Schriftliche Kleine Anfrage
|
|
- Karl Schräder
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 5. Juni 2012 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Thomas-Sönke Kluth (FDP) vom und Antwort des Senats - Drucksache 20/ Betr.: Entwicklung der Vorstands- und Aufsichtsrats bei der HHLA In Deutschland besteht nach Einschätzung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW) mit dem Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG), dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und vor allem dem Deutschen Corporate Governance Kodex im europäischen und internationalen Vergleich ein angemessener Regulierungsrahmen für Vorstandsvergütungssysteme von börsennotierten Unternehmen. Ausgelöst durch die Finanzmarktkrise und die mit ihr verbundene Debatte um eine angemessene Managementvergütung sollen insbesondere durch das VorstAG Vergütungssysteme insbesondere auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet werden: Anreiz zur Nachhaltigen Unternehmensführung Mehrjährige Bemessungsgrundlagen für variable Vergütung Deckelung der variablen Vergütung Beschluss der Hauptversammlung zum Vergütungssystem Leistungen der Vorstandsmitglieder sollen sich auf die Vergütungshöhe auswirken Insbesondere die Möglichkeit, die Hauptversammlung über die Vergütungssysteme abstimmen zu lassen, besitzt zwar keine bindende Wirkung, erhöht allerdings die Akzeptanz des Vergütungssystems. Die überwiegende Zahl der DAX-Unternehmen nutzt diese Möglichkeit und wie der DSW berichtet, lag die Zufriedenheit, die durch die Zustimmung zum Ausdruck kommt, in 2010 bei durchschnittlich 91,58 Prozent und in 2011 bei 93,43 Prozent. Wie sich aus dem Geschäftsbericht 2011 der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ergibt und auch auf der Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Unternehmen vom berichtet wurde, findet seit dem auch auf die Vorstände der HHLA ein neues Vergütungssystem Anwendung, das nach den Vorgaben des VorstAG erarbeitet worden ist. Der Geschäftsbericht 2011 erläutert, dass sich der Personalausschuss und der Aufsichtsrat bei dem Vergütungssystem an der Größe und Tätigkeit der HHLA, nach ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen orientiert haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HHLA wie folgt: I. Vorstandsvergütung 1. Welche Faktoren und Kriterien finden bei der Ermittlung der festen erfolgsunabhängigen und variablen erfolgsabhängigen Bestandteile der individuellen Vergütung der Vorstände Anwendung? Personalausschuss und Aufsichtsrat der HHLA orientieren sich bei der Ermittlung der Vergütung an Größe und Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Weiterhin werden die Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitgliedes berücksichtigt Seite 1 von 6
2 2 Kriterien für die erfolgsabhängige Tantieme bilden neben dem durchschnittlichen modifizierten Ergebnis (EBIT) der letzten drei Jahre (für 2011 abweichend hiervon die letzten beiden Geschäftsjahre), die durchschnittliche Kapitalrentabilität (ROCE) sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt und Soziales. 2. War die Vergütung der Vorstände der HHLA in der Senatskommission für öffentliche Unternehmen oder im Senat Gegenstand der Beratung? a. Wenn ja, wann, mit welchen Teilnehmern und was wurde jeweils konkret beraten? Ja, am 30. November 2010 in der Senatskommission für öffentliche Unternehmen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Senator Carsten Frigge, Senatorin Dr. Herlind Gundelach, Senator Dietrich Wersich, Senator Ian Karan, Senator Reinhard Stuth, Staatsrat Dr. Michael Voges, Staatsrat Dr. Detlef Gottschalck, Staatsrat Peter Wenzel. Gast: Frau Dr. Sibylle Roggencamp. Gegenstand der Beratung war die Anpassung der Vergütung für Herrn Dr. Stefan Behn und Herrn Dr. Roland Lappin. Der Verhandlungsverlauf der Sitzungen der Senatskommission für öffentliche Unternehmen wird nicht protokolliert. Am 14. Juni 2011 in der Senatskommission für öffentliche Unternehmen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Senator Dr. Peter Tschentscher, Zweite Bürgermeisterin Dr. Dorothee Stapelfeld, Senatorin Prof. Barbara Kisseler, Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Senator Detlef Scheele, Staatsrat Dr. Christoph Krupp, Staatsrat Dr. Bernd Egert, Staatsrat Holger Lange. Gast: Frau Dr. Sibylle Roggencamp Gegenstand der Beratung war die Anpassung der Vergütung für Herrn Dr. Sebastian Jürgens, Herrn Heinz Brandt sowie Herrn Klaus-Dieter Peters. Entfällt. b. Wenn nein, warum nicht? Aufsichtsratssitzungen: 3. Wann fanden Aufsichtsratssitzungen oder Sitzungen des Personalausschusses in Bezug auf das neue Vergütungssystem für die Vorstände und Vertragsverhandlungen statt, und wer hat daran jeweils teilgenommen? Datum Teilnehmer (in alphabetischer Reihenfolge) 1. Juli 2010 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Herr Carsten Frigge, Herr Holger Heinzel, Herr Jörg Klauke, Herr Dr. Rainer Klemmt- Nissen, Herr Thomas Mendrzik, Herr Arno Münster, Herr Wolfgang Rose, Herr Uwe Schröder, Herr Walter Stork, Herr Jörg Wohlers. 15. Dezember 2010 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Herr Dr. Bernd Egert, Herr Holger Heinzel, Herr Jörg Klauke, Herr Thomas Mendrzik, Herr Herr Peter Wenzel, Herr Jörg Wohlers. Gäste: Herr Dr. John Maurer (HHLA Recht und Versicherungen), zeitweise Herr Dr. Michael Bursee (Kienbaum Consultants) 25. März 2011 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Herr Dr. Bernd Egert, Herr Holger Heinzel, Herr Jörg Klauke, Herr Dr. Rainer Klemmt-Nissen, Herr Thomas Mendrzik, Herr Arno Münster, Herr Wolfgang Rose, Herr Uwe Schröder, Herr Walter Stork, Herr Peter Wenzel, Herr Jörg Wohlers. 29. April 2011 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Herr Dr. Bernd Egert, Herr Holger Heinzel, Herr Jörg Klauke, Herr Dr. Rainer Klemmt-Nissen, Herr Thomas Mendrzik, Herr Arno Münster, Herr Wolfgang Rose, Herr Walter Stork, Herr Uwe Schröder, Herr Jörg Wohlers Seite 2 von 6
3 3 8. Dezember 2011 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Herr Torsten Ballhause, Herr Dr. Bernd Egert, Herr Holger Heinzel, Herr Jörg Klauke, Herr Dr. Rainer Klemmt-Nissen, Herr Thomas Mendrzik, Herr Arno Münster, Herr Michael Pirschel, Herr Walter Stork, Herr Jörg Wohlers. Sitzungen des Personalausschusses: Datum Teilnehmer (in alphabetischer Reihenfolge) 25. März 2010 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Personalausschusses), Herr Carsten Frigge, Herr Arno Münster, Herr Wolfgang Rose, Herr Uwe Schröder, Herr Walter Stork. 28. Mai 2010 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Personalausschusses), Herr Carsten Frigge, Herr Arno Münster, Herr Wolfgang Rose, Herr Uwe Schröder, Herr Walter Stork. 28. Juni 2010 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Personalausschusses), Herr Carsten Frigge, Herr Arno Münster, Herr Wolfgang Rose, Herr Uwe Schröder, Herr Walter Stork. 13. Oktober 2010 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Personalausschusses), Herr Herr Peter Wenzel. 7. Dezember 2010 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Personalausschusses), Herr Herr Peter Wenzel. 3. März 2011 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Personalausschusses), Herr Herr Peter Wenzel. 20. April 2011 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Personalausschusses), Herr Dr. Bernd Egert, Herr Holger Heinzel, Herr Arno Münster, Herr Wolfgang Rose, Herr Uwe Schröder, Herr Walter Stork. 15. Juni 2011 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Personalausschusses), Herr Dr. Bernd Egert, Herr Holger Heinzel, Herr Arno Münster, Herr Wolfgang Rose, Herr Thomas Mendrzik, Herr Walter Stork. 28. Oktober 2011 Herr Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender des Personalausschusses), Herr Dr. Bernd Egert, Herr Holger Heinzel, Herr Arno Münster, Herr Wolfgang Rose, Herr Thomas Mendrzik, Herr Walter Stork. 4. Wer gehört dem Aufsichtsrat und dem Personalausschuss der HHLA zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das neue Vergütungssystem sowie die Anpassung der Vorstandsverträge an? Dem Aufsichtsrat der HHLA gehörten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das neue Vergütungssystem sowie der Anpassung der Vorstandsverträge am 15. Dezember 2010 an: Prof. Dr. Witten, Dr. Egert, Herr Heinzel, Herr Klauke, Herr Mendrzik, Herr Münster, Herr Rose, Herr Stork, Herr Schröder, Herr Wenzel, Herr Wohlers und Dr. Klemmt-Nissen. Dem Personalausschuss des Aufsichtsrates der HHLA gehörten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das neue Vergütungssystem sowie der Anpassung der Vorstandsverträge am 7. Dezember 2010 an: Prof. Dr. Witten, Herr Münster, Herr Rose, Herr Schröder, Herr Stork und Herr Wenzel. 5. Wann wurden die einzelnen Vorstandsverträge jeweils von wem unterschrieben? Vorstandsmitglied Unterschriftszeitpunkt Unterzeichner Dr. Stefan Behn 3./4. März 2011 Prof. Dr. Peer Witten / Dr. Stefan Behn Dr. Roland Lappin 3. März 2011 Prof. Dr. Peer Witten / Dr. Roland Lappin Seite 3 von 6
4 4 Klaus-Dieter Peters 15./14. Juni 2011 Prof. Dr. Peer Witten / Klaus- Dieter Peters Heinz Brandt 16. Juni 2011 Prof. Dr. Peer Witten / Heinz Brandt Dr. Sebastian Jürgens 16. Juni 2011 Prof. Dr. Peer Witten / Dr. Sebastian Jürgens 6. Wie war die Restlaufzeit der Dienstverträge der betroffenen Vorstandsmitglieder, bzw. zu welchem Zeitpunkt konnten die Dienstverträge von den betroffenen Vorstandsmitgliedern frühestens gekündigt werden? Vorstandsmitglied Restlaufzeit des alten Dienstvertrages Dr. Stefan Behn 30. April 2011 Dr. Roland Lappin 30. April 2011 Klaus-Dieter Peters 31. Dezember 2011 Heinz Brandt 31. Dezember 2011 Dr. Sebastian 31. Dezember 2011 Jürgens Die Dienstverträge sahen keine ordentliche vorzeitige Kündigung vor. Vorstandsmitglied 7. Welche prozentualen und absoluten Veränderungen haben sich infolge des neuen Vergütungssystems bei den betroffenen Vorständen in Bezug auf die erfolgsunabhängige Grundvergütung, die erfolgsabhängige Vergütung sowie die Zuführung zur Pensionsrückstellung ergeben? Grundgehalt Veränderung alt neu absolut prozentual in Euro Klaus-Dieter Peters (Vorsitzender) ,9% Dr. Stefan Behn ,2% Heinz Brandt ,2% Dr. Sebastian Jürgens ,2% Dr. Roland Lappin ,2% Vorstandsmitglied Zuführung zur Pensionsrückstellung Veränderung alt neu absolut prozentual in Euro Klaus-Dieter Peters (Vorsitzender) ,7% Dr. Stefan Behn ,1% Heinz Brandt ,0% Dr. Sebastian Jürgens ,1% Dr. Roland Lappin ,6% Zur erfolgsabhängigen Vergütung siehe Anlage. 8. Hat die Hauptversammlung der HHLA von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gemäß 120 Absatz 4 Satz 1 AktG über die Billigung des neuen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu beschließen? a. Wenn ja, wann und mit welchem Abstimmungsergebnis? Seite 4 von 6
5 5 Die Hauptversammlung der HHLA hat das neue Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands auf der Hauptversammlung am 16. Juni 2011 mit einem Abstimmungsergebnis von 96,83% gebilligt. Entfällt. b. Wenn nein, warum nicht, und ist dies in Zukunft vorgesehen? II. Aufsichtsratsvergütung 9. Welche Faktoren und Kriterien finden bei der Ermittlung der festen, erfolgsunabhängigen und der variablen, erfolgsabhängigen Bestandteile der Aufsichtsratsvergütung Anwendung und wann wurden diese aus welchem Grund letztmalig geändert? Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste Vergütung von Euro pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Diese Vergütung erhöht sich um 35 %, wenn für das Geschäftsjahr eine Dividende an die Inhaber der A-Aktien der Gesellschaft ausgeschüttet wird. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Desweiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrates oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250. Letztmalig wurde diese Regelung am 18. Oktober 2007 geändert. Grund für diese letztmalige Änderung war die Anpassung der Vergütung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden an die Beschlusslage der Senatskommission für öffentliche Unternehmen vom 9. Oktober War die Vergütung der Aufsichtsräte der HHLA in der Senatskommission für Öffentliche Unternehmen oder im Senat Gegenstand von Beratungen? a. Wenn ja, wann, mit welchen Teilnehmern und mit welchem konkreten Beratungsinhalt? Ja, am 11. September 2007 in der Senatskommission für öffentliche Unternehmen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Senator Dr. Michael Freytag, Zweite Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram, Senator Jörg Dräger, Senator Axel Gedaschko, Senatorin Prof. Dr. Karin von Welck, Senatorin Alexandra Dinges-Dierig, Staatsrat Dr. Volkmar Schön. Gast: Herr Dr. Rainer Klemmt-Nissen. Beratungsgegenstand war die Einführung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates der HHLA. Am 9. Oktober 2007 in der Senatskommission für öffentliche Unternehmen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Senator Dr. Michael Freytag, Zweite Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram, Senator Gunnar Uldall, Senatorin Prof. Dr. Karin von Welck, Senatorin Alexandra Dinges-Dierig, Staatsrat Dr. Robert Heller, Staatsrat Dr. Volkmar Schön, Staatsrätin Dr. Herlind Gundelach. Gast: Herr Dr. Rainer Klemmt-Nissen. Beratungsgegenstand war die Einführung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates und hierbei insbesondere die Basisvergütung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der HHLA. Der Verhandlungsverlauf der Sitzungen der Senatskommission für öffentliche Unternehmen wird nicht protokolliert. Entfällt. b. Wenn nein, warum nicht? III. Neue Vergütungssysteme bei anderen städtischen Unternehmen Seite 5 von 6
6 6 11. Hat es auch bei anderen Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, auf Grund der Vorgaben des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) neue Vergütungssysteme für die Vorstandsmitglieder oder Anpassungen der bestehenden Vergütungssysteme oder Anpassungen der Vorstandsverträge gegeben? Wenn ja, bei welchen Unternehmen, wann und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht? Bei anderen Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, hat es keine Änderungen bestehender Vergütungssysteme bzw. Anpassungen von Vorstandsverträgen aufgrund des VorstAG gegeben. Dies ist darin begründet, dass die Änderungen des VorstAG unmittelbar nur für börsennotierte Aktiengesellschaften Anwendung finden. Im Übrigen sind für die Vergütungsregelungen der Geschäftsführer und Vorstände der hamburgischen öffentlichen Unternehmen die Bestimmungen in Ziffer des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) maßgebend Seite 6 von 6
Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3058 21. Wahlperiode 05.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 28.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Fluktuation
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/13026 20. Wahlperiode 19.09.14 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 12.09.14 und Antwort des Senats Betr.:
MehrVergütungsbericht. allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu, sind vom einzelnen Vorstandsmitglied jedoch individuell zu versteuern.
Der Vergütungsbericht erläutert Struktur und Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Er berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
MehrBeschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands (Auszug aus Kapitel 5 des Konzern-Lageberichts als Teil des Geschäftsberichts ) 5. Vergütungsbericht
MehrVergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Aurubis AG
Vergütungsbericht für den und den Aufsichtsrat der Aurubis AG Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Er erläutert die Struktur und Höhe der s- und Aufsichtsratsvergütung
MehrErklärung zur Unternehmensführung gemäß 315 Abs. 5 HGB i.v.m. 289a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 315 Abs. 5 HGB i.v.m. 289a HGB Stand: 14. März 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben
MehrBeschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1
Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes Tagesordnungspunkt 1 "Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. April 2016 mit dem Lagebericht des Vorstandes, dem Corporate Governance-Bericht
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/2003 19. Wahlperiode 23.01.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Mathias Petersen (SPD) vom 16.01.09 und Antwort des Senats Betr.:
MehrEntsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft
Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft November 2016 Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung
MehrVERGÜTUNGSBERICHT VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DEN VORSTAND
9 ZUSAMMENGEFASSTER 6 KONZERNABSCHLUSS 5 ABHÄNGIGKEITSBERICHT 5 ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN 5 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG 52 VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DRS 7 Erfolgsunabhängige Erfolgsabhängige Gesamtbezüge
MehrBeschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2014
Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2014 Telekom Austria Aktiengesellschaft FN 144477t, Handelsgericht Wien ISIN AT 0000720008 / ISIN AT 0000A17B35 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse
MehrErklärung von Vorstand und Aufsichtsrat. der mybet Holding SE gemäß 161 AktG
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der mybet Holding SE gemäß 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft sind gemäß 161 Aktiengesetz verpflichtet, jährlich eine Entsprechenserklärung
MehrIm Jahresgrundgehalt von Herrn Dr. Simon sind im Geschäftsjahr TEUR (i. V. 50 TEUR) zum Aufbau einer privaten Altersversorgung enthalten.
ZUSAMMENGEFASSTER 4 GRUNDLAGEN DES KONZERNS 7 WIRTSCHAFTSBERICHT 5 VERSICHERUNG DER 44 VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DRS 7 Erfolgsunabhängige Erfolgsabhängige Gesamtbezüge Jahres grundgehalt Sachbezüge Sonstige
MehrRegierungskommission passt Kodexbeschlüsse im Zuge des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung an
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Die Geschäftsstelle Pressemitteilung Berlin, 19.06.2009 Regierungskommission passt Kodexbeschlüsse im Zuge des Gesetzes zur Angemessenheit der
MehrErklärung zur Unternehmensführung der paragon AG nach 289a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung der paragon AG nach 289a HGB Die Unternehmensführung der paragon AG als deutsche Aktiengesellschaft wird durch das Aktiengesetz, die Satzung des Unternehmens, die freiwillige
MehrErklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gemäß 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Deutsche Börse AG Entsprechenserklärung Mai 2012 Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gemäß 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex Nach 161 Aktiengesetz (AktG)
MehrErläuterung des neuen Vergütungssystems für den Vorstand der Aurubis AG
Erläuterung des neuen Vergütungssystems für den Vorstand der Aurubis AG Das neue Vergütungssystem entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere
MehrEntsprechenserklärung 2006 nach 161 AktG 1/6
1/6 Corporate Governance Der Begriff Corporate Governance steht für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen,
MehrAktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Gruppe Aktiengesellschaft geben nach pflichtgemäßer
MehrCorporate Governance Bericht «UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG VERGÜTUNGSBERICHT
35 VERGÜTUNGSBERICHT Die Vergütung für Aufsichtsrat und Vorstand besteht im Jahr 2014 aus festen und variablen Bestandteilen. Die Bezüge von Aufsichtsrat und Vorstand werden aufgeteilt nach fixen und variablen
MehrErklärung zur Unternehmensführung
Erklärung zur Unternehmensführung Corporate Governance Bericht Erklärung nach 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Dr. Hönle AG vom 03. November 2016
Mehrzum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 Aktiengesetz (AktG)
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 Aktiengesetz (AktG) zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161
MehrErklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der transtec AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der transtec AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG Nach 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich
MehrBeschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1
Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes Tagesordnungspunkt 1 "Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. April 2017 mit dem Lagebericht des Vorstandes, dem konsolidierten Corporate
MehrAusschüsse hat der Aufsichtsrat nicht gebildet, vgl. dazu die nachfolgende Erklärung nach 161 AktG.
Bericht zur Unternehmensführung Vorstand und Aufsichtsrat der cash.medien AG begrüßen die in den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex kodifizierten Regeln. Diese bilden
MehrCORPORATE GOVERNANCE- BERICHT
26 CORPORATE GOVERNANCE- BERICHT Zur Sicherstellung einer nachhaltigen, wertschaffenden Unternehmens entwicklung folgt die Unternehmens Invest AG den Grundsätzen und Prinzipien der Transparenz und einer
MehrStudie zur Vergütung der Vorstände in den DAX 30-Unternehmen im Geschäftsjahr 2008
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. Technische Universität München Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Controlling Studie zur Vergütung der Vorstände in den DAX 30-Unternehmen
MehrEntsprechenserklärung nach 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung nach 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Vorstand und Aufsichtsrat der _wige MEDIA AG haben die letzte Entsprechenserklärung nach Maßgabe von
MehrErklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex
Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers
MehrHier: Festlegung des Verfahrens. 2. Drs. 20/2565 Transparenz schaffen durch Berichterstattung (Antrag CDU)
20. WAHLPERIODE NR. 20/8 Protokoll der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses Öffentliche Unternehmen Sitzungsdatum: 2. Februar 2012 Sitzungsort: Hamburg, im Rathaus, Raum 186 Sitzungsdauer:
MehrGeschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 09. September 2015
Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG Stand 09. September 2015 Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG 1 Einsetzung Der
MehrErklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex
Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers
MehrErklärung zur Unternehmensführung
Erklärung zur Unternehmensführung Corporate Governance Bericht Erklärung nach 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Dr. Hönle AG vom 01. Februar 2017
MehrInformation zu Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics AG am 31. Mai 2018
Information zu Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics AG am 31. Mai 2018 Beschreibung des neuen Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Konzernabschluss Inhaltsverzeichnis
Mehr36 UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG» Corporate Governance Bericht VERGÜTUNGSBERICHT
36 UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG» Corporate Governance Bericht T E VERGÜTUNGSBERICHT Im Jahr 205 setzt sich die Vergütung des Vorstands aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Die Vergütung des Aufsichtsrats
MehrKO im Sommersemester 2014 Aktienrecht Schwerpunktbereich 2: Unternehmen und Finanzen Prof. Dr. Katja Langenbucher
KO im Sommersemester 2014 Aktienrecht Schwerpunktbereich 2: Unternehmen und Finanzen Prof. Dr. Katja Langenbucher Vorstandsvergütung die Regelungen des (gescheiterten) VorstKoG und die Pläne im Koalitionsvertrag
MehrAnlage zu TOP 1.4: Bericht des Aufsichtsrats
Anlage zu TOP 1.4: Bericht des Aufsichtsrats Entsprechenserklärung der Gesundheit Nord ggmbh zum Geschäftsjahr 2016 Gemäß Ziffer 4.10 des Public Corporate Governance Kodex Bremen sollen die Geschäftsführung
MehrCORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT GEMÄSS 243B UGB
Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex folgt die Rath Gruppe dem Ordnungsrahmen mit Standards für die verantwortungsvolle Führung und Leitung des Unternehmens. Dieser enthält die international
MehrCorporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB
Stand: April 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 1 2. Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat... 1 2.1 Vorstand... 1 2.2 Aufsichtsrat... 1 2.3 Aufsichsratsausschuss...
MehrCORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT
18 GESCHÄFTSBERICHT 2010 Die Corporate Governance der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft entspricht den in der deutschen Wirtschaft üblichen Standards guter Unternehmensführung. Die Satzung der
MehrCompliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M. Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG
Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M. Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG 1. Compliance-Erklärung (26.03.2010) Nach 161 AktG
MehrGeschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien
Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien 04 05 Bericht des Aufsichtrats 04 Bericht des Vorstands 08 Ziele und Strategien 12 SINGULUS & Hollywood 16 Die Aktie 20 Bericht des
MehrOrdentliche Hauptversammlung der BASF SE am 12. Mai 2017 Synopse zu den unter den Tagesordnungspunkten 7 und 8 vorgeschlagenen Satzungsänderungen
Ordentliche Hauptversammlung der BASF SE am 12. Mai 2017 Synopse zu den unter den Tagesordnungspunkten 7 und 8 vorgeschlagenen Satzungsänderungen Bisherige Satzungsregelung (Fassung: Mai 2014) Vorstand
MehrDeutscher Corporate Governance Kodex
Deutscher Corporate Governance Kodex Die SAF-HOLLAND S.A. ist eine luxemburgische Société Anonyme (S.A.), die ausschließlich an einer deutschen Wertpapierbörse notiert ist. Aus diesem Grund unterliegt
MehrErklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG Die persönlich haftende Gesellschafterin (die HORNBACH Management AG handelnd durch ihren Vorstand) und der Aufsichtsrat der HORNBACH Holding
MehrBoard-Vergütung in Österreich 2013
Kienbaum Management Consultants Wien, 29. Oktober 2013 Board-Vergütung in Österreich 2013 Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat in börsennotierten Unternehmen (Geschäftsjahr 2012/13) Agenda 1. Einleitung
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2764 21. Wahlperiode 12.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 06.01.16 und Antwort des Senats Betr.:
MehrTagesordnung und Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2018
Tagesordnung und Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2018 (am Sitz der Gesellschaft, Beginn 10:00 Uhr CEST) Telekom Austria Aktiengesellschaft Beschlussvorschläge des Vorstands
MehrCorporate Governance Bericht 2011
Corporate Governance Bericht 2011 Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit
MehrSatzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf
Satzung der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Stand: Juli 2012 Titel I Gründung, Zweck und Dauer der Gesellschaft 1 Die unter der Firma: Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bestehende Aktiengesellschaft
MehrDAX/MDAX- AUFSICHTSRATSSTUDIE 2017
DAX/MDAX- AUFSICHTSRATSSTUDIE 2017 8. Ausgabe Inhalt» Einleitung... 3» Inhalt... 4 DAX - Unternehmen 2016... 6 MDAX - Unternehmen 2016... 8» Systeme der Aufsichtsratsbezüge... 13 DAX - Vergütungssysteme
MehrCORPORATE GOVERNANCE IN DER WOLFORD GRUPPE
CORPORATE GOVERNANCE IN DER WOLFORD GRUPPE Wolford ist überzeugt, dass sorgfältig implementierte und gelebte Corporate Governance einen wertvollen Beitrag leistet, um das Vertrauen des Kapitalmarktes zu
MehrErklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex
Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers
MehrSTADA Arzneimittel AG Externe Bewertungen des Vorstandsvergütungssystems
STADA Arzneimittel AG Externe Bewertungen des Vorstandsvergütungssystems Der Aufsichtsrat der STADA Arzneimittel AG hatte bei der Entwicklung des ab dem 1. Januar 2016 geltenden, neuen Vorstandsvergütungssystems
MehrNeue Regeln für den Aufsichtsrat für die Festlegung der Vorstandsvergütung durch Gesetz und Kodex
Neue Regeln für den Aufsichtsrat für die Festlegung der Vorstandsvergütung durch Gesetz und Kodex Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Angemessenheit
MehrMDAX-VORSTANDSSTUDIE 2017
MDAX-VORSTANDSSTUDIE 2017 8. Ausgabe » Inhalt» Methodik... 5 Analysierte Unternehmen im Überblick... 6 Unternehmen 2016... 7 Offenlegung der Vorstandsbezüge im Rahmen der Geschäftsberichte... 9 Definition
MehrWüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft
Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft Stuttgart - ISIN: DE0008051004/WKN: 805100 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch,
MehrErklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Schaltbau Holding AG
Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Schaltbau Holding AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG ( Entsprechenserklärung ) Vorstand
MehrBeschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2018
Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2018 Telekom Austria Aktiengesellschaft FN 144477t, Handelsgericht Wien ISIN AT 0000720008 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der
MehrCorporate Governance Bericht
Corporate Governance Bericht Der im Oktober 2002 veröffentlichte österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) richtet sich vorrangig an österreichische und börsennotierte Aktiengesellschaften. Grundlage
MehrKodex-Nummer Absatz 2 Satz 6: Betragsmäßige Vergütungshöchstgrenzen
Erklärung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE, und des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA zum Deutschen Corporate Governance
MehrDAX-VORSTANDSSTUDIE 2017
DAX-VORSTANDSSTUDIE 2017 8. Ausgabe » Inhalt» Methodik... 5 Analysierte Unternehmen im Überblick... 6 Unternehmen 2016... 7 Offenlegung der Vorstandsbezüge im Rahmen der Geschäftsberichte... 9 Definition
MehrDie neuen Anstellungsverträge gelten für das Jahr 2015 unverändert fort.
5.3 VERGÜTUNGSBERICHT Der Vergütungsbericht erläutert Struktur und Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Er entspricht den gesetzlichen Vorgaben sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate
MehrTagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 17. Februar 2010
8 Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 17. Februar 2010 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2009, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
MehrJahresfinanzbericht 2015 Geschäftsbericht KonzeptREALTECH EMPOWERING YOUR ENTERPRIS
Geschäftsbericht 2015 KonzeptREALTECH EMPOWERING YOUR ENTERPRIS URHEBERRECHTE UND WARENZEICHEN 2016 REALTECH AG. Alle Rechte vorbehalten. Dieses Dokument enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen.
MehrCorporate Governance 1
Corporate Governance 1 Corporate Governance in der Wolford Gruppe Wolford ist überzeugt, dass sorgfältig implementierte und gelebte Corporate Governance einen wertvollen Beitrag leistet, um das Vertrauen
MehrErklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Die Unternehmensführung und die Unternehmenskultur der Senator Entertainment AG entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und bis auf wenige Ausnahmen den
MehrDeutscher Corporate Governance Kodex
Deutscher Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung 2013 der MOLOGEN AG gemäß 161 Aktiengesetz Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
MehrSo stellen Sie sicher, dass eine Frau ein erfolgreicher Manager ist
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der KPS AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der KPS AG erklären gem. 161 Aktiengesetz ( Entsprechenserklärung ) zu den Empfehlungen
MehrSatzung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014
Satzung der beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Bremen. I. Allgemeine Bestimmungen 1 SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft.
MehrSatzung. Pro bav Pensionskasse AG
Satzung Pro bav Pensionskasse AG Fassung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 05. März 2010 Letzte Änderung genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 06. April
MehrGHzL. 1. Allgemeines. Corporate Governance Bericht
.: GHzL Hohe nzo I I e r ische Landesba hn AG Corporate Governance Bericht 1. Allgemeines Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat am 08.01.2013 die Einführung bzw. Geltung des Public Corporate
MehrBeschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2013
Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2013 Telekom Austria Aktiengesellschaft FN 144477t, Handelsgericht Wien ISIN AT 0000720008 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der
MehrB E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E D E R V E R W A L T U N G Z U D E N P U N K T E N D E R
B E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E D E R V E R W A L T U N G Z U D E N P U N K T E N D E R T A G E S O R D N U N G G E M. 1 0 8 A K T G 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses
MehrBeschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2011
Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2011 Telekom Austria Aktiengesellschaft FN 144477t, Handelsgericht Wien ISIN AT 0000720008 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der
MehrErklärung zur Unternehmensführung 2009 gemäß 289a HGB einschließlich Corporate-Governance-Bericht gemäß Ziffer 3.10 DCGK
Erklärung zur Unternehmensführung 2009 gemäß 289a HGB einschließlich Corporate-Governance-Bericht gemäß Ziffer 3.10 DCGK I. Corporate-Governance-Bericht und Entsprechenserklärung Unter Corporate Governance
MehrKodex-Revision 2015 (Änderungen gegenüber der bisherigen Version unterstrichen)
Kodex-Revision 2015 (Änderungen gegenüber der bisherigen Version unterstrichen) I. Präambel Der Kodex umfasst folgende Regelkategorien: 1. Legal Requirement (L): Regel beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften
Mehr1 Einführung Kompetenzen des Aufsichtsrats und Unternehmensführung 35
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 21 I. Gegenstand und Methode der Untersuchung 21 II. Die börsennotierte Aktiengesellschaft - Überblick über die Entwicklung in Polen und Deutschland 22 2 Kompetenzen des
MehrS A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck
S A T Z U N G der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck 1 Die Aktiengesellschaft führt die Firma Sie hat ihren Sitz in Einbeck. Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft. 2 Zweck der Gesellschaft ist
MehrB E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E D E R V E R W A L T U N G Z U D E N P U N K T E N D E R
B E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E D E R V E R W A L T U N G Z U D E N P U N K T E N D E R T A G E S O R D N U N G G E M. 1 0 8 A K T G 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses
MehrBeschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1
Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes Tagesordnungspunkt 1 "Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. April 2015 mit dem Lagebericht des Vorstandes, dem Corporate Governance-Bericht
MehrErklärung zur Unternehmensführung
Erklärung zur Unternehmensführung Corporate Governance Bericht Erklärung nach 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Dr. Hönle AG vom 29. Januar 2018 stellt
MehrCorporate Governance-Bericht
Corporate Governance-Bericht adesso legt großen Wert auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Hohe Anforderungen an Transparenz, Kontrolle und wirtschaftsethische Grundsätze stärken das Vertrauen
MehrErklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht
1 Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht Für das Geschäftsjahr 2009 haben börsennotierte Unternehmen erstmalig eine Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a des Handelsgesetzbuchs
MehrDr. Bock Industries AG, Auetal. Tagesordnung
Dr. Bock Industries AG, Auetal WKN: A2A ABY ISIN: DEA2AABY2 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 5.9.2016 um 10:00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft, Welle 23, 31749 Auetal, stattfindenden
MehrG05 Das neue Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder. Vorstandsvergütung. Vorstandsvergütungssystem
Vergütungsbericht Vorstandsvergütung Im folgenden Vergütungsbericht werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder beschrieben und die individualisierte Gesamtvergütung
MehrVergütungsstudie DAX-VORSTANDSSTUDIE. 9. Ausgabe
Vergütungsstudie DAX-VORSTANDSSTUDIE 9. Ausgabe 1 Copyright 2018 Kienbaum Consultants International GmbH Edmund-Rumpler-Straße 5 51149 Köln > shop.kienbaum.com > www.kienbaum.de Projektleitung: Dr. Sebastian
MehrVergütungssystem der Vorstands mitglieder Strukturänderungen ab Januar 2016
Vergütungssystem der Vorstands mitglieder Strukturänderungen ab Januar TOP 8 Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder Strukturänderungen ab Januar Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der Deutsche
MehrVergütung von Aufsichtsräten in Deutschland
Kienbaum Consultants International Januar 2016 Vergütung von Aufsichtsräten in Deutschland Status quo und Trends bei Höhe und Struktur Agenda 1. Steigende Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit und zeitlicher
MehrErklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Wir sehen die Erklärung zur Unternehmensführung als Chance, die Stabilität und Nachhaltigkeit der Unternehmensführung der MEDICLIN Aktiengesellschaft (MediClin)
MehrINHALTSÜBERSICHT. Vergütungsbericht der ECC AG, 2012
VERGÜTUNGSBERICHT 2012 INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht... 2 2. Höhe der Gehalts- und Tantieme-Zahlungen für das Geschäftsjahr 2012... 3 3. Allgemeine Vergütungsstruktur... 3 4. Vorstandsvergütung...
MehrEntsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung mit Ausnahme der dargestellten Sachverhalte den Empfehlungen
MehrBericht zur Corporate Governance
Bericht zur Corporate Governance Die Nabaltec AG beachtet bereits seit 2007 auf freiwilliger Basis im Sinne verantwortungsbewusster und transparenter Unternehmensführung und -kontrolle die Empfehlungen
Mehr1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2004 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, 8. Mai 2007, um 15:30 Uhr im Wüstenrot-Betriebsrestaurant,
MehrVergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2017
Portigon AG Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2017 Veröffentlichung auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Portigon AG unter Bezugnahme auf die Instituts-Vergütungsverordnung
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/943 21. Wahlperiode 07.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 01.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung
MehrVorschläge zur Beschlussfassung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden. Beschluss
vorschläge 125. Ordentliche Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft Holding Dienstag, 29. April 2014, 10:00 Uhr, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220 Wien. Vorschläge zur fassung I. Zu
Mehr