Produktinformationsblatt für Ihre ERGO Direkt Geräteschutz-Versicherung Premium nach Tarif GSP (nach 4 VVG-InfoV)

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1 Produktinformationsblatt für Ihre ERGO Direkt Geräteschutz-Versicherung Premium nach Tarif GSP (nach 4 VVG-InfoV) Mit dieser Information geben wir Ihnen einen ersten Überblick über diese Versicherung. Diese Information ist jedoch nicht abschließend. Der gesamte Versicherungsinhalt ergibt sich aus Ihren Bedingungen und Ihrer Versicherungs-Bestätigung. Bitte lesen Sie daher die gesamten Versicherungs-Unterlagen sorgfältig. Für den Geräteschutz Premium gelten: - Bedingungen für Ihre Geräteschutz-Versicherung Premium nach Tarif GSP (Stand: 07/2015) 1 Um welche Versicherung handelt es sich? Es handelt es sich um eine Schaden-Versicherung. 2 Wann erhalten Sie Leistungen? Sie erhalten Leistungen, wenn Ihr versichertes Elektrogerät beschädigt oder zerstört wird oder wenn es durch Diebstahl oder Raub abhandenkommt. Näheres hierzu finden Sie in Ziffer 3 Ihrer Bedingungen. 3 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Der von Ihnen zu zahlende Einmalbeitrag ist vom Kaufpreis des versicherten Elektrogeräts abhängig. Ihren Beitrag entnehmen Sie Ihrer Versicherungs-Bestätigung. Der vereinbarte Einmalbeitrag wird mit dem Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag und der Registrierung des Elektrogeräts fällig. Ist dieser Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir vom Geräteschutz Premium zurücktreten, solange Sie nicht gezahlt haben. Ist der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt und der Versicherungsfall tritt ein, besteht kein Anspruch auf die Versicherungs-Leistung. Beides gilt nicht, wenn Sie alles für eine rechtzeitige Zahlung getan haben. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte immer rechtzeitig für ausreichend Deckung auf Ihrem Konto. Näheres hierzu finden Sie in Ziffer 7und 8 Ihrer Bedingungen. 4 Welche Leistungsausschlüsse bestehen? Nicht versichert sind u. a.: Schrammen und Schäden an der Lackierung, Einbrennschäden am Flachbildschirmen (z. B. LCD- / Plasmafernseher oder Monitore), Schäden, für die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche bzw. Schadensersatz-Ansprüche gegen Hersteller oder Händler bestehen, Verschleiß an Batterien und Akkus, Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des versicherten technischen Geräts. Bei Beschädigung oder Zerstörung des versicherten Elektrogerätes auf Grund von Ereignissen, die durch andere Versicherungs-Verträge abgesichert werden, besteht aus dem Geräteschutz Premium kein Versicherungs-Schutz, soweit Sie Leistungen aus den anderen Verträgen erhalten. Näheres hierzu finden Sie in Ziffer 4 Ihrer Bedingungen. 5 Welche Obliegenheiten haben Sie während der Dauer des Geräteschutzes Premium und welche Folgen hat deren Nichtbeachtung? Sie müssen keine besonderen Obliegenheiten beachten. Informieren Sie uns bitte, wenn sich Ihre Postanschrift, Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert. 6 Welche Obliegenheiten bestehen bei Eintritt des Versicherungsfalls und welche Folgen hat deren Nichtbeachtung? Informieren Sie uns umgehend über den Eintritt des Schadens. Wenn Sie Leistungen aus Ihrer Versicherung geltend machen, beachten Sie Folgendes: Reichen Sie den Kaufbeleg des versicherten Gerätes ein. Bewahren Sie das beschädigte Gerät bzw. die beschädigten Teile bis zum Abschluss der Schadens- Regulierung auf. Ggf. beauftragen wir einen Sachverständigen mit der Besichtigung und Bewertung des Schadens. Schäden durch strafbare Handlungen auch im Ausland (z. B. Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, Vandalismus) müssen Sie unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen. Bei Diebstahl oder Raub von versicherten Handys oder Smartphones müssen Sie uns unverzüglich die Geräte- Seriennummer bzw. die IMEI Nummer des versicherten Handys bzw. Smartphones mitteilen. Lassen Sie in diesen Fällen unverzüglich die SIM-Karte sperren. Dies gilt auch bei mobilen Kommunikationsgeräten mit einer SIM-Karte und /oder einem WLAN-Anschluss. Verletzen Sie Ihre Obliegenheiten, können Sie abhängig vom Grad des Verschuldens Ihre Leistungs-Ansprüche vollständig oder teilweise verlieren. Näheres hierzu finden Sie in Ziffer 5 Ihrer Bedingungen. 7 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungs-Schutz? Der Versicherungs-Schutz beginnt für jedes versicherte Elektrogerät mit Ihrem Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag und der Registrierung des Elektrogeräts rückwirkend zum Kaufdatum des angemeldeten Geräts, frühestens jedoch zu dem in der Versicherungs-Bestätigung angegebenen Beginn. Der Geräteschutz Premium ist für ein, zwei oder drei Jahre geschlossen. Der Geräteschutz Premium endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Erreichen der vereinbarten Versicherungslaufzeit. Der Versicherungs-Schutz besteht weltweit. Näheres hierzu finden Sie in Ziffer 10 und 11 Ihrer Bedingungen. 8 Wie können Sie Ihren Geräteschutz Premium beenden? Sie und wir können den Geräteschutz Premium zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahr mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, ). Als Versicherungsjahr gilt der Zeitraum eines Jahrs, gerechnet vom Tag des in Ihrer Versicherungs- Bestätigung angegebenen Beginns. Auch nach Eintritt eines Schadens können Sie den Geräteschutz Premium kündigen. Näheres hierzu finden Sie in Ziffer 11 Ihrer Bedingungen. PIB GSP Stand 07/2015 Seite 1 von 1

2 Kundeninformation und Bedingungen für die ERGO Direkt Geräteschutz-Versicherung Premium nach Tarif GSP Alles was Sie für Ihren Geräteschutz gemäß Informationspflichtenverordnung wissen und beachten müssen. Mit der Beitrittserklärung tritt der Käufer des zu versichernden Elektrogeräts dem Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Quelle GmbH (Versicherungs-Nehmer) und der ERGO Direkt Versicherung AG (Versicherer) bei. Hierdurch erwirbt der Gerätekäufer im Versicherungsfall einen eigenen Anspruch gegenüber dem Versicherer. Im Schadensfall wendet sich der Geräte-Käufer bitte direkt an den Reparaturdienstleister. Näheres bitten wir den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen. 1 Wer sind wir und wie können Sie uns erreichen? ERGO Direkt Versicherung AG, Karl-Martell-Str. 60, Nürnberg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Dr. Daniel von Borries (Vorsitzender), Ralf Hartmann, Dr. Jörg Stoffels. eingetragen beim Amtsgericht Fürth, unter der Handelsregisternummer HRB Was ist versichert? Informationen über den Versicherer Bei einem Schadensfall wenden Sie sich direkt an den Reparaturdienstleister: Schadenhotline: 0800/ reparatur@ergodirekt.de 2 Was ist unsere Hauptgeschäftstätigkeit? Informationen über die Leistung (Bedingungen für Geräteschutz Premium nach Tarif GSP) Versichert ist das in Ihrer Versicherungs-Bestätigung bezeichnete und bei uns registrierte Elektrogerät. Originalzubehör, das im Lieferumfang bereits enthaltenen ist, ist ebenfalls versichert. In der Geräteschutz-Versicherung Premium sind Elektrogeräte mit einem Kaufpreis bis 4.000,00 Euro versicherbar. 2 Wann und wie erfolgt die Registrierung Ihres Elektrogeräts? Nach Erhalt (Lieferung bzw. Übergabe) des Elektrogeräts müssen Sie dieses auf einer von uns vorgegebenen Internetseite registrieren. Über den Ablauf der Registrierung und die Frist, die hierfür einzuhalten ist, werden Sie gesondert in Textform nach Kauf des zu versichernden Elektrogeräts informiert. Unterbleibt die Registrierung besteht kein Versicherungs-Schutz. 3 Welche Leistungen erhalten Sie? 3.1 Sie erhalten Leistungen, wenn Ihr versichertes Elektrogerät beschädigt oder zerstört wird oder wenn es durch Diebstahl oder Raub abhandenkommt. Für notwendige Reparaturen am versicherten Elektrogerät auf Grund von Material-/ Konstruktions- oder Produktionsfehlern, Brand / Explosion / Implosion, Handhabungs- und Bedienungsfehlern, Fall-/ Sturz- und Unfallschäden, Blitzschlag / Überspannung / Kurzschluss, Wasser-/Feuchtigkeits- und Wettereinbruchschäden übernehmen wir die Reparaturkosten. Bei Verlust des Elektrogeräts durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erhalten Sie eine Geldentschädigung in Höhe des Zeitwertes. 3.2 Reparaturkosten Die Reparaturkosten umfassen die Kosten für Ersatzteile, Arbeitslohn und Versand- bzw. Fahrtkosten in der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Höhe. Die Versicherungs-Leistung ist begrenzt auf den jeweiligen Zeitwert des versicherten Elektrogeräts. Der Zeitwert berechnet sich nach der Zeitwertstaffel. Die Hauptgeschäftstätigkeit unseres Unternehmens ist der Betrieb aller Arten der Schaden- und Unfall-Versicherung. 3.3 Zeitwertstaffel Der Zeitwert beträgt: im 1. Jahr 90 Prozent, im 2. Jahr 80 Prozent, im 3. Jahr 70 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Die Jahre errechnen sich ab dem Kaufdatum des Elektrogeräts. 3.4 Totalschaden Ein Totalschaden liegt vor, wenn ein ersatzpflichtiger Schaden nicht innerhalb einer verkehrsüblichen Frist repariert werden kann und die Funktionsfähigkeit des Elektrogeräts beeinträchtigt ist oder die Reparaturkosten den Zeitwert nach der Zeitwertstaffel übersteigen. In diesem Fall erhalten Sie statt des Reparaturkostenersatzes eine Geldentschädigung in Höhe des Zeitwertes. Bei Verlust des Elektrogeräts durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erhalten Sie eine Geldentschädigung in Höhe des Zeitwertes. Der Zeitwert bestimmt sich nach der Zeitwertstaffel. 3.5 Senden Sie ein mobiles Gerät (z.b. Handy, Smartphone, Tablet) zur Reparatur an den Reparaturdienstleister und kann dieser den ersatzpflichtigen Schaden nicht beheben (Totalschaden) übernimmt der Versicherer die Entsorgung des Geräts und die Kosten der Entsorgung. 4 Was ist nicht versichert? Kein Versicherungs-Schutz besteht für: Schäden, die nicht die Funktionsfähigkeit des versicherten Geräts beeinträchtigten, wie insbesondere Schrammen und Schäden an der Lackierung. Schäden, für die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller oder Händler bestehen. Schäden, für die Schadenersatz-Ansprüche gegen den Hersteller oder Händler aus Vertragsverletzung oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bestehen. Verschleißschäden, z. B. an Batterien, Akkus, Leuchtmitteln, UV-Röhren, Patronen, Filtern. Schäden, die durch nicht fachgerechte Reparaturen, Eingriffe, nachträgliche Einbauten, Um- bzw. Aufrüstungen oder Reinigung entstanden sind. Schäden oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Geräts behoben werden können (Verschmutzung, Verstopfung, Verkalkung). Seite 1 von 3

3 ERGO Direkt Versicherungen Geräteschutz Premium nach Tarif GSP Einbrennschäden an Flachbildschirmen (z. B. LCD- / Plasmafernseher oder Monitore). Verzerreffekte (z. B. Ghosting) bei Geräten mit 3-D- Funktion. Schäden, die nicht unmittelbar am versicherten Gerät entstehen (Folgeschäden). Schäden am versicherten Gerät, die von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurden. Schäden an oder durch Software, unsachgemäße Veränderung der Software, Programmierungsfehler, Computerviren sowie Schäden an externen Datenträgern. Schäden an nachgerüsteter bzw. neu angeschaffter, nicht im Original-Lieferumfang enthaltener Hardware. die Kosten von Leihgeräten. Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des versicherten Geräts. 5 Was ist nach Eintritt eines Schadens zu beachten? Ohne Ihre Mitwirkung können wir einen Leistungsfall nicht prüfen. 5.1 Ihre Obliegenheiten: Sie müssen daher einen Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden, bei uns melden. Dabei ist der Kaufbeleg des versicherten Elektrogeräts vorzulegen. Bis zum Abschluss der Schadens-Regulierung müssen Sie das beschädigte Gerät bzw. die beschädigten Teile zur Besichtigung durch einen von uns beauftragten Sachverständigen aufbewahren. Schäden durch strafbare Handlungen - auch im Ausland- (z.b. Raub, Diebstahl, Sachbeschädigung, Vandalismus) müssen Sie unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen. Die polizeiliche Bestätigung der Anzeige ist uns vorzulegen. Zusätzlich bestehen für Sie besondere Obliegenheiten bei Diebstahl oder Raub von versicherten Handys oder Smartphones bzw. mobilen Kommunikationsgeräten mit einer SIM-Karte und /oder einem WLAN-Anschluss. In diesen Fällen müssen Sie uns unverzüglich die Geräte- Seriennummer bzw. die IMEI-Nummer des versicherten Handys bzw. Smartphones mitteilen und ebenfalls unverzüglich die SIM-Karte sperren lassen. Erfahren Sie im Nachhinein, wo das gestohlene bzw. geraubte Gerät ist, müssen Sie uns unverzüglich informieren. Erhalten Sie dieses zurück und haben Sie bereits eine Ersatzleistung erhalten, ist das abhanden gekommene Gerät an uns zu übereignen. Soweit für das versicherte Elektrogerät aus einem anderen Vertrag (z. B. Hausrat-Versicherung) Versicherungs-Schutz besteht, müssen Sie uns alle Informationen geben, die Ihnen über den anderen Vertrag bekannt sind. 5.2 Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherungs-Schutz vollständig oder teilweise entfallen. Verletzen Sie Ihre Obliegenheit vorsätzlich, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit sind wir berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Dass bei einer Verletzung der Obliegenheit grobe Fahrlässigkeit nicht vorgelegen hat, müssen Sie darlegen und beweisen. Ihr Leistungs-Anspruch bleibt trotz vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung Ihrer Obliegenheiten bestehen, wenn diese keine Auswirkungen auf die Leistungsprüfung (Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalls bzw. Feststellung oder Umfang des Leistungs-Anspruchs) hatten. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheit erhalten Sie die Leistung auch, wenn wir Sie nicht durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, Fax, ) auf die Rechtsfolgen hingewiesen haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie uns arglistig täuschen. 6 Wie werden die Leistungen erbracht? Die Reparaturkosten werden unmittelbar an die Reparaturwerkstatt gezahlt. Sie müssen keine Vorleistung erbringen. Bei Totalschaden bzw. Abhandenkommen des versicherten Elektrogeräts leisten wir die Geldentschädigung direkt an Sie. 7 Wie setzt sich der Beitrag zusammen? Der Beitrag ist vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis des versicherten Elektrogeräts abhängig. Der individuelle Beitrag ist in Ihrer Versicherungs-Bestätigung angegeben. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungs- Steuer, in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Beim Vertrags-Schluss und während der Laufzeit des Geräteschutzes fallen keine weiteren Nebenkosten an. Es ist möglich, dass Ihr Kreditinstitut Ihnen für die Überweisung der Beiträge weitere Gebühren berechnet. 8 Was ist bei der Beitragszahlung zu beachten? Der vereinbarte Einmalbeitrag wird mit dem Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag und der Registrierung des Elektrogeräts fällig. Frühestens ist dies der in der Versicherungs-Bestätigung angegebene Beginn. Der von Ihnen an die Quelle GmbH für das versicherte Elektrogerät gezahlte Versicherungsbeitrag wird an uns weitergeleitet. Bei verspäteter Beitragszahlung gilt Folgendes: Solange der Beitrag unbezahlt ist, können wir vom Geräteschutz Premium zurücktreten. Tritt der Versicherungsfall ein und der Beitrag ist unbezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Unser Rücktrittsrecht und unsere Leistungsfreiheit sind ausgeschlossen, wenn die Nichtzahlung des Beitrags von Ihnen nicht verschuldet ist. 9 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf den Geräteschutz Premium beziehen? Ihre den Geräteschutz Premium betreffenden Mitteilungen können mündlich erfolgen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. 10 Wann beginnt der Versicherungs-Schutz? Der Versicherungs-Schutz beginnt für jedes versicherte Elektrogerät mit Ihrem Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag und der Registrierung des Elektrogeräts rückwirkend zum Kaufdatum des angemeldeten Geräts, frühestens jedoch zu dem in Ihrer Versicherungs-Bestätigung angegebenen Beginn. Der Versicherungs-Schutz besteht weltweit. 11 Wann endet Ihr Geräteschutz Premium und wann kann dieser vorzeitig beendet werden? Der Geräteschutz Premium besteht wahlweise für ein, zwei oder drei Jahre. Die Laufzeit Ihres Geräteschutzes Premium entnehmen Sie Ihrer Versicherungs-Bestätigung. Der Geräteschutz Premium endet mit Ablauf der in Ihrer Versicherungs-Bestätigung angegebenen Laufzeit. Ihr Kündigungsrecht: Sie und wir können den Geräteschutz Premium zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahrs mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, ). Als Versicherungsjahr gilt der Zeitraum eines Jahrs, gerechnet vom Tag des in der Versicherungs-Bestätigung angegebenen Beginns. Nach Eintritt eines Schadens können Sie oder wir den Geräteschutz Premium kündigen. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Zahlung der Reparaturkosten oder Ablehnung der Leistung zugegangen sein. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des Seite 2 von 3

4 ERGO Direkt Versicherungen Geräteschutz Premium nach Tarif GSP laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. Kündigen wir, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam. Ihr Geräteschutz Premium endet, wenn das versicherte Elektrogerät zerstört wird oder durch Raub oder Diebstahl abhandenkommt, mit der Anzeige des Verlusts bei uns. Veräußern oder verschenken Sie das Elektrogerät, endet der Versicherungs-Schutz mit dem Tag der Veräußerung des Elektrogeräts. Der Erwerber kann innerhalb von vier Wochen nach Veräußerung beantragen, dass die Versicherung auf ihn übergeht. Der Geräteschutz Premium endet, wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in der Bundesrepublik Deutschland haben. Informationen über den Vertrag 12 Können Sie Ihren Antrag auf Versicherungs-Schutz (Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag) widerrufen? Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertrags-Erklärung innerhalb von 60 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie die Versicherungs-Bestätigung, die Vertrags-Bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Senden Sie Ihre Erklärung unter Angabe Ihrer Bankverbindung an: ERGO Direkt Versicherung AG Karl-Martell-Straße 60, Nürnberg Telefax 0911/ kundenservice.sach@ergodirekt.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungs-Schutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs-Schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um den anteiligen sich aus den Vertrags-Unterlagen ergebenden Betrag. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungs-Schutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus, erstatten wir im Falle des wirksamen Widerrufs stets gezahlte Beiträge nicht nur anteilig, sondern vollständig. 13 Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen bzw. welches Recht kommt zur Anwendung? Meinen Sie, Leistungen seien unberechtigt abgelehnt worden, können Sie Ihre Ansprüche bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht einklagen. Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, müssen Sie sich an das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Deutschland wenden. 14 Wann verjähren Ihre Ansprüche? Die Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und Ihnen Kenntnis über die Umstände vorliegen, die den Anspruch begründen. Ist der Anspruch bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt unterbrochen, zu dem Ihnen die Leistungsentscheidung von uns in Textform (z. B. Brief, Fax, ) zugeht. 15 Welches Recht und welche Sprache finden Anwendung? Für die Vertragsanbahnung, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags gilt deutsches Recht. Die Vertrags-Sprache ist deutsch. 16 Wo können Sie sich beschweren bzw. eine außergerichtliche Streitschlichtung beanspruchen? Wir sind Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v. Dies ist eine unabhängige und für Sie, als Verbraucher, kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Bei Schwierigkeiten aus dem Vertrag bzw. aus der Vermittlung oder Anbahnung Ihres Vertrags können Sie sich daher an den Versicherungsombudsmann wenden. Dies können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per E- Mail tun. Die Kontaktdaten lauten: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, Tel. Nr.: , Fax-Nr.: , beschwerde@versicherungsombudsmann.de. Unabhängig davon, ob Sie sich an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden, steht Ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten frei. 17 Können Sie sich auch bei einer Aufsichtsbehörde beschweren? Wir unterstehen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Bei Streitfragen aus dem Versicherungs-Vertrag bzw. aus der Vermittlung oder Anbahnung Ihres Versicherungs- Vertrags haben Sie die Möglichkeit sich dort zu beschweren. Seite 3 von 3

5 Datenschutzhinweis für Ihren ERGO Direkt Geräteschutz Premium (Geräteschutz-Versicherung Premium nach Tarif GSP) Datenschutzhinweis Informationen zur Verwendung Ihrer Daten: ERGO Direkt Versicherungen haben sich verpflichtet, die Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft einzuhalten. Ihr Vorteil: Wir informieren Sie umfassend über die Verwendung Ihrer Daten und machen deren Verarbeitung für Sie transparent. Die Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe (zu finden unter ergodirekt.de/datenschutz) führen Ihre Stammdaten (z. B. Name, Adresse) in gemeinsamen Datensammlungen. Sie dürfen sich diese gegenseitig zur Nutzung überlassen. Soweit es für die ordnungsgemäße Durchführung der Versicherungs- Angelegenheiten erforderlich ist, übermitteln ERGO Direkt Versicherungen Ihre Daten an den vermittelnden Partner. Wir erheben neben den vertragsrelevanten Daten auch Angaben (z. B. Bankverbindung, Telefonnummer), die für eine kostengünstige Vertragsführung wichtig sind. Die erhobenen personenbezogenen Daten nutzen und verarbeiten wir grundsätzlich nur zweckgebunden. Sie werden für das Versicherungsverhältnis, zur Qualitätssicherung, Werbung für eigene Versicherungsprodukte und die der Versicherungsgruppe, sowie zur Markt- und Meinungsforschung eingesetzt. Soweit erforderlich, werden die Daten im Schadenfall an den jeweiligen Reparaturdienstleister weitergegeben. Sie können Daten löschen oder sperren lassen, wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie können jederzeit der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Wir setzen Ihren Wunsch nach Ablauf einer technisch nötigen Frist um. Weitergehende Informationen wie: den Code of Conduct (Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft), die Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, die Dienstleisterliste, der für uns tätigen Unternehmen, finden Sie im Internet unter ergodirekt.de/datenschutz. Datenschutz GSP Stand 07/2015 Seite 1 von 1

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