Anforderung an die Hilfsmittelversorgung aus Sicht der Kunden

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1 Anforderung an die Hilfsmittelversorgung aus Sicht der Kunden Deutsch-Japanisches Forum REHACARE 2008

2 Gesetzliche Grundlagen der Hilfsmittelversorgung (SGB V) 33 Anspruch auf Hilfsmittel 36 Festbeträge 126 Zulassung für die Versorgungspartner 127 Ausschreibung und Verträge 139 Hilfsmittelverzeichnis Abruf der Gesetzestexte unter: Folie

3 Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für Hilfsmittel auf, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bereits vorhandene Behinderung auszugleichen. Bei diesen technischen Hilfen gibt es eine breite Palette von Produkten: Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfen Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen Rollstühlen und Hörgeräten Die Versorgung mit einem Hilfsmittel muss von der Krankenkasse grundsätzlich vorher genehmigt werden, soweit diese nicht (z.b. für bestimmte Hilfsmittel oder bis zu einer bestimmten Wertgrenze) darauf verzichtet hat. Dies gilt auch dann, wenn das Hilfsmittel von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet wurde. Folie

4 Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel Grundsätzlich werden unter Pflegehilfsmitteln Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegekasse unterscheidet: Technische Hilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem Verbrauchsprodukte wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen Folie

5 Marktbewertungen Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen für Hilfsmittel in 2005: 4,5 Mrd. 89,12 (2006) je Versicherten p.a. für Hilfsmittelversorgung (+ 0,60 % ggü. 2005) Tendenz eher steigend, u.a. wegen der demografischen Entwicklung Hilfsmittelvolumen in einer Geriatrischen Rehabilitationsklinik ca je Patient Folie

6 Ausschreibungsverfahren und Kundenanforderungen Grundproblematik Die Verordnung von Hilfsmitteln erfolgt immer durch Ärzte. Ausgangspunkt der Hilfsmittelversorgung sind i.d.r. stationäre Versorgungsangebote: Krankenhaus Rehabilitationseinrichtung Pflegeheim Behinderteneinrichtung Grundanforderungen aus Sicht der verordnenden Institutionen: Konzentration der Ansprechpartner (Service aus einer Hand) Kurze Versorgungsfristen Mangelfreiheit der Produkte Weiterbetreuung der Patienten nach Entlassung durch Anbieter Miterbringung von Dienstleistungen (Beratung, Anpassung, Spezialpflege, ) Controllingfunktionen (bei Verbrauchsartikeln) Folie

7 Dienstleistung Entlassungsmanagement als Marktzugang Pflegeheim Krankenhaus Sanitätshaus/ Hilfsmittelpartner Reha-Klinik Häuslichkeit Folie

8 Ablauf im Entlassungsmanagement Quelle: CDC - Care Dienstleistungs-Centrum im Klinikum der Universität zu Köln Folie

9 Leistungen des Entlassungsmanagements Einschätzen und Festlegen des ggf. zu erwartenden Pflegebedarfes in Kooperation mit dem Behandlungsteam der Klinik; Koordination aller am Pflege- und Behandlungsprozess Beteiligten für die Weiterversorgung zu Hause; Vermittlung von Kontakten zu ambulanten Pflegediensten, die geeignet sind, häusliche Versorgung im Bereich der Grund- und Behandlungspflege, Palliativpflege sowie der Intensivpflege nach neuesten Erkenntnissen sicherzustellen. Vermittlung von Kontakten zu Therapeuten der unterschiedlichen Versorgungsbereiche: Moderne Wundversorgung, Stoma- und Inkontinenzversorgung, Schmerztherapie und enterale/parenterale Ernährung. Überleitung im Bereich der Heimbeatmung; Organisation der adäquaten Versorgung mit Hilfsmittel- und Pflegehilfsmitteln; Information über die Möglichkeiten eines Hausnotrufes; Information über die Angebote von Mobilen Verpflegungsdiensten Folie (Menüservice).

10 Versorgungsregion Die Versorgungsregion eines Krankenhauses muss durch einen Dienstleister abgedeckt werden. Grund- und Regionalversorgung: Stadt und Landkreis(e) Maximalversorger: Überregional, bis hin zu Bundesland Stationäre Rehabilitationsklinik: Bundesland, teilw. Bundesgebiet Folie

11 Anforderung aus Sicht von Pflegeheimen/Behinderteneinrichtungen Ein Vertragspartner, möglichst für alle Hilfsmittel Überregional tätiges Sanitätshaus Feste Ansprechpartner Übernahme von Spezialpflegeaufgaben, Fachberatung und Schulung Stomaversorgung Inkontinentzversorgung Wundmanagement. Zeitnahe Belieferung, Vermeidung von Lagerungsproblematik Rezeptmanagement Versorgungscontrolling Schnelle Anpassung, Reparatur, Wartung Folie

12 Anforderungen aus Einrichtungssicht bei Hilfsmitteln für den Eigenbedarf Kostengünstige Gestellung durch Hilfsmittelpartner (Sonderpreise) Kostengünstige Wartung Langlebigkeit der im Eigenbestand befindlichen Hilfsmittel Schneller Service, z.b. bei Reparaturen Bedienerfreundlichkeit Kennzeichnungsmöglichkeit (Eigenbestandskennzeichnung) Sicherstellung des Medizin Produkte Gesetzes (Schulung, Einweisung, Prüfung, ) Folie

13 Sich verändernde Anforderungen an die Hilfsmittel aus Patientensicht Anteil der IGEL-Leistungen steigt (Individuelle Gesundheits-Leistungen) 7,6 % aller IGEL Leistungen für Heil- und Hilfsmittel Folie

14 Erwartete Produkt- und Preissegmentierung Euro Premiumangebot Ergänzung der Basisangebote mit Komfort-Hilfsmitteln Basisversorgung mit Standard-Hilfsmitteln Folie Volumen

15 Erwartete Produkt- und Preissegmentierung Segment Beispiel Grad der Dienstleistung Basis Standardrollstuhl (Stahl) Notwendige Dienstleistung* Komfort Premium Leichtgewicht Standard Rollstuhl Individuell angepasster Rollstuhl Mittlerer Dienstleistungsstandard* Hoher Dienstleistungsstandard *) ggf. auch nur Zusatzpakete für Dienstleistungen verkaufbar, z.b. Standardrollstuhl wird abgegeben mit Komfort-Dienstleistungspaket (analog ADAC-Schutzbrief). Folie

16 Einkommensabhängigkeit bei IGeL Erfahrungen Quelle: WIdO Monitor 2008 zu IGEL Folie

17 Thomas Eisenreich Folie

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