Zentralstelle Cybercrime Bayern
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- Karlheinz Lichtenberg
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Zentralstelle Cybercrime Bayern Auszug aus Vortrag für das 9.DFN Forum 2016 Lukas Knorr Oberstaatsanwalt
2 ZCB Seit dem : Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime 3 Dezernenten (Stand )
3 Aufgaben der ZCB Aus- und Fortbildung im Bereich der bayerischen Justiz Zentralstellenfunktion (Zentraler Ansprechpartner Cyberkriminalität und Zusammenarbeit mit den Zentralstellen anderer Bundesländer) Bearbeitung besonders herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität
4 Eigene Ermittlungsverfahren Im Bereich der Cyberkriminalität (z. B. Ausspähen von Daten, Computersabotage, Computerbetrug) und der Allgemeinkriminalität, wenn Computerund Informationstechnik als Tatmittel verwendet wurde und die Ermittlungen ein hohes Maß an technischer Beweisführung erfordern
5 Aktuelle Verfahren (Beispiele) Vorkasse-Betrug (Fake-Shops, Online-Notare) Schadsoftware (insb. Ransomware) Spearphishing-Attacken auf Unternehmen (CEO-Fraud) Underground Economy (Carding, Trojaner, Bot- Netze, Hacking) DDoS-Angriffe UrhG Zahlungswirtschaft (Manipulation von Online- Banking und Geldautomaten) Kinderpornografie Swatting
6 Aktuelle Probleme bei den Ermittlungen Keine gesetzliche Verbindungsdatenspeicherung Strafprozessuale Voraussetzungen für einzelne Maßnahmen ungeklärt Häufiger Auslandsbezug und fehlende Unterstützungsbereitschaft ausländischer Provider Verschlüsselung Anonymität durch Tor-Netzwerk und Bitcoins
7 Beispiel: Fake-Shop Betrieb eines Online-Shops nur mit dem Ziel Vorkasse für angeblich günstige Waren zu erhalten Knapp Geschädigte (D/A/CH) Schaden
8 Spearphishing-Attacken (CEO-Fraud) Erster Kontakt meist durch persönlichen Anruf und Ankündigung einer Transaktion Weitere s um Misstrauen zu beseitigen und absolute Vertraulichkeit einzufordern. Anweisung zur Überweisung einer großen Summe ins Ausland Gegebenenfalls Nachlegen bei erfolgreicher Transaktion
9 Ransomware Infektion durch übliche Schadsoftware (mit E- Mail Anhang oder über Drive-by-Download ) Nachladen des Cryptolockers Verschlüsselung von Dokumentdateien (Texte, Tabellen, Bilder usw.) Löschung der Schattenkopien und Backups Anzeige der Lösegeldforderung Bei Zahlung ggf. Übersendung der Decrypter- Software TENDENZ: Stark ansteigend! (Cryptowall, Chimera, Locky, Petya u.a.)
10 Underground Economy Nutzung von Bullet proof hosting (clearnet) oder Tor-Netz (darknet) Spezialisierung auf einzelne Tatbeiträge ( Crime as a service ) Foren mit nur schrittweiser Erweiterung der Berechtigungen eines Accounts erschweren die Ermittlungen
11 Unsere Täter? Organisierte Kriminalität und Banden Durch Spezialisierung auf einzelne Tatbeiträge und anonyme Absprachen Bandenstruktur schwer nachweisbar Auch Einzeltätern mit guten Kenntnissen ist eine äußerst erfolgreiche Tatbegehung möglich
12 Cyberangriff! Anzeige? (Vorab-) Information über Ansprechstellen der Polizei oder Zentralstellen der Staatsanwaltschaften möglich (nicht in jedem Bundesland eingerichtet und für Ermittlungsverfahren zuständig). Zuständig zur Anzeigenaufnahme ist jede Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft, kompetente Ansprechpartner finden Sie bei den Fachkommissariaten. Eine Strafanzeige ist grundsätzlich formlos möglich. Ein Rechtsanwalt kann beigezogen werden.
13 Strafanzeige! Ruhe bewahren! Bereinigung und forensische Sicherung planen und dokumentieren! Je schneller Strafanzeige erstattet wird, desto höher der Ermittlungserfolg (derzeit keine Verbindungsdatenspeicherung). -Telefonische Absprache ist zu empfehlen!- Beweismittel sichern und isolieren, nicht vernichten.
14 Folgen einer Strafanzeige? Bei einzelnen Straftatbeständen (insb. 202a ff, 303a ff StGB) ist ein Strafantrag erforderlich. Rücknahme einer Strafanzeige bei Offizialdelikten nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine forensische Sicherung und Auswertung erforderlich. Polizei und Staatsanwaltschaft sind zu Rücksichtnahme auf den Geschädigten verpflichtet: Der Staatsanwalt achtet darauf, dass die für den Verletzten aus dem Strafverfahren entstehenden Belastungen möglichst gering gehalten und seine Belange im Strafverfahren berücksichtigt werden.
15 Pro Strafanzeige Neutrale Dokumentation des Vorfalls Häufig Unterstützung bei technischen Problemen und Sicherheitskonzept Keine unmittelbaren Kosten Erweiterte Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft zur Ermittlung Ermittlung des Täters = generalpräventive Wirkung
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