. darauf zurückzuführen, dass einerseits der Bund die Dienstpostenzuteilung aufgrund der Schülerrückgänge reduziert, es in Kärnten aber weiterhin Kleinklassen in Volksschulen sowie vermehrt auch Kleinklassen im Bereich der Neuen Mittelschulen in den ländlichen Regionen gibt. Auch gibt es eine Steigerung für die notwendige Sprachförderung aufgrund der derzeitigen Flüchtlingssituation und Verteilung dieser Schüler im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte, die Ausweitungen durch die Einrichtung von zusätzlichen Time-Out-Gruppen und Inklusionsklassen sowie durch die krankheitsbedingten Ausfälle aufgrund der Altersstruktur im Lehrerbereich des Landes Kärnten. Der Anteil der 50-jährigen und älteren LehrerInnen an allgemein bildenden Pflichtschulen in Kärnten liegt derzeit bei 45%. Bei der Altersgruppe der 41 bis 50-jährigen beträgt der Anteil auch knapp 35%. Darüber hinaus werden in Kärnten zusätzliche Lehrerplanstellen für die Personalreserve und für administrative Unterstützungen in Schulen zur Verfügung gestellt, was in anderen Bundesländern nicht der Fall ist. Eine weitere Erhöhung des Planstellenüberhanges erfolgt wegen des steigenden Bedarfs im Bereich der Sonderpädagogik und auch vermehrt wegen Nachbesetzungen von Dauerkrankenständen infolge Burnout, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen im Lehrerbereich. Im Personaleinsatzerlass 2015/16 wurden zudem zusätzliche Dienstposten in Form von sog. Personalreserven vorgesehen, die den Schulen zur Verfügung stehen. Diese werden u.a. für Administration, Vertretungserfordernisse sowie für Ausfälle durch längerfristige Krankenstände herangezogen. Die Entwicklung der letzten Jahre macht deutlich, dass Schülerrückgänge nicht automatisch mit Klassenrückgängen zusammenhängen bzw. dass ohne steuernde Maßnahmen kaum Anpassungen in der Klassenstruktur erfolgen. Weitere Reduzierungen der Planstellenüberhänge wären nur mit massiven Einschnitten in der Struktur sowie bei einem flexibleren Lehrereinsatz möglich. Seite 71 von 214

72 Zusammengefasst liegen die Gründe für die Ausweitung des Planstellenüberhanges daher einerseits bei den Schülerrückgängen und die dadurch bedingte Kürzung von Dienstposten seitens des Bundes, andererseits beim tatsächlichen Bedarf für die Sonderpädagogik und der Kleinstrukturiertheit des Kärntner Pflichtschulwesens sowie dem in Kärnten eingesetzten Zusatzpersonal für die Personalreserve. Aufgrund der Einsparungspläne des Bundes, die darauf abzielen, einerseits durch neue EDV- Instrumente (Landeslehrercontrolling) noch stärker in die Dienstpostenzuteilung einzugreifen und diese zu kürzen und andererseits aufgrund der bereits im Jahr 2015 angedachten Erhöhung des Abrechnungssatzes im Rahmen der Controllingverordnung wird es aus fachlicher Sicht dringend notwendig sein, weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Stellenplanüberhanges in Angriff zu nehmen. Auf Verwaltungsebene sollen Änderungen bei der Lehrerverwaltung geprüft und umgesetzt werden. Auf Bundesebene wurde gemeinsam mit den Ländern eine Bildungsreform-Arbeitsgruppe eingerichtet. Dabei geht es u.a. um die Schulautonomie und um die zukünftige Verwaltung der LehrerInnen. Die Kollegien der Bezirksschulräte wurden 2014 abgeschafft. 9. Mehrsprachigkeit Zwei- und Mehrsprachigkeit und das Angebot an internationalen Schulen und Kindergärten ist zu fördern. (Seite 10) S T A T U S: Projekt umgesetzt. International School in Velden (ISC) Bildungscampus mit ISC als kirchliche Privatschule Land Kärnten zahlt Miete und Betriebskosten für Gebäude und beteiligt sich an Personalkosten der LehrerInnen. Native Speaker / bilinguale Klassen Im Rahmen von Schulversuchen zahlt das Land für Sprachenintensivierung Englisch und Italienisch rd. 7 zusätzliche Lehrerdienstposten (rd ,-- Euro) pro Schuljahr Zweisprachiger Kindergartenfonds Im Rahmen des zweisprachigen Kindergartenfonds werden jährlich mit ,-- EUR vom Land für zweisprachige Kindergartengruppen gefördert. Im Vorjahr erfolgte eine Erhöhung der Gruppenförderung von bisher ,-- auf ,-- EUR. Seite 72 von 214

73 Zweisprachiges Schulwesen / Minderheitenschulwesen Im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes gibt es aufgrund der günstigeren Teilungszahl (der 21. Schüler teilt die Klasse anstatt der 26.) sehr kleine Klassen sowie zusätzliche TeamlehrerInnen bei gemischtsprachigen Klassen. Im Schuljahr 2014/15 wird im örtlichen Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes an 66 Volksschulen zweisprachiger Unterricht nach dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten angeboten. Außerhalb des örtlichen Geltungsbereiches kann man den zweisprachigen Unterricht nach dem Minderheiten-Schulgesetz an 2 Volksschulen in Klagenfurt-Stadt besuchen. Im örtlichen Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes werden insgesamt Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Davon sind 2052 zum zweisprachigen Unterricht angemeldet, was einen Prozentanteil von 45,25 % ergibt. In Klagenfurt-Stadt besuchen zusätzlich 188 Schülerinnen und Schüler den zweisprachigen Unterricht. 15a-B-VG-Vereinbarung Sprachförderung im Elementarbereich Für die kommenden drei Jahre werden vom Bund 60 Millionen EUR im Bereich der Sprachförderung, nach einem Co-Finanzierungsschlüssel von 1:2 zur Verfügung gestellt. Für Kärnten bedeutet das, dass bis 2018 mehr als 5 Millionen EUR in Maßnahmen zur sprachlichen Frühförderungen von Kindern in Kärntens Kindergärten zur Verfügung gestellt werden. Rund 3,4 Millionen EUR (1,12 Millionen EUR jährlich) werden vom Bund und rund 1,7 Mio.. ( EUR jährlich) vom Land Kärnten in die Sprachförderung investiert. Grundlage dafür ist eine Art. 15a-B-VG-Vereinbarung, die von der Kärntner Landesregierung und vom Kärntner Landtag beschlossen wurde und rückwirkend für das Jahr 2015 gilt. Um die Schnittstelle zwischen Kindergarten und Schuleintritt zu verbessern, wird es auch möglich sein, Projekte und Initiativen zu fördern, die im Kindergarten beginnen und bis in die Volksschule reichen. Ziel der Vereinbarung ist, dass Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen, insbesondere jene mit nichtdeutscher Erstsprache, beim Übergang zur Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach den Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht weitgehend beherrschen. Seite 73 von 214

74 10. Politische Bildung In den Bildungseinrichtungen wird daher ein besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von demokratischen Grundwerten, politischer Bildung, unternehmerischem und ökologischem Grundwissen zu legen sein, weil dies die Grundpfeiler für unser rechtsstaatliches Gesellschaftssystem und für ein nach-haltiges ökologisches Wirtschaften sind. Hierzu sind die LehrerInnen auch entsprechend auszubilden. (Seite 11) S T A T U S: Projekt im Plan, teilweise umgesetzt. Der politische Wille zu einem eigenen Unterrichtsfach Politische Bildung wurde in der LH- Konferenz vom in Klagenfurt bestätigt und folgender Beschluss gefasst: Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Arbeitsgruppe Bildungsreform, auch die Forderung nach einem eigenen Gegenstand Politische Bildung zu behandeln. Zusätzlich wurde als erster Schritt das Projekt Politik on Tour gemeinsam von LH und LH I initiiert: Mit der Gesprächsreihe Politik on Tour soll der Versuch gestartet werden, jungen Menschen ein eher unbekanntes Praxisfeld von Politischer Bildung näherzubringen und ihnen anstatt medialer Inszenierungen die Themenpositionen der Parteien vorzustellen sowie einem kritischen Diskurs auszusetzen. Zielsetzung ist es dabei u.a. das Themeninteresse von Jugendlichen bzw. SchülerInnen und Studierenden zu fördern, Politik als themenorientiert jenseits des politischen Wettbewerbs bzw. von Wahlkämpfen darzustellen, und Kompetenzen zu fördern, inhaltlich zu argumentieren und den Standpunkt des jeweils anderen anzuerkennen, Es sollen die unterschiedlichen Zugänge der Parteien zu Sachthemen sichtbar gemacht und gezeigt werden, dass parteipolitisches Arbeiten nicht unmittelbar mit Konflikt und Streit gleichgesetzt werden darf. Bisher wurden vier Veranstaltungen zu den Themen EU, Wirtschaft und Beschäftigung, Bürgerbeteiligung und Bildung abgehalten. Eine weitere ist noch vor dem Sommer geplant. Für weitere Veranstaltungen wird um Förderung aus Erasmus+ angesucht. Seite 74 von 214

75 11. Sonderpädagogik und Inklusion Die Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in allen Bereichen der Gesellschaft (auch in den Bildungseinrichtungen) wird im Zusammenspiel mit der Beratungs- und Sozialarbeit ausgebaut. (Seite 12) S T A T U S: Projekte umgesetzt, weitere in Umsetzung. In Kärnten gibt es derzeit 8 Sonderschulen mit eigener Direktion, an diesen werden im Schuljahr 2015/ SchülerInnen unterrichtet und dafür 120 Lehrerdienstposten eingesetzt. Das Lehrer- Schüler-Verhältnis beträgt somit 1:2. Zusätzlich zu den 220 Kindern in Sonderschulen werden noch 98 Kinder in angeschlossenen Sonderschulklassen (z.b. an die VS-Direktion) beschult. Insgesamt müssen für den Bereich der Sonderpädagogik 593 Planstellen für die Organisation des Schuljahres 2015/2016 zur Verfügung gestellt werden, um den Unterricht für die 2051 SchülerInnen (Stand: Nov. 2015) mit SPF-Bescheiden (Sonderpädagogische Förderbedarf) in Integrationsklassen bzw. Sonderschulen abdecken zu können. Der Anteil der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf liegt unter Berücksichtigung der AHS-Unterstufe und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschl. 9. Schulstufe) derzeit bei 4,45 % aller Kärntner Pflichtschüler. Da die Berechnung vom Bund von einem Wert von 2,7 % ausgeht und nur 395,3 Planstellen zuteilt, muss eine Aufstockung seitens des Landes in Höhe von 198 Planstellen zusätzlich für den sonderpädagogischen Bereich erfolgen. In der Integration zählt Kärnten zu jenen Bundesländern, die diese bereits massiv ausgebaut haben, wobei derzeit rd.83 % der SchülerInnen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in Integrationsklassen unterrichtet werden. Im Bundesländervergleich ist Kärnten damit bei den führenden Bundesländern. Finanzierung Das Land zahlt rd. 8,2 Mio. EUR pro Schuljahr für zusätzliche Lehrerdienstposten im Bereich der Sonderpädagogik, um diese Kinder entsprechend unterrichten zu können. Inklusionsklassen für beeinträchtige Kinder Im Schuljahr 2015/16 gibt es 16 Standorte, an denen beeinträchtigte Kinder im Regelschulwesen in Kleinklassen aber integriert in die Schule unterrichtet werden. Im Endausbau bis 2018 sollen es rd. 20 Standorte sein. Es werden die baulichen Voraussetzungen (Therapieräume) und die schulorganisatorischen (Kleinklassen mit Lehrer + Behindertenbetreuer) geschaffen. Seite 75 von 214

76 12. Time-Out-Gruppen Für die Bearbeitung von typischen Schwierigkeiten im Bildungswesen (z. B. Schulabbruch, Verhaltens-auffälligkeiten, Motivationsschwierigkeiten) werden entsprechende Maßnahmen umgesetzt; so sollen verstärkt Supportsysteme in Form von SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, BeratungsleherInnen bzw. Lerncoaches zur Unterstützung von PädagogInnen zum Einsatz kommen. (Seite 10 11) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Time-Out-Gruppen für verhaltensauffällige Kinder In Kärnten gibt es im Schuljahr 2015/16 in Kärnten 24 Standorte mit Time-Out-Gruppen. In diesen Kleingruppen (5-7 SchülerInnen) werden die Schüler mit jeweils einem Sonderpädagogen (Lehrer) und einem Sozialpädagogen betreut bzw. unterrichtet. Die TOG sind für die verhaltensauffälligen Kinder mit sozio-emotionalen Störungen, die leider immer mehr zunehmen. Ebenso wird an diesen Standorten eine Nachmittagsbetreuung angeboten. BeratungslehrerInnen Im Rahmen des Lehrerstellenplanes im Pflichtschulbereich werden Lehrer zum Teil vom Unterricht freigestellt, um als Beratungslehrer tätig zu sein. Seite 76 von 214

77 13. Jugendliche ohne Ausbildung/ Schulabbrecher Ziel muss sein: Kein/e Kärntner Jugendliche/r ohne Pflichtschulabschluss, kein/e Kärntner Jugendliche/r ohne Ausbildung. (Seite 11) Lebensbegleitendes Lernen muss in jeder Gesellschaft und im Leben eines jeden Menschen einen hohen Stellenwert haben. Das Land Kärnten bekennt sich dazu und wird diesen Bereich besonders unterstützen. Die Gießkannenförderung wird der Vergangenheit angehören, stattdessen werden die Erwachsenenbildungseinrichtungen der Sozialpartner wieder eine entsprechende Basisförderung erhalten. Sie tragen mit ihren umfangreichen Angeboten zu einer positiven Entwicklung der Kärntner Bildungslandschaft bei. (Seite 12) S T A T U S: Projekte intensiv umgesetzt, Teilprojekte in Umsetzung. Projekt des Bund mit Ländern: Ausbildungspflicht bis 18 Bei LH-Konferenz im Vorjahr beschlossen. Derzeit laufen dazu Arbeitsgruppen auf Bundesebene unter Einbeziehung der Länder. Vier Ministerien sind betroffen: Sozialministerium, Bildungsministerium, Wissenschaft, Familie Derzeit wird eruiert: Welche Maßnahmen gibt es schon? Welche sollen in Zukunft neu sein? Welche Zielgruppe genau soll erfasst werden? Welche legistischen Maßnahmen sind notwendig Welche Konsequenzen entstehen bei Pflichtverletzung? 15a-B-VG-Vereinbarung mit Bund betreffend Nachholen von Pflichtschulabschlüssen 2,8 Millionen Euro für Erwachsenenbildung in Kärnten von Kärntnerinnen und Kärntner haben laut Schätzungen keinen positiven Hauptschulabschluss, österreichweit sind es etwa Personen. Dazu kommen jährlich 250 Jugendliche ohne Pflichtschulabschluss in Kärnten und in Österreich. Von werden von Land, Bund und Europäischer Union 2,8 Millionen Euro für das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen sowie für Grundbildungskurse eingesetzt. Denn Arbeitsmarktstatistiken beweisen, dass Personen mit geringem Qualifizierungsniveau am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Im Zeitraum 2012 bis 2014 konnten so rund 600 Personen erreicht werden, die in insgesamt 73 Kursen bzw. Lehrgängen dieses Angebot wahrnahmen. Mit den bis 2017 gesicherten Mitteln sollen weitere 800 Personen erreicht werden. Von den 2,8 Mio. EUR werden 1,08 Mio. EUR vom Land zur Verfügung gestellt. Bei den Kursen zur Basisbildung geht es um Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Rechnen und Informations- und Kommunikationstechnologie. Erst durch diese Basiskompetenzen können überhaupt weitere Qualifizierungsmaßnahmen eingeleitet werden und dadurch die Aussichten auf den Berufseinstieg ermöglicht werden. Auch ein Pflichtschulabschluss ist vielfach die Grundlage, um Seite 77 von 214

78 überhaupt eine weiterführende Ausbildung anzugehen. Die Kurse werden von den Kärntner Einrichtungen der Erwachsenenbildung, insbesondere den Kärntner Volkshochschulen angeboten. 14. Berufsschulwesen / Lehrlingsausbildung In Kärnten gibt es 10 Fachberufsschulen mit rd Lehrlingen in 180 Lehrberufen. 350 BerufsschullehrerInnen. Rund 45% aller SchülerInnen der 10. Schulstufe ergreifen in Kärnten einen Lehrberuf. Bei den Berufsschulen gab es im Landesbudget keine Kürzungen. Kärnten stellt jährlich 10 Mio. Euro für den laufenden Betrieb sowie Anschaffungen, Anlagen etc. für die Kärntner Fachberufsschulen zur Verfügung sowie 23,2 Mio. Euro für BerufsschullehrerInnen (von den Personalkosten zahlt 50 % der Bund). Maßnahmen: Weiterführung von Lehre mit Matura Erarbeitung und Umsetzung des kärntenweiten Berufsschulkonzeptes zur Konzentration der Lehrberufe Fachberufsschule Tourismus NEU Warmbad-Villach / KTS Villach: Ausbau von Synergien mit der Kärntner Tourismusschule am Campus Warmbad Neuregelung der Beschulung der Fleischerlehrlinge Neubau der FBS Ferlach gemeinsam mit der HTL Ferlach laut Grundsatzgenehmigung der Landesregierung mit RSAkt vom Oktober Gesamtkosten: 10,5 Mio. Euro 15. Musikschulen Es soll zu einer Weiterentwicklung der Kärntner Musikschulen kommen bzw. eine Überprüfung der bestehenden Standorte. Das Angebot und die Standorte sollen im Rahmen eines kärntenweiten Bildungs- und Schulstandortkonzeptes (unter Einbeziehung Kinderbetreuung, Pflichtschulen, Musikschulen, Ganztägige Schulformen) zukunftsfit gemacht werden. Somit soll eine Optimierung der Musikschulstandorte erfolgen gab es 80 Musikschulstandorte und rund 165 Musik Mobil-Standorte (vorwiegend Kindergärten, in denen Fächer der Elementaren Musikpädagogik angeboten wurden). Dieses Netz ist zu engmaschig, einige Standorte sind aus verschiedenen Gründen aufzulassen. Mit der Reorganisation des Musikschulwesens geht ein langfristiger Planungs- und Restrukturierungsprozess einher, der zu einem zeitgemäßen Musikschulangebot (inhaltlich, organisatorisch, infrastrukturell) führen wird. Wesentliches Ziel des Projektes ist, Musikschulstandorte, die auf Grund der Nähe zueinander bzw. wegen mangelnder Ressourcen (Personal, Infrastruktur) kein Entwicklungspotenzial haben, mittelfristig zu schließen. Grundsätzlich sollen Standorte an Bildungszentren gestärkt bzw. dorthin entwickelt werden. Durch die Konzentration von Ressourcen steigt die Qualität des Musikschulangebotes sowohl in den Haupt- als auch den Ergänzungsfächern. Schülern kann ein wesentlich größeres Sample an Ensembles und Orchestern angeboten werden, als es an kleinen Standorten möglich wäre. In Summe wird die Effizienz erhöht, Einsparungen im Bereich der Fahrtkosten können erzielt werden. Seite 78 von 214

79 Der Fortbestand der Glasbena šola ist garantiert und eine Eingliederung in die Kärntner Musikschulen ist erfolgt. Die Eingliederung der Glasbena Sola in das Musikschulwesen wurde 2015 umgesetzt. Anpassung Musikschulbeiträge Indexierung und Erwachsenentarif Bis 2015 wurden die Musikschulbeiträge zwar nur in relativ großen zeitlichen Abständen, dafür aber deutlich, angehoben. Die letzte Anpassung ist im September 2009 (Erhöhung um 20 Prozent) erfolgt. Seit dem Schuljahr 2015/2016 erfolgt eine jährliche Valorisierung entsprechend den Änderungen des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindexes (aktuell gültig: VPI 2010). Bereits mit Schuljahr 2014/2015 wurde an den Musikschulen des Landes Kärnten ein Erwachsenentarif eingeführt. Schüler, die über ein eigenes Einkommen verfügen bzw. die Altersgrenze von 25 Jahren überschritten haben, zahlen ein um 20 Prozent höheres Schulgeld. Davon ausgenommen sind Jugendliche in Ausbildung, Studenten und Präsenzdiener. 16. Landeskonservatorium S T A T U S: Projekt umgesetzt / Genehmigungsantrag bewilligt. Reform der Satzungen des Kärntner Landeskonservatoriums Die Satzungen müssen in studienrechtlicher und curricularer Hinsicht adaptiert werden. Gründe: 1. Kooperation mit Kunstuniversität Graz (Angleichung Pädagogik) 2. Anpassung an verändertes Berufsbild 3. Schauspielausbildung. Aktualisierung Einstiegserfordernisse und Finalprüfungserfordernisse. Aktualisierung der Fächerbeschreibungen. Adaptierung der ECTS Punkte. Einführung Studium Komposition und Arrangement Jazz. Projektschritte: Beratungen, Konferenzen, Redaktion. Zeitschiene: Integration der Lehramtsstudien in das KONSE Kooperation mit der PH-Kärnten und der KUG (Kunstuniversität Graz) zum Zwecke der Anerkennung der Studienleistungen in den Studienrichtungen Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung am KONSE und an der PH-Kärnten. Seite 79 von 214

80 Zeitschiene: 1. Einführung Evaluierung /19 Ziel: Chancenerweiterung für Berufseinstieg für KONSE-Studierende. Stärkung des Studienstandortes. Heranbildung eines spezifischen Lehrertypus für die NMS. 17. Fachhochschule Insgesamt ist ein umfassendes Bildungskonzept zu entwickeln, das auch den gesamten tertiären Bereich mit unterschiedlichen Angebotsprofilen zwischen Fachhochschulen, Universität und Pädagogischer Hochschule einschließt. Auf eine größtmögliche Nutzung bestehender Synergien ist Wert zu legen und eine regelmäßige Evaluierung der Studienrichtungen mit besonderer Berücksichtigung des Arbeitsmarktes ist durchzuführen. Der Frage der FH-Standorte wird sich die Koalitionsregierung gemeinsam mit den Standortgemeinden und den Sozialpartnern widmen. (Seite 11) S T A T U S: Projekt umgesetzt Fachhochschule Hinsichtlich der Finanzierung der FH-Studiengänge wurde im Jahr 2014 eine neue Finanzierungsund Leistungsvereinbarung bis 2017 abgeschlossen. Diese beinhaltet definierte Leistungsparameter und Zielvereinbarungen und wird am Ende der Laufzeit evaluiert. Die jährliche Förderung beträgt 7 Mio. EUR. Zusätzlich gibt es noch die Fördervereinbarung für den MTD-H (Med.techn. Dienst und Hebammen) in Höhe von jährlich 3,5 Mio. EUR ebenfalls bis Die Fachhochschule Kärnten besuchen derzeit, inklusive medizinisch technischer Berufe und Hebammenausbildung, Studierende. Vor fünf Jahren waren es rund Die Auslastung der vom Ministerium genehmigten Studienplätze wurde in den letzten fünf Jahren von 85 Prozent auf 96 Prozent gesteigert. Hochschulkonferenz Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, die Fachhochschule Kärnten und die Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule haben sich zur Kärntner Hochschulkonferenz zusammengeschlossen, um die gemeinsamen Kräfte noch besser zu bündeln, Synergien zu nutzen und Kärnten neu zu denken. Die Kärntner Hochschulen sind entscheidende bildungspolitische Zentren, die maßgeblich dazu beitragen, die kommenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und zur Prosperität des Landes. Der gemeinsame Kärntner Hochschulraum führt zu Profilschärfung, Ausbau des Standortvorteils und zu einer Verdichtung des gemeinsamen Forschungsprofils. Seite 80 von 214

81 18. Lebensbegleitendes Lernen/ Erwachsenenbildung Lebensbegleitendes Lernen muss in jeder Gesellschaft und im Leben eines jeden Menschen einen hohen Stellenwert haben. Das Land Kärnten bekennt sich dazu und wird diesen Bereich besonders unterstützen. (Seite 12) S T A T U S: Laufende Projekte. Erwachsenenbildung 15a-Vereinbarung mit Bund betreffend Basiskompetenzen und Nachholen von Pflichtschulabschlüssen 2,8 Millionen Euro für Erwachsenenbildung in Kärnten von Kärntnerinnen und Kärntner haben laut Schätzungen keinen positiven Hauptschulabschluss, österreichweit sind es etwa Personen. Dazu kommen jährlich 250 Jugendliche ohne Pflichtschulabschluss in Kärnten und in Österreich. Von werden von Land, Bund und Europäischer Union 2,8 Millionen Euro für das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen sowie für Grundbildungskurse eingesetzt. Bei den Kursen zur Basisbildung geht es um Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Rechnen und Informations- und Kommunikationstechnologie. Erst durch diese Basiskompetenzen können überhaupt weitere Qualifizierungsmaßnahmen eingeleitet werden und dadurch die Aussichten auf den Berufseinstieg ermöglicht werden. Seite 81 von 214

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84 12. STRATEGISCHE LANDESENTWICKLUNG (STRALEK) ( ) Kärnten zu einer zukunftsfähigen Region mit höchster Lebensqualität zu machen und damit den Trend zur Abwanderung aufzuhalten und umzukehren (Seite 4).( ) Gemeinwohl in unserem Land sorgen ( ) (Seite 4).Bürgerinnen und Bürger einbinden ( ) Good Governance ( ) Open Government (Seite 5) BürgerInnenbeteiligung und Mediation bei Großinfrastrukturvorhaben z.b. Bahn, Straße, Infrastrukturnetzen ( ) soll die Akzeptanz erhöhen und dadurch der Ausgleich von Interessen gefunden werden. (Seite 22) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Chronologie und Umsetzungsstand Die Kärntner Landesregierung hat in ihrer 4. Sitzung am 22. Mai 2013 einstimmig beschlossen, auf Basis des aktuellen s strategische Leitlinien der Landesentwicklung zu erarbeiten und diese zur Grundlage für die Regierungstätigkeit, aber auch für Entscheidungen der Verwaltung und der Landesgesellschaften, zu machen. Ausgehend vom stellt sich damit die strategische Herausforderung, für die Entwicklung Kärntens Zukunftskapitalien in fünf Strategiefeldern aufzubauen: Ökonomisches Kapital (Bildung - Hochschulwesen, Forschung, Innovation, Wirtschaftstreibende) Soziales Kapital (Bildungssystem, Gesundheits- und Pflegeversorgung, Verantwortung für Schwächere) Kulturelles Kapital (kulturelle und sprachliche Vielfalt, Wissenschaft & Kunst, Alpen-Adria- Raum) Natürliches Kapital (Natur und Umwelt, natürliche Ressourcen, Erneuerbare Energien) Steuerungsqualität (transparente Politik, öffentliche Finanzen, Verwaltung und Verfassung, Partizipation) In der ersten Projektphase wurden rd. 40 bereits vorliegende Unterlagen (Leitbilder, Strategien, Masterpläne) ausgewertet. Zudem werden aktuell rund ein Dutzend weitere sektorale Strategien und Masterpläne ausgearbeitet (z.b. Energiemasterplan, Schulstandortekonzept, Breitbandinitiative etc.), welche selbstverständlich ebenfalls berücksichtigt wurden. Ergebnis war ein konzentrierter Überblick über Ziele, Maßnahmenvorschläge und Projektideen. Parallel wurden Einzelgespräche mit Schlüsselpersonen aus unterschiedlichsten Bereichen geführt. Schwerpunkt waren neben inhaltlichen Ergänzungen vor allem die Fragen nach jenen Themen, welche künftig das Image und das Selbstbild Kärntens positiv abbilden können, sowie nach jenen Entwicklungshemmnissen, welche bisher die Umsetzung der Strategien behindert haben. Seite 84 von 214

85 Daraus haben sich zwei zentrale Herausforderungen für die künftige Strategie der Landesentwicklung abgezeichnet: 1. Abgehend und in markanter Ergänzung zu den bisher Top-Down entwickelten Strategien und Masterplänen wird es erforderlich sein, die Bevölkerung und damit das reiche Soziale Kapital Kärntens nicht nur einzubeziehen, sondern zu einem wesentlichen Element und Träger der Landesentwicklung zu machen. 2. Für die Umsetzung muss das Land Kärnten klare Maßnahmen setzen, um seine Rolle als Entwicklungsmotor und Informationsdrehscheibe erfüllen zu können. Zudem müssen klare Strukturen geschaffen werden, um das Engagement und die Initiative der Kärntner BürgerInnen im Prozess der Landesentwicklung zur Wirkung bringen zu können. Als Ergebnis liegt das Konzept zur Strategischen Landesentwicklung 2025 STRALE 2025 vor. Strategische Landesentwicklung verbessert die Steuerungsqualität. Die strategische Landesentwicklung ist eine zentrale Führungsaufgabe der Politik. Der auf Dauer angelegte Prozess Strategische Landesentwicklung 2025 (STRALE 2025) dient der Regierung als Impulsgeber, Handlungsrahmen und Umsetzungshilfe. Ziel ist es, langfristig durch gute Steuerungsqualität in Politik und Verwaltung die Zukunftskapitalien Kärntens (das Soziale, das Kulturelle, das Ökonomische und das Ökologische Kapital) auszubauen. Ein neuer Denkansatz soll die Umsetzung von Projekten erleichtern. Die Vision von STRALE 2025 ist es, das Land mit einem anderen, neuen Denkansatz besser und gemeinschaftlich weiterzuentwickeln. Bei der Erarbeitung der Strategie wurde in der Zusammenarbeit mit zahlreichen engagierten Mitwirkenden und Stakeholdern ganz klar ersichtlich, dass Kärnten vermehrt eine Haltung der gegenseitigen Wertschätzung braucht. Das soll der neue Treibstoff für die positive Weiterentwicklung und das Fundament für eine gute Zusammenarbeit sein. Es geht darum, wertzuschätzen, was ist, was geleistet und gedacht wird, um daraus neue Impulse zu gewinnen. Ein offener und lösungsorientierter Umgang miteinander sowie ein ehrlicher Erfahrungs- und Informationsaustausch sind der Weg zum Ziel. Ein zentrales Anliegen ist es dabei, die soziale Kompetenz im Land zu mobilisieren. Das heißt, nicht nur die technischen und sozialen Infrastrukturen, sondern vor allem die Menschen mit ihren Fähigkeiten, Kenntnissen und Möglichkeiten (Sozialkapital) werden als wichtige Träger der Entwicklung angesehen. Das ist eine neue Form, an die Herausforderungen der Zukunft heranzugehen. Es geht darum, dass Politik, Verwaltung und engagierte Menschen in Zivilgesellschaft und Wirtschaft die Probleme gemeinsam lösen. Dabei soll Eigenverantwortung gestärkt und auf die Lösungskompetenz vor Ort vertraut werden. In Zukunft soll zunächst erhoben werden: Was wird in der Region gewollt oder gebraucht? Wie schaut es mit der Bereitschaft und Fähigkeit der BürgerInnen aus, bei der Problemlösung mitzuwirken? Dann erst sollen Angebote verschiedener Institutionen geschaffen und zukunftsfähige Projekte realisiert werden. Seite 85 von 214

86 Vom Planen zum Handeln - Vom Denken zum Tun Das Wissen über die Herausforderungen der Zukunft und die erforderlichen Maßnahmen ist in Kärnten vorhanden. Die Strategische Landesentwicklung hat über 40 bestehende und in Ausarbeitung befindliche Strategien, Leitbilder, Masterpläne und Konzepte aus allen Bereichen analysiert und die vorgeschlagenen Maßnahmen, Projekte und Initiativen gesammelt. Diese wurden gemeinsam mit engagierten Know-how-Trägern aus den verschiedensten Bereichen kritisch diskutiert, um aktuelle Herausforderungen ergänzt und auf die Kernfragen reduziert. Auf das Wesentliche konzentrieren Die Fülle an Vorschlägen und Ideen verstellt den Blick auf das Wesentliche und verhindert eine zielgerichtete Umsetzung. STRALE 2025 identifiziert vier zentrale Handlungsfelder, in denen Projekte und Initiativen vorrangig wirksam werden sollen ( Was ist zu tun? ) und in denen Leitmaßnahmen zu setzen sind ( Wie schaffen wir es gemeinsam? ): Die Qualität des Standortes Kärnten als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum sichern. Das soziale Kapital, das aus den Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen erwächst, stärken und für die Landesentwicklung aktivieren. Die Kräfte durch zentrale Einrichtungen auf Landesebene bündeln und mit regionalen und lokalen Initiativen vernetzen ( Umsetzungsstrukturen schaffen ). Die Projektumsetzung mit Modellvorhaben vorantreiben und Informationsweitergabe und Erfahrungsaustausch organisieren ( Projekte initiieren und umsetzen ) Die vier Hauptaufgaben Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass viele erarbeitete Konzepte nicht zur Umsetzung gelangten. STRALE 2025 erfordert daher stabile und umsetzungsorientierte Prozesse Organisationsstrukturen, mit denen Projekte und Initiativen in hoher Qualität entwickelt und umgesetzt werden können. Als Voraussetzung für die kontinuierliche Weiterarbeit sind Einrichtungen/ Strukturen/ Prozesse zu stärken bzw. zu schaffen, die den Prozess der strategischen Landesentwicklung steuern, für die Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Landesentwicklung sorgen, die BürgerInnen unterstützen und die Vernetzung mit der Zivilgesellschaft stärken und die beispielhafte Initiativen fördern. 1. Die Organisationseinheit Strategische Landesentwicklung und Zukunftsfragen, dient der Steuerung und Koordination der Umsetzung von STRALE 2025 und als Anlauf- und Clearingstelle für strategisch relevante Projekte und als Informationsdrehscheibe und drängt bei Strategieprojekten auf ein laufendes Monitoring und Berichtswesen. 2. Die Organisationseinheit Strategische Landesentwicklung und Zukunftsfragen greift Zukunftsfragen auf und trägt zur Kommunikation der strategisch bedeutsamen Themen der Landesentwicklung entscheidend bei. Sie dient durch die Vermittlung von Kow-How als Verbindungsglied zwischen politischen Verantwortungsträgern und der engagierten Zivilgesellschaft und vernetzt AkteurInnen. 3. Das One-Stop-Shop-Prinzip im Amt der Kärntner Landesregierung wird gestärkt und ausgebaut. 4. Um beispielhafte Projekte und Initiativen zu erproben, aus Erfahrungen zu lernen und zum Nachmachen anzuregen werden strategische (Modell-)Vorhaben möglichst unterstützt. Seite 86 von 214

87 Eine Organisationseinheit als Motor zur Umsetzung Eine Organisationseinheit in der Landesamtsdirektion ( Strategische Landesentwicklung und Zukunftsfragen ) wird die Kärntner Landesregierung bei der strategischen Landesentwicklung unterstützen. Diese soll den abgestimmten und zielgerichtete Einsatz der bestehenden Instrumente und der vorhandenen Kompetenzen sowie die Entwicklung und Umsetzung von strategisch relevanten Projekten und Initiativen unterstützen und den Aufbau weiterer Kompetenzen in Verwaltung und Zivilgesellschaft fördern. Die Stelle Leitung Strategische Landesentwicklung wird mit besetzt nachdem eine öffentliche Ausschreibung stattgefunden hat. Seite 87 von 214

88 REFORMPROJEKTE LHSTV. I DR. IN BEATE PRETTNER 1. REFORMPROGRAMM SOZIALES Leistungen sollen bestmöglich bedarfsgerecht, wirkungsorientiert und sozial gerecht ausgerichtet sein. (Seite 17) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. 1. Zielsystem entwickeln und implementieren S T A T U S: Projekt in Umsetzung Die Unterstützungen im Sozialbereich werden wesentlich von Leistungen der Gebietskörperschaften und entsprechenden finanziellen Beiträgen aus öffentlicher Hand geprägt. Die Finanzierung des Sozialbereichs erfolgt in Kärnten in vielen Bereichen gemeinsam mit den Gemeinden. Das Land und als Finanzierungs- und Leistungspartner die Gemeinden, stehen im Sozialbereich in den nächsten Jahren vor besonderen Herausforderungen. Aufgrund der prognostizierten demographischen Entwicklung ist mit einem Anstieg an pflegebedürftigen Personen und damit einhergehend einem Mehrbedarf an öffentlichen Leistungen zu rechnen, während gleichzeitig eine Konsolidierung des öffentlichen Haushaltes und eine Dämpfung der Ausgaben unumgänglich sind. Der Anspruch, Leistungen im Sozialbereich in hoher Qualität zu erbringen, verbindet sich mit dem Umstand, dass der Sozialbereich einen Arbeitsmarkt bietet, dessen Rahmenbedingungen sowohl für die Bediensteten in diesem Bereich wie auch für die Kunden und Begünstigten attraktiv sein sollen. Um diese Ansprüche bestmöglich erfüllen zu können, wird ein gemeinsames und akkordiertes Vorgehen zwischen den Finanzierungspartnern angestrebt, wonach unter Einbindung von Fachexperten die Finanzierungspartner klare Leitlinien für den Sozialbereich in den nächsten Jahren festlegen. Durch diese Kooperation und langfristige Planung soll der Sozialbereich strukturiert und nachvollziehbar ausgestaltet und sowohl auf Leistungs- wie auch auf Finanzierungsseite eine bedarfsgerechte Planbarkeit sichergestellt werden. In Konsequenz dieser Vorgehensweise wurde dem Sozialbereich grundsätzlich seit dem Budgetjahr 2014 bereits ein entsprechender Budgetdämpfungspfad vorgegeben. Wesentliche Reformansätze sind der Zusammenschluss der Finanzierungspartner, die Festlegung eines partizipativen Prozesses, klare und akkordierte Leitlinien für den Sozialbereich und dessen künftige Entwicklung, Vorgaben der koordinierten und langfristigen Planung in strukturierter und nachvollziehbarer Form sowie eine verbesserte Sicherstellung der Bedarfsgerechtigkeit der Planung sowohl auf Leistungs- wie auch auf Finanzierungsseite. In Vorbereitung der weiteren Erfordernisse wurden abteilungsintern bereits sämtliche Handlungsfelder des Sozialsektors auch hinsichtlich ihrer Wirkungsorientierung evaluiert, sodass eine gute Grundlage für die praktische Umsetzung in zeitlicher und inhaltlicher Übereinstimmung mit der Haushaltsreform vorliegen sollte. Seite 88 von 214

89 2. ARMUTSBEKÄMPFUNG MINDESTSICHERUNG Eine Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie den Schwächeren hilft und diese gleichberechtigt am Leben teilhaben lässt. Deshalb muss Solidarität und die Förderung des Miteinanders gesellschaftliche Priorität haben. Die Bekämpfung der Armut muss auf mehreren Ebenen (Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, Bildungs-, Familien-, Wohnbaupolitik) ansetzen. Armutsbekämpfung hat, um nachhaltig zu wirken, grundsätzlich das Ziel zu verfolgen, den Betroffenen die Chance zu geben, ihr Leben wieder selbst bewältigen zu können. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen ist eine Evaluierung (und Weiterentwicklung) des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes beabsichtigt. (Seite 17) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. 1. Evaluierung und Weiterentwicklung der Art. 15a-BVG-Vereinbarung Bedarfsorientierte Mindestsicherung als Grundlage für eine weiterhin bestmöglich einheitliche Basis zur Armutsbekämpfung in Österreich bzw. in Kärnten S T A T U S: in Umsetzung. Aus armutspolitischer Perspektive ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) nicht irgendeine Sozialleistung: Indem sie die offene Sozialhilfe abgelöst hat, ist nun die BMS das zweite Netz im Sozialstaat und damit gleichzeitig auch das letzte. Ihre Aufgabe ist es, ein finanzielles Existenzminimum für all jene sicherzustellen, die durch die Maschen der vorgelagerten Sozialsysteme fallen (allen voran die Sozialversicherung) und ihre Existenz auch nicht durch Erwerbsarbeit oder familiäre Hilfe absichern können. Nach ihr kommt nichts mehr. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hat sich als geeignete Grundlage für eine weiterhin bestmöglich einheitliche Basis zur Armutsbekämpfung in Österreich bzw. in Kärnten etabliert und gilt es nunmehr die Weiterentwicklung dahingehend voranzutreiben! Umsetzungsstand: Laufende Evaluierung des K-MSG und Identifizierung von Themenstellungen zur Weiterentwicklung; Seit März 2015 wurden auf Beamtenebene insgesamt 10 Sitzungen abgehalten; Zusammensetzung der Arbeitsgruppe: Vertreter/innen Länder, Bund, Gemeinde- und Städtebund; Es wurde auch eine UAG Statistik gebildet; Laufende begleitende politische Abstimmungs- und Koordinationstreffen der SozialreferentInnen der Länder mit dem zuständigen Bundesminister; Sämtliche Maßnahmenempfehlungen des Rechnungshofes wurden bearbeitet; außerdem: Ländervorschläge, Kernpunkte aus dem, Vorschläge Armutskonferenz; Seite 89 von 214

90 Beiträge zur stärkeren Harmonisierung der Landesregelungen (z.b. Berücksichtigung der EuGH- Jud zu Unionsbürgern; Harmonisierung des Komplexes Unterhaltsfragen; Vereinheitlichung Begutachtung Arbeitsfähigkeit); Ziel: Mitte 2016 soll eine überarbeitete und akkordierte 15a-BVG Vereinbarung zur BMS vorliegen 2. Delogierungsprävention und Wohnungssicherung Mit der Installation eines Sozialbeirates in der Landes-Wohnbau-Kärnten (LWBK), der auf Initiative der Sozialreferentin und des Bürgerservices ins Leben gerufen wurde, wurde eine Stelle zur Delogierungsprävention und Wohnungssicherung geschaffen. Ziel ist es, frühestmöglich Mietrückstände zu verifizieren und in Form von Case Management und sozialarbeiterischer Tätigkeit die betroffenen MieterInnen zu unterstützen und Hilfestellungen anzubieten. Die Projektkosten dieses Piloten werden seitens der LWBK finanziert und verursachen im Landesbudget keine Mehrkosten. Seite 90 von 214

91 3. WEITERENTWICKLUNG DER PFLEGE Die Sicherstellung einer würdevollen Pflege ist eine grundlegende Aufgabe jeder solidarischen Gesellschaft. Der Pflegeregress wird abgeschafft. Es ist ein innovatives Pflegekonzept zu erstellen, das alle Heimbetreiber mit einschließt. Der Ausbau der mobilen, teilstationären und stationären Pflege und Betreuung hat auf der Basis aktualisierter und evaluierter Bedarfs- und Entwicklungspläne stattzufinden. Ziel ist, dass es in Kärnten zukünftig eine unabhängige und weisungsfreie Kontrollinstanz für alle Anliegen im Pflegebereich gibt. (Seiten 18-19) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Für den Bereich der strategischen Weiterentwicklung im Pflegewesen wurden folgende Ziele definiert: Den Menschen ein würdevolles Altern nach den Grundsätzen ambulant vor teilstationär vor stationär zu ermöglichen, bei gleichzeitiger Entlastung der pflegenden Angehörigen. Das Miteinander von Generationen fördert das Wohlergehen aller Generationen. Menschen mit fortgeschrittener demenzieller Erkrankung sollen das Recht haben, ihre Normalität leben zu können. Der Pflegebereich wird als wichtiger Arbeitgeber im Bundesland gesehen. Gleichzeitig stehen der wertschätzende Umgang und entlastende Maßnahmen für die MitarbeiterInnen in der Pflege im Vordergrund. Organisationsentwicklung, Kooperation und Kommunikation in und zwischen den Systempartnern u.a. durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. BürgerInnen sind ausreichend und kompetent über den Pflege- und Betreuungsbereich informiert. Hohe Zufriedenheit der BürgerInnen mit der Pflege. Im nachfolgenden Bereich werden die einzelnen Maßnahmen und Projekte dazu dargestellt. 1. Abschaffung Pflegeregress S T A T U S: Projekt umgesetzt. Der Pflegeregress wurde zur Entlastung der Kärntner Familien abgeschafft und damit werden soziale Härtefälle in Zukunft vermieden. Die Kostenbeitragspflicht im Rahmen der Unterhaltpflicht (kurz: Pflegeregress genannt) wurde in der Zeit vom Juli 2012 bis April 2013 berechnet und von den Angehörigen eingehoben. Dies bewirkte zwar einerseits einen Rückgang im Bereich der stationären Versorgung, doch war andererseits auch die Gefahr gegeben, dass nicht jeder Hilfsbedürftige die von ihm stationär benötigte betreuerische und pflegerische Versorgung tatsächlich in Anspruch genommen hat, da der Druck der Angehörigen, dann etwas zahlen zu müssen, doch vorhanden war. Mit der Vorlagerung des Case Managements (Aufnahmen von Personen bis einschließlich Pflegestufe 3 erst nach Prüfung durch das Case Management) ist aber ohnedies gewährleitet, dass Seite 91 von 214

92 nur jene Hilfsbedürftigen eine stationäre Versorgung in Anspruch nehmen, welche diese tatsächlich benötigen. 2. Einsetzung unabhängiger Pflegeanwaltschaft S T A T U S: Projekt umgesetzt. Eine unabhängige Pflegeanwältin wurde eingerichtet und im Haus der Anwaltschaften installiert. Durch die Besetzung ist eine unmittelbare Bearbeitung von Beschwerden von Angehörigen und/oder PatientInnen/BewohnerInnen gegeben. Eine Zusammenarbeit mit den anderen Anwaltschaften (Behindertenanwältin, Patientenanwältin, Frauenreferat, Jugendanwaltschaft) ist durch die räumliche Zusammenfassung gewährleistet und ein niederschwelliger, direkter, unkomplizierter Zugang ermöglicht. 3. Innovative Projekte im Pflegewesen um wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten: GPS S T A T U S: Projekt umgesetzt. Das GPS (Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice) ist die zentrale Beratungs- und Servicestelle, welche für die BürgerInnen in den Bezirken zu Fragen in den Bereichen Soziales, Pflege, Behindertenhilfe und Jugendhilfe zur Verfügung steht. Im Jahr 2014 wurde die Überführung des Projektes Pflege- und Gesundheitsservice Kärnten (PGS) in den unbefristeten Regelbetrieb sowie die Umstrukturierung der PGS in GPS beschlossen. Die Überführung der bei den einzelnen Sozialhilfeverbänden beschäftigten MitarbeiterInnen in privatrechtliche Dienstverhältnisse zum Land ist mit Wirkung vom erfolgt. Im Sinne von Verwaltungsreformmaßnahmen (Strukturbereinigung, One-Stop-Shop, Vereinheitlichung) wurden im GPS die Kompetenzen des jeweiligen Sozialamtes, des jeweiligen Sozial und Gesundheitssprengels (SGS) sowie des ehemaligen Projektes Pflege und Gesundheitsservice Kärnten (PGS) gebündelt. So ist die bestmögliche Beratung für hilfesuchende BürgerInnen und eine rasche bürgerfreundliche Abwicklung von Anträgen gewährleistet und es können Doppelgleisigkeiten von Angeboten der SGS und der GPS vermieden werden. Durch die Kündigung der Verträge mit A1, welche für die PGS bestanden haben und die Einbindung in die Landes EDV konnten Einsparungen getätigt werden. 4. Innovative Projekte im Pflegewesen um wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten: Projekt Generationen Wohnen Jung für Alt S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Lebensräume für Jung und Alt, ist ein generationenübergreifendes Wohnprojekt welches von der Katholischen Privatstiftung Liebenau entwickelt und in mehreren süddeutschen Städten bereits erfolgreich umgesetzt wird. Aktuell befindet sich das Projekt, welches derzeit in Klagenfurt durch die katholische Diözese in der Pischeldorferstraße entsteht, in der finalen Bauphase. 30 barrierefreie Wohnungen werden errichtet. Alle Wohnungen sind bereits an SeniorInnen, Alleinerziehende, Singles sowie Familien vergeben. Seite 92 von 214

93 Der Fokus des Konzeptes richtet sich auf eine aktiv gelebte Nachbarschaftshilfe, auf Selbsthilfe sowie gegenseitige Unterstützung. Herzstück der Anlage wird das Servicezentrum: Es entsteht ein Raum für gemeinsame Aktivitäten. Begleitet wird das Projekt durch eine Moderatorin, welche vom Land Kärnten kofinanziert wird. Diese Moderatorin fungiert als Ansprechpartnerin der BewohnerInnen. Sie berät, unterstützt gemeinschaftliche Aktivitäten und vermittelt erforderlichenfalls nachbarschaftliche und professionelle Hilfe. Die geplante Eröffnung des Projektes findet 2016 statt. 5. Innovative Projekte im Pflegewesen, um wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten: Projekt Wohnen für Hilfe Wohngemeinschaft zwischen Studierenden und Senioren S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Das Projekt Wohnen für Hilfe wurde 1992 in Deutschland gegründet. Ausgangssituation war der Mangel an finanziell leistbaren Unterkünften für Studierende und gleichzeitig der hohe Anteil an alleinlebenden älteren Personen, welche Wohnraum zur Verfügung hatten und Unterstützung bei (einfachen) Arbeiten im Haushalt benötigten. Die Hilfestellungen umfassten bzw. umfassen zum Beispiel Rasen mähen, einkaufen, kochen etc., jedoch keine Aufgaben welche die Pflege betreffen. Als Richtlinie für die Arbeitsleistung der Studierenden gilt eine Stunde Arbeitszeit im Monat für einen m² Wohnfläche. Mittlerweile wird Wohnen für Hilfe in insgesamt 27 deutschen Städten umgesetzt. In Österreich wurde das Projekt erfolgreich in den Städten Innsbruck und Graz implementiert. In Innsbruck erfolgen seit 2010 laufend 2-3 Vermittlungen pro Semester. Das Projekt Wohnen für Hilfe wird in Kärnten während der Projektphase im Bezirk Klagenfurt/Klagenfurt Land durchgeführt. Das Pilotprojekt richtet sich gleichermaßen an Studierende und SeniorInnen. Im Fokus steht ein Miteinander der Generationen, Hilfestellungen für SeniorInnen im Alltag sowie kostengünstiger Wohnraum für Studierende. Begleitet wird das Pilotprojekt von einer Moderation, welche auch die Moderation im Projekt Lebensräume für Jung und Alt übernimmt. Das Land Kärnten bietet dafür einen Mustervertrag für die WohnraumpartnerInnen an. Projektbeginn: Herbstsemester 2016 Projektende: Projekt soll nach Evaluation im Jahr 2017 in den Regelbetrieb übernommen werden, eventuell Ausweitung auf ganz Kärnten. Seite 93 von 214

94 6. Innovative Projekte im Pflegewesen um wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten: EU Projekt Consenso S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die EU hat das Projekt CONSENSO an die zweite (!) Stelle von mehr als 200 im Jahr 2015 eingereichten Projekten im Interreg Alpine Space Programm gereiht. Dies zeigt die enorme Stellung die dieses Projekt mit dem Fokus auf die ambulante Versorgung von Betroffenen und vor allem Angehörigen legt. Projektpartner sind die Regionen Piemont, Ligurien, Slowenien, Var und Kärnten. Der Projektinhalt ist zukunftsorientiert und nachhaltig. Dieser bezieht sich auf die Funktion der Familiengesundheitspflege (Family and Community Nurse - FCN) insbesondere im ländlichen Raum mit den Aufgaben, Betroffene und ihre Familienmitglieder zu beraten, die Prävention zu forcieren und Netzwerke zu erschließen, die eine bedarfs- und bedürfnisorientierte Gesundheitsversorgung außerhalb stationärer Versorgungeinrichtungen bieten. Die Familiengesundheitspflege bietet die Schnittstelle zwischen Betroffenen, Familienmitglieder, Organisationen (z.b. Selbsthilfegruppen, Hauskrankenpflegeorganisationen), niedergelassenen (Fach-)ÄrztInnen, Krankenhäusern und weiteren Gesundheitsdienstleistern (z.b GPS). Die Ziele des Projektes sind die Steigerung des Wohlbefindens bzw. Gesundheitsempfindens, der Verbleib älterer Menschen in ihrem eigenen Zuhause, das Schaffen bzw. Aufrechterhalten familiärer und informeller Versorgungsstrukturen, sowie die Kostenreduktion im Bereich der stationären Gesundheits- und Pflegeversorgung. In ausgewählten Gemeinden der Alpen-Regionen Nockberge und Unterkärnten soll das Pilotprojekt vorerst mit vier Gesundheits- und Gemeindeschwestern umgesetzt werden. Der EU-Alpenraum ist gekennzeichnet durch erhebliche Unterschiede in den Gesundheitsversorgungsmodellen und in den Kulturen. Internationales Ziel ist es, in allen Regionen mit einem einheitlichen Modell in der Pflege, die Wirkung der Gesundheits- und Sozialdienstleistung bei Familienmitgliedern und älteren Menschen mit engagierten Fachleuten zu maximieren und dadurch die Kosten bei den Gesundheits- und Sozialausgaben zu senken. Das Projekt CONSENSO wird begleitend evaluiert, um nach Abschluss das vorgegebene Ziel der Kostenreduktion im Bereich der Gesundheits- und Sozialdienstleistungen bekannt zu geben. Projektstart: 2015 Projektende: 2018 (soll nach erfolgreicher Evaluation in den Regelbetrieb übernommen werden). 7. Innovative Projekte in Pflegeheimen Theaterprojekt Jung und Alt S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme in Pflegeheimen, um das Miteinander von Generationen zu sichern. Seite 94 von 214

95 In Kooperation mit der Neuen Bühne Villach wird das Theaterprojekt mit dem Landesjugendreferat Kärnten, der Abteilung Senioren des Landes Kärnten und der Handelsakademie Villach umgesetzt. Absicht des gemeinsamen Projekts ist die Zusammenführung von Schülerinnen/Schülern, sowie BewohnerInnen von Pflegeheimen. Diese Zusammenführung wird auf künstlerischem Weg durch ein Theaterstück erfolgen, das sich aus einer tagesaktuellen Geschichte sowie persönlichen Inhalten der Beteiligten zusammensetzten wird. Aufgegriffen werden die allen bekannte Kluft zwischen der jungen und der alten Generation, deren Ursachen und Auswirkungen auf uns und unsere Gesellschaft sowie das Finden von Gemeinsamkeiten durch eine gemeinsame Sprache. Durch diese Herangehensweise wird eine Vertrauensbasis zwischen den beteiligten Schülerinnen/Schülern und den Damen/Herren aus den Pflegeheimen bereits vor Beginn der gemeinsamen Proben geschaffen. Projektstart: Jänner 2016 Projektende: Juni 2016 (soll nach erfolgreicher Evaluation Kärnten weit ausgerollt werden). 8. Innovative Projekte in Pflegeheimen Gut versorgt im Pflegeheim S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Das Projektziel besteht in der Implementierung von Maßnahmen zur Optimierung der Versorgung in Pflegeheimen, um so vermeidbare Krankenhaustransporte von Bewohnern zu reduzieren. Dazu sind Maßnahmen zur Qualifizierung und Information der Pflegekräfte und ÄrztInnen, solche der Kommunikation und Kooperation zwischen den Berufsgruppen, zur Steigerung der ärztlichen Präsenz und zum Advance Care Planning mit den Angehörigen vorgesehen. Das Projekt soll den Regelbetrieb vorbereiten. Das Projekt wird derzeit in 17 Pflegeheimen in Kärnten durchgeführt und aufgrund von Vorprojekten in zehn anderen Pflegeheimen ist zu erwarten, dass die Krankenhaustransporte von Pflegeheimbewohnern merklich reduziert und somit gleichzeitig erhebliche Anstrengungen für ältere Menschen vermieden werden können. 9. Innovative Projekte in Pflegeheimen Gesund aktiv in die Zukunft. Aktiv gesund im Alter S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Besonders der Einsatz gezielter Bewegung zur Vermeidung von physischen und psychischen Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit ist von großer Bedeutung, speziell bei älteren Menschen ist regelmäßige Bewegung entscheidend für körperliche und geistige Mobilität, Selbständigkeit und Lebensqualität. Diesbezüglich findet seit 2015 in bislang 33 Institutionen (Altenwohn- und Pflegeheimen, betreutes Wohnen, betreubares Wohnen) das Projekt aktiv gesund im Alter statt. Seite 95 von 214

96 Projektziele neue bewegungsorientierte Gesundheitsfördermaßnahmen werden in Kärntner Altenwohn- und Pflegeheimen geschaffen das subjektive Wohlbefinden der Bewohner/innen, die an den Bewegungseinheiten teilnehmen, soll gesteigert werden die Senioren/innen bleiben durch gezielte, gesundheitsfördernde Bewegung länger selbständig und aktiv das Pflegepersonal soll durch die Steigerung der Selbständigkeit der Bewohner/innen bei ihrer täglichen Arbeit entlastet werden Empowermentmaßnahmen durch adäquate und regelmäßige Aus- und Fortbildung von Multiplikatoren/innen (Senioren-Übungsleiter/ innen, Trainer/innen, Seniorenanimateure/innen und Interessierte) Zielgruppe Bewohner/innen von Altenwohn- und Pflegeheimen Erweiterte Zielgruppe: Leitung von Altenwohn- und Pflegeheimen Multiplikatoren/innen: Senioren-Bewegungstrainer/innen, Senioren-Übungsleiter/innen, Seniorenanimateure/innen, Pflege- und Betreuungspersonal Bis 31. März 2016 konnten ca Teilnahmen erreicht werden. In einigen Altenwohn- und Pflegeheimen wird das Projekt ab Juli 2016 abgeschlossen und durch interne TrainerInnen/ÜbungsleiterInnen weitergeführt, die im Zuge des Projekts ihre Senioren- Übungsleiter-Ausbildung abschließen konnten und dadurch eine langfristige Nachhaltigkeit gewährleisten. 10. Novellierung des Kärntner Heimgesetzes (K-HG) S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Im Zuge einer Novelle zum Kärntner Heimgesetz werden folgende notwendige Änderungen vorgenommen: 1) die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in Pflegeheimen wird verpflichtend vorgeschrieben 2) im Falle eines Betreiberwechsels wird die Übergangsfrist zur Herstellung baulicher Standards zur K-HVO auf 5 Jahre erweitert 3) verpflichtende Datenübermittlung für Pflegeheimbetreiber notwendig um permanent reagieren und planen zu können (angelehnt an 13 Stmk. Pflegeheimgesetz) 4) Rechtsgrundlage für die Genehmigung von innovativen Projekten im Bereich der Pflege, die nach dem Kärntner Heimgesetz bewilligungspflichtig sind 5) Straferhöhungen bei Vergehen gemäß 20 K-HG (bei Personalmangel in Pflegeheimen, bei mangelnder Qualifikation des Personals etc.) Die Novelle wird im Mai 2016 in die Begutachtung gehen. Seite 96 von 214

97 11. Implementierung einer Pflegedatenbank als steuerungspolitisches Instrumentarium S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Um einerseits im Bereich der Sachbearbeitung der Kostenübernahmen und Kostenrückersätze für stationäre Aufenthalte in Altenwohn und Pflegeheimen strukturierte Ablaufprozesse und damit einhergehend auch weniger Fehlerquellen zu implementieren und andererseits valides Datenmaterial für die Steuerung des Angebotes und der Kosten in diesem Bereich zu erlangen, wurde im Herbst 2015 mit dem Aufbau einer Pflegedatenbank begonnen. Derzeit befindet sich diese Datenbank in der Testphase und wird im Mai 2016 in Echtbetrieb gehen. 12. Qualitäts-Offensive Pflege im stationären Bereich flächendecke Einführung eines Qualitätsmanagementsystems S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die Erhöhung der Qualität für BewohnerInnen, Angehörige und MitarbeiterInnen steht für das Land Kärnten im Vordergrund. War das Qualitätsverständnis der Anbieter und der Kunden/innen von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen in vergangenen Zeiten von der Devise warm, satt, sauber geprägt, so wollen ältere Menschen heute, dass ein Augenmerk auf ihre Wünsche und Ziele gelegt wird, dass ihre Möglichkeiten und Grenzen wahrgenommen werden, dass sie nicht als Objekte medizinischer, pflegerischer und psychosozialer Programme und Interventionen gesehen werden, sondern als Menschen, die selbstbestimmt und selbstverantwortlich ihr Leben führen wollen. Projektziele Bis 2017 soll jedes Pflegeheim in Kärnten mit einem Qualitätsmanagementsystem (E-Qalin, QAP+/Go4Excellence oder einem ähnlichen System) ausgestattet sein oder zumindest die Ausbildung absolviert haben Für BewohnerInnen Mehr Transparenz für die BewohnerInnen über die Lebensqualität in den Pflegeheimen Längerfristig einheitliche und vergleichbare Qualität in Alten- und Pflegeheimen Höhere Lebenszufriedenheit der BewohnerInnen Weniger Beschwerden Für MitarbeiterInnen Höhere Arbeitszufriedenheit Geringere Fluktationsrate Verringerung der Burnoutfälle Verbesserung der Einstellungen der MitarbeiterInnen hin zu einer besseren Kundenorientierung die Mitarbeiterzufriedenheit in den Pflegeheimen wird zukünftig permanent erhoben und dem Land Kärnten mitgeteilt (sogenanntes Frühwarnsystem im Land Kärnten wird eingerichtet) Seite 97 von 214

98 Stand April 2016: 35 Pflegeheime in Kärnten sind nach E-Qalin oder ISO ausgebildet. 13. Pflegeplatzbörse evaluieren und ausbauen S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die Pflegeplatzbörse des Landes Kärnten ( dient als Plattform insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern, die Informationen über Pflegeheime und freie Pflegeplätze benötigen. Weiters sollen damit auch dem Land Kärnten Daten zur Ist-Situation, Evaluierung und Planung zur Verfügung stehen. Gemäß den Vereinbarungen für den Bereich der Heim- und Anstaltspflege sind vom Heimbetreiber dzt. die Anzahl der freien Plätze nur jeweils zum Stichtag Monatsletzter einzupflegen, die Daten zu Bewohnern (nach Pflegestufen, Altersgruppen und Geschlecht), Selbstzahler sowie zum Pflege- und Betreuungspersonalstand nur zum Stichtag eines Jahres zu melden. Hinkünftig werden Pflegeheimbetreiber nun zu einer Übermittlung von Daten ohne unnötigen Aufschub und deren unverzügliche Aktualisierung an eine von der Landesregierung eingerichtete internetbasierende Datenbank (= Pflegeplatzbörse) verpflichtet (angelehnt an 13 Stmk. Pflegeheimgesetz). Eine Evaluierung des Betriebs der Pflegeplatzbörse und die Einführung der amtsinternen Pflegedatenbank in der Abt. 5, UA Pflegewesen führt in Zusammenhang mit der Novellierung des Kärntner Heimgesetzes nun zu Änderungen und Verbesserungen bei der Pflegeplatzbörse in den Bereichen Datenerfassung, Berechnung und Darstellung von Daten für eine praxistaugliche Umsetzung. 14. ELGA Implementierung in Altenwohn- und Pflegeheimen S T A T U S: Projekt in Umsetzung. ELGA, als elektronische Gesundheitsakte, steht als moderne Infrastruktur allen Bürgerinnen und Bürgern ab Mitte 2016 in den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens zur Verfügung. Mit der Verfügbarkeit von ELGA besteht für Pflegeanstalten ebenfalls Anbindungspflicht. Die Abteilung Gesundheit und Pflege zeigte sich dafür verantwortlich, dass die genehmigten Gesundheitsdienstanbieter im Sinne des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (das sind: Alten- und Pflegeheime, Alternative Lebensräume, mobile soziale Dienste etc.) an die ELGA GmbH gemeldet wurden und werden. Seite 98 von 214

99 15. Vereinbarung mit Anbietern mobiler Sozialer Dienst S T A T U S: Projekt umgesetzt. Die mobilen Versorgungsformen im Pflegewesen wurden forciert und gefördert, um dem Wunsch nach möglichst wohnortnaher Versorgung zu entsprechen. In Kärnten gibt es derzeit zwölf Anbieter mobiler sozialer Dienste. Mit den einzelnen Anbietern mobiler sozialer Dienste bestehen privatrechtliche Vereinbarungen (Verträge), in welchem das Ausmaß der Stundenkontingente (durch das Land Kärnten geförderte Stunden) und die Förderhöhe geregelt sind. Diese Vereinbarungen laufen mit Ende des Jahres 2016 automatisch aus und wurde nunmehr eine Arbeitsgruppe zur allfälligen Neustrukturierung der Förderung mobiler sozialer Dienste installiert. Diese Arbeitsgruppe hat mit April 2016 ihre Arbeit aufgenommen. 16. Entwicklung einer Sockelbetragsverordnung als Grundlage einer transparenten und nachhaltigen Finanzierung der Altenwohn- und Pflegeheimlandschaft in Kärnten S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Gemäß 61 Kärntner Mindestsicherungsgesetz kann das Land für einzelne nichtbehördliche Aufgaben Träger der freien Wohlfahrtspflege zur Besorgung dieser heranziehen. Das Land hat den Trägern Kosten für erbrachte Leistungen nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu ersetzen. Die zu erstattenden Kosten sind jedenfalls pauschaliert (Sockelbeträge) zu leisten. Zurzeit wird der Kostenersatz durch privatrechtliche Verträge geregelt. Das Land Kärnten ist jedoch bestrebt diese Kostenersätze im Rahmen einer Verordnung (Sockelbetragsverordnung) festzuglegen. Zur Erarbeitung von Grundlagen für eine solche Sockelbetragsverordnung werden derzeit Daten gesammelt und aufbereitet. Unter anderem wurden mehrere Pflegeheime in Kärnten ausgewählt, welche im Hinblick auf Mengen und Qualitätsdaten einerseits und finanzielle Daten andererseits analysiert wurden. Die ermittelten Daten wurden mit Ergebnissen aus Gutachten, welche vom Land Kärnten in der Vergangenheit in Auftrag gegeben wurden oder diesem vorlagen und mit Untersuchungen aus anderen Bundesländern verglichen. Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse werden verschiedene Modelle für eine neue Sockelbetragsverordnung geprüft. 17. Evaluierung des BEP (Bedarfs- und Entwicklungsplanes) für den stationären Pflegesektor (bis 2020) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Der Kärntner Bedarfs und Entwicklungsplan (kurz BEP) dient als Handlungsgrundlage für sozialpolitische Maßnahmen. Er ist ein im Kärntner Mindestsicherungsgesetz festgelegtes Steuerungsinstrument für einzelne Segmente im sozialen Bereich. Im Jahr 2013 wurde der Bedarfs und Entwicklungsplan evaluiert und gibt Auskunft über den Bedarf an Altenwohnheimplätzen, Pflegeheimplätzen, Kurzzeitpflegeplätzen, teilstationäre Betreuung (Tagesstätten) und mobile Dienste bis zum Jahr Seite 99 von 214

100 Für die Bereiche Übergangspflege, betreubares Wohnen, alternative Lebensräume, Zentren für psychosoziale Rehabilitation (kurz: ZPSR), gerontopsychiatrische Plätze, Case-Management und 24- Stundenbertreuung wurde nur der Ist-Stand (2012) erhoben, da noch nicht ausreichend Datenmaterial vorgelegen ist. Es wird daher der BEP nachevaluiert und diesbezüglich sind bereits Gespräche für eine neuerliche Evaluierung bzw. Erstellung eines neuen BEP im Gange. 18. Kärntner Pflegeatlas gebündelte und übersichtliche Informationsunterlage für BürgerInnen zur Versorgungslandschaft in Kärnten S T A T U S: Projekt umgesetzt. Der Kärntner Pflegeatlas erschien erstmalig im Jahr 2014 und stieß innerhalb der Bevölkerung auf großes Interesse. Der Pflegeatlas enthält Informationen zu den Themen Pflege und Betreuung im Alter. Der Pflegeatlas wird nunmehr aktualisiert und die zweite Ausgabe wird im Mai 2016 erscheinen. Die Bedeutsamkeit und das Interesse an einem zentralen Nachschlagewerk zum Thema Altersvorsorge haben sich deutlich an der regen Akzeptanz der Betroffenen und Angehörigen an der Erstausgabe des Kärntner Pflegeatlas gezeigt. Er wurde und wird weiterhin landesweit in pflegerelevanten Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Behörden und Institutionen zur kostenfreien Entnahme aufgelegt und erleichtert den Betroffenen und den Angehörigen den Zugang zu gebündelten und entscheidungsprägenden Informationen enorm. 19. Erarbeitung eines Demenz- und Geriatriekonzepts S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Angesichts der gegenwärtigen und zu erwartenden Anzahl immer älterer Menschen und der steigenden Anzahl an Demenzkranken in Pflegeheimen, aber auch im ambulanten Bereich wird derzeit an einem Demenz- und Geriatrie Konzept gearbeitet um den speziellen Anforderungen dieser Personengruppe im nächsten Jahrzehnt in Kärnten gerecht zu werden. 20. Strukturreform Zusammenlegung der Bereiche Gesundheit und Pflege S T A T U S: Projekt umgesetzt. Durch die Strukturreform im Amt der Kärntner Landesregierung, welche u.a. zu einer Zusammenlegung der Bereiche Gesundheit und Pflege führte, können nun auch die Synergien in diesen Bereichen genutzt werden. Schnittstellen werden nun optimiert und die Übergänge zwischen den Versorgungformen schrittweise verbessert. Seite 100 von 214

101 Pflegewesen I Pflegewesen II Seite 101 von 214

102 4. SENIORENPOLITIK Die Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge ist eine der zentrale Aufgabe des Staates. Dazu gehört auch die bestmögliche Betreuung und Unterstützung der älteren Generation. (Seite 18) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. 1. Intergeneratives Projekt Lebenskunst Altern S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Das Projekt orientiert sich an den Zielsetzungen des Bundesseniorenplanes, um einerseits die aktive Teilhabe älterer Menschen zu fördern und andererseits die Solidarität unter den Generationen zu stärken. Die Lebenswelten von Alt und Jung haben sich verändert, die Unterschiede sind zu groß geworden. Es fehlt an Verständnis und Akzeptanz der Lebenswelten und der damit verbundenen Erfahrungen, Vorstellungen, Meinungen und Werte. Regelmäßige Begegnung von Kindern und SeniorInnen kann zu einem besseren Verständnis der Generationen führen und beeinflusst damit positiv die Entwicklung von Alt und Jung. Ziele des Projektes Eine bewusste, achtsame und respektvolle Begegnung der Generationen möglich machen Austausch und Kommunikation zwischen Alt und Jung sollen das Miteinander, das Verständnis und die Empathie der Generationen füreinander aufbauen und stärken Bewegung, Spaß und Lebensfreude sollen für alle Generationen spürbar und erlebbar werden Ich-, Sach- und Sozialkompetenz sollen nicht nur bei den Kindern, sondern auch bei SeniorInnen, pflegebedürftigen und an Demenz erkrankten Menschen gestärkt werden Die Alltagskompetenz der Generationen soll gestärkt werden Ganzheitliche Begegnung soll möglich werden Intergenerative Pädagogik soll Klischees und Vorurteile abbauen Werte und Normen sollen vermittelt werden Bedürfnisse von Alt und Jung sollen erkannt und soweit wie möglich erfüllt werden Innovatives Pilotprojekt Das Projekt Lebenskunst Altern Begegnung der Generationen orientiert sich am pädagogischen Konzept des intergenerativen Lernens. Innovativ am Projekt ist die Umsetzung des Lernkonzeptes durch die kreative Gestaltung und Begleitung seitens eines freischaffenden Künstlers. Darüber hinaus bietet das Projekt die Schaffung von Begegnungsräumen im konkreten Lebensmittelpunkt der Gemeinde. Seite 102 von 214

103 Umsetzung Das Projekt wird in Kooperation mit den Gesunden Gemeinden durchgeführt, die im Rahmen des Schwerpunktes Gesunde Familie ein generationenübergreifendes Gesundheitsprogramm anbieten. Nach Ausschreibung der Plätze für zehn Gemeinden in der Pilotphase, wurde auf Grund von Referenzerfahrungen eine Auswahl getroffen. In Abstimmung mit der Projektleitung in der Gemeinde, wurde die Planung und Organisation durchgeführt und Vertreter aller beteiligten Organisationen eingeladen. (Vertreter der politischen und kirchlichen Seniorenverbände und Seniorenclubs, Kindergarten, Schule, Alten- bzw. Pflegeheim.) Die Kick-Off Veranstaltung diente der Informationsvermittlung, Bewusstseinsbildung und Brainstorming für die kreative Gestaltung mit dem Künstler. Der Projektplan sieht für jede Gemeinde je drei Workshops vor. Projektstart: September 2015 Ende: September Weiterführung geplant. 2. GENIAL GENerationen Im ArbeitsLeben Mentoring S T A T U S: Projekt umgesetzt. Genial die Lehre meistern ist ein außerschulisches Jugend Mentoring - Programm zur Betreuung von Schulabgängern der Polytechnischen Schulen mit dem Ziel, diesen Jugendlichen bei der heiklen Überbrückungsphase von der Schule in einen Ausbildungsplatz zu helfen bzw. soll es Lehrlinge während der ersten Berufsphase unterstützen. Ehrenamtliche Mentoren aus zehn Kärntner Betrieben begleiten dabei die Jugendlichen ca. ein Jahr lang. Die MentorInnen können generationenübergreifend als Vorbilder ihr langjähriges Know-how sinnvoll einbringen, ihre Erfahrungen weitergeben und ihre beruflichen Kontakte für die Jugendlichen einsetzen. Die Jugendlichen sollen abseits ihrer Erziehungsberechtigten bei den MentorInnen ein offenes Ohr und Rückhalt finden, um ihre Wünsche und Möglichkeiten zu reflektieren, ihre Kompetenzen zu erweitern und zur Eigeninitiative motiviert werden. Projektablauf MentorInnen auswählen Jugendliche auswählen Einzelinterviews mit MentorInnen und Jugendlichen Workshop/Schulung für MentorInnen Workshop/Schulung für Jugendliche Zusammenbringen der Tandems gemeinsame Auftaktveranstaltung laufend Workshops/Supervision/Gespräche Dokumentation Abschlussveranstaltung am 5. April 2016 Fortführung geplant. Seite 103 von 214

104 3. Intergenerative Seniorenbildung Altern in Bewegung S T A T U S: Projekt in Umsetzung. a) Gesundheit und Bewegung für SeniorInnen Die Gruppe der älteren Menschen ist sehr heterogen in Bezug auf Interessen, Vorlieben etc. und für viele bedeuten gerade Bewegung und Sport eine sinnvolle Gestaltung des Alltages. Mit dem Programmschwerpunkt Gesundheit und Bewegung möchten wir jene Gruppe der älteren Menschen erreichen, die an Bewegung und Ausgleichssport interessiert sind. Wir wollen mit dem Angebot die Freude der älteren Menschen an der Bewegung fördern, dadurch zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Fitness beitragen sowie das persönliche Wohlbefinden steigern. Wichtig ist uns eine professionelle Begleitung. Deshalb möchten wir das Programm gemeinsam mit ÄrztInnen und SportwissenschaftlerInnen durchführen. b) Persönlichkeitsbildung für SeniorInnen Mit dem Schwerpunkt Persönlichkeitsbildung im Alter soll älteren Menschen die Möglichkeit geben werden, sich gemeinsam mit jungen Menschen mit zentralen Lebensfragen auseinanderzusetzen. Ältere Menschen sollen im Rahmen dieses Schwerpunktes die Möglichkeit erhalten, auf ihr bisheriges Leben wertschätzend zurückzuschauen, daraus zu schöpfen um die Gegenwart und die Zukunft gut bewältigen zu können. Ziel ist es, den Menschen einen Ort der Übung zum geglückten und erfüllten Leben anzubieten. Zielgruppe: Intergenerativ: - verschiedene Altersgruppen - Altersbilder thematisieren und bearbeiten - Rahmenbedingungen intergenerativen Lernens - biografische Entstehung von Bildungsprozessen reflektieren c) Oma surft und Opa googelt Unter dem Titel Oma surft und Opa googelt möchten wir weiterhin Computerkurse für ältere Menschen anbieten. Geplant sind Computerkurse für Einsteiger, Internetkurse und Kurse zur elektronischen Bildbearbeitung. d) Wissenswertes für SeniorInnen Im Rahmen des Schwerpunktes Wissenswertes für SeniorInnen möchten wir Vorträge zu aktuellen Themen (z.b. Erbrecht etc.) für SeniorInnen anbieten. Projektstart: Juni 2015 Ende: September 2016 Seite 104 von 214

105 4. Seniorenbildung Mitten im Leben S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Ziel dieses Projektes ist es ein Bildungsangebot für ältere Menschen zu Verfügung zu stellen, um ihre Selbstständigkeit, Lebensfreude und Gesundheit zu erhalten. Die steigende Zahl der Über 60 Jährigen und die hohe Lebenserwartung erfordern verstärkte Maßnahmen für das Zusammenleben von Alt und Jung sowie für den Umgang mit verschiedenen Lebenssituationen und ihren beruflichen und sozialen Herausforderungen. Wie wir altern ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig. Einen positiven Einfluss auf Gesundheit und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben vorrangig die persönliche Einstellung, Bewegung, Bildung und Aktivität. Das Land Kärnten fördert die Ausbildung von GruppenleiterInnen durch das Katholische Bildungswerk. Das Programm bezieht sich auf vier Säulen: Gedächtnis mit Spaß geistig fit bleiben Bewegung beweglich bleiben und sich entspannen können Alltagsfähigkeiten sich auf neue Herausforderungen einstellen Lebensfreude/Sinnfindung Lebens- und Glaubenserfahrungen zur Sprache bringen, sowie Biographiearbeit Die ausgebildeten GruppenleiterInnen bringen ihr Know-How in Gemeinden, Pfarren, Vereinen, sowie bei Gesundheitstagen und Informationsveranstaltungen ein. Im vergangenen Jahr haben rund SeniorInnen in 24 Gesunden Gemeinden dieses Angebot in Anspruch genommen. 5. GENIAL GENerationen Im ArbeitsLeben S T A T U S: Projekt in Umsetzung. GENerationen Im ArbeitsLeben unterstützt Betriebe, die sich mit der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen auseinandersetzen und für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Generationen Sorge tragen. Genial bietet: Beratung und Information Netzwerkbildung und Erfahrungsaustausch Plattform Genial Veranstaltungsangebote Seminare und Workshops für Führungskräfte und MitarbeiterInnen Unterstützung bei der Umsetzung von Genial im Betrieb Auszeichnung von Genialen Betrieben Seite 105 von 214

106 Derzeit sind 42 Betriebe im Projekt wie zb.: Infineon, Philips, Schwing, Kresta, Magistrat Villach, Stadtwerke Klagenfurt, Diakonie, Sto, Dr. Oetker uva. Im Rahmen der Genial-Qualifizierungsverbünde (drei Genial-Verbünde gefördert durch AMS und EU) wurden knapp MitarbeiterInnen geschult und über 300 Führungskräfte im Generationenmanagement unterstützt. 6. Intergeneratives Projekt Begegnung der Generationen S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Regelmäßig, einmal in der Woche treffen sich Kleinkinder der Kindergruppe aus dem Klinikum Klagenfurt und PatientInnen der geriatrischen Tagesklinik zu gemeinsamen Begegnungen und Aktivitäten. Die Kindergartenpädagoginnen setzen unterschiedliche Angebote für Alt und Jung und bieten pädagogische Begleitung an. Das Projekt will die Generationen zusammenführen und einer zunehmenden Entfremdung zwischen jungen und alten Menschen in unserer Gesellschaft entgegen wirken. Es entstehen Beziehungen, gemeinsame Erfahrungen und Erlebnisse sowie gegenseitige Bereicherung. Die Kinder erfahren, dass Altern zum Leben gehört und entwickeln Verständnis für ältere Menschen sowie ein natürliches, soziales Verhalten. Die SeniorInnen können Lebensfreude durch die Begegnungen mit jungen Menschen erleben, Vereinsamung und Isolation überwinden und Freude und Abwechslung in ihrem Alltag erfahren. Sie können ihre Erfahrungen und Kompetenzen einbringen, die sie im Laufe ihres Lebens erworben haben. Senioren Seite 106 von 214

107 5. CHANCENGLEICHHEIT FÜR MENSCHEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNGEN Menschen mit Beeinträchtigungen verdienen die beste Betreuung und Unterstützung. Diese besteht aus maßgeschneiderten Angeboten für die unterschiedlichsten Bedürfnisse. Wichtig ist es, dabei niemanden zu der einen oder anderen Unterstützung zu drängen, sondern weitest möglich die Wahlfreiheit zu erhalten. (Seite 19) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Im Bereich Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen wurde die Inklusion als oberstes Ziel definiert: Inklusion bedeutet nicht bessere Integration von Menschen mit Behinderung in Schule und anderen gesellschaftlichen Teilbereichen, Inklusion bedeutet vielmehr gleiche Rechte für Menschen, die verschieden und anders sind. Inklusion bedeutet Zusammenleben in der Gesellschaft, es geht darum, dass jeder und jede in seiner/ihrer Diversität vollwertig ernstgenommen wird und von Anfang an dabei ist im Kindergarten, in der Schule, bei Vereinen, bei Seniorentreffs u.v.m. Inklusion bedeutet unabhängig von Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder Lebensalter ein anerkannter und wertgeschätzter Teil der Gesellschaft zu sein, ein Leben Miteinander, in dem keine Person ausgeschlossen wird. Inklusion schätzt und bejaht die Vielfalt einer Gesellschaft und sieht darin eine Ressource und eine Bereicherung. Das Ziel zu einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben, Lernen, Spielen und Arbeiten wird dadurch erreicht, indem Barrieren erkannt und gemeinsam beseitigt werden. Soziale Inklusion als sozialpolitisches Konzept wiederum bedeutet, bestehende Sondereinrichtungen (Sonderkindergärten, Sonderschulen, Heime für Menschen mit Behinderung, etc.) zu verändern. Dort, wo Inklusion als sozialpolitisches Konzept gelingt, werden separierende Einrichtungen überflüssig werden. 1. LEP - Kärntner Landesetappenplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention erfolgt im Rahmen eines Kärntner Landesetappenplanes (LEP) indem in neun Arbeitsgruppen verschiedenste Maßnahmen zu den Themen Barrierefreiheit, Gesundheit und Gewaltschutz, Bildung, Gleichstellung, Teilhabe am Gesellschaftlichen Leben; Sensibilisierung u. Öffentlichkeitsarbeit, Statistik und Daten, Berufliche Karriere und Selbstbestimmt Leben, erarbeitet werden. Phase I. Juli 2014 bis Dezember 2016: Einrichtung von Steuerungsgruppe, Fachbeirat, Wissenschaftlicher Beirat und neun Arbeitsgruppen (mit insg. ca. 90 Mitgliedern), Erarbeitung von ca. 70 Maßnahmen, Fertigstellung des LEP Phase I Ende Dezember Phase II. ab Jänner 2017: Erarbeitung von Konzepten anhand des LEP und teilweise Umsetzung der Maßnahmen des LEP in div. Arbeitsgruppen, Rechtliche und finanzielle Seite 107 von 214

108 Bewertung der fertig erarbeiteten Konzepte; Prioritätenreihung der Umsetzung (vor allem unter Bedachtnahme auf die finanziellen Möglichkeiten) Phase III. ab Mitte 2018 Umsetzung der Maßnahmenkonzepte bis Ende 2020 Projektdauer von Juni 2014 Dezember 2020 Das Ziel ist es, der Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen und den gesamten Bereich der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung in diesem Sinne zu reformieren, zu strukturieren und neue passende Angebote, unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen und persönlichen Umfelds von Menschen mit Behinderung und der finanziellen Möglichkeiten zu schaffen. Die in der Phase 2 erarbeiteten Konzepte werden nach erfolgter Bewertung dem Finanzbereich und teilweise dem Regierungskollegium zur Entscheidung vorzulegen sein. 2. Aufbau von dislozierten Beschäftigungen Projekt Chancenforum S T A T U S: Projekt umgesetzt. Das ChancenForum bietet in ganz Kärnten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zu einer Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch spezielle Assistentinnen und Assistenten direkt am Arbeitsplatz begleitet. Ziel des Projektes CF ist die berufliche Integration am allgemeinen Arbeitsmarkt, der Mensch mit Behinderung wird vom Sozialhilfeempfänger zum Steuerzahler und erwirbt außerdem einen Pensionsanspruch, institutionelle und/oder geschützte Settings werden vermindert. Das Projekt CF startete im Jahr 2004 mit fünf TeilnehmerInnnen und wurde in den letzten Jahren sukzessive auf- bzw. ausgebaut. Mit Stand August 2014 arbeiteten 80 Personen mit Behinderung als Leiharbeitskräfte in verschiedensten Wirtschaftsbetrieben in allen Kärntner Bezirken. Aufgrund des Bedarfes erfolgte eine weitere Aufstockung auf 120 Plätze. Chancenforum (Alternativen zur Beschäftigungswerkstätte) Allgemeine Beschreibung: Jugendliche/Erwachsene mit Beeinträchtigungen haben es unter anderem deshalb besonders schwer einen Arbeitsplatz zu finden, weil einfach strukturierte Tätigkeiten am ersten Arbeitsmarkt stark abgenommen haben und ein Verdrängungswettbewerb stattfindet. Dass das Ziel einer beruflichen Integration dennoch erreichbar ist, beweisen unterschiedlichste Erfahrungsergebnisse, zb. das Projekt Chancenforum (CF). Seite 108 von 214

109 3. Aufbau von außerinstitutionellen Arbeits- und Beschäftigungsangeboten S T A T U S: Projekt umgesetzt. In Anlehnung an skandinavische Modelle geht es darum, keine eigenen Institutionen zu schaffen, sondern gemäß dem "Community Care" Ansatz gemeinwesennah dort zu integrieren, wo sich das normale gesellschaftliche Leben abspielt. In Kooperation mit einem Wirtschaftsbetrieb und einem gemeinnützigen Sozialdienstleister wird Menschen mit Behinderung ein professionelles Arbeitsfeld als Alternative zur Arbeit/Beschäftigung in einer herkömmlichen Beschäftigungswerkstätte angeboten. Interne und externe Arbeits- und Beschäftigungsinhalte ergeben sich somit aus dem laufenden Betrieb, wie z.b. Reinigung, Wäscherei, Objektbetreuung, Küche/Service, Office, Herstellung von Produkten u.v.m. Die erste Arbeitsinsel wurde in Kooperation mit autark Sozialen Dienstleistungs- GmbH und der Tischlerei Eicher in St. Salvator umgesetzt; die zweite Arbeitsinsel, wurde ebenso mit autark IntegrationsFachDienst und in Kooperation mit dem Tierschutzkompetenzzentrum in Klagenfurt umgesetzt. 4. De-Institutionalisierung der Großeinrichtungen S T A T U S: Projekt umgesetzt. Dieser Prozess ist durch die Realisierung und Errichtung von Wohnverbundsystemen (gemeindeintegrative Wohnformen in Kleingruppengrößen) sowie die Errichtung von außenbetreuten Wohngemeinschaften eingeleitet worden. 5. Aufbau/Ausbau von Kurzzeitbegleitungsmöglichkeiten S T A T U S: Projekt umgesetzt. Durch das Angebot der Kurzzeitbegleitung für KlientInnen der Behindertenhilfe sollen betreuende/pflegende Angehörige zumindest tageweise entlastet werden. Das IntegrationsZentrum (I:Z) bietet die KZB von Kindern/Jugendlichen, welche noch schulpflichtig sind und im Familienverband wohnen, an. Das Angebot wurde erweitert und fortgeführt und weitere Kurzzeitbegleitungsplätze geschaffen. 6. Aufstockung und Weiterführung von familienentlastenden Angeboten Familien- und Freizeitassistenz S T A T U S: Projekt umgesetzt. Seit Juli 2007 ist die Inanspruchnahme der Familien- und Freizeitassistenz möglich. Die Familienassistenz ist ein Angebot für Kinder/Jugendliche mit Behinderung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Freizeitassistenz richtet sich an Personen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Diese Angebote sollen Angehörige, insbesondere die Eltern, bei denen ihre Kinder mit Behinderung wohnen, entlasten und unterstützen. Das Angebot für Familien- und Freizeitassistenz wurde dem Bedarf entsprechend sukzessive auf- und ausgebaut. Seite 109 von 214

110 7. Aufstockung und Weiterführung der Persönlichen Assistenz außerhalb des Arbeitsbereiches S T A T U S: Projekt umgesetzt. Seit September 2007 ist eine Inanspruchnahme persönlicher Assistenz (PA) im Privatbereich für Menschen mit körperlichen Behinderungen und Sinnesbehinderungen möglich. Persönliche Assistenz ist jede Art von Unterstützung, die behinderte Menschen in die Lage versetzt, ihr Leben selbstbestimmt und in größtmöglicher Unabhängigkeit zu gestalten.die Servicestelle für PA in Kärnten wird vom Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrum (BMKz) unter dem Projektnamen BASIS Büro für Assistenz, Information & Service betreut, geregelt sind die Anspruchsvoraussetzungen, Durchführungsmodalitäten und Qualitätskriterien in einer Rahmenvereinbarung. Dem Bedarf entsprechend wurde das Stundenkontingent kontinuierlich ausgebaut. 8. Flächendeckender Ausbau von gemeindenahen, dezentralen Tagesstätten S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Es wurden bereits während des Projektes BEP weitere gemeindenahe, dezentrale Tagesstätten aufgebaut. Mit Stand Oktober 2015 werden, mit Ausnahme des Bezirkes Feldkirchen, in allen anderen Bezirken insgesamt 16 Tagesstätten betrieben. 9. Erarbeitung neuer Konzepte und Strukturen für die Zielgruppe alte Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Im Jahr 2008 wurde ein Pilotprojekt im Sinne der älteren AssistenznehmerInnen in Kooperation mit der Diakonie de La Tour im Haus Elim in Treffen gestartet. Aktuell wird in Kooperation mit dem Sozialhilfeverband Villach in Wernberg ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Bis zur Umsetzung dieses Projektes wird als Zwischenlösung im autark Wohnverbund Villach ein bedürfnisorientiertes Begleitungskonzept für ältere Menschen mit Behinderung oder jenen, die aus gesundheitlichen Gründen keiner externen Tagestruktur mehr nachgehen können, angeboten. 10. Interdisziplinäre Konzepte S T A T U S: Projekt umgesetzt. Ein interdisziplinäres Konzept wurde in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe und unter Einbindung weiterer ExpertInnen erarbeitet. Die Krisenwohngemeinschaft Terra, konzipiert für vier Kinder/Jugendliche mit schweren sozial-emotionalen Verhaltensauffälligkeiten, ist seit April 2015 in Betrieb. Seite 110 von 214

111 11. Projekt Freifahrt für Menschen mit Behinderung in halbinterner Förderung der Behindertenhilfe S T A T U S: Projekt umgesetzt. Im Sinne einer Umsetzung im Landesetappenplan Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Berufliche Karriere wurde das 2014 durchgeführte Pilotprojekt Freifahrt für Anlehrlinge in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Zugang zum Jugendmobilticket mit großer Nachfrage abgewickelt. Aufgrund dieser Nachfrage wurden daher seitdem Bemühungen angestellt, einen dauerhaften Zugang zu dieser Freifahrtmöglichkeit zu eröffnen. Nunmehr haben alle halbinternen Klienten in Einrichtungen der Behindertenhilfe, (KlientInnen in Anlehre, Beschäftigungswerkstätten und Tagesstätten sowie Teilnehmer des Projektes CF), welche ein öffentliches Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können, die Möglichkeit für 2016, im Rahmen der Gleichstellung - Teilhabe am öffentlichen Leben - eine Jahresfreifahrtkarte (Grundkarte) zu und von der Einrichtung zu beantragen. Klienten unter 24 Jahren können zusätzlich noch mit Aufzahlung des Selbstbehaltes von Euro 76,40/Jahr das Jugendmobilticket erhalten. Das Jugendmobilticket berechtigt zur uneingeschränkten Inanspruchnahme aller Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes. 12. Organisierte Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung S T A T U S: Projekt umgesetzt. In den letzten Jahren wurde kontinuierlich ein organisiertes Transportsystem für KlientInnen der Behindertenhilfe für den Transport von und zu den Einrichtungen der Behindertenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben, aufgebaut. Im Jahr 2015 erfolgte eine Evaluierung und Optimierung der org. Fahrdienste für diese Menschen mit Behinderung Sämtliche organisierten Fahrdienste - sei es durch die Trägereinrichtungen - sei es durch beauftragte Busunternehmen, welche KlientInnen der Behindertenhilfe von und zu den Einrichtungen der Behindertenhilfe transportieren wurden evaluiert und auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft. (Abrechnung analog dem Tarifblatt des BMF für Schülertransporte) Das derzeit in Kärnten bestehende Fahrdienstsystem entspricht den angeführten Kriterien und ist mit anderen Bundesländern durchaus vergleichbar. 13. Evaluierung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Behindertenhilfe - BEP S T A T U S: Projekt umgesetzt. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Behindertenhilfe (BEP) stellt zum einen ein wesentliches Instrument zur Status Quo-Erhebung hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung dar. Andererseits erfüllt der BEP - als Planungsinstrument für die Zukunft zum Zwecke der Sicherstellung des Bedarfs im Bereich der Behindertenhilfe, eine wesentliche Funktion. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Behindertenhilfe aus dem Jahre 2007 wurde im Jahr 2015 evaluiert und überarbeitet. (Veröffentlichung auf der Homepage des Landes Kärnten) Seite 111 von 214

112 14. Aufbau von Kleinklassen/Inklusionsklassen in Regelschulen S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Im Jahre 2014 wurde ein Maßnahmenplan zum Aufbau von Kleinkassen in Regelschulen vorgelegt und genehmigt.in Kärnten werden insgesamt 2107 SchülerInnen mit Behinderung von der Schulstufe beschult, davon (83 %) integrativ, d.h. im Klassenverband mit nichtbehinderten Kindern. Die restlichen 366 SchülerInnen (17 %) besuchen Sonderschulklassen, weil sie häufig das große Setting in Regelschulklassen (20-22 SchülerInnen) aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht durchgehend aushalten und den Rückzug in die Kleingruppe immer wieder benötigen. Ein weiterer Grund ist die häufig fehlende Nachmittagsbetreuung und Therapiemöglichkeit in Integrationsklassen. Diese 17 % SonderschülerInnen sind zu etwa gleichen Teilen SchülerInnen mit schwersten Behinderungen (hohem Assistenzbedarf) oder SchülerInnen mit schweren Störungen im Sozialverhalten. Das bedeutet, dass alle konzipierten Maßnahmen sich auf diese zwei SchülerInnengruppen beziehen müssen, für die bisher Teilhabe/Partizipation an Regelschulen aufgrund fehlender Organisationsformen nicht bzw. schwer möglich war. Die umfassende ganztägige Betreuung (schulische Tagesbetreuung) in Regelschulen ist derzeit ein Schwerpunktthema des BMBF und muss auch für Kinder mit Behinderungen in allen Regionen ausgebaut und gewährleistet werden. Da bisher Kinder mit hohem Assistenzbedarf aus allen Bezirken in zentrale Landessonderschulen transportiert werden mussten, um ein Kleingruppenangebot, NM-Betreuung und Therapie zu erhalten, müssen diese Angebote im Sinne der Inklusion zukünftig in allen Bezirken an Regelschulen angebunden werden. Derzeit werden bereits in einigen Bezirken (Völkermarkt, St. Veit an der Glan, Klagenfurt, Klagenfurt Land, Hermagor und Wolfsberg) Kleinklassen angeboten. Weitere Standorte in den Bezirken sind in Planung und sollen nach Beendigung von baulichen Maßnahmen die über den Schulbaufonds finanziert werden, schrittweise bis zum Jahre 2020 umgesetzt werden. Seite 112 von 214

113 Behindertenhilfe I Behindertenhilfe II Seite 113 von 214

114 6. KINDER- UND JUGENDHILFE Jedes Kind hat das Recht auf eine intakte Familie. Immer mehr Eltern fühlen sich aber in ihren Erziehungspflichten überfordert. Leider ist dies ein Tabuthema und viele schämen sich zuzugeben, dass sie Hilfe benötigen. Gerade hier ist es wichtig Jungeltern zu bestärken, im Sinne ihrer Kinder, Hilfe anzunehmen. Der Jugendhilfebereich bietet viele Unterstützungen für (werdende) Eltern. Diese gilt es auszubauen, um das Wohl der Kinder zu bewahren. (Seite 17-18) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Strategische Ziele der Kinder- und Jugendhilfe Stärkung der Erziehungskompetenz der Familien und Förderung des Bewusstseins der Elternverantwortung. Sicherstellung von passgenauen Unterstützungsformen für Eltern. Unterstützung und Begleitung der Minderjährigen beim Erwachsenwerden und Förderung der Persönlichkeit. Schutz der Minderjährigen vor jeder Gewalt in Pflege und Erziehung. Bei der Vollziehung des Kinder-und Jugendhilfegesetzes ist immer das Kindeswohl ins Zentrum zu stellen und ist das soziale Umfeld der Familie zu berücksichtigen (Beteiligung der Minderjährigen, Familien sowie Sozialraumorientierung). Das gesamte Helfersystem (SozialarbeiterInnen, LehrerInnen, KindergärtnerInnen, pädag. Personal, Behörden usw.) ist in die Hilfeplanung miteinbezogen und hat der/die verantwortliche SozialarbeiterIn einen Hilfeplan zu erarbeiten. (Ressourcenorientierte Herangehensweise bei der Hilfeplanung). Reintegration bei Fremdunterbringungen von Kindern und Jugendlichen in die Familie. Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe Die Bereitstellung der sozialen Dienste wie Familienberatung, Schulsozialarbeit, Kinderschutzzentren, Streetwork, Familienhilfe oder Ferienerholungsaktion ermöglichen eine altersgerechte Entwicklung für Kinder und Jugendliche. Die Erziehungshilfen für die Eltern zur Unterstützung der Erziehung wie Familienintensivbetreuung, Gewährung therapeutischer Maßnahmen oder mobiler Familienunterstützung. Verwirklichung des Kinderschutzes bei Kindeswohlgefährdung in Form der Übernahme der vollen Erziehung der Minderjährigen in eine sozialpädagogische Einrichtung, Pflegefamilie oder nahe Angehörige. Seite 114 von 214

115 1. Normstundensatz neu in der ambulanten Erziehungsberatung (Familienintensivbetreuung FiB) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Die im Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgesehenen Erziehungshilfen, die von der Kinder-und Jugendhilfe im Falle der Kindeswohlgefährdung zu gewähren sind, werden ua als ambulante und mobile Erziehungsberatung, zu der die Familienintensivbetreuung zählt, angeboten. Diese Maßnahme wird trotz Kindeswohlgefährdung bei gleichzeitiger Prognose, dass der Verbleib des Kindes im Familienverband die Gefährdung abwendet, gesetzt. Sie ist der gelindere Eingriff in das Familienleben, weshalb die Installierung einer Familienintensivbetreuung vor einer Fremdunterbringung der Vorzug zu geben ist, sofern dadurch die Kindeswohlgefährdung abgewendet werden kann. Im Jahr 2014 wurden rund Minderjährige mit der Maßnahme der Unterstützung der Erziehung in Form der Familienintensivbetreuung durch die Kinder-und Jugendhilfe unterstützt. Der zwischen den freien Jugendhilfeträgern, dem Land Kärnten und einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer ausverhandelte Normstundensatz gilt seit und ist mit 54,80 EUR je Einheit (55 Minuten) zu bewerten. Die wirtschaftliche Normkostenberechnung wurde notwendig, da die BetreuerInnen der Träger bis 2013 als Neue Selbständige arbeiteten aber im Rahmen einer GPLA-Prüfung die Selbständigkeit nicht mehr anerkannt wurde und die MitarbeiterInnen als DienstnehmerInnen qualifiziert und von den Trägern nunmehr angestellt werden. 2. Evaluation der ambulanten Hilfe aus dem Bereich der Unterstützung der Erziehung in Kärnten durch die FH Kärnten S T A T U S: Projekt abgeschlossen/maßnahmen in Umsetzung. Die fachliche Evaluierung der Unterstützung der Erziehung am Beispiel der Familienintensivbetreuung ist einzigartig in Österreich und wurde von FH Feldkirchen von November 2014 November 2015 durchgeführt. Die Ergebnisse fanden ua in der Berechnung des neuen Normstundensatzes für die FiB ihren Niederschlag. Die Aussagen der Evaluierung sind auch wesentlich für eine Qualitätsverbesserung der Familienintensivbetreuung, die mit den MitarbeiterInnen der Jugendämter gemeinsam diskutiert wurden und jetzt in regionalen Arbeitskreisen (auf Bezirksebene) weiterentwickelt werden. Die wesentlichen Kernaussagen der Evaluierung der FH Kärnten: Die FiB ist ein qualitativ hochwertiges Instrument in der Kinder- und Jugendhilfe und unverzichtbar im präventiven Bereich. Zielvereinbarungen noch präziser formulieren und Kriterien für Zielerreichung festschreiben. Instrumente der Sozialen Diagnostik verbindlich und einheitlich implementieren. Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verbindlich festlegen (Häufigkeit, Form.) Dokumentation ergänzen um Aspekte der Einschätzung. Seite 115 von 214

116 3. Erarbeitung von Qualitätsstandards für die FIB bzw. die mobile sozialpädagogische Betreuung sowie Ausschreibung eines Vergabeverfahrens in zwei Modellbezirken S T A T U S: Projekt in Vorbereitung. Diese Ergebnisse der Evaluierung der FH Kärnten sowie die Ausarbeitung von neuen Qualitätsstandards der Fachabteilung 4 dienen als Grundlage für die Ausschreibung in zwei Modellbezirken (Spittal/Drau und Villach Stadt) für ein Vergabeverfahren. Dabei wird auch auf niederschwelligere Angebote (Haushaltshilfe) neben der Familienintensivbetreuung (FiB) in Form von flexiblen Hilfen Bedacht zu nehmen sein. 4. Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Gemeinsam mit den MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe der Abteilung 4 sowie der Bezirkshauptmannschaften und Magistraten und den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wird ein gemeinsames Leitbild erarbeitet. 5. Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Kinder- und Jugendhilfe S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Erhebung des Ist-Standes sowohl im ambulanten als auch im stationären und mobilen Bereich Evaluierung der vorhandenen Angebote sowie Bedarfserhebung: welche Angebote sollten ausgebaut, modifiziert oder neu geschaffen werden Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen" (Leitung: Dr. Rainer-Geistler) sollten berücksichtigt werden Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen" (Leitung: Dr. Winkler) sollten berücksichtigt werden Jedenfalls bei der Erstellung des BEP sind einzubinden: der Kinder- und Jugendhilfebeirat (gem. 12 bzw. 54 KJHG) sowie sinnvollerweise auch die MitarbeiterInnen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie VertreterInnen der freien Träger. Wesentlich ist auch die Schnittstellenproblematik: die Kinder- und Jugendhilfe kooperiert eng mit der Behindertenhilfe, Medizin (Kinder- und Jugendpsychiatrie und Pädiatrie), Justiz, Suchtprävention bzw. -Behandlung, etc. Seite 116 von 214

117 6. Projekt Frühe Hilfen S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Durch dieses Präventionsprojekt sollen werdende und junge Eltern dabei unterstützt werden, durch die Bereitstellung von Hilfsangebote die Säuglinge und Kleinkinder altersadäquat und bestmöglich zu fördern und somit deren Gesundheit und psychosoziales Wohlergehen zu stärken. In den Bezirken Wolfsberg, Villach Land und Villach Stadt sowie Klagenfurt Land und Klagenfurt Stadt befindet sich das Projekt bereits in Umsetzung und ist eine Ausrollung auf alle Bezirke geplant. Durch dieses psychosoziale Frühwarnsystem können hohe Folgekosten (Jugendhilfe, Mindestsicherung) verhindert werden und sowohl das Kindeswohl als auch die Kindergesundheit gestärkt werden. 7. Jugendnotschlafstelle JUNO Villach S T A T U S: Projekt umgesetzt. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen wurde in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Villach und der Diakonie Kärnten eine Jugendnotschlafstelle in Villach errichtet Diese bietet Platz für zehn Jugendliche und im Bedarfsfall können noch zwei Notplätze belegt werden. Die Jugendlichen werden in dieser schwierigen Zeit von fachlich ausgebildetem Personal betreut und für die jeweiligen Problemlagen werden individuelle Lösungen erarbeitet. Ziel ist jeweils eine rasche Eingliederung in Ausbildungs- oder Beschäftigungsmaßnahmen sowie ein geordnetes Wohnumfeld. 8. Integration am Arbeitsmarkt für Jugendliche mit besonderen Problemstellungen Lehrwerkstätte Kretha Spittal: derzeit zehn Jugendliche in einer Tischlerlehre S T A T U S: Projekt umgesetzt. Altstadtmarkt Wolfsberg: derzeit sechs Jugendliche in einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann/frau (fünf Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt bisher) Jugendprojekt JETZT: derzeit (laufend) fünf Jugendliche im Projekt (insgesamt 61 Bewerbungen bisher) Kooperation mit Spar-Kärnten: Derzeit 20 Jugendliche in einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann/frau. Für das Spar-Lehrpraktikum 2016 haben sich mittlerweile 40 Jugendliche beworben ab Herbst 2016 werden wieder Lehrstellen vergeben. Kooperation mit XXXLutz Kärnten: Derzeit fünf Jugendliche in einer Lehrausbildung, sieben Jugendliche haben die Ausbildung bereits abgeschlossen zwei Jugendliche haben die Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung absolviert. Insgesamt befinden sich über Vermittlung der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Kärnten derzeit 70 Jugendliche noch in Ausbildung bei verschiedenen Betrieben und Firmen in ganz Kärnten (z. B. Seite 117 von 214

118 Telekom Shop Wolfsberg; KFZ-Schweiger St. Andrä, Dänisches Bettenlager Wolfsberg, Malerei Raneg und Paulitsch St. Paul, Maler Seidl St. Andrä, Rutar Center Villach etc.). Neue Kooperationen laufen z. B. mit der OBI-Markt Ges.m.b.H Kärnten und mit der Firma Mahle Filtersysteme in Bleiburg. Hier erfolgen im Sommer 2016 die ersten Lehrstellenvergaben. 9. Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz K-KJHG S T A T U S: Projekt umgesetzt. Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz ist mit in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen dabei sind: Weitreichende Verbesserungen für Pflegeeltern und Pflegekinder Verankerung des Vier-Augen-Prinzips bei Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung einschließlich verpflichtender Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern bei der Entscheidungsfindung zur Gewährung von Erziehungshilfen Verankerung des Kinder- und Jugendhilfebeirates Erweiterung der Angebote im Rahmen der Sozialen Dienste vor allem im ambulanten und präventiven Bereich 10. Betreuungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die Kinder- und Jugendhilfe hat für jene minderjährigen Flüchtlinge, die ohne Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nach Kärnten kommen die Verantwortung und hat die Obsorge auszuüben. Gerade diese Minderjährigen benötigen ein sicheres Umfeld und eine adäquate Unterbringung. In Görtschach, Landskron, Sekirn, Treffen, Feistritz/Drau wurden bis dato 162 Quartiere geschaffen und sind in Betrieb bzw. läuft das Bewilligungsverfahren. Seite 118 von 214

119 11. Schulsozialarbeit S T A T U S: Projekt umgesetzt. Die zentralen Aufgaben der Schulsozialarbeit sind die kontinuierliche Hilfestellung für SchülerInnen, diese beim Erwachsenwerden zu begleiten und sie in einer wertschätzenden und sozialraumorientierten Haltung dabei zu unterstützen, eigene Wege und Antworten auf die Fragen des Alltages zu finden. Dabei arbeiten die SchulsozialarbeiterInnen präventiv und vernetzt mit LehrerInnen, Eltern, der Jugendhilfe und anderen Einrichtungen eng zusammen und sind bemüht, im Interesse der SchülerInnen eine passgenaue Lösung der Problemstellungen zu erarbeiten. In der gesamten Jugendhilfe ist das Kindeswohl das Maß aller Dinge, weshalb die Schulsozialarbeit dann einzusetzen ist, wenn diese zweckmäßiger erscheint als eine Erziehungshilfe durch die Jugendhilfebehörde. Gem. 21 Abs 4 K-KJHG wird die Schulsozialarbeit im Rahmen des Sozialen Dienstes als Beratung und Förderung von SchülerInnen in Abstimmung mit der Schulverwaltung und dem Schulerhalter an folgenden Standorten angeboten: Klagenfurt am Wörthersee, Villach, St.Veit an der Glan, Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal an der Drau und Wolfsberg. 12. Sozialpädagogische/Sozialtherapeutische Einrichtungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe S T A T U S: Projekt umgesetzt. Intensiv- WG Terra der Diakonie Kärnten wurde im Jahr 2014 umgesetzt In die Intensiv-WG Terra werden vier Kinder/Jugendliche, davon zwei aus der Kinder- und Jugendhilfe und zwei weitere aus der Behindertenhilfe vom vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aufgenommen. Die Intensiv-WG wird koedukativ geführt. Aufnahme in die Intensiv-Wohngemeinschaft finden Kinder und Jugendliche, die in herkömmlichen Betreuungsformen nicht oder nur sehr schwer betreubar sind. Sie zeigen in der Regel eine komplexe psychische Erkrankung einschließlich schwerer Verhaltensauffälligkeiten. Sichtbar werden unter anderem hohe Aggression, Delinquenz, Selbst- und/oder Fremdgefährdung, Entwicklungsrückstände, Lernbehinderungen, Schulverweigerungen, Drogenkonsum und anderes. Das Projekt wurde auf ausdrücklichen Wunsch der Sozialreferentin mit dem Kärntner Gesundheitsfond (KGF) und dem Land Kärnten (Abt 4 Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe und Behindertenhilfe) erarbeitet und mit einem Träger umgesetzt. In insgesamt 49 stationären Betreuungseinrichtungen (Heimen, WG, betreutes Wohnen) stehen 538 Plätze (ohne UMF) zur Verfügung. Seite 119 von 214

120 13. Erarbeitung und Weiterentwicklung von fachlichen Qualitätsstandards in der Sozialarbeit S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die MitarbeiterInnen der Jugendämter erarbeiten gemeinsam mit der Abteilung 4 Diagnoseinstrumente für die Gewährung von Erziehungshilfen, Formulare für Gefährdungsabklärungen, Hilfepläne sowie ein Handbuch zur einheitlichen Vorgehensweisen bei Interventionen in den Bezirken. Seite 120 von 214

121 7. FRAUEN UND GLEICHBEHANDLUNG Das Referat für Frauen und Gleichbehandlung des Landes vertritt in vielfältiger Weise die Interessen der Frauen in Kärnten. Das Frauenreferat befasst sich intensiv mit den Anliegen der Kärntnerinnen, nimmt Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen und Anregungen entgegen und leitet diese weiter. Zu seinen Aufgaben zählen die Beratung in Frauenfragen, die Vertretung von Landes- und Gemeindebediensteten in Gleichbehandlungs-Angelegenheiten, das Unterbreiten von Vorschlägen zum Frauenförderprogramm der Landesregierung, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen in Begutachtungsverfahren sowie Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Erfüllung dieser Aufgaben ist die Frauenund Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Kärnten betraut, die in Ausübung ihres Amtes selbstständig und unabhängig ist. Ausgewählte Projekte des Frauenreferates: 1. Leitbildentwicklung und Umstellung auf ein wirkungsorientiertes Förderwesen S T A T U S: Projekt umgesetzt. Mit 2013 startete das Frauenreferat den Prozess der Leitbildentwicklung gemeinsam mit den Mädchenund Frauenberatungsstellen und entwickelte ein wirkungsorientiertes Förderwesen, welches in den Förderverträgen 2016 seinen Niederschlag findet. Das Leitbild des Frauenreferates Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen wobei diese gute und gerechte Gestaltungsmöglichkeiten haben sollen und frei von vorgegebenen Rollenbildern handeln können Frauenförderung Ehrliche, offene und respektvolle Kommunikationskultur mit einer kritischen Selbstreflexion Beitrag zur Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen in Form von Persönlichkeitsstärkung oder geänderten Rahmenbedingungen Unterstützung von Projekten nach klaren Qualitätsstandards und budgetären Rahmenbedingungen Seite 121 von 214

122 Das wirkungsorientierte Förderwesen ist - entsprechend dem eine effiziente Maßnahme die Budgetmittel optimal und zielorientiert einzusetzen. Im Auftrag der Sozialreferentin hat das Frauenreferat gemeinsam mit einer externen Beraterin die innerbetrieblichen Abläufe in den Mädchen- und Frauenberatungsstellen analysiert, Ressourcen aufgezeigt und neue Perspektiven eröffnet. Die Ziele und die gewollten Wirkungen der Förderungen wurden herausgearbeitet und die Wirkungsorientierung in den Förderverträgen erstmals 2016 verankert. Jetzt erfolgt auf Grund des standardisierten Berichtsbogens die jährliche Budget- und Sozialplanung, der auch als Dokumentationsgrundlage und Planungsinstrument dient. 2. Mobile Beratung als Maßnahme der AG Prostitution S T A T U S: Start 1. Juni. Im Jänner 2014 gründete das Frauenreferat, gemeinsam mit VertreterInnen des LKA Kärnten Ermittlungsbereich Menschenhandel und der Caritas Kärnten die Arbeitsgruppe Prostitution Kärnten. Zielgruppe der Arbeitsgruppe sind sowohl die behördlich registrierten, legalen (meist ausländischen) als auch die nicht behördlich registrierten, illegalen (vorwiegend österreichischen) SexdienstleisterInnen. Die Arbeitsgruppe versucht in Kärnten Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen SexdienstleisterInnen über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen und sie nicht in die Illegalität gedrängt werden. Viele der Frauen üben die Prostitution nicht freiwillig aus. Neben der Ausbeutung der SexdienstleisterInnen und der Zwangsprostitution sind die jungen Frauen immer wieder auch Opfer von Menschenhandel. Sie werden durch Gewalt, Drohung, Ausnutzung ihrer starken Abhängigkeit oder durch Täuschung nach oder innerhalb von Österreich gehandelt, um in der Prostitution in Österreich ausgebeutet zu werden. Um diesen jungen Frauen zu helfen, hat das Referat für Frauen und Gleichbehandlung im Rahmen der Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem LKA-Kärnten und der Caritas einen Opferschutzfolder erstellt. Mit diesem Folder werden SexdienstleisterInnen angesprochen, die Opfer von Gewalt und Menschenhandel sind. Die Arbeitsgruppe führte außerdem Sensibilisierungsmaßnahmen im Umgang mit den SexdienstleisterInnen bei den AmtsärztInnen und MitarbeiterInnen der Kärntner Gesundheitsämter durch. Mit 1. Jänner 2016 ist die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, BGBl.II Nr.198/2015 in Kraft getreten. Aufgrund dieser Verordnung wurde ein Konzept zur Umsetzung mobiler Beratung an den Gesundheitsämtern erarbeitet. Mit der Umsetzung wird Mitte 2016 begonnen. Seite 122 von 214

123 3. Das Kärntner Frauenförderprogramm S T A T U S: Projekt in Umsetzung. für das Amt der Kärntner Landesregierung wurde 2004 erstellt, eine Anpassung erscheint daher in folgenden Punkten dringend erforderlich: Positive Diskriminierung zur Erreichung des Frauenanteils von 50% Einmalige Wiederholung der Ausschreibung wenn sich keine Frau beworben hat Dienstzeitgestaltung und Elternzeitmanagement Nachwuchsführungskräfte-Pool / Frauenmentoring Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung Um den aktuellen Stand der Dinge über die sogenannte Work-Life-Balance der Teilzeitbeschäftigten des Landes Kärnten zu erhalten, hat das Frauenreferat gemeinsam mit der FH Kärnten eine Teilzeitstudie erstellt. Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist von wesentlicher Bedeutung, um Frauen wie Männern, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen und dauerhaft zu sichern. Familiäre Pflege und Betreuung werden immer noch hauptsächlich von Frauen übernommen, somit geht auch die Nachfrage nach Teilzeitangeboten oder flexiblen Arbeitszeiten hauptsachlich von Frauen aus. Die Daten der Erhebung liegen bereits vor, die Präsentation ist Mitte Mai angedacht. Fakt ist, es gilt die Rahmenbedingungen für die Bediensteten der Kärntner Landesregierung an die Arbeitsund Lebenswelt anzupassen, diese sollen sich im Frauen- und Familienförderprogramm wiederfinden. 4. Jahresthema 2016 Vereinbarkeit S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Das Jahresthema des Frauenreferates ist die (Un-)Vereinbarkeit. Dabei geht es ganz stark um Rollenbilder. Unser Leben ist geprägt von Rollen, die wir annehmen und manchmal auch wieder ablegen. Um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren wird demnächst ein neues Projekt starten, im Kern geht es um die Aufteilung der Versorgungsarbeit. Die traditionelle Aufteilung in Familie sieht ja häufig nach wie vor so aus: Mann Vollzeit erwerbstätig, Frau übernimmt unsichtbare und unbezahlte Hausarbeit, Betreuung des Kindes bzw. Pflege von Angehörigen, arbeitet Teilzeit. Seite 123 von 214

124 Das Frauenreferat will Paare vor den Vorhang holen, die für sich individuell eine andere (nichttraditionelle) Lösung gefunden haben. Deshalb sind wir auf die Suche nach etwaigen ProtagonistInnen gegangen und haben schon einige Paare gefunden. Gesucht wurden/werden Paare, die den Alltag, partnerinnenschaftlich, auf Augenhöhe und gleichberechtigt leben. Je vielfältiger diese Paare sind, desto besser: gemischtgeschlechtlich, gleichgeschlechtlich, mit und ohne Migrationshintergrund, die einzige Voraussetzung ist, dass sie entweder Kinderbetreuungsaufgaben haben oder Angehörige pflegen. Diese Paare und ihre Lebenskonzepte werden vorgestellt und auf unserer Homepage sowie in den Sozialen Medien präsentiert. Mit drei Paaren drehen wir Videowerbeclips, die wir in den Kinos als Vorspann zeigen bzw. vor ORF-Kärnten ausstrahlen. Referat für Frauen und Gleichberechtigung I Seite 124 von 214

125 Referat für Frauen und Gleichberechtigung II Seite 125 von 214

126 8. LANDESJUGENDREFERAT - JUGENDPOLITIK Zukunftsperspektiven für junge Menschen in Kärnten aufzuzeigen, macht sich das Landesjugendreferat zur Aufgabe. Auf den rasch fortschreitenden gesellschaftlichen Wandel wird mit einer Reihe von Initiativen reagiert, die aktuellen Herausforderungen bis hin zu Neuen Medien Rechnung tragen. Im Mittelpunkt zahlreicher Projekte steht heute eine verstärkte Einbindung von Jugendlichen in Entscheidungsprozesse. Um dies zu erreichen, wurden unterschiedlichste Foren geschaffen, in denen sie ihre Ideen und Bedürfnisse einbringen können. Ziel ist es, dass junge Kärntnerinnen und Kärntner aktiv die Rahmenbedingungen, in denen sich ihr Lebensalltag entfaltet, mitgestalten können. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet eine optimale Vernetzung diverser Jugendorganisationen, wie sie das Landesjugendreferat forciert. 1. Jugendkarte des Landes Kärnten S T A T U S: Projekt umgesetzt bzw. in Umsetzung. Die Jugendkarte = Kooperation mit Verkehrsverbund Kärnten und der Landespolizeidirektion; Vorteile für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 19 Jahren: Ausweisfunktion, Schüler- und Lehrlingsfreifahrtausweis und Vorteil- bzw. Ermäßigungskarte im Goodie-Club angeboten. Eine wichtige Funktion der Jugendkarte: Altersnachweis im Sinne des Kärntner Jugendschutzgesetzes, 3 Abs. 2; wird von der Kärntner Exekutive anerkannt; Jedes Jahr werden ca Schüler und Lehrlinge pro Schuljahr erreicht werden. Ziel Schuljahr 2016/2017: digitale All-In-One-Card in Form einer App; Sie soll digitaler Freifahrt- und Jugendschutzausweis sein und befindet sich dz. in Umsetzung. 2. Interkulturelle Integration: Schlüsselrolle für die Offene Jugendarbeit in Kärnten Integration kann nicht verordnet werden, sondern braucht persönliche Begegnung. Dass Integration und interkulturelle Kompetenz immer wichtiger werden, zeigte auch die Tagesordnung der Landesjugendreferentenkonferenz in Linz. Kärnten nimmt auch hier eine Vorreiterrolle ein. 2016: 1. Vernetzungstreffen zum Thema Beiträge der Jugendarbeit zur Integration (Koop. LJR und Bundesministerium für Familie und Jugend). 40 Personen aus der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit trafen sich zum Informationsaustausch. Weitere Vernetzungstreffen dieser Art in anderen Bundesländern geplant. Seite 126 von 214

127 Am 18. und 19. April lud das Netzwerk Offene Jugendarbeit Kärnten in Kooperation mit dem Landesjugendreferat Kärnten und der Beratungsstelle Extremismus zur Tagung Inklusion braucht Kultur. Das Netzwerk wurde 2014 in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendreferat gegründet und dient seitdem als Plattform für Wissens- und Informationsaustausch. 3. Schulungen zum Thema Safer Internet Ein weiterer Schwerpunkt: sicherer Kindesbeinen an. und verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Medien von Vernetzungstreffen: November 2015 und März 2016 Ziele: Informationsaustausch, Vernetzung und das Vermitteln neuer Erkenntnisse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt oder indirekt in Kontakt zu Jugendlichen stehen, gut funktionierende Zusammenarbeit und Prävention. Geplant ist eine Zusammenführung aller Maßnahmen, die in Kärnten von verschiedenen Institutionen zum Thema Safer Internet angeboten werden. Förderung der Produktion eines Kurzfilms zum Thema Cybermobbing in Kooperation mit der Alpen- Adria Universität Klagenfurt (Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaften). 4. Strukturierter Dialog: Erfolgreicher Dialog am Boot zwischen Jugend und Politik 2015 in Cap Wörth: 1. regionale Dialogkonferenz Österreichs; Motto: "Jugendbeteiligung voranbringen"; Kooperation des LJR mit der Bundesjugendvertretung (BJV). Highlight: "Dialog am Boot", Jugendliche zwischen 16 und 24 Jahren konnten sich direkt mit EntscheidungsträgerInnen aus Politik und Verwaltung über ihre Ideen für mehr Jugendbeteiligung austauschen. Rund 100 TeilnehmerInnen Ergebnisse: Wunsch nach verpflichtenden JugendgemeinderätInnen in ganz Österreich und eine gesetzliche Verankerung der Landesjugendbeiräte in allen Bundesländern. Ebenfalls wichtig: eigenes Schulfach für Politische Bildung + Möglichkeiten, Beteiligungskultur von klein auf zu erlernen. Ergebnis: Jugendliche wollen mitgestalten und sich in ihrem Umfeld einbringen. LJR plant Fortbildungsreihe für junge GemeinderätInnen. Im Rahmen des Strukturierten Dialoges hat Kärnten auch zwei Dialogbotschafter, Ervin Hukarevic und Lisa-Maria Gantschacher, in eine bundesweite Arbeitsgruppe entsendet, die in Zukunft auch AnsprechpartnerInnen für den Strukturierten Dialog in Kärnten sein sollen. Seite 127 von 214

128 5. Feriencamps in Cap Wörth Gemeinsam mit dem Jugendherbergsverband Kärnten und den Naturfreunden bietet das Landesjugendreferat Kärnten heuer zum zweiten Mal für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren die Möglichkeit, kostengünstig eine betreute Sport- und Freizeitwoche am Wörthersee zu verbringen. Die Camps finden im Familien- und Jugendgästehaus Cap Wörth in Velden statt. Durch die Unterstützung des Landesjugendreferates beträgt die Teilnahmegebühr pro Kind 215,--. Darin enthalten sind Nächtigung, Verpflegung und das gesamte Programm, das neben zahlreichen Sportmöglichkeiten wie Schwimmen, Fußball, Tischtennis und Volleyball auch ein Teambuilding und gemeinsame Aktivitäten nicht zu kurz kommen lässt. 6. Genial die Lehre meistern Genial die Lehre meistern ist ein neues außerschulisches Mentoring-Programm. Hier werden Jugendliche mit herausforderndem Hintergrund, die aber zugleich auch Potential haben, erfolgreich beruflich Fuß zu fassen mit ehrenamtlichen MentorInnen zusammengebracht. Ein Jahr lang werden sie von diesen begleitet. Ziele: Abschluss der (Pflicht-)schule, Finden einer Lehrstelle und mehr. Die MentorInnen sind Vorbild, bringen ihr Know-how ein, geben Erfahrungen weiter und stellen ihre Kontakte zur Verfügung. Die jungen Menschen finden bei den MentorInnen ein offenes Ohr und Rückhalt, können ihre Wünsche und Möglichkeiten reflektieren, ihre Kompetenzen erweitern und zur Eigeninitiative motiviert werden. Pilotphase 2015/2016: 9 Führungskräfte aus 9 Kärntner Betrieben und 9 Jugendlichen in Kooperation mit der Abt. 6 Seniorenreferat. Ergebnisse: Alle Beteiligten fanden das Projekt sehr positiv und waren begeistert; Erfolge der Jugendlichen bestätigten dieses generationenübergreifende Konzept. Von 9 Jugendlichen haben 7 ein Ausbildungsverhältnis und 2 den Lehrabschluss erfolgreich bewältigt. Nach einer Evaluation wird das Projekt auch im Jahr 2016/2017 fortgesetzt. 7. Workshopreihe Politische Bildungsarbeit für in Jugendarbeit tätige Personen Kostenlose Workshopreihe Train the Trainer politische Bildung für Personen, die in der offenen Jugendarbeit tätig sind (Koop. mit Institut für Strategieanalysen) Ziel: Infos für MultiplikatorInnen bereitstellen, die diese dann in den Jugendzentren an Jugendliche weitervermitteln. Seite 128 von 214

129 9. REFORMPROGRAMM GESUNDHEIT Neben der Heilung und Therapie von Krankheit muss jedoch der Prävention und der Gesundheitsförderung ein besonderer Stellenwert zukommen. Die Erhaltung der Gesundheit und die Vorbeugung vor Krankheiten sind vorrangig zu sehen. Jeder in die Prävention investierte Betrag hat einen doppelten Nutzen, nicht nur für den einzelnen Menschen, weil er hilft, länger gesund zu bleiben, sondern auch für die Sozialversicherungsträger bzw. Länder und Gemeinden, weil letztlich Kosten für Therapie und medizinische Versorgung in einem geringeren Ausmaß notwendig werden. (Seite 15) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Die wesentlichen Grundsätze der Planung entsprechen den Vorgaben des Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2012, der den Rahmen der Planung bildet sowie jenen der Gesundheitsreform auf Bundesebene und den Festlegungen der Landeszielsteuerung. Diese sind die Sicherstellung einer bestmöglich erreichbaren, bedarfsgerechten, qualitativ sinnvollen und hochwertigen, effizienten und effektiven sowie regional gleichwertigen Versorgung. Ziele der Planungsfestlegungen sind die Entlastung vollstationärer Strukturen und die Forcierung tagesklinischer und tagesstrukturierender Leistungsangebote sowie der Ausbau des ambulanten Versorgungsangebots. Überregionale Versorgungsströme werden berücksichtigt und das gesamte Versorgungsangebot im Sinne eines integrierten Ansatzes als ineinandergreifendes und aufeinander abgestimmtes System betrachtet. Die prognostischen Abschätzungen beruhen auf demografischen Entwicklungsfaktoren und verschiedenen Anpassungsschritten zu den einzelnen Parametern. Die theoretischen quantitativen Planungsaussagen wurden in der Folge regionalen Spezifika, standortbezogenen Besonderheiten und Erreichbarkeitsbetrachtungen unterzogen und qualitativ definiert. Der RSG Kärnten versteht sich dabei als inhaltliche Weiterentwicklung und Detaillierung des Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG 2012), wobei die Gewährleistung einer qualitätsvollen, gleichmäßigen und innerhalb festgelegter Zeitrahmen erreichbaren, aber auch gesamtwirtschaftlich effizienten, medizinisch adäquaten und patienten/-innenorientierten Versorgung zum Ziel gesetzt ist. Ein besonders hohes Augenmerk liegt in der Prävention und Gesundheitsförderung. Durch die Erhaltung und Förderung der Gesundheit wird ein volkswirtschaftlicher Nutzen in Hinsicht der Kosten und für Therapien schlagend. Die Landesgesundheitsförderungsstrategie hat zum Ziel, die Rahmenbedingungen für ein koordiniertes und abgestimmtes Arbeiten im Bereich Gesundheitsförderung zu forcieren und zu stärken. Sie ist ein Handlungsrahmen für ein koordiniertes und sektorenübergreifendes Vorgehen in Bezug auf die Planung, Steuerung und Koordination der gesundheitsförderlichen Gestaltung von Rahmenbedingungen in Kärnten. Ausgehend von den Rahmen Gesundheitszielen, den strategischen Landesgesundheitszielen und der Zielsteuerung Gesundheit bildet die Landesgesundheitsförderungsstrategie einen für die nächsten zehn Jahre gültigen Rahmen für die Stärkung von zielgerichteter und abgestimmter Gesundheitsförderung und Primärprävention in Kärnten. Grundlage dafür ist die durchgeführte Ist Stand Analyse, die von AkteurInnen im Gesundheitsförderungsbereich in Kärnten erstellt wurde. Die Handlungsfelder und die Schwerpunktsetzungen wurden aufgrund der strategischen Landesgesundheitsziele und der Ist Analyse getroffen. Basierend darauf sollen Kooperationen zur gemeinschaftlichen Zusammenarbeit von Institutionen herbeigeführt, Doppelgleisigkeiten vermieden, Synergien genutzt und Wissens und Wahrnehmungsunterschiede ausgeglichen werden. Seite 129 von 214

130 Im nachfolgenden Bereich werden präventive Maßnahmen und Projekte zur Landesgesundheitsförderungsstrategie dargestellt. 1. Beschlussfassung Gesundheitsziele für Kärnten Die Gesundheitsziele des Landes stellen die Grundlage für die Verantwortlichen in allen Politikfeldern dar, in ihren Überlegungen gesundheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen. Ab sofort werden Projekteinreichungen im Prüfungsverfahren auch im Hinblick auf die ausformulierten Gesundheitsziele bewertet. Die Gesundheitsziele bedeuten, dass sich die zu treffenden Maßnahmen nicht ausschließlich auf das Gesundheitssystem beziehen, sondern dass nach dem Grundsatz Health in all Policies alle Politikfelder betroffen sind. S T A T U S: Projekt umgesetzt. 2. Betriebliche Gesundheitsförderung Land Kärnten Wurde auf Initiative LHStv.in Dr.in Beate Prettner im Jahr 2014 ins Leben gerufen. Im Jahr 2014 wurden Mittel aus der Abteilung 5 Kompetenzzentrum Gesundheit und dem FGÖ lukriert. Nun angesiedelt im Bereich LH Dr. Peter Kaiser (siehe Bereich Kaiser). S T A T U S: Projekt umgesetzt. 3. Gesundheitsförderliche Maßnahmen von Lebensbeginn an Frühe Hilfen Frühe Hilfen Klagenfurt Stadt/ Land und Villach Stadt/ Land: Frühe Hilfen ist ein Gesamtkonzept von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bzw. zur gezielten Frühintervention in der Kindheit, das die spezifischen Lebenslagen und Ressourcen von Familien berücksichtigt. Wesentliches Kennzeichen dieses Konzepts ist die Vernetzung von vielfältigen Angeboten, Strukturen und Akteuren/Innen. Frühe Hilfen zielen auf das körperliche, psychische und soziale Wohl des Kindes (der Familie) ab. S T A T U S: Projekt in Umsetzung. 4. Gesunde Familie Gesundheit beginnt in der Familie - der Mensch, seine Familie und seine Umwelt bilden ein Netzwerk aus vielen Interessen und Bedürfnissen, die auch im Bereich Gesundheit berücksichtig werden müssen. Die Entwicklung eines Menschen - einschließlich seiner Gesundheit und seines Wohlbefindens - wird maßgeblich in der Familie beeinflusst. Das Projekt Gesunde Familie ist Kärntenweit eine einmalige Initiative und setzt bei den Familien an. Mit dem Lebensraum Familie wird der Ansatz verfolgt, die Familie im Speziellen, aber auch die einzelnen Familienmitglieder sowie deren Umwelt zu stärken. S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Seite 130 von 214

131 10. GESUNDHEITSFÖRDERUNG BEWEGUNG Sport ist Abbild und gleichzeitig Mikrokosmos unserer Gesellschaft. Er hat eine erzieherische, gesundheitsfördernde, gesellschaftlich-soziale und eine wirtschaftliche Funktion. Gerade der Sport bietet Ansatzpunkte für sozialpolitische Aktionen, wie sie in keinem anderen gesellschaftlichen Bereich möglich sind. Vor allem die ehrenamtliche Tätigkeit hat einen hohen Stellenwert und gehört weiter unterstützt und gefördert. Ziel ist ein leistbarer und barrierefreier Zugang zum Sport. Die Koalitionsparteien bekennen sich zur Trias des Spitzen- bzw. Leistungs-, Breiten- und Randsportes und zur dualen Struktur der Dach- und Fachverbände. Ein Sportstättenentwicklungskonzept und Sportstättenbauleitplan ist zu erstellen. Der freie Zugang zu Sportstätten sowie deren nachhaltige Nutzung sind sicherzustellen. (Seite 15-16) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Im nachfolgenden Bereich werden gesundheitsfördernde Maßnahmen und Projekte für den Bewegungsbereich dargestellt. 1. Projekt: Gesunder Verein Das Projekt zielt auf die qualitätsgesicherte Fort, Aus und Weiterbildung von Playern in Vereinen ab. Ziel ist es, Vereine und deren Player in den Gesunden Gemeinden zu stärken. S T A T U S: Projekt in Umsetzung. 2. Projekt: Kärnten in Bewegung Die KärntnerInnen sollen zu mehr Bewegung animiert werden, dazu wurden attraktive Maßnahmenpakete geschnürt. Ein Maßnahmenpaket ist die Wiederbewerbung des Gesunden Gemeinde Cups, um in der Bevölkerung wieder vermehrt Bewusstseinsbildung für den Bereich Bewegung zu erreichen. Ziel ist es, den Breitensport mehr zu forcieren. S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Seite 131 von 214

132 11. SUCHTPRÄVENTION/GESUNDHEITSFÖRDERUNG Im Bereich des sogenannten Kleinen Glücksspiels verständigen sich die Koalitionsparteien - nachdem es sich dabei um einen vermutlich abgeschlossenen Vergabeprozess handelt - darauf, dass das bestehende Gesetz noch in dieser Gesetzgebungsperiode evaluiert und nach seinen sozialen, kulturellen und finanziellen Auswirkungen beurteilt wird. Dabei müssen Zugangskontrolle und Spielerschutz im Vordergrund stehen. Falls notwendig, werden gesetzgeberische Konsequenzen bis hin zu einem völligen Verbot des kleinen Glücksspiels in Aussicht genommen. (Seite 16) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Im nachfolgenden Bereich werden suchtpräventive Maßnahmen und Projekte dazu dargestellt. 1. Kleines Glückspiel Umsetzungsstand Auf Basis des im Jahr 2010 novellierten Glücksspielgesetzes des Bundes wurde am das Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz erlassen. Das bis zum Ende der Übergangszeit mit Ablauf des erlaubte kleine Glücksspiel wurde mit Jahresbeginn 2015 durch spielerschutzorientierte Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten ersetzt. Seit wird es auf der Ebene der Vollziehung Schritt für Schritt umgesetzt. S T A T U S: laufende Umsetzung. 2. Eigenständig Werden Eigenständig werden ist ein österreichweites standardisiertes Unterrichtsprogramm zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention für die Schulstufe. S T A T U S: laufende Umsetzung. 3. Projekt: Plus Ist ein österreichweites standardisiertes und evaluiertes Lebenskompetenzprogramm mit suchtpräventiver Ausrichtung für die Schulstufe. Es wurde als nachhaltiges, professionelles Basisangebot zur Suchtprävention für Schulen konzipiert. S T A T U S: laufende Umsetzung. Seite 132 von 214

133 4. Projekt: Acht Sachen die Erziehung stark machen Fähigkeiten wie Selbstwert, Selbstwirksamkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Umgang mit Regeln und Grenzen usw. sind Schutzfaktoren die gerade im Lernfeld Elternhaus ausgebildet werden. Das Projekt bietet für Eltern ein umfassendes Angebot. S T A T U S: laufende Umsetzung. 5. Projekt WAY OUT Dieses Unterstützungsprogramm richtet sich an substanzmissbrauchende Jugendliche und junge Erwachsene. Ziel ist es, die Betroffenen zu einer bewussteren Auseinandersetzung mit dem eigenen Substanzkonsum zu bewegen, ein Abgleiten in ein problematisches Konsumverhalten zu verhindern und bei den gefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen soziale Kompetenzen und individuelle Ressourcen zu stärken. S T A T U S: laufende Umsetzung. 6. Projekt GrenzWert Durch ein sozialpädagogisches Programm sollen betroffene und/oder gefährdete Jugendliche zur Reflexion und Reduktion ihres Alkoholkonsums motiviert werden. Für Eltern wird eine Beratung angeboten. S T A T U S: laufende Umsetzung. 7. Projekt: movin Unter dem Namen movin werden standardisierte Seminare zur Methode des Motivational Interviewing angeboten, die nicht nur in der Suchtprävention sondern z.b. auch in der Suchtberatung eingesetzt werden. Seit Herbst 2015 stehen fünf movin -TrainerInnen zur Verfügung, sodass 2016 das Projekt in Kärnten auf eine breitere Basis gestellt wurde. S T A T U S: laufende Umsetzung. 8. Suchtspezifische Lehrgänge Das Land Kärnten bietet laufend suchtspezifische Lehrgänge für Personen aus Gesundheits- und Sozialberufen an. Diese Zielgruppen, wie z.b. Streetworker, JugendbetreuerInnen in Jugendwohlfahrtseinrichtungen und der offenen Jugendarbeit, SchulsozialarbeiterInnen, sind täglich mit riskant konsumierenden Jugendlichen konfrontiert. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen, die mit Jugendlichen - und im Speziellen mit gefährdeten Jugendlichen arbeiten, entsprechendes Know- How zu vermitteln. S T A T U S: laufende Umsetzung. Seite 133 von 214

134 9. Kampagne: Tabakpräventionsstrategie (TPS): Die Vorbeugung und Kontrolle des Tabakkonsums gehören zu den wichtigsten Zielen der Gesundheitspolitik. Das Land hat deshalb in Kooperation mit der Kärntner Gebietskrankenkasse eine nachhaltige Tabakpräventionsstrategie entwickelt, deren Schwerpunkte präventive Angebote für Kinder und Jugendliche, die Sensibilisierung von Erwachsenen und der Ausbau von Raucherentwöhnungsangeboten bilden. 10. Kärntner Suchtbeirat S T A T U S: laufende Umsetzung. Der Kärntner Suchtbeirat wurde auf Beschluss des Kollegiums der Kärntner Landesregierung installiert und besteht seit dem Jahr Der Suchtbeirat hat als beratendes Gremium der Landespolitik den Auftrag, aktuelle Trends zu beobachten, einen Input für die Weiterentwicklung des Landessuchtplanes zu liefern und die Vernetzung der beteiligten Institutionen zu fördern. Der Suchtbeirat tagt mindestens einmal im Jahr und kann zu themenbezogenen Schwerpunkten externe ExpertInnen beiziehen. Dadurch ergeben sich abzuarbeitende Themenfelder tagte der Suchtbeirat Ende März, aus den Diskussionsbeiträgen kristallisierten sich folgende Themen heraus: Maßnahmen aus dem Suchtbeirat 2016 Drogenambulanz Klagenfurt - Neuaufstellung: Aufgrund des gestiegenen Drogenangebotes im Internet und des gestiegenen Imports aus dem benachbarten Ausland nehmen Suchterkrankungen vermehrt zu und seit etwa einem Jahr reichen die vorhandenen Behandlungskapazitäten in der Drogenambulanz Klagenfurt nicht mehr aus. Die bestehenden Räumlichkeiten sind mittlerweile zu klein und entsprechen nicht mehr den rechtlichen und hygienischen Anforderungen, aber auch die Behandlungskapazitäten sind zu gering. Deshalb wurde der Vertrag mit der Stadt Klagenfurt gekündigt wird das Ambulatorium neu aufgestellt und durch einen neuen Rechtsträger weitergeführt. Starker Anstieg der Suchtkranken im stationären und ambulanten Bereich Der Regionale Strukturplan Gesundheit sieht im stationären Bereich 15 Betten für die Behandlung von Drogenpatienten vor. Aus diesem Grund wurde der Vorstand der KABEG aufgefordert, eine schnelle Übergangslösung zu finden, dass die 15 vorgesehenen bewilligten RSG-Betten für die Drogenambulanz best- und schnellstmöglich ihren Einsatz finden. Weiters ist es tunlichst notwendig, die geplanten Umbaumaßnahmen für die Abteilung der Psychiatrie und Psychotherapie zu forcieren. Brennpunkt Bezirk Feldkirchen: Dazu werden mit Playern aus dem Suchtbereich Maßnahmen erarbeitet, um dem gestiegenen Drogenkonsum im Bezirk Feldkirchen entgegen zu wirken. Versorgungsstrukturen sollen verbessert werden sowie suchtpräventive Maßnahmen in Schulen zum Einsatz kommen. Weiters sollen im tertiären Bereich verstärkte Maßnahmen gesetzt werden. S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Seite 134 von 214

135 11. Psychosoziale Gesundheit Den Prognosen der WHO zufolge, werden im Jahr 2020 Depressionen unter allen Krankheiten am häufigsten für krankheitsbedingte Alltagsbehinderungen verantwortlich sein. Mehr als 25 Prozent der Menschen weltweit erkranken im Laufe ihres Lebens an mindestens einer klinisch bedeutsamen psychischen Störung, etwa zehn Prozent der Bevölkerung sind zu einem bestimmten Zeitpunkt davon betroffen. All das verursacht nicht nur starke Belastungen für Betroffene und ihre Angehörigen, sondern auch erhebliche Kosten. Deshalb sind Gesundheitsförderung und Prävention im Bereich der seelischen Gesundheit enorm wichtig. Projekt: Stammtisch für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige nehmen oftmals eine hohe psychische und physische Belastung auf sich, um pflegebedürftigen Familienmitgliedern das Leben zu Hause zu ermöglichen. Das Unterstützungsangebot des Landes erleichtert bzw. verbessert die Pflege und Betreuung und mindert die pflegebedingten körperlichen und seelischen Belastungen. Projekt: Mitten im Leben - Seniorentraining S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Mitten im Leben ist ein ganzheitliches Angebot für ältere Menschen, das auf eine ganzheitliche Förderung der körperlichen und mentalen Fitness abzielt. Es wird in Kooperation mit dem Katholischen Bildungswerk und dem Kärntner Caritasverband durchgeführt. Projekt: Kärntner Bündnis gegen Depression S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Das Österreichische Bündnis gegen Depression ist Teil einer europäischen Initiative gegen Depression. Mit dem Projekt des "Kärntner Bündnisses gegen Depression" und den geplanten Aktionsprogrammen sollen die Diagnose und Behandlung depressiv erkrankter Menschen in Kärnten verbessert und eine Veränderung des Bewusstseins in der Öffentlichkeit und Fachwelt gegenüber dieser Erkrankung erreicht werden. Sowohl eine Bewusstseinsänderung gegenüber den Betroffenen, als auch eine Vermeidung von Suiziden und Suizidversuchen sind erklärte Ziele. 12. Zahngesundheit S T A T U S: Projekt nicht umgesetzt. Im Jahr 2016 soll der Kindergartenbereich flächendeckend erschlossen werden. Im Mittelpunkt stehen zentrale Themen wie richtige Pflege, Ernährung und der regelmäßige Zahnarztbesuch sowie der Angstabbau vor diesem. S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Seite 135 von 214

136 13. Einführung eines neuen Impfkonzeptes In Kärnten wird das (in vielen Bundesländern bereits umgesetzte) vorherrschende Impfkonzept überarbeitet. Ziel ist es, der Impfmüdigkeit der Bevölkerung entgegen zu wirken. Das Impfkonzept wird etappenweise umgesetzt und auch im niedergelassenen Bereich angeboten. 14. Einführung der Impfcard S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die Bundeländer sind für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Impfungen verantwortlich. Im Land Kärnten wurde diese organisatorische Herausforderung unter anderem durch Einführung eines Impfgutscheinheftes gelöst. Dieses System wird durch eine durchgängige elektronische Variante abgelöst. Die zugrunde liegende Datenbanksoftware wurde in Kärnten entwickelt und soll bei gleichbleibender Leistung das Handling für die Bevölkerung vereinfachen und den Verwaltungsaufwand minimieren. S T A T U S: Projekt umgesetzt. Seite 136 von 214

137 12. GESUNDE ERNÄHRUNG Gesunde Ernährung ist Teil der Gesundheitsfürsorge. In Küchen, Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen und Altersheimen soll daher verstärkt Wert auf gesundes, aus biologischem Anbau stammendes, regionales und saisonales Essen gelegt werden. (Seite 16) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Im nachfolgenden Bereich werden die gesundheitsförderlichen Maßnahmen und Projekte zur gesunden Ernährung dargestellt. 1. Projekt: Unser Schulbuffet S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Das Projekt unterstützt einen gesunden Warenkorb an Kärntens Schulbuffets und richtet sich an alle Buffetbetreiber/innen, die einen gesunden Beitrag für Schüler/innen leisten möchten. Bereits über 30 Buffetbetreiber (Schulen) sind in Umsetzung. Insgesamt 45 Schulen bieten bereits ein gesundes Buffet an. Ziel ist es, den SchülerInnen eine ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung zu ermöglichen. 2. Projekt: Gemeinschaftsverpflegung Ausweitung S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Pro Tag nutzen ca. 1,8 Millionen ÖsterreicherInnen das Speisenangebot in Großküchen. Allein diese Tatsache verdeutlicht, wie wichtig das Angebot eines gesunden Menüs in der Gemeinschaftsverpflegung ist. Mit der Gesunden Küche wird ArbeitnehmerInnen, SeniorInnen und Kindern die bestmögliche Verpflegung angeboten, um ihre Gesundheit zu fördern und aufrechtzuerhalten. Im Jahr 2016 ist eine Ausweitung des Projektes geplant. Seite 137 von 214

138 13. CHRONISCH ERKRANKTE ( )weil letztlich Kosten für Therapie und medizinische Versorgung in einem geringeren Ausmaß notwendig werden. Die Aktivitäten in Richtung Gesundheitsfürsorge und Vorsorgemedizin, beispielsweise Kärngesund, sind daher zu forcieren. (Seite 15) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Aufgrund des Anstiegs an chronischen Erkrankungen (Diabetes, Herz Kreislauferkrankungen usw.) in unserer Gesellschaft sollen verstärkt gesundheitsförderliche und präventive Maßnahmen im Land Kärnten gesetzt werden. Im nachfolgenden Bereich werden Vorsorgemaßnahmen und Projekte zu chronisch Erkrankten dargestellt. 1. Projekt Diabetes-Prophylaxe "Gute Idee S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Ziel des Projektes ist es, durch gesundheitsförderliche Maßnahmen einen gesunden Lebensstil in der Kärntner Bevölkerung zu bewirken und Diabetes vorzubeugen. Durch Maßnahmen in den Bereichen Ernährung und Bewegung sowie eine Werbekampagne wird das Bewusstsein der Kärntnerinnen und Kärntner betreffend Diabetes geschärft. 2. Projekt: Diabetes-Schulungen S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Kärntenweit werden Diabetes-Schulungen in den Servicestellen der KGKK, von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in allen Kärntner Bezirken sowie in den KABEG-Krankenhausambulanzen kostenfrei angeboten. Die Diabetes-Schulungen sind ein Service des Gesundheitsreferates des Landes Kärnten und der Kärntner Krankenversicherungsträger, der Ärztekammer für Kärnten sowie der Österreichischen Diabetikervereinigung. 3. Projekt: Diabetes Tour S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Mit der Diabetes-Tour wurde eine Vorsorge- und Aufklärungsinitiative von Land Kärnten, Kärntner Gebietskrankenkasse, Apothekerkammer Kärnten, Gesundheitsnetzwerk Kärngesund und der Ärztekammer für Kärnten umgesetzt. Seite 138 von 214

139 14. REFORMPROGRAMM GESUNDHEITSWESEN Die Qualitätssteigerungen im Gesundheitswesen sowie die Tatsache, dass wir immer länger leben, bewirken erhöhte Leistungen im Pflegebereich sowie einen steigenden Bedarf in allen Gesundheitsbereichen. Daraus folgen nicht nur enorme Herausforderungen an die Gesundheitseinrichtungen, sondern auch an deren Finanzierung, deren Absicherung in Zukunft Vorrang haben muss. Der Leitsatz dabei muss lauten: Solidarität als Erfolgsprinzip der Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Erweiterung der 15a-BVG-Vereinbarung mit der gemeinsamen Zielsteuerung im Gesundheitswesen sowie mittelfristige Anknüpfung der Entwicklung der Gesundheitsausgaben an die Wirtschaftsleistung von Österreich stellt den finanziellen Rahmen für das Kärntner Gesundheitswesen dar. Damit diese Rahmenvorgaben eingehalten werden können, sind sämtliche Maßnahmen zu treffen, um den Geldmitteleinsatz im Krankenanstaltenbereich unter Aufrechterhaltung des hohen Versorgungsstandards zu optimieren. Eine vernünftige Leistungsangebotsplanung über sämtliche Standorte sowie Standards, die die Häuser untereinander vergleichbar machen, ist anzustreben. Neben qualitativen Überlegungen werden die Einführung eines abgestuften Versorgungsmodells mit Schwerpunktsetzungen in den beiden Versorgungsregionen Kärntens, aber auch die sinnvolle Allokation der Spitzenmedizin, die Implementierung alternativer Versorgungsformen sowie begleitender Maßnahmen im extramuralen Bereich als notwendige Mittel zu sehen sein. Die Versorgungsplanung folgt neben dem Grundsatz der Versorgungsqualität dem Leitgedanken so dezentral wie möglich und so zentral wie nötig. (Seite 14-15) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Im nachfolgenden Bereich werden suchtpräventive Maßnahmen und Projekte im Gesundheitswesen dargestellt. 1.. Regionaler Strukturplan (RSG 2020) S T A T U S: Projekt umgesetzt/in Umsetzung. Im Auftrag des Kärntner Gesundheitsfonds wurde von der Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbh der Regionale Strukturplan Gesundheit Kärnten 2020 (RSG-K 2020) mit Planungshorizont für das Jahr 2020 ausgearbeitet. Die Planungsinhalte umfassen dabei den akutstationären Versorgungsbereich, den gesamten ambulanten Versorgungsbereich, die ambulante Hämodialyseversorgung, die Versorgung mit medizinisch-technischen Großgeräten sowie die gesamte psychosoziale Versorgung. Die wesentlichen Grundsätze der Planung entsprechen den Vorgaben des ÖSG 2012 und der Landeszielsteuerung; Mit dem Regionalen Strukturplan Gesundheit wurde somit die Grundlage geschaffen, in beiden Versorgungsregionen (VR 21 Kärnten-Ost und VR 22 Kärnten-West) ein leistbares Gesundheitssystem zu etablieren. Maßnahmen und Umsetzung des RSG 2020 Die grundlegenden Maßnahmen der strukturellen Weiterentwicklungen sind bedarfsadäquate quantitative Anpassungen einerseits und standortspezifische Veränderungen vor allem im teilstationären Bereich. Während die meisten Fächer nur quantitative Veränderungen an den jeweiligen Standorten erfahren, sind in einzelnen Fällen die Veränderungen deutlicher. Deutliche Bettenzuwächse gibt es in der Akutgeriatrie/Remobilisation, in der Neurologie, in der Urologie und auch in der Psychosomatik Erwachsene. Deutliche Reduktionen von vollstationären Betten sind in Seite 139 von 214

140 der Gynäkologie und Geburtshilfe, der Allgemeinchirurgie, der Inneren Medizin und der Orthopädie/Unfallchirurgie zu verzeichnen. Dem gegenüber stehen Zuwächse an teilstationären Angeboten im Rahmen von fach- und standortgleichen Mutterabteilungen aber auch in dislozierten Strukturen. Die Träger wurden angehalten, die Möglichkeiten der tagesklinischen Leistungserbringung intensiver als bisher zu nutzen. Die Abstufung der Versorgungsangebote wird auch durch neue tagesstrukturierende Angebote deutlich gestärkt. Im Zuge des RSG-K für 2020 erfolgt die Umwandlung von zwei chirurgischen Abteilungen in eine dislozierte Wochen- und eine dislozierte Tagesklinik für Allgemeinchirurgie mit Zuordnung zu einer Mutterabteilung und die Auflassung einer Abteilung für IM. Die bestehenden Standorte der landesfondsfinanzierten Krankenanstalten bleiben alle erhalten. Es werden in Summe 266 Betten abgebaut (-344 vollstationäre Betten, +78 tagesklinische/halbstationäre Betten). Dies entspricht -7,6% des Bettenstandes des Jahres Dieser Abbau erfolgt regional und fachspezifisch unterschiedlich stark, bzw. kommt es in einzelnen Fächern zu einem bedarfsbedingten Zuwachs an Betten. Der RSG-K 2020 legt gemäß den Vorgaben des ÖSG 2012 die Standorte von Referenzzentren fest. Referenzzentren (RFZ) sind spezialisierte Strukturen von regionaler und überregionaler Bedeutung, grundsätzlich innerhalb von Krankenanstalten auf Ebene der Schwerpunktversorgung bzw. der Zentralversorgung. In ihnen wird die Erbringung komplexer medizinischer Leistungen gebündelt. Grundsätzlich können nur solche Krankenanstalten-Standorte als RFZ anerkannt werden, die die jeweiligen Anforderungen zur Infrastruktur und Personalqualifikation inklusive die Ausbildungstätigkeit sowie die entsprechenden Planungsvorgaben erfüllen. Die Entwicklungen im akutstationären Versorgungsbereich, die durch den RSG unter der Prämisse der Standortgarantie vorgeschlagen wurden, sind eine klare Festlegung der Rollen der einzelnen Krankenanstalten. Der Plan sieht ebenfalls vor, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Unfallkrankenhaus Klagenfurt und dem Klinikum Klagenfurt umgesetzt werden soll. Die Planungen für die ambulante Versorgung erfolgen in integrierter Form über alle Versorgungssektoren hinweg und umfassen die extramuralen Vertragseinrichtungen ebenso wie Wahlarztordinationen, Kassenambulatorien und selbstständige Ambulatorien und sämtliche Krankenhausambulanzen der Fondskrankenanstalten. Als zentrale Ziele der vorliegenden Versorgungsplanung galten die Sicherung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Versorgung mit dem Ausgleich starker Ungleichgewichte bei Inanspruchnahme und Leistungserbringung. Die Vorgaben der Landeszielsteuerung in Bezug auf die Neugestaltung der Primärversorgung werden berücksichtigt und erste strukturelle Festlegungen getroffen. Das Ziel der Forcierung ambulanter Leistungen gegenüber vollstationärer Leistungen zur Entlastung von Akutkrankenanstalten wurde ebenso berücksichtigt wie die sektorenübergreifende Versorgung im Sinne von Primary Health Care (PHC). Es entspricht der medizinischen Entwicklung, dass die psychiatrische und psychosoziale Versorgung näher an den Wohnort und das Lebensumfeld der Betroffenen heranrücken soll und dass die ambulante und tagesstrukturierende Versorgung gestärkt werden sollen. Es soll ein auf Ambulatorien aufgebautes ambulantes Versorgungssystem etabliert werden, das in multiprofessionellen Teams vor allem die Langzeitbetreuung von Patientinnen und Patienten koordiniert und durchführt. Zu diesem Zweck wird die Stelle einer Psychiatriekoordinatorin oder eines Psychiatriekoordinators geschaffen, die die Abstimmung und Weiterentwicklung des Systems leitet und steuert. Parallel dazu sollen an vier Standorten auch eigene Einrichtungen für Kinder und Jugendpsychiatrie entstehen. Die bestehenden 32 Betten der stationären Palliativversorgung bleiben unverändert. Es werden jedoch zwei weitere Standorte für mobile Palliativteams am LKH Wolfsberg und am KH Spittal/Drau aufgebaut, die auch in die Konsiliarversorgung eingebunden werden Seite 140 von 214

141 2. Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) an Werktagen S T A T U S: Projekt umgesetzt. Mit wurde der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) an Werktagen neu geregelt. Durch die Einrichtung des sogenannten Telefonarztes ist eine wichtige Clearingstelle geschaffen worden, die den hausärztlichen Bereitschaftsdienst nicht nur für Patientinnen und Patienten aufwertet, sondern vor allem auch für Ärztinnen und Ärzte attraktiver gestaltet. In der Gesamtvereinbarung wurde der Einsatz eines zweiten Telefonarztes in Ausnahmefällen bei großem Andrang im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes verankert. 3. Neuausschreibung Flugrettung Kärnten S T A T U S: Projekt umgesetzt. Im Juli 2015 wurde ein europaweites zweistufiges Vergabeverfahren zur Erbringung von Flugrettungsdienstleistungen im Land Kärnten eingeleitet. Die Bewerbergemeinschaft ARA und CFV erhielten den Zuschlag. Dadurch wurde eine tragfähige und finanzierbare Lösung für das Land Kärnten und die Flugrettungsbetreiber gefunden und die Flugrettung in Kärnten abgesichert. 4. ELGA in Kärnten S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) stellt eine elektronische Vernetzung der ELGA- Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten, die verteilt im Gesundheitswesen entstehen, her. ELGA ist somit ein Informationssystem, für alle ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer sowie die berechtigten ELGA-Gesundheitsdienstanbieter. Mit ELGA werden künftig Spitäler und niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Apotheken und Pflegeeinrichtungen in Österreich flächendeckend vernetzt. Die ELGA-Umsetzung in Kärnten startet mit Juli 2016 im LKH Villach, dann folgt die Ausrollung in den gesamten öffentlichen Krankenhäusern bis Ende Seite 141 von 214

142 5. Errichtung einer ELGA Ombudsstelle S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Errichtung und Betrieb eines dezentralen Standortes der ELGA Ombudsstelle des Bundes im Bundesland Kärnten. Die Wahrnehmung der Aufgaben des dezentralen Standortes der ELGA Ombudsstelle erfolgt durch die Patientenanwaltschaft Kärnten. 6. Vorbereitungskurs für das Medizinstudium S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Im Jahr 2013 hat der Vorbereitungskurs das erste Mal stattgefunden. Nach Analyse der vorliegenden Aufnahmezahlen der Kärntner StudienanfängerInnen im Bereich der Humanmedizin an den öffentlichen Medizin Universitäten in Österreich war eine Steigerung der Kärntner Studierenden gegenüber den Vorjahren festzustellen. Aus diesem Grund wurde auch im Jahr 2014 der Vorbereitungskurs durchgeführt. Ziel des zweitägigen Vorbereitungskurses ist es, die Aufnahmezahlen von Kärntner Studierenden im Bereich der Humanmedizin weiter zu steigern und damit dem drohenden ÄrztInnenmangel in der Zukunft aktiv entgegen zu treten. 7. Servicestelle für MedizinstudentInnen S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Die Gesundheitsplattform hat beschlossen, die KGF Servicestelle für MedizinstudentInnen als Pilotprojekt einzurichten. Zielsetzung der Servicestelle ist es, Studierende im Bereich der Humanmedizin zu begleiten und zu betreuen, um somit dem drohenden ÄrztInnenmangel in Zukunft aktiv entgegen zu treten. 8. Landeszielsteuerung und Gesundheitsplattform S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Der Landes-Zielsteuerungskommission gehören die Kurie des Landes mit fünf Mitgliedern, die Kurie der Träger der Sozialversicherung mit fünf Mitgliedern sowie ein vom Bund entsandter Vertreter an. Den Vorsitz in der Landes-Zielsteuerungskommission haben das für Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglied der Landesregierung und der Obmann der Kärntner Gebietskrankenkasse gleichberechtigt zu führen (Co-Vorsitzende). Jede Kurie hat eine Stimme. Die Gesundheitsplattform setzt sich aus 17 Mitgliedern mit Stimmrecht und drei Mitgliedern ohne Stimmrecht zusammen, für die darüber hinaus ein oder mehrere Ersatzmitglieder bestellt sind. Die Vorsitzende der Gesundheitsplattform, LHStv.in Dr.in Beate Prettner ist das für Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglied der Landesregierung. Seite 142 von 214

143 Beschlossene Projekte: Mobile Palliativteams Psychosomatische Nachbetreuung am KH Waiern Multimodales Therapiekonzept am Klinikum Klagenfurt am Wörthersee Ambulante Geriatrische Remobilisation am Krankenhaus der Elisabethinen Interdisziplinäres Medikamentenreset am LKH Villach Wundzentrum am KH St.Veit an der Glan 9. Ambulante Therapie und Rehabeinrichtungen und psychiatrische Betreuung I. Peritonealdialyse II. Jugendpsychiatrie S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Finanzierung der flächendeckenden Leistungen des NAW/NEF Betriebes Österreichisches Rotes Kreuz/ Landesverband Kärnten; 10. Adipositasprävention S T A T U S: Projekt umgesetzt. 11. Hauskrankenpflege Pflege und Gesundheitsservice : Ausdehnung des in Wolfsberg gestarteten Pilotprojekts auf das gesamte Bundesland Kärnten; Hauskrankenpflege: Finanzierung der flächendeckenden Leistungen Heimbeatmung: Finanzierung der Betreuung beatmungspflichtiger PatientInnen zuhause; S T A T U S: Projekt in Umsetzung/umgesetzt. Seite 143 von 214

144 15. REFORMPROGRAMM EFFIZIENZSTEIGERUNG Die Qualität und Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung soll auch dadurch ausgebaut werden, dass alle Labors des Landes - Lebensmitteluntersuchungsanstalt, Veterinärmedizinische Untersuchungsanstalt und die Umweltlabors zusammengelegt und dem Abteilungsbereich Gesundheit zugeordnet werden, um einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und Synergieeffekte auszuschöpfen. (Seite 16) S T A T U S: Projekt umgesetzt. 1. Zusammenlegung der Landeslabors S T A T U S: Projekt umgesetzt. Im Zuge der Verwaltungsreform im Jahr 2014 umgesetzt. Seite 144 von 214

145 REFORMPROJEKTE LHSTV. II DR. IN GABY SCHAUNIG-KANDUT 1. HAUSHALTSREFORM Die Erlassung eines modernen Landeshaushaltsrechts analog dem Bund (ist) eine Maßnahme, die mehr Transparenz im Landeshaushalt schaffen kann und wird. Dabei soll der Grundsatz der Wirkungsorientierung in der Haushaltsführung in Form von Globalbudgets mit mehr Flexibilität, Eigenverantwortung und Kontrolle schrittweise umgesetzt werden. Die Budgetierung soll künftig nicht mehr bloß ausgabenorientiert und ansatzgebunden, sondern ergebnisorientiert erfolgen. Die Transparenz der Haushaltsführung soll verbessert werden. Auch ein neues doppisches Rechnungswesen mit Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung soll einen erweiterten Einblick in die finanzielle Lage des Landes Kärnten gewährleisten. Auch das Gender Budgeting soll als finanzpolitisches Instrument umgesetzt werden. (Seite 8) S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Chronologie und Umsetzungsstand Die Kärntner Landesregierung hat im Interesse einer Erhöhung der Transparenz, Effizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit im Kärntner Haushaltswesen einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung einer Haushaltsreform in Anlehnung an die Bundeshaushaltsreform gefasst. Der Kärntner Landtag hat in seiner 10. Sitzung am 03. Oktober 2013 (Ldtgs. Zl ) dem Bericht der Kärntner Landesregierung mit konkreten Zielen zugestimmt: 1. Erhöhung der Transparenz und wirtschaftlichen Steuerungsfähigkeit; 2. Möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage; 3. Orientierung an den Wirkungszielen und Maßnahmen; 4. Längerfristige Planbarkeit durch Festlegung von Finanzrahmen mit Bindungswirkung auf die Dauer von mindestens vier Jahren; 5. Erhöhte Flexibilität und Eigenverantwortung der Referenten und Abteilungen durch klar definierte Aufgaben in Form von Bereichs- und Globalbudgets. Zur Erreichung dieser Ziele sind folgende Schritte notwendig: 1. Schaffung einer transparenten, in Bereichs-, Global- und Detailbudgets gegliederten und an Wirkungen ausgerichteten Budgetstruktur; 2. Einführung eines verbindlichen mittelfristigen Finanzrahmens inklusive Strategiebericht; 3. Umsetzung eines neuen integrierten Veranschlagungs- und Rechnungswesens und 4. Gliederung der Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalte gemäß internationalen Standards inklusive 5. Erstellung einer Eröffnungsbilanz auf Basis konsistenter Ansatz- und Bewertungsgrundsätze, sowie 6. Eine effektivere Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Budgetcontrollings und die Seite 145 von 214

146 7. Einführung eines Wirkungscontrollings als Beitrag zur wirkungsorientierten Haushaltsführung; 8. Evaluierung rechtlicher Rahmenbedingungen und Entwicklung der für die Umsetzung der Haushaltsreform notwendigen legistischen Grundlagen und 9. Evaluierung und Anpassung der IT. Die Entwicklung und Umsetzung der Bausteine der Haushaltsreform zusammengefasst im Big Picture - erfolgt simultan im Zeitraum 2014 bis Abbildung: Big Picture der Haushaltsreform Kärnten 3 3 Detailfachkonzept Haushaltsreform Kärnten, Seite 13. Seite 146 von 214

147 Das Detailfachkonzept vom Kärntner Landtag am 12. März 2015 (Ldtgs. Zl ) beschlossen folgt der Gliederung nach Teilprojekten: 1. Wirkungsorientierung und Budgetstruktur (1) 2. Finanzrahmen (2) 3. Integrierter 3-Komponenten-Haushalt (Voranschlag, Vollzug, Rechnungsabschluss) (3) 4. Eröffnungsbilanz & Anlagenbuch (4) 5. Controlling (5) 6. Berichtswesen (6) 7. Informationstechnologie (7) 8. Konsolidierung (8). Die drei Reformelemente Wirkungsorientierung, transparente Budgetstruktur und Ergebnisorientierung (Detailbudgetebene) stehen im unmittelbaren thematisch logischen Zusammenhang und schaffen eine neue Steuerungslogik. Im Ergebnis liegt eine nach Aufgaben und Verantwortlichkeiten gegliederte mehrstufige Budgetstruktur vor, welche die Wirkungsziele 1.Ordnung und 2. Ordnung transparent macht. Das Gesamtbudget wird vollständig gemäß der Referatseinteilung an die einzelnen Regierungsmitglieder in Bereichsbudgets aufgeteilt. Zusätzliche Bereichsbudgets sind der Landtag einschließlich Landtagsamt, der Landesrechnungshof und das Landesverwaltungsgericht. Ein Globalbudget ist ein sachlich zusammengehörender Verwaltungsbereich, in dem Budgetmittel für ein gleichgerichtetes Leistungsspektrum zusammengefasst sind. Der/ die ReferentIn bzw. zuständige Bereichsverantwortliche hat die Aufteilung seines/ ihres Bereichsbudgets zur Gänze auf Globalbudgets vorzunehmen. Ein Globalbudget kann dabei nur einem Bereich und einer Abteilung zugeordnet sein. Eine Abteilung kann ein oder mehrere Globalbudgets haben. Ein Detailbudget gehört nur einem Globalbudget an und ist nur einer Abteilung bzw. einem Bereich zugeordnet. Globalbudgets werden vollständig auf Detailbudgets aufgeteilt. Mit den Detailbudgets wird einerseits den Abteilungen die Steuerung der zugewiesenen Mittel übertragen und andererseits werden die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Ressourcen im Landeshaushalt transparenter ausgewiesen. Seite 147 von 214

148 Abbildung: Budgetstruktur Neu 4 4 Detailfachkonzept Haushaltsreform Kärnten, Seite 27. Seite 148 von 214

149 Projekt Budgetbroschüre Die BürgerInnen des Landes müssen die Maßnahmen der Budgetpolitik nachvollziehen können, nur so wird es auch Verständnis für Sparmaßnahmen geben. (Seite 8) S T A T U S: Projekt ist umgesetzt. Die Finalisierung des Kärntner Landesbudgets 2015 wurde zum Anlass genommen, im Sinne des Grundsatzes der Transparenz die Bürgerinnen und Bürger über die Budgetierung in Form einer Broschüre zu informieren. Dabei sollen die Prozesse der Erstellung des Landesvoranschlages bzw. des Budgets erklärt sowie die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Landes Kärnten übersichtlich dargestellt werden. Weiter sollte jeder Referentin und jedem Referenten eine Seite zur Verfügung stehen, auf der sie/er die Gelegenheit hat, die Planung ihres/seines Budgets den BürgerInnen zu erläutern. Konkret soll auf die Fragen eingegangen werden, welche Anteile der finanziellen Mittel auf welche Bereiche ihres/seines Ressorts veranschlagt werden, welche Projekte/Aufwände dabei besonders wichtig sind und welche Schwerpunkte gesetzt werden. Seite 149 von 214

150 2. WOHNBAU Eine gut ausgestattete objektorientierte Wohnbauförderung gekoppelt mit einer bedarfsorientierten und sozial ausgewogenen Subjektförderung sind Garanten einer ausreichenden Wohnversorgung zu leistbaren Preisen und Instrumente für umweltpolitische Zielsetzungen, Dieses Wohnbaumodell ist Konjunkturmotor und Stabilitätsfaktor für die Binnenwirtschaft. Das zentrale Ziel der Wohnbaupolitik ist die Senkung der Mieten. Die gesellschaftspolitischen und demographischen Entwicklungen einerseits, aber auch die Notwendigkeit die Energie- und Klimaziele zu erreichen und nachhaltig zu sichern, machen eine umfangreiche Neubewertung und Anpassung des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes unumgänglich. (Seite 27-28) S T A T U S: Projekte im Plan (Vorbegutachtung). Chronologie und Umsetzungsstand Im neuen WBF-Gesetz sollen im Wesentlichen die Grundsätze definiert werden. Die Details zu den einzelnen Fördersparten (Ausnahme Wohnbeihilfen) sollen künftig in Richtlinien festgelegt werden, sodass zeitlich befristete Förderprogramme möglich sein werden. Wesentliche Zielsetzung ist die Sicherung einer angemessenen, zeitgemäßen und leistbaren Wohnversorgung unter Bedachtnahme auf soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit sowie raumordnungsrelevante Vorschriften. Künftig soll unter dem Blickwinkel einer anzustrebenden Erhöhung der Wertschöpfung und Beschäftigungswirksamkeit in Kärnten der Fokus auf folgende Bereiche gelegt werden: o Mehrgeschossiger gemeinnütziger Wohnbau; o Wohnraumsanierung und Revitalisierung erhaltenswerten Altbestandes; o Selektive Eigenheimförderung (verdichtete Bauweise, Nachverdichtung durch Zu-, Umund Einbau) unter Bedachtnahme auf Siedlungsschwerpunkte; o Abschaffung der Förderung im Bereich des Ersterwerbs von Wohnraum oder alternativ Reduzierung durch Limitierung der förderbaren Verkaufspreise/m2 Nutzfläche annähernd auf das Niveau der gemeinnützigen Wohnbauträger; o Wohnbeihilfen: Begrenzung des höchstzulässigen Hauptmietzinses durch angemessenes Entgelt gemäß WGG oder Richtwertmiete; Eine wesentliche Neuerung ist eine Koppelung der Wohnbauförderung an raumplanerische Kriterien und Vorgaben des örtlichen Entwicklungskonzeptes mit dem Fokus auf Siedlungsschwerpunkte und Belebung von bestehenden Orts- und Stadtkernen, sparsame Verwendung von Grund und Boden u.a. durch Reconstructing oder verdichtete Bauweise, Raumgewinnung durch Bauen bzw. Nachverdichten im Bestand (Zu-, Auf- und Umbau). Die begünstigte Rückzahlung von Darlehen soll mit Inkrafttreten der Novelle gänzlich entfallen (für neue Verträge Altverträge bleiben unverändert). Die Förderung von Eigentumswohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau soll adaptiert werden. Um Leerstehungen zu reduzieren, soll die Frist von 20 Jahren ab erstmaligem Bezug einer mit Fördermitteln errichteten Wohnung für die Inanspruchnahme eines Eigenmittelersatzkredits gestrichen werden. Im Bereich der Sanierung sollen die Fördervoraussetzungen um eine verpflichtende Wirtschaftlichkeitsprüfung Sanierung versus Neubau und Nachweis, dass die Sanierungskosten nicht oder nicht zur Gänze in der Rücklage gemäß WGG, Mietzinsreserve Seite 150 von 214

151 gemäß MRG bzw. Rücklage gemäß WEG Deckung finden, soweit es sich um Sanierungsmaßnahmen im mehrgeschossigen Wohnbau handelt, ergänzt werden. Sanierung: Die bisherige 5-jährige Wartefrist bei Überschreiten der anzuerkennenden Sanierungskosten soll insoweit als diese Begrenzung nicht gilt, wenn es sich um Maßnahmen für barrierefreies Wohnen handelt, geändert werden. Wohnbeihilfe: Es soll eine Begrenzung des zulässig förderbaren Hauptmietzinses eingeführt werden. Seite 151 von 214

152 3. ARBEITSMARKT 1. Projektbeschreibung Lehrlingsinitiative to start off Die Lehre ist weiterhin der stabile Faktor gegen Jugendarbeitslosigkeit. (Seite 11) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Die Situation am Arbeitsmarkt in Österreich ist zurzeit nicht günstig. Wer jedoch eine Lehre abgeschlossen hat, hat auch gute Chancen auf einen Job. In Kärnten beginnen - nach der Schulpflicht - jedes Jahr ca bis Jugendliche mit einer Lehre. Unternehmen, welche einen zusätzlichen Lehrling einstellten (von ), hatten die Möglichkeit, nach der Probezeit eine Förderung i.h.v. EUR pro zusätzlicher Lehrstelle anzufordern. Die Initiative wurde äußerst gut angenommen es konnten 97 Lehrplätze gefördert werden. Die Initiative wurde für 2016 adaptiert und zielt nun auf die Sparte Bau und Baunebengewerbe ab. Es wird geplant rd. 50 Plätze zu fördern. Es werden leider nicht immer alle freien Lehrstellen von den Betrieben dem AMS gemeldet. Derzeit sind insbesondere jene Jugendlichen auf Suche, welche: schwächere Schüler oder Schulabbrecher sind, oder keine konkrete Vorstellung darüber haben, welchen Lehrberuf sie erlernen wollen. 2. Projektbeschreibung Basisförderung Gemeinsam mit den Sozialpartnern soll die Lehrausbildung evaluiert und den Anforderungen der Zukunft angepasst werden. (Seite 11) Die Gießkannenförderung wird der Vergangenheit angehören, stattdessen werden die Erwachsenenbildungseinrichtungen der Sozialpartner wieder eine entsprechende Basisförderung erhalten. Sie tragen mit Ihren umfangreichen Angeboten zu einer positiven Entwicklung der Kärntner Bildungslandschaft bei. (Seite 12) S T A T U S: Projekt ist umgesetzt. Um die Aufgaben der Kärntner Berufsförderungsinstitut GmbH, sowohl im Bereich der Erwachsenenbildung, als auch im Bereich der Lehrlingsausbildung, in bestehender Qualität und vor allem flächendeckend in ganz Kärnten erfüllen zu können, wurde eine Subvention gemäß den Richtlinien zum Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG) für die Jahre 2013 und 2014 in Höhe von je EUR ,00 gewährt. Seite 152 von 214

153 Weiter wurde die WIFI Kärnten GmbH mit einer Subvention gemäß den Richtlinien zum K-AWFG, für die Jahre 2013 und 2014 in Höhe von je EUR ,00 bedacht. Dieser Betrag soll zur Reduzierung der Kosten, für die Herabsetzung der Teilnehmerbeiträge und die Verbesserung der technischen Ausstattung verwendet werden wurde die Auszahlung zusätzlich an die Ausarbeitung eines Curriculums Industrie 4.0 gebunden. Ab 2016 werden EUR ,-- pro Bildungsträger ausbezahlt werden. (Geschuldet dem Sparzwang) 3. Projekt Investitions-, Innovations- und Wachstumsoffensive Kärnten setzt mit einer Investitions-, Innovations- und Wachstumsoffensive regionale Konjunkturmaßnahmen, um neue Arbeitsplätze insbesondere Green Jobs zu schaffen und bestehende zu sichern. (Seite 31) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Aufrechterhaltung und Ausbau des Investitionsvolumens, anteilsmäßig am Landesbudget, seit Davon ausgehend, dass in der Bauwirtschaft mit einem Investitionsvolumen von rd. brutto EUR ,-- eine Person ganzjährig beschäftigt werden kann, können mit dem ausgelösten Investitionsvolumen ca Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft abgesichert werden (siehe Tabelle).Die Summe des Investiven Budgetanteils betrug 2015 rd. EUR 455 Mio. Als beschäftigungswirksam können 2015 aus dem investiven Bereich rd. EUR 337 Mio. aufgebracht werden werden rd. EUR 442 Mio. investiv eingesetzt. Seite 153 von 214

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155 4. Winterbauoffensive Als nachhaltige Maßnahme zur Ankurbelung der Konjunktur und zur regionalen Wirtschaftsförderung setzen die Koalitionsparteien die Förderoffensive zur Altbausanierung fort. (Seite 32) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Die Winterbauoffensive soll als Initiative zur Belebung des Bausektors in den Wintermonaten verstanden werden. Gefördert wurden Unternehmen welche in Kärnten kommunalsteuerpflichtig sind, sowie Gemeinden. Es wurden Baumaßnahmen an Gebäuden gefördert. Förderwerber konnten Kleinst- und Kleinunternehmen, andererseits Gemeinden und Gemeindegesellschaften sein. Für diese Maßnahmen wurde dem KWF eine Sonderförderung durch das Land i.h.v. EUR 1 Mio. zur Verfügung gestellt. Seitens KWF wurden entsprechende Ausschreibungen erarbeitet. Die Stimulierung des Beschäftigungsmarktes im Bereich Bau, die Altbausanierung und Ortskernbelebung standen im Fokus. Die gesamte Abwicklung erfolgte über den KWF. Bei einer Mindestinvestitionssumme von EUR ,-- wurden EUR ,-- als Förderung gewährt. 5. Arbeitsmarktstrategie 2020 Die Koalitionsparteien und die Sozialpartner bekennen sich dazu, in einem Masterplan Arbeitsmarkt 2030 gemeinsam ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, um die negative Bevölkerungsentwicklung zu stoppen. (Seite 34) S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Aufgrund der herausfordernden Situation im Bereich des Arbeitsmarktes hat das Land Kärnten ein Zeichen gesetzt und alle relevanten Organisationen dazu eingeladen, an der Erstellung einer Arbeitsmarktstrategie mitzuarbeiten. Die zentralen wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen finden sich, nach Ausmaß und Ausprägung unterschiedlich, in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wieder. In Kärnten haben daher die Vertreterinnen und Vertreter von Land Kärnten Arbeitsmarktservice Kärnten Wirtschaftskammer Arbeiterkammer Gewerkschaft Industriellenvereinigung Regionalentwicklung und Regionalmanagement die wesentlichen Maßnahmen für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsstrategie kurz Arbeitsmarktstrategie Kärnten 2020 erarbeitet, um gemeinsam jene Ziele zu erreichen, die in dieser Strategie vereinbart werden. Seite 155 von 214

156 Die Herausforderungen für eine nachhaltig lebenswerte Arbeitswelt sind vielschichtig und war es daher besonders wichtig, dass gemeinsam an der Entwicklung dieser Strategie gearbeitet wurde und zukünftig an der Umsetzung der Maßnahmen zur Realisierung der Arbeitsmarkt-Ziele gemeinsam gearbeitet wird. Die Strategie ist als living paper konzipiert und wird einmal pro Jahr an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Im Rahmen der TEP-Plattformsitzungen werden die jeweils schon erreichten Teilbereiche evaluiert und als Bericht an die Referentin weitergeleitet. 6. AkademikerInnen Jobs in Kärnten Ein erweitertes Standortmarketing soll durch die Netzwerkanbindung auch mit Hilfe elektronischer Plattformen sowie durch attraktive Lebensraum- und Jungfamilienmodelle potentielle Kärnten- Heimkehrer ansprechen. Im Rahmen einer Behaltestrategie für Facharbeiter, Studierende & Hochqualifizierte sollen die Menschen ermutigt werden, als Unternehmer oder Arbeitnehmer ihren Lebens- und Erwerbsmittelpunkt in Kärnten zu begründen. (Seite 35) S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Um den negativen Binnenwanderungssaldo entgegenzuwirken und insbesondere jene Kärntnerinnen und Kärntner, die in anderen Bundesländern studieren, zu motivieren wieder nach Kärnten zurück zu kehren wurde die Initiative Akademikerjobs in Kärnten gestartet. Zielgruppe sind hochqualifizierte Jugendliche, die ihre Masterthesis, Diplomarbeit, oder ihre Dissertation bei einem Kärntner Unternehmen schreiben bzw. abgeschlossen haben und unmittelbar vor dem Eintritt in das Berufsleben stehen. Projektziel ist die erste Integration in ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis bei einem Unternehmen in Kärnten. Projektpartner sollen die Betreiber von Studentenheimen in Österreich sein. Über diese sollen Studierende auf diese Förderung und Unterstützung angesprochen werden. Ergänzend soll die Öffentlichkeitsarbeit in Form von Messeauftritten etc. durchgeführt werden. Wesentlicher Projektpartner hierbei soll das Business Frauen Center (BFC) in Kärnten sein. Das BFC ist in die Akquisition eingebunden und soll aktiv KandidatInnen für dieses Programm an den Universitäten bei diversen Absolventenveranstaltungen und Messen ansprechen. Das BFC soll auch wesentliche Impulse für die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Bereich new media und social networks im Projekt einbringen. Allein 2014 konnten 14 Plätze gefördert werden. Die Förderung sieht vor, dass 50% der Bruttolohnkosten bis zu einem maximalen Gehalt von EUR 3.000,-- für maximal 1 Jahr gefördert werden. Auch die Nachhaltigkeit der Förderung wurde überprüft und es konnte festgehalten werden, dass von den 14 geförderten MitarbeiterInnen noch 12 in Beschäftigung sind. Auch 2015 wurden ca. 15 Personen gefördert und sind noch in Beschäftigung. Die Förderung wird auch 2016 angeboten. Seite 156 von 214

157 7. Arbeitnehmerförderung und Konsumentenschutz Die Arbeitnehmerförderung ist ein wichtiges Instrument, um Nachteile der Kärntner ArbeitnehmerInnen in Bezug auf geografische Gegebenheiten und Einkommensunterschiede auszugleichen. Die direkten Förderungen für die ArbeitnehmerInnen sind auszubauen. Der Fahrtkostenzuschuss wird auf den Stand von 2009 angehoben und eine Adaptierung der Richtlinien vorgenommen, damit entsprechende Förderungen an die schlechter verdienenden PerndlerInnen bezahlt werden. ( ) Daher wird zukünftig der gesamte Bereich der Arbeitnehmerförderung wieder von der AK Kärnten administriert. (Seite 35) S T A T U S: Projekt ist umgesetzt. Arbeitnehmerförderung Seit Anfang 2014 werden die direkten Maßnahmen der ArbeitnehmerInnenförderung des Landes Kärnten (ANF) wieder von der Arbeiterkammer Kärnten (AK) administriert und einen wesentlichen Teil dabei machen die Fahrtkostenzuschüsse aus. Die Fahrtkostenzuschüsse werden ab fünf Kilometern gewährt, wobei diese einkommensabhängig ausgezahlt werden und zwischen 50,-- und 400,-- EUR pro Jahr betragen. Für die Kärntner PendlerInnen haben sich mit der neuen ANF wesentliche Verbesserungen ergeben. Mit der Arbeitnehmerförderung Neu, gibt es einen Fahrtkostenzuschuss für BerufspendlerInnen, für Lehrlinge, für AbendschülerInnen und einen Mautkostenersatz. Die durchschnittliche Auszahlungssumme wurde auf rund EUR 140,-- pro AntragstellerIn erhöht. Die Benützung des Öffentlichen Verkehrs wird mit höheren Auszahlungsbeträgen gefördert und die Richtlinien für den Fahrkostenzuschuss für PendlerInnen wurden wesentlich vereinfacht. Die durchschnittliche Auszahlungssumme pro AntragstellerIn wurde bei den Fahrkostenzuschüssen um mehr als 30% angehoben. Es ist auch erstmalig, dass ein 100%iger Zuschuss bei Benützung des Öffentlichen Verkehrs, abhängig vom Jahreseinkommen, gewährt wird. Neu ist auch ein eigenes Service für Betriebsräte. Es kommt auch zu einer Verwaltungsvereinfachung durch ein verbessertes Online-System. Beim Mautkostenersatz wurde die Einkommensgrenze auf EUR deutlich angehoben, damit soll der Abwanderung entgegengewirkt werden. Konsumentenschutz Der Konsumentenschutz wird seit auch wieder von der AK Kärnten administriert und gleichzeitig werden Schwerpunkte (BK-Aktion und Mietkostenservice) gesetzt. In der AK Kärnten werden pro Jahr rund Konsumentenschutzanfragen verzeichnet, wobei rund 60% der Ratsuchenden keine AK-Mitglieder sind. Mit diesem Service der AK Kärnten werden pro Jahr für die betroffenen Konsumenten rund 1,2 Millionen EUR erstritten. Die Zusammenarbeit in Konsumentenschutzfragen mit dem Land Kärnten wurde mit der Beauftragung der AK weiter verstärkt. Seite 157 von 214

158 8. ESF Die Bekämpfung der Armut in Kärnten muss auf mehreren Ebenen ansetzen. ( ) Armutsbekämpfung hat, um nachhaltig zu wirken, grundsätzlich das Ziel zu verfolgen, den Betroffenen die Chance zu geben, ihr Leben wieder selbst bewältigen zu können. (Seite 17) S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Im Rahmen der neuen ESF-Periode wird die Planung und Umsetzung von neuen ESF-kofinanzierten Projekten angestrebt. Schwerpunkte sind die Förderung der sozialen Inklusion und die Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung mit dem Ziel der langfristigen Festigung im Arbeitsmarkt. Das spezifische Ziel besteht in der schrittweisen Inklusion von Personengruppen, mit zumeist multiplen arbeitsmarktrelevanten Problemlagen und Hemmnissen beim Zugang zu einer Beschäftigung. Dabei geht es um eine stufenweise Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, eine unmittelbare Eingliederung steht dabei nicht im Vordergrund. Dies wird eher als langfristiges Ziel gesehen. Aktivitäten werden in folgenden Bereichen geplant: Inklusionsketten; Zielgruppenangepasste Beschäftigungsprojekte; Angebote für ausgegrenzte Jugendliche und junge Erwachsene; Pilotprojekte zur frühkindlichen Förderung; Mit einem finanziellen Einsatz der Abt. 6 von EUR ,72 der Abt. 4 von EUR ,-- und der Abt. 3 von EUR ,-- sohin insgesamt EUR ,72 Landesmittel wird ein Gesamtprojektvolumen von EUR ,16 für Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Kärnten generiert werden. Kärnten kann mit diesen Projekten über 8,5 Mio. EUR aus Brüssel abrufen und rd Beschäftigungsplätze über die Periode sichern. Große Unterstützung bei den Projekten leistet das AMS-Kärnten. Nicht explizit im genannt aber daraus ableitbar. 9. TEP TEP 2015 TEP2016 S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Ziel der Pakte ist eine umfassende Partnerschaft der Regionen, um die beschäftigungspolitischen Schwierigkeiten, Vorstellungen und Ziele aller regionalen und lokalen AkteurInnen festzustellen und zu bearbeiten. Seite 158 von 214

159 TEP 2015: Gesamtbudget im Jahr 2015: EUR AMS: EUR ,-- Land Kärnten: EUR ,-- Dritte: EUR ,-- ESF: EUR ,-- Eigenerwirtschaftung EUR ,-- (Projektträger) Maßnahmenplätze 2015: Der TEP 2014 hatte ein Gesamtbudgetvolumen von rund EUR 36 Mio. mit diesen Mitteln wurden rund Maßnahmenplätze angeboten und finanziert. Die hohe Reduktion der Maßnahmenplätze im Vergleich zur Reduktion des Gesamtbudgets wird hauptsächlich durch die Reduktion der Mittel (AMS) im Bereich der QfB verursacht. Ein Grund dafür ist die neue Schwerpunktsetzung des AMS im Bereich der Zielgruppe 50+. Zielgruppen TEP 2015: Ältere (50 +) Jugendliche (Übergang Schule Beruf), ESL/NEET s Gering qualifizierte Personen Langzeitarbeitslose Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger Frauen Personen mit Migrationshintergrund besonders benachteiligte Personengruppen besonders von Arbeitslosigkeit bedrohte Personengruppen Ziel: Senkung der Arbeitslosigkeit Sinnvolle Nutzung der Beschäftigungslosigkeit Höherqualifizierung der Erwerbstätigen Nutzung von Synergien, bessere Bündelung und Koordination von Aktionen Einsetzung aller verfügbaren Mittel (Personal, Finanzen, etc.) für eine Gesamtstrategie. Der TEP 2016 ist mit einem Gesamtbudgetvolumen von EUR ,-- geplant. Die Mittel werden mit EUR ,-- vom AMS, mit EUR ,-- vom Land Kärnten, mit EUR ,-- vom ESF, mit EUR ,-- von Dritten und mit EUR ,-- von den Projektträgern über Eigenerwirtschaftung aufgebracht werden. Geplant sind insgesamt Maßnahmenplätze, welche durch Paktmaßnahmen im TEP angeboten werden sollen, sohin eine Steigerung zum TEP Seite 159 von 214

160 Ziel: Senkung der Arbeitslosigkeit, sowie sinnvolle Nutzung der Beschäftigungslosigkeit und Höherqualifizierung der Erwerbstätigen. 10. Qualifizierung im Tourismus S T A T U S: Umgesetzt und wird 2016 weitergeführt mit erweiterter Zielgruppe, sowie Hauptaugenmerk auf Fortgeschrittenenkurse. Qualifizierungsinitiative des Landes Kärnten Die Tourismusbranche ist ein klassischer Dienstleistungsbereich, entscheidend ist daher, neben einer guten Ausstattung, die Beziehung/ der Umgang zwischen den Gästen und den Beschäftigten in den Betrieben. Freundlichkeit, Qualität und Basiskenntnisse der Sprache des Gastes gelten als Voraussetzung für eine langfristige Kundenbindung. Mit der Qualifizierungsstrategie werden die sprachlichen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Tourismus, aber auch der Umgang mit den Kundenwünschen und der Nachhaltigkeitsgedanke geschult und verbessert. Sprachförderung (WIFI) Neben Englisch, Französisch, Italienisch besteht auch ein erhöhter Bedarf für slawische Sprachen, da viele Gäste aus diesem Raum, Kärnten als Urlaubsdestination besuchen. Ziel ist es den Kursteilnehmern Sicherheit im Umgang mit internationalen Gästen näher zu bringen und sie darin zu schulen. Das Land fördert diese Schulungsmaßnahmen, die ansonsten ca. EUR 150,-- kosten würden mit EUR 120,-- pro Teilnehmer. Der Beitrag je Teilnehmerin/Teilnehmer wird dann EUR 30,-- betragen. Die Landesförderung wird vom Land Kärnten direkt dem Kursträger abgerechnet. (500 Teilnehmer, Ausweitung auf Kleinstunternehmen erfolgt.) Für 2016 wurde die Förderung adaptiert und um die Bereiche Gewerbe und Export erweitert. Auch werden verstärkt Fortgeschrittenenkurse gefördert. Auch heuer sollen wieder Plätze gefördert werden. Die Kosten werden zwischen den Referaten LHStv. Dr.in Schaunig und LR DI Benger geteilt. 11. Durchschnittliche Jahresbeschäftigung 2014 über Beschäftigte S T A T U S: umgesetzt, auch 2015 konnte die Beschäftigung im Durchschnitt über der Marke von gehalten werden Menschen waren von Jänner bis Dezember 2014 in Kärnten durchschnittlich in Beschäftigung. (-0.5% zum VJ) Seite 160 von 214

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162 4. WIRTSCHAFTSSTANDORT Auf der Basis des Unternehmer- und Arbeitsplatzprogramms 2013plus der Wirtschaftskammer Kärnten und des vorliegenden Konzeptes der Industriellenvereinigung werden die Koalitionsparteien als ersten Schritt von fachkundigen Experten aus Politik, Wirtschaft und den Sozialpartnern einen detaillierten Maßnahmenplan im Sinne eines Aufholprogramms für die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Kärnten ausarbeiten lassen, um Kärnten zum unternehmerfreundlichsten Bundesland zu machen. Die Weiterentwicklung der Dachmarke Kärnten in allen Geschäftsbereichen ist eine wichtige Aufgabe der Koalitionsparteien. Dazu zählt auch die stärkere Positionierung Kärntens als ( ) Wirtschafts- und Industriestandort. (Seite 34-35) Innovationsförderndes Umfeld schaffen und Unternehmen bei Innovation sowie ihren Forschungsund Entwicklungsvorhaben unterstützen (Seite 31). Kärnten als Innovations-und F&E-Standort weiterentwickeln, einen aktiven Wissens- und Technologietransfer unterstützen, Innovationsschwellen überspringen, neue Wachstumsmärkte erschließen und Unternehmen internationaler aufstellen. (Seite 32) IWB Strategie Kärnten EU Vorgaben für die Förderkulisse Stärkung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation, der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und CO2-armer Wirtschaft. (Seite 33). Entwicklung eines detaillierten Maßnahmenplans zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Kärnten. (Seite 34) S T A T U S: Projekte im Plan. Chronologie und Umsetzungsstand Die»Wirtschaftsstrategie Kärnten «und die FTI-Strategie»Kärnten 2020 Zukunft durch Innovation - Strategie für Forschung, Technologieentwicklung und Innovation«sehen den Ausbau des Kärntner Innovations- und Forschungssystems in den Schwerpunktbereichen Informations- und Kommunikationstechnologien (Software, Embedded Systems, Mikroelektronik, Sensortechnologien) und nachhaltige Technologien- und Dienstleistungen (Smart Homes, Solarthermie, Photovoltaik, Logistik etc.), Prozess- und Produktionstechnologien vor. Unterstützung von Forschungseinrichtungen durch Basisfinanzierungen wie CTR AG, Lakeside Labs GmbH, Kompetenzzentrum Holz GmbH sowie Unterstützung von Clustern, wie Mikroelektronikcluster Villach durch den Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds. K Wood: Basisfinanzierung im Wege des KWF für 2015 EUR ,-- CTR: Basisfinanzierung im Wege des KWF EUR ,-- Lakeside Labs GmbH : Basisfinanzierung im Wege des KWF EUR ,-- Seite 162 von 214

163 1. Joanneum Research 1,324 Mio. Beteiligung der BABEG an der Joanneum Research Forschungsges.m.b.H (JR) (15%).Vom JR wird im Lakeside Park ein Forschungsinstitut zum Thema Robotik/Mechatronik errichtet. Jährliche Basisfinanzierung max. EUR 1,324 Mio. Für das Bundesland Kärnten bedeutet dieses Projekt konkret eine intelligente Verbindung zwischen dem JR und u.a. dem Lakeside Park in Klagenfurt, dem HTC Campus in Villach, der Alpen Adria Universität Klagenfurt (insbesondere TeWi) und der Fachhochschule Kärnten sowie der Kärntner Wirtschaft. 2. Verstärkte Kooperation mit der Steiermark "Forschungsachse Süd" Das gemeinsame strategische Ziel ist es durch Investition in Forschung die wirtschaftliche Wettbewerbssituation der Unternehmen der Region Steiermark und Kärnten zu verbessern und die Standortattraktivität ( Forschungsachse Süd ) zu erhöhen. Durch Bündelung der Ressourcen wird eine Erweiterung und Vertiefung der Forschungsbereiche ermöglicht und die Abwicklung komplexer Förderprogramme und Verbesserung bei der wettbewerblichen Forschungsförderung erreicht. Die Forschung soll auch zur Entwicklung der Gesellschaft und zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen wesentliche Inputs liefern. Ziel ist es auch Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. 3. Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds - KWF Im Haushaltsjahr 2015 wird dem KWF gemäß geplanter Finanzierungsvereinbarung, für den sich aus der Führung der Geschäfte und der Verwaltung seines Vermögens erwachsenden Aufwand, Landesmittel in Höhe von EUR 19,9 Mio., sowie Mittel in Höhe von mind. EUR 1,1 Mio. für die, bis 2014 direkt durch das Land erfolgte, Basisfinanzierung von außeruniversitären Forschungsgesellschaften in Kärnten und weitere EUR 2,0 Mio. für die Finanzierung der Aktivitäten gemäß 3 Abs. (1) lit. h) K-WFG (u.a. Maßnahmen der Wirtschaftsentwicklung und des Standortmarketings und Standortmanagements die früher von der Entwicklungsagentur Kärnten (EAK) wahrgenommen wurden), in Summe somit EUR 23 Mio., im Wege von Darlehensermächtigungen zur Verfügung gestellt. Seite 163 von 214

164 4. Lieferantenentwicklungsprogramm des KWF Unternehmen aus dem handwerklichen und gewerblichen Bereich sollen als potentiell neue und innovative Zulieferbetriebe gewonnen werden. Industrie als Kunde Die Industrie definiert die Bedingungen für ihre Zulieferer (Bsp. Zulieferer, die sich mit der Thematik Clean Production Reinraumtechnik auseinandersetzen). Auch bereits erfolgreiche Zulieferbetriebe benötigen ihrerseits qualifizierte Lieferanten, um die Anforderungen der Industrie erfüllen zu können. Mögliche Zulieferbetriebe sollen befähigt werden, auf die Bedürfnisse ihrer potentiellen Kunden eingehen zu können. Folgende Industriezweige werden fokussiert: Pharmazeutische Industrie Halbleiter und Elektronik (Mikroelektronikindustrie) Automobilindustrie Lebensmittel- und Getränkeindustrie Medizintechnik 5. Technologie- und Science Parks Der Lakeside Science & Technology Park in Klagenfurt, sowie der Technologiepark in Villach bilden zukünftig die»standortportale Kärntens«. Dazu bedarf es einer umfassenden Standort- und Campusentwicklung um Sichtbarkeit und internationale Anziehungskraft zu erlangen. Dazu sind Infrastrukturmaßnahmen (Parkausbau) sowie Softmaßnahmen (Aufbau eines einzigartigen Gründermilieus, F&E- und Awarenessaktivitäten) erforderlich. 6. Lakeside Science & Technology Park 2.0 Der Lakeside Park etablierte sich seit 2003 (Investitionssumme in drei Baustufen EUR ; 10 Gebäude; m²; ~ 60 technologieorientierte und forschungsinteressierte Unternehmen mit 850 Beschäftigten; Auslastungsgrad: 90%) zu einer Plattform für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Universitäts- bzw. Fachhochschulinstituten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Als Gemeinschafts- und Vorzeigeprojekt der Republik Österreich, des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt adressiert der Park Forschungs-, Entwicklungs- und Ausbildungsschwerpunkte in den Bereichen: Informations- und Kommunikationstechnologien, Telematik/ Verkehrstelematik bzw. ergänzende und weiterführende Technologien. Es ist geplant in einem Zeitraum von 15 Jahren Millionen Euro zu investieren. Die aktuelle infrastrukturelle und thematische Weiterentwicklung des Lakeside Parks (Arbeitstitel 2.0) zu einem Lebens- und Innovationsraum, mit dem Ziel innovative Lösungen zu schaffen und damit Kärnten in seiner F&E-Dynamik zu stärken. Dabei soll der Park im internationalen Kontext als Vorzeige- und Leuchtturmprojekt mit Anziehungskraft für hochqualifizierte Arbeitskräfte wahrgenommen werden Menschen könnten bei Vollausbau am Gelände forschen, entwickeln, arbeiten, lehren, lernen und leben. Seite 164 von 214

165 Die Erweiterung mit rund m² Bruttogeschoßflächen in sechs Baustufen, sowie die inhaltliche Weiterentwicklung zum Ausbau neuer thematischer Schwerpunktbereiche (Produktionstechnologien mit Fokus auf den Energiebereich), Bildung und Arbeit sowie einem einzigartigen Gründermilieu. Im ersten Bauabschnitt (LSP 2.0) wurden die ersten 18 Millionen Euro investiert. EUR 2,0 Mio. (BABEG) Bundesmittel EUR 8,0 Mio. KWF EUR 2,0 Mio. Stadt Klagenfurt EUR 6,0 Mio. Eigenmittel 7. High Tech Campus Villach Ausbau des Technologieparks Villach, Errichtung eines»high Tech Campus«im Bereich der Hochtechnologie (CTR AG, Fachhochschule Kärnten, Mikroelektronikcluster, einschlägige Unternehmen), mit einem Arbeitsplatzpotenzial für 500 Menschen. Für das ca m² große Planungsgebiet innerhalb des Areals des TPV wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet, für in vier Etappen ( ) realisierbare Gebäude (Mietflächen, Labor- und Prüfeinrichtungen, Begegnungsräume) im Gesamtausmaß von insgesamt ca m² Bruttogeschoßfläche. Infrastrukturkosten: Gebäudekosten EUR pro Ausbauetappe, Ausstattung, Schaffung eines Forschungsreinraumes (Infrastruktur, Prozessequipment): EUR (aus Mitteln des Landes und Stadt Villach). Im ersten Bauabschnitt wurden die ersten 8 Millionen Euro investiert. EUR 0,8 Mio. Stadt Villach EUR 3,2 Mio. Land Kärnten, KWF EUR 4,0 Mio. (BABEG) Bundesmittel 8. Ecsel JU Memorandum of Understanding vom Es wurde im Rahmen dieses MoU eine engere Kooperation zwischen dem Land Kärnten und ECSEL JU vereinbart, um gemeinsame Ziele zu erarbeiten, gemeinsame Aktivitäten zu koordinieren und abzustimmen, sowie administrative Hürden abzubauen. In der ECSEL Förderschiene ist es gelungen ein weiteres großes Europäisches Projekt mit insgesamt 37 Partnern, darunter 13 aus Österreich, zu initiieren. Dieses Projekt, SemI40 fokussiert auf I4.0/Industrial Internet Themen und wird die Produktivität von produzierenden Halbleiter-Unternehmen in Europa stärken. Infineon Technologies AG agiert als Koordinator für dieses Projekt. Am findet das Kick Off Meeting für das ECSEL Projekt SemI4.0. statt. Teilnehmer sind Vertreter der EC, ECSEL, Bund, Land, Infineon sowie alle Projektpartner. Seite 165 von 214

166 9. Venture Fonds II Mit dem Venture Fonds II als Nachfolgefonds des Venture Fonds I (Start 1998) kann wachstumskräftigen und innovativen Unternehmen Eigenkapital oder eine eigenkapitalähnliche Beteiligung bereitgestellt werden. Dies ist insbesondere für jene Unternehmen relevant, die sich in einer frühen oder außergewöhnlichen Phase der Unternehmensentwicklung befinden und deshalb wenig Zugang zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten haben. Nach 5 bis 10 Jahren soll die Beteiligungen des Venture Fonds mit einer entsprechenden Risikorendite wieder verkauft werden. Aufgrund des unterentwickelten Eigenkapital-Marktes in Österreich und speziell in Kärnten, wäre der Fonds aus volkswirtschaftlicher Sicht ein effizientes Instrument im Vergleich zum bisherigen Förderinstrumentarium. Durch einen Venture Fonds (Start 2014) mit einem Volumen i.h.v. rund EUR 12,7 Mio. kann ein Beitrag zu den in Kärnten dringend notwendigen Strukturmaßnahmen geleistet werden. Zugesagte Mittel (in Mio. EUR) KWF 7,5 BABEG Bundesmittel 1,2 BABEG Landesmittel 1,2 Land Kärnten 2,3 Sondervermögen»Zukunft Kärnten«0,5 Gesamt ohne EU-Mittel EUR 12,7 Mio. 10. Breitbandstrategie Kärnten 2020 Trotz Investitionen der öffentlichen Hand in den vergangenen Jahren ist der Ausbau von Breitband- Internet mit Glasfaser vor allem außerhalb des Kärntner Zentralraums nicht zufriedenstellend. Gleichzeitig ist aber diese moderne Infrastruktur eine Grundvoraussetzung für viele weitere Maßnahmen, die der Ausdünnung der Wirtschafts- und Lebensräume in den dezentralen Regionen und der Abwanderung entgegenwirken sollen. (Seite 34) S T A T U S: Projekt umgesetzt. Gemeinsam mit Vertretern der Sozialpartner, des Gemeindebundes, des Breitbandbüros und der Abteilung 7 des Amtes der Kärntner Landesregierung wurde eine Breitbandstrategie für Kärnten erstellt. Aus dieser gehen Handlungsanweisungen für die neue Breitbandinitiative (BBI) hervor, aber auch generelle zukünftige Marktausrichtungen. Seite 166 von 214

167 11. Breitbandinitiative Die Koalitionsparteien streben die engagierte Fortführung der Breitbandinitiative bis in die entlegensten Landesteile als unverzichtbaren wirtschaftspolitischen Impuls und Signal für die Regionen und die dort angesiedelten Betriebe und arbeitenden Menschen an. (Seite 34) S T A T U S: Projekt im Plan, Teilprojekte umgesetzt. Die neue Breitbandinitiative, sowie der Mitteleinsatz aus EU-, Bundes- und Landestöpfen, wird aktuell geplant und umgesetzt. Der Bund hat seine Förderrichtlinien zum Einsatz der Mittel aus der Breitbandmilliarde vorgestellt. Für die ELER-Mittel, welche für das Themenfeld Breitband zum Einsatz kommen sollen (Gesamt EU, Bund, Land EUR 4,9 Mio. von ; Kofinanzierungsbedarf des Landes von rd. EUR 1,2 Mio. auf die Periode gerechnet), müssen konkrete Calls ausgeschrieben werden, bzw. der Mitteleinsatz im Rahmen von Projekten, welche durch die Access-Förderung des Bundes abgedeckt werden, geplant werden. Die Administration und Abwicklung der Breitbandinitiative wird vom Breitbandbüro umgesetzt. Die Abteilung 7 AKL unterstützt dabei. Zur weiteren Unterstützung des Breitbandausbaus wurde eine Sonderschiene des Landes aufgelegt, welche sich in erster Linie an Gemeinden richtet. Mit rd. 1,2 Mio. für 2016 werden einerseits Anschlussförderungen an die Bundesförderung ermöglicht, aber auch Gemeindemasterpläne für den Bereich Breitbandausbau gefördert. Auch Projekte, welche leider nicht im Rahmen der Bundesförderung gefördert werden können, werden hier berücksichtigt. 12. Industrie 4.0 Als Grundlage für Industrie 4.0 kann neben der Einrichtung der Plattform Industrie 4.0 auf Bundesebene, der Ausbau des Hochleistungsinternets gelten, der mit der sogenannten Breitbandmilliarde und weiteren spezifischen Förderungen in Kärnten vorangetrieben werden soll. In den kommenden zwei Jahren will das Infrastrukturministerium dem Bereich Industrie 4.0 weitere EUR 250 Mio. zukommen lassen. Auch in Kärnten wird eine Plattform Industrie 4.0 eingerichtet, welche in Abstimmung mit der Bundesebene das Themenfeld aufbereitet. Auch der Arbeitsmarktbezug wird in Kärnten berücksichtigt. So wurde im Rahmen des Workshops Industrie 4.0 über zukünftig notwendige Basisinhalte der Berufsausbildung diskutiert. Derzeit setzt Infineon Österreich mit dem Pilotraum Industrie 4.0 ein Konzept der vernetzten und wissensintensiven Produktion um. Infineon investiert insgesamt EUR 290 Mio. in diesen Bereich. Dadurch werden etwa 200 neue Arbeitsplätze vorrangig in F&E Bereichen in den Jahren 2014 bis 2017 geschaffen. Seite 167 von 214

168 13. Projekt Initiative Wirtschaftsstandort Kärnten und Anlagenverfahren Die Maßnahmen fokussieren im Wesentlichen auf eine Verfahrenskonzentration, die jedoch rechtlichen Restriktionen unterliegt (Bundeskompetenzen), und auf eine Verfahrensstraffung. Die Wirtschaftskammer Kärnten (WKK) hat ihr Informationsangebot im Onlinebereich hinsichtlich Betriebsanlagenverfahren erweitert und wird ab Frühsommer 2016 ein spezifisches Beratungsservice für Projektwerber anbieten. 14. Initiative Wirtschaft meets Verwaltung Die Schulungen zur Verbesserung der Qualität der eingereichten Betriebsanlagenprojekte wurden durchgeführt. Weitere Termine für 2016 sind in Planung. Ein Konzept für eine Kommunikationsschulung wird mit der WKK erstellt. 15. Umsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit HCB-Maßnahmenpaket Mit der Standortkoordination wurde für vorerst sieben Kärntner Industriestandorte mit mehrfachen behördlichen Zuständigkeiten eine integrierende Rolle eingerichtet. Die Standortkoordination ist für ausgewählte Industriestandorte mit Personen und einer Rollenbeschreibung hinterlegt. Kontrollen im Betriebsanlagenbereich wurden konzentriert und erweitert. Die Zusammenführung und Abstimmung der verschiedenen abteilungsspezifischen Monitoringkonzepte ist in Umsetzung. Der Krisenmanagementleitfaden (inkl. Krisenkommunikation) liegt im Entwurf vor. Überlegungen zur Realisierung einer IT-gestützten Übersicht der Bescheide je Standort werden konkretisiert. Zentrale Maßnahmen im Personalbereich sind die überlappenden Nachbesetzungen von Schlüsselfunktionen, welche dem Wissensabfluss entgegenwirken sollen sowie unterstützende Personalentwicklungsmaßnahmen (z. B. Mentoring, Job Rotation, Coaching). Mit der Umsetzung der personalspezifischen Maßnahmen wird derzeit begonnen. 16. Baugipfel Zweimal jährlich wird seitens der Referentin zum Baugipfel geladen. Im Rahmen dieser Plattform werden aktuelle Themen den Bau in Kärnten betreffend mit Vertretern der ARGE-Bau und der Bauwirtschaft, sowie Landesvertretern besprochen. Neben den Vergaberichtlinien Neu und der Vorstellung der geplanten Bauprojekte des Landes, wird auch aktuell ein Bauvorhabenskataster erarbeitet. Seite 168 von 214

169 17. Vergaberichtlinien Neu Art Gewichtung 1) Preis 85 % 2) Sozialpolitische Kriterien 8 % 3) Qualitätskriterien 7 % a) Ökologie 3 Punkte b) Schlüsselpersonal 4 Punkte Konventionalstrafe des 1,5 fachen des durch die Bestbieterkriterien erlangten Vorteils Verjährungsfrist der Konventionalstrafe von 3 Jahren Aufnahme eines Mindest-Bonitätskriteriums Ausschließungsgrund bei Verstoß gegen Lohn-und Sozialdumpinggesetz Vertiefte Angebotsprüfung Subunternehmer Keine gesetzes- oder sittenwidrigen Vertragsbedingungen bzw. Benachteiligung der Subunternehmer Feste/veränderliche Preise Schwellenwerte Bis netto EUR ,-- Direktvergabe Bis netto EUR ,-- nichtoffenes Verfahren ohne Bekanntmachung Darüber (über EUR ,--) - offenes Verfahren Seite 169 von 214

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171 REFORMPROJEKTE LR ROLF HOLUB 1. ENERGIE MASTERPLAN (EMAP) Eine nachhaltige Umweltpolitik stellt die Lebensgrundlage für die künftigen Generationen dar. Das Schließen der Wirtschaftskreisläufe wird auf allen Ebenen forciert und gefördert (Nachhaltigkeitsstrategie), um neue Arbeitsplätze insbesondere Green Jobs zu schaffen und bestehende zu sichern.(seite 21) Klimaschutz erfordert aktiv und verstärkt die Energiewende und die langfristige Energieautarkie des Landes Kärnten (Seite 9) umzusetzen. Es sollen wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien getroffen werden. Die Forcierung erneuerbarer Energieformen mit dem Ziel unser Land zum Vorbild in Europa zu machen (Seite 3). Das erfolgreiche kommunale Programm e5 wird fortgeführt und intensiviert. (Seite 24) S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Chronologie und Umsetzung Für die Umsetzung der im Energiemasterplan (emap) erarbeiteten Maßnahmen sind verschiedene Institutionen und Abteilungen der Landesverwaltung (Koordination Abt. 8) mit folgenden Aufgaben und Zeitplan vorgesehen. Gesamtkoordination aller beteiligten Gruppierungen und Projekte im Rahmen der Umsetzung des emap Koordinationsstelle für bewusstseinsbildende Maßnahmen Aus- und Weiterbildung Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien Qualitätssicherungsstelle für unabhängige EnergieberaterInnen (Ausbildung und Zertifikate für BeraterInnen) und Medienbetreuung Projektmanagement für die Entwicklung und Leitung bzw. Begleitung sowie das Organisieren der Finanzierung von Projekten im Rahmen des emap (z. B. diverse EU- und Bundes- Finanzierungen) Projektentwicklung und Projektbegleitung in den Bereichen der Nutzung der Sonnenkraft (Solaroffensive) Projektentwicklung und Projektbegleitung im Bereich der nachwachsenden Dämmstoffe und Baustoffe z. B. Holz (Dämmstoffoffensive) Aktive Förderung von öffentlichen Verkehrsmitteln und der alternativen Mobilität inkl. der E- Mobilität und weitere damit verbundene administrative Tätigkeiten. Das Netzwerk der e5 Gemeinden, der Klima und Energiemodellregionen sowie der Klimabündnisgemeinden dient der operativen Umsetzung der Ziele des emap in den Gemeinden und Städten. Energiepolitische Entscheidungen (Gesetze, Verordnungen, Energie- und Wohnbau- Förderrichtlinien, Energie-Schulungs- und Energie-Beratungsprogramme, Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung) werden dem Rahmen des Energiemasterplans folgen. Mit Hilfe des Energiemasterplans soll die angestrebte Energiewende und damit die Erreichung der Klimaschutzziele besser und schneller erfolgen. Seite 171 von 214

172 Projektstart: 2013 Projektende: 2025 bzw Die Ziele des Projektes sind die Steigerung der Energieeffizienz und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in allen Bereichen bezogen auf das Bundesland Kärnten: Bis 2025 CO2-neutrale und atomfreie Energieversorgung bei Strom Bis 2025 CO2-neutrale und atomfreie Energieversorgung bei Wärme Bis 2035 CO2-neutrale und atomfreie Mobilität Konzept und Erstellung des emap von 2013 bis 2014 Umsetzungsstart: Herbst 2014 Umsetzung laufend. Jährlich erfolgen Fortschrittsberichte gegenüber der Landesregierung und dem Landtag. Der Fortschrittsbericht für 2015 wird im Mai 2016 fertiggestellt und vorgelegt. Evaluierungen erfolgen alle 2 Jahre. Aufgrund der budgetären Situation des Landes Kärnten konnte leider noch keine ausreichende Finanzierung für die Projektumsetzung zur Verfügung gestellt werden (kein Energiewende-Fonds Kärnten). Umso wichtiger wird es sein die alternativen Finanzierungsmöglichkeiten voll zu nutzen (z.b. EU Förderprogramme, Bundesförderprogramme, private Finanzierungsmodelle z.b. Contracting usw.). Trotz der schwierigen budgetären Lage wird der Umsetzungsfahrplan sehr gut eingehalten. Kärnten lag im Gesamtendenergieverbrauch (inkl. Strom, Heizung, Mobilität) 2014 bei 52,6% an Erneuerbaren das ist österreichweit der erste Platz und europaweit im absoluten Spitzenfeld. Der erste Schritt in Richtung Umsetzung des emap war eine strukturelle Bereinigung auf Landesebene durch die Abschaffung von Doppelgleisigkeiten bei den Förderabwicklungen zwischen Abteilung 2 Wohnbauförderung und Abteilung 8 Energie. Eine Anpassung des Wohnbauförderungsgesetzes im Hinblick auf Energieeffizienzmaßnahmen ist derzeit in Ausarbeitung. Um Bürgernähe und Transparenz bei den Förderungen zu schaffen, wurde im Amt der Kärntner Landesregierung eine zentrale Energieservicestelle eingerichtet. Auch wurde die Energieberaterausbildung neu konzipiert und kann im Bundesländervergleich als richtungsweisend angesehen werden. Das Netzwerk der e5 Gemeinden erweist sich zunehmend als Erfolgsmodell. Generell werden durch Energieeffizienzsteigerungen (z.b. Dämmung von Gebäuden, Umstieg auf energieeffiziente Antriebe (Elektromotor Wirkungsgrad 97%; Dieselmotor 35%), durch Nutzung von regionalen, regenerativen Energieträgern anstatt fossilen Energieimporten volkswirtschaftlicher wie auch betriebswirtschaftlicher Nutzen aus dem Projekt hervorgehen. Konkrete Projekte sind in Ausarbeitung. Um als Land Kärnten Vorbildwirkung zu erzeugen werden folgende Projekte initiiert. Die Fuhrparkumstellung des Landes (verstärkte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Dienstfahrrädern, Vermeidung von Dienstreisen z.b. durch Skype-konferenzen, usw.) werden auch finanzielle Einsparungen bewirken. Durch die Errichtung von Energieselbstversorgungsanlagen für Photovoltaik auf Dächern von Amtsgebäuden wird der Strom für den Bedarf zum Teil selbst erzeugt. Seite 172 von 214

173 Um in die breite Umsetzung des Energiemasterplans zu kommen (z.b. thermische Sanierung aller öffentlichen Gemeinde- und Landesgebäude in Kärnten) müssen eigene Projekte (vor allem im Finanzierungsbereich) entwickelt werden. Diese sind in der Vorbereitungsphase und bedürfen einer breiten politischen Unterstützung. Energierelevante Einnahmen des Landes (z.b. KELAG Dividende, noch zu entwickelnde Abgabe für Öl- und Gasleitungen usw.) sollten zweckgebunden in einen Energiewendefonds einfließen und der Umsetzung des emap dienen. EU Förderprogramme und Mittel (EFSI, ELENA, usw.) sollten intensiv für die Umsetzung des emap genutzt werden. Eine Gruppe von MitarbeiterInnen wird für die Umsetzung des emap im Rahmen des AKL zur Verfügung gestellt werden. Alle Abteilungen des AKL sollen sich aktiv in die Umsetzung einbringen Downloads. Seite 173 von 214

174 2. MOBILITÄTSMASTERPLAN 2035 MOMAK 2035 Die Koalitionsparteien bekennen sich zum Ausbau und zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs. Dazu soll ein neues Konzept zur Entwicklung des öffentlichen Verkehrs erarbeitet werden, der Verkehrsverbund neu strukturiert und eine vereinfachte und benutzerfreundliche Tarifgestaltung eingeführt werden. Der öffentliche Verkehr soll durch Begleitmaßnahmen ergänzt werden. Kärnten soll Musterland für alternative Mobilität werden. Eine funktionierende Straßeninfrastruktur mit Radund Gehwegen ist im städtischen und ländlichen Bereich zu erhalten und zu sanieren. (Seite 25-26) S T A T U S: Projekt im Plan. Chronologie und Umsetzungsstand Auf Initiative von Landesrat Rolf Holub erfolgte am 8. April 2014 der Beschluss der Landesregierung, das bisher gültige Verkehrskonzept zu evaluieren und durch ein neues Gesamtverkehrskonzept zu ersetzen. In einem breit angelegten Partizipationsprozess wird mit den relevanten Stakeholdern und der Bevölkerung der Mobilitäts Masterplan für Kärnten für den Zeithorizont 2035 (MoMaK 2035) entwickelt. Mit dem MoMaK 2035 soll die Mobilität in Kärnten grundlegend verändert werden. Dabei liegen die Verbesserung der Zugänglichkeit zu Mobilitätsangeboten, die Umweltfreundlichkeit, Sicherheit und Weiterentwicklung von nachhaltigen und effizienten Mobilitätsangeboten sowie die Verbesserung der Erreichbarkeit der Kärntner Regionen im Fokus der Bemühungen. Das Ziel ist es, langfristig den Anteil des Öffentlichen Personenverkehrs am Gesamtverkehr auf 20 % zu erhöhen, den Anteil des Rad- bzw. Fußgängerverkehrs auf 40 % zu heben und gleichzeitig den Anteil des motorisierten Individualverkehrs von derzeit über 60 % auf 40 % zu senken. Mittelfristig geht es vor allem darum den Anteil des Öffentlichen Verkehrs und des Aktivverkehrs (Rad- und Fußgängerverkehr) zu verdoppeln. Bei der Erstellung des Mobilitäts Masterplan Kärnten 2035 arbeiten ExpertInnen aus allen Fachbereichen des Landes Kärnten zusammen. Verstärkt wird dieses Team durch nationale und internationale Fachexperten sowie durch die Kärntner Bevölkerung. Ein besonderes Anliegen ist es, dass speziell die Bevölkerung aktiv bei der Erstellung des Mobilitätsmasterplanes eingebunden wird. Deshalb wurden von September bis November 2015 im gesamten Landesgebiet Bürgerveranstaltungen abgehalten, bei welchen alle BürgerInnen die Möglichkeit erhielten, den neuen Mobilitätsmasterplan mit zu gestalten. Im gesamten Landesgebiet haben 38 BürgerInnendialoge im Rahmen der Erstellung des MoMaK 2035 stattgefunden. Bürgerbeteiligung ist ein wesentliches Element bei der Erstellung des MoMaK Der Masterplan wird nämlich dann ein Erfolg werden, wenn die Expertise der MitarbeiterInnen der Abteilungen des Landes und der externen Fachexperten mit den Anliegen und Anregungen der BürgerInnen verschnitten werden und daraus der Masterplan erstellt wird. Aus diesem Grund wurden die BürgerInnendialoge gestartet. Seite 174 von 214

175 Ziel der MoMaK 2035 BürgerInnendialoge war es die Anregungen, Ideen und Probleme der Bevölkerung aufzunehmen. Diese Inputs werden in weiterer Folge im Bearbeitungsprozess berücksichtigt. Durch die Bereisung des gesamten Landesgebietes im Rahmen der BürgerInnendialoge konnten die externen Fachexperten die unterschiedlichen Problemlagen vor Ort im Bundesland kennen lernen und auch ein Gefühl für die Stimmung der Bevölkerung im Land entwickeln. Bis zu 50 Personen haben pro Veranstaltung teilgenommen. Insgesamt wurden über 500 Vorschläge, Initiativen und Ideen bisher eingebracht. Die Palette der Inputs reicht von grundlegenden bewusstseinsbildenden planungsethischen Ansätzen bis zu konkreten Umsetzungsbeispielen. Die eingebrachten Themen umfassen sämtliche Bereiche der Mobilität (Organisation, Recht, Infrastruktur, Finanzierung, Bewusstseinsbildung, Gesundheit, Information, Technik) und können wie folgt zusammengefasst werden. Bewusstseinsbildung! (Neues ausprobieren, Kostenvergleich etc.) Kostenwahrheit sicherstellen/ Internalisierung von Kosten/ Flächendeckende LKW- Maut einführen (Aussage: Wir wissen, dass wir ja auch allfällige Kosten dafür überwälzt erhalten) Mehr Information zu bestehenden Mobilitätsangeboten! Eine Plattform für alle Angebote!(z.B. wurde der Bürgermeister einer Gemeinde gefragt, wie oft sein Ortskern mit einer Busverbindung erschlossen wird. Er vermeinte mit 5.6 Verbindungen. Tatsächlich sind es 12 Verbindungen) ÖV attraktivieren! (Vorteile gegenüber IV schaffen, cooler machen, Nutzung vereinfachen) Gesetzliche Hindernisse beseitigen! (z. B. Schul- & Kindergartenbus, Micro ÖV) Gemeinsam/ individuell Microverkehr in den Regionen entwickeln! (GoMobil, ) Ausbau digitaler Plattformen! (Mitfahren/Teilen/Buchen/Bezahlen/Liefern etc.) Infrastruktur für (Alltags-) Fuß- & Radverkehr verbessern/sicherer machen und ganzjährig nutzbar machen Förderung E-Mobility, Park & Ride, Carsharing! Potenzial Koralmbahn nutzen und Güterverkehr stärker auf Schiene bringen! Raumordnung und Verkehrsplanung abstimmen und als langfristigen Hebel nutzen Darüber hinaus können Wünsche und Anregungen zum MoMaK 2035 direkt über die Homepage ( an das Projektteam gesendet werden. Diese werden bei der Erstellung des MoMaK 2035 entsprechend berücksichtigt. Der Masterplan wird Mitte dieses Jahres fachlich abgeschlossen sein und danach dem Kollegium der Kärntner Landesregierung zum Beschluss vorgelegt. Projektzeitraum von Mai 2014 bis Juni Der Mobilitätsmasterplan Kärnten 2035 soll ein Leitfaden sein, wie sich alle Verkehrsarten in Kärnten bis zum Jahre 2035 entwickeln sollen, um die angestrebten langfristigen Ziele wie z.b. Erreichung eines Modal Splits von 20% öffentlicher Verkehr, 40% Radfahr- und Fußgängerverkehr und 40% motorisierter Individualverkehr erreichen zu können. Seite 175 von 214

176 Die Analyse des Verkehrsgeschehens in Kärnten ist abgeschlossen, die insgesamt 38 Bürgerbeteiligungsveranstaltungen in allen Gemeinden Kärntens ebenso. Die Ziele des MoMaK 2035 sind definiert worden. Die Strategien und Handlungsfelder sind fachlich bereits erarbeitet, werden allerdings noch in den jeweiligen Gremien (Steuerungsgruppe, Beirat etc.) behandelt. Danach werden die Maßnahmenvorschläge vorgestellt, die auch noch von den Fachgremien beschlossen werden müssen. Am 06. Juli 2016 findet die Abschlussveranstaltung statt. Nach Fertigstellung des Mobiltätsmasterplans soll dieser im Sommer 2016 dem Kollegium der Kärntner Landesregierung sowie auch dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In diesem Beschluss werden die fachlich als notwendig erachteten Maßnahmen angeführt sein. Das Gesamtbudget für MoMaK 2035 wurde in der Regierungssitzung am mit EUR genehmigt. Extern vergeben wurden die Prozessbegleitung mit EUR und die fachliche Begleitung mit EUR Die Umsetzung des MoMaK 2035 hat schon parallel zur Erarbeitung des Schlussdokuments begonnen; zu den zahlreich aus der Region gekommenen Pilotprojekten werden u.a. Detailpläne zur betrieblichen Mobilität, zum Ausbau einer Modellregion für den Öffentlichen Verkehr und zur Kooperation von Micro-Verkehren erarbeitet. Mehr Infos gibt es auf der Homepage Seite 176 von 214

177 3. UMWELTMONITORING UND UMWELTKONTROLLE Die Koalitionsparteien bekennen sich zu einer nachhaltigen Umweltpolitik, welche die Lebensgrundlagen auch für die künftigen Generationen schützt, die Naturhaushalte intakt hält und die Biodiversität wahrt. (Seite 21) Die Koalitionsparteien setzen sich für neue, zukunftsweisende und nachhaltige Wirtschaftsformen ein und werden konsequent auf Ökowirtschaft und Investitionen in den Klima-und Umweltschutz setzen, um damit grüne Arbeitsplätze zu schaffen. (Seite 23) Chronologie und Umsetzungsstand S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Transparenz, Bürgernähe, ein flächendeckendes Umweltmonitoring und verlässliche Umweltkontrollmaßnahmen stehen auf der Agenda von Landesrat Holub. Auch wurden entsprechend der Vorschläge zum HCB-Maßnahmenpaket bereits effektive Umsetzungsschritte gesetzt. Zusätzlich hat Landesrat Holub ein detailliertes Messprogramm für den geogenen Schadstoff Radon erstellt. Für ein flächendeckendes Monitoring wird die AGES eingebunden. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie erfolgte die Erstellung eines Programms für routinemäßige Umweltinspektionen. Dieses Programm umfasst einen Drei-Jahres- Zeitraum und wird regelmäßig aktualisiert. Das vorliegende Programm umfasst den Zeitraum Bei Anlagen der höchsten Prioritätsstufe beträgt der Überprüfungszeitraum höchstens ein Jahr, bei der niedrigsten Prioritätsstufe höchstens 3 Jahre. Neben den routinemäßigen Kontrollen erfolgen ständig anlassbezogene Umweltkontrollen. Verdachtsfälle entstehen vor allem durch das Auftreten von auffälligen Messwerten und durch Anzeigen der Bevölkerung. Allen diesen Meldungen wird konsequent nachgegangen. Auch wurde im Rahmen der verbesserten Nutzung von internen Ressourcen die weitgehende Zusammenführung bzw. Neustrukturierung der Amtssachverständigen-Bereiche Genehmigung und Kontrolle bereits in Angriff genommen und die notwendigen Schritte gesetzt. So wurde der ASV- Bereich Genehmigungen und Kontrolle (Umweltinspektion) in einer Unterabteilung zusammengeführt und das Sachgebiet Umweltchemie und Umweltinspektionen eingerichtet. Unabhängig vom selbstständigen Urteil der Sachverständigen ist eine Einbindung der Kontrollstellen bereits im Genehmigungsverfahren insofern vorteilhaft, da hier die besonders umweltrelevanten Bereiche diesen bereits frühzeitig zur Kenntnis gebracht werden. Eine Personalaufstockung für diesen sensiblen Bereich ist ebenfalls geplant. Ein weiterer Schwerpunkt in der Umsetzung effizienter Umweltkontrolle ist die Vernetzung der Monitoringprogramme: Die Abstimmung und Vernetzung in Bezug auf Monitoringprogramme funktioniert bei Anlassfällen sehr gut. Für die generelle abteilungsübergreifende Abstimmung finden regelmäßige Termine unter Einbindung der Abteilungen 1, 5, 7, 8 und 10 statt. Seite 177 von 214

178 Ein wesentlicher Aspekt der Umsetzung einer effizienten Umweltkontrolle liegt auch in der Standardisierung der Prüfaufträge: Die für Umweltinspektionen notwendigen Checklisten liegen für verschiedenste Fachbereiche vor und werden auch laufend (verbessernd) aktualisiert. Auch auf Initiative des Umweltlandesrates Holub wurde bei der LandesumweltreferentInnenkonferenz 2015 eine bundesländerweite Arbeitsgruppe zum Thema Umweltgefährdung durch Anlagen/gefährliche Stoffe und Überwachung von Anlagen eingerichtet. Vorschläge zur Verbesserung der Verwaltungspraxis in den Bundesländern wurden bereits erarbeitet. Aktualisierte Umweltdaten werden auf der Homepage der Abteilung 8 des Amtes der Kärntner Landesregierung veröffentlicht und weitgehend auch im KAGIS bzw. via open data zur Verfügung gestellt. Seite 178 von 214

179 4. KLIMASCHUTZ Die Koalitionsparteien bekennen sich zum Klimaschutz und werden aktiv und verstärkt die Energiewende fortsetzen. (Seite 22) S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Chronologie und Umsetzungsstand Die umfassenden Maßnahmen des Landes Kärnten zur Treibhausgasreduktion allem voran die Umsetzung des emap und MoMaK gegen die dramatisch steigende Erderwärmung stehen im Zentrum des 5. Zwischenberichts der Arbeitsgruppe Klimastrategie zur Umsetzung der Österreichischen Klimastrategie des Landes Kärnten. In diesem Zusammenhang wurde auch per Regierungssitzungsakt von Landesrat Holub eine Koordinationsstelle für die Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen im Frühjahr 2014 eingerichtet. Sektorübergreifend werden die jeweils verantwortlichen ReferentInnen miteinbezogen und sind die zuständigen Fachabteilungen zur aktiven Mitarbeit an der Anpassung an den Klimawandel in Kärnten in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft, Tourismus, Energie, Bauen und Wohnen, Schutz vor Naturgefahren, Katastrophenmanagement, Gesundheit, Ökosysteme und Biodiversität, Verkehrsinfrastruktur, Raumordnung und demografischer Wandel, Wirtschaft, Industrie und Handel, urbane Frei- und Grünräume, Gemeinden und Bildung beauftragt. Unter der Federführung der Abteilung 8 (Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz) wird regelmäßig über den Stand zur Anpassung an den Klimawandel in Kärnten berichtet. Zur laufenden Begleitung der einzelnen Handlungsschritte in den verschiedenen betroffenen Fachbereichen wurden Umweltreferent Landesrat Holub und in fachlicher Verantwortung die Abteilung 8 (Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz) mit der Koordination beauftragt. Die Vorbildwirkung des Landes Kärnten im Bereich des Klimaschutzes im Kontext der CO2-neutralen Mobilitäts- und Energiewende wird u.a. durch die Fuhrparkumstellung auf E-Mobilität bzw. Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Regierungsgebäuden zum Ausdruck gebracht. Da die Setzung von Klimaschutzmaßnahmen aber auch weitgehend in den Kompetenzbereich des Bundes fällt, wurden im Zuge der LandesklimareferentInnenkonferenz von Landesrat Holub Beschlussanträge zur Setzung von Maßnahmen zur kosteneffizienten Erreichung von Klimazielen, zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes im Einklang mit den 2030 Zielen eingebracht. Einstimmigkeit unter den Bundesländern wurde auch in Bezug auf die Einführung einer ökologischen Steuerreform erzielt. Da eine umfassende Klimaschutzpolitik auch den europäischen und internationalen Kontext zu berücksichtigen hat, wird die nächste ENCORE-Konferenz der regionalen europäischen UmweltministerInnen am 23. September 2016 in Kärnten unter dem Motto Regions taking action Alliances on Climate Change and Green Economy einen entsprechenden Schwerpunkt aufweisen. Im Vorfeld wird eine europäische Jugend-Umweltkonferenz vom September in Kärnten mit dem Schwerpunkt Klimaschutz abgehalten. Seite 179 von 214

180 Darüber hinausgehend wurden der emap und MoMaK 2035 bei den internationalen UN- Klimakonferenzen in Lima und Paris als best-practice-modelle ambitionierter regionaler Klimapolitik entsprechend positioniert. Seite 180 von 214

181 5. NATURSCHUTZ Die Koalitionsparteien bekennen sich zu einer nachhaltigen Umweltpolitik welche die Lebensgrundlage auch für künftige Generationen schützt, die Naturhaushalte intakt hält und die Biodiversität wahrt. Die von Österreich ratifizierte Alpenkonvention soll konsequent umgesetzt werden und das Naturschutzgesetz entsprechend angepasst werden.( )Die Koalitionsparteien streben eine Evaluierung und die Neuorganisation des Umweltanwaltschaft an, sodass sie den Standards der anderen österreichischen Bundesländer entspricht und selbständig handlungsfähig ist.( )Das EU- Naturschutzprogramm Natura 2000 soll durch die Umsetzung von Natura 2000 Managementplänen zügig umgesetzt werden.( ) Für die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen, für Leistungsabgeltungen und für sanften Tourismus in Nationalparks, dem Biosphärenpark und Natura Gebeiten werden unter bestmöglicher Ausnutzung zur Verfügung stehender EU-Programme entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt. (Seite 21-22) S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Chronologie und Umsetzungsstand Gemäß dem Kärntner Naturschutzgesetz übt der Naturschutzbeirat in Kärnten auch die Agenden des Umweltanwaltes aus. Die gesetzlichen Grundlagen sowie die Agenden des Umweltanwaltes wurden in einem breit aufgesetzten Prozess auch im zuständigen Ausschuss des Kärntner Landtages diskutiert. In weiterer Folge wurde dem Umweltanwalt bzw der Unterabteilung Naturschutz unverzüglich ein Jurist zur Seite gestellt, der die Geschäftsstelle des Naturschutzbeirates betreut. Mit der Novelle zum Naturschutzgesetz, die demnächst in Begutachtung gehen wird, wird unter anderem der Naturschutzbeirat durch Erweiterung von Kompetenzen und die Einführung eines Geschäftsstellenleiters gestärkt. Ebenso wird eine Entschädigungsmöglichkeit für gemeldete bzw verordnete Europaschutzgebiete vorgesehen. Hinsichtlich des EU Naturschutzprogramms Natura 2000 werden aufgrund des Mahnschreibens der Europäischen Kommission vom , demzufolge Kärnten bei der Meldung von Natura Gebieten für 18 Tier- und Pflanzenarten bzw. 10 Lebensraumtypen säumig ist, die entsprechenden Meldungen vorgenommen. Die Gebietsforderungen wurden von WissenschafterInnen überprüft und sind die in Auftrag gegebenen Studien auch auf der Webseite einzusehen. Gemäß den Erkenntnissen sind einige Gebietsnachmeldungen (5) nicht erforderlich. Von Dezember 2012 bis Dezember 2015 wurden 14 Gebiete der Kommission vorgeschlagen, 4 Natura 2000 Gebiete wurden flächenmäßig erweitert und befinden sich in Begutachtung. In bereits 3 bestehenden Natura 2000 Gebieten wurden Schutzgüter nachgemeldet. Die restlichen Gebiete befinden sich in Begutachtung bzw wurden die Meldungen bereits in der Regierungssitzung beschlossen. Mit den geplanten Meldungen neuer Gebiete und der Erweiterung ergäbe sich für Kärnten eine Erweiterung der Gebietskulisse (vor 2012) von 5,9% der Landesfläche auf 7,8%. Seite 181 von 214

182 Parallel zu den Meldungen wird an Managementplänen gemeinsam mit den Grundstückseigentümern gearbeitet, sowie an den entsprechenden Europaschutzgebietsverordnungen. Die Umsetzung der Alpenkonvention wird verstärkt forciert. Bewusstseinsbildung, Informationsveranstaltungen sowie insbesondere auch Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen wurden auch von der Kärntner Verwaltungsakademie in Kooperation mit CIPRA Österreich durchgeführt. Seite 182 von 214

183 REFORMPROJEKTE LR DI CHRISTIAN BENGER Tourismus 1. LANDESTOURISMUSSTRATEGIE Die Weiterentwicklung der Dachmarke Kärnten in allen Geschäftsbereichen ist eine wichtige Aufgabe der Koalitionsparteien. Dazu zählt die weitere Positionierung Kärntens als Tourismusdestination, aber künftig auch wieder stärker als Wirtschafts- und Industriestandort. Teil der Dachmarkenentwicklung ist eine Informations- und Imagekampagne für heimische Dienstleistungen und heimische Produkte. Die Ankurbelung des Heimmarktes birgt Potential für mehr Wertschöpfung und damit die Sicherung von Arbeitsplätzen in Kärnten. (Seite 34-35) S T A T U S: Strategie erarbeitet, Umsetzung im Plan. Chronologie und Umsetzungsstand Erarbeitung der Tourismusstrategie des Landes Kärnten 2015 finalisiert, ab 2016 in der Umsetzungsphase. Zeithorizont der operativen Umsetzung: langfristig (bis 2025) Seit dem Weißbuch Tourismus aus dem Jahr 2005 gab es keine offiziellen strategischen Vorgaben des Landes zur Entwicklung des heimischen Tourismus. Wer aber als Tourismusland Erfolg haben will, muss sich klar positionieren. Unter dieser Prämisse wurde seitens des Landestourismusreferenten der Prozess zur Erarbeitung und Umsetzung der Landestourismusstrategie gestartet, mit dem Ziel eine einzigartige touristische Positionierung des Landes festzulegen und dabei auch bereits bestehende Konzepte zu berücksichtigen. Von Jänner bis Juni 2015 fand in einer breit aufgesetzten Teilnehmergruppe ein intensiver Arbeitsprozess statt. Bei der Zusammensetzung des Projektteams wurde auf eine möglichst große Heterogenität geachtet. Es waren daher sowohl die Vertreter der Kärntner Tourismuswirtschaft, der Landesabteilungen, der Landesgesellschaften und der Kärnten Werbung als auch Fachleute aus den Bereichen Kultur, Landwirtschaft, Gemeinden, Raumordnung, Bildung und Infrastruktur beteiligt. Begleitet wurde das interdisziplinäre Projektteam dabei vom international im Bereich der Strategieberatung tätigen Unternehmen Brand Trust GmbH, namentlich durch den Experten Dr. Christoph Engl. Seite 183 von 214

184 Die wesentlichen Schlussfolgerungen aus diesem Prozess, die in die Tourismusstrategie Eingang gefunden haben, sind: Kärnten bietet ein breites Spektrum an guten Angeboten, die professionell vermarktet werden. Was Kärnten aber als touristischer Destination fehlt, ist die Klarheit darüber, wofür es steht und in weiterer Folge die eindeutige Fokussierung darauf. Kern des Tourismusstrategieprozesses war es deshalb, eine marktfähige Positionierung festzulegen, die Kärnten glaubwürdig besetzen kann. Dieser USP lautet: Kärnten hat die höchste Konzentration an südlicher Lebensqualität in Österreich. Um eine Differenzierungskraft zu entwickeln, muss diese Positionierung in Zukunft in Projekten, Produkten und Strukturen zum Ausdruck kommen, für welche die Tourismusstrategie verschiedene Zeit- und Planungshorizonte vorsieht. Kärntens Strukturen sind so überschaubar und ineinandergreifend, Wirtschafts-, Lebens- und Tourismuszonen liegen so nahe beieinander, dass es nicht möglich ist, sie in der Kommunikation nach außen und in der Wahrnehmung Kärntens zu trennen. Daher hat es sich im Laufe des Prozesses als nicht zielführend erwiesen, eine sektorale Tourismusstrategie festzulegen. Die Tourismusstrategie muss Teil einer Gesamt-Kärnten-Strategie sein. Kärnten hat zu viele Entscheidungsstrukturen im Tourismus. Für eine stringente Umsetzung der Tourismusstrategie braucht es eindeutige Zuständigkeiten, klare Entscheidungskompetenzen und Verantwortungen. Seite 184 von 214

185 Im Herbst 2015 wurde die erste Phase der operativen Umsetzung der Tourismusstrategie gestartet: Gemeinsam mit den Tourismusverbänden, den regionalen Tourismusorganisationen, der Kärnten Werbung, dem KWF und den Landesabteilungen wurden verschiedene Umsetzungsinitiativen erarbeitet. Unter anderem durch Maßnahmen des KWF soll die Investitionstätigkeit der Unternehmen gesteigert werden. Auf Grund des im Einklang mit der Strategie evaluierten Förderprogramms von KWF und ÖHT, das seit Jänner 2016 in Kraft ist, konnte bereits in den ersten vier Monaten ein Investitionsvolumen im Privatbereich von über EUR 60 Mio. angeregt werden. Im Bereich der Infrastruktur wurden beispielsweise im Rahmen von speziellen Förderprogrammen, wie im Besonderen der Offensive für kommunale See-, Berg-, und Radinfrastruktur sowie der Qualitätsoffensive für betriebliche Tourismus-Infrastruktur Finanzmittel zur Umsetzung von Projekten, die im Einklang mit der Strategie stehen, aufgestellt. Für eine landesweite Wirksamkeit der Tourismusstrategie sehen Experten eine Umsetzungsphase von 10 Jahren als realistisch an. Weitere Umsetzungsmaßnahmen: Informationsoffensive (Veranstaltungen & Betriebsinformationen in allen 13 Tourismusregionen im 1. HJ 2016) Förderoffensive mit KWF und ÖHT seit 2016 (adaptierte Richtlinien und Programme), KWF Richtlinie für Qualitätsoffensive touristische Infrastruktur Investitionsoffensive im kommunalen Bereich für See-, Berg- und Radinfrastruktur (1,7 Mio. EUR, Gemeindereferat) ab Weitere Bereiche: o Optimierung der Rahmenbedingungen, Strukturbereinigung o Transparenz und Vereinfachung der Kompetenz- und Verantwortungsbereiche. Seite 185 von 214

186 2. NOVELLIERUNG DES KÄRNTNER TOURISMUSGESETZES Das neue Kärntner Tourismusgesetz zielt darauf ab, die tourismusabgabenpflichtigen Unternehmer auch über die Verwendung der von ihnen aufgebrachten Mittel entscheiden zu lassen. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Entwicklung im Zusammenhang mit der Gründung der gesetzlich vorgesehenen Tourismusverbände zufriedenstellend. Die Koalitionsparteien planen eine Evaluierung mit Ende 2013 und erforderlichenfalls eine Adaptierung des Gesetzes, wobei die Grundkonzeption nicht in Frage gestellt wird. (Seite 32) Chronologie und Umsetzungsstand S T A T U S: Projekt umgesetzt. Das fast 50 Jahre alte Fremdenverkehrsgesetz genügte den Anforderungen des modernen Tourismus nicht mehr. Deshalb hat der Kärntner Landtag das neue Kärntner Tourismusgesetz (K-TG) beschlossen. Es ist mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten und soll allen Beteiligten - von den Gemeinden und Tourismusverbänden bis hin zur Kärnten Werbung - durch eine klare Aufgabenteilung und einen zielgerichteten Mittelfluss die Konzentration auf Kernthemen des Tourismus ermöglichen. Das neue Tourismusgesetz zielt darauf ab, die tourismusabgabepflichtigen Unternehmer auch über die Verwendung der von ihnen aufgebrachten Mittel mitentscheiden zu lassen. Mit diesem Ansatz hat das Land Kärnten wohl das modernste Tourismusgesetz Österreichs. Mit dem neuen K-TG wurde durch eine klare Kompetenz- und Aufgabenverteilung und durch eine Bündelung der finanziellen und personellen Ressourcen der Marktauftritt des Landes Kärnten, seiner Regionen und Gemeinden effektiver gestaltet. Zur Erreichung dieses Zieles werden die Tourismusorganisationen verpflichtet verstärkt zusammenzuarbeiten. Zur Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben sind auf örtlicher Ebene die Gemeinde oder der Tourismusverband (TVB), auf regionaler Ebene die regionalen Tourismusorganisationen und auf Landesebene die Kärntner Landesregierung bzw. die Kärnten Werbung zuständig. Da ein neues Gesetz immer wieder auf seine Praxistauglichkeit und Umsetzungsfreundlichkeit überprüft werden muss, sieht das eine Evaluierung des Gesetzes vor, wobei die Grundkonzeption des Gesetzes auf Grund der positiven Entwicklungen nicht in Frage gestellt werden soll. Nach Einbindung aller relevanten Institutionen wurde daher eine Novelle des Kärntner Tourismusgesetzes beschlossen, die am 1. Februar 2015 mit folgenden Kernpunkten in Kraft getreten ist: Adaptierungen hinsichtlich der Abläufe und Regelungen von Urabstimmungen, im Besonderen betreffend das Mindestquorum an Unternehmern der Abgabengruppe A, die an der Abstimmung zur Gründung eines Tourismusverbandes teilnehmen müssen (20 Prozent); Klarstellung und Rechtssicherheit hinsichtlich der Verantwortung bei der Nutzung von kommunaler Infrastruktur zwischen TVB und Gemeinde (Einvernehmen); Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten für örtliche Belange Seite 186 von 214

187 Höhere Flexibilität bei der Einrichtung von Tourismusregionen (Kooperationen über die Landesgrenzen hinaus, wenn aufgrund der geographischen und verkehrsmäßigen Verhältnisse sowie der touristischen Infrastruktur dadurch eine bessere Aufgabenwahrnehmung möglich ist) Klarstellung und Verstärkung geeigneter Aufsichts- und Kontrollrechte gegenüber der regionalen Tourismusorganisationen; Einführung von Berichtspflichten (alle 3 Jahre) über die Entwicklung der Tourismusorganisationen durch die Kärntner Landesregierung an den Kärntner Landtag Sprachliche Klarstellungen und Verwaltungsvereinfachungen. Seite 187 von 214

188 3. STÄRKUNG DES RADTOURISMUS Der Bau von Rad- und Gehwegen vor allem in Ortsgebieten und Ballungsräumen ist vorrangig zu behandeln, um mit diesem Beitrag zur Verkehrssicherheit die Attraktivität des Radfahrens als lokales Verkehrsmittel zu steigern. Das Radwegekonzept ist zu evaluieren. (Seite 26). Zur Lösung der Haftungsproblematik bei der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und Einrichtungen durch die Touristik werden Lösungsmodelle entwickelt. (Seite 38) Chronologie und Umsetzungsstand S T A T U S: Umsetzung im Plan. Radfahren ist mittlerweile von enormer strategischer Bedeutung. Die Grundvoraussetzung ist ein qualitatives Angebot, das den heutigen Standards und Anforderungen entspricht. Die letzte Gästebefragung (t-mona Studie) hat ergeben, dass das Radfahren mit 43% nach dem Wandern (64%) und dem Schwimmen/Baden (54%) schon an dritter Stelle der Outdoor-Aktivitäten steht. Die Nachfrage nach Radangeboten ist in Kärnten wesentlich höher als in anderen Bundesländern. Gleichzeitig sind unsere Gäste aber unzufriedener mit der Rad-Infrastruktur im Bundesvergleich. Dies ist ein starkes Zeichen dafür, dass wir in Zukunft noch viel mehr in Infrastruktur, sowohl hinsichtlich Radwegebaus als auch bei den Mountainbike (MTB) -Angeboten investieren müssen. Beim Thema Mountainbike konnte seit Einführung des Projektes Mountainbike Fairplay das Angebot erheblich erweitert und professionalisiert werden. Die Kernthemen dieses gemeinsamen Vorgehens aller Beteiligten sind: legale Kanalisierung der MTB-Nutzung, Mustervertrag, Entschädigung- bzw. Nutzungszahlungen, landesweite Haftpflichtversicherung, einheitliche Beschilderung, uvm. Somit stehen den Gästen und Einheimischen inzwischen km legale MTB Wege zur Verfügung. Auch spezielle Zusatzangebote und Leuchtturmprojekte zum Thema Mountainbike konnten mit dem weltweit einzigartigen grenzüberschreitenden Flow Country Trail auf der Petzen, dem Stollenbiken und dem in Umsetzung befindlichen Flow Trail Projekt in Bad Kleinkirchheim geschaffen werden. Das größte E-Bikenetz Österreichs wurde mit Hilfe des Radkoordinators in Mittelkärnten 2014 errichtet. Es umfasst 10 beschilderte Themenrouten und ist rund 450 km lang. Neben dem MTB- und dem Rennrad-Bereich ist vor allem auch der Genussradsektor wichtig. Die Landestourismusstrategie hat klar festgestellt, dass Kärnten mehr Leadprodukte zur Differenzierung benötigt. Mit der Prämierung des Drauradweges zu einem der vier europaweiten Radwege mit einer 5-Sterne Klassifizierung, wurde ein klares Zeichen gesetzt. Zusätzliche Qualitätsinitiativen mit den mehr als 50 zertifizierten Drauradweg- Wirten, Rad-Unterkünften, Servicestationen und Serviceangeboten machen das Projekt einzigartig. Radinfrastruktur ist eine Voraussetzung dafür, dass Gäste sich auch in Zukunft für einen Radurlaub in Kärnten entscheiden werden. Seitens des Tourismus- und Gemeindereferates wurden 2016, neben der Fortführung der oben erwähnten Projekte, Marketingaktionen, Radevents und dem Radkoordinator neue Initiativen gesetzt, um diese notwendige Infrastrukturverbesserung im kommunalen Bereich rascher zu erreichen. Die Radwege wurden in die öffentlichen Förderprogramme für die Gemeinden ( KBO ) mitaufgenommen und auch im kommunalen Förderprogramm zur Umsetzung der Tourismusstrategie Berg-Rad-See ist die Inszenierung und Qualitätssteigerung des regionalen und überregionalen Radangebotes ein wesentliches Thema. Seite 188 von 214

189 4. UMSETZUNGSPROGRAMM IM TOURISMUS Seite 189 von 214

190 Land- und Forstwirtschaft 5. PROGRAMM LÄNDLICHE ENTWICKLUNG Kärnten braucht eine flächendeckende, ökologische und ökonomisch gesunde und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum, die imstande ist, die Bevölkerung bestmöglich mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen, nachwachsende Rohstoffe und Energieträger in ausreichendem Maße bereitzustellen und die natürliche Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft sichert und verbessert. Die Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft sowie die Unterstützung des Schutzes vor Naturgefahren sind zu gewährleisten (Seite 37). ( ) sorgsamer Umgang mit der Natur, der Umwelt und den natürlichen Ressourcen ( ) (Seite 3) Die Koalitionsparteien bekennen sich klar zu den EU- Kofinanzierungsprogrammen und werden die notwendigen finanziellen Mittel budgetieren (Seite 8) S T A T U S: Strategieplanung abgeschlossen, Umsetzung im Plan. Chronologie und Umsetzungsstand Ziel der österreichischen Agrarpolitik ist die Erhaltung einer wirtschaftlich gesunden, leistungsfähigen, bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele haben dabei auf soziale Orientierung, die ökologische Verträglichkeit und die regionale Ausgewogenheit Bedacht zu nehmen. Ein zentrales Werkzeug zur Erreichung dieser Ziele ist das Österreichische Programm für ländliche Entwicklung Das Förderprogramm unterstützt eine moderne, effizient und nachhaltig produzierende Land- und Forstwirtschaft, aber auch die regionale Wirtschaft und die Gemeinden und setzt soziale Akzente. Seite 190 von 214

191 Das ländliche Entwicklungsprogramm ist damit ein Wachstumsmotor für den ländlichen Raum. Bis 2020 stehen aus diesem Programm österreichweit jährlich EUR 1,1 Milliarden zur Verfügung, mehr als die Hälfte davon wird von der EU finanziert. Für Kärnten stehen aus dem neuen Ländlichen Entwicklungsprogramm jährlich rund EUR 102 Millionen zur Verfügung, über den gesamten Programmzeitraum betrachtet werden insgesamt rund EUR 714 Mio. (davon Landesmittel: EUR 149,07 Mio.) aus diesem Förderprogramm nach Kärnten fließen. Damit wurde mit diesem Programm ein Finanzierungsinstrument geschaffen, das unter Berücksichtigung der Prioritäten der Gemeinschaft dazu beitragen wird, ausgerichtet auf die spezifischen Erfordernisse der Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raumes in Österreich im Allgemeinen und in Kärnten im Besonderen wirkungsvolle Maßnahmen zu setzen. Folgende tabellarische Übersicht über die Gesamtmittel im Programm Ländliche Entwicklung (Beträge in Mio. EUR) soll zur Veranschaulichung der Relevanz dienen: Maßnahme Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Beratungs,- Betriebsführungs- und Vertretungsdienste Gesamtdotierung Österreich Gesamtdotierung Kärnten davon EU- Mittel davon Bundesmittel davon Landesmittel 112,00 10,61 5,32 3,17 2,11 21,83 1,66 0,84 0,47 0,34 Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel 133,00 9,08 4,54 2,73 1,82 Investitionen in materielle Vermögenswerte 856,45 63,17 31,58 18,96 12,63 Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen Basisdienstleistungen, soziale Angelegenheiten und Gesundheit, Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern 169,62 14,82 7,44 4,89 2,49 717,35 69,51 34,88 11,62 23,01 127,05 18,30 9,18 5,47 3,65 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme 2.236,50 159,24 80,55 47,22 31,48 Ökologischer / Biologischer Landbau 784,00 42,34 21,64 12,42 8,28 Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie 3,50 0,46 0,24 0,13 0,08 Zahlungen für benachteiligte Gebiete 1.764,00 238,67 118,29 72,22 48,15 Tierschutz 210,00 31,14 15,41 9,44 6,29 Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder 7,00 1,01 0,51 0,30 0,20 Zusammenarbeit 80,50 7,72 3,87 2,42 1,43 LEADER 246,20 24,50 19,60 1,47 3,43 Technische Hilfe 231,00 21,60 10,68 6,55 4,37 Gesamtdotierung Periode (Summenabweichungen aufgrund excelbedingter Rundungsdifferenzen) 7.700,00 713,82 365,03 199,72 149,07 Seite 191 von 214

192 Grundzüge des Programmes: Das Österreichische Programm folgt in seinen Schwerpunkten den gemeinschaftlichen Vorgaben. Diese sehen sechs Prioritäten, jeweils untergliedert in die folgenden Schwerpunkte vor: Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten mit Schwerpunkt auf den folgenden Bereichen: Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten; Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, u.a. im Interesse eines besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung; Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft; Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung mit Schwerpunkt auf den folgenden Bereichen: Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung; Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels. Priorität 3: Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft mit Schwerpunkt auf den folgenden Bereichen: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die Wertsteigerung von Agrarerzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände; Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben. Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme mit Schwerpunkt auf den folgenden Bereichen: Wiederherstellung und Erhaltung sowie Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten, Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, sowie Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert, und des Zustands der europäischen Landschaften; Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln; Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung. Seite 192 von 214

193 Prioriät 5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft mit Schwerpunkt auf den folgenden Bereichen: Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft; Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung; Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen, Rückständen und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft; Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen; Förderung der CO2-Speicherung und CO2-Bindung in der Land- und Forstwirtschaft Priorität 6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten mit Schwerpunkt auf den folgenden Bereichen: Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen; Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten; Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten. Seite 193 von 214

194 6. STRUKTURENTWICKLUNGSKONZEPT LFS - LANDWIRTSCHAFTLICHE BERUFS- UND FACHSCHULEN Die landwirtschaftlichen Fachschulen samt deren Einrichtungen als Bildungsstätten für die agrarische Grundausbildung, mit dem Ausbildungsziel der Erreichung der Facharbeiterqualifikation, werden weiter modernisiert. Darüber hinaus ist das Ausbildungsangebot praxisorientiert auszubauen und im Sinne des kompetenzorientierten Unterrichtsmodells an die neuen wirtschaftlichen, ökologischen und technischen Herausforderungen anzupassen. Durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und Vernetzung sowie von Schulkooperationen nach dem Vorbild des Erfolgsmodells Agrar-HAK sollen sich die landwirtschaftlichen Schulen als Kompetenzzentren für den ländlichen Raum entwickeln. Dazu sind diese Einrichtungen an zeitgemäße Standards anzupassen. (Seite 38-39) S T A T U S: strategische Planung abgeschlossen, Umsetzung im Plan. Chronologie und Umsetzungsstand Das landwirtschaftliche Schulwesen in Kärnten garantiert bestmögliche Ausbildungsqualität für den ländlichen Raum und nimmt als Erfolgsmodell österreichweit seit Jahren eine reformorientierte Vorreiterrolle ein. Das LFS Struktur-Entwicklungs-Konzept sichert diesen für den ländlichen Raum essenziellen Bildungszweig ab und garantiert auch zukünftig innovative landwirtschaftliche Bildung im ländlichen Raum auf fachlich und pädagogisch höchstem Niveau. In Kärnten werden derzeit 9 Landwirtschaftliche Fachschulen geführt, die aktuell von 1329 Schülerinnen und Schülern besucht werden. Trotz des stärker werdenden Angebots der schulischen Bildung, insbesondere durch mittleren und höheren Schulen, ist die Ausbildung an den landwirtschaftlichen Fachschulen der einzige Bildungszweig, der steigende Schülerzahlen in Kärnten zu verzeichnen hat. Um dem hohen Ausbildungsstandard auch weiterhin zu garantieren, ist an den Schulstandorten ein erhöhter Investitionsbedarf gegeben, um die Internate, Schul- und Praxisräume zu erneuern und an geänderte Standards anzupassen (Generalsanierung). Ziele des Konzepts: Sicherung einer innovativen landwirtschaftliche Bildung im ländlichen Raum, Bestmögliches Umfeld und aktuelle Ausstattung für Schülerinnen und Schüler (Raumausstattung, Unterrichtsmaterialien etc.); Sanierung der veralteten Internate; Schaffung von neuen Werkstätten, Lehrküchen, Turneinrichtungen und Unterrichtsräumen auf modernsten Standards; Verbesserung des schülerorientierten, offenen Lernumfelds; Landesschulgüter am gesetzlichen Standard; Abbildung verschiedenster Produktionsbereiche (zb Melktechnik, Stallsysteme, Erneuerbare Energie, Lehrküchen, Gewächshäuser, Gärten uvm.); Einführung von agrarischen Nischenprodukten agrarischen Dienstleistungen. Seite 194 von 214

195 Es wurden in den letzten zehn Jahren 18 % der Schulstandorte zusammenlegt. Nach Umsetzung des Standortkonzepts wird eine 36%ige Verringerung der Schulstandorte umgesetzt, bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung durch Ausbau und Sanierung der weiterbestehenden Standorte. Um dieses Ziel zu erreichen, wird an den sieben verbleibenden Standorten eine umfassende Instandhaltung notwendig sein. Standortbezogene Entwicklung und Maßnahmen bis 2023 sind nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten insbesondere: Landwirtschaftliche Fachschule Kompetenzzentrum für Agrar- und Haushaltsmanagement Zusammenführung der LFS Drauhofen mit der LFS Litzlhof zu einem Kompetenzzentrum Sanierung der Landwirtschaftlichen Fachschule und des Landesschulgutes Stiegerhof Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Ehrental Kompetenzzentrum für Gartenbau und Haushaltsmanagement Standorte im Schuljahr 2004/2005 Geplante Standorte im Schuljahr 2023 nach vollständiger Umsetzung des LFS Konzepts LFS Althofen LFS Buchhof LFS Drauhofen LFS Eberndorf LFS Ehrental GBFS Ehrental LFS Goldbrunnhof LFS Hunnenbrunn LFS Litzlhof LFS St. Andrä LFS Stiegerhof LFS Althofen LFS Buchhof LFS Ehrental LFS Goldbrunnhof LFS Litzlhof LFS St. Andrä LFS Stiegerhof Weiters ist standortbezogene Entwicklungsarbeit im pädagogischen Bereich eine gezielte Maßnahme. Über Auftrag der Expertenkonferenz der Schulreferenten und der Schulaufsicht des landwirtschaftlichen berufsbildenden mittleren Schulwesens wurde ein Kompetenzmodell entwickelt. Die Entwicklungsarbeit dieses Kompetenzmodells ist in enger Kooperation mit allen Bundesländern und der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik entstanden. Diese Entwicklungsarbeit ist ein Signal der Einigkeit der Bundesländer zu neuen Unterrichtskonzepten, auch die enge Verbindung zwischen den LehrerInnen an der pädagogischen Ausbildungsstätte aller LandwirtschaftslehrerInnen in Wien, Ober St. Veit (HAUP) und der Schulaufsicht in den einzelnen Ländern. Damit konnte das Kompetenzmodell mit der Darstellung des pädagogischen Konzepts zum kompetenzorientierten Unterricht (KOLP) zusammengeführt werden. Seite 195 von 214

196 7. REGIONALITÄTSOFFENSIVE Eine Weiterentwicklung des eingeführten Systems der kontrollierten Herkunfts-kennzeichnung für Kärntner Lebensmittel unter einer Dachmarke wird fortgesetzt, wobei die Verwendung regionaler Qualitätsprodukte in der heimischen Gastronomie sowie in Großküchen und öffentlichen Einrichtungen gefördert werden soll. ( ) Insbesondere ist auf eine Weiterentwicklung der Biolandwirtschaft in Kärnten Bedacht zu nehmen, der Einsatz der grünen Gentechnik wird grundsätzlich abgelehnt. (Seite 38) Chronologie und Umsetzungsstand S T A T U S: Umsetzung im Plan. Nach mehreren übergreifenden Einzelprojekten wie z.b. der Schulobstaktion ab 2014 wurde parallel zur Novellierung des Bundes-Vergabegesetzes zur Implementierung des Bestbieterprinzips statt Billigstbieterprinzips für spezielle landwirtschaftliche Produktgruppen (v.a. Milch, Fleisch, Eier, Obst, Gemüse) auf Landesebene im Herbst 2015 eine Arbeitsgruppe Regionalität eingesetzt, unter referatsübergreifender Einbeziehung aller betroffenen Abteilungen und ausgelagerten Rechtsträger. Der Kärntner Landtag fasste am den Beschluss Regional ist genial zur Verwendung regionaler Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen, es wurde das Positionspapier Regionalität erarbeitet und Anfang 2016 verabschiedet und wird seither an der Ausarbeitung eines Kataloges der Qualitätskriterien für Lebensmittelausschreibungen gearbeitet, der ab Mitte 2016 zum Einsatz kommen soll, beispielsweise mit Einbeziehung geschützter Herkunftsbezeichnungen, Qualitäts- Gütesiegel, gentechnikfreier Produktion oder Tierhaltungsform. Die Zielrichtungen des Positionspapier Regionalität lauten wie folgt: Es besteht Einvernehmen zwischen dem Land und den öffentlichen Rechtsträgern, dass so viel Lebensmittel wie möglich in erster Linie aus Kärnten, in zweiter Linie aus Österreich verwendet werden sollen. Damit soll eine verbesserte Nutzung der Stärken regionaler Anbieter und ökologische Aspekte erreicht werden. Das Land und die öffentlichen Rechtsträger bekennen sich gemeinsam mit den Sozialpartnern Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer zur Zusammenarbeit und der Erarbeitung von Ausschreibungskriterien für Lebensmittel sowie von Leitlinien in den jeweiligen Bereichen im Rahmen der Zielsetzungen des Landes. Der Bezug von vorgefertigten Produkten soll hinsichtlich des angestrebten Bezugs von Produkten aus Kärnten bzw. Österreich evaluiert werden Betreffend des Bezuges von Bioprodukten wird die Zielsetzung des dahingehenden Landtagsantrags sowie das Setzen individueller, steigender, prozentueller Ziele in den einzelnen Bereichen angestrebt. Spezielle Schwerpunktprojekte sollen die Bewusstseinsbildung bei Mitarbeitern, Schülern, Patienten und Klienten verstärken. Der Mut zur Saisonalität und die Umstellung von Tiefkühl- und Trockensortiments auf heimische Frischware soll durch speziellen Fokus auf die Zielbegrifflichkeiten des biologischen Anbaus, der Urproduktion, der Ökologie und Qualität erfolgen. Seite 196 von 214

197 8. UMSETZUNGSPROGRAMM IN DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT Seite 197 von 214

198 Wirtschaft 9. WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG Kärnten setzt mit der IWB-Strategie Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in Kärnten die EU-Vorgaben für die Förderkulisse um und konzentriert sich auf die Ziele der Stärkung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation, der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und der CO2-armen Wirtschaft. Innerhalb dieser Ziele und Programmsäulen entwickelt das Land in Abstimmung mit den Förderprogrammen und unter der Leitung des KWF die entsprechenden Förderrichtlinien. Die Unterstützung von Produkt- und Dienstleistungsentwicklung sowie die Unterstützung der Betriebe bei Wachstums- und Innovationsprozessen. (Seite 33) Chronologie und Umsetzungsstand S T A T U S: Projekt umgesetzt. Im Zuge der neuen EU Förderperiode wurden die Richtlinien und Programme des KWF im Rahmen eines noch nie dagewesenen umfassenden Stakeholder-Prozesses einer breiten Diskussion unterworfen. Von April bis August 2015 wurden in mehreren Workshops unter Einbeziehung von Stakeholdern wie Interessensvertretungen, Hochschulen, Forschung und insbesondere von mehr als 50 Unternehmen aller Branchen die Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsförderung in Kärnten erarbeitet. Diese sind in die Überarbeitung der neuen Förderrichtlinien und -programme eingeflossen, die mit Oktober 2015 in Kraft getreten sind. KWF-Programm»Beteiligungsfinanzierung«KWF-Programm»Finanzierung von technologieorientierten Unternehmen«KWF-Programm»Forschung, Entwicklung und Innovation«KWF-Programm»Internationalisierungsförderung für KMU«KWF-Programm»Investitionsförderung mit Außenfinanzierung«KWF-Programm»Investitionsförderungen«KWF-Programm»Investitions- und Qualifizierungsscheck«KWF-Programm»Regionale Impulsförderung«KWF-Programm»Strategie- und Organisationsentwicklung von wachstumsorientierten Unternehmen«KWF-Programm»Interreg Va grenzüberschreitende wirtschaftliche Kooperation«KWF Programm» KWF Richtlinie für Qualitätsoffensive touristische Infrastruktur«Seite 198 von 214

199 10. STARTUPS & KREATIVWIRTSCHAFT Besondere Priorität wird neben der Schaffung einer modernen Forschungs- und Innovationsinfrastruktur auf die verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Kärntner UnternehmerInnen gelegt. Dazu gehören die Unterstützung und Forcierung des Unternehmergeistes, neue Geschäftsmodelle und verstärkte Internationalisierung. (Seite 33) Dem, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in Kärnten noch wenig beachteten Sektor der Kreativwirtschaft soll in einer engen Zusammenarbeit zwischen Kultur, Wirtschaft und den Regionen besonderes Augenmerk gewidmet werden. (Seite 42) Chronologie und Umsetzungsstand S T A T U S: Projekt umgesetzt. Im Jahr 2015 wurde der wirtschaftspolitische Schwerpunkt auf Kreativwirtschaft und Startups gelegt, um diesen dynamischen Wirtschaftsbereich als Motor und Katalysator der wirtschaftlichen Entwicklung und des nötigen Strukturwandels zu forcieren. Im Rahmen des Schwerpunkts wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt, welches folgende übergeordnete Ziele verfolgt: Sichtbarkeit und öffentliche Wahrnehmung für die Leistungsfähigkeit der heimischen Kreativwirtschaft und Startups zu erhöhen Stärkere Vernetzung innerhalb der Community und zur etablierten Wirtschaft ermöglichen Konkrete Unterstützung für Initiativen sowie Kreative und Startups Schaffung von gemeinsam nutzbarer Infrastruktur erleichtern Folgende Maßnahmen konnten u.a. bereits erfolgreich umgesetzt werden: KreativPrämie für Gründer und Jungunternehmer, die professionelle Kreativleistungen in Anspruch nehmen, gemeinsam mit Wirtschaftskammer und ZT-Kammer Informations- und Vernetzungskampagne OTELO Kärnten Alpe Adria Coworking als grenzüberschreitendes Coworking Projekt Erstes trilaterales Startup Live in Klagenfurt für Entrepreneure aus dem gesamten Alpen Adria Raum Erstmalige Durchführung des Coachingprogramms C hoch 3 für Gründer und Jungunternehmer in der Kreativwirtschaft Seite 199 von 214

200 11. SCHWERPUNKT REGIONALE WIRTSCHAFT Kärnten setzt mit einer Investitions-, Innovations- und Wachstumsoffensive regionale Konjunkturmaßnahmen, um neue Arbeitsplätze insbesondere Green Jobs zu schaffen und bestehende zu sichern. Im Umfeld einer gedämpften wirtschaftlichen Dynamik sind Förderungen, zinsgünstige Kredite, Haftungsübernahmen von öffentlichen Stellen wichtig, um Unternehmen zu weiteren Investitionen zu motivieren. Wachstum ist die Voraussetzung für jeden Schuldenabbau. Durch eine Investitionsoffensive werden Unternehmen unterstützt, auch in schwierigen konjunkturellen Lagen ihre notwendigen Vorhaben zu realisieren. (Seite 31) Daher sollte auch die Kleingewerbeförderung wieder entsprechende Berücksichtigung finden. (Seite 32) Die Lebensmittelversorgung, insbesondere mit regionalen, ökologischen, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, soll auch in Zukunft ein zentrales Anliegen sein. Unsere Konsumenten verlangen nach hochqualitativen regionalen Lebensmitteln und daher ist allen Maßnahmen, die eine regionale Lebensmittelversorgung sicherstellen, der Vorrang einzuräumen. Regionale Vermarktungsinitiativen sind verstärkt zu fördern. (Seite 37-38) Chronologie und Umsetzungsstand S T A T U S: Projekt umgesetzt. Zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe sollen Investitionsanreize geschaffen werden, die das Engagement und den Einsatz insbesondere der Klein- und Kleinstbetriebe in diesem Land honorieren. Die kleinstrukturierte Kärntner Wirtschaft ist speziell in den ländlichen Regionen vom nachhaltigen Bestand der meist familiengeführten Unternehmen abhängig. Dazu wurde 2014 die Investitionsprämie ins Leben gerufen, um gerade bei überschaubaren Investitionsprojekten bis EUR einen attraktiven Anreiz für nötige Investitionen zu schaffen. Durch die Unterstützung von regionalen Gewerbe- und Handwerksmessen sowie regionalen Wirtschaftsvereinen und -gemeinschaften wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe geleistet. Einerseits wird damit Bewusstsein in der Bevölkerung geschaffen, dass der Kauf von Produkten und die Inanspruchnahme von Leistungen vor Ort die Wertschöpfung im Land hält. Anderseits erleichtert dies Kooperationen zwischen Unternehmen in der Region, die eine nachhaltige Absicherung der Standorte verstärken. Daneben sind gerade die ländlichen Regionen von einer intakten Nahversorgerinfrastruktur abhängig. Ohne Nahversorger sind die Ortskerne vom Aussterben betroffen und tritt eine verstärkte Landflucht ein. Daher soll der Erhalt dieser für die regionale Entwicklung wichtigen wirtschaftlichen wie sozialen Infrastruktur gewährleistet werden. Die Nahversorgerförderung wurde im April 2016 gestartet und stellt durch einen Betriebsmittel- und Personalkostenzuschuss den Erhalt von Nahversorgern in ländlichen Gebieten sicher, da sich auch die jeweilige Standortgemeinde finanziell beteiligt. Seite 200 von 214

201 12. EXPORTOFFENSIVE Das Ziel dieser Innovationsoffensive ist es, Kärntner Unternehmen insbesondere auch Klein- und Mittelunternehmen langfristig zu stärken, Kärnten als Innovations- und F&E-Standort weiterzuentwickeln, einen aktiven Wissens- und Technologietransfer zu unterstützen, Innovationsschwellen zu überspringen, neue Wachstumsmärkte zu erschließen und Kärntner Unternehmen internationaler aufzustellen. (Seite 32) Dazu gehören die Unterstützung und Forcierung des Unternehmergeistes, neue Geschäftsmodelle und verstärkte Internationalisierung. (Seite 33) Chronologie und Umsetzungsstand S T A T U S: Projekt umgesetzt. Die Exportoffensive des Landes Kärnten wird in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Kärnten umgesetzt. Neben einem umfassenden Aus- und Weiterbildungsangebot, um das nötige Wissen für den Export aufzubauen, werden eine Reihe an konkreten Unterstützungsleistungen angeboten, um den Schritt in neue Märkte für die heimischen Unternehmen zu erleichtern: Gemeinschaftsstände auf den wichtigsten Nachbarmärkten (z.b. Internationale Handwerksmesse München oder Campionaria-Messe Padova) Wirtschaftsmissionen in Wachstumsmärkte (z.b. Serbien oder Iran) Unternehmer-Kooperationsbörsen (z.b. im Rahmen der Holzmesse oder des CEE Wirtschaftsforums) Ein Augenmerk liegt darüber hinaus auf der stärkeren Einbindung der Hochschulen, um einerseits den Unternehmen den Zugang zum Know-how zu erleichtern und andererseits Studierenden den Einblick in die Exportpraxis zu ermöglichen. Seite 201 von 214

202 13. UMSETZUNGSPROGRAMM WIRTSCHAFT Seite 202 von 214

203 Kultur 14. KULTURSTRATEGIE Die Koalitionsparteien bekennen sich zu einem einheitlichen Kulturbegriff und zur Zusammenführung aller mit Kultur befasster Landesstellen, Organisationseinheiten und der zur Verfügung gestellten Budgets. Eine Trennung in Hoch- und Volkskultur ist ( ) nicht haltbar ( ). Die Koalitionsparteien bekennen sich klar zur Autonomie der Kulturinstitutionen ( ). Im Rahmen einer zu entwickelnden, mehrjährigen Kulturstrategie wird eine ausgeglichene inhaltliche und geographische Schwerpunktsetzung in allen Bereichen von Kunst, Architektur, Bibliotheken, Literatur, Verlagswesen, Film, Tanz und Kreativwirtschaft angestrebt.(seite 40) Die Kulturförderung soll mit einem besonderen Augenmerk auf Schwerpunktsetzung, Transparenz und Einbeziehung von Beiräten bei der Vergabe von Förderungen neu strukturiert werden. (Seite 41) Das gleichberechtigte Miteinander der deutschsprachigen und der slowenischsprachigen Volksgruppe im kulturreichen Land Kärnten wird geachtet und gefördert. ( ) (Seite 42) Chronologie und Umsetzungsstand 1. Schwerpunktsetzung und Stipendien S T A T U S: Projekte umgesetzt. Ausgehend von den Zielsetzungen im handelt es sich bei der Schaffung eines einheitlichen Kulturbegriffes nicht um ein Vorhaben an sich, sondern einen permanenten Prozess, der vor allem durch Aktivitäten wie die Setzung von Schwerpunktjahren mit Fokus auf eine bestimmte Sparte der Kunst zur Umsetzung gelangt. Dabei kam es bereits zur Umsetzung folgender Schwerpunkte: - Architektur (2014), Literatur (2014), - Film (2015), Volkskultur und Brauchtum (2015, 2016), - Freie Kulturinitiativen (2016). Die Schwerpunktjahre wurden zum Großteil gemeinsam mit dem Kärntner Kulturgremium erarbeitet. Ziel ist es, eine Sparte und deren Besonderheiten aber auch Schwierigkeiten darzustellen, zu diskutieren und allfällige Verbesserungen zu initiieren. Dies gelang bisher vor allem durch die Einführung von Stipendien und diverse Veranstaltungsformate. Anlässlich der Schwerpunktsetzungen wurden folgende Stipendien eingeführt: Volkskultur (2015, erstmalige Ausschreibung), Architektur (2016, erstmalige Ausschreibung), Filmstipendium (2016, erstmalige Ausschreibung). Die mehrjährige Kulturstrategie bildet sich unter verstärkter Einbeziehung der Betroffenen in der Erarbeitung (v.a. Entsendung des Kulturgremiums) auf unterschiedlichen Ebenen ab: Seite 203 von 214

204 - Schwerpunktsetzungen in einzelnen Sparten gemeinsam mit dem Kulturgremium - Diskussion und Erarbeitung von Richtlinien und Förderschwerpunkten (UA Volkskultur ab 2014, UA Kultur ab 2015) mit Fachbeiräten des Kulturgremiums - Diskussion in einer Arbeitsgruppe aus Kulturschaffenden und der UA Kunst und Kultur zur Weiterentwicklung der Kulturzeitschrift Die Brücke 2. Organisation Durch die Auflösung der Kulturabteilung als eigenständige Abteilung des Landes Kärnten 2009 kam es auch zu einer Aufsplittung der Aufgaben auf der Verwaltungsebene. Aus der ehemaligen Kulturabteilung wurden zwei Unterabteilungen, nämlich jene für Kunst und Kultur und für Volkskultur und Brauchtum. Im Jahr 2012 kam es zu einer weiteren Aufsplittung der Aufgaben, indem anlässlich der Abänderung des Kärntner Musikschulgesetzes eine dritte Unterabteilung (aus der UA Kunst und Kultur) geschaffen wurde, die sich explizit um die Verwaltung der Musikschulen und des Konservatoriums kümmern sollte. Eine Zusammenführung aller kulturellen Organisationseinheiten in der Landesverwaltung mit Wirkung bringt bessere Abstimmung und Nutzung von Synergieeffekten und wurde unter anderem mit der Rückführung des Bereiches Kunst am Bau sowie mit der Federführung der Kulturunterabteilung über die Unterabteilung Volkskultur und Brauchtum geschaffen. Die Trennung von Hoch- und Volkskultur wurde generell beseitigt. 3. Neuausrichtung des Förderwesen Mit der Einführung von transparenten und objektiven Förderrichtlinien wurde das Fördersystem neu ausgerichtet. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet des zeitgenössischen, innovativen künstlerischen Schaffens sowie dem kulturellen Erbe (Museen, denkmalgeschützte Bauten). Gesellschaftspolitische Relevanz des Programms, Bezugnahme auf aktuelle Diskurse, kritisches Bewusstsein für Traditionen, Entwicklungen und aktuelle Tendenzen in Kunst und Gesellschaft, Wahrnehmung sozialer und gesellschaftspolitischer Verantwortung sowie inter- und transmediale künstlerische Auseinandersetzung, nationale und internationale Kooperationen sind unter anderem als Beurteilungskriterien heranzuziehen. Die gesamtheitliche Bedeutung für das kulturelle Angebot in Kärnten (auch in kulturtouristischer, bildungspolitischer Hinsicht), die Förderung des künstlerischen Nachwuchses und der Ausschluss von kommerzieller Ausrichtung werden ebenso zur Beurteilung herangezogen. Einheitliche Einreichtermine runden die Neuausrichtung des Fördersystems ab. Seit gelten die online abrufbaren Förderrichtlinien für Volkskultur und einheitlichen Förderanträge, seit 2015 für alle Sparten der Kunst und Kultur. Der Kulturbericht wurde ab dem Jahr 2013 um ausführliche Beschreibungen der Aktivitäten erweitert. Die Umsetzung dieses Standards der Transparenz ist damit abgeschlossen und wird seither jedes Jahr angewendet. Seit den 90iger Jahren erfolgte die Vergabe der Kulturmittel für die Kulturinitiativen und verbände der slowenischen Volksgruppe auf Vorschlag des Volksgruppenbüros. Dies wurde jedoch von den slowenischen Kulturakteuren wiederholt bemängelt und eine Gleichberechtigung eingefordert. Die Förderansuchen werden seit 2016 nunmehr in der UA Kunst und Kultur vom jeweils für die Sparte zuständigen Mitarbeiter bearbeitet und damit gleichberechtigt behandelt. Seite 204 von 214

205 15. MUSEENSTRATEGIE UND LANDESMUSEUM NEU Im Rahmen einer zu entwickelnden Museumsstrategie soll das kulturelle und touristische Potential der rund 100 privaten und öffentlichen Museen besser entwickelt, genutzt und vermarktet werden. Besondere Bedeutung hat dabei die Neupositionierung des Landesmuseums Kärntens und seiner Außenstellen, die im Zuge der Umsetzung eines von allen Koalitionspartnern getragenen Gesamtkonzeptes, beginnend mit der Errichtung eines Zentraldepots sonderfinanziert und umgesetzt werden muss. (Seite 40-41) Chronologie und Umsetzungsstand 1. Landesweite Museenstrategie S T A T U S: Projekt im Umsetzung. Kärnten verfügt über rund 100 Museen die sich teilweise im Privatbesitz oder im Besitz von Vereinen, Gemeinden usw. befinden. Zur Steigerung der Qualität wurde daher eine Richtlinie erarbeitet, die die Förderung von Museen in Kärnten neu regelt. Die Kommunikation der Museen und die Vernetzung werden laufend gefördert, vor allem durch die Unterstützung des Bundes der Kärntner Museen und der Teilnahme am österreichischen Museumsnetzwerk. Sämtliche dort erhaltenen Informationen werden sofort in der Museums-Service-Stelle in der UA Kunst und Kultur verarbeitet und an die Betroffenen weitergeleitet sowie regionale Kooperationsprojekte forciert. 2. Bauliche Maßnahmen - Landesmuseum Seit einigen Jahren ist es evident, dass das Kärntner Landesmuseum dringend sanierungsbedürftig ist und der erforderliche Speicherbedarf für eine adäquate Lagerung der Sammlung nicht mehr ausreichend ist. Visionen für ein neues Museum wurden in einem Museumsleitplan zusammengefasst, der geeignete Strategien für notwendige Umstrukturierungen und Optimierungen in Verwaltung, Präsentation und Erhaltung des Museumsbetriebes sowie der einzelnen Sparten und Sammlungen beinhaltete. Eine Umsetzung wurde jedoch aufgrund fehlender Konsensbildung auf politischer Ebene nicht konkret ins Auge gefasst. Ende 2012 fand eine breite Diskussion statt, die dazu führte, dass im Jahr 2014 die Erhebung der baulichen Notwendigkeiten und eine umfassende Sanierung und Neupositionierung des Landesmuseums für Kärnten eingeleitet wurden. In der Kärntner Landesregierung wurde 2014 beschlossen, diverse Standorte vor allem landeseigene Grundstücke - auf deren Eignung als Museums- und Zentraldepot-Standort zu prüfen und eine Umsetzungsvariante zu erarbeiten. Die Vorgaben umfassten die Bereiche Rudolfinum, Zentraldepot, Verwaltung/Wissenschaft und Volkskundezentrum Maria Saal. Diese gestalteten sich folgendermaßen: Seite 205 von 214

206 - Haupthaus Rudolfinum = Reines Ausstellungsgebäude mit Vermittlung o Landesbibliothek verbleibt im Rudolfinum (Option externer Magazinierung) o Auslagerung Verwaltung und Wissenschaft (aus dem Rudolfinum in ein Zentraldepot = Sammlungs- und Wissenschaftszentrum) o Optimierung Innenhofsituation mit Zugewinn multifunktionell bespielbarer Fläche o Barrierefreier Haupteingang o Rückführung der Architektur auf ursprüngliche Konzeption als Museumsbau - Zentraldepot und Konzentrationsüberlegungen o Zusammenführung aller Sammlungsflächen inkl. Funktionsflächen o Verortung Wissenschaft, Verwaltung, Werkstätten für optimalen Funktionsablauf - Volkskundezentrum Maria Saal o Dezentrale Lösung für alle volkskundlichen Belange inkl. Haus der Volkskultur o Verwaltung, Besucherzentrum mit Ausstellungsmöglichkeit o Verwendung der Propstei o Sammlungen sind im Zentraldepot untergebracht Für die Neugestaltung des Rudolfinums (Haupthaus) wurde die LIG beauftragt, einen europaweiten Architektenwettbewerb durchzuführen und war die räumliche und inhaltliche Konzeptionierung zu finalisieren. Der Architektenwettbewerb wurde erfolgreich im März 2016 abgeschlossen und am fand die Präsentation der Ergebnisse im LMK statt. Noch zu erfolgende Maßnahmen: - Grundsatzbeschluss des Kollegiums der Kärntner Landesregierung zur Beauftragung mit der Durchführung der Weiterentwicklung des Konzeptes Landesmuseum Neu (Durchführungsarbeiten bis zum Grundsatzbeschluss für die Generalsanierung Rudolfinum ) und der Durchführung eines zweistufigen Ausschreibungsverfahrens für ein externes Zentraldepot (Sammlungszentrum) - Durchführung der Generalsanierung nach Durchführung der Planungsleistungen und der begleitenden Rechnungshofkontrolle - Ausschreibung und Vergabe eines Depotstandortes (zweistufiges Verfahren) 3. Novellierung des Landesmuseumsgesetzes, Schaffung einer Museumsordnung Im Mai 2015 wurden die Novellierungsarbeiten begonnen und sollen nach Einarbeitung der Empfehlungen des Rechnungshofs aus 2016 unter folgenden Prämissen finalisiert werden: Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Das Eigentum an den Sammlungen soll beim Land verbleiben Das Eigentum an Immobilien soll bei der LIG bzw. beim Land verbleiben Es sollen keine Weisungen im wissenschaftlichen/künstlerischen Bereich an den ausgegliederten Rechtsträger seitens des Landes Kärnten erteilt werden (können) Prüfung einer sinnhaften Zuordnung der Wissenschaft, insbesondere im Hinblick auf Trennbarkeit der Forschung vom Ausstellungsbetrieb Eingliederung der Institutionen Landwirtschaftliches Museum Ehrental, Freilichtmuseum, Museum Moderner Kunst Kärnten und des Kinder- und Jugendvermittlungszentrums Blue cube, um Synergiepotentiale sowohl im finanziellen als auch im personellen Bereich zu erzielen und damit Vereinfachungen und Redimensionierung Seite 206 von 214

207 Wirtschaftliche Autonomie des Landesmuseums unter effizienter und zielgerichteter Kontrolle (Museumsordnung, Haushaltsordnung) sowie bspw. mittels Aufsichtsrat Beratendes Experten-Gremium, insb. mit Geschichtsverein, Naturwissenschaftlichem Verein, Kulturgremium sowie allfälligen anderen Interessensgruppen Klare Spielregeln zwischen den Leitungen der Einrichtungen/Abteilungen und den zuständigen Aufsichtsorganen bzw. dem Land für transparente Entscheidungswege Seite 207 von 214

208 16. LANDESAUSSTELLUNG 2020 Künftige Landesausstellungen sollen auf Basis eines langfristigen Gesamtkonzepts entwickelt und umgesetzt werden, das sich sowohl inhaltlich an kulturellen, wirtschaftlichen bildungs- und regionalpolitischen Kriterien zu orientieren hat. (Seite 41) Chronologie und Umsetzungsstand S T A T U S: Projekt in Umsetzung. Im Jahre 2020 wird das Bundesland Kärnten das 100-jährige Jubiläum der Volksabstimmung vom 10. Oktober 1920 begehen. Dieses bedeutende historische Ereignis prägte Kärnten in den vergangenen 100 Jahren und beeinflusst die Landesgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts. Das Thema der Landesausstellung 2020 ist einerseits eine umfassende zeitgeschichtliche Betrachtung der letzten 100 Jahre und andererseits die Abbildung von Perspektiven für die zukünftige Entwicklung Kärntens. Die inhaltlich-wissenschaftliche Aufbereitung des Themas erfolgt durch ein interdisziplinär zusammengesetztes Team von Fachleuten (wissenschaftliches Kernteam) unter einem kuratorischen Leiter. Dieses, in dem die Themen und Inhalte im Detail ausgearbeitet werden sowie Exponat- Nennungen einen wesentlichen Schwerpunkt bilden, ist das inhaltliche Fundament der Kärntner Landesausstellung 2020 und die Basis für den Ausstellungskatalog. Den Kern der geplanten Ausstellung bilden neben der umfassenden Betrachtung der Geschichte Kärntens seit 1920, die gegenwärtige Situation und vor allem die Auseinandersetzung mit den Perspektiven für die zukünftige Entwicklung Kärntens. Die Landesausstellung 2020 wird daher nicht determiniert durch einen halbjährigen Ausstellungszeitraum im Jahr 2020 sondern durch einen Entwicklungsprozess, der durch das örtlich dezentral angelegte Konzept der Landesausstellung 2020 mit besonderem regionalen Fokus auf das ehemalige Abstimmungsgebiet in Südkärnten verstärkt und verbreitert wird. Vergangenheit Gegenwart Zukunft sind daher die Schlagworte für dieses Projekt. Der Blick geht dabei auf 100 Jahre Vergangenheit, Gegenwart und 100 Jahre in die Zukunft. Kärnten braucht gerade jetzt Formate die es zulassen, Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Mit dieser neuen Form der Landesausstellung soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung von Perspektiven geleistet, aber auch das Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein für die nächsten Jahre gestärkt werden. Folgende Maßnahmen sind bereits abgeschlossen: Laufende Berichterstattung des Kulturreferenten im Kollegium der Kärntner Landesregierung über den Stand der Planungen und Umsetzung 17. November 2015 Präsentation des Vorhabens in der Öffentlichkeit Dezember 2015 Bestellung von Mag. Peter Fritz als Kurator 17. Dezember 2015 Konstituierung der Steuerungsgruppe, laufende Treffen Kontaktaufnahme mit Vertretern der Gemeinden Bleiburg, Völkermarkt, Ferlach und Eberndorf als potentielle Standorte zur Durchführung der Landesausstellung Fixierung des wissenschaftlichen Kernteams im Mai 2016 Informationsveranstaltungen & Gespräche mit potentiellen Leihgebern & Experten Seite 208 von 214

209 Weitere geplante Maßnahmen: Die derzeitigen Vorbereitungsarbeiten gliedern sich in die Entwicklung eines inhaltlichen Bereiches und der Klärung der organisationalen und formalen Voraussetzungen, die für die Durchführung der Landesausstellung wesentlich sind. Phase I (Sommer 2016) Festlegung der Ausstellungsstandorte und weiteren Aktions- und Veranstaltungsorte Definition der notwendigen baulichen Maßnahmen Grobkostendefinition der erforderlichen Maßnahmen sowohl für den inhaltlichen Bereich als auch für allfällige bauliche Maßnahmen Definition der Ablauforganisation und Ermittlung der dafür erforderlichen Kosten Klärung der Projektträgerschaften und Entwicklung einer Aufbauorganisation Vorbereitung eines Grundsatzbeschlusses für das Kollegium der Kärntner Landesregierung Phase II (Sommer ) Nach Genehmigung des Grundsatzbeschlusses für die Durchführung der Landesausstellung 2020 kommt es zu Konkretisierungen der Kostenstruktur und Fixierung der Organisationsform sowie zum Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen. Die Standorte sollen durch vorhandene Infrastrukturen und vor allem örtliche Kulturträger eingebunden werden und somit im Themenverbund mit der Landesausstellung stehen. Ebenso geplant ist die Entwicklung von Begleitprogrammen, beispielsweise die Organisation von Zukunftsfesten als überregionale, mehrsprachige und verbindende Veranstaltungen während der Laufzeit der Landesausstellung. Seite 209 von 214

210 17. VERNETZUNG VON KULTUR & TOURISMUS Die schon begonnene stärkere Vernetzung von Kultur und Tourismus ist weiterzuführen. Der Kreativwirtschaft soll in einer engen Zusammenarbeit zwischen Kultur, Wirtschaft und den Regionen besonderes Augenmerk gewidmet werden. Auch im Bereich der zahlreichen Kärntner Festivals ist eine Evaluierung nach quantitativen und qualitativen Kriterien notwendig. Dadurch soll durch eine Schwerpunktsetzung und Positionierung nach Möglichkeit auch in Zusammenarbeit mit der Kärntner Tourismuswirtschaft Synergien gehoben und neue Besuchergruppen angesprochen werden. (Seite 41) S T A T U S: Projekt größtenteils umgesetzt, weitere Umsetzung im Plan. Chronologie und Umsetzungsstand Zur Vernetzung von Kultur und Tourismus war die Kulturunterabteilung als erster Schritt maßgeblich in die Erarbeitung der Landestourismusstrategie eingebunden. Damit war sichergestellt, dass die Interessen und Bedürfnisse der Kultur von Anbeginn an Eingang in die Strategie finden. In weiterer Folge wurde die Abstimmung insbesondere bei der Entwicklung von gemeinsamen Projekten, dem Abgleich von Subventionen und der Vertiefung der Kommunikation intensiviert. Die Implementierung der Tourismusstrategie im Bereich der Kultur soll eine weitere Verknüpfung schaffen. Die Carinthia Film Commission (kurz CFC) wurde per Regierungsbeschluss im Jahr 2015 als gemeinsames Projekt des Landes Kärnten und der Kärnten Werbung mit dem Ziel, die beeindruckende Landschaft Kärntens und die kulturelle Vielfalt des Landes in nationalen und internationalen Film- und Kinoproduktionen sichtbar zu machen und Kärnten als Filmstandort zu stärken, gegründet. Die Filmförderung wird für das Land Kärnten durch die CFC durchgeführt. Die Mitarbeiter stehen den Förderwerbern beratend zur Verfügung. Die Förderung bezieht sich auf Projektentwicklung, Herstellung sowie Verwertung. Ausgewählte Projekte, die den CFC-Richtlinien entsprechen und einen kulturellen Bezug zu Kärnten beinhalten, erhalten einen adäquaten Produktionskostenzuschuss. Zur Optimierung des kulturellen Angebotes in Kärnten wurde eine einheitliche Veranstaltungsdatenbank eingerichtet und mit sämtliche Veranstaltungsdatenbanken im Bereich des Tourismus und der Kultur zusammengeführt. Diese basiert auf einer neu entwickelten Technologie, die es ermöglicht, in Form von open government Daten in verschiedensten Formen für verschiedenste Nutzer zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltungsdatenbank wurde im Jahr 2015 zur Gänze umgesetzt. Seite 210 von 214

211 18. UMSETZUNGSPROGRAMM KULTUR Seite 211 von 214

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