Welche Vor- und Nachteile bieten Arbeitsverhältnisse im Nachbarland tatsächlich? Die nachfolgende Tabelle stellt die wichtigsten Merkmale gegenüber.
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- Frieder Kohler
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1 A r b e i t s b e d i n g u n g e n in der Schweiz im V e r g l e i c h zu Deutschland Technology Recruiting Executive Search Academy Career Services Outplacement
2 2 Die Schweiz ist für viele Deutsche in den letzten Jahren zum beliebten Auswanderungsziel geworden, da ein dortiges Arbeitsverhältnis durch ein hohes Gehaltsniveau, niedrige Steuern, einen stabilen Arbeitsmarkt und ein ähnliches kulturelles Umfeld als attraktiv gilt. Welche Vor- und Nachteile bieten Arbeitsverhältnisse im Nachbarland tatsächlich? Die nachfolgende Tabelle stellt die wichtigsten Merkmale gegenüber. Preisniveauindex Teuerungsrate ,1 % +0,3 % Gehaltsniveau 2 Wir empfehlen den durchschnittlichen Umrechnungsfaktor von 1,8 : 1 für das Gehaltsniveau in der Schweiz. Beispiele: Softwareentwickler: CHF Teamleiter Softwareentwicklung: CHF Systemadministrator: CHF Leiter IT: CHF Beispiele: Softwareentwickler: EUR Teamleiter Softwareentwicklung: EUR Systemadministrator: EUR Leiter IT: EUR Variable Gehaltsbestandteile Bei höheren Positionen sind variable Einkommensbestandteile von 10 % - 30% üblich. Bei höheren Positionen sind variable Einkommensbestandteile von 20 % - 40% üblich. 1 Siehe Preisniveauindex des Bundesamtes für Statistik; Tatsächlicher Individualverbrauch: 2 Siehe dazu auch: sowie
3 3 Probezeit 1 Monat, kann schriftlich auf 3 Monate verlängert werden Maximal 6 Monate Kündigungsfrist 3 Nach Dauer des Anstellungsverhältnisses: 1 Jahr = 4 Wochen 2-9 Jahre = 8 Wochen Ab 10 Jahren = 12 Wochen Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: 4 Wochen zur Mitte oder zum Ende eines Kalendermonats Kündigungsfrist für Arbeitgeber 4 nach Dauer des Anstellungsverhältnisses: 2 Jahre = 4 Wochen 5 Jahre = 8 Wochen 8 Jahre = 12 Wochen 10 Jahre = 16 Wochen 12 Jahre = 20 Wochen 15 Jahre = 24 Wochen 20 Jahre = 28 Wochen Wochenarbeitszeit Gesetzlich maximal 45 Stunden bei Beschäftigten in industriellen Betrieben, im Büro und bei Angestellten in Großbetrieben des Einzelhandels. Bei anderen Beschäftigungen maximal 50 Stunden. Bei bestehendem Tarifvertrag zwischen 38 und 40 Stunden. Durchschnittlich sind 40 Stunden üblich. Überstunden In der Regel durch Freizeit abzugelten In der Regel durch Freizeit abzugelten. Abhängig von Tarif- und Betriebsvereinbarungen. Konkurrenzklausel (Wettbewerbsverbot, Branchenarbeitsverbot etc.) Generell: 1 Jahr Maximal: 3 Jahre Nur in Verbindung mit Entschädigung 5 möglich 3 Gültig, falls der Arbeits- oder Tarifvertrag keine anderen Vereinbarungen enthält. 4 Zum Ende eines Kalendermonats. Längere Kündigungsfristen sind nach vertraglicher Vereinbarung möglich. 5 Gemäß 74 ff. HGB ist der Arbeitgeber für die Dauer des Verbots verpflichtet, eine Entschädigung zu bezahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.
4 4 Urlaubsanspruch Mindestens: 20 Tage/Jahr 6 Üblicherweise: 25 Tage/Jahr Mindestens: 20 Tage/Jahr Üblicherweise: 30 Tage/Jahr Gesetzliche Feiertage 8-14 Tage, Unterschiede nach Kanton und Gemeinde 9-17 Tage, Unterschiede nach Bundesland Gesetzliche Krankenversicherung Der Betrag für die gesetzliche Krankenversicherung 7 ist unabhängig vom Einkommen und variiert je nach Versicherung und Kanton. Im Gegensatz zu Deutschland wird die Versicherungsprämie in der Schweiz alleine vom Arbeitnehmer entrichtet. Im Schweizer Durchschnitt betrug 2016 die monatliche Versicherungsprämie für Erwachsene ab 26 Jahren 428 CHF. 8 8,2 % 9 des Bruttolohns Gesetzliche Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung ist Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Generell: 0,975 % 10 des Bruttolohns Erwerbsersatzordnung (EO) 11 0,225 % des Bruttolohns - Versicherung von Nichtberufsunfällen (NBUV) 1,35 % des Bruttolohns Im Beitrag für die Gesetzliche Krankenkasse enthalten. 6 Siehe dazu: 7 Weitere Informationen siehe: 8 Siehe dazu: Kantonale Durchschnittsprämien 2015/2016 der oblig. Krankenpflegeversicherung (mit Unfall) 9 Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen insgesamt einen allgemeinen Beitrag von 15,5 Prozent ab. Der ermäßigte Arbeitnehmerbeitrag beträgt 7,9 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt EUR pro Jahr. 10 Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten von insgesamt 1,95 Prozent. Kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr bezahlen 1,225 Prozent. In Sachsen beträgt der generelle Beitrag 1,475 Prozent; Kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr entrichten einen Beitrag von 1,725 Prozent. 11 Die Erwerbsersatzordnung (EO) regelt die Erwerbsausfallentschädigung für Personen, die Militär-, Schutz- oder Zivildienst leisten. Sie ist auch von Nicht-Dienstpflichtigen Ausländerinnen und Ausländern zu entrichten.
5 5 Gesetzliche Rentenversicherung 4,20 % des Bruttolohns 9,35 % 12 des Bruttolohns Gesetzliche berufliche Vorsorge (Pensionskasse) 7 % - 18 % des koordinierten Bruttolohns 13 - Arbeitslosenversicherung 1,1 % 14 des Bruttolohns 1,5 % 15 des Bruttolohns Steuern Der Steuersatz 16 in der Schweiz setzt sich aus Bundes-, Kantonsund Gemeindesteuern zusammen. Der durchschnittliche Spitzensteuersatz 17 liegt bei 37,3 Prozent. Der Spitzensteuersatz in Deutschland liegt bei 45 Prozent. 18 Mehrwertsteuer 19 2,5 % für Güter des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Pflanzen, Bücher etc.) 3,8 % für Beherbergungsleistungen 8% für sonstige Leistungen 19 % Regelsteuersatz 7 % ermäßigter Mehrwertsteuersatz (begünstigte Lebensmittel und Gegenstände) 12 Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten von insgesamt 18,7 Prozent. Siehe: rentenversicherung/werte_der_rv_node.html 13 Der koordinierte Bruttolohn beträgt mindestens CHF und maximal CHF. Siehe: 14 Die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung beträgt CHF pro Jahr. Siehe: ueberblick/00004/index.html?lang=de 15 Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten von insgesamt 3 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt in den alten Bundesländern EUR pro Jahr, in den neuen Bundesländern EUR. Siehe: html 16 Siehe hierzu auch: 17 Im Jahr 2014: Siehe hierzu Bundesamt für Statistik: _102&px_tableid=px-x _102\px-x _102.px&px_type=PX 18 Siehe dazu auch: steuertarif_node.html 19 Siehe hierzu auch:
6 6 Städtische Wohnungsmiete 20 Schweiz ø CHF Basel: CHF Bern: CHF St. Gallen: CHF Zürich: CHF Deutsche Städte im Vergleich 21 Gera 21 ca. 5,52 EUR/m² München 21 ca. 12,07 EUR/m² Kinderbetreuung 22 Kindertagesstätten / Horte 5,20 CHF/Tag 128 CHF/Tag Die Gebühren sind abhängig von Region, Einkommen, Art der Einrichtung und Buchungsdauer. Tagesschulen 7,60 CHF/Tag 128 CHF/Tag Öffentliche Ganztagsschulen sind kostenfrei. Bei Mittagessen, Halbtagsschulen mit Mittagsbetreuung oder Hort fallen Gebühren an. Tagesmütter/-familien 3,90 CHF/Tag 100 CHF/Tag Die Gebühren sind abhängig von Region, Einkommen und Buchungsdauer. Der Tagesmütter-Bundesverband empfiehlt einen Stundensatz von 5,50 EUR. 20 Der durchschnittliche Mietpreis in CHF nach Zimmerzahl (2014). Siehe hierzu: 21 Siehe auch: 22 Siehe: Technology Arbeitsbedingungen Recruiting Executive in der Search Schweiz Academy im Vergleich Career zu Deutschland Services Outplacement
7 7 Kontakt Lernen Sie uns in einem unverbindlichen, persönlichen Erstgespräch kennen! Vesterling AG München: Elsenheimerstraße 49, München, Telefon: +49 (89) Hamburg: Ferdinandstraße 2, Hamburg, Telefon: +49 (40) Köln: Pantaleonswall 27, Köln, Telefon: +49 (221) Klagenfurt: Rappitsch 11, 9570 Ossiach, Telefon: +43 (4243) Zürich: Seefeldstrasse 69, 8008 Zürich, Telefon: +41 (43) Chicago: 27W140 49th Street, Naperville, IL 60563, Telefon: +1 (630) Möchten Sie zu dieser Gegenüberstellung Anmerkungen machen? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung! Stand: Juli 2016 Die Inhalte dieser Broschüre werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Bildnachweis: MasterX8 / Fotolia.com
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