KRIPPENORDNUNG Kinderkrippe Rasselbande

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1 Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstr München Tel. 089/ KRIPPENORDNUNG Kinderkrippe Rasselbande Agnesstr. 33, München, Telefon/Fax

2 1) Träger der Einrichtung Träger der Kinderkrippe Rasselbande ist der Verein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstraße 15, München Tel.: 089/ (Ansprechpartnerin: Frau Mittring) 2) Grundvoraussetzung der Aufnahme a) Immatrikulation Die Rasselbande ist eine studentische Kinderkrippe. Unser Ziel ist es, den Eltern ein Studium mit Kind zu ermöglichen. Damit ein Kind bei uns aufgenommen werden kann, ist es Voraussetzung, dass mindestens ein Elternteil an einer vom Studentenwerk betreuten Hochschule immatrikuliert ist. b) Beschäftigung (mindestens 19,5 Stunden) bei den Studentischen Eltern-Kind-Initiativen e.v. oder beim Studentenwerk München. 3) Betreuungskosten Die Kosten der Betreuung liegen je nach Buchungskategorie zwischen 180,- und 270,-. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung auf der Homepage des Studentenwerks unter Der Betrag wird monatlich im Voraus (bis spätestens zum 10. eines jeden Monats) per Lastschrift vom Konto der Eltern eingezogen (SEPA-Lastschriftverfahren). Der Trägerverein übernimmt die gesamten Personal- und Sachkosten für den Betrieb der Kinderkrippe. Kosten für Verpflegung und Pflegeartikel Alle Kosten für Lebensmittel und Pflegemittel der Kinder müssen als Eigenleistung von den Eltern erbracht werden. Die Kosten für die Verpflegung der Kinder betragen pro Monat und Kind 75,-. Dieser Betrag wird ebenfalls per Lastschriftverfahren (SEPA) eingezogen. 2

3 4) Öffnungszeiten / Betreuungszeiten Unsere Kinderkrippe ist Montag bis Donnerstag von Uhr und Freitag von Uhr geöffnet. Die Betreuungszeiten der Kinder in der Kinderkrippe richten sich nach den von den Eltern gebuchten Zeiten. Für das Bringen und Abholen der Kinder sind zwei Bring- und zwei Abholzeiten vorgesehen. Während der Eingewöhnungszeit und in Ausnahmefällen können die Eltern nach vorheriger Absprache mit dem pädagogischen Personal ihre Kinder auch außerhalb der Bring- und Abholzeiten in die Krippe bringen oder es von dort abholen. 5) Tagesablauf Kinder und Uhren dürfen nicht ständig aufgezogen werden, man muss sie auch gehen lassen! Uhr Bringzeit / Freispiel Uhr Gemeinsames Frühstück Uhr 2. Bringzeit Uhr Freispielzeit / Garten Zeit für gezielte Angebote wie z.b. Malen, kreatives Werken, Spaziergänge in den Park, musizieren,bilderbücher anschauen, Uhr Körperpflege und Wickeln Uhr Sitzkreis mit Liedern, Fingerspielen, Tänzen, Kreisspielen, Uhr Mittagessen Uhr Körperpflege / Schlafritual Uhr Schlafenszeit Uhr Gleitende Abholzeit Uhr Kuschelzeit / Wickeln/Freispiel Uhr Obstbrotzeit Uhr Freispiel / Gleitende Abholzeit Uhr Reflexion / Tür- und Angelgespräche Freitag: 14:30 14:45 Gleitende Abholzeit Reflexion / Tür- und Angelgespräche 6) Abholen Zum Abholen des Kindes berechtigt sind die Eltern und die Personen, die von den Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldebogen dazu berechtigt 3

4 wurden. Die Abholung durch eine andere Person ist im Voraus den Mitarbeiterinnen mitzuteilen und muss schriftlich festgehalten werden. Abholberechtigte Personen müssen sich ggf. mit ihrem Personalausweis ausweisen können, sofern sie in der Kinderkrippe noch nicht persönlich bekannt sind. 7) Ferienregelung Die Kinderkrippe ist mindestens 5 Wochen im Jahr während der vorlesungsfreien Zeit geschlossen. Schließtage außerhalb der Semesterferien werden mit allen Eltern abgesprochen. Die Hauptschließzeit liegt im Ferienmonat August. Die Regelung der Schließzeiten wird jedes Jahr im Herbst bei unserem ersten Elternabend bekannt gegeben. 8) Kinderwagenparkplatz Im Keller des Wohnheimes steht uns ein Raum zur Verfügung, in dem die Kinderwägen geparkt werden. 9) Mitarbeit der Eltern Mit der Anmeldung ihres Kindes verpflichten sich die Eltern, bestimmte Aufgaben ( Dienste ) zu übernehmen: Mitbetreuung der Kinder im Krankheitsfall oder bei anderer Abwesenheit der Erzieherin oder Kinderpflegerinnen Waschdienst: die Schmutzwäsche einer Woche am Freitag mit nach Hause nehmen und am Montag gewaschen und getrocknet wieder mitbringen. Alle Lappen und Tücher, die zur Reinigung von Geschirr und Boden verwendet wurden, bei mindestens 80 C waschen. Wir bitten außerdem darum, auf Weichspüler zu verzichten. Putzdienst bei Ausfall der Reinigungskraft Um die anfallenden Arbeiten organisatorisch zu bewältigen, werden Dienstpläne aufgestellt, die in der Kinderkrippe aushängen und in die sich die Eltern eigenverantwortlich eintragen. 10) Erreichbarkeit der Eltern Von jedem Kind, das in der Rasselbande betreut wird, muss mindestens ein Elternteil ständig erreichbar sein. Bitte teilen Sie uns stets Ihre aktuellen Telefonnummern mit, auch bei kurzfristigen Änderungen. 4

5 11) Hausordnung Die Hausordnung des Wohnheimes und die somit geltenden Regeln hängen im Eingangsbereich des Wohnheimes (Agnesstr. 33) aus und werden als bekannt vorausgesetzt. 12) Aufsichtspflicht Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Aufsichtspflicht erst beginnt, wenn das Kind bei einer der Betreuerinnen abgegeben bzw. eingetroffen ist. Die Aufsichtspflicht der Erzieherinnen endet, sobald die Eltern ihr Kind in Empfang genommen haben. Bei Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht erlischt der Versicherungsschutz gegebenenfalls. 13) Krankheiten In der Krippe können nur gesunde Kinder betreut werden. Bei der Anmeldung erhalten Sie das Informationsblatt Kein Krippenbesuch bei Erkrankung des Kindes, das ein fester Bestandteil der Krippenordnung ist. In der Kinderkrippe Rasselbande gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfsG). Das Merkblatt zum IfsG ist Teil der Krippenordnung. Impfungen der Kinder sind nicht Voraussetzung für die Aufnahme in der Kinderkrippe. Wir weisen jedoch auf eine erhöhte Infektionsgefahr hin. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Erziehungsberechtigten. Impfungen müssen dem Betreuungspersonal mitgeteilt werden. Am Tag der Impfung ist es ratsam das Kind nicht in die Krippe zu bringen. Es werden in der Kinderkrippe keine Medikamente verabreicht. Das Merkblatt hierzu ist ebenfalls Bestandteil der Krippenordnung. Die Leiterin ist befugt zu entscheiden, ob ein Kind aufgrund einer aufgetretenen Krankheit während der Betreuungszeit von den Eltern frühzeitig abgeholt werden muss. Diese werden dann telefonisch verständigt. Ein Kind kann auch sofort am Morgen mit den Eltern wieder heim geschickt werden, sofern sich eine Krankheit beim Kind erkennen lässt. Die Entscheidung der Leiterin der Einrichtung ist ausnahmslos zu akzeptieren. 5

6 14) Versicherungsschutz der Kinder Die Kinder sind durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung über den Trägerverein abgesichert. Im Versicherungsschutz enthalten sind Spaziergänge sowie Ausflüge und Feste, an denen die Kinder im Rahmen der Kinderbetreuung teilnehmen. Ebenfalls versichert sind die Kinder auf dem direkten Weg zur Einrichtung und nach Hause. 15) Pädagogische Konzeption Für die Kinderkrippe Rasselbande wurde eine pädagogische Konzeption erstellt. Die Krippenordnung ist Bestandteil der pädagogischen Konzeption und somit des Betreuungsvertrages. Das Team der Kinderkrippe Rasselbande Stand September

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