Maßnahmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen für zugewanderte Kinder und Jugendliche
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1 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Düsseldorf 23. November 2015 Seite 1 von 5 Maßnahmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen für zugewanderte Kinder und Jugendliche Stand: 23. November 2015 Die anhaltende Zuwanderung durch Flüchtlinge in NRW stellt weiterhin alle Beteiligten im Land, in den Kreisen und Kommunen vor große Herausforderungen, gerade auch alle Menschen im Bildungssystem. Integration durch Bildung ist eine Aufgabe jeder einzelnen Schule in ihrer Gesamtheit. Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Zuwanderungsgeschichte schafft gegenseitiges Verständnis und leistet einen ausgewiesenen Beitrag für die schulische und gesellschaftliche Integration. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet strukturell gute Voraussetzungen für eine sachgerechte Integration der bei uns Zuflucht suchenden Kinder und Jugendlichen. Zentrale Grundlagen sind das Teilhabe- und Integrationsgesetz vom Februar 2012 und die Erlasse vom Juni 2012 zur Ausgestaltung der Kommunalen Integrationszentren (KI) und zur Weiterentwicklung der Integrationsstellen. Rechtliche Grundlagen der Schulpflicht Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein- Westfalen besteht allgemeine Schulpflicht. Das Nähere regelt das Schulgesetz NRW. Maßgeblich sind die Paragrafen 34 bis 41 und 125. In Paragraf 34 Absatz 1 heißt es: Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Alle zugewanderten Kinder haben ein Recht auf Bildung, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Nach der Zuweisung zu einer Kommune besteht auch für Flüchtlingskinder Schulpflicht. Für ausreisepflichti- Anschrift: Völklinger Straße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@msw.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahnen S 8, S 11, S 28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linien 704, 709 (Georg-Schulhoff-Platz)
2 ge ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Die Überwachung der Schulpflicht regelt ein Erlass des Schulministeriums vom 4. Februar Zuständig sind die Schulämter. Auch Flüchtlingskinder haben einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz bzw. aus dem Landesfonds Alle Kinder essen mit. Seite 2 von 5 Ressourcen Das Land investiert erhebliche Mittel, um die Schulen mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten. In 2015 und vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts durch den Landtag 2016 werden insgesamt zusätzliche Stellen für die Beschulung von zugewanderten Schülerinnen und Schülern eingesetzt. o Davon werden Stellen für die Abdeckung des erhöhten Grundbedarfs der Schulen eingesetzt. Diese Stellen kommen allen Schülerinnen und Schülern zugute, da diese Lehrkräfte für die allgemeinen Klassen vorgesehen sind. o In der Gesamtsumme enthalten sind zusätzliche Integrationsstellen für die Sprachförderung. Diese Integrationsstellen sind für Lehrerinnen und Lehrer mit Kenntnissen im Bereich Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache vorgesehen. Sie sollen Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenssituationen in kleinen Gruppen in Deutsch unterrichten. Damit können die Bezirksregierungen für die durchgängige Sprachbildung und die interkulturelle Schulentwicklung (dazu zählt auch die Beschulung von schulpflichtigen zugewanderten Kindern und Jugendlichen) auf landesweit insgesamt Integrationsstellen zurückgreifen. o 255 Stellen werden für die Offene Ganztagsschule eingesetzt. Hinzukommen 19,2 Mio. Euro an Sachmitteln. In der Offenen Ganztagsschule stehen damit in 2016 insgesamt Plätze (von insgesamt Plätzen) für Flüchtlingskinder zur Verfügung. o Weitere Stellen sind für Kommunale Integrationszenten (10), multiprofessionelle Teams (113), Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (20), Fachberaterinnen und Fachberater (40), Moderatorinnen und Moderatoren für die Lehrerfortbildung (4) eingesetzt. o Für zusätzliche Angebote zur Deutschförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren stellt das Land ab 2016 eine Mio. Euro Weiterbildungsmittel zur Verfügung. Das ist doppelt so viel wie 2015.
3 o Für die Lehrerfortbildung wird 2016 zusätzlich zu den oben genannten Lehrerstellen eine Mio. Euro an Sachmitteln bereitgestellt, um das Angebot im Bereich Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache weiter zu verstärken. o Eine Mio. Euro werden für Aushilfen im Bereich Integration durch Bildung bereitgestellt, um auch die Schulen zu unterstützen, die nur vereinzelt Flüchtlingskinder aufnehmen und daher nicht an den Stellen für Vorbereitungs- und Auffangklassen partizipieren. Die Mittel sind insbesondere für nebenamtliche oder geringfügige Honorarverträge vorgesehen. Für eine Lerngruppe von etwa 15 bis 18 Kindern und Jugendlichen steht in der Regel eine halbe Lehrerstelle für das Erlernen der deutschen Sprache zur Verfügung. Seite 3 von 5 Infrastruktur Bezirksregierungen, Schulämter und Kommunale Integrationszentren (KI) sorgen gemeinsam dafür, dass Flüchtlingskinder so rasch wie möglich einen Platz in einer Schule erhalten. Für jede Schule ist eine Schulärztin oder ein Schularzt bestellt. Die Schulärztin oder der Schularzt betreut oder berät Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und ggf. Eltern. Bei einem Verdacht auf meldepflichtige Infektionskrankheiten schaltet die Schule den schulärztlichen Dienst ein. In den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen arbeiten 49 Kommunale Integrationszentren (KI). Der Antrag für das 50. KI wird zurzeit vorbereitet. Die KI werden vom MAIS (3 Fachkräfte sowie ½ Verwaltungsassistenzkraft) und MSW (pro KI zwei Lehrerstellen) hälftig finanziert. Zusätzliche Mittel stellen die Kommunen. Aufgabe der KI ist es, die verschiedenen Akteure im Bereich der Integration vor Ort zusammenzubringen und mit eigenen Angeboten zu unterstützen. Ein Arbeitsschwerpunkt ist die Bildung. Unter anderem beraten die KI Schulen, Schulämter, Studienseminare, und sie bieten Fachvorträge und Workshops für das gesamte pädagogische Fachpersonal an. Die landesweite Koordinierungsstelle (LaKI) mit Sitz in Dortmund unterstützt die KI bei der Umsetzung ihrer Arbeitsschwerpunkte. Für die KI wurden mit dem Haushalt 2015 zehn zusätzliche Stellen bereitgestellt, die 14 besonders betroffenen Kreisen und Städten zugewiesen wurden. Umsetzung in der Schule Die sprachliche Bildung der Schülerinnen und Schüler ist im Sinne eines sprach- und kultursensiblen Fachunterrichts Aufgabe aller Lehrkräfte und aller Fächer. Die Schulen bilden zur Umsetzung ei-
4 ner solchen durchgängigen Sprachbildung vielfach Teams von Lehrkräften und ggf. weiteren Fachkräften. Die schulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse ist eine große pädagogische Herausforderung. Zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Sprachkenntnisse noch nicht in der Lage sind, durchgehend am Regelunterricht teilzunehmen, können in sogenannten Vorbereitungsklassen bzw. Auffangklassen unterrichtet werden. Ziel ist es, sie so schnell wie möglich in die Regelklassen zu integrieren. Vorbereitungsklassen werden vor Schuljahresbeginn eingerichtet, Auffangklassen bei Bedarf im Verlauf des Schuljahres. In Berufskollegs gibt es Internationale Förderklassen. In Schulen, die derartige Klassen nicht einrichten, können die Schülerinnen und Schüler in kleinen Lerngruppen temporär gefördert werden und erhalten Deutschunterricht. An vielen Schulen unterrichten Lehrkräfte, die bereits über Zusatzqualifikationen im Bereich Deutsch als Zweitsprache verfügen. Die Bezirksregierungen bieten für andere Lehrkräfte Zertifikatskurse für die Kompetenz Deutsch als Zweitsprache / Deutsch als Fremdsprache an. Die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LAKI) hat eine Veranstaltungsreihe Schule für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche für Lehrkräfte aufgelegt. Die erste Veranstaltung findet am 22. Oktober 2015 statt und war binnen weniger Stunden ausgebucht. Es gab rund 250 Anmeldungen. Die Reihe wird fortgesetzt. NRW ist das erste Bundesland, das 2009 in der Lehrerausbildung für alle Lehrämter ein verpflichtendes Modul Deutsch als Zweitsprache eingeführt hat. Die Umsetzung ist an allen lehrerausbildenden Universitäten erfolgt. Die überwiegende Zahl der Kompetenzteams für die Lehrerfortbildung und die meisten Kommunalen Integrationszentren (KI) halten Beratungs- und Unterstützungsangebote vor. So bietet die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) u.a. die Maßnahme Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche an, die sich an Lehrkräfte als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren richtet. LAKI arbeitet eng mit mehreren Hochschulen zusammen (u.a. Universität Duisburg/Essen und Universität Münster). LAKI führt mehrere Projekte gemeinsam mit der Stiftung Mercator durch ( Sprachsensible Schulentwicklung, Sprachsensibles Unterrichten fördern Angebote für den Vorbereitungsdienst ). Zur Unterstützung der Schulen fördert das Ministerium für Schule und Weiterbildung gemeinsam mit mehreren Stiftungen (Stiftung Mercator, Freudenberg-Stiftung, Walter-Blüchert-Stiftung) mehrere Seite 4 von 5
5 kommunale Vorhaben, u.a. zur Beschulung und Bildung unbegleiteter Minderjähriger. Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen kommt es darauf an, Schritt für Schritt weitere Lehrerinnen und Lehrer für eine durchgängige Sprachbildung und eine interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung zu qualifizieren. Ziel ist es, für die Schulen ein bei der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) angesiedeltes flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungsangebot bereitzustellen. Seite 5 von 5 Weitere Informationen unter: und hrereinstellungsbueros.html
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