Volksbegehren gegen Privatisierung
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- Caroline Brahms
- vor 7 Jahren
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1 Volksbegehren gegen Privatisierung Konferenz: Öffentliche Dienstleistungen unter Privatisierungsdruck 29./30. Juni 2007 in Marburg/Lahn Volker Mittendorf Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie Universität Marburg
2 Kontext: Privatisierungsdruck Ursachen Ökonomische Rahmenbedingungen z.b. Konkurrenzdruck Standortproblematik Politische Rahmenbedingungen Mehrebenensystem WTO, EU, Bundesrecht, Landesrecht Politisches Framing Neoliberalismus Auswirkungen z.b. Verteilungsproblematiken Proteste etc.
3 Fragestellung Inwiefern spiegeln sich die Privatisierungstendenzen im Rahmen direktdemokratischer Thematisierungen wider? Welche Muster lassen sich erkennen? Welche Effekte haben direktdemokratische Verfahren? Welche Effekte können direktdemokratische Verfahren haben?
4 Kennzeichnung direktdemokratischer Verfahren Minderheit kann der Gesamtheit eine Frage stellen Mehrheit aller Betroffenen entscheidet verbindlich Parlamentarische Entscheidungen können hinterfragt werden (fakultative Referenden) Neue Vorlagen können eingebracht werden (Volksinitiativen) Rechtsstaatlicher Rahmen
5 Mögliche Effekte direkter Demokratie auf Privatisierung Transparenz / Thematisierung Können Ursachen und Auswirkungen der transparenter werden? Metapher des Drucks: Können Volksbegehren und Volksentscheid Instrumente sein, um dem Druck Stand zu halten? Kontrolliert ablassen (Verzögern) Aufhalten Gegendruck erzeugen / Druckrichtung umkehren
6 Volksbegehren Antrag auf Zulassung / Volksinitiative 0,05% - 3 % der Wahlberechtigten Zulässigkeitserklärung durch Landesregierung / Behandlung im Parlament Haushaltsfragen meist ausgeschlossen Haushaltsgesetze Abgabengesetze Haushaltsgleichgewicht Volksbegehren Volksentscheid 4-20 % der Stimmberechtigten Sammelfrist 14 Tage bis 6 Monate Meist Eintragung in Amtsräumen der Gemeinden
7 Vermehrte Anwendung zeigt sich nicht bei Fokussierung auf Länder Seit 1946: 187 Initiativen, davon mündeten 53 in ein Volksbegehren und 13 in einen Volksentscheid Zur Privatisierungsproblematik selbst erst wenig Hamburg: Kliniken (fak. Referendum) Hamburg: Unser Wasser (Volksinitiative!) Hessen: Uni-Kliniken Einige Projekte im weiteren Sinne gegen neoliberale Projekt Sparkassen (Sachsen), Hochschulpolitik (BaWü, NRW, MV), Bildungspolitik (div. Schulgesetze) UND: Öffentliche Dienstleistungen nicht überwiegend in Länderhand
8 Einbezug von Bürgerbegehren Korrekturbegehren Initiativbegehren Beschluss der Gemeindevertretung Initiative i.d.r. Sechs-Wochen-Frist Keine Frist Bürgerbegehren = Antrag auf Bürgerentscheid 10 % Beschluss der Gemeindevertretung (i.d.r.) Zulässigkeit - Termin - Stellungnahme Kein Bürgerentscheid - Positiv erledigt - Negativ erledigt - Kompromiß (informell) Bürgerentscheid (meist) 25 % Erfolg Scheitern Unechtes Scheitern (25 %)
9 Rahmenbedingungen: rechtliche / institutionelle Schranken Einleitungshürden Zustimmungshürden Gesetzliche Finanzrestriktionen Rechtsprechung (insbes. zu Finanzfragen) Restriktionen im Aufbau des Mehrebenensystems
10 Regelungen Verfahrensregeln bei Volksbegehren / Volksentscheid und Bürgerbegehren / Bürgerentscheid (Stand 2006) - geordnet nach Höhe der Quoren Land Quorum in % Volksentscheid Quorum in % Quorum in % Volksbegehren Bürgerbegehren Bürgerentscheid Quorum in % Brandenburg ca * 25 Hamburg ** kein Quorum Schleswig-Holstein NRW ** 20 Bayern 10 kein Quorum 10-3** 20-10** Bremen (BremHav) Niedersachsen Thüringen ** 25-20** Rheinland-Pfalz ca (Beteilig.) 15-8,8** 30 Mecklenburg- ca ,2** 25 Vorpommern. Berlin (Beteilig.) Sachsen-Anhalt ** 30 Sachsen ca. 12,5 kein Quorum 15 (5)* ** 25 Baden-Württemberg 16, ** 25 Hessen 20 kein Quorum Saarland ,4** 25 Quellen: Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie, Universität Marburg in Kooperation mit Mehr Demokratie e.v.; Weixner 2002; Kost (Länderbeiträge); * Fettgedruckt: deutliche Abweichung von der Landesebene. ** In größeren Gemeinden sinkt die geforderte Prozentzahl. *** Hauptsatzung kann Quorum bis auf fünf Prozent senken.
11 LAND Bürgerbegehren in Deutschland Praxis bis Ende 2005 ZAHL DER GEMEIND EN VERFAHR EN SEIT RATSREFERENDU M ("RATSBEGEHRE N") BÜRGERBEGEHR EN BÜRGERENTSC HEID (AUS BÜGERBEG.) BÜRGERENTSCH. ERFOLGREICH AUS BÜRGERBEGEHREN Bayern k. A. k. A. Baden (1956) ( ) ( ) ( ) Württemberg Nordrh.-Westf Nicht vorh Hessen Nicht vorh Schl-Holstein Sachsen Niedersachsen Nicht vorh Rheinl-Pfalz Nicht vorh Sachsen-Anh MecklVPomm Brandenburg Thüringen Nicht vorh Hamburg (Bezirke) Nicht vorh Saarland Nicht vorh Berlin (Bez.) Nicht vorh Bremen /96 Nicht vorh SUMME RATSREFEREN DUM
12
13
14 Phasen I. 90er Jahre Stillegung und Verkauf von Sport- und Freizeiteinrichtungen Nur vereinzelt Teilprivatisierung von Stadtwerken (meist Energieversorgung) Cross-Border-Leasing ca. 15 Fälle Seit ca zunehmend Begehren gegen die Privatisierung/Verkauf von zentralen öffentlichen Dienstleistungen Gesundheit, Verkehr, Energie, Wasser
15 Ergebnisstruktur 160 Fälle i.e.s., davon Droheffekt 11 Nicht eingereicht, 9 xteilerfolg, 15 x gedroht Häufig unzulässig: 44 (¼ vs. 1/5) 15 x Einlenken, 32 x im BE Erfolg BE gescheitert: 17, unecht 19 (vgl. viel) Häufiges Argument: Die Haushaltslage lässt uns keine Alternative (Freiburg) Politische Bindungswirkung = rechtliche Bindungswirkung z.b. Hamburg: Ignorieren der Krankenhausentscheidung mit gerichtlichem Segen z.b. Düsseldorf: nach Ablauf der Sperrfrist erneute Verkaufspläne
16 Wichtige Entscheidungen nicht auf Landes- und Kommunalebene Bahn, Telekom etc. Bundesentscheidung Europäische Harmonisierungsrichtlinien schaffen verbindlichen Rahmen auch auf kommunaler Ebene
17 Effekte? Zunehmende Sensibilisierung Verzögern ( ) Aufhalten? a) Restriktionsgrad in Ländern und Gemeinden hoch b) Zahl der Anwendungsfälle derzeit niedrig c) Keine Anwenbarkeit von fakultativen Referenden in Bund und EU Gegendruck? Argumente a) c) gelten für Volksinitiativen in erhöhtem Maße
18 Vielen Dank......für Ihre Aufmerksamkeit! Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie Wilhelm-Röpke-Str Marburg mittendv@staff.uni-marburg.de
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