Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege in der ab gültigen Fassung

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1 Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Tagespflege in der ab gültigen Fassung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen, - der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse als Landesverband der Krankenkasse in Wahrnehmung der Aufgaben als Landesverband der Pflegekasse gemäß 52 Abs. 1 und 4 SGB XI, - der AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse als Landesverband der Krankenkasse in Wahrnehmung der Aufgaben als Landesverband der Pflegekasse gemäß 52 Abs. 1 und 4 SGB XI, - dem BKK-Landesverband NORDWEST, - der IKK classic als Landesverband der Krankenkasse in Wahrnehmung der Aufgaben als Landesverband der Pflegekasse gemäß 52 Abs. 1 und 4 SGB XI, - der Knappschaft - der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der Krankenkasse gemäß 36 KVLG, in Wahrnehmung der Aufgaben des Landesverbandes der Pflegekasse gemäß 52 Abs. 1 und 4 SGB XI, - den Ersatzkassen o Techniker Krankenkasse (TK), o BARMER GEK, o DAK-Gesundheit, o Kaufmännische Krankenkasse KKH, o HEK Hanseatische Krankenkasse,

2 o Handelskrankenkasse (hkk), gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-landesvertretung Nordrhein-Westfalen und dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. sowie dem Landschaftsverband Rheinland, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, dem Städtetag Nordrhein-Westfalen, dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen, - einerseits - und der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, - Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e. V., - Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e. V., - Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e. V., - Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Westliches Westfalen e. V., - Caritasverband für das Bistum Aachen e. V., - Caritasverband für das Bistum Essen e. V., - Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., - Caritasverband für die Diözese Münster e. V., - Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e. V., - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Landesverband NW e. V., - Deutsches Rotes Kreuz - Landesverband Nordrhein e. V., - Deutsches Rotes Kreuz - Landesverband Westfalen-Lippe e. V., - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v., - Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden von Westfalen K.d.ö.R., - Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein K.d.ö.R., - Synagogen-Gemeinde Köln K.d.ö.R., dem Bundesverband Privater Anbieter Sozialer Dienste e. V. (bpa), 2

3 dem Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Landesgruppe NRW e. V. (VDAB), dem Bundesverband Ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen e. V. (bad), dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe Nordwest e. V. (DBfK), dem Verband der Kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen in NRW e.v. (VKSB), dem Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. (LfK), - andererseits. 3

4 Der Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI über die teilstationäre Pflege in Nordrhein- Westfalen in der ab dem gültigen Fassung wird für die Zeit vom bis in 25 (Personelle Ausstattung) um folgende Regelung ergänzt: 25 Abs. 1a (1a) Gemäß 75 Abs. 3 Nr.1 SGB XI gilt für die Zeit vom bis für die Pflegeeinrichtungen im Funktionsbereich Pflege- und Betreuung ein Personalschlüssel von einer Vollzeitkraft für fünf Tagespflegeplätze (1:5). Bei der Ermittlung des Personalbedarfs ist die jeweils im Versorgungsvertrag vereinbarte Platzzahl maßgebend. 4

5 Nordrhein-Westfalen, im Januar 2016 AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse BKK-Landesverband NORDWEST IKK classic Knappschaft Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der vdek-landesvertretung Nordrhein-Westfalen Verband der privaten Krankenversicherung e. V. 5

6 Landschaftsverband Rheinland Landschaftsverband Westfalen-Lippe Städtetag Nordrhein-Westfalen Landkreistag Nordrhein-Westfalen 6

7 Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e. V. Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e. V. Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e. V. Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Westliches Westfalen e. V. Caritasverband für das Bistum Aachen e. V. Caritasverband für das Bistum Essen e. V. Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Caritasverband für die Diözese Münster e. V. 7

8 Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e. V. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Landesverband NW e. V. Deutsches Rotes Kreuz - Landesverband Nordrhein e. V. Deutsches Rotes Kreuz - Landesverband Westfalen-Lippe e. V. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden von Westfalen K.d.ö.R. Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden von Nordrhein K.d.ö.R. Synagogen-Gemeinde Köln K.d.ö.R 8

9 Bundesverband Privater Anbieter Sozialer Dienste e. V. (bpa) Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Landesgruppe NRW e. V. (VDAB) Bundesverband Ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen e. V. (bad) Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Nordwest e. V. (DBfK) Verband der Kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen in NRW e.v. (VKSB) Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. (LfK) 9

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