AGVBanken. Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes. Bericht

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1 AGVBanken Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes Bericht

2 16 AGV Banken

3 Familienbewusste Arbeitszeiten Durch die Bank zufrieden Im privaten Bankgewerbe gibt es viele Arbeitszeitmodelle, die den Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern. Dabei geht es längst um mehr als den klassischen Teilzeitjob: Viele Bankangestellte zunehmend auch Führungskräfte können sowohl die Länge als auch die Lage ihrer Arbeitszeit deutlich flexibler gestalten als noch vor einigen Jahren. Den Instituten gelingt es so, gute Kräfte zu halten und sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren. Die Mitarbeiter wiederum sind fast durchweg zufrieden mit ihren Arbeitszeiten. Am zufriedensten sind junge Eltern. Es ist noch nicht allzu lange her, da war das Abweichen von einer Vollzeitstelle gleichbedeutend mit einer schlichten Arbeitszeitverkürzung, in der Regel auf die Hälfte der branchenüblichen Wochenarbeitszeit. Doch in der Arbeitszeitgestaltung ist in den vergangenen Jahren viel passiert: Längst hat sich aufbauend auf der traditionellen Gleitzeit eine neue Generation von Modellen entwickelt, die nicht nur Arbeitszeit in einer Bandbreite zwischen 15 und 40 Wochenstunden kennt, sondern auch Instrumente wie Vertrauensarbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Job-Sharing oder befristete Freistellung sofern die Umstände im Betrieb oder in der Abteilung dies erlauben. Gab es früher betrieblich oder auch in Tarifverträgen unnötig starre Vorgaben, wann und wie lange zu arbeiten ist, so ermöglichen die Tarifverträge den Unternehmen heute nahezu alle Formen der Arbeitszeitgestaltung, die im gesetzlichen Rahmen denkbar sind; ein gutes Beispiel dafür sind die Tarifverträge für das private Bankgewerbe. 02 Dahinter steht die Erkenntnis, dass flexible Arbeitszeiten gleichermaßen im Interesse von Arbeitgebern und Beschäftigten sind und entscheidend dazu beitragen, dass die Mitarbeiter Beruf und Privatleben besser vereinbaren können. Die Arbeitgeber wiederum können besser auf betriebliche Anforderungen reagieren, etwa schwankende Arbeitsvolumina oder besonders frequentierte Geschäfts- und Servicezeiten. Zugleich profitieren sie davon, dass ihre Mitarbeiter motivierter und effizienter arbeiten. Und schließlich können sie sich als attraktives Unternehmen positionieren und gute Kräfte langfristig binden. FAMILIENBEWUSSTE ARBEITSZEITMODELLE IM PRIVATEN BANKGEWERBE Im privaten Bankgewerbe haben familienbewusste Arbeitszeiten seit Jahren einen hohen Stellenwert aus gutem Grund: 51 Prozent aller Beschäftigten und über 28 Prozent der Führungskräfte sind Frauen, die Akademikerquote und der Anteil gut qualifizierter Kräfte sind bei Männern wie Frauen hoch. Zudem leben von den Beschäftigten im privaten Bankgewerbe 38 Prozent mit Kindern im Haushalt (dieser Wert ist bei Frauen und Männern gleich hoch), wie der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) ermittelt hat. Zum Personenkreis, der potenziell von familienbewussten Arbeitszeiten profitiert, zählen damit allein in dieser Säule des deutschen Kreditgewerbes mindestens Menschen, wobei die Beschäftigten mit pflegebedürftigen Angehörigen noch nicht mitgerechnet sind. Darüber hinaus profitieren auch Mitarbeiter, die sich unabhängig von familiären Verpflichtungen ihren Alltag flexibler einteilen möchten. Und deren Zahl wächst nach einhelliger Aussage vieler Personalabteilungen. Teilzeit und Gleitzeit für fast alle Beschäftigten möglich Flexible Arbeitszeitmodelle stehen grundsätzlich fast allen Beschäftigten offen: Nach einer Erhebung des AGV Banken arbeiten im privaten Bankgewerbe nahezu alle Mitarbeiter in Unternehmen, die flexible Arbeitszeit und -organisation anbieten. Am weitesten verbreitet ist Teilzeit: 99,5 Prozent der Beschäftigten sind bei Instituten angestellt, die dies anbieten. Dabei ist unter Teilzeit bei AGV Banken 17

4 Familienfreundliche Regelungen mit Arbeitszeit-Bezug im Bankentarif 02 Die Tarifverträge für das private Bankgewerbe enthalten eine Reihe familienfreundlicher Arbeitszeitregelungen von Teilzeitarbeit über Elternzeit und Langzeitkonten bis zu Qualifizierung. Sie setzen einen weiten Rahmen, der ausreichend Spielraum für passgenaue betriebliche und individuelle Lösungen lässt. Die Regelungen im Überblick: Teilzeitarbeit ( 9 MTV) Die tägliche Arbeitszeit soll mindestens 3 Stunden betragen und grundsätzlich zusammenhängend erbracht werden; Ausnahmen sind einvernehmlich möglich. Werden die Grenzen der Sozialversicherungspflicht nicht erreicht, ist der Arbeitnehmer auf die Folgen hinzuweisen. Die Arbeitnehmer haben ein Informationsrecht über zu besetzende Teilzeitarbeitsplätze in ihrem Betrieb. Bei der Besetzung von Teilzeitarbeitsplätzen sollen bei gleicher persönlicher und fachlicher Eignung interne Bewerber vorrangig berücksichtigt werden. Vor der innerbetrieblichen Ausschreibung von Arbeitsplätzen prüft der Arbeitgeber, ob diese unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange auch als Teilzeitarbeitsplätze geeignet sind. Den Umwandlungswünschen des Arbeitnehmers hinsichtlich Arbeitszeitvolumen ist Rechnung zu tragen, sofern Arbeitsorganisation und personelle Situation dies zulassen. Kann Umwandlungswünschen nicht entsprochen werden, ist dies vom Arbeitgeber zu begründen. Diese Gründe werden auf Arbeitnehmer-Wunsch mit dem Betriebsrat beraten, um eine einvernehmliche Regelung zu erzielen. Eine Umwandlung des Arbeitszeitvolumens kann auch befristet erfolgen. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Neu gestaltung des Arbeitsvertrags, sofern regelmäßig Arbeit angeordnet und geleistet wird, die über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgeht. Arbeitsbefreiung ( 16 MTV) Arbeitsbefreiung unter Gehaltsfortzahlung und ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub ist für folgende familiäre Zwecke zu gewähren: eigene Eheschließung/Verpartnerung, Hochzeit der Kinder, goldene Hochzeit der Eltern, Niederkunft der Ehefrau, Tod naher Verwandter, Umzug (Dauer: je nach Fall 1 oder 2 Tage). Rahmenregelung zu Langzeitkonten Die Regelung ermöglicht die Einrichtung von Langzeitkonten, in die mit Zustimmung des Arbeitnehmers tarifliche Leistungen und/oder Freizeitansprüche (kein Urlaub) eingestellt werden können (derzeit maximal 195 Stunden pro Jahr, ggf. plus etwaige Mehrarbeitszuschläge). Die Arbeitnehmer können daraus Zeitguthaben entnehmen, etwa in Form längerer Freistellungen insbesondere für familiäre Zwecke (längere Auszeit für Kinder oder Pflege, Sabbatical). Elternzeit ( 9a Ziff. 3 MTV) Voll- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in Elternzeit können diese über das gesetzliche Maß hinaus um bis zu 6 Monate verlängern, also insgesamt bis 3,5 Jahre nach der Geburt des Kindes. Bis dahin bleibt ihr Anspruch auf Rückkehr ins Unternehmen bestehen. Im Falle der Rückkehr werden frühere Betriebszugehörigkeitsjahre angerechnet. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass der Arbeitnehmer dem Betrieb seit mindestens 5 Jahren angehört und zwischen Beendigung der Elternzeit und Rückkehr in den Betrieb keine andere Tätigkeit außerhalb des Unternehmens ausgeübt hat. Qualifizierung ( 9 Ziff. 7, 9a Ziff. 3 MTV) Teilzeitbeschäftigte sollen in Fragen der beruflichen Entwicklung und der Weiterbildung wie Vollzeitkräfte gefördert werden. Während der Familienphase sollen im beiderseitigen Interesse Möglichkeiten zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualifizierung geprüft und genutzt werden, ggf. auch im Rahmen gesetzlich zulässiger Teilzeitarbeit. 18 AGV Banken

5 Banken inzwischen weit mehr zu verstehen als der einst klassische Halbtagsjob: Große Institute praktizieren heute in der Regel weit über hundert verschiedene Arbeitszeitmodelle. Das ist einerseits ein Beleg dafür, dass die Häuser offen für die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter sind und andererseits dafür, dass die Tarifverträge einen ausreichend weiten Rahmen bieten, der nicht nur betrieblich, sondern individuell maßgeschneidert auszufüllen ist. Fast ebenso weit verbreitet wie Teilzeitarbeit sind Gleitzeitmodelle, von denen bei Bedarf 93,2 Prozent der Beschäftigten profitieren können. Immerhin knapp 85 Prozent sind in Instituten beschäftigt, in denen die Möglichkeit zu Telearbeit oder Home Office existiert. Erstaunlich weit verbreitet ist auch das Job-Sharing, das potenziell 75 Prozent der Belegschaften offensteht. 03 TEILZEITARBEIT Nicht nur die Teilzeitquote wächst auch das Arbeitsvolumen der Teilzeitkräfte Tatsächlich genutzt werden die Angebote nicht von allen, aber von immer mehr Mitarbeitern. So ist die Teilzeitquote im privaten Bankgewerbe binnen fünf Jahren von 17,7 auf 21,0 Prozent gestiegen. Vieles spricht dafür, dass dies als Indikator für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu werten ist. So steigt die Teilzeitquote bereits seit vielen Jahren kontinuierlich, während die Branchenkonjunktur zwischenzeitlich sehr volatil war. Vor allem jedoch erhöht sich seit einigen Jahren die durchschnittliche Arbeitszeit der Teilzeitkräfte im privaten Bankgewerbe kräftig und ebenfalls kontinuierlich, seit 2007 um fast ein Drittel (plus 29 Prozent). Darin spiegelt sich ein Trend wider, den die Personalabteilungen vieler Häuser bestätigen: Teilzeitbeschäftigte üben zunehmend mehr als einen Halbtagsjob aus, während zugleich die Zahl reduzierter Vollzeitstellen (zum Beispiel 80 bis 90 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit) wächst. 04 Damit kommen die privaten Banken den Wünschen vieler Beschäftigter entgegen: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat im Rahmen seines sozioökonomischen Panels ermittelt, dass über ein Drittel der in Vollzeit Beschäftigten ihre Arbeitszeit gerne reduzieren würde, während über die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten gerne länger arbeiten würde. Teilweise noch weiter verbreitet sind diese Tendenzen bei voll- und teilzeitberufstätigen Eltern, wie eine Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt. 05 AGV Banken 19

6 Fast jede neunte Führungskraft in Teilzeit Ebenfalls sehr erfreulich entwickelt sich die Teilzeitquote bei den Führungskräften im privaten Bankgewerbe: Innerhalb von fünf Jahren hat sich der Anteil der Teilzeitbeschätigten unter den außertariflich Angestellten (AT) mehr als verdoppelt und liegt heute bei knapp unter 11 Prozent. Damit arbeitet inzwischen fast jede neunte Führungskraft in Teilzeit. Das ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass immer mehr weibliche Führungskräfte in Teilzeit arbeiten: Die Teilzeitquote unter Frauen in Führungspositionen ist seit 2006 von 15,9 auf 27,6 Prozent kräftig angestiegen. Auch die Teilzeitquote unter den männlichen AT-Angestellten ist gestiegen, allerdings von sehr niedrigem Niveau auf zuletzt 3,6 Prozent. Parallel steigt der Anteil von Frauen unter den AT-Mitarbeitern kontinuierlich waren bereits 28,4 Prozent von ihnen weiblich. Das sind fast drei Prozentpunkte mehr als fünf Jahre zuvor; bis zum Jahr 2000 lag die Quote noch bei unter 20 Prozent. Die Kombination dieser beiden Entwicklungen lässt den Schluss zu: Im privaten Bankgewerbe fördert die zunehmende Verbreitung familienbewusster Arbeitszeitmodelle die nach wie vor mehrheitlich von Frauen genutzt werden nicht nur ganz allgemein die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern unterstützt auch ganz erheblich den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen. (85 Prozent), doch am zufriedensten sind die 35- bis 39-Jährigen: Über 92 Prozent beurteilen ihre Arbeitszeitregelungen als positiv 87 Prozent der Männer und nahezu alle Frauen (97 Prozent). 06 Damit zeigt sich ausgerechnet die Gruppe der Beschäftigten, die rund um die Geburt von Kindern mitten in der rush hour of life steckt, mit Abstand am zufriedensten mit ihren Arbeitszeiten. Das belegt, dass die privaten Banken den tariflichen Spielraum für familienbewusste Arbeitszeiten offensichtlich im Sinne ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen. Vier Fünftel der jungen Eltern beurteilen ihre Work-Life-Balance positiv Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch hier ist die Zufriedenheit bereits über alle Beschäftigten hinweg hoch: Zwei Drittel aller Mitarbeiter beurteilen ihre Work-Life-Balance als ausgezeichnet, sehr gut oder gut, dagegen nur 10 Prozent als schlecht. Bei Beschäftigten mit Kindern im Haushalt insgesamt und bei den 30- bis 34-jährigen Eltern äußern sich 70 Prozent positiv, bei den 35- bis 39-jährigen Eltern sind es knapp 80 Prozent und bei den Müttern dieser Altersklasse sogar 85 Prozent. ARBEITGEBER-INITIATIVEN MITARBEITERZUFRIEDENHEIT Fast alle jungen Mütter sind zufrieden mit ihrer Arbeitszeit Die Auswirkungen dieser Entwicklung schlagen sich spürbar in der Mitarbeiterzufriedenheit nieder: Knapp 81 Prozent aller Beschäftigten im privaten Bankgewerbe beurteilen die bestehenden Arbeitszeitregelungen positiv ( ausgezeichnet/sehr gut/gut ), nur 6 Prozent sind nicht zufrieden. Zu diesen Ergebnissen kommt das Sozialforschungsinstitut TNS Emnid in einer repräsentativen Beschäftigten-Befragung im Auftrag des AGV Banken. Besonders zufrieden mit ihren Arbeitszeiten sind Mitarbeiter mit Kindern im Haushalt: Sie äußern sich zu fast 84 Prozent positiv und nur zu 4 Prozent negativ. Noch deutlicher wird dieses Bild bei den jungen Eltern im Alter zwischen 30 und 39 Jahren. Hier sind bereits die 30- bis 34-Jährigen überdurchschnittlich zufrieden AGV Banken Mitglied im Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie Um innovative und praktikable Arbeitszeitmodelle weiterzutragen und den Austausch auch mit Unternehmen anderer Branchen zu fördern, engagieren sich die Arbeitgeber des privaten Bankgewerbes im Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie, einer Initiative des Bundesfamilienministeriums in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Neben Einzelunternehmen ist seit dem Frühjahr 2011 auch der AGV Banken Mitglied in dem Netzwerk, das sich familienbewusste Arbeitszeiten als ein Schwerpunktthema gesetzt hat. Ebenfalls im Frühjahr 2011 haben zudem Spitzen - verbände der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH und DGB) und die Bundesregierung die Charta für familienbewusste Arbeitszeiten unterzeichnet. 07 Darin bekennt sich die deutsche Wirtschaft zur Förderung flexibler und innovativer Arbeitszeitmodelle. Zugleich 20 AGV Banken

7 Verbreitung familienbewusster Arbeitszeitmodelle 03 Anteil der Beschäftigten im privaten Bankgewerbe, die in Unternehmen mit den folgenden Angeboten arbeiten Angaben in % flexible Arbeitszeit/ -organisation Teilzeit Gleitzeit Telearbeit/Home Office Job-Sharing 75,2 84,7 99,8 99,5 93,2 Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern Gewünschte Wochenarbeitszeit Angaben in % 48 gleich lang > 1,5 Std. kürzer > 1,5 Std. länger Männer Vollzeit Frauen Vollzeit Entwicklung wichtiger Indikatoren Privates Bankgewerbe Angaben in % Teilzeitquote gesamt 17,7 Quelle: AGV Banken 04 21, Teilzeit Teilzeit Quelle: Sozioökonomisches Panel (SOEP)/IAB, 2010 Beruftstätige Väter Beruftstätige Mütter von Kindern unter 18 Jahren von Kindern unter 18 Jahren Teilzeitquote Führungskräfte gesamt 10, Die ideale Arbeitszeit wäre im Vergleich zur gegenwärtigen Arbeitszeit ,2 gleich lang kürzer länger Quelle: IfD Allensbach, 2010 Teilzeitquote Führungskräfte Frauen 27,6 Mitarbeiterzufriedenheit 06 Befragung von Beschäftigten im privaten Bankgewerbe Angaben in % ausgezeichnet/sehr gut/gut schlecht Beurteilung Arbeitszeit-Regelungen Gesamt 6,0 80,6 15,9 Kinder im Haushalt 4,2 83,7 Teilzeitquote Führungskräfte Männer 3, Jahre Gesamt Jahre Frauen mit Kindern 3,3 2,6 89,4 97,4 Beurteilung Work-Life-Balance 1,3 Gesamt 9,9 66,1 Anteil Frauen in Führungspositionen 25,5 28,4 Kinder im Haushalt Jahre Gesamt 7,5 6,6 69,7 75, Jahre Frauen mit Kindern 7,7 84,6 Quelle: AGV Banken Quelle: TNS Emnid/AGV Banken, 2011 AGV Banken 21

8 Charta für familienbewusste Arbeitszeiten 07 Am 8. Februar 2011 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) folgende Erklärung unterzeichnet: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiger Baustein, um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu bewältigen. Menschen brauchen Zeit für Verantwortung in der Familie und Zeit für Verantwortung im Beruf. Dabei geht es sowohl um die Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen. Unsere Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und zugleich Leistung in ihrem Beruf bringen können. Die bestmögliche Nutzung von Arbeitszeit und Familienzeit ist daher ein wichtiger Beitrag für dauerhaften Wohlstand, Wirtschaftswachstum und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Ausbalancieren zwischen den Bedürfnissen der Familien und den Belangen der Betriebe bleibt eine fortwährende Herausforderung. Vor dem Hintergrund des steigenden Fachkräftebedarfs entwickelt sich eine familienbewusste Arbeitswelt zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor für den Standort Deutschland. Mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen positionieren sich die Unternehmen als attraktive Arbeitgeber, erhöhen damit die Bindung der Beschäftigten und treffen so auch Vorsorge zur Fachkräftesicherung. Innovative Arbeitszeitvereinbarungen sind ein wichtiges Instrument, um das Potenzial qualifizierter Fachkräfte, insbesondere von Müttern, optimal zu nutzen. Wir sind auf einem guten Weg: Zahllose Unternehmen auch im Mittelstand bieten bereits heute flexible Arbeitszeitmodelle an, die sie mit dem Ziel besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter ausbauen wollen. Die Anstrengungen in den Betrieben müssen durch eine wohnortnahe, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur für Arbeits-, Rand- und Ferienzeiten gestützt und flankiert werden. Nur wenn es gelingt, dass alle familienfreundlichen Maßnahmen ineinandergreifen, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen ohne Zeitnot nachkommen. Darauf wollen wir gemeinsam hinwirken. Mütter brauchen Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Beruf, Väter wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Bei Notfällen wie Krankheit des Kindes verpflichtet sich die Bundesregierung, Fehlanreize zu be seitigen, die einer familienfreundlichen Arbeitswelt entgegenstehen. Dies ist aus Sicht des privaten Bankgewerbes zu begrüßen. Geplantes Betreuungsgeld schafft Fehlanreize Umso unverständlicher ist für die Arbeitgeber das Ansinnen der Bundesregierung, ein Betreuungsgeld für Eltern einzuführen, die ihr Kind im Alter von ein bis drei Jahren zu Hause betreuen und nicht in einer Kindertagesstätte unterbringen lassen. Das würde Fehlanreize für längere Erwerbsunterbrechungen setzen und die Bemühungen der Unternehmen konterkarieren, jungen Eltern über eine familienbewusste Personalpolitik unter anderem mit flexiblen Arbeitszeitmodellen den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Unternehmen, die auf familienbewusste Arbeitszeiten setzen, verfolgen zusätzlich mit großem Interesse das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Familienpflegezeit. Zwar verzichtet die Bundesregierung in ihrem jüngsten Entwurf auf einen Rechtsanspruch, aber bei freiwilliger Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergäben sich nach derzeitigem Stand Probleme unter anderem beim Kündigungsschutz. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in diesem Bericht auf den Seiten 26/27. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass flexible und familienbewusste Arbeitszeitmodelle dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn die Beschäftigten und die Unternehmen gleichermaßen profitieren, wenn die Arbeitgeber bei der Ausgestaltung innovativer Modelle möglichst wenigen Einschränkungen unterliegen und wenn es starke Anreize gibt, familienbewusste Arbeitszeiten zu nutzen. Den Rahmen dafür müssen die Politik und die Tarifparteien abstecken. Die Tarifverträge im privaten Bankgewerbe leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. 22 AGV Banken

9 und bei der Pflege Angehöriger sind flexible Arrangements gefragt; hier können flexible und familienbewusste Arbeitszeiten einen wichtigen Beitrag leisten. Zur richtigen Zeit am richtigen Ort, am Arbeitsplatz und in der Familie das ist unser Verständnis einer modernen Zeitpolitik. Wir Unterzeichner verpflichten uns, im Rahmen unserer Verantwortlichkeiten darauf hinzuwirken, 1. dass sich in Deutschland weiter ein intelligentes und modernes Verständnis flexibler Arbeitszeiten unter der Perspektive flexibel und familienbewusst entwickelt. Solche Arbeitszeitmodelle sollten künftig mehr Anerkennung erfahren. 2. dass in der betrieblichen Praxis flexible und familien freundliche Arbeitszeitmodelle ausgebaut bzw. geschaffen werden. Statt der Alternative Halbtagsjob oder starre Vollzeitstelle sollen mehr flexible, innovative Arbeitszeitmodelle genutzt werden, die sich auch für Führungspositionen eignen. 3. dass die Tarifpartner ausreichende Spielräume für familienbewusste betriebliche Arbeitszeitvereinbarungen gewähren. 4. dass eine familienfreundliche Arbeitswelt die notwendige öffentliche Unterstützung erhält, die familienbezogenen Leistungen des Staates überprüft und wo nötig weiter angepasst werden und Fehlanreize beseitigt werden. 5. dass bis 2013 die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Familien bedarfsgerecht dauerhafte und verlässliche Betreuungsmöglichkeiten erhalten, insbesondere durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege für unter Dreijährige. 6. dass Arbeitgeber und Belegschaften unterstützt werden, familienfreundliche Arbeitszeitregelungen zu vereinbaren, die den Bedürfnissen sowohl der Beschäftigten als auch den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen vor Ort Rechnung tragen. Das gilt auch für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Angehöriger. Mit dieser Erklärung rufen wir alle Akteure in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft dazu auf, die Chancen familienbewusster Arbeitszeiten und innovative Arbeitszeitmodelle im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschland aktiv zu nutzen. Seit dem Frühjahr 2011 ist der AGV Banken Mitglied im Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie, einer Initiative des Bundesfamilienministeriums und des Deutschen Industrie- und Handelskammmertages. AGV Banken 23

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