Stadt Tuttlingen - Planung und Bauservice - Rathaus Tuttlingen. nachrichtlich: - Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.v.

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1 Landesnaturschutzverband BW Olgastraße Stuttgart Stadt Tuttlingen - Planung und Bauservice - Rathaus Tuttlingen nachrichtlich: - Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.v. Bearbeitung durch den LNV-Arbeitskreis Tuttlingen, Katharinenstr. 26, Tuttlingen Sprecher: Dr. Berthold Laufer Tuttlingen, den Flächennutzungsplan für d. Verwaltungsraum Tuttlingen, 5. Fortschreibung: Auslegung von Bauleitplänen gemäß 3 Abs. 2 BauGB; Ihr Schreiben an den BUND Tuttlingen vom Gemeinsame Stellungnahme aller nach 58 BNatSchG anerkannten Verbände im Kreis Tuttlingen (Arbeitskreis Tuttlingen des Landesnaturschutzverbandes): Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Kreisgruppe Tuttlingen Landesfischereiverband Landesjagdverband/Kreisjägervereinigung Tuttlingen Naturfreunde Tuttlingen Naturschutzbund (NABU) Tuttlingen Schwäbischer Albverein Schwarzwaldverein Tuttlingen Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesnaturschutzverband dankt für die Zusendung der Unterlagen zu o.g. Vorhaben an den BUND Tuttlingen und die damit verbundene Möglichkeit zur Stellungnahme. Diese Stellungnahme ergeht als gemeinsame Stellungnahme aller nach 58 BNatSchG anerkannten Verbände im Kreis Tuttlingen (Arbeitskreis Tuttlingen des Landesnaturschutzverbandes), somit des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Kreisgruppe Tuttlingen, des Landesfischereiverbands, des Landesjagdverbands/Kreisjägervereinigung Tuttlingen, der Naturfreunde Tuttlingen, des Naturschutzbunds (NABU) Tuttlingen, des Schwäbischen Albvereins, des Schwarzwaldvereins Tuttlingen und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

2 2 1. Rietheim-Weilheim, Gewerbegebiet Untere Breite II : Wir verweisen auf unsere Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf, die wir Ihnen ebenfalls mit Datum vom zuleiten. 2. Rietheim-Weilheim, Wohngebiet Bol : Eine Bebauung der Fläche Bol lehnen wir auch im geänderten Zuschnitt nach wie vor entschieden ab und verweisen auf unsere gemeinsame Stellungnahme vom Neuhausen o.e., Gewerbegebiet Filz, Erweiterung : Die Neuausweisung einer Gewerbegebiets-Fläche von 7,5 ha halten wir für überzogen und sehen wir im Widerspruch zum Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Bauflächen. Besonders unverständlich ist dies angesichts der Tatsache, dass die Gemeinde Neuhausen o.e. den Gewerbepark Take off mit verfügbaren Gewerbeflächen direkt vor der Haustür liegen hat. 4. Seitingen-Oberflacht, Gewerbegebiet Brühl II : Hier bitten wir zu beachten, dass der gesetzliche Gewässer-Mindestabstand von 10 m zum Schönbach auch wirklich eingehalten und der Gewässerrandstreifen zur Renaturierung des Baches herangezogen wird. Wir sind an der Angelegenheit interessiert und bitten um weitere Beteiligung am Verfahren. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Berthold Laufer Arbeitskreis Tuttlingen des Landesnaturschutzverbandes

3 Landesnaturschutzverband BW Olgastraße Stuttgart Stadt Tuttlingen - Planung und Bauservice - Rathaus Tuttlingen nachrichtlich: - Firma Marquardt GmbH, Schloßstr. 16, Rietheim - Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.v. Bearbeitung durch den LNV-Arbeitskreis Tuttlingen, Katharinenstr. 26, Tuttlingen Sprecher: Dr. Berthold Laufer Tuttlingen, den Bebauungsplan Untere Breite II in Rietheim-Weilheim, OT Rietheim: Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB; Ihr Schreiben an den BUND Tuttlingen vom ; Schreiben des Arbeitskreises Tuttlingen des Landesnaturschutzverbandes zur 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Tuttlingen vom ; Schreiben der BUND-Kreisgruppe Tuttlingen vom Gemeinsame Stellungnahme aller nach 58 BNatSchG anerkannten Verbände im Kreis Tuttlingen (Arbeitskreis Tuttlingen des Landesnaturschutzverbandes): Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Kreisgruppe Tuttlingen Landesfischereiverband Landesjagdverband/Kreisjägervereinigung Tuttlingen Naturfreunde Tuttlingen Naturschutzbund (NABU) Tuttlingen Schwäbischer Albverein Schwarzwaldverein Tuttlingen Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesnaturschutzverband dankt für die Zusendung der Unterlagen zu o.g. Vorhaben an den BUND Tuttlingen und die damit verbundene Möglichkeit zur Stellungnahme. Diese Stellungnahme ergeht als gemeinsame Stellungnahme aller nach 58 BNatSchG anerkannten Verbände im Kreis Tuttlingen (Arbeitskreis Tuttlingen des Landesnaturschutzverbandes), somit des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Kreisgruppe Tuttlingen, des Landesfischereiverbands, des Landesjagdverbands/Kreisjägervereinigung Tuttlingen, der Naturfreunde Tuttlingen,

4 2 des Naturschutzbunds (NABU) Tuttlingen, des Schwäbischen Albvereins, des Schwarzwaldvereins Tuttlingen und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. 1. Das Gewerbegebiet Untere Breite II grenzt in voller Länge an den Faulenbach an. Bereits in beiden o.g. Stellungnahmen haben wir uns dafür ausgesprochen, zwischen dem Gewerbegebiet und dem Faulenbach einen extensiv bewirtschafteten Gewässer-Randstreifen von 10 m freizuhalten. Dies ist aus fachlicher Sicht zum Schutz des Faulenbachs - um dessen ökologische Funktion nicht weiter zu beeinträchtigen - und zur Gewährleistung einer positiven ökologischen Entwicklung des Gewässers unabdingbar. Es ist jedoch auch eine eindeutige gesetzliche Anforderung, die in 68 b des Wassergesetzes für Baden-Württemberg geregelt ist. Innerhalb des Gewässer-Randstreifens dürfen gemäß 68 b Abs. 4 Nr. 3 keine baulichen Anlagen errichtet werden. Es entspräche somit weder dem Geist noch dem Wortlauf dieser Bestimmung, wenn innerhalb des Gewässerrandstreifens Gebäude, Teile von Gebäuden oder ein Zaun errichtet würden. Beim Ortstermin des Petitionsausschusses des Landtags am im Sitzungssaal des Rathauses in Rietheim, zu dem auch der BUND Tuttlingen geladen war, hat der Unterzeichnende für den BUND gerade diese Problematik zur Sprache gebracht. Dabei erklärten die anwesenden Vertreter der Firma Marquardt, dass in den aktuellsten Plänen die Gebäude des Logistikzentrums 20 m vom Bach entfernt seien und der Zaun sich 10 m westlich des Baches befinde, was vom Unterzeichnenden ausdrücklich begrüßt wurde. Im Umweltbericht des Büros Dietrich vom ist von einem Gewässerrandstreifen von 10 m bzw. (Zusammenfassung, Abschnitt 8) von etwa 10 m die Rede. Da die uns zugesandten Pläne stark verkleinert sind, ohne dass der nun gültige Maßstab angebeben ist, können die genauen Abstände daraus nicht beurteilt werden. Wir sprechen uns deshalb noch einmal klar dafür aus, die beim Ortstermin des Petitionsausschusses genannten Abstände von 10 m zwischen Bach und Zaun sowie 20 m zwischen Bach und Gebäuden als Mindestabstände einzuhalten. 2. Ein großer Abstand der Gebäude zum Bach ist auch notwendig, damit genügend Platz für breite Retentionsbecken für das Dachwasser zur Verfügung steht. Sind diese zu schmal bzw. zu nahe am Bach, so können sie ihre Funktion nicht erfüllen; das Regenwasser würde dann von den sehr großen Dachflächen sturzbachartig in den Faulenbach strömen. Dies muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass, wie im Umweltbericht im Abschnitt 2.2 ausgeführt, die hydraulische Leistungsfähigkeit des Faulenbachs bereits im Bestand an der Belastungsgrenze ist. 3. In den vorliegenden Planunterlagen vermissen wir völlig Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Faulenbachs, wie wir sie bereits in den beiden im Betreff genannten Stellungnahmen vorgeschlagen haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass direkt bachabwärts im Anschluss an das Plangebiet im vergangenen Jahr durch die Anlage eines Parkplatzes auf der Ostseite des Fau-

5 3 lenbachs im Abstand von nur 1,5 2,5 m vom Gewässer ca. 200 m Bachlauf einer Renaturierung entzogen worden sind. Deshalb ist nun eine Renaturierung des Bachlaufes entlang des Plangebiets umso notwendiger. Damit das ökologische Potential des klaren, aber leider derzeit völlig begradigten Baches zur Geltung kommen kann, müssen unbedingt Mäander, seitliche Aufweitungen, Kolke und einige Steilufer angelegt werden. Aufgrund der Geländetopografie wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, dazu noch einen Geländestreifen auf der Ostseite des Baches zu erwerben. Mit einer naturnahen Gestaltung des Bachlaufs durch Mäander, Aufweitungen, Kolke und stellenweise Steilufer am westlichen Gewässerrandstreifen bestehen auch realistische Chancen, dass der Bach auch für seltene bachbewohnende Vögel wie die Wasseramsel, die Gebirgsstelze oder den Eisvogel interessant wird. 4. Die in Punkt 3 geschilderte naturnahe Gestaltung des Faulenbachs stellte auch eine angemessene ökologische Ausgleichsmaßnahme für den großen Flächenverbrauch dar. Demgegenüber sehen wir die vorgesehene Begrünung des gesamten Firmengeländes nicht als Ausgleichsmaßnahme, sondern als zweifellos ebenfalls notwendige Gestaltungsmaßnahme an. 5. Die Anlage einer Streuobstwiese mit ca. 34 lokaltypischen Hochstamm- Obstbäumen auf der Grünfläche im nördlichen Teil des Bebauungsplans wird von uns ausdrücklich begrüßt. Damit gestaltet sich auch der Übergang zum nahen Dürbheimer Ried harmonischer. 6. Bei der Bebauung des Geländes werden riesige Hallen entstehen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollten so formuliert werden, dass die großflächigen Dächer für sinnvolle flächensparende Nutzungen wie Fotovoltaikanlagen oder Parkdecks oder auch für Dachbegrünungen verwendet werden können. Zumindest die Empfehlung zu solchen Nutzungen sollte unbedingt in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Wir sind an der Angelegenheit interessiert und bitten um weitere Beteiligung am Verfahren. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Berthold Laufer Arbeitskreis Tuttlingen des Landesnaturschutzverbandes

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