Garantie-Urkunde. Aktions-Angebot: Schütze 3 Zahle 2* D E IBAN. 1 9 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) Antragsdatum (TT/MM/JJJJ) GU WG DE KS 0915

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1 Garantie-Urkunde Wichtig. Antrag inklusive Beratungsdokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Sofern Ihnen die gesetzliche Gewährleistung ausreicht, erhalten Sie diese Seite unverbindlich zu Ihrer Information. Kunden-Daten Herr Frau Firma (bei beruflicher Nutzung) Fachhandelsberater Titel/Name Name, Vorname Vorname Registrierungs-Nummer Straße, Hausnummer WERTGARANTIE Nummer PLZ Ort 0 Festnetz- oder Mobiltelefonnummer (für Rückfragen zur Schadenregulierung) Stempel Fachhandelsgeschäft und Geschäftsanschrift Fachhandelsberater/Gebundener Vermittler Geräte-Daten neu älter als 24 Monate ( ) Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach Berlin Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. Breite Straße Berlin Telefon: (Festnetzpreis 0,20 /Anruf; Mobilfunkpreise max. 0,60 /Anruf) Sie erhalten die gesetzliche Gewährleistung die nur für Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler gilt. auf die ausgeführte Reparatur und nur auf die dabei ausgetauschten Teile. Aktions-Angebot: Schütze 3 Zahle 2* Gerät 2 neu älter als 24 Monate ( ) Unsere Empfehlung: WERTGARANTIE Komplettschutz Der WERTGARANTIE Komplettschutz für neue und gebrauchte Geräte geht weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Gerät 3 neu älter als 24 Monate ( ) Ja, ich möchte den WERTGARANTIE Komplettschutz für mein Gerät Wir empfehlen Ihnen, jetzt mit dem Aktions-Angebot Schütze 3 Zahle 2 2 weitere Geräte aus Ihrem Haushalt zu schützen. Ja, ich möchte den WERTGARANTIE Komplettschutz für 2 weitere Geräte zum Aktions-Angebot Schütze 3 Zahle 2 * Das beitragsgünstigste Gerät ist beitragsfrei. Sollten die Beiträge für alle drei Geräte gleich sein, wird das im Antrag zuletzt aufgenommene Gerät beitragsfrei geschützt. Die Beitragsfreiheit gilt nicht für den Diebstahlschutz. Unsere Empfehlung: WERTGARANTIE Diebstahlschutz Zusätzlich ist besonders für mobile Geräte der weltweite Diebstahlschutz für 1,95 Euro mtl. bzw. 2,95 Euro mtl. pro Gerät empfehlenswert (abhängig vom jeweiligen ). Ja, ich möchte den Diebstahlschutz für (Zutreffendes bitte ankreuzen) Gerät 1 Gerät 2 Gerät 3 In Ihrer Garantie-Urkunde befinden sich neben diesem Antrag die Vertrags bedingungen und das Produktinformationsblatt, welches Ihnen gleichzeitig als Versicherungsschein Ihren sofortigen Geräteschutz bestätigt. Ich nutze mein Gerät auch beruflich und eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug liegt vor. Die Reparaturkosten erhalte ich als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Ich bestätige, dass der Vertrag nach Auszahlung der Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät (insbesondere ) mit dem dafür erworbenen Ersatzgerät weiterläuft. Schriftlichen Informationen zu weiteren Garantie-/Versicherungs-Angeboten der WERTGARANTIE sowie meines vermittelnden Fachhändlers stimme ich zu. Mit einer Kontaktaufnahme per Telefon, und/oder SMS zu diesem Zweck bin ich einverstanden. Der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an, Breite Str. 8, Hannover, kundenservice@wertgarantie.de oder telefonisch unter widersprechen. Ich stimme der Abwicklung aller das Vertragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten in Textform per und auch über das Kundenportal zu. Änderungen meiner -Adresse teile ich unverzüglich mit. Ich bin darüber informiert, dass ich das Recht habe, meine Vertragserklärung inner halb von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, des Produktinformationsblattes und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen in Textform an WERT GARANTIE AG, Breite Str. 8, Hannover oder an kundenservice@wertgarantie.de zu wider rufen. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, erstattet., Breite Straße 8, Hannover Gläubiger-Identifikationsnummer: DE46ZZZ Mandatsreferenz: (wird gesondert mitgeteilt) SEPA Lastschrift-Rahmenmandat Ich ermächtige die, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kredit institut an, die von der auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Rahmenmandat bezieht sich auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse mit der. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontonummer D E IBAN BIC Bankleitzahl 1 9 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) -Adresse zur Ankündigung der Lastschrifteinzüge und für Rückfragen zur Schadenregulierung Antragsdatum (TT/MM/JJJJ) Unterschrift des Kunden

2 Ihre Vorteile mit dem WERTGARANTIE Komplettschutz Volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten durch Elektronikschäden Wasser-/Feuchtigkeitsschäden unsachgemäße Handhabung Verschleiß/Verkalkung Fremdkörper/Verstopfung Fall-/Sturzschäden Displaybruch/Panelbruch Glaskeramik-Bruch Inklusive Fernbedienungs-Defekte Akku-Defekte Arbeitslohn und Ersatzteile Fahrt-/Versandkosten Sofortschutz ab Antragsdatum TV-Geräte-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates Zusätzlich bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekte verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekte Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekte Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät bei Diebstahl in Höhe des Gerätezeitwertes (wenn für das jeweilige Gerät gesondert vereinbart) WERT Gerätezeitwert DVD-/Video-Player/-Recorder, SAT- ZEIT pro Gerät ab 150 Euro Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Konstante Monatsbeiträge 5 Euro pro Gerät Neugeräte bis Euro Smartphones bis 250 Euro 8 Euro pro Gerät Neugeräte ab bis Euro Smartphones über 250 Euro Gebrauchtgeräte (älter als 24 Monate) 11 Euro pro Gerät Neugeräte ab So geht s: Senden Sie den Antrag per Fax an: oder per Post (im Umschlag) an: Fachhändler-Stempel Postfach Hannover Postfach 64 29, Hannover Breite Straße 8, Hannover Telefon: Fax: kundenservice@wertgarantie.de WERTGARANTIE Komplettschutz: Für alles, was einen Stecker oder Akku hat. Unterhaltungs-/Mobilelektronik Haushaltstechnik Herd (Gas oder Elektro) 58 Beamer 49 Notebook/Netbook 30 Bodenpflegegerät 39 Kaffeevollautomat 61 Camcorder 56 Spielekonsole 49 Bügelstation 49 Küchen-Klein-Elektro 49 Digitalkamera 60 Smartwatch 9026 Dampfbackofen 49 Kühl- und Gefrierkombi 81 Digitalreceiver 89 Tablet-PC 97 Gefriertruhe 80 Mikrowelle 76 DVD/HD Rekorder 67 TV LED/LCD 63 Gefrierschrank 80 Trockner 51 Festnetztelefon 72 TV Plasma 65 Geschirrspüler 52 Waschmaschine 50 Media-/MP3-Player 49 TV Röhre 53 Hemdenbügler 49 Waschtrockner 78 Navigationsgerät 49 Videorekorder 54 Mobilfunk (bis 12 Monate nach Kauf) Mobiltelefone 73 Smartphones 9025 Aktions-Angebot Schütze 3 Zahle 2 Schützen Sie jetzt 2 weitere Geräte aus Ihrem Haushalt: z. B. TV, Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd das Gerätealter spielt dabei keine Rolle! Geräte-Kombi und Komponenten Kamera-Set (Body, Objektiv und jeweils zu einem Beitrag Auto-HiFi (bis zu 5 Komponenten) 70 Telefon-Anlage (bis zu 5 Komponenten) 72 Herd-Set (Backofen, Kochfeld, Haube) 113 HiFi-Anlage (bis zu 5 Komponenten) 57 Kühlschrank + sep. Gefriergerät 112 Blitz oder zweites Objektiv) 60 PC System (PC, Monitor, Drucker) 31 SAT-Anlage (bis zu 5 Komponenten) 55 TV + Anschlussgerät (z. B. Blu-ray-/ Receiver, Spielekonsole, Soundbar) 66

3 Garantie-Urkunde Wichtig. Antrag inklusive Beratungsdokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die WERTGARANTIE Leistungen gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben. Kunden-Daten Herr Frau Firma (bei beruflicher Nutzung) Fachhandelsberater Kunden-Exemplar (1) Titel/Name Name, Vorname Vorname Registrierungs-Nummer Straße, Hausnummer WERTGARANTIE Nummer PLZ Ort 0 Festnetz- oder Mobiltelefonnummer (für Rückfragen zur Schadenregulierung) Stempel Fachhandelsgeschäft und Geschäftsanschrift Fachhandelsberater/Gebundener Vermittler Geräte-Daten neu älter als 24 Monate ( ) Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach Berlin Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. Breite Straße Berlin Telefon: (Festnetzpreis 0,20 /Anruf; Mobilfunkpreise max. 0,60 /Anruf) Sie erhalten die gesetzliche Gewährleistung die nur für Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler gilt. auf die ausgeführte Reparatur und nur auf die dabei ausgetauschten Teile. Aktions-Angebot: Schütze 3 Zahle 2* Gerät 2 neu älter als 24 Monate ( ) Unsere Empfehlung: WERTGARANTIE Komplettschutz Der WERTGARANTIE Komplettschutz für neue und gebrauchte Geräte geht weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Gerät 3 neu älter als 24 Monate ( ) Ja, ich möchte den WERTGARANTIE Komplettschutz für mein Gerät Wir empfehlen Ihnen, jetzt mit dem Aktions-Angebot Schütze 3 Zahle 2 2 weitere Geräte aus Ihrem Haushalt zu schützen. Ja, ich möchte den WERTGARANTIE Komplettschutz für 2 weitere Geräte zum Aktions-Angebot Schütze 3 Zahle 2 * Das beitragsgünstigste Gerät ist beitragsfrei. Sollten die Beiträge für alle drei Geräte gleich sein, wird das im Antrag zuletzt aufgenommene Gerät beitragsfrei geschützt. Die Beitragsfreiheit gilt nicht für den Diebstahlschutz. Unsere Empfehlung: WERTGARANTIE Diebstahlschutz Zusätzlich ist besonders für mobile Geräte der weltweite Diebstahlschutz für 1,95 Euro mtl. bzw. 2,95 Euro mtl. pro Gerät empfehlenswert (abhängig vom jeweiligen ). Ja, ich möchte den Diebstahlschutz für (Zutreffendes bitte ankreuzen) Gerät 1 Gerät 2 Gerät 3 In Ihrer Garantie-Urkunde befinden sich neben diesem Antrag die Vertrags bedingungen und das Produktinformationsblatt, welches Ihnen gleichzeitig als Versicherungsschein Ihren sofortigen Geräteschutz bestätigt. Ich nutze mein Gerät auch beruflich und eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug liegt vor. Die Reparaturkosten erhalte ich als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Ich bestätige, dass der Vertrag nach Auszahlung der Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät (insbesondere ) mit dem dafür erworbenen Ersatzgerät weiterläuft. Schriftlichen Informationen zu weiteren Garantie-/Versicherungs-Angeboten der WERTGARANTIE sowie meines vermittelnden Fachhändlers stimme ich zu. Mit einer Kontaktaufnahme per Telefon, und/oder SMS zu diesem Zweck bin ich einverstanden. Der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an, Breite Str. 8, Hannover, kundenservice@wertgarantie.de oder telefonisch unter widersprechen. Ich stimme der Abwicklung aller das Vertragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten in Textform per und auch über das Kundenportal zu. Änderungen meiner -Adresse teile ich unverzüglich mit. Ich bin darüber informiert, dass ich das Recht habe, meine Vertragserklärung inner halb von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, des Produktinformationsblattes und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen in Textform an WERT GARANTIE AG, Breite Str. 8, Hannover oder an kundenservice@wertgarantie.de zu wider rufen. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, erstattet., Breite Straße 8, Hannover Gläubiger-Identifikationsnummer: DE46ZZZ Mandatsreferenz: (wird gesondert mitgeteilt) SEPA Lastschrift-Rahmenmandat Ich ermächtige die, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kredit institut an, die von der auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Rahmenmandat bezieht sich auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse mit der. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontonummer D E IBAN BIC Bankleitzahl 1 9 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) -Adresse zur Ankündigung der Lastschrifteinzüge und für Rückfragen zur Schadenregulierung Antragsdatum (TT/MM/JJJJ) Unterschrift des Kunden

4 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Komplettschutz Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben. 1 Versicherte Sachen (1) Versichert sind die jeweiligen im Versicherungsvertrag genannten Sachen zur privaten und beruflichen Nutzung inklusive des im -Lieferumfang des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs. (2) Nicht Vertragsgegenstand sind: a) Geräte, die gewerblich genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn mit dem zu schützenden Gerät Geld verdient wird (z. B. durch Vermietung) oder eine überdurchschnittliche Nutzung vorliegt (z. B. Waschmaschine im Waschsalon oder Frisörsalon, Kaffeevollautomat in Gastronomie, Fernseher in Sportsbar, PC im Internetcafe). Geräte, die auch beruflich genutzt werden (z. B. im Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechts anwalt), sind versichert. b) Mobiltelefone, sofern sie älter als 12 Monate sind und/oder mit einem Kaufpreis von über Euro. c) sonstige Geräte mit einem Kaufpreis von über Euro. 2 Versicherte Gefahren und Schäden (1) Der Versicherer leistet Ersatz für die Kosten von Reparaturen, die bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen bzw. deren Bauteile erforderlich werden, durch: a) Konstruktions- und Materialfehler b) Verschleiß, Abnutzung, Alterung c) Fall-/Sturzschäden, Unfall d) Fahrlässigkeit e) unsachgemäße Handhabung, Verstopfung f) Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion) g) Wasser, Feuchtigkeit h) Implosion/Explosion, Blitzschlag i) Motor- und Lagerschäden j) Glaskeramik-Bruch k) Verkalkung l) Einwirkung von Fremdkörpern auf Waschmaschinen und (Wasch)Trockner durch bei der Befüllung des Gerätes versehentlich nicht entfernte oder sich von der Kleidung lösende Kleinteile wie z. B. in Taschen befindliche Münzen, Haarspangen bzw. Knöpfe, Haken, BH-Bügel und m) bei Funktionsstörungen des versicherten TV-Gerätes wegen anbieterseitigem Kanalwechsel und/oder mangels erforderlicher Software-Aktualisierung für Einstellarbeiten und Software-Updates durch einen Fachbetrieb (mit Ausnahme der Erstinstallation). Einstellarbeiten sind die Programmierung bzw. die Abstimmung der Empfangsmöglichkeit. (2) Sofern gesondert vereinbart, zahlt der Versicherer bei Diebstahl der versicherten Sache eine Kostenbeteiligung. (3) Zusätzlich zahlt der Versicherer eine Ersatzleistung: a) bei einem Defekt an einer versicherten Waschmaschine für die Wiederbeschaffung der deshalb in der Waschmaschine beschädigten Kleidung; b) bei einem Defekt an einem versicherten Wäschetrockner für die Wiederbeschaffung der deshalb im Wäschetrockner versengten oder verbrannten Kleidungsstücke; c) bei einem Defekt eines versicherten Gefriergerätes für die Wiederbeschaffung des deshalb im Gefriergerät verdorbenen Gefriergutes; d) bei einem Defekt an einem versicherten TV-Gerät für Schäden an Einrichtungsgegenständen, die durch das versicherte Schadenereignis entstanden sind. (4) Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat; die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie insbesondere Schrammen und Schäden an der Lackierung; die unter die Gewährleistung des s oder Fachhändlers fallen; an oder durch Betriebssoftware/Zusatzsoftware oder mobile/n Datenträger/n; durch Computerviren, Daten-/Softwareverlust, Programmierungsfehler; an oder durch Verbrauchsmaterialien; aus Kartenmissbrauch bei Diebstahl eines mobilen Gerätes, wie bspw. Tablet oder Smartphone; durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen; durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch; durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z. B. Rohrbruch); durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen); höhere Gewalt. Ist der Beweis für das Vorliegen einer der Ursachen gemäß 2 (4) nicht zu erbringen, so genügt für den Ausschluss der Haftung des Versicherers die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf eine dieser Ursachen zurückzuführen ist. 3 Leistungsumfang (1) Die Entschädigungsleistung des Versicherers besteht bei Geräte defekt in der Übernahme der Kosten für die Wiederinstandsetzung oder Erneuerung der beschädigten Bauteile sowie der Kosten für Arbeitslohn und Wegegelder (Reparaturkosten). Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, werden die Reparatur kosten als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ersetzt. (2) Der Versicherungsnehmer hat das Recht, statt der Reparaturkosten eine Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät gleicher Art in Form der in dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Umfang zu fordern, sofern entweder die Reparaturkosten die übersteigen oder die Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Übersteigt der Zeitwert der versicherten Sache die zum Schadenzeitpunkt bestehende, beteiligt sich der Versicherer in Höhe des Zeitwertes der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadeneintritts. (3) Bei Diebstahl der versicherten Sache sofern gesondert vereinbart zahlt der Versicherer eine Kosten beteiligung in vereinbartem Umfang für ein Ersatzgerät gleicher Art, maximal jedoch den Zeitwert des versicherten Gerätes im Zeitpunkt des Schadeneintritts. (4) Die Kostenbeteiligungen sind auf die für ein Ersatzgerät gleicher Art tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen um ein Neugerät handelt. (5) Mit Beteiligung des Versicherers am Kauf eines Ersatzgerätes geht bei mobilen Geräten das Eigentum am alten, defekten Gerät inklusive aller originalen Zubehörteile (z. B. Akkus, Netzteile, Kabel, CDs, Speicherkarten, Handbücher, Boxen, Mäuse) auf den Versicherer über. Gibt der Versicherungsnehmer das defekte Altgerät inklusive des originalen Zubehörs nicht an den Versicherer heraus, mindert sich die Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät um den marktüblichen Restwert des defekten Altgerätes inkl. Originalzubehör. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, einen geringeren als den marktüblichen Restwert seines defekten Gerätes nachzuweisen. (6) Der Versicherungsnehmer hat die vom Versicherer zugesagte Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät vollständig zum Ankauf eines Ersatzgerätes der gleichen Art zu verwenden. Kommt der Versicherungsnehmer dem nicht nach, hat er die Kostenbeteiligung unverzüglich an den Versicherer zurückzuerstatten. Das Ersatzgerät tritt anstelle des bisherigen Gerätes in den laufenden Versicherungsvertrag. Die Prämie berechnet sich nach dem Tarif für das Ersatzgerät. Für die Berechnung der beginnt ein neuer Zeitraum am 1. des auf den Auszahlungstag folgenden Monats. (7) Ersatzleistungen für Folgeschäden durch Defekt der versicherten Sache bestehen in vereinbartem Umfang, maximal jedoch in Höhe des nachweislich entstandenen Schadens. 4 Obliegenheiten im Versicherungsfall (1) Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Monats nach Eintritt, in Textform anzuzeigen. Bei Gerätedefekt ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt einzureichen. Daraus müssen Ursache, Art und Umfang der notwendigen Reparatur im Einzelnen ersichtlich sein. Bei Diebstahl sofern gesondert vereinbart ist innerhalb dieses Zeitraums zusätzlich der Nachweis über Stellung der Strafanzeige bei der Polizei und bei mobilen Geräten, wie bspw. Tablets oder Smartphones, über die Sperre der verwendeten SIM-Karte einzureichen. (2) Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang der vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prüfungen vornehmen und bei vorhandenem Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers binnen weniger Tage die Reparaturkostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät zusagen. Der Versicherer kann ohne vorhergegangene Einreichung eines Kostenvoranschlages entscheiden und eine Leistung erbringen. (3) Innerhalb von 1 Monat nach der Zusage einer Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät durch den Versicherer hat der Versicherungsnehmer eine Kopie der Originalrechnung des als Ersatz angeschafften Gerätes mit Gerätedaten an den Versicherer in Textform zu übermitteln. (4) Nach durchgeführter Gerätereparatur ist die Reparaturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten und die Ersatzteilpreise im Einzelnen zu ersehen sind, innerhalb von 1 Monat seit Rechnungsdatum einzureichen. Die Sache ist jeweils zur Besichtigung durch einen Sachverständigen auf die Dauer von 1 Monat ab Einreichung der Rechnung zur Verfügung zu halten. (5) Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung 5.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit bei und/ oder nach Eintritt des Versicherungsfalls vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. 5.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 5.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. 5 Versicherungsort Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit, sofern die versicherte Sache in Deutschland repariert wird. 6 Prämie (1) Der Versicherungsnehmer hat die erste Jahresprämie (Beitrag) am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats zu zahlen; Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten Prämie oder der ersten Rate der ersten Prämie ergeben sich aus 37 VVG; im Übrigen gilt 38 VVG. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehende Raten als gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer in Verzug gerät. (2) Erfolgt die Prämienzahlung per SEPA-Lastschriftverfahren, wird die Abbuchung vom Konto spätestens 5 Tage vorher angekündigt. Bei wiederkehrenden Beitragseinzügen in gleicher Höhe erfolgt die Ankündigung einmalig vor dem erstmaligen Einzug. (3) Der Versicherer kann bei der Gestaltung der Verträge Selbstbeteiligungen, Schadensstaffelungen und Wartungspauschalen vorsehen. 7 Anpassung der Beiträge (1) Die Prämie je Tarif wird unter Berücksichtigung der in den Kalkulationsgrundlagen des Versicherers niedergelegten Prämien faktoren (z. B. Schadenaufwand und -häufigkeit, Verwaltungskostenaufwand, Bestandszusammensetzung, Stornoquote) für eine ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines Tarifes (Bestandsgruppe) unter Beachtung anerkannter Grundsätze der Versicherungsmathematik und -technik ermittelt. Es können auch statistische Erkenntnisse des Gesamt verbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.v. zur treuhänderischen Ermittlung der durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Versicherer herangezogen werden. (2) Ergibt eine Neukalkulation im Vergleich zum Vorjahr einen um mindestens 5 % vom bisherigen Tarifbeitrag abweichenden Wert, so ist der Versicherer berechtigt, die Prämie um den Differenzbetrag zu erhöhen bzw. verpflichtet, sie um die Differenz zu senken. Der Versicherer kann die Prämie je Tarif einmal pro Versicherungsjahr ändern. (3) Bei Erhöhung der Prämie darf diese den zum Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang geltenden Prämiensatz nicht übersteigen. (4) Die Prämienanpassung wird dem Versicherungsnehmer mitgeteilt. (5) Bei Erhöhung der Prämie kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag/Tarif kündigen. (6) Bei der Prämienerhöhung können Gruppen von Versicherungsnehmern, bei denen gemeinsame Merkmale gegeben sind, teilweise oder gänzlich ausgenommen werden. 8 Beginn und Ende von Vertrag und Haftung (1) Vertrag und Haftung beginnen mit dem in dem Versicherungsschein genannten Datum, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt. (2) Vertrag und Haftung enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt. (3) Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt werden. (4) Bei ordentlicher Kündigung durch den Versicherungsnehmer wird die Jahresprämie anteilig abgerechnet. (5) Nach Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät läuft der Vertrag mit dem dafür erworbenen Ersatzgerät weiter. (6 ) Veräußert der Versicherungsnehmer ein versichertes Gerät, ohne die Weiterführung des Versicherungsvertrages für dieses Gerät durch den Erwerber und dessen Anschrift mitzuteilen, so geht der Versicherer von der sofortigen Kündigung des Vertrages für dieses Gerät durch den Erwerber aus. 9 Schlussbestimmungen (1) Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Neben abreden bestehen nicht. (2) Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind soweit nicht gesondert geregelt telefonisch oder in Textform an den Versicherer zu richten. (3) Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 3 Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines Anspruchs bis zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt. (4) Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig. (5) Es gilt deutsches Recht. Postfach 64 29, Hannover Breite Straße 8, Hannover Telefon: Fax: kundenservice@wertgarantie.de

5 Versicherungsschein und Produktinformationsblatt Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben. Kunden-Exemplar (2) Wir bestätigen Ihnen den beantragten Schutz gemäß den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie den nachfolgenden Vertragsinformationen. Dies gilt erst, wenn wir eine Einzugs ermächtigung für das Lastschrift verfahren erhalten haben. Sollte der Schutz für nicht versicherbare Sachen oder Risiken abgeschlossen werden, die gemäß AVB nicht versicherbar sind, besteht kein Versicherungsschutz. Leistungen im Überblick ( 2, 3 AVB) Volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten durch Elektronikschäden Wasser-/Feuchtigkeitsschäden unsachgemäße Handhabung Verschleiß/Verkalkung Fremdkörper/Verstopfung Fall-/Sturzschäden Displaybruch/Panelbruch Glaskeramik-Bruch Inklusive Fernbedienungs-Defekte Akku-Defekte Arbeitslohn und Ersatzteile Fahrt-/Versandkosten Sofortschutz ab Antragsdatum TV-Geräte-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates Zusätzlich bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekte verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekte Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekt Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät bei Diebstahl in Höhe des Gerätezeitwertes (wenn für das jeweilige Gerät gesondert vereinbart). Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen und Smartphones um ein Neugerät handelt. Selbstbeteiligung Sie tragen bei Mobiltelefonen mit einem Kaufpreis von über 250 Euro (unsubventioniert) je Schadenfall einen Betrag von 30 Euro selbst. Nicht versicherbare Sachen/Risikoausschlüsse Nicht versicherbare Sachen sind 1 (2) und Risikoausschlüsse 2 (4) AVB zu entnehmen. Konstante Monatsbeiträge WERTGARANTIE Komplettschutz Beitrag pro Gerät Neugeräte Neue Mobiltelefone (bis zu 12 Monate alt) unsubventionierter 5 Euro bis Euro bis 250 Euro 8 Euro 11 Euro ab Euro bis Euro ab Euro ab 251 Euro bis Euro Gebrauchtgeräte (älter als 24 Monate) keine Mobiltelefone ehem. Kaufpreis Werden 3 Geräte gleichzeitig geschützt, ist das beitragsgünstigste Gerät beitrags frei. Sollten die Beiträge für alle 3 Geräte gleich sein, wird das im Antrag zuletzt aufgenommene Gerät beitragsfrei geschützt. Sollte es 2 beitragsgünstigste Geräte geben, wird hiervon das im Antrag zuletzt aufgenommene Gerät beitragsfrei geschützt. Die Beitragsfreiheit gilt nicht für den Diebstahlschutz. WERTGARANTIE Diebstahlschutz (wenn für das jeweilige Gerät gesondert vereinbart) Beitrag pro Gerät Neugeräte Neue Mobiltelefone (bis zu 12 Monate alt) unsubventionierter 1,95 Euro bis 500 Euro bis 250 Euro 2,95 Euro ab 501 Euro ab 251 Euro bis Euro Gebrauchtgeräte (älter als 24 Monate) keine Mobiltelefone ehem. Kaufpreis Beitragsfälligkeit/Vorabankündigung der Abbuchung Die für das Versicherungsjahr bemessene Prämie ist in monatlichen Beitrags raten jeweils im Voraus zur Fälligkeit zu zahlen. Sie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetz lichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Der vorstehend genannte Beitrag wird im SEPA-Lastschriftverfahren automatisch jeweils monatlich beginnend ab den folgenden Terminen von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht: Bei Antragsdatum am 1. bis 14. Tag eines Monats: jeweils zum nächsten Monatsersten, bei Antragsdatum am 15. bis 31. Tag eines Monats: jeweils zum nächsten 15. eines Monats. Sofern der 1. oder 15. eines Monats kein Bank arbeitstag ist, erfolgt der Einzug am nächsten Bankarbeitstag. Zahlungs empfänger:, Gläubiger-ID.: DE46ZZZ Im Lastschriftverfahren gilt die Beitrags zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Eine nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags kann den Versicherungsschutz gefährden. Obliegenheiten ( 4 AVB) Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß 4 AVB zu beachten, wie bspw. die Pflicht, einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Monats nach Schadenfall, anzuzeigen. Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind 4 (5) AVB zu entnehmen. Vertragsbeginn ( 8 AVB) Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats Versicherungsschutz: Ab Vertragsbeginn Kostenfreier Sofortschutz: Ab Antragsdatum Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Gerät frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind sämtliche im Antrag benannten Geräte inklusive des im -Lieferumfang des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs. HiFi-, Auto-HiFi-, Sat- und Telekommunikations-Anlagen gelten bis zu 5 Einzelkomponenten als ein Gerät, ebenso die Kombinationen aus TV/Anschlussgerät, PC/Monitor/Drucker, Kamera-Body/Objektiv und Blitz oder zweites Objektiv, Backofen/Kochfeld/Haube sowie Kühlschrank/sep. Gefriergerät. Laufzeit ( 8 AVB) Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Verträge für Mobiltelefone haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform gekündigt wird. Nach Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät läuft der Vertrag mit dem dafür erworbenen Ersatzgerät weiter. Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, des Produktinformationsblattes und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen in Textform an, Breite Str. 8, Hannover, oder an kundenservice@wertgarantie.de zu widerrufen. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, erstattet. Wünschen Sie weitere Informationen? Für Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gern unter Telefon zur Verfügung. Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den Ombuds mann für Versicherungen, Postfach , Berlin, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungs aufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. 98,1 % der befragten Kunden bezeichnen WERTGARANTIE als zuverlässig. 95,6 % der befragten Kunden würden WERTGARANTIE weiterempfehlen. Postfach Hannover Breite Straße Hannover Tel Fax: kundenservice@wertgarantie.de Jederzeit Vertragseinsicht im WERTGARANTIE Kundenportal: Ihre WERTGARANTIE Thomas Schröder Vorsitzender des Vorstands Johannes Schulze Vorstand

6 Mit Aktions-Angebot Schütze 3 Zahle 2 Achtung: Aktions-Angebot Schütze 3 Zahle 2 Ihre Vorteile mit dem WERTGARANTIE Komplettschutz Ihre Vorteile auf einen Blick Gesetzliche Gewährleistung WERTGARANTIE Komplettschutz Materialfehler * Konstruktionsfehler * Produktionsfehler * Ersatzleistung bei Totalschaden Arbeitslohn, Ersatzteile, Fahrt- bzw. Versandkosten Unsachgemäße Handhabung Fall-/Sturzschäden Wasser-/Feuchtigkeitsschäden Blitzschlag Elektronikschäden Verstopfung/Fremdkörper Displaybruch/Panelbruch Folgeschäden durch Gerätedefekt Motor-/Lagerschäden Verschleiß/Verkalkung Fernbedienungs-/Akku-Defekte TV-Geräte-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates * Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung. Ihre Rechte aus der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung werden durch den Komplettschutz nicht eingeschränkt. Postfach 64 29, Hannover Breite Straße 8, Hannover Telefon: Fax: kundenservice@wertgarantie.de Vorstand: Thomas Schröder (Vorsitzender), Johannes Schulze, Susann Richter Aufsichtsratsvorsitzender: Karsten Faber Amtsgericht Hannover HR B Jederzeit Vertragseinsicht im WERTGARANTIE Kundenportal: Garantie-Urkunde WERTGARANTIE Komplettschutz für neue und gebrauchte Geräte Volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten durch Elektronikschäden Wasser-/Feuchtigkeitsschäden unsachgemäße Handhabung Verschleiß/Verkalkung Fremdkörper/Verstopfung Fall-/Sturzschäden Displaybruch/Panelbruch Glaskeramik-Bruch Inklusive Fernbedienungs-Defekte Akku-Defekte Arbeitslohn und Ersatzteile Fahrt-/Versandkosten Sofortschutz ab Antragsdatum TV-Geräte-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates Zusätzlich bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekte verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekte Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekte Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät bei Diebstahl in Höhe des Gerätezeitwertes (wenn für das jeweilige Gerät gesondert vereinbart) pro Gerät ab 150 Euro Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Konstante Monatsbeiträge 5 Euro pro Gerät Neugeräte bis Euro Smartphones bis 250 Euro 8 Euro pro Gerät Neugeräte ab bis Euro Smartphones über 250 Euro Gebrauchtgeräte (älter als 24 Monate) 11 Euro pro Gerät Neugeräte ab ZEIT Gerätezeitwert WERT

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