Betriebskosten: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch
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- Busso Adler
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1 Betriebskosten: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch Baumfällen Zu den umlagefähigen Kosten der Gartenpflege gehören auch Baumpflegearbeiten. Dazu zählen beispielsweise das Entfernen von trockenen, kranken und absterbenden Ästen, das Nachsägen von Astrücken und das Einkürzen kopflastiger und weit ausladender Äste sowie das Entfernen sich reibender Äste. Auch das Fällen und der Abtransport kranker oder morscher Bäume einschließlich der Anpflanzung junger Bäume sind eine gartenpflegerische Maßnahme. Bewegungsmelder Die Betriebskosten für einen Bewegungsmelder gehören zu den umlagefähigen Kosten der Beleuchtung. Das gilt allerdings nur für die laufenden Stromkosten, nicht für die Kosten der Erstanschaffung. Diese müssen Sie als Vermieter ebenso selbst tragen wie etwaige Reparaturkosten. Biotonne Heute besteht etwa 1/3 unseres Hausmülls aus organischen Küchen- und Gartenabfällen. Soweit diese Abfälle auf dem Grundstück des Miethauses nicht kompostiert werden können, bietet sich die Verwendung einer Biotonne an. Eine entsprechende Müllentsorgung gehört inzwischen in nahezu allen Städten und Gemeinden zum Standard. Oftmals werden Haus- und Biomüll im wöchentlichen Wechsel abgefahren. Achtung: Die Trennung des Mülls hat keinerlei Auswirkungen auf die Kostenlast. Auch die Kosten für die Entsorgung des Biomülls sind Kosten der Müllabfuhr und können deshalb in voller Höhe auf Ihre Mieter umgelegt werden.
2 Blitzschutzanlagen TÜV-Gebühren für die Wartung einer Blitzschutzanlage sind als sonstige Betriebskosten umlagefähig. Von der Sache her ist anerkannt, dass auch die Kosten der Wartung einer Blitzschutzanlage als laufende Betriebskosten für die Unterhaltung eines Wohngebäudes anfallen. Dachrinnenreinigung Die Kosten für die Reinigung der Dachrinnen können als sonstige Betriebskosten umlagefähig sein. Ob dies der Fall ist, entscheidet sich maßgeblich danach, warum die Dachrinne gereinigt wird. Ist dies etwa nur der Fall, um erforderliche Arbeiten am Dach oder an der Hausfassade zu ermöglichen, handelt es sich bereits nicht um laufende Betriebskosten. In diesen Fällen müssen Sie als Vermieter die Kosten der Dachrinnenreinigung selbst zahlen. Demgegenüber handelt es sich um umlagefähige Betriebskosten, wenn sich auf dem Grundstück alter Baumbestand befindet und der Laubfall regelmäßig im Herbst die Dachrinnen verstopft. In diesen Fällen ist die Reinigung der Dachrinnen Ausdruck ordnungsgemäßer Bewirtschaftung. Hagelversicherung Die Prämien für eine Hagelversicherung sind umlagefähige Betriebskosten. Schäden durch (Sturm und) Hagel können durch die Gebäudeversicherung mit abgedeckt werden. Darunter fallen Unwetterschäden vom abgedeckten Dach über eingedrückte Fenster bis hin zu Beschädigungen durch umstürzende Bäume.
3 Öltank Die Kosten für die Reinigung des Öltanks gehören zu den umlagefähigen Heizkosten. Dass die Reinigung des Öltanks nicht jährlich erfolgt, bedeutet nicht etwa, dass es sich bei den Reinigungskosten nicht um laufende Kosten handelt. Betriebskosten müssen nicht unbedingt jährlich anfallen, um in der Betriebskostenabrechnung in Ansatz gebracht werden zu können. Auch ein Turnus von mehreren Jahren reicht aus. Rauchmelder Die Betriebs- und Wartungskosten für elektronisch gesteuerte Rauchmelder sind als sonstige Betriebskosten umlagefähig. Derartige Rauchmelder dienen der Sicherheit und dem Brandschutz im Miethaus. Derartige Anlagen müssen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Es ist jedoch das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Ungezieferbekämpfung Die Kosten für die Bekämpfung von Ungeziefer gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten. Allerdings gilt das immer nur für solche Bekämpfungsmaßnahmen, die die Gemeinschaftsräume und -flächen betreffen. Achten Sie bei den Kosten für Ungezieferbekämpfung ganz besonders darauf, ob es sich um laufende Kosten handelt. Einmalige Maßnahmen zur Ungezieferbekämpfung sind nicht umlagefähig, da die Kosten nicht laufend entstehen. Es ist jedoch nicht notwendig, dass derartige Maßnahmen jährlich erfolgen. Auch die Kosten für Ungezieferbekämpfungen, die im Abstand von mehreren Jahren prophylaktisch durchgeführt werden, dürfen Sie auf alle Mieter umlegen.
4 Wachdienst Bewachungskosten können im Einzelfall als sonstige Betriebskosten umlagefähig sein. Die Gerichte haben keine Bedenken, die Kosten für eine Wach- und Schließgesellschaft zu den sonstigen Betriebskosten einer vermieteten Wohnanlage zu zählen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Sicherheit der Bewohner und die Gebäudesubstanz in einer besonders großen, unübersichtlichen Wohnanlage mit Nebeneinrichtungen (z.b. Tiefgaragenstellplätze) erheblich beeinträchtigt wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Wohnanlage eine Anlaufstelle für Obdachlose und Drogensüchtige befindet. Wartungskosten Auch Wartungskosten können umlagefähige Betriebskosten sein. Ob Wartungskosten in voller Höhe berücksichtigungsfähig sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. So dürfen Sie beispielsweise dann sämtliche Wartungskosten umlegen, wenn sich der Vertrag auf die turnusmäßige Überprüfung von Einrichtungen, wie etwa der Fahrstuhlanlage, beschränkt.
5 Winterdienst Die umlagefähigen Kosten der Straßenreinigung umfassen auch den finanziellen Aufwand für den so genannten Winterdienst. Damit ist die Beseitigung von Schnee und das Streuen bei Eisglätte gemeint. Der Winterdienst umfasst dabei insbesondere auch den Weg zum Haus. Übernehmen Sie den Winterdienst selbst, sind Sie berechtigt, Eigenleistungen in Ansatz zu bringen. Brauchen Sie dazu beispielsweise ein motorbetriebenes Reinigungsgerät, handelt es sich um Kosten der Erstanschaffung, die grundsätzlich nicht umlagefähig sind. Demgegenüber dürfen Sie aber die Kosten der Wartung und Reparatur in Ansatz bringen. Ein Service von:
Anzahl der Plätze: Nutzfläche in m²: davon für Mitarbeiter in m² Eingliederungshilfekosten): Nutzfläche des Bewohnerzimmers in m²: alleinige Nutzung:
Berechnung der Kosten der Unterkunft für Bewohner im gemeinschaftlichen Wohnen Anzahl der Plätze: Nutzfläche in m²: davon in m² Eingliederungshilfekosten): Nutzfläche des Bewohnerzimmers in m²: alleinige
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