9. Gemeinderatssitzung

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1 Gemeinderat Einwohnergemeinde Oensingen Kanton Solothurn Protokoll Öffentliche Version 9. Gemeinderatssitzung Sitzungstermin Montag, 16. Juni 2014 Sitzungsort Sitzungsdauer Öffentliche Sitzung Gemeinderat Gemeindeverwaltung, Sitzungszimmer Gemeinderat 18:30 Uhr bis 21:10 Uhr Uhr bis 19:30 Uhr Markus Flury, Gemeindepräsident, Vorsitz Martin Brunner, Gemeindevizepräsident, Ressortleiter Soziales Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur Patrick Gugelmann, Ressortleiter Infrastruktur Christian Müller, Ressortleiter Planung und Umwelt Volker Nugel, Ressortleiter Sicherheit und Sport Georg Schellenberg, Ressortleiter Bildung und Familie Andreas Affolter, Leiter Bau Manuela Perillo, Leiterin Finanzen Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin, Protokoll Geschäftsprüfungskommission Medien keine anwesend Alois Winiger, Solothurner Zeitung Seite 1 von 13

2 Traktanden B-Geschäft öffentlich Begrüssung, Protokoll und Traktandenliste GP C-Geschäft öffentlich Einrichtungskonzept "soziokultureller Gestaltungsraum Oensingen"; Kreditantrag RBF Beschluss über die Jahresabgeltung der Löschwasserversorgung RFK Beitragsgesuch der IG Hängebrücke Fürgangen - Mühlebach RFK Demission von Gemeinderat Volker Nugel; Feststellungsbeschluss GP Seite 2 von 13

3 Traktandum Nr Registratur-Nr Begrüssung, Protokoll und Traktandenliste 1. Begrüssung Der Gemeindepräsident begrüsst die Anwesenden zur heutigen Gemeinderatssitzung. Sein herzlicher Dank gilt allen, die an der reibungslosen Abwicklung der Geschäfte während seiner Abwesenheit beteiligt waren. 2. Protokoll Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 2. Juni 2014 wird genehmigt. 3. Traktandenliste Der Gemeindepräsident beantragt, zwei zusätzliche Traktanden einzuschieben: Demission von Gemeinderat Christian Müller; Feststellungsbeschluss Demission von Gemeinderat Volker Nugel; Feststellungsbeschluss Die Traktandenliste wird mit diesen Änderungen genehmigt. Die nachfolgenden Traktanden verschieben sich um zwei Nummern. Mitteilung an - Akten Seite 3 von 13

4 Traktandum Nr Registratur-Nr Einrichtungskonzept "soziokultureller Gestaltungsraum Oensingen"; Kreditantrag Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Georg Schellenberg, Ressortleiter Bildung und Familie Dokumentation Einrichtungskonzept EKE V1.2.pdf Jürg Allemann, Jugendarbeiter 1. Zuständigkeiten und Information Die 'Konvention über die Rechte des Kindes der UNO und die in der Bundes- und Kantonsverfassung statuierten Sozialziele sowie die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und des kantonalen Sozialgesetzes bilden die rechtlichen Grundlagen. 2. Sachverhalt Die demographischen Entwicklungen in Oensingen zeigen ein multikulturelles Gefüge hin zu urbanen Charakterzügen. Damit Oensingen eine attraktive Wohngemeinde bleibt, müssen die verschiedenen Bedürfnisse und unterschiedlichen Perspektiven berücksichtigt werden. Soziale Dienstleistungen und angepasste Bildungs und Erziehungsangebote geraten immer mehr unter Spardruck. Die organisatorische Überverantwortung an die Verwaltungen oder an private Dienstleister erreichen ökonomische Grenzen und damit einhergehend auch Akzeptanzgrenzen seitens der Steuerzahler. Aus diesen Gründen sind für die Zukunft neue Konzepte gefordert, welche die finanzielle Kostenübernahme neu verteilen und die Generationen und Kulturen übergreifende Solidarität stärken. Bürgerbeteiligungskonzepte könnten als Lösungen gewinnbringend sein. Die aktive Beteiligung Betroffener und deren Organisationen müssen entsprechend gefördert werden. Die organisatorische und finanzielle Teilunterstützung durch den Staat muss durch die Bevölkerung tätig ergänzt werden. Dabei erzielt die Gemeinschaft nicht nur eine Reduktion der Kosten, sondern sie ist aufgefordert, soziale und kulturelle Brücken in der Zusammenarbeit zu schlagen. In der soziologischen Forschung ist das Potential von generationenübergreifenden Netzwerken weitgehend erforscht und deren Wirksamkeit in Bezug auf den sozialen Frieden, kulturelle Akkommodation und Integration festgestellt. Durch die Bereitstellung eines Nutzungs- und Gestaltungsraums für die Einwohner von Oensingen wird der Versuch möglich, ein wohlgeordnetes Miteinander in einer brüchigen-heterogenen Gesellschaft zu entwickeln und zu festigen und alternative Sozialstrukturen zu entwickeln. Daher braucht Oensingen entsprechende Infrastruktur und Institutionen für soziokulturelle Gemeinschaftsentwicklung. Bauen wir nicht auf generationenübergreifenden Konzepten auf, ist der Generationenvertrag gefährdet. Die Solidarität schwindet zwischen den verschiedenen Kulturen und Gesellschaftsgruppen, und damit einhergehend steigen die sozialen Spannungen in der Gesellschaft. Dies kann in Zukunft eine erhöhte Präsenz von Ordnungsstrukturen (Gesetz und Strafe) fordern, was eine Weiterentwicklung der Ordnungskräfte (Polizei, Justiz) bedeutet. Oder wir schaffen den Weg gegenseitigen Respektes, indem wir soziokulturelle Investitionen im Bereich Bildung und Gemeinwesenarbeit leisten. Die Arbeitsgruppe ARGE KE (Arbeitsgruppe KulturEcho) hat sich für den soziokulturellen Weg entschieden. Damit ein entsprechendes Einrichtungskonzept erstellt werden kann, braucht die Arbeitsgruppe ein Budget in der Höhe von CHF Grundlage dieses Auftrags ist das Dokument Einrichtungskonzept EKE V1.2.pdf vom 4. April Seite 4 von 13

5 3. Antrag an den Gemeinderat Dem Gemeinderat wird beantragt, für das Einrichtungskonzept Soziokultureller Gestaltungsraum Oensingen einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 8'100 zu sprechen (Konto ). 4. Erwägungen Ziel des Projekts ist es, den laufend steigenden Kosten im Sozialbereich entgegenzuwirken und dafür zu sorgen, dass wieder mehr Eigenverantwortung übernommen wird. In erster Linie geht es gemäss Georg Schellenberg darum, in den Quartieren die Nachbarschaftshilfe wieder zu fördern. Auf Hinweis von Martin Brunner einigt man sich darauf, dass mit dem bereits bestehenden Lenkungsausschuss weitergearbeitet werden soll. Auf die Frage von Fabian Gloor, ob er dem Gremium als Ressortleiter Kultur ebenfalls angehören müsste, antwortet Georg Schellenberg, dass es erst einmal darum gehe, allfällige Möglichkeiten zu erfassen. Auf Vorschlag von Georg Schellenberg einigen sich die Anwesenden darauf, den Lenkungsausschuss selbstständig arbeiten zu lassen. Christian Müller ist der ganzen Sache gegenüber kritisch eingestellt. Oensingen gehöre der Sozialregion Thal-Gäu an und bezahle jährlich eine Menge Geld. Trotzdem wolle man nun damit beginnen, innerhalb der Gemeindegrenzen eigene Projekte zu starten. Sollten mit diesen Projekten Verbesserungen eintreten, fliesse das wiederum in die Sozialregion ein, womit dann sämtliche Gemeinden profitieren würden. Er fragt sich, ob nicht eher die Sozialregionen über die Gemeindegrenzen hinaus gehende Projekte dieser Art starten müssten. Martin Brunner pflichtet ihm zwar bei, erwidert aber, dass das Personal auf den Sozialregionen keine Zeit habe für Projekte ausserhalb der Dossiers. Er steht hinter dem Projekt und hofft, dass damit in Oensingen etwas bewirkt werden kann. Christian Müller findet es gut, dass bei uns im Dorf etwas lanciert wird. Als ehemaliger Vereinspräsident sieht er den Handlungsbedarf durchaus. Er bittet darum, die Sozialregion mit einzubeziehen oder mindestens zu informieren. Gemäss Georg Schellenberg hat man damals beim Übergang von den Gemeinden in die Sozialregionen nicht mit einem solch drastischen Schnitt gerechnet. Dass die Sozialregionen lediglich den Auftrag haben, ihre Dossiers zu verwalten, sei nicht bewusst gewesen. Er nimmt den Hinweis Christian Müllers entgegen und wird mit der Sozialregion Kontakt aufnehmen. Die Ratsmitglieder sind grundsätzlich alle der Meinung, dass ein solcher Schritt Sache der Sozialregionen wäre. Trotzdem will man jetzt mit gutem Beispiel vorangehen. Das Konzept soll abgewartet werden und danach über weitere Möglichkeiten resp. über die Umsetzbarkeit diskutiert werden. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: Für das Einrichtungskonzept Soziokultureller Gestaltungsraum Oensingen wird ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 8'100 gesprochen (Konto ). Seite 5 von 13

6 Mitteilung an - Georg Schellenberg, Ressortleiter Bildung und Familie - Martin Brunner, Ressortleiter Soziales - Jürg Allemann, Jugendarbeiter - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin (Nachführung Nachtragskreditkontrolle) - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Akten Seite 6 von 13

7 Traktandum Nr Registratur-Nr Beschluss über die Jahresabgeltung der Löschwasserversorgung Geschäftseigner Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur Entscheidungsgrundlagen Management Letter vom 19. Mai 2014 und Aktennotiz Rolf Niederer Traktandenbericht verfasst durch Manuela Perillo, Leiterin Finanzen 1. Zuständigkeiten und Information Gemäss Reglement über die Wasserversorgung vom 07. November 1988 muss der Gemeinderat den Beitrag für die Abgeltung der betriebsfremden Leistungen der Wasserversorgung alljährlich beschliessen (siehe dazu 85 und 86). 2. Sachverhalt In den letzten zwei Management Letters wurde darauf hingewiesen, dass in der Spezialfinanzierung Wasserversorgung keine Abgeltung betriebsfremder Leistungen verbucht wird. Dies, obwohl das Reglement das vorsieht. 86 Reglement über die Wasserversorgung vom 29. November 1988 sieht für betriebsfremde Leistungen folgende Abgeltungen durch die Gemeinde vor: 1 Zur Abgeltung der betriebsfremden Leistungen der Wasserversorgung nach 85 entrichtet die Gemeinde der Wasserversorgung einen jährlichen Beitrag. 2 Dieser Beitrag soll mindestens die effektiven Kosten der erbrachten Leistungen decken und muss von der Wasserkommission auf Grund der Betriebsrechnung alljährlich dem Gemeinderat auf dem Budgetwege beantragt werden. 3 Für den Anschluss von öffentlichen Bauten und Anlagen hat die Gemeinde der Wasserversorgung die vollen in diesem Reglement und in der Tarif- und Gebührenordnung vorgesehenen Beiträge, einmaligen und wiederkehrenden oder sonstigen Gebühren zu entrichten. Die betriebsfremden Leistungen sind in 85 wie folgt geregelt: Als betriebsfremde Leistungen gelten alle Leistungen der Wasserversorgung, die sie im Auftrag des Gemeinderates oder der Gemeindeversammlung für die Öffentlichkeit und den Brandschutz erbringt: Speisung und Unterhalt der öffentlichen Brunnen; Anschaffung, Installation und Unterhalt aller Hydranten inkl. Lohnkostenanteil des Brunnenmeisters; Spülung der Hydranten und Kanäle; Übungswasser der Feuerwehr und des Zivilschutzes Für den Rechnungsabschluss 2013 wurden die Verrechnungen nun vorgenommen. Die nun angewendete Abgeltung der Löschwasserversorgung basiert auf einer Pauschale von CHF 200 je Hydrant (290 Hydranten, CHF ). Gemäss 12 Abs. 1 lit. d) der Finanzausgleichsverordnung vom 1. April 2003, Berechnung des Gemeindesteuerbedarfs, interne Verrechnungen gegenüber Spezialfinanzierungen, können pro Hydrant maximal CHF 400 verrechnet werden. Nach Auskunft des Kantons sei dieser Ansatz allgemein üblich. Der (halbierte) Verrechnungssatz von CHF 200 ist in der Aktennotiz vom 23. Oktober 2013 des ehemaligen Leiters Finanzen festgehalten, mit dem Verweis auf die bereits sehr gute Ertragslage und die hohe Kapitalisierung der Wasserversorgung. Ein diesbezüglicher Gemeinderatsbeschluss fehlt jedoch. Die Revisionsstelle empfiehlt nun, diesen Beschluss noch nachzuholen, besteht für die Festlegung der Verrechnung doch ein nicht unerheblicher Handlungsspielraum. Die Leiterin Finanzen hat dies mit dem Ressortleiter besprochen und in Anbetracht der guten Ertragslage der Wasserversorgung beschlossen, eine Entschädigung von CHF 100 pro Hydrant vorzuschlagen (CHF im Jahr). Seite 7 von 13

8 3. Antrag an den Gemeinderat 3.1 Für das Jahr 2014 sei die Jahresabgeltung der Löschwasserversorgung pro Hydrant auf CHF 100 festzulegen (Verbuchung: an ). 3.2 Zu Gunsten von Konto sei ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF zu sprechen. 3.3 Fürs 2015 seien CHF ins Budget aufzunehmen. 4. Erwägungen Bei einer allfälligen Reglementsänderung ist zu kontrollieren, ob diese Abgeltung gesetzlich vorgeschrieben ist, oder ob allenfalls darauf verzichtet werden kann. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 5.1 Für das Jahr 2014 wird die Jahresabgeltung der Löschwasserversorgung pro Hydrant auf CHF 100 festgelegt (Verbuchung: an ). 5.2 Zu Gunsten von Konto wird ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF gesprochen. 5.3 Fürs 2015 sind CHF ins Budget aufzunehmen. Mitteilung an - Michael Dietschi, Feuerwehrkommandant (Budgetierung 2015) - Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur - Andreas Affolter, Leiter Bau (Budgetierung 2015) - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin (Nachführung Nachtragskreditkontrolle) - Akten Seite 8 von 13

9 Traktandum Nr Registratur-Nr Beitragsgesuch der IG Hängebrücke Fürgangen - Mühlebach Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur Dokumentation der IG Hängebrücke Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur 1. Zuständigkeiten und Information Als Präsident der Kultur- und der Bellwaldkommission wurde das Geschäft dem Ressortleiter Finanzen und Kultur zugeteilt. Nach 3 der Gemeindeordnung fördert die Einwohnergemeinde Oensingen ideelle, kulturelle und freizeitliche Tätigkeiten. 2. Sachverhalt Der Sachverhalt ist in der Dokumentation der "IG Hängebrücke" detailliert ersichtlich. Sowohl die langjährige Beziehung zwischen Oensingen und Bellwald als auch die bisherige Handhabung mit Beiträgen/Sponsoring sollen dabei in die Beurteilung einfliessen. Aufgrund dessen stellt der Ressortleiter Finanzen und Kultur folgenden Antrag. 3. Antrag an den Gemeinderat 3.1 Der Gemeinderat nehme wohlwollend Kenntnis vom Projekt. 3.2 Der Gemeinderat spreche für das Projekt zu Lasten von Konto (ausserordentliche Beiträge/Sponsoring) einen Beitrag von CHF Erwägungen Die Einwohnergemeinde leistet schon heute grosszügige Unterstützung in Bellwald. So wurde beispielsweise das Ferienhaus "Wilera" zu einem sehr fairen Preis pauschal vermietet, durch die diversen Lager wird der Tourismus in Bellwald gefördert, und die Arbeiten am Haus wurden/werden meist an lokales Gewerbe vergeben. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: Das Projekt Hängebrücke Fürgangen-Mühlebach wird mit einem einmaligen Betrag von CHF unterstützt. Dieser Betrag wird dem Konto Nr belastet. Seite 9 von 13

10 Mitteilung an - IG Hängebrücke Fürgangen Mühlebach - Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Akten Seite 10 von 13

11 Traktandum Nr Registratur-Nr Demission von Gemeinderat Volker Nugel; Feststellungsbeschluss Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Markus Flury, Gemeindepräsident Demissionsschreiben, Gemeindegesetz Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin 1. Zuständigkeiten und Information Der Kanton Solothurn kennt für nebenamtliche Mitglieder von Behörden noch immer den Amtszwang ( 115 Gemeindegesetz). Demnach müssen Stimmberechtigte grundsätzlich für die Dauer einer Amtsperiode eine Wahl in eine Behörde annehmen. Nach 115 Abs. 3 kann der Gemeinderat aber aus wichtigen Gründen vom Amtszwang befreien. 2. Sachverhalt Mit Schreiben vom 12. Juni 2014 demissionierte Gemeinderat Volker Nugel per 31. August 2014 als Gemeinderat und den damit verbundenen Ämtern. Aufgrund seiner Demission ist er gleichzeitig nicht mehr Mitglied oder Delegierter folgender Gremien: Feuerwehrkommission, Mitglied Gemeinnütziger Verein für Alterswohnen, Gemeindevertreter Im OK Zibelimäret möchte Volker Nugel noch bis zum Ende der Amtsperiode verbleiben. Die CVP-Liste weist noch eine nicht gewählte Person auf, die nach Gesetz nachrückt. Bezüglich dieses Nachrückens ist die CVP zu beauftragen, die notwendigen Schritte einzuleiten und das Gemeindepräsidium so bald als möglich zu informieren. 3. Antrag an den Gemeinderat Der Rücktritt von Gemeinderat von Volker Nugel sei zur Kenntnis zu nehmen. Auf einen Amtszwang sei zu verzichten. Die CVP sei zu beauftragen, für den Ersatz besorgt zu sein. 4. Erwägungen Mit der nachzurückenden Person wurde gesprochen, und diese hat bereits mündlich zugesagt. Das Nachrücken soll an der nächsten Gemeinderatssitzung bestätigt werden. Seite 11 von 13

12 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: Der Rücktritt von Gemeinderat von Volker Nugel wird zur Kenntnis genommen. Auf die Ausübung eines Amtszwangs wird verzichtet. Die CVP wird beauftragt, mit der nachzurückenden Person zu sprechen und dem Gemeindepräsidenten, resp. der Eingabestelle (Gemeindeverwaltung) so bald als möglich Meldung zu erstatten. Volker Nugel bleibt bis zum Ende der Amtsperiode Mitglied des OKs Zibelimäret. Mitteilung an - CVP Oensingen, Fabian Gloor - Volker Nugel, Ressortleiter Sicherheit und Sport - Akten Seite 12 von 13

13 Oensingen, 16. Juni 2014 GEMEINDERAT OENSINGEN Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Markus Flury Madeleine Gabi Seite 13 von 13

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