Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2014

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1 Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2014 Investitionsförderung im Agrarbereich durch EU, Bund, Länder und die Landwirtschaftliche Rentenbank

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3 3 Inhalt Vorwort 4 1 Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Förderung von Investitionen zur Diversifizierung Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) Förderung von Maßnahmen zur Umnutzung der Bausubstanz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Dorferneuerung und -entwicklung Förderung von Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der landwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale im Rahmen der Einkommensdiversifizierung land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe Förderung forstwirtschaft licher Maßnahmen Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen Allgemeine Hinweise zur Antragstellung 26 2 Förderung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank Förderschwerpunkt Landwirtschaft 29 Förderprogramm Wachstum 30 Förderprogramm Nachhaltigkeit 30 Förderprogramm Produktionssicherung Förderschwerpunkt Erneuerbare Energien 31 Förderprogramm Energie vom Land Allgemeine Hinweise zur Antragstellung 32 3 Innovationsförderung durch den Bund Förderung von Innovationen aus Mitteln des Zweckvermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Allgemeine Hinweise zur Antragstellung 34

4 4 Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2014 Vorwort Liebe Landwirtinnen und Landwirte, eine leistungsfähige und nachhaltige Landwirtschaft ist wichtig. Sie trägt zum Erhalt der Wirtschaftskraft bei, schafft Arbeitsplätze und bietet Bleibeperspektiven gerade auch für junge Leute im ländlichen Raum. Landwirtschaft hat Zukunft! In der heutigen Zeit verändern sich die Märkte sehr schnell und damit auch die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Produkten. Auch die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an die Landwirtschaft verändern sich. Neben Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit kommt den Aspekten Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz sowie Tierwohl ein immer höherer Stellenwert zu. Verbraucher wünschen sich entsprechend hochwertige Produkte und unsere Landwirtschaft ist bereit, sich diesen Erwartungen mit Flexibilität und Investitionsbereitschaft zu stellen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland mit großem Einsatz, viel Mut und Ideenreichtum sowohl in den traditionellen landwirtschaftlichen als auch den landwirtschaftsnahen Bereichen investiert haben. Klar ist aber auch: Nicht alle Investitionen können Landwirte aus eigener Kraft stemmen. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen können Fördermittel einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung eines Investitionsvorhabens leisten. Um die landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig den veränderten Erwartungen der Verbraucher Rechnung zu tragen, haben Bund und Länder die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) neu ausgerichtet. Wir fördern gezielt

5 Vorwort 5 eine nachhaltige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft, indem wir Fördermittel solchen Unternehmen gewähren, die bei ihren Investitionsvorhaben besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauten zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen. Die staatlichen Fördermittel können dabei weiterhin mit zinsgünstigen Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank kombiniert werden. Im Falle von Vorhaben mit besonders innovativem Charakter kann zudem eine Förderung über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Betracht kommen. Die Bundesregierung, mein Haus und ich stehen auch zukünftig an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte. Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über die Grundzüge der Förderung für kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in der Förderperiode ab Ich wünsche mir, dass Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland weiterhin mit großer Entschlossenheit, Mut und Ideenkraft in eine leistungsstarke und zukunftsträchtige Landwirtschaft investieren. Ihr Christian Schmidt MdB Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

6 6 Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) basiert auf dem Artikel 91a des Grundgesetzes. Seit dem wird die GAK mit dem Ziel durchgeführt, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und deren Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der Europäischen Union zu sichern. Im Rahmen dieser übergeordneten Zielsetzung werden die Einzelmaßnahmen der GAK regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und auf aktuelle strukturpolitische Erfordernisse ausgerichtet. Bund und Länder nehmen für die GAK die Verantwortung durch eine gemeinsame Planung und Finanzierung der Maßnahmen wahr. Zu großen Teilen erfolgt auch eine Kofinanzierung der Europäischen Union im Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums. Die Förderung erfolgt mit Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die nationale Kofinanzierung der GAK-Maßnahmen erfolgt durch Bund und Länder im Verhältnis 60:40. Jährlich werden ausführliche und konkrete Informationen zu den einzelnen beschlossenen Fördermaßnahmen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht (

7 Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) ist das zentrale Programm zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland. Das AFP ist für die Förderperiode ab 2014 grundlegend überarbeitet worden. Dabei stand die Unterstützung investiver Maßnahmen für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und besonders tiergerechte Landwirtschaft mit dem generellen Ansatz öffentliche Mittel für öffentliche Leistungen im Mittelpunkt. Wer kann gefördert werden? Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, wenn entweder Y deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und Y die in 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreicht oder überschritten wird oder Y Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Hierzu zählen auch Unternehmen des Gartenbaus, der Forstwirtschaft, der Imkerei, der Aquakultur, der Binnenfischerei und der Wanderschäferei. Im Falle einer Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand darf diese nicht mehr als 25 % des Eigenkapitals betragen. Wozu soll die Förderung dienen? Zur Unterstützung investiver Maßnahmen zur Y Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Y Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten, Y Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Bei Inanspruchnahme der Förderung Y Nachweis beruflicher Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes, Y Vorliegen einer Vorwegbuchführung für mindestens zwei Jahre, Y Nachweis des Erfolges der bisherigen Bewirtschaftung aus der Vorwegbuchführung, Y Einrichtung oder Fortführung einer Buch führung für mindestens 5 Jahre (hierüber bestimmen die Länder), Y Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen durch ein Investitionskonzept, Y Prosperität des Zuwendungsempfängers (hierüber bestimmen die Länder). Die Förderung ist an die Einhaltung besonderer Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und im Falle von Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz gebunden. Die Anforderungen im Bereich Tierschutz sind in der Anlage 1 des AFP festgelegt.

8 8 Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2014 Das förderungsfähige Investitionsvolumen des AFP beträgt mindestens Euro und maximal Euro. Diese Obergrenze kann während der Förderperiode von 2014 bis 2020 höchstens einmal ausgeschöpft werden. Was wird gefördert? Förderungsfähig sind betriebliche Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, so z. B. YYStallbauten in der Milchkuhhaltung, Rindfleischerzeugung, Schweinehaltung und im Eier- und Geflügelsektor, Y zur Verbesserung der Umweltbedingungen im Bereich der Landwirtschaft: ö Maßnahmen, die in besonderem Maße der Emissionsminderung in der landwirtschaftlichen Produktion dienen, ö Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung, wie z. B. der Neubau energiesparender Gewächshäuser, Wärme- und Kältedämmungsmaßnahmen sowie Steuerund Regeltechnik, Y im Bereich der Einkommenskombination die Direktvermarktung. Weiterhin sind Betreuungsgebühren ab einem Investitionsvolumen von Euro förderfähig. Nähere Einzelheiten regeln die Länder in ihren Landesrichtlinien. Welche Förderung erhält das investierende Unternehmen? Y Allgemeine Förderung Die Unternehmen können für Investitionen sowie für Erschließungsmaßnahmen einen Zuschuss von bis zu 20 % des förderfähigen Investitionsvolumens erhalten (Basisförderung). Erschließungskosten sind nur förderfähig, wenn die Erschließung einer Verlegung des Betriebes oder wesentlicher Bestandteile in den Außenbereich dient und sofern diese in erheblichem öffentlichen Interesse liegt. Die Restfinanzierung der zu fördernden Vorhaben erfolgt über Eigen- oder Fremdkapital, das am Kapitalmarkt aufgenommen wird. Hier sei insbesondere auf die günstigen Kredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank (s. Seite 28 ff.) hingewiesen, die ergänzend zum AFP in Anspruch genommen werden können. Um die Kapitalbeschaffung für Unternehmen bei förderwürdigen Investitionsvorhaben sicherzustellen, kann die Zuschussgewährung durch die Möglichkeit einer staatlichen Rückbürgschaft in Höhe von bis zu 70 % der für die Gesamtfinanzierung der Investitionen notwendigen Darlehen ergänzt werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Landesstellen. Junglandwirte (nicht älter als 40 Jahre) können außerdem einen ergänzenden Zuschuss von 10 % der Investitionssumme, maximal bis zu Euro, erhalten, wenn sie Y Y Y die Investition während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmer in einem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen, die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung (s. Seite 7) erfüllen. Weitere Zuschüsse können in Abhängigkeit vom förderfähigen Investitionsvolumen gewährt werden zur Erstattung von Betreuungsgebühren, bis max. 60 % der förderfähigen Betreuergebühren. Dabei sind ein Sockelbetrag von Euro und ein Höchstbetrag von Euro der förderfähigen Betreuergebühren zu beachten. Förderung mit höheren Zuschüssen Für Stallbauten für besonders tiergerechte Haltungsverfahren kann abweichend von der Basisförderung (bis zu 20 % Zuschuss) ein Zuschuss von bis zu 40 % des förderfähigen Investitionsvolumens gewährt werden. Die entsprechenden baulichen Anforderungen sind in der Anlage 1 Teil B des AFP (Premiumförderung) für Milchkühe und Aufzuchtrinder, Kälber, Mutterkühe, Mastrinder, Mastschweine, Zuchtsauen und Zuchteber, Ziegen, Schafe, Legehennen, Mastputen, Masthühner, Enten und Gänse sowie Pferde festgelegt.

9 Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 9 Der Gesamtwert der gewährten Beihilfen darf 40 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. In keinem Zeitraum von drei Kalenderjahren darf der Gesamtwert der staatlichen Beihilfe den Betrag von Euro übersteigen. Förderung von Investitionen im Rahmen von Kooperationen und von Investitionen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP) Im Rahmen von Kooperationen geförderte Investitionen können einen Aufschlag von bis zu 10 %-Punkten erhalten, im Rahmen von EIP durchgeführte Maßnahmen einen Aufschlag von bis zu 20 %-Punkten, soweit die Zuwendungen die geltenden Förder obergrenzen nicht übersteigen. Beispiele für eine AFP-Förderung: Beispiel 1 geplante Maßnahme: Neubau eines Boxenlaufstalles für 130 Milchkühe mit automatischem Melksystem; Erschließungsmaßnahme (für die Aussiedlung des Betriebszweiges Milchviehhaltung besteht ein erhebliches öffentliches Interesse), Jungrinder verbleiben im Altgebäude, Erschließungskosten in Höhe von ; Erfüllung der Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung (Anlage 1, Teil B) Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): = Finanzierung: Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung (30 %) Zuschuss Erschließungskostenzuschuss (20 % von ) Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) a) Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) b)

10 10 Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2014 Beispiel 2 geplante Maßnahme: Neubau eines Mastschweinestalles für 374 Plätze, planbefestigt mit Einstreu und Auslauf; Erfüllung der Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung (Anlage 1, Teil B) Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): Finanzierung: Zuschuss für die Erfüllung besonderer Anforderungen (40 %) Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) a) Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) b)

11 Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 11 Beispiel 3 geplante Maßnahme: Umbau eines vorhandenen Milchviehanbindestalles für 35 Milchkühe, 15 Färsen und 22 Jungrinder zu einem Laufstall; Erfüllung der Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung (Anlage 1, Teil A) Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): Finanzierung: Zuschuss für die Erfüllung besonderer Anforderungen (20 %) Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) a) Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) b)

12 12 Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2014 Beispiel 4 geplante Maßnahme: Bau eines Gewächshauses (5.000 m 2 Produktionsfläche) Betriebsleiter Junglandwirt Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): Finanzierung: Zuschuss (20 %) Junglandwirtezuschuss (10 %; max ) Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) a) Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) b)

13 Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 13 Beispiel 5 geplante Maßnahme: Neubau eines Legehennenstalles mit Bodenhaltung und Kaltscharrraum für Legehennen mit mobiler Entmistung; Erfüllung der Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung (Anlage 1, Teil B) Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): Finanzierung: Zuschuss für die Erfüllung besonderer Anforderungen (35 %) Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) a) Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) b) a) Dem berechneten Kapitaldienst liegen folgende Annahmen zu Grunde: keine Verwendung von Eigenkapital, Laufzeit 18 Jahre, Annuitätendarlehen mit 4,5 % anfänglicher Tilgung und einem Zinssatz von 3,0 %, d. h. einer Annuität von insgesamt 7,5 %. b) Dem berechneten Kapitaldienst liegen folgende Annahmen zu Grunde: 100-prozentige Fremdfinanzierung, Laufzeit 18 Jahre, Annuitätendarlehen mit 4,5 % anfänglicher Tilgung und einem Zinssatz von 3,0 %, d. h. einer Annuität von insgesamt 7,5 %.

14 14 Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab Förderung von Investitionen zur Diversifizierung Viele landwirtschaftliche Betriebe erschließen sich erfolgreich neue Einkommensquellen. Dabei sind bereits umfangreiche Kombinationen von landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten entstanden, die den bäuerlichen Betrieben zusätzliche Einkommensmöglichkeiten sichern. Diese dienen aber nicht nur der Existenzsicherung der bäuerlichen Familien, sondern stärken darüber hinaus die ländliche Wirtschaftskraft und tragen zum Erhalt und der Entwicklung der ländlichen Räume bei. Wer kann gefördert werden? YY Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, ö deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und ö die die in 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten, Y Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, Y Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige gem. 1 Abs. 8 ALG, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln. Als Tierhaltung im Sinne des 1. Tirets gelten auch die Imkerei, die Aquakultur, die Binnenfischerei sowie die Wanderschäferei. Im Falle einer Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand darf diese nicht mehr als 25 % des Eigenkapitals betragen. Wozu soll die Förderung dienen? Mit der Förderung sollen Y die nachhaltige Existenz- und Einkommenssicherung bäuerlicher Betriebe in Gebieten, wo die natürlichen und strukturellen Bedingungen langfristig keine marktfähige Produktion mehr ermöglichen, unterstützt,

15 Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 15 Y Existenzgründungen im ländlichen Raum ermöglicht und damit Y ein Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft ländlicher Räume geleistet werden. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Bei Inanspruchnahme der Förderung ist der Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen zu erbringen. Für die Investitionen gilt darüber hinaus, dass nur bei einem förderungsfähigen Mindestinvestitionsvolumen von Euro gefördert wird. Was wird gefördert? Förderfähig sind Investitionen, die zusätzliche Einkommensquellen in ländlichen Räumen erschließen. Hierzu zählen u. a.: Y Investitionen im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten, Y Investitionen in soziale, hauswirtschaftliche, kommunale und landschaftspflegerische Dienstleistungen (z. B. Hofcafé, Partyservice, Pflege- und Betreuungsdienste für ältere Menschen), Y Pensionstierhaltung. Welche Förderung erhält das investierende Unternehmen? Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % des förderfähigen Investitionsvolumens. Die Förderung erfolgt nach der EU-De-minimis-Verordnung. Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe ist innerhalb von 3 Jahren auf Euro begrenzt.

16 16 Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2014 Beispiele für eine Diversifizierungsförderung: Beispiel 1 geplante Maßnahme: Neubau einer Bewegungshalle für Pferde (ca m 2 Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): Finanzierung: Zuschuss (25 %; max innerhalb von 3 Jahren) Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) a) Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) b) mit Reitbande, ohne Beregnungsanlage, ohne Tribüne), Aufstockung von 17 Pensionspferden, 4 Zuchtstuten auf 30 Pensionspferde, 4 Zuchtstuten

17 Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 17 Beispiel 2 geplante Maßnahme: Neubau von 2 Ferienwohnungen (je 80 m 2 ) mit je 4 Gästebetten innerhalb des Wohnhauses Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): Finanzierung: Zuschuss (25 %; max innerhalb von 3 Jahren) Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) a) Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) b)

18 18 Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2014 Beispiel 3 geplante Maßnahme: Einrichtung eines bäuerlichen Schmankerl-Service mit Auslieferung direkt zum Kunden; Ausstattung vorhandener Räumlichkeiten mit Zubereitungsküche, Kühl- und Lagerraum Arbeitstischen und -schränken, Regalen, Geschirrspüler, Kühlzelle, Ofen, Transportboxen, Küchengeräten Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): Finanzierung: Zuschuss (25 %; max innerhalb von 3 Jahren) Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) a) Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) b)

19 Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 19 Beispiel 4 geplante Maßnahme: Errichtung eines Hofladens zur Vermarktung von ca. 6 ha Sonderkulturen (Kern-, Stein-, Beerenobst), Vermarktung regionaler Produkte Gesamtinvestition im Betrieb (ohne MwSt): Finanzierung: Zuschuss (25 %; max innerhalb von 3 Jahren) Restfinanzierung über Eigenmittel oder über Kapitalmarktdarlehen zum Marktzins Kapitaldienst mit AFP-Förderung (p. a.) a) Kapitaldienst ohne Förderung (p. a.) b) a) Dem berechneten Kapitaldienst liegen folgende Annahmen zu Grunde: keine Verwendung von Eigenkapital, Laufzeit 18 Jahre, Annuitätendarlehen mit 4,5 % anfänglicher Tilgung und einem Zinssatz von 3,0 %, d. h. einer Annuität von insgesamt 7,5 %. b) Dem berechneten Kapitaldienst liegen folgende Annahmen zu Grunde: 100-prozentige Fremdfinanzierung, Laufzeit 18 Jahre, Annuitätendarlehen mit 4,5 % anfänglicher Tilgung und einem Zinssatz von 3,0 %, d. h. einer Annuität von insgesamt 7,5 %.

20 20 Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) Grundgedanke des im Jahr 2004 neu eingeführten Fördergrundsatzes Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) ist die Betrachtung der ländlichen Regionen als Einheit, für deren Entwicklung verschiedene Fördermaßnahmen in einem integrierten Ansatz zusammengeführt wurden. Zwei Maßnahmen sind für die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe hier von besonderer Bedeutung: die Förderung von Maßnahmen zur Umnutzung ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz im Rahmen der Dorferneuerung und -entwicklung und die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der landwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale im Rahmen der Einkommensdiversifizierung land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe Förderung von Maßnahmen zur Umnutzung der Bausubstanz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Dorferneuerung und -entwicklung Die Förderung von Maßnahmen zur Umnutzung der Bausubstanz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist in enger Verzahnung mit der Förderung der Dorferneuerung und -entwicklung ein wichtiges agrar- und gesellschaftspolitisches Anliegen des Bundes und der Länder. Die Förderung der Umnutzung soll im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte sowie dazu erforderlicher Dorfentwicklungsplanungen bzw. Dorfentwicklungskonzepte zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters erfolgen, um eine bessere Abstimmung von Einzelmaßnahmen innerhalb einer Region zu erreichen. Umnutzung unterstützt und sichert die Wirtschaftskraft land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, erleichtert deren Strukturwandel, hat investitions- und beschäftigungsfördernde Wirkungen und trägt zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Grundlagen ländlicher Räume bei. Durch die Umnutzung von Bausubstanz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe für Wohnzwecke kann zudem Fläche für Neubauten eingespart und so dem Grundsatz Innenvor Außenentwicklung Rechnung getragen werden. Wer kann gefördert werden? Y Land und forstwirtschaftliche Betriebe als natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts Was wird gefördert? Y Investitionskosten einschließlich Leistungen von Architekten und Ingenieuren Y Erforderliche Vorarbeiten wie Untersuchungen, Erhebungen und Planungen, ausgenommen hoheitliche Planungen Y Betreuung der Zuwendungsempfänger, ausgenommen die Betreuung durch Stellen der öffentlichen Verwaltung. Welche Förderung erhält der Betrieb? Y Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Die Zuwendungen können bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Y Die Fördersätze können für Maßnahmen, die der Umsetzung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) dienen, um bis zu 10 % gegenüber den Regelfördersätzen erhöht werden. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Y Die Maßnahmen werden nur in Orten mit bis zu Einwohnern gefördert. Y Der Zuwendungsempfänger hat einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der durchzuführenden Maßnahmen zu erbringen. Y Die EU-Verordnungen über De-minimis -Beihilfen sowie über staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen sind zu beachten.

21 Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Förderung von Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale im Rahmen der Einkommensdiversifizierung landund forstwirtschaftlicher Betriebe Bei den Infrastrukturmaßnahmen handelt es sich in erster Linie um den Neubau bzw. den Ausbau von Wegen im ländlichen Raum. Diese Aufgabe wird zwar überwiegend von öffentlichen Stellen wahrgenommen, in Einzelfällen können jedoch auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe eine Förderung für die Anlage oder den Ausbau von Wegen erhalten, vorausgesetzt, die Wege stehen uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung und dienen dem Schluss von Lücken in Wegenetzen. Neu angelegte oder befestigte Wege können dazu beitragen, dass landwirtschaftliche Betriebe oder Flächen schneller erreicht und so die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft verbessert werden. Darüber hinaus ist ein gutes ländliches Wegenetz für den ländlichen Tourismus von großer Bedeutung, da die ländlichen Wege auch von Wanderern und Radfahrern genutzt werden können. Um das touristische Potential weiter zu verbessern, können an den Wegen Informationstafeln über örtliche Sehenswürdigkeiten, Rast- und Grillplätze, Schutzhütten, Aussichtsplätze und Bänke angelegt werden. Wer kann gefördert werden? YY Land-YundYforstwirtschaftlicheYBetriebeYalsY natürlicheypersonenyundypersonengesellschafteny sowieyjuristischeypersonenydesyprivatenyrechts Was wird gefördert? YY Investitionskosten, einschließlich Leistungen von Architekten und Ingenieuren, YY Erforderliche Vorarbeiten wie Untersuchungen, Erhebungen und Planungen, ausgenommen hoheitliche Planungen, YY Betreuung der Zuwendungsempfänger, ausgenommen die Betreuung durch Stellen der öffentlichen Verwaltung. Welche Förderung erhält der Betrieb? YY Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Die Zuwendungen können bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen. YY Die Fördersätze können für Maßnahmen, die der Umsetzung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) dienen, um bis zu 10Y% gegenüber den Regelfördersätzen erhöht werden. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? YY Die Maßnahmen werden nur in Orten mit bis zu Einwohnern gefördert. YY Der Zuwendungsempfänger hat einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der durchzuführenden Maßnahmen zu erbringen. YY Die EU-Verordnungen über De-minimis -Beihilfen sowie über staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen sind zu beachten.

22 22 Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab Förderung forstwirt schaft licher Maßnahmen Die Forstwirtschaft wird nach 41 Bundeswaldgesetz (BWaldG) wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes öffentlich gefördert. Die Förderung ist insbesondere auf die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes gerichtet. Wer kann gefördert werden? YY ForstwirtschaftlicheYZusammenschlüsse im Sinne des BWaldG, YYnatürliche Personen, YY juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als BesitzerYvonYland-YundYforstwirtschaftlichenYFlächen, außer Bund und Länder. Was wird gefördert? YY Erstaufforstung Zur Förderung der Neuanlage von Wald auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen zählen im Einzelnen: öy Kulturbegründung (Saat, Pflanzung, Kulturvorbereitung, Standortgutachten oder Sicherung der Kultur während der ersten 5 Jahre), sowie öy Nachbesserungen. YYNaturnaheYWaldbewirtschaftung Dazu zählen im Einzelnen: öy Vorarbeiten (z. B. Untersuchungen, Standortgutachten), öy Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände, öy Jungbestandspflege, öy Bodenschutzkalkung. YY ForstwirtschaftlicheYInfrastruktur Dazu zählen im Einzelnen: öy Forstwirtschaftlicher Wegebau (Neubau, Befestigung sowie Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege), öy Holzkonservierungsanlagen (Erstinvestitionen zur Lagerung von Holz und der dafür erforderlichen konservierenden Behandlung). YYProjektförderung für forstwirtschaftlicheyzusammenschlüsse Dazu zählen im Einzelnen: öy Waldpflegevertrag, öy Mitgliederinformation und -aktivierung,

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