Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparda-Bank Nürnberg eg

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparda-Bank Nürnberg eg Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Seite 1 Stand: 05. November 2014

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen Wertstellungen Sparkonto 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug 4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 13 5 Scheckverkehr für Privatkunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Reiseschecks Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 15 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden 16 7 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft Avale Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 17 8 Auskünfte 17 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Sonstiges Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Seite 2 Stand: 05. November 2014

3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 10,0 10,0 1.3 Wertstellungen Sparkonto Bei Gutschriften (Bareinzahlung Sparkonto) am Tag der Einzahlung Bei Belastungen (Barauszahlung Sparkonto) am Tag der Auszahlung 2 Zinssätze für Einlagen siehe aktuelle Zinsblätter in der Geschäftsstelle 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt SpardaGirokonto SpardaYoung+ - Girokonto mobile TAN für Ihr Online-Banking Kontostandsanzeige per SMS Kosten siehe Preisaushang siehe Preisaushang 5 mobile TANs pro Monat sind kostenfrei, jede weitere mobile TAN kostet 0,2 (Stand: ) monatlich 1, Seite 3 Stand: 05. November 2014

4 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 1 Erstellung nicht abgerufener Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker nach spätestens 31 Tagen 2 Erstellung von Kontoauszügen und Zustellung Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 3 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) je Monatsauszug 10,0 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 4 Name der Bank (Zentrale): Sparda-Bank Nürnberg eg Straße: Eilgutstraße 9 PLZ/Ort: Nürnberg Telefon: Telefax: Internet: sparda-n.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 4 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register 4 Amtsgericht Nürnberg GnR Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2 Zustellung per Post. 3 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 4 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 4 Stand: 05. November 2014

5 4.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 3, SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 3,0 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden im eigenem Kreditinstitut (KI) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer BankCard ec entfällt mit unserer MasterCard Standard/Gold/Platinum entfällt 1,0 mit unserer Visa Card entfällt 1 % vom Umsatz mind. 2, Seite 5 Stand: 05. November 2014

6 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit BankCard ec am Schalter am Geldautomaten - Sparda-Banken - CashPool-Partnerbanken - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz entfällt entfällt entfällt 2,05 EUR bei inländischen KI und KI in der EU 1 und den EWR-Staaten 2 die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/ entfällt 1 % vom Umsatz mind. 4,0 Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro bei inländischen KI und KI in der EU 1 und den EWR-Staaten 2 die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU 1 und den EWR-Staaten 2 in Fremdwährung - bei KI außerhalb EU 1 und den EWR-Staaten 2 entfällt entfällt entfällt 1 % vom Umsatz mind. 4,0 1 % vom Umsatz mind. 4,0 1 % vom Umsatz mind. 4,0 mit Kreditkarte (MasterCard Platinum) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 2 % vom Umsatz mind. 5,5 1,0 Es wird kein zusätzliches Entgelt für den Auslandseinsatz 3 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU 1 und der EWR-Staaten 2 erhoben. Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. mit Kreditkarte (MasterCard Standard/Gold) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 2 % vom Umsatz mind. 5,5 1,0 mit Kreditkarte (Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 2 % vom Umsatz mind. 5,5 1 % vom Umsatz mind. 2,5 (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 3 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU 1 und der EWR-Staaten 2 ). Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 1 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 2 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 3 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses Seite 6 Stand: 05. November 2014

7 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten BankCard ec - BankCard ec pro Jahr 1 7,5 - Ersatzkarte 2 7, GeldKarte Auslandseinsatz beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 3 und der EWR-Staaten 4 - Aufladen unserer GeldKarten 1 % vom Umsatz mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR an unseren Ladeterminals und Ladeterminals anderer Sparda-Banken an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,5 1,0 - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - anderer Sparda-Banken - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,5 - andere Kreditinstitute 1, Kreditkarten Ersatzkarte 5 mit PIN Ersatzkarte 5 ohne PIN Ersatzkarte MasterCard Platinum Auslandseinsatz 6 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 3 und der EWR-Staaten 4 30,0 20,0 1 % vom Umsatz 1 Die BankCard ec ist bei einem Mindesteinsatz von 50 POS-Transaktionen pro Kalenderjahr kostenfrei 2 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 3 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 4 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 5 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 5 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 6 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 3 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 4 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 7 Stand: 05. November 2014

8 Auslandseinsatz 1 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 2 und der EWR-Staaten 3 mit der SpardaMasterCard Platinum SpardaMasterCard oder SpardaVisaCard 4 (Standard) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 30,0 20, SpardaMasterCard 5 (Gold) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 75,0 45, SpardaMasterCard 6 (Platinum) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr Zutritt Flughafenlounge je Zutritt und Person 150,0 80,0 20, Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 2 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 3 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 4 Die Sparda MasterCard (Standard) oder SpardaVisaCard und die Zusatzkarte sind ab einem jährlichen Handelsumsatz von mindestens 2.50O kostenfrei. Die jeweilige Kartengebühr wird zunächst belastet und nach einem Jahr rückvergütet, wenn der jährliche Mindestumsatz erreicht wurde. 5 Die Sparda MasterCard (Gold) und die Zusatzkarte sind ab einem jährlichen Handelsumsatz von mindestens 5.00O kostenfrei. Die jeweilige Kartengebühr wird zunächst belastet und nach einem Jahr rückvergütet, wenn der jährliche Mindestumsatz erreicht wurde. 6 Die Sparda MasterCard (Platinum) und die Zusatzkarte sind ab einem jährlichen Handelsumsatz von mindestens 7.50O kostenfrei. Die jeweilige Kartengebühr wird zunächst belastet und nach einem Jahr rückvergütet, wenn der jährliche Mindestumsatz erreicht wurde Seite 8 Stand: 05. November 2014

9 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen 12:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 3 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 4 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 4 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) Seite 9 Stand: 05. November 2014

10 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung je Überweisung vom Girokonto elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** je Überweisung per Zahlschein als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in entfällt 20,0 Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland/ Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET bis zu EUR EUR EUR EUR EUR Polen ,00 PLN 7,50 7,50 Tschechien ,00 CZK 7,50 7,50 EU- und EWR- Staaten als STP-Zahlung 0,15% mind. 10,0 max. 75,0 zzgl. Fremdspesenpauschale von: 15, Seite 10 Stand: 05. November 2014

11 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch der Kunden 3,0 12,5 25,0 0, Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Konventionelle Abwicklung EUR Überweisung in Euro innerhalb der Bank 0 Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister 0 Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Bei Eingang über DZ Bank: 0,15 % mind. 10.0/max. 75,0 Bei Eingang über andere deutsche Banken werden die dort üblichen Entgelte abgezogen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 2 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 3 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 4 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 3 Z.B. US-Dollar. 4 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 11 Stand: 05. November 2014

12 Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/ Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET bis zu EUR EUR EUR EUR EUR Kanada ,99 CAD 7,50 7,50 Kanada-TIPAto-cheque ,00 CAD 7,50 7,50 Schweiz ,00 CHF 7,50 7,50 Schweiz (EUR) USA USA-TIPA-tocheque ,99 USD ,00 USD 7,50 7,50 7,50 7,50 alle Länder als STP-Zahlung 0,15% mind. 10,0 max. 75,0 zzgl. Fremdspesenpauschale von: 20, Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 12,5 0,0 Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden Entgelt für die Reparatur zur Ausführung als STP-Zahlungen 2 Entgelt für die Ausführung als NON-STP-Zahlung 2 Eilzuschlag 2 25,0 zzgl. fremde Kosten 0,0 5,0 25,0 5, Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 1 bei Ausführung als SEPA-Zahlung mit IBAN und BIC 2 dieses Entgeld wird zzgl. zum Bearbeitungsentgeld berechnet Seite 12 Stand: 05. November 2014

13 Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung alle Länder Konventionelle Abwicklung EUR Bei Eingang über die DZ Bank: 0,15% mind. 10,0 max. 75,0 (Bei Eingängen über andere deutsche Banken werden die dort üblichen Entgelte abgezogen) 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann" für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderung für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Seite 13 Stand: 05. November 2014

14 5 Scheckverkehr für Privatkunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbankschecks Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 20,0 25,0 100,0 12,5 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro: in Fremdwährung: 15,0 zzgl. Kosten der Auslandsbank 15,0 zzgl. Kosten der Auslandsbank per Bankscheck in Euro: in Fremdwährung: 30,0 30,0 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: bis 2.50O 7,5 über 2.50O 12,5 in Fremdwährung: bis 2.50O 7,5 über 2.50O 12,5 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut am Tag der Buchung Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 1 Inland Bearbeitungstag plus einen Geschäftstag Ausland Bearbeitungstag plus drei Geschäftstage aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Belastung 1 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein Seite 14 Stand: 05. November 2014

15 5.4.2 Bei Belastungen Scheck 5.5 Reiseschecks Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks 1,50 %, mindestens 7,5 auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks 1,50 %, mindestens 7,5 Mindermengenzuschlag (50,00 bis 199,99 EURO Gegenwert) 5,0 Die Rücknahme von Reiseschecks ist jederzeit über die Geschäftsstellen der Reisebank möglich. 5.6 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Entgelte für Rückschecks (Inland) (wenn im Auftrag des Kunden Schecks zu Gunsten seines Kontos eingereicht wurden) 3,0 zzgl. fremde Kosten Scheckrückgaben zu Lasten des Zahlungsempfängers (aus dem Ausland) 15,0 zzgl. fremde Kosten Scheckgutschrift zum Inkasso (Ausland) in EURO 0,15 % mind. 15,0 max. 75,0 zzgl. fremde Kosten in Fremdwährung 0,15 % mind. 15,0 max. 75,0 zzgl. fremde Kosten 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart 0,5 % der Darlehenssumme max. 150,0 zusätzliche Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden (je Bescheinigung; je Konto) zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan während der Vertragslaufzeit 1 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung 15,0 15,0 15,0 1 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen Seite 15 Stand: 05. November 2014

16 Ratenänderung auf Wunsch des Kunden zwei Mal zwischen 1 5 % Tilgungssatz des ursprünglichen Darlehensbetrages innerhalb der Zinsfestschreibung darüber hinaus nur mit Zustimmung der Bank 0,0 150,0 Verlängerung von befristeten Darlehen Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten ohne Eigenkapitalbestätigung Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten mit Eigenkapitalbestätigung Stundung von Raten 0,5 % der Darlehenssumme max. 150,0 50,0 250,0 0,0 Umschreibung des Darlehensvertrages im Auftrag des Kunden je Vorgang Bescheinigungen, Bestätigungen Fremdmittelbescheinigung je Vorgang Zweitausfertigung von Unterlagen auf Wunsch des Kunden je Kopie 125,0 max. je Kreditnehmer 350,0 35,0 10,0 Bereitstellungsprovision auf den noch nicht zur Auszahlung gekommenen Kreditbetrag bei Neubauten ab dem 13. Monat, sonst ab dem 6. Monat nach Antragstellung (ausschließlich für Baufinanzierungen) pro Monat 0,25 % Vorzeitige Kreditrückzahlung Privatkredite Vorfälligkeitsentgelt bei Restlaufzeit > 1 Jahr : 1 % der Rückzahlungssumme höchstens jedoch die Summe der Sollzinsen bis zum Ende der regulär vereinbarten Laufzeit Vorfälligkeitsentgeld bei Restlaufzeit < 1 Jahr : kein Entgelt Entgelt für den Verwendungstausch bei Baufinanzierungen 1 % der Darlehensvaluta mind. 300, bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Austausch, Änderung und Freigaben von Sicherheiten, ohne das eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht, auf Wunsch des Kunden je Vorgang (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht je Vorgang (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht je Vorgang (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) Erteilung von Treuhandaufträgen je Auftrag Abwicklung von Treuhandaufträgen je Auftrag 25,0 50,0 150,0 150,0 150,0 50,0 50, Seite 16 Stand: 05. November 2014

17 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen bei der Abwicklung von Treuhandaufträgen Pfandtausch/Objektwechsel je Objekt zzgl. je Kombination ZE/Vertrag Maximalbetrag Sicherungsvereinbarung, Treuhandvereinbarung, Verwahrung von Grundschulden für Dritte 150,0 50, ,0 150,0 7.2 Avale Provision je angefangenes Kalenderjahr 3 % mindestens 50,0 7.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bearbeitungsentgelt bei Verwendungstausch im Rahmen einer Baufinanzierung je Vertrag Rückwechsel mit Protest Rückwechsel ohne Protest 1% von der Darlehenssumme des Vertrages mindestens 300,0 1/3% der Wechselsumme mindestens 25,0 pro Vorfall 25,0 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen Bankauskunft im Ausland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) 50,0 100,0 20,0 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für ein Jahr je nach Größe von 35,0 bis 90,0 Mietpreis je Schrankfach (inkl. USt) für ein Jahr - bis 6,00 cm Höhe 35,0 - bis 10,00 cm Höhe 50,0 - bis 20,00 cm Höhe 70,0 - ab 20,00 cm Höhe 90,0 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Notöffnung eines Schrankfaches im Auftrag des Kunden Fremdkosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 20 % der Fremdkosten Seite 17 Stand: 05. November 2014

18 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) SpardaBeratungs-Depot Wertpapierart SpardaBeratungs-Depot Ausführung im Inland Provision: % vom Kurswert vom Nennwert Grundpreis Ausführung im Ausland Provision: % vom Kurswert vom Nennwert Grundpreis Minimum/Maximal Minimum/Maximal EUR EUR EUR EUR Aktien 1 % 30, % 41, Verzinsliche Wertpapiere 0,5 % 30, ,5 % 41, Wandelanleihen 0,5 % 30, ,5 % 41, Optionsanleihen 0,5 % 30, ,5 % 41, Zero Bonds 0,5 % 30, ,5 % 41, Genussscheine/Genussrechte 0,5 % 30, ,5 % 41, Investmentanteile außerbörslich (ohne Vertriebsvereinbarung) , mit Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf , ohne Ausgabeaufschlag Kauf , Verkauf , Investmentanteile außerbörslich (mit Vertriebsvereinbarung) mit Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf ohne Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf Investmentanteile börslich (ohne Vertriebsvereinbarung) 1 % 30, % 41, mit Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf 1 % 30, % 41, ohne Ausgabeaufschlag Kauf 1 % 30, % 41, Verkauf 1 % 30, % 41, Investmentanteile börslich (mit Vertriebsvereinbarung) 1 % 30,00 1 % 41, mit Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf 1 % 30, % 41, ohne Ausgabeaufschlag Kauf 1 % 30, % 41, Verkauf 1 % 30, % 41, Bezugsrechte/Teilrechte bis 50,0 frei dann 1% 30, bis 50,0 frei dann 1% 41, Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern Seite 18 Stand: 05. November 2014

19 SpardaDirektOrder Telefon-Depot Wertpapierart SpardaDirektOrder Telefon-Depot Ausführung im Inland Provision: % vom Kurswert vom Nennwert Grundpreis Ausführung im Ausland Provision: % vom Kurswert vom Nennwert Grundpreis Minimum/Maximal Minimum/Maximal EUR EUR EUR EUR Aktien 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 Verzinsliche Wertpapiere 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 Wandelanleihen 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 Optionsanleihen 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 Zero Bonds 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 Genussscheine/Genussrechte 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 Investmentanteile außerbörslich (ohne Vertriebsvereinbarung) , mit Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf , ohne Ausgabeaufschlag Kauf , Verkauf , Investmentanteile börslich (ohne Vertriebsvereinbarung) 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 mit Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 ohne Ausgabeaufschlag Kauf 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 Verkauf 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 Investmentanteile börslich (mit Vertriebsvereinbarung) 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 mit Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 ohne Ausgabeaufschlag Kauf 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 Verkauf 0,35 % 25,00 75,00 0,35 % 35,00 75,00 Bezugsrechte/Teilrechte bis 50,0 frei dann 0,35 % 25,00 75,00 bis 50,0 frei dann 0,35 % 35,00 75,00 Ausführung im Inland / Ausland Investmentanteile außerbörslich (mit Vertriebsvereinbarung) mit Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf Kauf mit 25 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag ab Gegenwert Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern Seite 19 Stand: 05. November 2014

20 SpardaDirektOrder Online-Depot Wertpapierart SpardaDirektOrder Online-Depot Ausführung im Inland Provision: % vom Kurswert vom Nennwert Grundpreis Ausführung im Ausland Provision: % vom Kurswert vom Nennwert Grundpreis Minimum/Maximal Minimum/Maximal EUR EUR EUR EUR Aktien 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 Verzinsliche Wertpapiere 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 Wandelanleihen 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 Optionsanleihen 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 Zero Bonds 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 Genussscheine/Genussrechte 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 35,00 75,00 Investmentanteile außerbörslich (ohne Vertriebsvereinbarung) , mit Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf , ohne Ausgabeaufschlag Kauf , Verkauf , Investmentanteile börslich (ohne Vertriebsvereinbarung) 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 mit Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 ohne Ausgabeaufschlag Kauf 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 Verkauf 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 Investmentanteile börslich (mit Vertriebsvereinbarung) 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 mit Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 ohne Ausgabeaufschlag Kauf 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 Verkauf 0,20 % 17,00 75,00 0,20 % 30,00 75,00 Bezugsrechte/Teilrechte bis 5 frei dann 0,20 % 17,00 75,00 bis 5 frei dann 0,20 % 30,00 75,00 Ausführung im Inland / Ausland Investmentanteile außerbörslich (mit Vertriebsvereinbarung) mit Ausgabeaufschlag Kauf Verkauf Kauf mit 25 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag ab Gegenwert Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern Seite 20 Stand: 05. November 2014

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