Preis- und Leistungsverzeichnis Mai 2015

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1 DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Preis- und Leistungsverzeichnis Mai 2015 Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 1. Sparkonto 1.1 Kennwortvereinbarung -, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag -Vorsorge Plus - Förderunschädliche Übertragung eines -Vorsorge Plus Vertrages in ein 150,00 anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter - Förderschädliche Beendigung des Sparvertrages 50,00 - Kapitalentnahme 92a EStG 150,00 - Abwicklung Versorgungsausgleich 150,00 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks US $ und Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks ab 100,-- o. Gegenwert 1,00 %, mindestens 7,50 Verkauf von Reiseschecks unter 100,-- o. Gegenwert 1,00 %, mindestens 7,50 zzgl. fremder Gebühr 1,50 Ankauf von - Reiseschecks -,-- Ankauf von Fremdwährungsschecks: Rücknahme von Reiseschecks (eigene Verkäufe) 0,25, mindestens 2,50 Ankauf fremder Reiseschecks 0,25, mindestens 2,50 zzgl. Abwicklungsprov. pro Scheck 0,50 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 2

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 4. Privatkredit Kreditbeträge ab 2.500,- Laufzeiten 12 bis max. 84 Monate Effektiver Jahreszins bei einer Laufzeit von 36 Monaten 5,49 % bis 12,99 %* Effektiver Jahreszins bei einer Laufzeit von 60 Monaten 6,49 % bis 12,99 %* * bonitätsabhängig Gesamtkosten Bei einer Laufzeit von 36 Monaten pro 500 Kreditbetrag: ab 42,25 Beispiel: Kreditbetrag ,- Laufzeit 36 Monate Effektiver Jahreszins bei bester Kundenbonität ab 5,49 % Hinweis: Informationen über die sich aus verschiedenen Kreditbeträgen, Bonitäten und Laufzeiten ergebenden Kosten errechnen wir Ihnen gerne auf Anfrage. 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis -Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am Kurswertabhängiger Verwahrungspreis - Prozentnotiz 0,149 % vom Kurswert min.vom Nennwert - Stücknotiz 0,149 % vom Kurswert - Mindestpreis pro Depot mit und ohne Bestand 14,28 - Mindestpreis pro Posten 3,57 - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5,95 - Außerterminliche Depotauszüge ohne Kurswertberechnung 2,98 - Außerterminliche Depotauszüge mit Kurswertberechnung 1,00 je Posten mind. 5,95 - Erträgniserstellung -,-- - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung -,-- 3

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung/Auslieferung (je Kenn-Nr.) pro Posten 17,85 - Erneuerung Bogen 1,19 je Bogen mind. 11,90 - Einlösung von fälligen Wertpapieren/Kupons Grundpreis je Gattung zzgl. fremder Kosten 23,80 - eigene IHS -,-- - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5.3 Transaktionsleistungen 23,80 zzgl. fremder Kosten - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds Grundpreis 25,00+ 0,70 % vom Kurswert (Ausführung Inland) - Festverzinsliche Wertpapiere Grundpreis 25,00+ 0,35 % vom Kurswert (Ausführung Inland) - Emissionen Zertifikate + Spezialanleihen 25,00 - Limite - Änderung 10,00 - Streichung 10,00 - Verlängerung 10,00 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Bearbeitung von Kauf-, Übernahme-, Umtausch-, und Abfindungsangeboten sowie wahlweiser Dividende u.ä. pro Posten 5, Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (für Kunden der Sparkasse pro Jahr) Kleinstes Fach 40,00 Breite 20,5 cm Höhe bis 9,50 cm 60,00 Breite 20,5 cm Höhe bis 19,50 cm 70,00 Breite 20,5 cm Höhe bis 29,50 cm 90,00 Breite 20,5 cm Höhe ab 30,00 cm 100,00 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 -, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - zeitaufwändige Nachforschungen und Auskunftsbeschaffungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Nachforschungen zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) 20,00 pro angefangene halbe Stunde, für alle Geschäftsbereiche unentgeltlich 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Je nach Art und Geschäftsbereich unterschiedlich und wird vor der Auftragserteilung genannt 7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 15, Bankbürgschaft (Aval) Ausfertigung unentgeltlich Jahresprovision 2,50% mind. 35,00 Änderungspreis pro Vorfall 20, Fremde Spesen und Auslagen Fremde Spesen und Auslagen, wie z.b. Porti usw. werden separat in Rechnung gestellt. 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 5

6 Dienstleistung I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1.a Preismodelle für Privatkonten S-GiroComfort Pauschalpreis (monatlich) inkl. MasterCard Silber 7,90 Postenpreis -,-- (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) - Barein- und Barauszahlungen -,-- - Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Ausführung) -,-- S-GiroClassic Grundpreis (monatlich) 2,50 Postenpreis (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) - Beleghafte Buchungen 0,50 - Belegloser Zahlungsverkehrseingang/Lastschriften und Dauerauftragsausführung 0,30 - Elektronischer Zahlungsverkehrsausgang via Online-Banking/DFÜ 0,07 - Zahlungsverkehrsausgang via SB-Terminal 0,20 - Barein- und Barauszahlungen -,-- - Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Aussetzung) -,-- S-GiroOnline Pauschalpreis (monatlich) 2,00 Postenpreis (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) - Alle Online-Verfügungen (Ausnahme: Euro-Expresszahlungen online, siehe B c) aa) -,-- - Barein- und Barauszahlungen -,-- - Beleghafte Buchungen 1,00 - Sms-TAN 0,10 - Dauerauftrag einrichten, ändern, löschen - bei manueller Tätigkeit eines Sparkassenmitarbeiters 2,50 - Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker 0,20 1.b Preismodell für Geschäftskonten Geschäftsgiro Pauschalpreis (monatlich) 5,00 Postenpreis (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) - Beleghafte Buchungen 0,80 - Elektronischer Zahlungsverkehrsausgang via Online-Banking/DFÜ 0,07 - Zahlungsverkehrsausgang via SB-Terminal 0,20 - Belegloser Zahlungsverkehrseingang/Lastschriften und Dauerauftragsausführung 0,30 - Barein- und Barauszahlungen -,-- 6

7 Dienstleistung 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand Portokosten + 0,20 - bei Abholen in der Geschäftsstelle 12,00 pro Monat + 0,20 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Portokosten Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 7

8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse Hagen Sparkassen-Karree Hagen 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Registergericht: Amtsgericht Hagen Handelsregister-Nr.: HR A Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstellen: 0,5 Std. vor Geschäftsschluss Ausführung nächster Arbeitstag SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Uhr Datenfernübertragung (DFÜ): - DFÜ mit elektronischer Unterschrift Uhr - DFÜ über Servicerechenzentrum mit Freigabe über Datenbegleitzettel Uhr - DFÜ über Servicerechenzentrum mit Freigabe über Online-Banking/FinTS 15.00Uhr 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8

9 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EG) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) gemeinsam eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Das Kundenanliegen ist unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung der notwendigen Unterlagen schriftlich an folgende Adresse zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstraße 60, Düsseldorf Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein- Westfalen. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 9

10 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck incl. Service mit SRZ 10

11 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart beleghafte Überweisung 8 Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose Überweisung 9 per Dauerauftrag je Überweisung per Zahlschein Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) siehe B. I. 1. Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 1,50 mind. 12,50 zzgl. 0,25 mind. 5,00 1,50 mind. 7,50 zzgl. 0,25 mind. 5,00 Euro-Expresszahlung online 7,50 3,50 7,00 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 8 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11

12 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) SHARE 0 - OUR 1 Pauschal 20,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 + fremde Kosten - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 + fremde Kosten Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung -,-- Eilüberweisung zur Barauszahlung 15,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 12

13 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Entgelt in Euro siehe B. I. 1. bis 2.500,-- Gegenwert 5,00 bis ,-- Gegenwert 10,00 bis ,-- Gegenwert 15,00 ab ,-- Gegenwert 1,00 max. 150,00 siehe B. I. 1. bis 2.500,-- Gegenwert 5,00 bis ,-- Gegenwert 10,00 bis ,-- Gegenwert 15,00 ab ,-- Gegenwert 1,00 max. 150,00 bis 2.500,-- Gegenwert 5,00 bis ,-- Gegenwert 10,00 bis ,-- Gegenwert 15,00 ab ,-- Gegenwert 1,00 max. 150,00 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 des Gegenwertes mind. 5,00 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 13

14 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - - übrige Länder (sonstige Zahlungen) - 20,00 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 7,50 10 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 z. B. US-Dollar. 12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 14

15 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) Alle Länder 0 - Alle Länder 1 20,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages 0,95 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 50,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 50,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 2, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 15

16 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro - - Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 16

17 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung siehe B. I. 1. Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 0,95 Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung siehe B. I. 1. c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift 0,95 Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift 0,30 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 17

18 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschriftleinlösung aus Einreichung von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank siehe B. I. 1. SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister siehe B. I. 1. c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 2,50 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift 0,95 Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift 0, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift Lastschriftleinlösung aus Einreichung von Entgelt in Euro Monaco siehe B. I. 1. Schweiz siehe B. I. 1. a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen siehe B. I. 1. b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift 0,95 Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift 0,30 18

19 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschriftleinlösung aus Einreichung von Entgelt in Euro Monaco siehe B. I. 1. Schweiz siehe B. I. 1. b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift 0, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage spätestens 6 Geschäftstage bis 15 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage spätestens 3 Geschäftstage bis 15 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und frühestens 14 Kalendertage Folgelastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 15 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage spätestens 2 Geschäftstage bis 15 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 19

20 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahrespreise 14 MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte (jährlich) 65,00 - Zusatzkarte (jährlich) 45,00 MasterCard Business Card 20,00 MasterCard Business Card Gold 65,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B.Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 15,00 - mit Ersatz eines PIN-Briefes 20,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 15 Portokosten Postversand auf Kundenwunsch 1,00 zzgl. Portokosten Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 16 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums ,00 % vom Umsatz 1,00 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 15 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 16 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 20

21 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich) 17 -,-- Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard je nach Einsatz: 19 Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 20 Geldautomaten 1.500,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.200,00 und Aufladen der Geldkarte 500,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber.) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) 15,00 -,-- Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 21 Postenpreis siehe B. I bei Zahlung in Fremdwährung 0,77 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 0,77 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 17 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 18 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 19 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 20 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 21 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 21

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