T Verbundtarif OSTWIND

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1 T Verbundtarif OSTWIND

2 Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen und Begriffe Provisorische Fahrausweise 1 Geltungsbereich / Zonenpläne 2 Allgemeine Bestimmungen 3 Fahrausweissortiment 4 Preise / Gebühren 5 Zusatzangebote 6 Nachtzuschlag - Zonenüberlappungen 7 Velo und Gepäck 8 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs Familienvergünstigungen / Junior- und Enkelkarte 9 Ausgabe und Entwertung der Fahrausweise 10 Erstattungen 11 Fahrausweiskontrolle 12 Haltestellenverzeichnis 13 Fahrausweismuster 2

3 Vorbemerkungen 0.0 Vorbemerkungen Für die Beförderung der Reisenden mit dem Tarifverbund OSTWIND (OTV), gelten, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, der Allgemeine Personentarif (T 600), der Tarif für Streckenabonnemente (T 650) und der Tarif für Mehrfahrtenkarten (T652) der Schweizerischen Transportunternehmungen sowie nachgeordnet die internen Vorschriften der beteiligten Transportunternehmungen Für Fahrten, die innerhalb des Verbundgebiets gemäss den Geltungsbereichen in Ziffer 1 beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur Verbundfahrausweise ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten grundsätzlich die Tarife der betreffenden Verkehrsunternehmen. Für Anschlussfahrausweise gelten die Bestimmungen gemäss T600, Ziffer Jede Änderung der Bestimmungen der Ziffern 0 2 dieses Tarifs gilt auch für die Fahrausweise, deren Geltungsdauer vor dem Inkrafttreten der Änderung begonnen hat Für die Strecken der städtischen Verkehrsbetriebe, der anderen Automobilunternehmungen und der Schiffe gelten die Begriffe "Züge" sinngemäss für "Kurse" und "Stationen" sinngemäss für "Haltestellen" bzw. Anlegestellen Die Behandlung der Verbundabonnemente durch Ausgabestellen mit elektronischen Verkaufsgeräten (PRISMA2) kann von diesen Bestimmungen abweichen Für Personal Freikarten und Fahrvergünstigungen gelten die besonderen Regelungen der einzelnen Transportunternehmungen Der Fahrgast schliesst den Beförderungsvertrag jeweils mit der Transportunternehmung ab, mit der er befördert wird Dieser Tarif unterliegt der Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) Der im Tarif erwähnte "Einheitsumschlag" wird von den Transportunternehmungen zum Verbundabonnement gratis abgegeben. Es steht dem Inhaber des Abonnements frei, Umschläge anderer Ausführung (z.b. Lederetui, Brieftasche, Portemonnaie) zu benützen. Das Format der Grundkarte und der Abonnementkarte darf jedoch nicht verändert werden und die Anordnung muss den Bestimmungen dieses Tarifs entsprechen Der Verbundtarif im eigentlichen Sinn umfasst die Ziffern 0 bis 6; diese sind für Dritte auf Verlangen zugänglich. Die Ziffern 7 und folgende sind Richtlinien und nicht für Dritte bestimmt. 3

4 Begriffe Die in diesem Tarif verwendete Begriffe und ihre Bedeutung: Erwachsene Personen, die zum ganzen Tarif reisen Kinder Kinder ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Altersjahr sowie jüngere Kinder, die ohne Begleitung reisen. Das 16. Altersjahr ist am Tag vor dem 16. Geburtstag vollendet Hunde Es gelten die Bestimmungen des Direkten Verkehrs T Junioren Jugendliche bis vollendetem 25. Altersjahr. Das 25. Altersjahr ist am Tag vor dem 25. Geburtstag vollendet Kurse Gilt sinngemäss für Züge, Busse, Schiffe und Seilbahnen Prisma2 Billettverkaufsgerät bedienter Verkaufsstellen mit KUBA-Anbindung S-POS Neue Generation von Verkaufsgeräten, unterteilt in Typ L (stationär), Typ C (Chauffeur), Typ CS (Kiosk/Schalter), Typ P (Portabel), Typ MM (middle mobile) und Typ M (middle stationär) KUBA Kundendatenbank, in welcher relevante Daten von Monatsabonnemente; Jahresabonnementen, Generalabonnementen und Halbtaxabo betreut werden Fahrausweis Als Fahrausweise gelten Einzelbillette, Tageskarten, Mehrfahrtenkarten, Multi-Tageskarten, Monatsabonnemente und Jahresabonnemente. Klassenwechsel und Anschlussbillette setzen einen Basisfahrausweis voraus Extraleistungen Leistungen ausserhalb des Regelangebotes 4

5 Provisorische Fahrausweise Gruppenkarten für Schulklassen Für Fahrten im Klassenverband verfügen Lehrerinnen, Lehrer und Hortleiterinnen über eine Gruppenkarte. Diese berechtigt zu Fahrten im aufgedruckten Geltungsbereich, sofern die Klasse zusammen reist Die Gruppenkarte darf von der Klasse auch ohne Begleitung eines Lehrers oder einer Lehrerin benützt werden, sofern eine entsprechende Bescheinigung vorgewiesen wird. Darin muss der Name des Schülers oder der Schülerin vermerkt sein, welche verantwortlich ist. Einzeln reisende Personen dürfen die Karte nicht benützen Anschluss-Gruppenkarten und Anschlussbillette dürfen zu diesem Fahrausweis nicht ausgegeben werden. Die Karte trägt auf der Rückseite entsprechende Hinweise Für Fahrten, die innerhalb des Verbundgebiets gemäss den Geltungsbereichen in Ziffer 1 beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur Verbundfahrausweise ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten grundsätzlich die Tarife der betreffenden Verkehrsunternehmen. Für Anschlussfahrausweise gelten die Bestimmungen gemäss T600, Ziffer Preise der Gruppenkarten für Schulklassen Berechnungs-Beispiel Kurzzeit 1 Zone: Durchschnittliche Anzahl Teilnehmende 20.5 Freifahrten 2 Preisbildende Anzahl Personen 18.5 = Preis pro Entwertungsfeld: 18.5 Teilnehmer x Fr = Fr Berechnungs-Beispiel Kurzzeit 3 Zonen : Durchschnittliche Anzahl Teilnehmende 20.5 Für die Berechnung der Gratisfahrten relevante Zahl 20.5 Freifahrten (1 Person, je 10 Reisende) -2.0 Preisbildende Anzahl Personen 18.5 = Preis pro Entwertungsfeld: 18.5 Teilnehmer x Fr = CHF Pro Schulklasse ist ein Feld zu entwerten. Höchstens zwei Gruppenmitglieder dürfen über 25 Jahre alt sein. Reisen zwei Schulklassen gemeinsam, sind zwei Felder zu entwerten. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen für Gruppenkarten (Ziffer 3.3) Massgebend für Preisberechnung (Anzahl Personen) ist die durchschnittlich Klassengrösse der entsprechenden Schulverwaltung Die marktverantwortlichen Verkehrsunternehmen bestellen die Gruppenkarten für eine Schulklasse bei der GL OTV. Die Abrechnung mit den Schulgemeinden hat jährlich mindestens einmal durch das zuständige marktverantwortliche Verkehrsunternehmen zu erfolgen. Gleichzeitig ist bei der Schulgemeinde die durchschnittliche Klassengrösse (Anzahl Klassen und Anzahl Schülerinnen/Schüler/Lehrpersonen) anzufordern. 5

6 Muster Schüler-Gruppenkarte PP-Abonnemente In Ausnahmefällen werden im TV OSTWIND noch PP-Abos ausgegeben Diese PP-Abos werden nur ausgegeben für Verbindungen, welche im Verbindungssystem der Verkaufsgeräte nicht abgespeichert sind Die PP-Abos sind nur mit einer Grundkarte gültig Auf den Abos sind folgende Daten einzutragen: - Grundkartennummer - Gültigkeitsdatum VON BIS - OTV-Zonennummern - Preis Muster PP-Abo OTV 6

7

8 1 Geltungsbereich / Zonenpläne Verbundtarifgebiet Das Verbundtarifgebiet umfasst das Verbundgebiet gemäss Zonenplan. 1.1 Verzeichnis der beteiligten Transportunternehmungen Bahnen/ Schiffe/ Luftseilbahnen Initialen Code Bahnen/Schiffe/Luftseilbahnen OTV TK PLUS SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen X X AB-ab 022 Appenzeller Bahnen (ab) X X FW 051 Frauenfeld Wil Bahn X X Thurbo 065 Thurbo X X AB-rhb 071 Appenzeller Bahnen (rhb) X X SOB 082 Schweizerische Südostbahn AG X X AB-tb 089 Appenzeller Bahnen (tb) X X BRSB 105 Braunwald Standseilbahn X X AB-rhw 139 Appenzeller Bahnen (rhw) X X URh 193 Schweizerische Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein X SBS 195 Schweizerische Bodensee Schifffahrtsgesellschaft X SW 197 Schiffsbetriebe Walensee * ) nur Abonnemente im Querverkehr Murg - Quinten X * X LUFAG 214 Luftseilbahn Unterterzen Flumserberg AG X X MSG (885) Mühleggbahn X X 1

9 Automobilunternehmungen / Nahverkehrsbetriebe Initialen Code Automobilunternehmungen/Nahverkehrsbetriebe OTV TK plus SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen X X BOS/rtb 138 Bus Ostschweiz (Rheintal) X X VSK-bkk 727 Stadtbus Kreuzlingen X X SBC 766 Stadtbus Chur X X BRER 772 Busbetrieb Rapperswil Eschenbach Rüti ZH X X SBF 797 Stadtbus Frauenfeld X X VBH 799 Verkehrsbetriebe Herisau X X PAG 801 PostAuto Schweiz AG X X VLM 805 Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil *) Nur im Verkehr Liechtenstein Schweiz und umgekehrt inklusive ÖBB Strecke Buchs SG - Nendeln X *) X BLWE 810 Busbetrieb Lichtensteig Wattwil Ebnat Kappel X X BOS/wimo 826 Bus Ostschweiz (Wil) X X AWA 832 Autobetrieb Weesen Amden X X VZO 838 Verkehrsbetriebe Zürcher Oberland X X AOT 843 Autokurse Oberthurgau X X AS 856 Autobetrieb Sernftal X X VBSG 885 Verkehrsbetriebe St.Gallen X X REGO 896 Regiobus Gossau X X 2

10 1.2 Zonenplan Zonenplan OTV 3

11 Zonenplan Tageskarte PLUS

12 Allgemeine Bestimmungen 2.0 Allgemein Innerhalb des Verbundgebietes werden nur Verbundfahrausweise ausgegeben. Die Verbundfahrausweise gelten in allen fahrplanmässigen der allgemeinen Personenbeförderung dienenden Kursen vorbehältlich Ziffer 3.6 Anschlussfahrausweise Das gesamte Angebot des Tarifverbundes gilt bei den beteiligten Transportunternehmungen innerhalb des Verbundgebietes. Für Personenfahrten, die innerhalb des Verbundtarifgebietes beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur Fahrausweise des Tarifverbundes OSTWIND (Verbundfahrausweise) ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten grundsätzlich die Tarife der betreffenden Transportunternehmungen Verbundfahrausweise berechtigen innerhalb ihrer zeitlichen und räumlichen Gültigkeit zu beliebigen Fahrten In Extraleistungen (für Extraleistungen ausserhalb des Regelangebotes) ist ein Verkehrsunternehmen nicht an den Verbundtarif gebunden Der Tarifverbund OSTWIND anerkennt für Fahrten innerhalb des Verbundtarifgebiets Angebote des direkten schweizerischen Personenverkehrs (DV) gemäss Ziffer 3. Sofern diese Ziffern keine verbundspezifischen Bestimmungen enthalten, gelten jene des DV In Kursen, die über die Grenze des Verbundgebiets hinaus verkehren, sind Verbundfahrausweise nur gültig ab und bis zum letzten fahrplanmässigen Halt innerhalb des Verbundtarifgebietes (siehe auch Ziffer ) Tageskarten, Monats- und Jahresabo gelten vom 1. Gültigkeitstag 0 Uhr bis um 5.00 Uhr des dem letzten Gültigkeitstages folgenden Tages Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erreicht werden kann. Ist die Fahrt mit einem bis zu drei Stunden gültigen Verbundfahrausweis auf direktem Weg und ohne Unterbruch gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden. Dies gilt auch für Anschlussbillette, die zu einem Verbundfahrausweis gelöst wurden. Umwegsfahrten, Rückwärtsfahrten und nicht fahrplanbedingte Fahrtunterbrechungen sind in diesem Fall ausgeschlossen Diese Bestimmung ist auch anwendbar für einen Verbundfahrausweis, welcher für eine direkte Fahrt ausserhalb des Verbundgebietes entwertet wurde und entsprechend früher abläuft. Als Nachweis sind bei einer Kontrolle alle zur Fahrt verwendeten Fahrausweise vorzuweisen. 2.1 Fahrausweise 1. Klasse, Klassenwechsel Alle Fahrausweise sind in 2. und 1. Klasse erhältlich. Monats- und Jahresabo Junior nur in 2. Kl In Kursen ohne 1. Klasse beschränkt sich die Fahrberechtigung eines Fahrausweises 1. Klasse auf die 2. Klasse Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind Klassenwechsel für Einzelbillette, Tageskarten und Monatsabo erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benützung der 1. Klasse Zu Generalabonnementen und Tageskarten zu Halbtaxabo dürfen für Fahrten, die innerhalb des Verbundtarifgebietes beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, nur Klassenwechsel zum Verbundtarif ausgegeben werden. 1

13 Halbtaxabonnement Das gültige Halbtaxabo wird als Ermässigungsausweis anerkannt und gilt beim Bezug von Monatsabo als Grundkarte. 2.3 Kinder, Junioren Begleitete Kinder unter 6 Jahren werden gratis befördert. Unbegleitete Kinder bezahlen den ermässigten Fahrpreis oder benützen ein Monats- oder Jahresabo Junior Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Fahrpreis. Sie können einen Fahrausweis zum ermässigten Preis bis am Vortag ihres 16. Geburtstages kaufen und benützen. Ein Fahrausweis, dessen Gültigkeit am Vortag des 16. Geburtstages beginnt, kann bis zum Ablauf der Gültigkeit benützt werden Jugendliche können persönliche Monats- und Jahresabo Junior bis am Vortag ihres 25. Geburtstages kaufen und bis zu deren Ablauf benützen. Die Gültigkeitsdauer muss spätestens am Vortag des 25. Geburtstags beginnen Jugendliche ab 16 Jahren bezahlen für Einzelbillette, Tageskarten, Mehrfahrtenkarten und Multi- Tageskarten den vollen Preis Familienvergünstigung siehe Ziffer Begleitpersonen Eine Begleitperson kann max. 8 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Die Begleitperson benötigt einen gültigen Fahrausweis. Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kindern unter 6 Jahren, sind für die überzähligen Kinder Fahrausweise zum halben Preis bzw. der allenfalls vorgesehene Mindestfahrpreis zu bezahlen Als Begleiter von nicht 6 Jahre alten Kindern gelten Personen, denen die Obhut über diese anvertraut werden kann. Wird die Begleitfunktion Kindern übertragen, gilt eine abgestufte Regelung: Max. 8 Kinder unter 6 Jahren darf mitnehmen, wer mind. 16 Jahre alt ist. Max. 4 Kinder unter 6 Jahren darf mitnehmen, wer mind. 12 Jahre alt und urteilsfähig ist Schulen und Jugendgruppen sind obligatorisch durch eine verantwortliche Aufsichtsperson (Mindestalter 16 Jahre) zu begleiten. 2

14 3 Fahrausweissortiment 3.0 Kurzstreckentarif Kurzstreckentarif St.Gallen In den Zonen 210 / 211 wird ein Kurzstreckentarif angewendet. Dieser gilt für 1 5 Haltestellen auf allen Linien des st.gallerbus und für alle Transportunternehmungen, welche die gleichen Haltestellen wie der st.gallerbus bedienen. Jede Haltestelle auf diesen Linien wird gezählt, unabhängig davon, ob der entsprechende Kurs anhält oder durchfährt. Mit Ausnahme der Mühleggbahn und der AB zwischen St.Gallen Bahnhof und St. Gallen Marktplatz sind Kurzstreckentickets in den Bahnen nicht gültig. Kein Umstieg möglich. 3.1 Einzelbillette und Tageskarten Einzelbillette Einzelbillette werden für folgende Kategorien ausgegeben: - Erwachsene - ermässigt (Abt ½, Kinder und Hunde) Gültigkeitsdauer: Kurzstrecke 30 Minuten 1 bis 3 Zonen 1 Stunde 4 bis 12 Zonen 2 Stunden Alle Zonen 3 Stunden Tageskarten Tageskarten werden für folgende Kategorien ausgegeben: - Erwachsene - ermässigt (Abt ½, Kinder und Hunde) Gültigkeitsdauer:: Eine datierte oder entwertete Tageskarte ist bis am Folgetag, 5 Uhr gültig Tageskarte PLUS (siehe Ziffer 5.0) Uhr Tageskarten Tageskarten werden für folgende Kategorien ausgegeben: - Erwachsene - ermässigt (Abt ½, Kinder und Hunde) Gültigkeitsdauer: Eine datierte oder entwertete 9-Uhr Tageskarte (alle Zonen) ist ab 9.00 Uhr bis am Folgetag, 5 Uhr gültig. mit folgender Bestimmungen: Montag bis Freitag - ab Uhr, massgebend ist die effektive Abfahrtszeit, nicht die Fahrplanzeit Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage - ohne zeitliche Einschränkung 1

15 Allgemeine Feiertage sind: 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 25. und 26. Dezember 3.2 Fahrausweise mit 6 Entwertungsfeldern Mehrfahrtenkarte Mehrfahrtenkarten werden für folgende Kategorien ausgegeben: - Erwachsene - ermässigt (Abt ½, Kinder und Hunde) Eine Mehrfahrtenkarte zum ermässigten Preis kann auch von Vollzahlern benützt werden. In diesem Fall sind je Vollzahler zwei Felder zu entwerten. Umgekehrt können zwei Personen mit Anspruch auf den ermässigten Preis zusammen ab 3 Zonen ein Feld einer Mehrfahrtenkarte für Erwachsene benützen Gültigkeitsdauer: Abgestempelte Felder von Mehrfahrtenkarten gelten bei: Kurzstrecke 30 Minuten 1 bis 3 Zonen 1 Stunde 4 bis 12 Zonen 2 Stunden Alle Zonen 3 Stunden Multi-Tageskarte Multi-Tageskarten werden für folgende Kategorien ausgegeben: - Erwachsene - ermässigt (Abt ½, Kinder und Hunde) Eine Multi-Tageskarte zum ermässigten Preis kann auch von Vollzahlern benützt werden. In diesem Fall sind je Vollzahler zwei Felder zu entwerten. Umgekehrt können zwei Personen mit Anspruch auf den ermässigten Preis zusammen ein Feld einer Multi-Tageskarte ab 3 Zonen für Erwachsene benützen Gültigkeitsdauer: Ein entwertetes Feld einer Multi-Tageskarte ist bis am Folgetag, 5 Uhr gültig Uhr Multi-Tageskarten (Alle Zonen) Uhr Multi-Tageskarten werden nur für Alle Zonen und folgende Kategorien ausgegeben: - Erwachsene - ermässigt (Abt ½, Kinder und Hunde) Abgestempelte Felder gelten am Gültigkeitstag bzw. vom Zeitpunkt der Entwertung ab 9.00 Uhr bis 5.00 Uhr des Folgetages mit folgender Bestimmungen Montag bis Freitag - ab Uhr, massgebend ist die effektive Abfahrtszeit, nicht die Fahrplanzeit Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage - ohne zeitliche Einschränkung 2

16 3.3 Gruppenbillette Für Gruppen von mindestens 10 Personen werden folgende Gruppenbillette zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben: - Erwachsene - Abt ½ und Kinder (ermässigt) Gültigkeitsdauer: Kurzzeit-Gruppenbillette Kurzstrecke 30 Minuten 1 bis 3 Zonen 1 Stunde 4 bis 12 Zonen 2 Stunden Alle Zonen 3 Stunden Die Gruppenbillette lauten auf die Gesamtzahl der Teilnehmenden, mindestens jedoch auf 10 Personen. Verteilt sich die Gruppe auf beide Wagenklassen, sind getrennte Gruppenbillette für die 2. und die 1. Klasse auszugeben. Gratisfahrten werden dabei aufgrund der Teilnehmerzahl jedes Gruppenbilletts gewährt Jede Gruppe ist von einem verantwortlichen Reiseleiter zu begleiten. Als Begleiter von nicht 6 Jahre alten Kindern gelten Personen, denen die Obhut über diese anvertraut werden kann. Wird die Begleitfunktion Kindern übertragen, sollten diese in der Regel mindestens 16 Jahre alt sein. - Maximal 8 Kinder unter 6 Jahren darf mitnehmen, wer mindestens 16 Jahre alt ist - Maximal 4 Kinder unter 6 Jahren darf mitnehmen, wer mindestens 12 Jahre alt ist und urteilsfähig ist Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kinder unter 6 Jahren, sind für die überzähligen Kinder der Preis für Kinder bis 16 Jahre (Kundengruppe 6-16 Jahre) zu bezahlen Anspruch auf ermässigte Preise gemäss Ziffer 43 haben: - Inhaberinnen und Inhaber von Halbtax-Abos - Kinder von 6 bis 16 Jahren - Schulen von 6 bis 25 Jahren - Teilnehmer von Jugend + Sport bis zum vollendeten 25. Altersjahr - Hunde Für Angehörige der Schweizer Armee und für Angehörige des Zivildienstes gelten die Bestimmungen der V Je 10 Personen wird eine Person unentgeltlich befördert: Teilnehmerzahl: Freie Fahrt: 10 bis bis bis bis bis bis bis 79 7 usw Inhaber von Verbundabonnementen, Generalabonnementen oder GA-FVP zählen für die Mindestteilnehmerzahl und für die Gewährung der Anzahl freier Fahrten. Zu beachten sind die unterschiedlichen Geltungsbereiche der Fahrausweise. Ist nur ein Teil der Fahrt durch eigene Fahrausweise abgedeckt, sind getrennte Gruppenbillette auszugeben Damit die nötigen Plätze freigehalten werden können, sind Gruppenbillette spätestens bis Uhr 2 Tage vor Reiseantritt bei einer Ausgabestelle zu bestellen. Für die Bestellung, die nicht direkt im PLABE erfasst werden, ist der vorgesehene Bestellschein (SBB Form 8161) zu verwenden. Die Platzreservierung richtet sich nach den internen Weisungen der Transportunternehmungen. 3

17 Gruppentageskarte Für Gruppen von mindestens 10 Personen werden Gruppentageskarten ausgegeben. Die Bestimmungen für Gruppenbillette gelten sinngemäss auch für Gruppentageskarten Gültigkeitsdauer: Gruppentageskarten sind am Gültigkeitstag bzw. vom Zeitpunkt der Entwertung bis 5.00 Uhr des Folgetages gültig. 3.4 Klassenwechsel Einzelbillette Gültigkeitsdauer: Kurzstrecke 30 Minuten 1 bis 3 Zonen 1 Stunde 4 bis 12 Zonen 2 Stunden Alle Zonen 3 Stunden Tageskarten Gültigkeitsdauer Abgestempelte Felder gelten am Gültigkeitstag bzw. vom Zeitpunkt der Entwertung bis 5.00 Uhr des Folgetages Abos Die Abos für Junioren werden nur für die 2. Klasse ausgegeben. Junioren, welche die 1. Klasse benützen wollen, können ein Abo für Erwachsene lösen. Monatsklassenwechsel dürfen zu Juniorenabos nicht verkauft werden. 3.5 Abos Monatsabos Monatsabos für Erwachsene, Junioren sowie Hunde gelten ab beliebigem Datum und sind persönlich Jahresabos Jahresabos für Erwachsene, Junioren sowie Hunde werden ab beliebigem Datum ausschliesslich über Systeme mit KUBA Anbindung verkauft und sind persönlich Firmenabos Siehe Ziffer Jahresabo mit Mobility Das Jahresabo berechtigt zum Bezug eines ermässigten Nutzungsausweis für Mobility Carsharing 4

18 3.6 Anschlussbillette und aneinander anschliessende Fahrausweise Anschlusszonenfahrausweise im integralen Tarifverbund OSTWIND Mit einem Anschlussbillett kann der Geltungsbereich eines Fahrausweises erweitert werden. Handelt es sich beim Basisfahrausweis um einen Verbundfahrausweis des Tarifverbunds OSTWIND (ohne Z-Pass und Kombi-Tickets VHB/OTV), so hat der zusätzliche OTV- Fahrausweis an eine im Verbundfahrausweis enthaltene OTV-Zone anzuschliessen Anschlussfahrausweise im Verkehr über die Verbundgrenze Für Anschlussbillette im Verkehr über die Verbundgrenze gelten die Bestimmungen des Direkten Verkehrs T600 Ziff Anschlussbillette Für die Verlängerung von Fahrten innerhalb des Tarifverbunds OSTWIND sind zu Verbund-Verbundfahrausweisen (Kombi-Ticket VHB/OTV und Tageskarte EUREGIO BODENSEE) Verbundfahrausweise OSTWIND ab oder nach dem letzten im Geltungsbereich des Basisfahrausweises liegenden fahrplanmässigen Halteort inklusive dessen Zone auszugeben Ein gültiges OTV-Ticket, welches räumlich an einen Z-Pass gem. Ziffer 5.2 anschliesst, kann zusammen mit diesem zur durchgehenden Fahrt benützt werden, sofern das benützte Verkehrsmittel einen fahrplanmässigen Halt innerhalb einer auf dem Z-Pass aufgeführten OTV-Zone (9xx) hat Zu Verbundfahrausweisen sind Anschlussfahrausweise des nationalen und internationalen Verkehrs ab oder nach dem letzten im Geltungsbereich des Verbundfahrausweises liegenden fahrplanmässigen Halteort auszugeben Beispiel 1:Z-Pass-Fahrausweis Zonen 120, 164, 917 (Winterthur Eschlikon) Zu einem Z-Pass-Fahrausweis Winterthur Eschlikon ist für die Fahrt nach St. Gallen mit einem Fernverkehrszug ein DV-Billett Winterthur St. Gallen zu verkaufen, da der letzte rückliegende, fahrplanmässige Halteort Winterthur ist Beispiel 2: Z-Pass Winterthur Wil SG (Zonen 120, 164, 915, 916, 917) Zu einem Z-Pass Fahrausweis Winterthur Wil SG ist für die Fahrt nach St. Gallen in einem Fernverkehrszug mit Halt in Wil, in Winterthur oder im Zug ein DV-Billett Uzwil St. Gallen zu verkaufen. In Wil SG ist ein OTV-Billett Uzwil St. Gallen (Zonen 210, 212, 214) auszugeben Beispiel 3: Z-Pass Winterthur Eschlikon (Zone 120, 164, 917) Zu einem Z-Pass Winterthur Eschlikon ist für die Fahrt nach Wil SG im Regionalverkehr in Winterthur ein DV-Billett Eschlikon Wil SG zu verkaufen. In Eschlikon ist ein OTV-Billett Eschlikon Wil SG (Zonen 915, 916) auszugeben Beispiel 4: Kombi-Ticket VHB/OTV Zu einem Einzelticket Cityzone Konstanz (auch gültig in der Zone 256 ist für die Fahrt nach Weinfelden ein OTV-Billett Kreuzlingen - Weinfelden (Zonen 924, 925, 256, 255, 257) zu verkaufen Beispiel 5: Kombi-Abonnement VHB/OTV Zu einem Kombi-Abo VHB Zone 505 und OTV Zone 256 ist für die Fahrt nach Weinfelden ein OTV-Billett Kreuzlingen - Weinfelden (Zonen 924, 925, 256, 255, 257) zu verkaufen. 3.7 Streckenwechsel Es werden keine Streckenwechsel ausgegeben. Für die fehlenden Zonen des zu befahrenden Weges sind Anschlussbillette zu lösen. 5

19 3.8 Weitere Angebote Tageskarte PLUS Ziffer Firmenabo Ziffer Z-Pass Abonnemente (T651.30) Ziffer Kooperationsangebot Fürstentum Lichtenstein (FL) Ziffer BAMBUS Ziffer City-Tickets Ziffer Nachtzuschlag Ziffer Kombiangebot OTV Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) Ziffer Kombiangebot OTV Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB) Ziffer 5.9 6

20 4 Preise / Gebühren Grundlagen der Preisberechnung Für die Preisberechnung ist die Anzahl der befahrenen Zonen gemäss Tarifzonenplan massgebend. Jede befahrene Zone wird auch dann nur einmal berechnet, wenn sie auf einer Fahrt zwei- oder mehrmals berührt wird. Es können nur zusammenhängende Zonen gelöst werden Ab 13 Zonen gelten alle OTV-Fahrausweise für das ganze Verbundgebiet. 4.1 Einzelbillette, Tageskarten und Multi-Tageskarten Einzelbillette Anzahl Zonen Normaltarif 2. Klasse 1. Klasse ermässigter Tarif Normaltarif ermässigter Tarif Kurzstrecke alle Zonen ermässigter Tarif: Halbtax-Abonnenten und Kinder im Alter v on 6 bis 16 Jahren Art-Code Artikelbezeichnung OTV Einzelbillett OTV Einzelbillett (Vorverkauf) 1

21 4.1.1 Tageskarten Anzahl Zonen 2. Klasse 1. Klasse ermässigter Tarif ter ermässig- Normaltarif Normaltarif Tarif alle Zonen ermässigter Tarif: Halbtax-Abonnenten und Kinder im Alter v on 6 bis 16 Jahren Art-Code Artikelbezeichnung OTV Tageskarte OTV Tageskarte (Vorverkauf) 1546 OTV-Tageskarte ALLE ZONEN 1547 OTV-Tageskarte ALLE ZONEN (Vorverkauf) Tageskarte Plus Schiffe Spezieller Geltungsbereich (siehe Zonenplan) Normaltarif 2. Klasse 1. Klasse ermässigter Tarif Normaltarif ermässigter Tarif Art-Code Artikelbezeichnung 1371 OTV Tageskarte PLUS 1372 OTV Tageskarte PLUS (Vorverkauf) Uhr Tageskarte alle Zonen Normaltarif 2. Klasse 1. Klasse ermässigter Tarif Normaltarif ermässigter Tarif alle Zonen Art-Code Artikelbezeichnung 1132 OTV 9-Uhr Tageskarte 1135 OTV 9-Uhr Tageskarte (Vorverkauf) 2

22 Uhr Multi-Tageskarte alle Zonen 2. Klasse 1. Klasse ermässigter Tarif ter ermässig- Normaltarif Normaltarif Tarif alle Zonen Art-Code Artikelbezeichnung 2142 OTV 9-Uhr Multi-Tageskarte 4.2 Fahrausweise mit 6 Entwertungsfeldern Mehrfahrtenkarten Anzahl Zonen Normaltarif 2. Klasse 1. Klasse Halbtax-Abo- Tarif Normaltarif ermässigter Tarif Kurzstrecke alle Zonen Art-Code Artikelbezeichnung OTV Mehrfahrtenkarte 3

23 4.2.1 Multi-Tageskarten Anzahl Zonen Normaltarif 2. Klasse 1. Klasse ermässigter Tarif Normaltarif ermässigter Tarif alle Zonen Art-Code Artikelbezeichnung OTV Multitageskarte 4.3 Gruppenbillette Gruppenbillette Kurzzeit Erwachsene Gemäss Ziffer Anzahl Ermässigung 20% Ermässigung 60% Zonen Kurzzeit Kurzzeit Kurzzeit Kurzzeit 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse alle Zonen Art-Code Artikelbezeichnung OTV Gruppenbillett Kurzzeit (Vorverkauf) OTV Gruppenbillett Kurzzeit Sofortverkauf 4

24 4.3.1 Gruppen-Tageskarten Erwachsene Gemäss Ziffer Anzahl Ermässigung 20% Ermässigung 20% Zonen Tageskarte Tageskarte Tageskarte Tageskarte 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse Art-Code Artikelbezeichnung OTV Gruppen-Tageskarte (Vorverkauf) OTV Gruppen Tageskarte Sofortverkauf 4.4 Klassenwechsel Klassenwechsel Einzelbillette alle Zonen Anzahl Zonen Normaltarif ermässigter Tarif alle Zonen Art-Code Artikelbezeichnung OTV KLW Einzelbillett OTV KLW Einzelbillett (Vorverkauf) 5

25 4.4.1 Multiklassenwechsel 6 Fahrten Anzahl Zonen Normaltarif ermässigter Tarif alle Zonen Art-Code Artikelbezeichnung OTV Multiklassenwechsel Klassenwechsel Tageskarten Anzahl Zonen Normal tarif ermässigter Tarif 1) alle Zonen Art-Code Artikelbezeichnung OTV KLW Tageskarte 6

26 4.5 Abos Monatsabos Anzahl 2. Klasse 1. Klasse Zonen Erwachsene Junioren Erwachsene allezonen Art-Code Artikelbezeichnung OTV 1 Monat Erwachsene OTV 1 Monat Junior OTV 1 Monat Hund Jahresabos Anzahl 2. Klasse 1. Klasse Zonen Erwachsene Junioren Erwachsene ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' allezonen 3' ' '

27 Art-Code Artikelbezeichnung OTV 12 Monate Erwachsene OTV 12 Monate Junior OTV 12 Monate Hund Klassenwechsel Anzahl Zonen 1. Kl alle Zonen Art-Code Artikelbezeichnung OTV KLW Abonnemente 8

28 4.6 Gebühren Selbstbehalt bei Erstattungen Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag CHF Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax- Abonnements gelöst wurden CHF Karten- und Ersatzgebühren Gebühr für den Ersatz eines Abonnements CHF Bearbeitungsgebühr, wird erhoben - von Inhabern eines zur Zeit der Kontrolle gültigen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements - bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen Jahres-Abonnements CHF Bearbeitungsgebühr für Reisende mit nicht vorweisbaren/ kontrollierbaren persönlichen Fahrausweisen welche keine Einnahmenausfälle generieren CHF Zuschläge für Reisende ohne gültige Fahrausweise (RogF) 1. Fall CHF Fall CHF Fall CHF In allen Fällen wird zusätzlich eine Fahrpreispauschale erhoben CHF Zuschläge für Reisende mit einem teilweise gültigen Fahrausweis (RTGF) 1. Fall CHF Fall CHF Fall CHF In allen Fällen wird zusätzlich eine Fahrpreispauschale erhoben CHF Zusatzgebühren a) Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen, Flucht CHF b) Vorweisen eines gefälschten Fahrausweises CHF Die übrigen Gebühren (Bearbeitungsgebühren, Mahngebühren etc) richten sich nach den internen Vorschriften der Transportunternehmungen Selbstbehalt bei Annullierungen Bei der Annullierung von unbenutzten Gruppenbilletten gemäss Tarif wird unabhängig von der Rückgabezeit ein Selbstbehalt von CHF 30.- pro Antrag erhoben. Ein Antrag kann auch mehrere Fahrausweise beinhalten. 9

29 5 Zusatzangebote Tageskarte PLUS Tageskarte zum vollen und ermässigten Preis sind inklusive folgender Strecken ausserhalb des Verbundgebietes gültig: SBB-Strecken - Winterthur Aadorf - Winterthur Islikon - Winterthur Stammheim - Winterthur Schaffhausen Thurbo - Schaffhausen Schlatt PostAuto - Andelfingen Oberneunforn - Thurbenthal Bichelsee - Schlatt - Marthalen URh - Schaffhausen Kreuzlingen SBS-sbs - Kreuzlingen Rorschach SBS-srr - Rorschach Rheineck SW - Walenstadt Weesen - - Murg - Quinten 5.1 Firmenabos Das OSTWIND Firmenabo entspricht einem persönlichen Jahresabo und ist ab beliebigem Datum in 1. und 2. Klasse für Erwachsene und in 2. Klasse für Junioren erhältlich Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst immer alle Zonen des Verbundgebietes Die Preise für die Firmenabos setzen sich aus zwei Elementen zusammen: Zonenpreis + Freizeitzuschlag alle Zonen Die Preise basieren auf dem Regeltarif für Jahresabos des aktuell gültigen Tarifs. Der Preis wird bei Tarifmassnahmen entsprechend angepasst, ebenso der Zuschlag für die Ausweitung des Abos auf alle Zonen Die Mitarbeitenden erhalten den von Ihrer Firma gewählten Rabatt in % für ein OSTWIND Abo von Ihrem Wohnort an den Arbeitsort Bezugsberechtigt sind Mitarbeitende von Firmen, mit denen schriftliche Vereinbarungen über die Ausgabe von OSTWIND Firmenabos bestehen. Die Firma beteiligt sich finanziell an den Abokosten Beratung und Verkauf erfolgt ausschliesslich durch die SBB Geschäftskunden, St. Gallen, Tel Ausgabe und Erstattung: über PRISMA Ausschliesslich durch den Bahnhof SBB in St.Gallen, Tel

30 Ersatz Durch alle OSTWIND Verkaufsstellen mit PRISMA. Es gilt die Ziffer 10 des T Erstattung von Fahrausweisen, welche anstelle eines vergessenen OSTWIND Firmenabo gelöst wurden, können von allen OSTWIND Verkaufsstellen vorgenommen werden Missbrauch: Es gilt die Ziffer des T Modell Einheitsrabatt in % MA-Rabatt in % Firmenbeitrag 1. Kl. Erw. 2. Kl. Erw. Junioren 10% % % % % % 1' % 1' % 1' % 1' % 2' % 2' ' Artikel Nummer Artikelbezeichnung OTV Firmenabo 10% Erwachsene OTV Firmenabo 10% Junior OTV Firmenabo 20% Erwachsene OTV Firmenabo 20% Junior OTV Firmenabo 25% Erwachsene OTV Firmenabo 25% Junior OTV Firmenabo 30% Erwachsene OTV Firmenabo 30% Junior OTV Firmenabo 50% Erwachsene OTV Firmenabo 50% Junior OTV Firmenabo 100% Erwachsene OTV Firmenabo 100% Junior OTV Firmenabo 30% BAMBUS Erwachsene OTV Firmenabo 30% BAMBUS Junior OTV Firmenabo 75% Erwachsene OTV Firmenabo 75% Junior 5.2 Z-Pass Fahrausweise Für Fahrten zwischen den Nachbarverbunden und dem ZVV werden Z-Pass Fahrausweise ausgegeben. Erhältlich sind Einzelbillette, Tageskarten, Klassenwechsel, Mehrfahrtenkarten, Multi- Tageskarten, Gruppenkarten, persönliche Monats- und Jahresabonnemente für einen der folgenden Korridore: - Korridor A-Welle (Aargau) ZVV - Korridor FlexTax (Schaffhausen) ZVV - Korridor Ostwind ZVV - Korridor Schwyz-Zug ZVV Jeder Korridor umfasst das ganze Verbundgebiet ZVV und jeweils einen Nachbarverbund. Die Nachbarverbunde sind vollständig (z.b. FlexTax) oder teilweise (z.b. OTV) im Z-Pass enthalten Z-Pass Fahrausweise berechtigen zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen eines Korridors. Z-Pass-Abonnemente sind persönlich und werden nur an Verkaufsstellen mit 2

31 PRISMA ausgeben. - Erwachsene 1 Monat 2. und 1. Klasse 1 Jahr 2. und 1. Klasse - Junioren 1 Monat 2. Klasse 1 Jahr 2. Klasse Wenn Z-Pass Fahrausweise erhältlich sind, dürfen ausschliesslich diese ausgegeben werden. Z-Pass Fahrausweise werden von Verkaufsstellen ausgegeben, die innerhalb des Geltungsbereichs des betreffenden Korridors liegen. Die Einzelheiten sind im Tarif geregelt. 5.3 Modul-Abos Für folgende OTV-Zonen können Modul-Abos ausgegeben werden. Zonen Zonenzentrum Zonen Zonenzentrum 210 St.Gallen 239 Buchs SG 211 (nur mit 210) St.Gallen Agglo 256 Kreuzlingen 212 Gossau 301 Vaduz 213 Herisau 307 Nendeln 214 Flawil 380 Sargans 226 Amriswil 382 Bad Ragaz 227 Romanshorn 903 Glarus 230 Arbon 916 Wil 231 Rorschach 921 Frauenfeld 232 Altstätten 924 Weinfelden 235 Heerbrugg 974 Wattwil 5.4 Kooperationsangebot OTV - LIECHTENSTEINmobil Grundlage Zwischen LIEmobil und dem Tarifverbund OSTWIND besteht eine Tarifkooperation Der Geltungsbereich von LIEmobil wird mit den OTV-Zonen Nr 301, 303, 305 und 308 abgebildet Im Verkehr mit LIEmobil gelangen Ausnahmebestimmungen zur Anwendung: Innerhalb der OTV-Zonen 301, 303, 305 und 308 (Staatsgebiet Fürstentum Liechtenstein) werden weiterhin interne Fahrausweise von LIEmobil ausgegeben. Dies gilt auch für die LIEMobil-Strecken, welche von Liechtenstein nach der Schweiz führen: - Sargans - Buchs SG - Trübbach - Sevelen Innerhalb der Zonen Nr 301, 303, 305 und 308 werden keine OTV-Verbundfahrausweise ausgeben. OTV-Fahrausweisen sind für alle Relationen von und nach den Zonen 301, 303, 305 und 308 und dem schweizerischen OTV-Verbundgebiet erhältlich Für die LIEmobil Strecken nach dem Vorarlberg (Verkehrsverbund Vorarlberg) gelten gesonderte Bestimmungen ausserhalb des T

32 LIEmobil verkauft keine Mehrfahrtenkarten Der Nachtnetz Nachtzuschlag ist in den LIEmobil Bussen nicht gültig Abweichende Tarifbestimmungen zum T Ziffer 72 Velotransporte Die Ziffer 7.2 ist im Verkehr mit LIEmobil nicht gültig. Es gelten die internen Bestimmungen von LIEmobil Ziffer 8.2 Angehörige der Armee, Zivilschutz und Polizei Die Ziffer 8.2 ist im Verkehr mit LIEmobil nicht gültig Mit Ausnahme der Bestimmungen der Ziffer 5.4 gelten die übrigen Bestimmungen des T vollumfänglich. 5.5 BAMBUS Gültigkeit Die Gemeinden innerhalb der Ostwind Zonen 255, 256 und 257 gewähren einen zusätzlichen Rabatt auf die Monats- und Jahresabos. Diese ermässigten Abos werden nur an die Einwohner der nachfolgenden Gemeinden verkauft (Wohnsitznachweis) Altnau 8598 Bottighofen 8272 Ermatingen (inkl Triboltingen) 8274 Gottlieben 8594 Güttingen 8280 Kreuzlingen 8585 Langrickenbach (inkl. Herrenhof, Eggethof, Schönenbaumgarten, Waldhof, Zuben) 8574 Lengwil (inkl. Oberhofen b. Kr., Illighausen, Dettighofen) 8596 Scherzingen (inkl. Landschlacht) 8274 Tägerwilen BAMBUS-Abos können mit anderen OSTWIND-Fahrausweisen gemäss Ziffer 3 des Taifverbundes Ostwind (Zonen aneinander anschliessend) kombiniert werden. (Regelung Anschlussfahrausweise) Die Abos der Zone 256 werden in der Cityzone Konstanz ohne Aufpreis anerkannt (siehe detaillierte Ausführungsbestimmungen Ziffer und T793) Bambus-Abo-Preise Bambus 1 Monat Bambus 12 Monate Erwachsene 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 1 Zone Zonen 255/256 3 Zonen 255/256/ Junior (inkl. Hund) 1 Zone Zonen 255/256 3 Zonen 255/256/ Art-Code Artikelbezeichnung OTV 1 Monat Bambus Erwachsene OTV 1 Monat Bambus Junior OTV 1 Monat Bambus Hund OTV 12 Monate Bambus Erwachsene 4

33 OTV 12 Monate Bambus Junior OTV 12 Monate Bambus Hund 5.6 Spezialpreise in bestimmten Zonen Frauenfeld In Frauenfeld gelten für die Zone 921 spezielle, subventionierte Verkaufspreise. Die Differenz zu den offiziellen OTV Preisen wird durch den Besteller finanziert Diese Preise gelten nur im Lokalverkehr. Für Fahrten aus und nach der Zone 921 sowie im Transit über die Zone 921 gelten die Preise gemäss Ziffer Folgende Preise werden subventioniert: - Einzelbillett Kinder 6-16 Jahre und Hunde - Mehrfahrtenkarte Kinder 6-16 und Hunde - Tageskarte Kinder 6-16 Jahre und Hunde - Multi-Tageskarte Kinder 6 16 und Hunde - Subventionierte Schülerabos 1 und 12 Monate für Jugendliche bis 16 Jahre Preise Zone 921 Es werden nur die Preise in 2. Klasse subventioniert. Kundengruppe 2. Klasse Einzelbillett Kind 6-16 und Hunde 1.50 Mehrfahrtenkarten Kind 6-16 Jahre 8.30 Tageskarte Kind 6-16 Jahre + Hunde 3.00 Multi - Tageskarten - Kind 6-16 Jahre Abonnemente - Monatsabo Schüler 6-16 Jahre Jahresabo Schüler 6-16 Jahre Der Verkauf erfolgt mit den normalen PRISMA-Artikeln gemäss Ziffer 4, die Ausnahmen sind nachstehenden aufgeführt. Art-Code Artikelbezeichnung 2410 OTV 1 Monat Frauenfeld Schüler 2411 OTV 12 Monate Frauenfeld Schüler Wil (SG) In Wil (SG) gelten für die Zone 916 spezielle, subventionierte Verkaufspreise für Einzelbillette, und Mehrfahrtenkarten. Die Differenz zu den offiziellen OTV-Preisen wird durch den Besteller finanziert Diese Preise gelten nur im Lokalverkehr. Für Fahrten aus und nach der Zone 916 sowie im Transit über die Zone 916 gelten die Preise gemäss Ziffer Preise Zone 916 5

34 Kundengruppe 2. Klasse Einzelbillette Erwachsene 1.70 Ermässigt 1.30 Mehrfahrtenkarten Erwachsene Mehrfahrtenkarten Abt 1/ Kind 6-16 Jahre Der Verkauf erfolgt mit den normalen PRISMA-Artikeln gemäss Ziffer City-Tickets Im TV OSTWIND werden City Tickets gemäss Tarif 600 nach folgenden Zonen angeboten: Zone 210 Zone 212 Zone 213 Zone 214 Zone 239 Zone 256 Zone 916 Zone 911 Zone 231 Zone 974 St.Gallen Gossau Herisau Uzwil Buchs Kreuzlingen Wil Frauenfeld Rorschach Wattwil Die Preisbasis für City-Tickets in OTV-Zonen ist der doppelte Preis für Einzeltickets, welcher in den entsprechenden Zonen gültig ist. 5.8 Kombifahrausweise OTV VVV (Verkehrsverbund Vorarlberg) Zwischen dem Tarifverbund OSTWIND und dem Verkehrsverbund Vorarlberg werden Kombifahrausweise OTV-VVV ausgegeben. Erhältlich sind Einzelbillette, Tageskarten, persönliche Monatsund Jahresabonnemente. Kombifahrausweise werden nur in 1. Klasse ausgegeben Der Geltungsbereich umfasst einen Teil des OTV (16 OTV-Zonen) und des VVV (15 VVV-Zonen) Zusätzlich werden VVV-interne Tageskarten maximo verkauft, welche im gesamten Verbundgebiet Vorarlberg gültig sind Kombifahrausweise OTV-VVV berechtigen zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen. Kombi-Abonnemente sind persönlich. Kombi-Jahresabonnemente werden nur an Verkaufsstellen mit PRISMA ausgegeben Die Einzelheiten sind im Tarif 791 geregelt. 6

35 5.9 Kombifahrausweise OTV VHB (Verkehrsverbund Hegau-Bodensee) Zwischen dem Tarifverbund OSTWIND und dem Verkehrsverbund Hegau Bodensee werden Kombifahrausweise OTV-VHB ausgegeben. Erhältlich sind Einzelbillette, Tageskarten, persönliche Monats- und Jahresabonnemente Gegenseitige Anerkennung der Fahrausweise in der VHB-Zone 555 (Konstanz) und der OTV- Zone 256 ( Kreuzlingen). Fahrausweise die ausschliesslich die VHB Zone 555 beinhalten, sind ohne Aufpreis in der Zone 256 des OTV gültig. OTV-Fahrausweise die ausschließlich die Zone 256 beinhalten, sind ohne Aufpreis in der VHB- Zone 555 gültig Der Geltungsbereich umfasst einen Teil des OTV (31 OTV-Zonen) und des VHB (alle VHB- Zonen) Zusätzlich werden VHB-interne Tageskarten verkauft, welche im gesamten Verbundgebiet des VHB gültig sind Kombifahrausweise OTV-VHB berechtigen zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen. Kombi-Abonnemente sind persönlich. Kombi-Jahresabonnemente werden nur an Verkaufsstellen mit PRISMA ausgegeben Die Einzelheiten sind im Tarif 793 geregelt. 7

36 6.0 Nachtzuschlag - Zonenüberlappungen Allgemeine Bestimmungen Nachtzuschlag Geltungsbereich Der Nachtzuschlag gilt auf den als zuschlagspflichtig gekennzeichneten Nachtangeboten der Verbunde ZVV, A-Welle, FlexTax, OSTWIND,TV Zug, TV Schwyz und Z-Pass sowie in den Nachtzügen Zürich Luzern und Schaffhausen Singen Gültigkeit Der Nachtzuschlag gilt in Verbindung mit einem gültigen Fahrausweis für beliebige Fahrten während einer Nacht (max. 18 Stunden) und ist unabhängig von der Anzahl zu befahrender Zonen, Verbunde oder Strecken zum Einheitspreis zu lösen Sortiment Preise Das Sortiment besteht aus drei Artikeln mit der Bezeichnung Nachtzuschlag: - Nachtzuschlag datiert CHF 5.00 PRISMA Artikel Nachtzuschlag im Vorverkauf CHF 5.00 PRISMA-Artikel Multikarte-Nachzuschlag (6 Entwertungen) CHF PRISMA-Artikel Distribution Der Nachtzuschlag wird über alle üblichen öv-verkaufskanale (S-POS, Schaltergeräte, E- Tickets) im Geltungsbereich verkauft. Zusätzlich ist der Nachtzuschlag auch als SMS-Ticket erhältlich Die Detailbestimmungen zum Einheits-Nachtzuschlag sind im Tarif geregelt. 6.1 Zonenüberlappungen Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) Die OTV Zonen 996 (Rapperswil) und 959 (Stammheim) sind deckungsgleich mit den ZVV Zonen 180 (Rapperswil) und 162 (Stammheim) und überlappen sich somit Im Lokalverkehr innerhalb der beiden OTV-Zonen 996 und 959 werden ausschliesslich Fahrausweise des ZVV ausgegeben Für Fahrten von und nach den OTV-Zonen 959 und 996 in das OTV-Gebiet werden OTV- Fahrausweise gemäss diesem Tarif und den Preisen gemäss Ziffer 4 abgegeben Für Fahrten von und nach den OTV-Zonen 959 und 996 in das ZVV-Gebiet werden ZVV- Fahrausweise gemäss T ausgegeben Tarifverbund Schaffhausen (FlexTax) Die drei OTV-Zonen 250 (Schlatt), 251 (Diessenhofen) und 952 (Stein am Rhein) überlagern sich südlich des Rheines mit den FlexTax-Zonen 820 (Feuerthalen-Schlatt), 835 (Diessenhofen) und 845 (Stein am Rhein) Im Verkehr innerhalb der OTV-Zonen 250, 251 und 952 werden ausschliesslich FlexTax- Fahrausweise verkauft Für Fahrten von und nach den OTV-Zonen 250, 251 und 952 in das OTV-Gebiet werden OTV- Fahrausweise gemäss diesem Tarif und den Preisen gemäss Ziffer 4 abgegeben Für Fahrten von und nach den OTV-Zonen 250, 251 und 952 in das FlexTax-Gebiet werden ausschliesslich FlexTax-Fahrausweise ausgegeben. 1

37

38 7 Velo und Gepäck Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle Handgepäck und begleitete Kinderwagen werden gratis befördert. Ein Rollstuhl wird gratis befördert, wenn der Benützer mit diesem reist. 7.1 Aufgegebenes Reisegepäck Für die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Velo und Rollstühle gelten die Bestimmungen des betreffenden Verkehrsunternehmens. 7.2 Selbstverlad von Velos Für den Transport von begleiteten Velos oder ähnlichen Fahrgeräten, die von den Benützern selbst ein-, aus- und umgeladen werden, gelten die Bestimmungen der betreffenden Verkehrsunternehmen Als Velo gelten nicht motorisierte Fahrgeräte ungeachtet der Strassentauglichkeit, auch zusammengelegt und verpackt. Velos gleichgestellt sind Veloanhänger, Elektrotrottinetts und Elektrovelos Tandems, Liegevelos und Dreiräder kosten den doppelten Beförderungspreis Kleinkindervelos und Kindertrottinetts werden gratis befördert. Übrige leicht tragbare Fahrgeräte, auch Velo, werden gratis befördert, wenn sie demontiert/zusammengeklappt und verpackt als Handgepäck über oder unter dem Sitz des Benützers, resp. in den Nischen der Plattformen untergebracht werden können Eine Beförderung erfolgt, sofern in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist und Mitreisende nicht behindert werden. Stark verschmutzte Velo können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Verschmutzungsgefahr für Reisende und Fahrzeug besteht Die Familienvergünstigung wird gewährt. Bedingungen: Reise im Familienverband (mindestens ein Elternteil) Es sind folgende Billette für Velos zu lösen: - Eltern Vollpreis oder ermässigter Preis (mit Halbtaxabo) - Kind von 6-16 Jahren mit Junior-Karte: Velo gratis - Kind von 6-16 Jahren ohne Junior-Karte: Fahrausweis für Velo gleich wir für Kind - Kind von 6-16 Jahren zu GA-Plus Familia (Junior-Karte nicht notwendig): Velo gratis Es sind Verbundfahrausweise (Einzelbillette oder Tageskarten) auszugeben, soweit die Velo-Tageskarte nicht günstiger ist. Zu Generalabonnementen, Halbtaxabo, FVP sowie für Kinder bis 16 Jahre ist der ermässigte Preis zu bezahlen. Mehrfahrtenkarten und Tageskarten sind den Einzelbilletten bzw. Tageskarten gleichgestellt. Fahrausweise Gültigkeit Fahrrad von Reisenden mit GA, Halbtax, FVP sowie von Kindern bis 16 Jahre Fahrrad von Reisenden mit anderen Fahrausweisen Einzelbillett/ Tageskarte Velo-Tageskarte Velo-Multitageskarte (6 Velo-Tageskarten) 30 Minuten bis Ausgabetag folgender Tag 5.00 Uhr Am Tag der Ausgabe bzw. Entwertung ermässigter Preis 2. Klasse Am Tag der Entwertung CHF 78. CHF 13. CHF 20. Preis für Erwachsene 2. Klasse nicht erhältlich Velopass 1 Jahr CHF 240. CHF

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