Fälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf)
|
|
- Kasimir Holtzer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf) Fall 7.1: Der Student K bestellt telefonisch bei der E-GmbH, die vor allem Musikfanartikel verkauft, ein T-Shirt seiner Lieblingsband Virgin Slayer, das er nach dem Katalog der E-GmbH ausgesucht hat. Da er sich nicht sicher ist, welche Größe er benötigt, bestellt er ein Exemplar in XL und eines in XXL, jeweils zum Preis von 20. Die Gesamtkosten von 40 bezahlt er im Voraus. Aufgrund einer Aktionswoche fallen keine Versandkosten an. Als die T-Shirts ankommen, packt K diese aus und probiert sie an. Dabei stellt er fest, dass ihm die Größe XL ausreicht. Kann K 20 von der E-GmbH verlangen, wenn er das T-Shirt in Größe XXL zurückschickt? Kann K außerdem die Kosten für die Rücksendung i.h.v. 3,90 ersetzt verlangen?
2 Lösung: A. Anspruch auf Rückzahlung von 20 gem. 357 Abs. 1 BGB I. Anwendbarkeit der 312 ff BGB Verbrauchervertrag i.s.d. 310 Abs. 3 BGB? 1. Verbrauchervertrag a) Vertrag Kaufvertrag, 433 BGB? Angebot, 145 BGB, durch E wegen Aufführens im Katalog? o (-) o invitatio ad offerendum! Angebot, 145 BGB, durch K per Telefon? (+) Annahme, 147 BGB, durch E-GmbH per Telefon o Rechtsfähigkeit der GmbH als juristische Person gem. 13 Abs. 1 GmbHG o Hier: Rechtsgeschäftliche Vertretung durch Mitarbeiter, 164 Abs. 1 S. 1 BGB
3 b) K als Verbraucher, 13 BGB - Natürliche Person - Abschluss eines Rechtsgeschäfts - Überwiegend weder zu gewerblichen noch zu selbständigen beruflichen Zwecken Objektive Bestimmung des Zwecks des Geschäfts Hier: Kaufvertrag, 433 BGB, rein private Zwecke des K c) E-GmbH als Unternehmer, 14 Abs. 1 BGB - Natürliche oder juristische Person - Abschluss eines Rechtsgeschäfts - In Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit Objektive Bestimmung des Zwecks des Geschäfts - Hier: kein privater Bereich der GmbH, rein gewerbliche Tätigkeit 2. Entgeltliche Leistung des Unternehmers, 312 Abs. 1 BGB Kaufvertrag (+) Übergabe und Übereignung der Ware Zahlung des Kaufpreises 3. Keine Einschränkung nach 312 Abs. 2 bis 6 BGB 312 Abs. 2 Nr. 12 BGB? Bezieht sich nur auf Verträge i.s.d. 312 b BGB keine Anwendung bei Fernabsatzverträgen, s. sogleich
4 II. Widerrufsrecht des K, 355, 312g Abs. 1 Alt. 2 BGB Vss.: Fernabsatzvertrag, 312c Abs. 1 BGB! 1. Fernabsatzvertrag, 312c Abs. 1 BGB - Ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Abs.2) zum Vertragsschluss durch Unternehmer - Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems a) Vertrag Kaufvertrag zwischen K und E-GmbH liegt vor (s.o.) b) Fernkommunikationsmittel, 312c Abs. 2 BGB - Kommunikationsmittel zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags - zwischen Verbraucher und Unternehmer - ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien hier: Telefon (+) c) Vertriebssystem (+), wenn der Unternehmer mit personeller und sachlicher Ausstattung innerhalb seines Betriebs die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat, um im Fernabsatz zu tätigende Geschäfte regelmäßig und wiederholt zu bewältigen. Objektive Betrachtung Hier: Geschäftskonzept der E-GmbH ist Bewerbung ihrer Produkte über den Katalog und telefonische Entgegennahme von Bestellungen Daher (+)
5 e) Zwischenergebnis Ein Fernabsatzvertrag gem. 312c Abs. 1 BGB liegt vor. 2. Kein Ausschluss des Widerrufsrechts nach 312g Abs. 2, Abs. 3 BGB (+) 3. Zwischenergebnis Ein Widerrufsrecht besteht gem. 312g Abs. 1 Alt. 2 BGB. III. Widerrufserklärung, 355 Abs. 1 S. 2 BGB - empfangsbedürftige Willenserklärung des Verbrauchers ggü. dem Unternehmer, 355 Abs. 1 Abs. 1 S. 2 BGB - Auch konkludent möglich das Wort Widerruf muss nicht ausdrücklich enthalten sein - Beachte: bloße Rücksendung ohne beigefügte Erklärung genügt nicht!
6 IV. Widerrufsfrist, 355 Abs. 1 S. 1 BGB - Grds. 14 Tage, 355 Abs. 2 S. 1 BGB - Problem: Fristbeginn o Mit Vertragsschluss, 355 Abs. 2 S. 2 BGB? o Hier Fernabsatzvertrag, daher 356 Abs. 2 BGB! Nr. 1 a) (greift nur, wenn nicht Nr. 1 b)-d) greifen (hier nicht ersichtlich)) Mit Erhalt der Ware? o Aber: Kein Fristbeginn vor Widerrufsbelehrung, 356 Abs. 3 BGB! S. Art. 246a 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.v.m. Anl. 2 EGBGB o Höchstfrist: 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss, 356 Abs. 3 S. 2 BGB Beweislast für ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung trägt Unternehmer Hier: selbst zweiwöchige Widerrufsfrist noch offen. Widerruf daher noch möglich.
7 IV. Rechtsfolge - Bei wirksamem Widerruf (Erklärung!!): Nichtigkeit der Erklärung des K ex nunc, 355 Abs. 1 S. 1 BGB - Entstehung eines Rückgewährschuldverhältnisses Eigenständige Regelung gem. 357 BGB hinsichtlich der Rechtsfolgen (geht 346 BGB vor!): - Rückgewähr der empfangenen Leistungen, 357 Abs. 1 BGB - Leistung Zug-um-Zug, 357 Abs. 4 BGB, wenn K nicht den Nachweis führt, dass er die Ware bereits abgesandt hat - Rückzahlungspflicht der E-GmbH in Geld (20 ), 357 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 BGB spätestens nach 14 Tagen V. Ergebnis Wenn K den Widerruf erklärt ( 355 Abs. 1 BGB), kann er von der E- GmbH die Zahlung von 20 Zug-um-Zug gegen Rücksendung des T- Shirts gem. 355 Abs. 1, 312g Abs. 1, 357 Abs. 1 i.v.m. Abs. 4 BGB verlangen.
8 B. Anspruch auf Zahlung der Rücksendekosten i.h.v. EUR 3,90 Problem: Anspruchsgrundlage? - Rückgewährpflicht des Unternehmers bzgl. der durch den Verbraucher geleisteten Zahlungen für die Lieferung zum Verbraucher ( Hinsendekosten ), 357 Abs. 2 BGB - Hier aber: Rücksendekosten. - Der Verbraucher hat gem. 357 Abs. 6 BGB diese dann zu tragen, wenn ihn der Unternehmer zuvor gem. Art. 246a 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EGBGB auf diese Pflicht hingewiesen hat und die Ware auch versandfähig ist - Entsprechender Hinweis der E-GmbH ist nicht ersichtlich - Problem: Vorschusspflicht des Unternehmers, 357 Abs. 6 S. 1 BGB? o eher zweifelhaft o Anspruch auf Aufwendungsersatz des Verkäufers aus GoA, 677, 683, 670 BGB
9 Fall 7.2: Wie Fall 7.1, mit dem Unterschied, dass K die T-Shirts beide nicht behalten möchte. Der Grund liegt aber nicht darin, dass ihm die T-Shirts nicht passen, sondern schlicht darin, dass K von seiner alten Band, den Virgin Slayers abgefallen ist und nun fanatischer Anhänger der Gore Marauders geworden ist, da er deren Musik als aussagekräftiger empfindet. Kann K beide T-Shirts zurückschicken und den Kaufpreis ersetzt verlangen?
10 Lösung: A. Anspruch auf Rückzahlung von EUR 40 gem. 357 Abs. 1 BGB I. Widerrufsrecht, -erklärung und -frist (+) (s.o.) II. Rechtsfolge Grds. Rückgewährpflicht der E-GmbH bzgl. der 40 EUR gem. 355 Abs. 1, 312g Abs. 1, 357 Abs. 1 i.v.m. Abs. 3 BGB III. Missbrauch des Widerrufsrechts Einwand des Rechtsmissbrauchs aus 242 BGB? - Ausübung eines Rechts nur zum Schaden eines anderen oder - im Widerspruch zum eigenen früheren Verhalten - Grds. strenge Voraussetzungen für Annahme eines Rechtsmissbrauch Normzweck! - Widerrufsrecht nach 312g BGB wird grundsätzlich eingeräumt, um dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, Waren, die er gekauft hat, auf ihre Eigenschaften hin zu überprüfen und bei Nichtgefallen zurückzusenden - Bei Ladengeschäft hat Kunde die entsprechenden Möglichkeiten bereits vor Ort
11 - Aber: Grund hier ist lediglich Wechseln des Musikgeschmacks des K Wortlaut des 355 Abs. 1 S. 4 BGB: - Keine Begründungspflicht für die Rücksendung - kein besonderes subjektives Element für das Geltendmachen des Widerrufs vorgesehen Motivation des Verbrauchers für die Rücksendung unerheblich Verbraucher soll sich im Rahmen eines Fernabsatzvertrages ohne größere Schwierigkeiten vom Vertrag lösen können Rechtsmissbrauch daher (-)! nur unter weiteren Voraussetzungen (z.b. Schädigungsabsicht des K) denkbar B. Ergebnis K hat gegen die E-GmbH einen Anspruch i.h.v. 40.
12 Fall 7.3: Wie Fall 7.1, mit dem Unterschied, dass die E-GmbH keine Aktionswoche anbietet, sondern K die Versandkosten i.h.v. 6,90 EUR für die Lieferung zu ihm auferlegt worden sind. Kann K diese Kosten, zumindest anteilig, verlangen? Lösung: Anspruch des K bzgl. der Versandkosten für die ursprüngliche Lieferung Anspruch auf Rückzahlung gem. 357 Abs. 1, Abs. 2 BGB I. Widerrufsrecht, -erklärung und frist (+) (s.o.) II. Rechtsfolge: Ersatz der Versandkosten, 357 Abs. 1, Abs. 2 BGB S.a. 312 e, 312 k Abs. 2 BGB Ausnahme: Verbraucher wählt andere Versandart als vom Unternehmer standardmäßig angeboten, 357 Abs. 2 S. 2 BGB Hier: Standardlieferung! III. Ergebnis Anspruch des K auf Erstattung der Versandkosten für das erstmalige Hinsenden aus 357 Abs. 2 i.v.m. 312e Abs. 1, 312g Abs. 1, 357 Abs. 1 BGB (+)
Fälle 7. Kann K 20 von der E-GmbH verlangen, wenn er das T-Shirt in Größe XXL zurückschickt?
Fälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf) Fall 7.1: Der Student K bestellt telefonisch bei der E-GmbH, die vor allem Musikfanartikel verkauft, ein T-Shirt seiner Lieblingsband Virgin Slayer, das er nach dem
MehrFALL 10 (ZUSATZFALL) LÖSUNG EIN EIMER SEIFE
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2017/18 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ
MehrFALL 10 (ZUSATZFALL) LÖSUNG EIN EIMER SEIFE
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2015/16 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ
MehrKlausurenkurs zur Examensvorbereitung Klausur
Universität München Wintersemester 2016/17 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung Klausur 08.03.2017 Priv.-Doz. Dr. Francis Limbach flimbach@law.uni-kiel.de A. Anspruch K gegen V auf Übereignung und Übergabe
MehrINFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT
INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT Sofern ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt, also ein Vertrag, 1. der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers
MehrKlausur vom Hinweise zur Lösung
Examensklausurenkurs Sommersemester 2017 Klausur vom 22.4.2017 Hinweise zur Lösung Fall 1 Frage: Kann Kunigunde Rückzahlung des gesamten Kaufpreises von Bertram verlangen? Ausgangsfall A. Anspruch K gegen
MehrVerbraucherschutzrecht Wie des Widerrufs
Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 6 b Seite 1 von 6 Verbraucherschutzrecht Wie des Widerrufs Hinweis: Diese Übersicht beschäftigt sich mit den Rechtsfolgen des Widerrufs, 355 f. BGB 1. Allgemein
MehrMuster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge
Muster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tanzfreunde zur Gutscheinbestellung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma zur Gutscheinbestellung 1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher im Sinne des 13 BGB
1/5 Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des 13 BGB Nachfolgend erhalten Sie unsere allgemeine Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher. Bitte beachten Sie: im Fall der Lieferung von digitalen
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher A. Widerrufsbelehrung bei einem vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Verbrauchervertrag Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht für Verbraucher sowie Muster Widerrufsformular
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht für Verbraucher sowie Muster Widerrufsformular 1. Verbraucher Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
MehrVerbraucherschützende Widerrufsrechte (1)
Widerrufsrechte (1) 312 312k und 355 361 mit Wirkung zum 13.06.2014 umfassend neugeregelt Früher in den jeweiligen Vertragstypen normierte Sonderregelungen werden zentral zusammengefasst Auslöser: RL 2011/83/EU
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
MehrÄnderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) Köln, den 14. November 2013
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) Köln, den 14. November 2013 1 Fernunterrichtsschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 1977 Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. November 2011
MehrWiderrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
12 Widerrufsrecht des Verbrauchers (1) Ist der Kunde eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
MehrVertragsabschlüssen. Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschlüssen. Inhalt. I. Allgemeines. 19. März 2015 Widerrufsbelehrung bei
Seite 1 von 5 Widerrufsbelehrung bei Inhalt I. Allgemeines II. III. IV. Das Widerrufsrecht Die Widerrufsfolgen Die Widerrufsbelehrung I. Allgemeines Mit Wirkung von Juni 2014 wurden zahlreiche Verbraucherrechte
MehrWiderrufsrecht im Mietrecht
Widerrufsrecht im Mietrecht Sonnenstraße 11 80331 München Telefon 089 / 5404133-0 Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de www.haus-und-grund-bayern.de Widerrufsrecht im Mietrecht 1 Am 13. Juni
MehrBürgerliches Gesetzbuch
BGB: 13, 14, 241a, 312b, 312c, 312d, 312f; 355-359; 676 h Bürgerliches Gesetzbuch Bekanntmachung der Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr.2, Seite 42 vom 8.01.2002)
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsrecht für den Verkauf von Waren: Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
MehrI. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer oder mehrerer Waren in einer Sendung
I. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer oder mehrerer Waren in einer Sendung Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen
MehrI. Anspruch der K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Kleides aus 433 I 1 BGB. Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz aus 280 I, III, 283 BGB
I. Anspruch der K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Kleides aus 433 I 1 BGB 1. Anspruch entstanden a) Angebot des V b) Annahme der K 2. Anspruch untergegangen 3. Ergebnis II. Anspruch des K gegen
MehrLösungsskizze FB 4. Frage 1: Anspruch des V gegen L auf Zahlung von 45,- aus 433 II
A. Teil 1 Frage 1: Anspruch des V gegen L auf Zahlung von 45,- aus 433 II I. Anspruch entstanden? wirksamer KV gem. 433 zwei wirksame WE, Angebot und Annahme, die hinsichtlich der essentialia negotii übereinstimmen
MehrFall 9 Sammlers Leid
Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/2013 Fall 9 Sammlers Leid Teil 1 A.Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Übereignung der Briefmarkensammlung gemäß 433 I 1 BGB VSS:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Müller Safe GmbH, In der Hirtenwiese 6, Herborn
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Müller Safe GmbH, In der Hirtenwiese 6, 35745 Herborn 1. Geltungsbereich Für alle Lieferungen der Firma Müller Safe GmbH, In der Hirtenwiese 6, 35745 Herborn (nachfolgend
MehrNeues Verbraucherrecht und SHK-Handwerk
Neues Verbraucherrecht und SHK-Handwerk Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 Umsetzungsgesetz seit 13. Juni 2014 in Kraft Ziel: EU will hohen, einheitlichen Verbraucherschutz und Hindernisse in grenzüberschreitenden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mediale Beratung & Spirituelles Coaching
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mediale Beratung & Spirituelles Coaching 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden
MehrAllgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Allgemeines Geltungsbereich Diese Bedingungen der Metzgerei Grosse Mannheim gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen
Mehr(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Onlineshop
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haushaltsfabrik.de 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns
MehrDer verbraucherrechtliche Widerruf
Der verbraucherrechtliche Widerruf A. Allgemeines I. rechtliche Einordnung: unter Anspruch untergegangen als rechtsvernichtende Einwendung ( nachträgliche Vernichtung eines bereits zuvor wirksam zustande
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Branchentalk Immobilienwirtschaft Wuppertal, 1. September 2014
Widerrufsrecht für Verbraucher Rudolf Koch IVD Vizepräsident Branchentalk Immobilienwirtschaft Wuppertal, 1. September 2014 Agenda Der Makler und das neue Verbraucherrecht Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrKawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns
MehrE. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts
E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts I. Rücktritt II. Kündigung III. Widerruf IV. Anfechtung V. Actus contrarius: Vertragsaufhebung Folie 225 Beispiele V hat auf den wirksamen
Mehr1. Widerrufsrecht bei Bezug von Dienstleistungen. Widerrufsbelehrung. Folgen des Widerrufs
Widerrufsbelehrung DSL Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrPrüfung von Gestaltungsrechten
Gestaltungsrechte Einseitige Einwirkung auf ein Schuldverhältnis durch Abgabe einer empfangsbedürftigen WE, durch die das Schuldverhältnis umgestaltet oder beendet wird. Gestaltungsrechte sind: - Widerruf,
MehrRechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag
1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 3: Der begeistere Spielzeugeisenbahnsammler A bekommt von der ihm bekannten Firma M ein Paket zugeschickt. Dieses enthält ein Sammlermodel aus den 50er
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen des Landgasthof Gilsbach, Winterberg. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des, Winterberg 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns
MehrArbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt
Fall 9: Powerball Der Hobbyalpinist Reinhold (M) findet beim Surfen im Internet am 03. März ein Angebot der Yeti-AG (A), welche auf ihrer Homepage einen Powerball (Trainingsgerät für Kletterer) zu supergünstigen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Maximus-Modellbau
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns() und einem
Mehrecommerce-recht Unterscheide:
1 under construction Produkt, Dienstleistung auswählen Kennzeichen, Marke, Domain festlegen Hosting, Layout, Content Management Anbieterangaben / Impressum Datenschutzerklärung Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mehr2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem
MehrModellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste SCHIFFSMODELLE
Modellparadies-Messel Produkt- und Preisliste SCHIFFSMODELLE August 2015 Liebe Kundinnen, liebe Kunden, wir waren über 10 Jahren unterwegs in Sachen historischer Schiffsmodellbau und smart-sammlermodellen.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen
MehrAG BGB AT I. AG 5 Fall 1: Das nicht bestellte Buch
AG BGB AT I Fall 1: Das nicht bestellte Buch Sachverhalt Lehrer L erhält von dem ihm fremden Verlag V ein Buch; im beigefügten Schreiben heißt es: Sollten Sie das Buch nicht innerhalb von zwei Wochen zurückschicken,
MehrWiderrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Merkblatt Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Ansprechpartner: Referat Recht Michael Mißbach Dr. Arne Schümann Telefon: 0351 2802-198 Telefon: 0351 2802-194 Fax: 0351 2802-7198 Fax: 0351 2802-7194
MehrAG zum Grundkurs Zivilrecht I
Josef Wittmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht (Prof. Veil) AG zum Grundkurs Zivilrecht I Fragen und Anregungen jederzeit gerne an: josef.wittmann@jura.uni-muenchen.de Einheit 8
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weingut Schäfer GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weingut Schäfer GbR 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen
MehrFall 3.1. I. Anspruch auf Übergabe und Übereignung aus 433 Abs. 1 S. 1 BGB
Fall 3.1 Lösung: A. Ansprüche des K gegen V I. Anspruch auf Übergabe und Übereignung aus 433 Abs. 1 S. 1 BGB 1. Anspruch entstanden Kaufvertrag i. S. d. 433 BGB zwischen K und V (+) Folge: grds. Anspruch
MehrVerbraucherschutzrecht Insbesondere ob des Widerrufs
Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 6 a_neu Seite 1 von 9 Verbraucherschutzrecht Insbesondere ob des Widerrufs Achtung: Kommt regelmäßig im Examen dran (z.b. Niedersachsen/NRW/HH Oktober 2006,
MehrImmobilierichtigverkaufen.de. - Makleralleinauftrag -
Immobilierichtigverkaufen.de - Makleralleinauftrag - Auftraggeber/ Eigentümer Name: Straße: PLZ Ort: Tel.: E-Mail: - nachfolgend Auftraggeber genannt - Auftragnehmer - nachfolgend Makler genannt - Auftragsobjekt:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
MehrMerkblatt 6/14 Beiblatt
Merkblatt 6/14 Beiblatt Telefonnummer, u.a.) 3. Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen (inkl. Steuern und Abgaben) bzw. Art der Preisberechnung; ggf. Fracht-, Liefer-, oder Versandkosten bzw. Hinweis
MehrWiderrufsbelehrung. Folgen des Widerrufs
für den Verkauf von Waren für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Prof. Ludwig Armbruster Imkerschule. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem
MehrProf. Dr. Wulf-Henning Roth Wintersemester 2008/2009. Examensklausurenkurs im Bürgerlichen Recht
Prof. Dr. Wulf-Henning Roth Wintersemester 2008/2009 Examensklausurenkurs im Bürgerlichen Recht Gudrun Schlemmer (S) ist Chefredakteurin des Grevenbroicher Tageblatts und wünscht sich sehnlichst das neueste
MehrNeues Fernabsatzrecht ab 13. Juni 2014
Neues Fernabsatzrecht ab 13. Juni 2014 Zur Person: Rechtsanwalt Dr. Andreas Stangl - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Schlichter nach BaySchlG
MehrKlausurbesprechung Modul Sommersemester 2015
Klausurbesprechung Modul 55301 Sommersemester 2015 Akad. Rat Dr. Frank Spohnheimer Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Feld 2 Notenverteilung
MehrKurs 55101: Bürgerliches Recht I
Kurs 55101: Bürgerliches Recht I Videobesprechung Teil 3 Uta Wichering Übungsfall 3-1 - Sachverhalt: (2. EA, Teile 3 und 4, SoSe 2004, Schreiben 108 Herr Holzhauer) V versendet an seine Kunden den Katalog
MehrAktuelles zum Verbraucher- und Gewährleistungsrecht
update: Unternehmenswissen. Aktuelles zum Verbraucher- und Gewährleistungsrecht Dr. Marcus Bauckmann Diplom-Jurist (Univ. Kiel) Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator (CVM) + (IHK) staatlich anerkannte Gütestelle
MehrWIDERRUFSBELEHRUNG. 4eck Media GmbH & Co. KG Papenbergstr Waren (Müritz) Deutschland Tel.:
WIDERRUFSBELEHRUNG WIDERRUFSRECHT UND MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR FÜR VERBRAUCHER DIGITALE INHALTE Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
MehrGeschäftsbedingungen 1.Die vorgenannten Angebote sind freibleibend. 2. Falls dem Kauf-/Mietinteressent (folgend als Auftraggeber bezeichnet) die
Geschäftsbedingungen 1.Die vorgenannten Angebote sind freibleibend. 2. Falls dem Kauf-/Mietinteressent (folgend als Auftraggeber bezeichnet) die durch den Makler (folgend als Auftragnehmer bezeichnet)
MehrWiderrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld bei Verbraucherverträgen Schließt ein Verbraucher im Online-Handel ein Rechtsgeschäft ab, kann ihm ein zustehen. Wir haben hier einige Informationen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 2. Vertragspartner 3. Angebot und Vertragsschluss 4. Widerrufsrecht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der VGB Verlagsgruppe Bahn
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VGB Verlagsgruppe Bahn Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 2. Vertragspartner 3. Angebot und Vertragsschluss 4. Widerrufsrecht 5.
MehrKlausurbesprechung Nr. 1400 (MMZ) vom 13.9.2012
Klausurbesprechung Nr. 1400 (MMZ) vom 13.9.2012 Akad. Rat Dr. Frank Spohnheimer Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Prof. Dr. Andreas Bergmann FernUniversität in Hagen 2 Sachverhalt und Fallfrage
MehrLösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder
1 Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder Trennen: A. Ansprüche der I gegen S B. Ansprüche der S gegen I A. Ansprüche der I gegen S I. Anspruch auf Zahlung von 159 gemäß 433 II BGB 1. Kaufvertrag
MehrAGBs. Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
MehrFall 1 Karl, der Jugendstilfanatiker Lösung
Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/2013 Fall 1 Karl, der Jugendstilfanatiker Lösung A. Anspruch des Karl (K) gegen Victor (V) auf Übereignung und Übergabe des Buches gem.
MehrAGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich und anwendbares Recht Für alle Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gelten
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich und anwendbares Recht Für alle Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrVoraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs)
Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs) 1. Einigung a) Antrag/Angebot (auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung) (1) Erforderlicher Inhalt: wesentliche Vertragsbestandteile
MehrFall 8 - Folie. I. Anspruch entstanden
Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/2013 Fall 8 - Folie A. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Bildbandes gem. 433 I 1 BGB Voraussetzung: wirksamer
MehrAngebot und Annahme. Voraussetzungen des zweiseitigen Rechtsgeschäfts
Angebot und Annahme Voraussetzungen des zweiseitigen Rechtsgeschäfts Angebot und Annahme Sind Voraussetzungen des Vertragsschlusses, 145 ff. BGB Also beim schuldrechtlichen Vertrag, aber auch bei der Einigung
MehrEinführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 22. April 2008
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 22. April 2008 Wiss. Mitarbeiter Sérgio Fernandes Fortunato Verbraucherschützende Widerrufsrechte Materialien unter: http://ius-romanum.uni-trier.de Verbraucherschutz
MehrFall Anspruch entstanden Der Anspruch auf Lieferung des Gemäldes ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages isd 433 BGB entstanden.
Fall 1 Frage 1: A. Anspruch auf Übergabe und Übereignung gem. 433 I S.1 BGB K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Gemäldes und der Skulptur aus 433 I S.1 BGB haben. I. Lieferanspruch
MehrKlimaanlage. Kann K von V die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen?
Klimaanlage K kauft bei V einen Neuwagen für 20.000,--. Zu Hause stellt er fest, dass die Klimaanlage zeitweilig ausfällt. V versucht sie zu reparieren. Nach dem zweiten gescheiterten Reparaturversuch
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich und Anbieter (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie über das Bestellformular auf der Website www.2a-verlag.de
MehrArbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil
Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG 9 Die einmalige Gelegenheit A hatte in der Zeitung annonciert: Achtung, einmalige Gelegenheit! Fabrikneue Blizzard-Ski, 180 cm; Neupreis 328,-, für nur
MehrMuster für die Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung. Widerrufsrecht
Muster für die Widerrufsbelehrung 23.02.2011-03.08.2011 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] [1] ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief,
MehrFall 3a Kranker Geschäftspartner
Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/13 Fall 3a Kranker Geschäftspartner A. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Bildbandes gem. 433 I 1 BGB I. Anspruch
MehrFall 7 Lösungsskizze
Fall 7 Lösungsskizze I. Anspruch der K gegen V auf Übereignung gem. 433 Abs. 1 S. 1 BGB 1. Vertragsschluss a) Einigung b) Zugang einer Willenerklärung bei Minderjährigen, 131 BGB c) Abgabe einer Willenserklärung
MehrIndustrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Schließt ein Verbraucher im Online-Handel ein Rechtsgeschäft ab, kann ihm ein zustehen. Wir haben hier einige Informationen zusammengestellt. Aufgrund
MehrInformationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)
Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) (Stand Dezember 2008) Information zu den kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen der Regman
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Kleinunternehmerin Constanze Keßler (Home n Style) 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kleinunternehmerin (Home n Style) 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1)Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen
Mehr2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Reinhold Schmitz 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen
MehrWiderrufsbelehrung. mein-pulsschlag.de. Stand 07. Mai 2016 Version 2.5
Widerrufsbelehrung mein-pulsschlag.de Stand 07. Mai 2016 Version 2.5 Inhaltsverzeichnis 1. Widerrufsrecht...3 2. Widerrufsfolgen...3 Mein-Pulsschlag (Inhaber Julian Burger) - Änderungen sind jederzeit
MehrVerbraucherrecht im Internet in Theorie und Praxis
Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.v. Verbraucherrecht im Internet in Theorie und Praxis Verbrauchertag Baden-Württemberg, 04.12.2012 Stephanie Schmidt, bvh-justiziarin Der bvh wurde 1947 gegründet
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich und Anbieter 2 Vertragsschluss 3 Preise 4 Versandkosten 5 Lieferbedingungen 6 Zahlungsbedingungen
MehrMax-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz. Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT. 17.
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT 17. November 2016 Lernziele Heute: 1. Besprechung Hausaufgabe 2. Wiederholung (Willenserklärung:
MehrFall 4: Doppelte Stereoanlage. Sachverhalt
Fall 4: Doppelte Stereoanlage Sachverhalt Der 17-jährige M sieht im Laden des V eine einfache Stereoanlage zum Preis von 200 EUR. Ohne Wissen seiner Eltern einigt sich M mit V über den Kauf. Dieser ist
MehrFall : Der Handelskauf
Fall : Der Handelskauf F betreibt eine Boutique in Köln auf der Ehrenstraße. Sie bietet ihren Kunden dort überwiegend Jeanswaren an. Sie ist im Handelsregister als Kauffrau eingetragen. Ihre Ware bezieht
MehrAG zum Grundkurs Zivilrecht I
Lena Templer Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht (Prof. Veil) AG zum Grundkurs Zivilrecht I Fragen und Anregungen jederzeit gerne an: lena.templer@jura.uni-muenchen.de Einheit 7 Gliederung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BIKEWERKER-STUTTGART - die Radwerker GmbH. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BIKEWERKER-STUTTGART - die Radwerker GmbH 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten
MehrFALL 12 LÖSUNG RATENKAUF MIT TASCHENGELD
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2018/19 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ
Mehr