Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes. Stefan Rohe Auskunfts- und Beratungsstelle Frankfurt/Main

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1 Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes Stefan Rohe Auskunfts- und Beratungsstelle Frankfurt/Main

2 Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes Renten wegen Todes Welches Recht ist anzuwenden? Anrechenbare Einkünfte Umrechnung in Nettobeträge Freibetrag Einkommensänderungen Alternative Rentensplitting AS09i00

3 Renten wegen Todes Witwenrente, Witwerrente ( 46 SGB VI) Rente nach dem letzten Ehegatten Rente nach dem vorletzten Ehegatten Rente an vor dem geschiedene Ehegatten ( 243 SGB VI) Kleine (25%) oder große Rente (60% bzw. 55%) Waisenrente ( 48 SGB VI) R 0506 Halbwaisenrente (10%) Vollwaisenrente (20%) Wegfall der Einkommensanrechnung ab 07/2015 Erziehungsrente ( 47 SGB VI) Einbeziehung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

4 Erziehungsrente - Anspruchsvoraussetzungen unter 65 (67) Jahre und Wartezeit 5 Jahre und Auflösung Ehe nach oder Rentensplitting und Tod des (geschiedenen) Ehegatten und Erziehung eines Kindes und keine Wiederheirat / Lebenspartnerschaft Beachte: Rente aus eigener Versicherung R R 0220

5 Große Witwen- und Witwerrente und und und und und Tod der / des Versicherten Witwen- bzw. Witwereigenschaft Wartezeit 5 Jahre Keine Wiederheirat / erneute Lebenspartnerschaft Kein Rentensplitting Kindererziehung oder Sorge für behindertes Kind oder 45 (47) Jahre oder Erwerbsminderung Kleine Witwen-/Witwerrente R 0500, Frage 1, Auswahl

6 Rentenbeginn bei Hinterbliebenenrenten Tod Rentner Antrag Beginn Tag Folgemonat Tod (kein Rentner) Antrag Beginn Todestag Tod Antrag Leistungsausschluss Beginn Kalendermonate rückwirkend

7 Rechtsanwendung - Tod des Versicherten altes Hinterbliebenenrecht neues Hinterbliebenenrecht Die Ehe wurde nach dem geschlossen oder Die Ehe bestand am und beide Ehegatten sind nach dem geboren R 0660

8 Änderungen durch das neue Recht Absenkung des Rentenartfaktors von 0,6 (60%) auf 0,55 (55%) Zuschlag bei Kinderziehung ( 78a SGB VI) R 0500, Frage 10.3 Kleine Witwen-/Witwerrente für maximal 24 Kalendermonate Versorgungsehe / -lebenspartnerschaft bei Eheschließung nach R 0500, Frage R 0510 Rentensplitting Erweiterte Einkommensanrechnung ( Altes Recht SGB IV) R 0660

9 Keine Einkommensanrechnung Abgeleitete Ansprüche Hinterbliebenenrente, -betriebsrente, -pension usw. Auszahlung von Todesfallleistungen, z.b. bei Risikolebensversicherung Weitergeltung des bis zum geltenden Rechts Tod vor dem In der Regel kein Anspruch auf Witwerrente Gemeinsame Erklärung bis zum R 0500, Frage R 0500, Frage 11.9 Sterbevierteljahr R 0500, Frage 11.1 Tod % 60%(55%) 3 KM Keine Anrechnung Anrechnung

10 Nicht zu berücksichtigende Einkommen Unterhaltsleistungen Renten nach Lastenausgleichs- und Bundesentschädigungsgesetz Arbeitslosengeld II Sozialhilfe Kriegsopferfürsorge Wohngeld Erziehungsgeld Leistungen nach dem BaföG Grund- und Ausgleichsrente nach dem Bundesversorgungsgesetz Einnahmen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen Arbeitsentgeltanteile (Entgeltumwandlung für betriebliche AV) Steuerfreie Einnahmen gemäß 3 EStG (mit Ausnahmen)

11 Anrechenbare Einkommen ( 18a SGB IV) Erwerbseinkommen Arbeitsentgelt Arbeitseinkommen vergleichbares Einkommen R 0664, R0665 R 0666 R 0670 Erwerbsersatzeinkommen Vermögenseinkommen Kurzfristige oder dauerhafte Leistungen, die Erwerbseinkommen ersetzen Positive Summe der positiven oder negativen Überschüsse R 0673, R 0674 R 0675 Bewilligungsbescheid R 0681 R 0680, R 0682 Anbieterbescheinigung Steuerbescheid Elterngeld Bewilligungsbescheid

12 Erwerbsersatzeinkommen - Beispiele Kurzfristig Kurzfristig Kurzfristig Kurzfristig Kurzfristig Dauerhaft Dauerhaft Dauerhaft Dauerhaft Dauerhaft Dauerhaft Altes Recht Krankengeld, Verletztengeld Arbeitslosengeld Übergangsgeld Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld Gesetzliche Rente Verletztenrente der UV Neues Recht Privates Krankengeld, Krankentagegeld Beamtenversorgung oder vergleichbare Bezüge Berufsständische Versorgung Betriebsrenten Private Renten

13 Angaben zum Einkommen - R 0660

14 Angaben zum Einkommen - eantrag

15 Nettobeträge ( 18b SGB IV) - Beispiele Einkommen Netto - Abzug Arbeitnehmer 40% Beamte 27,5% Selbständige 39,8% Arbeitslosengeld (10%) Krankengeld Beiträge zur AloV (+10%) Gesetzliche Rente 13% (vor 2011) 14% Verletztenrente UV (10%) Beamtenpension o.ä. 23,7% (vor 2011) 25% Berufsständische Versorgung 27,5% (vor 2011) 29,6% Private Rente 12,7% Betriebsrente (Ertragsanteilbesteuerung) 17,5% Betriebsrente (nachgelagerte Besteuerung) 21,2% (vor 2011) 23%

16 Bestimmung des Freibetrages ( 97 SGB VI) Aktueller Rentenwert (West oder Ost) X Multiplikator = Freibetrag + 26,4 Witwen-, Witwer-, Erziehungsrente 5,6 pro Kind (mit Waisenrenten-Berechtigung) Zeitraum Aktueller Rentenwert Faktor Freibetrag Bis ,21 EUR 26,4 771,14 EUR Ab ,45 EUR 26,4 803,88 EUR Bis ,21 EUR 5,6 163,58 EUR Ab ,45 EUR 5,6 170,52 EUR

17 Bestimmung des monatlichen Rentenbetrags Hinterbliebene/r Verstorbene/r zu berücksichtigendes Einkommen - Freibetrag ungekürzte Rente = maßgebendes Einkommen - 40 % des maßgebenden Einkommens = gekürzte Rente

18 Arbeitsschritte beim erstmaligen Zusammentreffen Art des Einkommens feststellen Bezugszeitraum nach Art des Einkommens Einkommen Netto umrechnen ggf. Einkommensvergleich vornehmen ggf. Einkommensminderung berücksichtigen Freibetrag ermitteln Freibetrag vom Nettoeinkommen absetzen Anrechnungsbetrag feststellen monatliche Bruttorente ermitteln

19 Einkommensanrechnung - Beispiel Geburtsdatum des Verstorbenen (Rentner) Sterbedatum Geburtsdatum der Witwe Datum der Eheschließung Rentenhöhe des Verstorbenen aus 50 Ep (Brutto) 1460,50 EUR Zeitraum Witwenrente 100% (Brutto) 1460,50 EUR Zeitraum Witwenrente 55% (Brutto) 803,28 EUR Zeitraum Witwenrente 55% (Brutto) 837,38 EUR

20 Beispiel - Eigene Leistungen der Witwe Geburtsdatum des Verstorbenen (Rentner) Sterbedatum Geburtsdatum der Witwe Datum der Eheschließung Rentenhöhe des Verstorbenen (Brutto) 1460,50 EUR Beginn der Altersrente der Witwe (DRV Hessen) Rentenhöhe der Altersrente Witwe (Brutto) Rentenhöhe der Witwe (Netto) 950,00 EUR 845,42 EUR Beginn der Betriebsrente der Witwe (ZVK Darmstadt) ZVK-Rente der Witwe (Brutto) Davon Besteuerung nach 22 Nr. 5 Satz 2 a) EStG Davon Besteuerung nach 22 Nr. 5 Satz 1 EStG 517,19 EUR 502,98 EUR 14,21 EUR

21 Beispiel - Anrechnung der gesetzlichen Rente Ermittlung des auf die Rente anzurechnenden Einkommens Die Rente trifft mit Einkommen zusammen. Es ist deshalb zu prüfen, ob auf die Rente Einkommen anzurechnen ist. Hierfür ist das zu berücksichtigende monatliche Einkommen zu ermitteln. Berechnung für die Zeit ab Das monatliche Einkommen ist aus dem Erwerbsersatzeinkommen für März 2016 zu ermitteln. Erwerbsersatzeinkommen ist die Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Monatliche Rente 950,00 EUR abzüglich 13,0 % - 123,50 EUR zu berücksichtigende Rente 826,50 EUR U.U. Vergleich mit Vorjahreseinkommen, z.b. bei Erwerbseinkommen

22 Beispiel - Anrechnung der ZVK-Rente Erwerbsersatzeinkommen ist die Rente, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagt wurde. Monatliche Rente 502,98 EUR abzüglich 17,5 % - 88,02 EUR zu berücksichtigende Rente 414,96 EUR Erwerbsersatzeinkommen ist die Rente, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagt wurde. Monatliche Rente 14,21 EUR abzüglich 21,2 % - 3,01 EUR zu berücksichtigende Rente 11,20 EUR Summe 826,50 EUR 414,96 EUR 11,20 EUR EUR

23 Beispiel - Anrechnung von Einkommen Das gesamte monatliche Einkommen beträgt 1.252,66 EUR Auf die Rente ist das Einkommen anzurechnen, das das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes von 29,21 EUR (Freibetrag) übersteigt: 29,21 EUR x 26,4 = 771,14 EUR Das Einkommen übersteigt den Freibetrag um Hiervon sind 40 % anzurechnen. Anzurechnendes Einkommen ab ,52 EUR 192,61 EUR Auf die Rente ist jedoch bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, Einkommen nicht anzurechnen. Zeitraum (100%) 1460,50 EUR 1460,50 EUR Zeitraum (55%) 803,28 EUR 610,67 EUR Zeitraum (55%) 837,50 EUR?????

24 Anrechnung von Vermögenseinkommen Einnahmen aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Versicherungen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften Zins- und Überschussanteile Über 801,00 EUR im Kalenderjahr Über 600,00 EUR im Kalenderjahr Positive Summe der Überschüsse (Saldierung der Gewinne und Verluste)

25 Abgrenzung bei Vermögenseinkommen Regelmäßigem Einmaligem Zuordnung zu einem bestimmten Zeitraum Zuordnung zu keinem bestimmten Zeitraum Auszahlung Zuordnung jeweils 1/12 des Auszahlungsbetrages 12 Kalendermonate

26 Anrechnung von Vermögenseinkommen Regelmäßiges oder einmaliges Vermögenseinkommen % Kapitaleinkünfte (30) 25 steuerfreie Versicherungen 0 steuerpflichtige Versicherungen (30) 25 Vermietung und Verpachtung 25 Veräußerungsgewinn

27 Berücksichtigung von Einkommensänderungen Einkommenserhöhungen Einkommensminderungen < 10 % nächste Überprüfung (01.07.) Einkommensminderungen > 10 % kurzfristiges Ersatzeinkommen Regelmäßiges Kapitaleinkommen Minderung > 10 % Eintritt der Änderung (taggenau) Monat nach Mitteilung

28 Alternative - Rentensplitting ( 120a SGB VI) Partnerschaftliche Aufteilung von Rentenanwartschaften zwischen Ehegatten durch freie Wahl Aufnahme eingetragener Lebenspartnerschaften ab Ausgleichsprinzip analog zum Versorgungsausgleich Unterstützung beim Aufbau eigener Rentenanwartschaften Durchführung Altersvollrente beider Ehepartner Altersvollrente eines Ehepartners und Erreichen der Regelaltersgrenze des anderen Partners Tod eines Ehepartners Voraussetzung Jeweils mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten

29 Rentensplitting oder doch lieber Witwenrente? Wie sieht die aktuelle (zukünftige) Einkommenssituation aus? Wird eine Rente aus eigener Versicherung bezogen? Führt das Splitting zu versicherungsrechtlichen Vorteilen, z.b. Erfüllung einer Wartezeit? Ist eine spätere Wiederheirat denkbar? Werden Kinder erzogen? Beachte Individuelle Beratung und Berechnung/en notwendig!

30 Broschüre Zahlen und Tabellen Home Wir über uns Fakten und Zahlen Broschüre Zahlen und Tabellen der Rentenversicherung

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