1. Fachtagung. Geothermie Energie für die Zukunft? Genehmigungsverfahren Bundesberggesetz
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- Mina Armbruster
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1 1. Fachtagung Geothermie Energie für die Zukunft? Genehmigungsverfahren Bundesberggesetz
2 Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Bergbehörde rde für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Bergoberrat Uwe Prieskorn Nienburg, Geothermie - Energie für die Zukunft? 2/28
3 Inhalt Organisation und Aufgaben der Bergbehörde rde Bergrechtliche Genehmigungen Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten Zusammenfassung Nienburg, Geothermie - Energie für die Zukunft? 3/28
4 Standorte Landesamt für f Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Clausthal-Zellerfeld Außenstelle Meppen Hannover Außenstelle Bremen (bis Ende 2008) Organisation und Aufgaben der Bergbehörde 4/28
5 Sachliche und Räumliche Zuständigkeit Erdöl und Erdgas Braunkohle Schwefel Kali- und Steinsalz Untergrundspeicher Forschungs- und Endlagerbergwerke Steine und Erden Erdwärme rme Organisation und Aufgaben der Bergbehörde 5/28
6 Rohstoffgewinnung Braunkohle: 2,1 Mio. Tonnen, 2 % der Gesamtförderung, 1,5 % des Stromverbrauches Erdöl: 3,5 Mio. Tonnen, 96 % der Gesamtförderung, 3,3 % des Gesamtverbrauches Erdgas: Schwefel: Kali- und Steinsalze: 17,6 Mrd. m³, 99 % der Gesamtförderung, 18 % des Gesamtverbrauches 1 Mio. Tonnen 3,8 Mio. Tonnen Förderabgabe : 520 Mio. in 2005 Organisation und Aufgaben der Bergbehörde 6/28
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9 Aufgaben LBEG - Bergbehörde Bergrechtliches Betriebsplanverfahren Planfeststellungen nach Bergrecht und Umweltrecht Anzeigen und Plangenehmigungen für Gashochdruckleitungen Immissionsschutzrechtliche Verfahren Erteilung von Bergbauberechtigungen Anerkennung von Sachverständigen Organisation und Aufgaben der Bergbehörde 9/28
10 Aufgaben LBEG - Bergbehörde Dienstleistungen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Verwaltungsaufgaben Bergaufsicht Beratung Pflege von Basisinformationen Organisation und Aufgaben der Bergbehörde 10/28
11 Aufgaben LBEG - Bergbehörde Arbeitssicherheit- und Umweltschutzbehörde Erteilung von Bergbauberechtigungen Aufsichtsbehörde Erhebung der Feldes- und Förderabgaben für den Bergbau Genehmigung von Transitrohrleitungen und Transitkabeln in Nord- und Ostsee Bundesmeeresbergbaubehörde rde Organisation und Aufgaben der Bergbehörde 11/28
12 Aufgaben LBEG - Bergbehörde Berücksichtigung der Bergbauinteressen bei der Raumordnung- und Landesplanung Erstellung von Bergverordnungen und bergrechtlichen Verwaltungsvorschriften Sonderordnungsbehörde rde für verlassene Grubenbaue Mitwirkungen in nationalen und inter- nationalen Gremien zur Wahrung der bergbaulichen Interessen Organisation und Aufgaben der Bergbehörde 12/28
13 Aufgaben LBEG - Geologie Beratung für die Rohstoff- und Energiewirtschaft Bau- und Landwirtschaft Wasser- und Abfallwirtschaft Bodenschutz und Altlasten Bereitstellung von Geoinformationen Projektentwicklung Landesplanung/Verfahrensbeteiligung Landesaufnahme Informationssysteme Analytik Organisation und Aufgaben der Bergbehörde 13/28
14 Allgemeines zur Geothermie Geothermische Energie = Wärmestrom aus dem Erdinneren in nutzbare Tiefen transportiert ca. 20 m oberflächenbeeinflusst Geothermische Tiefenstufe 3 C/100m Unterschiedliche Arten von Geothermie Oberflächennah Hydrothermal Tiefe Erdwärmesonden rmesonden Hot Dry Rock Technologie Nienburg, Geothermie - Energie für die Zukunft? 14/28
15 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze Bodenschätze Erdöl Erdgas Dachschiefer bergfrei Stein- und Kalisalz Quarz und Quarzit grundeigen Braunkohle Erdwärme rme Sonstige: Sand Ton Schotter Kies Bergrechtliche Genehmigungen Erdwärme 15/28
16 Bergrechtliche Genehmigungen Erdwärme rme = bergfreier Bodenschatz Grundeigentum erstreckt sich nicht auf Erdwärme rme Erlaubnis - Aufsuchung Bewilligung - Gewinnung Betriebsplanverfahren - Vorgängige Betriebsüberwachung berwachung Bergrechtliche Genehmigungen Erdwärme 16/28
17 Bergrechtliche Genehmigungen Wenn die Erdwärme rme in einem Grundstück aus Anlass oder im Zusammenhang mit dessen baulicher oder sonstiger städtebaulicher Nutzung gelöst oder freigesetzt wird liegt keine bergrechtliche Gewinnung vor. In diesem Fall ist die Freisetzung und Nutzung von Erdwärme rme als abhängige Funktion der baulichen Nutzung zu sehen. Bergrechtliche Genehmigungen Erdwärme 17/28
18 Bergrechtliche Genehmigungen Erdwärmegewinnung rmegewinnung i. S. d. BBergG erst ab einer bestimmten Temperatur des Wärmetr rmeträgers Erdwärmegewinnung rmegewinnung i. S. d. BBergG ist Energiegewinnung, d. h. Nutzung eines Energiegefälles Energiegewinnung nicht über einen Mittler, z. B. eine Wärmepumpe Bergrechtliche Genehmigungen Erdwärme 18/28
19 Bergrechtliche Genehmigungen Eine Bewilligung nach 8 BBergG und das Betriebs- planverfahren sind regelmäß äßig nicht erforderlich, wenn die Erdwärme rme mit Hilfe einer Wärmepumpe gewonnen wird. Bergrechtliche Genehmigungen Erdwärme 19/28
20 Bergrechtliche Genehmigungen Mindestabstände zwischen Erdwärmesonden rmesonden und kleine Anlage (Heizleistung <30 KW) Wärmeentzug im Bereich von bis 5 m Bergrechtliche Genehmigungen Erdwärme 20/28
21 Bergrechtliche Genehmigungen Anzeige von Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen ( 127 BBergG) Schutz Beschäftigter oder Dritter oder Bedeutung der Bohrung Bergrechtliche Genehmigungen Erdwärme 21/28
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25 Sonstige Genehmigungen Niedersächsisches Wassergesetz 3 Erlaubniserfordernis 161 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeigemuster - vom Landkreis abhängig Benutzungstatbestand - wasserrechtliche Erlaubnis Ausnahmen Wasserschutzgebiete etc. Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten 25/28
26 Sonstige Genehmigungen Lagerstättengesetz ttengesetz 4 Anzeige von Bohrungen (1) Alle mit mechanischer Kraft angetriebenen Bohrungen müssen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten von demjenigen, der eine solche Bohrung für oder fremde Rechnung ausführt, der zuständigen Anstalt ( 1) angezeigt werden. Anzeige und Schichtenverzeichnisse Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten 26/28
27 Erdwärmegewinnung Erdwärmegewinnung rmegewinnung mit Wärmepumpen - kein Bergrecht Bohrungen > 100 m anzeigepflichtig Empfohlene Abstände Anzeige nach Wasserrecht Anzeige nach Lagerstättengesetz ttengesetz Zusammenfassung 27/28
28 Bergrechtliche Genehmigungen Sie finden uns im Internet unter: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bergrechtliche Genehmigungen 28/28
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