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1 Diplom-Sozialpädagogin Manuela Franke Diplom -Sozialpädagogin Cilly Kalmanowicz München Englschalkingerstr Fax : ruf@ruf-muc.de Schleißheimerstraße 224, München, Tel.: Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des R.U.F.- Mäuse Vertrags. R.U.F.- Mäuse ist eine Kinderkrippe, deren Angebot sich an Kinder bis drei Jahren richtet und die dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz untersteht. Betreuung, Erziehung, Bildung und Förderung sind die Eckpfeiler dieser Krippe. 1 Öffnungszeiten 1. Die Kinderkrippe R.U.F.- Mäuse ist von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. 2. Längere Betreuungszeiten sind grundsätzlich möglich und ausschließlich über die Zentrale von R.U.F. buchbar. Auf Anfrage können auch Übernachtungen und Wochenendbetreuung angeboten werden. Diese zusätzlichen Leistungen werden extra jeweils in der darauf folgenden Woche berechnet und eine Woche nach Rechnungserhalt von R.U.F. eingezogen. 3. Schliesszeiten der R.U.F.- Mäuse (ab Krippenjahr 2009/2010): - an den gesetzlichen Feiertagen - zwischen Weihnachten und Neujahr - die letzten 2 Augustwochen - sowie an 5 Tagen während des Jahres (vorzugsweise an Brückentagen) 2 Buchungszeiten 1. Die tägliche Anwesenheit richtet sich nach der Buchungszeit. Die Buchungszeit gibt den von den Eltern mit dem Träger R.U.F. vereinbarten Zeitraum an, in welchem das Kind regelmäßig in der Einrichtung von pädagogischem Personal betreut, erzogen, gebildet und gefördert wird. 2. Die Kernzeit beträgt 5 Stunden von Montag bis einschließlich Freitag von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr, d.h. in dieser Zeit wäre die Anwesenheit der Kinder wünschenswert. 3. Die Buchungszeit wird bei der Anmeldung des Kindes in Form des Buchungsbeleges als Anlage zum Betreuungsvertrag verbindlich festgelegt. Es sind folgende Buchungsschritte möglich: 4 bis 5 Stunden 7 bis 8 Stunden 5 bis 6 Stunden 8 bis 9 Stunden 6 bis 7 Stunden 9 bis 10 Stunden Teilzeitplätze stehen nur begrenzt zur Verfügung und werden nur in Absprache mit R.U.F. vergeben; diese sind von einer späteren Buchungskürzung ausgeschlossen. Eine Verländerung der Buchungszeit ist grundsätzlich nach Absprache mit R.U.F. möglich. Anpassungen der Buchungszeit können nur zum ersten eines Kalendermonates mit zweiwöchiger Ankündigungsfrist erfolgen. 4. Der Übertrag von nicht in Anspruch genommenen Buchungsstunden auf den nächsten Tag, Woche oder Monat ist nicht möglich.

2 5. Bei vereinbarter Änderung der Betreuungszeit wird der Monatsbeitrag entsprechend angepasst. Sollte sich der Betreuungsbedarf innerhalb eines Monats erhöhen, ist dies grundsätzlich nach Absprache möglich. Der Betrag wird im Folgemonat nach berechnet. 6. Die Kürzung von Buchungszeiten ist grundsätzlich (ausgenommen bei Teilzeitplätzen) möglich und zwar zum 01. Januar und zum 1. April. Auch hier ist eine zweiwöchige Ankündigungsfrist einzuhalten. 7. Unberührt bleiben im Einzelfall mit dem Träger R.U.F. abgestimmte Änderungen des Aufenthalts in der Krippe. 3 Bring- und Abholzeiten Die Kinder sollen bis spätestens 8:30 Uhr gebracht werden. Die Abholung erfolgt gemäß der Buchungszeit. 4 Telefonzeiten der Krippe R.U.F.- Mäuse Das Telefon ist von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr und von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten steht für Mitteilungen ein Anrufbeantworter zur Verfügung. Das Büro des Trägers R.U.F. ist besetzt von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr 5 Ernährung Für die größeren Kinder, die keine mitgebrachten Fläschchen und Gläser mehr bekommen, wird ein Mittagessen von einem auf Kinderessen spezialisierten Cateringservice angeboten, der täglich frisch liefert, so dass eine gesunde, ausgewogene Ernährung gewährleistet ist. Dieser Service kostet derzeit 3,00 pro Mahlzeit. Hinzu kommen das Frühstück und die Zwischenmahlzeit, deren Kosten derzeit zusammen 1,- betragen. Die kleinen Zwischenmahlzeiten bestehen aus Natur belassenen Produkten. Die Eltern können wöchentlich buchen, ob und an welchen Tagen das Kind an diesem Service teilnehmen soll. 6 Krankheit des Kindes 1. In der Einrichtung werden grundsätzlich nur gesunde Kinder betreut. 2. Die Krippenleitung ist befugt zu entscheiden, ob ein Kind aufgrund einer auftretenden Krankheit während der Betreuungszeit frühzeitig abgeholt werden muss. Der Personensorgeberechtigte wird dann telefonisch darüber informiert. Dabei kann ein Kind auch sofort am Morgen mit den Eltern wieder heim geschickt werden, wenn sich eine Krankheit beim Kind erkennen lässt. Die Entscheidung der Krippenleitung ist ausnahmslos zu akzeptieren! 3. Erkrankungen und Art der Krankheit des Kindes sind den R.U.F.- Mäusen unverzüglich mitzuteilen. Bei Fieber sollte das Kind ein Tag fieberfrei sein, bevor es die Krippe wieder besucht. 4. Ansteckende Krankheiten, die unter 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes fallen, sind sofort bekannt zu geben, z.b. Scharlach, Röteln, Keuchhusten, Masern, Mumps, Kopfläuse, TBC. Ruhr, Meningitis, Salmonellen sowie Bindehautentzündung, eitrige Ohren, Durchfall. 5. Krankheiten, die in der Familie des Kindes auftreten und meldepflichtig sind, müssen der Krippe ebenfalls sofort mitgeteilt werden, z.b. Scharlach, Röteln, Keuchhusten, Masern, Mumps, Kopfläuse, TBC. Ruhr, Meningitis, Salmonellen etc. 6. In allen Fällen ansteckender Krankheiten, unter anderen auch gemäß vorstehender Ziffer 4 und 5 kann das Kind die R.U.F.- Mäuse erst wieder besuchen, wenn die Krankheit überstanden ist und dies durch ein entsprechendes ärztliches Attest bescheinigt wird. 7. Bei akuten Notfällen ist das Betreuungspersonal nach telefonischer Absprache mit dem Personensorgeberechtigten - befugt, den Krippenarzt zur Behandlung des Kindes aufzusuchen. Die Abrechnung der Behandlungskosten müssen die Eltern über ihre Versicherungskarte gewährleisten. 7 Besuchsregelung 1. Der kontinuierliche Besuch der Krippe ist aus pädagogischen Gesichtspunkten wünschenswert. Dabei sind die Buchungszeiten einzuhalten. Kann das Kind die Gruppe nicht besuchen, ist die Krippe unverzüglich zu verständigen.

3 2. Die Eltern hinterlegen für ihr Kind Ersatzwäsche, Malkittel, Hausschuhe und zweimal Bettwäsche, die mit dem Namen des Kindes versehen sein müssen. 3. Für die Kinder bringen die Eltern je nach Bedarf Windel, Reinigungstücher, Fläschchen, Gläschen, Schnuller, Schmusetier etc. mit. 8 Mitarbeit der Eltern 1. Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit hängt entscheidend von der partnerschaftlichen Mitarbeit der Personensorgeberechtigten ab. 2. Die Personensorgeberechtigten sollten daher regelmäßig die Elternabende besuchen, die mindestens zweimal im Jahr stattfinden. 3. Eltern können mit den Erzieherinnen der jeweiligen Gruppe zusätzliche Gesprächstermine vereinbaren. 9 Aufnahme des Kindes 1. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass sich der Wohnsitz des Kindes in München befindet oder von der Aufenthaltsgemeinde des Kindes eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung (Gastkindregelung) für den Besuch der Krippe in Schwabing vorliegt. 2. Über die Aufnahme des einzelnen Kindes entscheidet der Träger R.U.F. Bei der Auswahl für die Gruppe entscheiden pädagogische Kriterien, sowie Alter, Geschlecht, Besonderheiten der Kinder. 3. Übersteigt die Zahl der Aufnahmeanträge die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, so werden die Krippenplätze nach einer Warteliste und nach oben genannten Auswahlkriterien vergeben. Sollte Ihr Kind auf der Warteliste stehen, bitten wir Sie, sich bei Interesse alle 3 Monate erneut bei uns zu melden. (ruf@ruf-muc.de oder Tel.) 4. Nähere Angaben zu Ihrem Kind, wie z.b. Allergien, besondere Essensgewohnheiten etc., werden zur Eingewöhnung abgefragt, damit sie berücksichtigt werden können. 5. Änderungen von Anschrift und Telefonnummern sind schriftlich mitzuteilen. Änderungen der abholberechtigten Personen teilen die Personensorgeberechtigten der Krippe im Voraus schriftlich mit. Bitte beachten Sie, dass bei Wegzug aus der Stadt München ebenfalls von der Aufenthaltsgemeinde des Kindes eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung (Gastkindregelung) für den Besuch der Krippe in München notwendig wird. 10 Anmeldung 1. Die An- und Abmeldung erfolgt schriftlich durch die Personensorgeberechtigten. Der Anmeldezeitraum ist vom bis Die Anmeldung für die Krippe erfolgt jeweils für das kommende Krippenjahr. 3. Die Anmeldenden sind verpflichtet, bei der Anmeldung Auskünfte zum Kind und zu den Personenberechtigten zu geben und ein entsprechendes Formblatt auszufüllen. 4. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie sind Grundlagen für notwendige Informationen an Behörden (z.b. für Zuschüsse etc.) 11 Kündigung des Krippenplatzes durch den/die Personensorgeberechtigten 1. Eine Abmeldung ist nur zum Ende des Krippenjahres möglich. Die schriftliche Abmeldung des Kindes muss mindestens zwei Monate vor Ausscheiden des Kindes zum Monatsende beim Träger R.U.F., Englschalkingerstr. 140, München, gemeldet werden. 2. Grundsätzlich ist der Krippenvertrag auf ein ganzes Krippenjahr angelegt. Während des laufenden Krippenjahres ist eine Abmeldung nur in besonderen Fällen - wie Umzug, Krankheit oder Kindergartenplatz - möglich. Eine kürzere Abmeldefrist wird nur in begründeten Ausnahmefällen anerkannt, z.b. wenn der Krippenplatz noch für den Rest des laufenden Krippenjahres nachbesetzt werden kann.

4 Leztmöglicher Kündigungstermin für das laufende Krippenjahr ist der mit Ausscheiden zum Hat das Kind im Laufe des Krippenjahres sein 3. Lebensjahr vollendet, kann es bis zum Ende des Krippenjahres die Tagesstätte besuchen. Das Krippenjahr/Betreuungsjahr beginnt jeweils am und endet am des Folgejahres. 12 Kündigung des Krippenplatzes durch den Träger Eine Kündigung durch den Träger erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist nach Rücksprache mit den Eltern. 1.wenn das Kind länger als einen Monat die R.U.F.- Mäuse unentschuldigt nicht besucht hat. In diesem Fall ist die Krippe berechtigt über den Platz zu verfügen. 2. wenn die Beiträge für zwei Monate nicht bezahlt wurden. 3. aus pädagogischen Gründen, z.b. falls ein Kind trotz intensiver pädagogischer Bemühungen nicht in die Gruppe zu integrieren ist oder durch sein Verhalten zur Gefahr für sich selbst oder die anderen Kinder wird. 4. die Erziehungsberechtigten zur Zusammenarbeit mit der Krippe trotz wiederholter Aufforderungen nicht bereit sind. 5. wenn das Kind trotz wiederholter Abmahnung nicht pünktlich abgeholt wurde. 13 Gebühren 1. Die Beiträge werden vom Träger der Kinderkrippe 12mal jährlich eingezogen und sind entsprechend der Buchungszeit des Kindes in der Einrichtung gestaffelt. 2. Der Monatsbeitrag wird erstmalig mit Beginn der Betreuung fällig und wird am ersten Werktag des Monats eingezogen. 3. Bei der verbindlichen Anmeldung wird eine einmalige Einschreibegebühr von 300,- erhoben. 4. Als Kaution werden zwei Monatsgebühren in der Regel auf einem Girokonto des Trägers (keine Verzinsung!) hinterlegt. Den Personenberechtigten steht es frei, stattdessen ein Sparbuch zu hinterlegen. Die Kaution dient als Sicherheit für alle Zahlungsansprüche der Krippe gegenüber den Personenberechtigten aus dem Vertragsverhältnis. Die Erstattung der Kaution erfolgt bei Ausscheiden des Kindes; soweit zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch Verbindlichkeiten (z. B. Essensgeld) gegenüber R.U.F. bestehen, werden diese vom Kautionsbetrag einbehalten. 5. Das Essensgeld wird monatlich rückwirkend berechnet und eingezogen. 6. Die Be- und Abbestellung des Essens kann nur berücksichtigt werden, wenn die Meldung der Krippe bis spätestens Mittwoch der Vorwoche vorliegt. Im Krankheitsfall kann eine Abbestellung noch am Freitag der Vorwoche erfolgen. In allen anderen Fällen muss das Essensgeld für die gesamte Woche bzw. für die entsprechend gebuchten Tage der Woche bezahlt werden, auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat. 14 Adressänderung Jede Adressänderung muss R.U.F. umgehend gemeldet. werden. Bei einem Wegzug aus München Stadt in eine der umliegenden Gemeinden kann der Krippenplatz bei den R.U.F.-Mäusen dem Kind nur dann erhalten bleiben, wenn die neue Wohnsitz-Gemeinde sich bereit erklärt, die Förderkosten für den Münchner Krippenplatz zu übernehmen (Gastkindregelung). 15 Versicherungsschutz 1. Die Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung im Falle eines Unfalls in der Krippe sowie auf dem direkten Weg von und zur Wohnung unfallversichert.

5 2. Unfälle, die auf dem direkten Weg zur und von der Krippe passieren, müssen sofort der Leitung und dem Träger R.U.F. gemeldet werden, damit die Einrichtung ihrer Meldepflicht gegenüber der Unfallversicherung nachkommen kann. 16 Aufsichtspflicht 1. Die Aufsichtspflicht der R.U.F.- Mäuse beginnt mit der Übergabe des Kindes an eine aufsichtspflichtige Person und endet mit der Abholung durch berechtigte Personen. 2. Bei Veranstaltungen, die auch von den Angehörigen des Kindes besucht werden, bleibt die Aufsichtspflicht bei den Angehörigen. 17 Haftung Bei Verlust oder Beschädigung von Garderobe oder persönlichen, in die Krippe mitgebrachten Gegenständen kann keine Haftung übernommen werden. Wir empfehlen zweckmäßige und gekennzeichnete Kleidung. 18 Schlussbestimmung Sollten ein oder mehrere Punkte dieser Ordnung unwirksam oder nichtig sein, gelten die übrigen Punkte gleichwohl auch weiterhin als Bestandteil dieses Vertrags. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. München, den Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten

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