Elektronik-Schutzbrief be relaxed

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1 Elektronik-Schutzbrief be relaxed Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28, München Servicedienstleister Vermittler: be-relaxed-service GmbH Deutsche Telekom Assekuranz Römerstr. 104, Hamm Vermittlungsgesellschaft mbh Postfach 42 25, Hamm Vermittler-Nr.: 4/402/0127 Telefon: * Telefax: * info@be-relaxed-service.de Internet: Hinweis: Bitte tragen Sie Ihre IMEI / Serien- oder Geräte-Nummer, wenn nicht bereits bei Vertragsabschluss erledigt, unter ein oder melden diese telefonisch unter *. Erst dann genießen Sie vollen Versicherungsschutz * 20 Cent pro Verbindung aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 60 Cent pro Verbindung. Schutzbriefgrundlagen: Neben dem Recht der Bundesrepublik Deutschland gelten die nachfolgenden Versicherungsbedingungen für den Elektronik-Schutzbrief be relaxed. Nebenabreden oder Deckungserweiterungen sind unwirksam. Versicherte Gefahren: Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes (Sachschaden) durch: a) Bedienungsfehler; b) Fallschäden; c) Bruchschäden; d) Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden. Sofern besonders vereinbart besteht Versicherungsschutz darüber hinaus bei Verlust des Gerätes durch: e) Einbruchdiebstahl, dies jedoch nur dann, wenn sich das Gerät in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder in einem verschlossenen PKW befunden hat; f) Raub. Lesen Sie die Vertragsinformationen bitte sorgfältig, unter anderem zu dem Ihnen zustehenden Widerrufsrecht sowie die Erklärung zur Datenverarbeitung und die Schutzbrief-Bedingungen (AVB) Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Markus Rieß. Vorstand: Dr. Alexander Vollert,Vorsitzender; Karsten Crede, Dr.Karl-Walter Gutberlet, Dr. Markus Hofmann, Burkhard Keese, Jens Lison, Joachim Müller, Mathias Scheuber. Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr.: DE ; für Versicherungsteuerzwecke: 9116/802/00477; Finanz- und Versicherungsleistungen i.s.d. UStG/MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit. Sitz der Gesellschaft : München Registergericht: München HRB 75727

2 Allianz Bedingungen für den Elektronik Schutzbrief be relaxed Stand: Februar Versicherte Geräte und versicherte Personen 1.1 Versichert ist das mit IMEI/Seriennummer oder Gerätenummer und Gerätetyp im Versicherungsschein benannte, unbeschädigte, funktionsfähige, gebrauchte Smartphone oder Tablet. 1.2 Nicht unter den Versicherungsschutz fallen jegliche Art von Freisprecheinrichtungen, sonstige Gerätestationen, Zubehör, Software, individuelle Daten sowie Downloads. 1.3 Sie können die Versicherung abschließen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 16. Lebensjahr vollendet haben. 1.4 Wird aufgrund falscher Angaben erst nach Dokumentierung festgestellt, dass das Gerät nicht über diesen Vertrag versicherbar ist, wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben. Die Prämien werden erstattet. 2 Versicherte Gefahren und Schäden 2.1 Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes (Sachschaden) durch: a) Bedienungsfehler, b) Fallschäden, c) Bruchschäden, d) Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden. 2.2 Sofern besonders vereinbart besteht Versicherungsschutz darüber hinaus bei Verlust des Gerätes durch: a) Einbruchdiebstahl, dies jedoch nur dann, wenn sich das Gerät in einem verschlossenen Raum eine Gebäudes oder in einem verschlossenen PKW befunden hat; b) Raub. 3 Ausschlüsse Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht für Schäden und Verluste 3.1 durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte, Terrorismus jeglicher Art, Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehung, Verfügung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Kernenergie; 3.2 durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren. Darunter fällt insbesondere auch der Verlust, nachdem das Gerät an einem für weitere Personen

3 zugänglichen Ort unbeaufsichtigt zurückgelassen wurde. Mit Ausnahme von Ziffer 2.2 sofern vereinbart. 3.3 durch dauernde Einflüsse des Betriebs, insbesondere normale Abnutzung, Wertminderung; 3.4 durch unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse sowie durch Einflüsse von Insekten, Schädlingen, Pilzen; 3.5 durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur sowie Eingriffe von nicht vom Versicherer oder Hersteller autorisierten Dritten, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung, Veränderung oder Reinigung des Gerätes; 3.6 an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler; 3.7 an Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus; 3.8 für die ein Dritter aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zu haften hat; 3.9 durch vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen oder eines berechtigten Nutzers des Gerätes; 3.10 an/von Zubehör; 3.11 durch Leistungen, die aufgrund von Service-, Justierungs- und Reinigungsarbeiten notwendig werden; 3.12 durch Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden; 3.13 durch unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden, etwa nicht autorisierte Anrufe von dem Gerät durch Dritte sowie das Bereitstellen eines Ersatzgerätes während der Reparatur. 4 Umfang der Entschädigung 4.1 Die Versicherungsleistung beschränkt sich unter Ausschluss eines jeden weiteren Anspruches auf die Freistellung von Ihren Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Gerätes durch den Versicherer bzw. durch die be-relaxed-service GmbH, einschließlich der Kosten des Geräteversandes in Deutschland. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass bei der Reparatur Änderungen oder Konstruktionsverbesserungen vorgenommen werden, gehen nicht zu Lasten des Versicherers. 4.2 Bei Verlust des Gerätes durch ein versichertes Ereignis, sowie für den Fall, dass eine Reparatur technisch oder objektiv unmöglich oder unwirtschaftlich ist (Totalschaden), beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die Beschaffung eines Ersatzgerätes gleicher Art und Güte durch den Versicherer bzw. durch die be-relaxed-service GmbH, einschließlich der Kosten des Geräteversandes in Deutschland.

4 4.3 Bei der Versicherungsleistung wird der im Versicherungsschein ausgewiesene Selbstbehalt eingezogen. 4.4 Bei Beschaffung eines Ersatzgerätes geht das versicherte beschädigte Gerät in das Eigentum des Versicherers über. Daher kann der Versicherer die Herausgabe des versicherten Gerätes, mit Akku und sofern vorhanden - allem bei Kauf übergebenem Originalzubehör (Schutzhülle, Ladegerät, Kopfhörer mit integrierten Mikrofon etc.) verlangen bzw. das zur Reparatur eingesandte Gerät behalten, um es an den beauftragten Geräteverwerter zu übergeben. 4.5 Es besteht im Schadenfall kein Anspruch auf Geldersatz. 5 Selbstbehalt 5.1 Bei jedem Versicherungsfall übernehmen Sie den im Versicherungsschein ausgewiesenen Selbstbehalt. 5.2 Der Versicherer und das von diesem mit der Vertragsverwaltung beauftragte Unternehmen sind berechtigt, den vereinbarten Selbstbehalt nach vorheriger Information von Ihrem Konto einzuziehen. 6 Subsidiarität Der Versicherer gewährt Ihnen insoweit keinen Versicherungsschutz, als Sie Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können. 7 Örtliche Geltung und Erfüllungsort der Versicherung Die Versicherung gilt weltweit. Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Schutzbrief ist ausschließlich Ihr Wohnort/-sitz in Deutschland. Die Lieferung des Ersatzgerätes kann an eine alternative Lieferadresse in Deutschland erfolgen. 8 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 8.1 Der Versicherungsschutz beginnt direkt nach Vertragsabschluss mit Absenden der versicherungsrelevanten Daten per App, sofern Sie den ersten Beitrag für den Versicherungsschutz rechtzeitig zahlen. 8.2 Die Dauer des Versicherungsschutzes beträgt 1 Jahr und verlängert sich von Jahr zu Jahr. Sie und der Versicherer können monatlich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen. Die Versicherung endet jedoch spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, ohne dass es einer Kündigung zu diesem Zeitpunkt bedarf. 8.3 Im Fall von Verlust oder Totalschaden des versicherten Gerätes geht der Versicherungsschutz auf das durch die be-relaxed-service GmbH zur Verfügung gestellte Ersatzgerät über. 8.4 Wird ein versichertes Gerät von Ihnen während der Versicherungslaufzeit veräußert, so endet der Versicherungsschutz für das Gerät mit dem Tage der Veräußerung.

5 8.5 Sollten Sie Ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt ins Ausland verlegen, so endet der Versicherungsschutz 30 Tage nach Grenzübertritt aus Deutschland, sofern Sie die Versicherung nicht schon vorher gekündigt haben. 9 Beitragszahlung, Fälligkeiten, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Beitrages 9.1 Der Versicherer bzw. das vom Versicherer beauftragte Unternehmen ist berechtigt, den vereinbarten Versicherungsbeitrag aufgrund eines von Ihnen bei Abschluss erteilten SEPA-Lastschriftmandats von Ihrem Konto einzuziehen. 9.2 Der erste Versicherungsbeitrag ist unverzüglich nach dem Beginn des Versicherungsschutzes zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. 9.3 Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der fällige Erstbeitrag nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung durch die be-relaxed-service GmbH eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. 9.4 Konnte der fällige Erstbeitrag ohne Ihr Verschulden von der be-relaxed-service GmbH nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie nach Aufforderung durch die be-relaxed-service GmbH in Textform die bei der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats angegebenen Daten unverzüglich überprüfen und korrigieren bzw. dies veranlasst haben und der Erstbeitrag danach erfolgreich eingezogen werden kann. 9.5 Sind Sie mit der Zahlung des Erstbeitrages für den Versicherungsschutz in Verzug, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Für Versicherungsfälle, die bis zur verspäteten Zahlung des Beitrages eintreten, ist der Versicherer allerdings nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolgen aufmerksam gemacht hat. 9.6 Sind Sie mit der Bezahlung des Erstbeitrages für den Versicherungsschutz in Verzug, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Die Rücktrittserklärung des Versicherers wird Ihnen unverzüglich bekannt gemacht. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 9.7 Die monatlichen Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten des vereinbarten Versicherungszeitraumes fällig. 9.8 Die Zahlung gilt als rechtzeitig entrichtet, wenn der fällige Folgebeitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt bei Ihnen eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Haben Sie zu vertreten, dass ein Folgebeitrag nicht eingezogen werden kann, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug. Ergänzend gilt vorstehende Ziffer 9.4 entsprechend. 9.9 Der Versicherer wird von der Leistung frei, wenn Sie in Verzug mit der Zahlung der Folgebeiträge sind, der Schadenfall während des Verzuges eintritt, der Versicherer oder das vom Versicherer beauftragte Unternehmen Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat und diese Frist abgelaufen ist Der Versicherer oder das vom Versicherer beauftragte Unternehmen kann nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist Ihren Versicherungsschutz ohne Einhaltung einer

6 Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern Sie mit der Zahlung der geschuldeten Folgebeiträge in Verzug sind Hat der Versicherer oder das vom Versicherer beauftragte Unternehmen gekündigt und zahlen Sie nach Erhalt der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Versicherungsschutz fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. 10 Obliegenheiten Sie sind verpflichtet, 10.1 vor Abschluss der Versicherung die vom Versicherer und in dessen Namen von der berelaxed-service GmbH im Zusammenhang mit dem Versicherungsabschluss abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten; 10.2 während der Dauer der Versicherung das versicherte Gerät in einem ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand zu erhalten und alle zumutbaren Schutzvorkehrungen zu treffen, um die Gefahr von Schäden oder Verlust davon abzuwenden oder zumindest zu mindern; 10.3 den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden, telefonisch oder schriftlich der be-relaxed-service GmbH anzuzeigen; 10.4 nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisung des Versicherers oder seines Beauftragten einzuholen und zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht, ggf. auch gerichtlich, geltend zu machen; 10.5 den Versicherer und dessen Beauftragten bei der Schadenermittlung und Regulierung nach Kräften zu unterstützen, ihnen ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall Bezug haben, (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege, z.b. polizeiliche Anzeigebestätigung, einzureichen; 10.6 Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach dem Bekanntwerden unter detaillierter Angabe der abhanden gekommenen, zerstörten oder beschädigten Geräte der nächst erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen, dem Versicherer oder dessen Beauftragten eine Kopie der Anzeige zu übersenden sowie bei Eigentumsdelikten die SIM Karte sperren zu lassen. Verletzen Sie eine der in Ziffer 10.1 bis 10.6 genannten Obliegenheiten vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Bis zum Vorliegen der erforderlichen Auskünfte und Nachweise im Schadenfall kann der Versicherer oder dessen beauftragtes Unternehmen die Versicherungsleistung zurückbehalten. Dies gilt auch, wenn der Versicherer aufgrund Ihres Widerrufs oder der Einschränkung Ihrer Einwilligung in die Erhebung der Datenerhebung und -nutzung gehindert ist, seine Leistungspflicht zu prüfen. Zur Beibringung der erforderlichen Auskünfte und Nachweise kann der Versicherer eine

7 angemessene Frist setzen, bei deren schuldhafter Versäumung er endgültig von seiner Verpflichtung zur Leistung frei wird. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt, die Feststellung oder den Umfang des Versicherungsfalles und der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war. Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Versicherer und in dessen Namen die be-relaxed-service GmbH ist zudem berechtigt, bei Verletzung einer vorvertraglichen Obliegenheit, die von Ihnen vor Eintritt des Schadenfalls zu erfüllen ist, den Versicherungsschutz innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Frist Ihnen gegenüber zu kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 11 Kündigung nach dem Versicherungsfall 11.1 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer oder in dessen Namen bei der be-relaxed-service GmbH wirksam Eine Kündigung des Versicherers oder in dessen Namen der be-relaxed-service GmbH wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. 12 Wieder herbeigeschaffte versicherte Sachen 12.1 Wird der Verbleib durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommener Sachen ermittelt, haben Sie dies nach Kenntniserlangung dem Versicherer oder in dessen Namen der be-relaxed-service GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen Haben Sie den Besitz einer durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache ein Ersatz oder eine Entschädigung geleistet wurde, haben Sie das Ersatzgerät zurückzugeben bzw. die Entschädigung zurück zu zahlen oder die abhanden gekommene Sache dem Versicherer oder in dessen Namen der be-relaxed-service GmbH zur Verfügung zu stellen. Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der schriftlichen Aufforderung des Versicherers oder in dessen Namen von der be-relaxed-service GmbH auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer oder in dessen Namen auf die be-relaxed-service GmbH über Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen Der bereits eingezogene Selbstbehalt wird Ihnen nach Rückgabe des Ersatzgerätes bzw. nach Rückzahlung der Entschädigung oder nach Weitergabe der abhanden gekommenen Sache an den Versicherer oder in dessen Namen der be-relaxed-service GmbH zurück erstattet.

8 13 Besondere Verwirkungsgründe 13.1 Haben Sie den Versicherer oder in dessen Namen die be-relaxed-service GmbH arglistig über Tatsachen getäuscht oder dies versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Täuschung durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen gemäß Satz 1 als bewiesen Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnisses zu kürzen. 14 Anzeigen, Willenserklärungen Anschriftenänderung 14.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen (z.b. Veräußerung des Gerätes, Meldung eines Schadens, Kündigungen) sind telefonisch, schriftlich oder per App an die be-relaxed-service GmbH abzugeben Haben Sie eine Änderung Ihrer Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die gegenüber Ihnen abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ohne die Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung Ihnen zugegangen sein würde. 15 Anzuwendendes Recht und zuständiges Gericht 15.1 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dessen Sitz oder dem Sitz der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in Deutschland, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in Deutschland, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig ist. Unterhalten Sie zum Zeitpunkt der Klageergebung Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz oder ist Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, kann der Versicherer oder in dessen Namen die berelaxed-service GmbH Sie nur vor dem für den Sitz des Versicherers zuständigen Gerichts verklagen. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung Wenn Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland haben und ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt, können Klagen in diesem Zusammenhang ausschließlich vor einem deutschen Gericht erhoben werden. Welches deutsche Gericht zuständig ist, richtet sich danach, ob Sie im Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in

9 Deutschland haben. Wenn dies der Fall ist, ergeben sich die zuständigen deutschen Gerichte aus den Punkt 15.2 und Wenn Sie im Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz nicht in Deutschland haben, können Klagen bei dem Gericht erhoben werden, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen.

10 Versicherungsinformationen der Allianz Versicherungs-AG Nachfolgend erhalten Sie weitere wichtige Informationen zur gewünschten Versicherung. 1. Wer ist Ihr Vertragspartner? Sie schließen den Versicherungsvertrag mit der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, München. Sitz der Gesellschaft ist München. Die Gesellschaft ist eingetragen beim Handelsregister München unter der Nummer HRB Die Namen der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder werden in Ihrem Antrag bzw. unserem Angebot und Ihrem Versicherungsschein genannt. Wir sind ein Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen. 2. Weitere Ansprechpartner und Vermittler? Allianz hat die be-relaxed-service GmbH, Geschäftsführer: Wilhelm Einhaus, Sitz der Gesellschaft Hamm - Handelsregister HRB 8002 mit der Vertragsverwaltung beauftragt. Dazu gehört die Bearbeitung aller Versicherungsfragen im Zusammenhang mit diesem Versicherungsvertrag; insbesondere der Bearbeitung von Anträgen, Beitragseinzug, Umzugsmeldungen, Kontoänderungen, Schadenmeldungen und -bearbeitung, etc.. Wenden Sie sich bitte an die be-relaxed-service GmbH, Postanschrift: Postfach 4225, Hamm, Hausanschrift: Römerstr. 104, Hamm. Service-Hotline weltweit: ; Fax: (20 Cent pro Verbindung aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunk max. 60 Cent pro Verbindung). Vermittler des Versicherungsvertrages ist die Deutsche Telekom Assekuranz Vermittlungsgesellschaft mbh (DeTeAss). Geschäftsführung: Andreas Mauerer, Jörg Schönenborn, Sitz der Gesellschaft: Köln - Handelsregister HRB Amtsgericht Köln 79708, Postanschrift: Innere Kanalstraße 98, Köln. Status Versicherungsmakler nach 34d (1) der Gewerbeordnung. Registrierungsnurnmer: 0-Y11R-ZVWW2E-97. Zuständige Behörde Köln. Hier kann die Zulassung sowie der Umfang der zugelassenen Tätigkeit überprüft werden. Es besteht keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ebenso besteht keine direkte oder indirekte Beteiligung eines Versicherungsunternehmens an den Stimmrechten oder am Kapital der DeTeAssekuranz. Anschrift der Schlichtungsstelle: siehe Punkt 6

11 3. Wie kommt der Vertrag zustande und welches Recht gilt? Der Versicherungsschutz beginnt direkt nach Vertragsabschluss mit Absenden der versicherungsrelevanten Daten per App, sofern Sie den ersten Betrag für den Versicherungsschutz rechtzeitig zahlen. Die Annahme erklären wir in der Regel durch die Übersendung des Versicherungsscheins per . Sowohl für die Vertragsanbahnung als auch für die Durchführung des Versicherungsvertrages gilt deutsches Recht. Alle Vertragsunterlagen werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Auch die gesamte Kommunikation zu Ihrem Vertragsverhältnis erfolgt in deutscher Sprache. 4. Was gilt für das Widerrufsrecht? Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein (inkl. Produktinformationsblatt, Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen) jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Frist jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: be-relaxed-service GmbH, Postfach 4225, Hamm. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Beiträge, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/30 des Monatsbeitrags. Die Zahlungsperiode sowie den Versicherungsbeitrag können Sie dem Antrag sowie dem Versicherungsschein entnehmen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

12 Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. 5. Welche Laufzeit gilt für den Vertrag und wie kann dieser beendet werden? Wie lange Ihr Vertrag läuft und wie Sie oder wir ihn beenden können sowie Informationen zu Ihren vertraglichen Obliegenheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. 6. An wen können Beschwerden gerichtet werden? Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns im Mittelpunkt. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsvermittler oder auch gerne an uns. Dies gibt uns die Chance, für Sie eine Lösung zu finden und unseren Service zu optimieren. Alternativ besteht für Sie auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen, Anschrift: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin, durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass das Beschwerdeverfahren nur von Verbrauchern durchgeführt werden kann. Zudem darf der Beschwerdewert ,- Euro nicht übersteigen. Sie brauchen die Entscheidung des Ombudsmanns, gleichgültig wie sie ausfällt, nicht zu akzeptieren. Ihnen steht immer noch der Weg zu den Gerichten offen. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert ,- Euro nicht überschreitet. Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder - berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den oben bezeichneten Ombudsmann wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen unverbindlichen Schlichtungsvorschlag. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str.108, Bonn, poststelle@bafin.de, Internet: Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. 7. Zusätzliche anfallende Kosten und/oder Gebühren? Für Tätigkeiten die über die gewöhnliche Verwaltung Ihres Vertrages hinausgehen, stellen wir Gebühren in Rechnung, insbesondere Gebühren für Mahnung (zur Zeit 2,00 Euro), für Lastschriftrückläufer (zur Zeit 6,00 Euro) und angemessene Geschäftsgebühren bei Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des Einmalbeitrages. Hierfür verweisen wir auf 39 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen. Die Gebühren für Telefonanrufe belaufen sich auf 20 Cent pro Verbindung aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunk max. 60 Cent pro Verbindung. Kosten für den Versand eines Gerätes ins Ausland sind individuell bei der be-relaxed-service GmbH zu erfragen.

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