Gut aufgehoben bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse

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1 Basellandschaftliche Pensionskasse Gut aufgehoben bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse Informationsveranstaltung 28. Oktober 2010 (Muttenz) 02. November 2010 (Windisch) 18. November 2010 (Olten)

2 Inhalt 1. Die BLPK kurz vorgestellt 2. Eckwerte des Vorsorgeplans (verbindlich sind Rahmenreglement und Vorsorgeplan) 3. Vom bisherigen in den neuen Plan 4. Ansprechpartner 5. Fragen 2 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

3 Kurzportrait Selbständige Vorsorgeeinrichtung, öffentlichrechtliche Körperschaft, gegründet 1921 Nebst Kernplan im Leistungsprimat auch Vorsorgepläne im Beitragsprimat für angeschlossene Arbeitgeber (z.bsp. FHNW) Rund CHF 5,0 Mia. Bilanzsumme ( ) 3 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0) Gesamt-Deckungsgrad der BLPK 78,8 % ( , konsolidiert) aber Bestand FHNW in getrennter Rechnung (eigenes Vorsorgewerk): Startdeckungsgrad am von mindestens 100%

4 Kurzportrait ( ) 25'970 aktive Versicherte 7'561 Rentnerinnen und Rentner 239 angeschlossene Arbeitgeber 4 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

5 Struktur der BLPK Vorsorgewerk Rentner LP: technischer Zins 4% BP: technischer Zins 3.5% Risikopool Tod und Invalidität Neue Rentnerinnen / Rentner ab Rentnerinnen / Rentner (inkl. Pensionierungen bis und mit ) bleiben in den bisherigen Pensionskassen Aktive PVE Musik- Akademie BS Aktive PKBS Aktive PKSO Aktive APK Beitragsprimat Vorsorgeplan FHNW (technischer Zins 3.5%) Eigenes Vorsorgewerk Aktive FHNW (100% Deckungsgrad) Aktive PK Optik/Photo/Edelmetall Aktive BLPK Aktive PK Musik und Bildung 5 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

6 Neues Vorsorgewerk Aktive der FHNW Eigene Rechnung (Bilanz und Betriebsrechnung) Eigener Deckungsgrad Paritätische Vorsorgekommission der FHNW (legt insbesondere jährlich die Höhe der Verzinsung der individuellen Guthaben sowie allfällige Sanierungsmassnahmen bei Unterdeckung fest) 6 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

7 Inhalt 1. Die BLPK kurz vorgestellt 2. Eckwerte des Vorsorgeplans (verbindlich sind Rahmenreglement und Vorsorgeplan) 3. Vom bisherigen in den neuen Plan 4. Ansprechpartner 5. Fragen 7 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

8 Wichtigste Komponenten Versicherter Lohn Finanzierung Altersleistungen Risikoleistungen (Tod und Invalidität) Einkaufsmöglichkeiten Übergangslösung 8 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

9 Versicherter Jahreslohn 2011: /8 von (max. AHV) bei 100% Beschäftigung Koordinationsabzug 7/8 der max. AHV-Altersrente / gewichtet mit Beschäftigungsgrad Massgebender Jahreslohn (Arbeitsvertraglich vereinbarter Jahreslohn) Versicherter Jahreslohn 9 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

10 Versicherter Jahreslohn Beispiel: Jahreslohn / 100% Beispiel: Jahreslohn / 60% Koordinationsabzug % von Massgebender Jahreslohn / 100% Versicherter Jahreslohn Massgebender Jahreslohn / 60% Koordinationsabzug Versicherter Jahreslohn Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

11 Finanzierung AN : AG = 40 : 60 Sparbeitrag erhöht sich pro Jahr um 0.40% Jedes Alter ein anderer Sparbeitrag (11.00 bis 26.60%) Ab Alter keine Sparbeiträge mehr Risikobeitrag für alle Alter gleich (4.50%) Verwaltungskosten: 0.50%, max. CHF 350, min. CHF 100 pro Jahr Keine Nachzahlungen bei Lohnerhöhung 11 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

12 Altersleistungen Vorzeitige Pensionierung ab Ordentliches (technisches) Rücktrittsalter Normalfall bei FHNW Aufschub ohne Sparbeiträge Modellmässiges Ziel im Alter 64: 60% des versicherten Jahreslohnes Individuelles Ziel: hängt von Lohnkarriere und Verzinsung ab Durchschnittliche Lohnkarriere ist in Sparbeiträgen einberechnet Realverzinsung 1.5%; durchschnittliche Lohnerhöhung 2% über alle Alter 12 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

13 Umwandlungssätze Der Umwandlungssatz ist ein Prozentsatz, mit dem das Sparkapital in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird. Die Höhe des Umwandlungssatzes richtet sich nach dem Alter im Zeitpunkt der Pensionierung. 13 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

14 Altersleistungen (Sparkonto) Separates Konto Sparkonto Vorhandenes Sparkapital Effektiver Zins x Umwandlungssatz bei Pensionierung Altersrente Sparbeiträge Arbeitgeber und Arbeitnehmer Freizügigkeitsleistungen, Einkaufssummen, Rückzahlungen Wohneigentum etc. Das bei Pensionierung vorhandene Sparkapital bildet die Basis für die Berechnung der Altersleistungen Pensionierten-Kinderrente beträgt 10% der Altersrente bei einem Kind, 20 % bei mehreren Kindern 14 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

15 Altersleistungen (separates Konto) Zweck: Auf das separate Konto werden Einkäufe zur Reduzierung der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung einbezahlt Separates Konto Sparkonto für Erhöhung der Altersrente (bis zu den reglementarisch maximalen Leistungen) auch möglich: - Barauszahlung (kein Antrag für Kapitalauszahlung nötig) oder - für Finanzierung Ueberbrückungsrente im Invaliditäts- oder Todesfall: Barauszahlung 15 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

16 Kapitalbezug bei Alterspensionierung Anstelle der Altersrente Bezug von maximal 50% des Sparkapitals in Kapitalform (100% zulässig bei definitiver Ausreise ins Ausland oder zum Erwerb von Wohneigentum für den Eigenbedarf oder zur Amortisation von darauf lastenden Hypothekardarlehen) Schriftlicher Antrag spätestens 6 Monate vor dem ordentlichen (technischen) Rücktrittsalter (Alter 64) bzw. 6 Monate vor der vorzeitigen Pensionierung (schriftliche Zustimmung des Ehegatten oder des eingetragenen Partner erforderlich) wichtige Details finden Sie bei Fragen und Antworten Einkäufe, die in den letzten 3 Jahren vor der Pensionierung getätigt wurden, dürfen nicht in Kapitalform bezogen werden. 16 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

17 AHV-Überbrückungsrente Frau 58 * 64 Mann 58 * 65 * ab vorzeitiger Pensionierung, frühestens ab Alter 58 Höhe und Dauer kann selber festgelegt werden (Höhe max [max. AHV-Altersrente]; Dauer max. bis Erreichen AHV-Rücktrittsalter) AHV-Überbrückungsrente wird mit dem Sparkapital oder dem separaten Konto finanziert AHV-Überbrückungsrente bleibt unverändert 17 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

18 Risikoleistungen bei Invalidität Invalidenrente: 60% des versicherten Jahreslohns Invalidenkinderrente: 20% der Invalidenrente Invalidenrente ist immer ungekürzt, d.h. unabhängig vom Einkauf, Vorbezug WEF, Auszahlung Ehescheidung "Pensionierung" im Alter 64 Invalider ist aktiven Versicherten gleichgestellt Altersrente Invalidenrente Pensionskasse finanziert Sparbeiträge bis Alter 64 Allfälliges separates Konto wird entsprechend der Rentenabstufung ausbezahlt. 18 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

19 Risikoleistungen bei Invalidität Bestimmung der temporären Invalidenrente z.bsp. im Alter 40 Effektiv vorhandenes Sparguthaben im Alter 64 Sparguthaben Prämienbefreiung Invalidenrente: 60% des versicherten Lohnes Alter 40 Lohnersatz 64 Altersrente: 6.6% des im Alter 64 effektiv vorhandenen Sparguthabens 19 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

20 Risikoleistungen im Todesfall Ehegattenrente Unterhalt von Kindern oder 40. Altersjahr zurückgelegt und Ehedauer mindestens 5 Jahre 2/3 der versicherten Invalidenrente (d.h. 40% des versicherten Jahreslohnes) bzw. 2/3 der laufenden Invaliden- oder Altersrente Bei Pensionierung wahlweise 2/3, 80% oder 100% der Altersrente (Kürzung der Altersrente) 20 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

21 Risikoleistungen im Todesfall Anspruch auf Lebenspartnerrente 1) beide Personen unverheiratet 2) schriftliche Registrierung / Anmeldung vor Eintritt des Vorsorgefalles nötig (mehr dazu unter Fragen und Antworten ) 3a) - Lebenspartner hat das 40. Altersjahr zurückgelegt und - 5 Jahre ausschliessliche Zweierbeziehung und gemeinsamer Haushalt oder 3b) - Ausschliessliche Zweierbeziehung und gemeinsamer Haushalt und - unterstützungspflichtiges gemeinsames Kind Für Vorsorgefälle ab gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Rahmenreglements der BLPK 21 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

22 Risikoleistungen im Todesfall Waisenrente Pro Kind 20% der Invaliden- bzw. Altersrente Einelternrente falls der die Kinder zuhause erziehende Ehegatte stirbt 20% der versicherten Invalidenrente (Totalanspruch) 22 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

23 Risikoleistungen im Todesfall Todesfallkapital Aktive versicherte Person Rentenbezüger Min [Sparkapital; 10 x IR] 10 x AR / IR minus Barwert Hinterlassenenrenten minus bereits bezogene Renten plus separate Sparkonti, plus Planüberschuss Teilweise Rückgewährung auch im Alter 23 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

24 Einkauf voll eingekauft Separates Konto Sparkonto Einkauf Rentenkürzung vorzeitige Pensionierung, sofern im Sparkonto voll eingekauft Anrechnung allfälliger Ueberschuss im Sparkonto 105%-Regel (bei Weiterarbeit trotz Einkauf wird Rente auf 105% der bis zum ordentlichen Rücktrittsalter projizierten Altersrente beschränkt) Einkauf auf maximalen möglichen Betrag des Sparkontos im Alter 64 3-Jahres-Regel (Frist, während der ein Kapitalbezug nach einem Einkauf nicht zulässig ist) Einkaufstabellen siehe Anhang 2 und 3 des Vorsorgeplans 24 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

25 Besitzstandseinlage (betrifft nur versicherte Personen PKBS und BLPK ab Alter 50) Erworbene Besitzstandseinlage bei vorzeitigem Austritt im Jahr ab 2016 Bei Austritt ohne Vorsorgefall bzw. bei Auszahlung für Wohneigentum und Ehescheidung: pro rata Anspruch (Erwerb um 1/5 p.a.) 25 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

26 Inhalt 1. Die BLPK kurz vorgestellt 2. Eckwerte des Vorsorgeplans (verbindlich sind Rahmenreglement und Vorsorgeplan) 3. Vom bisherigen in den neuen Plan 4. Ansprechpartner 5. Fragen 26 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

27 Reglementarische Grundlagen bis ab Reglement bisherige PK Rahmenreglement BLPK Vorsorgeplan FHNW verfügbar auf (Informationsplattform der Pensionskasse FHNW) 27 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

28 Übertragung der individuellen Guthaben Bisherige PK BLPK FLZ aus früherer Pensionskasse Stand Stand Barwert / Allfälliges Konto vorzeitige Pensionierung (sofern separat geführt) Guthaben bei bisheriger PK Guthaben aus Einzlg. vorz. Pensionierung FZL abzüglich Barwert / Guthaben aus Einzlg. vorz. Pensionierung (sofern separat geführt) Separates Konto Sparkapital Besitzstandseinlagen (PKBS / BLPK ab Alter 50) 28 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

29 Unterlagen für die versicherten Personen Beispielsweise für Einkäufe in bisheriger Pensionskasse Vergleichsberechnung bisherige PK <-> BP BLPK im Mai 2010 / Nov (nur PKBS, BLPK) Versicherungsausweis Berechnungen in bisheriger PK bis Nachweis Übertragung Guthaben per Ende März / anfangs April 2011 Berechnungen (u.a. vorzeitige Pensionierungen / WEF, Scheidung) ab 2. Quartal 2011 Neu gültige Reglemente und Formulare sind ab November 2010 verfügbar 29 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

30 Fragen und Antworten (1) Was geschieht, wenn noch im 2010 eine Teilpensionierung erfolgt ist? Für die im 2010 (oder früher) erfolgten Teilpensionierungen werden die Leistungen von der bisherigen Pensionskasse ausgerichtet. Für die im 2011 oder später erfolgte Pensionierung des verbleibenden Teils des Pensums richten sich die Ansprüche nach den Bestimmungen des Rahmenreglements der BLPK bzw. des Vorsorgeplans der FHNW und werden auch von der BLPK ausbezahlt. 30 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

31 Fragen und Antworten (2) Was geschieht mit den Einzahlungen, die bereits für die Reduktion der Kürzung hinsichtlich einer vorzeitiger Pensionierung geleistet worden sind? Das Guthaben der geleisteten Zahlung wird in ein separates Konto übertragen, sofern das Guthaben bei Ihrer bisherigen Pensionskasse ebenfalls bereits separat geführt und der BLPK entsprechend mitgeteilt worden ist. 31 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

32 Fragen und Antworten (3) Sind die bei der bisherigen Pensionskasse eingereichten Anmeldungen für den Kapitalbezug bei Alterspensionierung weiterhin gültig? Pensionierungen bis (Übergangsbestimmung): Anmeldungen, die bis bei der bisherigen Pensionskasse vorgenommen worden sind, müssen nicht neu eingereicht werden, sofern die Pensionierung bis spätestens bzw erfolgt. Allerdings gelten bezüglich der Höhe des Kapitalbezugs ausschliesslich die ab geltenden Bestimmungen des Rahmenreglements der BLPK (in der Regel 50% des Sparkapitals). Der bei der bisherigen Pensionskasse eingereichte Antrag kann bis spätestens zum Pensionierungsdatum schriftlich widerrufen werden. 32 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0) Fortsetzung nächste Folie

33 Fragen und Antworten (4) Pensionierungen nach dem : Anmeldungen, die zwar bis bei der bisherigen Pensionskasse vorgenommen worden sind, die Pensionierung jedoch erst nach dem erfolgt, sind nicht mehr gültig. Der BLPK ist zwingend ein neuer Antrag einzureichen. Dabei gelten u.a. hinsichtlich Eingabefrist, Höhe des Kapitalbezugs und Widerruf des Antrags ausschliesslich die ab geltenden Bestimmungen des Rahmenreglements der BLPK. Fortsetzung nächste Folie 33 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

34 Fragen und Antworten (5) Neue Anträge bei der BLPK ab oder vorsorglich früher Für neue Anträge auf Kapitalabfindung, die ab oder vorsorglich früher eingereicht werden, sind ausschliesslich die Bestimmungen des Rahmenreglements der BLPK massgebend. Der Antrag, mit Angabe der Höhe des Kapitalbezugs, muss bis spätestens 6 Monate vor dem ordentlichen Pensionierungsdatum (Alter 64) bzw. spätestens 6 Monate vor dem vorzeitigen Pensionierungsdatum bei der BLPK eingereicht sein. Ab 6 Monaten vor der Pensionierung kann der Antrag nicht mehr widerrufen werden. Das Antragsformulars ( Antrag Kapitalabfindung ) ist unter > Infocenter > Merkblätter&Formulare verfügbar. 34 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

35 Fragen und Antworten (6) Muss die Lebenspartnerin bzw. der Lebenspartner für einen allfälligen späteren Bezug einer Lebenspartnerrente der BLPK gemeldet werden? Ja. Die versicherte Person muss zu Lebzeiten vor Eintritt eines Vorsorgefalls der Pensionskasse zwingend die anspruchsberechtigte Lebenspartnerin bzw. den anspruchsberechtigten Lebenspartner der BLPK schriftlich mitteilen. Das Formular Meldung Lebenspartnerschaft ist unter > Infocenter > Merkblätter&Formulare verfügbar. 35 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

36 Fragen und Antworten (7) Ist eine bei der bisherigen Pensionskasse eingereichte Meldungen des Lebenspartners weiterhin gültig? Nein. Allfällige bereits bei Ihrer bisherigen Pensionskasse eingereichte Meldungen sind für Vorsorgefälle ab nicht mehr gültig. Die Meldung der Lebenspartnerschaft muss der BLPK deshalb neu eingereicht werden. Wir empfehlen, dies noch im 2010 vorzunehmen. Für Vorsorgefälle ab gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Rahmenreglements der BLPK. 36 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

37 Fragen und Antworten (8) Bekomme ich einen Teuerungsausgleich, wenn ich nach dem in Pension gehe? Eine allfällige Anpassung an die Teuerung der nach dem entstandenen Renten wird vom Verwaltungsrat der BLPK unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Pensionskasse bzw. des Rentenvorsorgewerks geprüft (kein Automatismus). Für bis entstandene Renten gilt die Teuerungsregelung der bisherigen Pensionskasse. (Diese Rentnerinnen und Rentner verbleiben in der bisherigen Pensionskasse). 37 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

38 Inhalt 1. Die BLPK kurz vorgestellt 2. Eckwerte des Vorsorgeplans (verbindlich sind Rahmenreglement und Vorsorgeplan) 3. Vom bisherigen in den neuen Plan 4. Ansprechpartner 5. Fragen 38 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

39 Wer gibt mir Auskunft? Bei Fragen zur jetzigen Pensionskasse wenden Sie sich an die Ansprechperson Ihrer heutigen Pensionskasse Bei Fragen zum Vorsorgeplan der FHNW bei der BLPK wenden Sie sich bis an Reto Steib, Telefon ab finden Sie Ihre Ansprechperson unter > Versicherte > meine Ansprechpartner 39 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

40 Viel Wissenswertes erfahren Sie hier Internet: Persönlicher Versicherungsausweis Zeitschrift aktuell (2 x pro Jahr) Reglemente Geschäftsbericht (1 x pro Jahr) 40 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

41 Formulare und Merkblätter der BLPK finden Sie unter > Versicherte > Merkblätter & Formulare 41 Informationsveranstaltung FHNW (Version 1.0)

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