Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

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1 Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 2 / Juni Beförderungen / Höhergruppierungen zum Mai Hinweise für befristet Beschäftigte 3. Verwaltung der MAU-Stunden mit UNTIS 4. Arbeits- und Gesundheitsschutz 5.Versetzungen und Abordnungen 6. Verschiedenes Geschäftsstelle: Postfach , Stuttgart Vorsitzende: Andrea.Wessel@rps.bwl.de, Tel.: Sekretariat: Monja.Kambersky@rps.bwl.de, , Fax Verteiler: je 6 Ex. an die Schulen (3 Ex. für den ÖPR, 1 Ex. Aushang, 1 Ex. Schulleitung, 1 Ex. BfC) je 3 Ex. an die Ausbildungspersonalräte an den Studienseminaren S, ES, HN je 12 Ex. an die BPRe an den RPen KA, FR, TÜ je 1 Ex an die ÖVP

2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Schuljahr neigt sich dem Ende zu. Hoffentlich haben Sie alle Belastungen auch in Verbindung mit dem Abitur gut bewältigt. Mit diesem letzten Rundschreiben im aktuellen Schuljahr möchten wir Ihnen noch ein paar Informationen an die Hand geben. 1. Beförderungen / Höhergruppierungen zum Mai 2015 Tarifbeschäftigte Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen, so genannte Erfüller, werden nach genau denselben Kriterien und Regelungen höhergruppiert, die für die Beförderung von Beamt/innen gelten. Im Ausschreibungsverfahren konnte das Regierungspräsidium Stuttgart 161 Stellen von insgesamt 425 Stellen (BW) vergeben. Auf dieses Kontingent wurden auch Beförderungen im außerschulischen Bereich (z. B. an Seminaren) angerechnet. Die Ausschreibungsstellen wurden nach Versorgungsschlüssel auf die Schulen verteilt; Schulen, die zwar keine Unterversorgung aufweisen, aber in den letzten beiden Jahren keine Stelle bekommen hatten, konnten auf alle Fälle eine Stelle ausschreiben. Auf neun Stellenausschreibungen sind keine geeigneten Bewerbungen eingegangen. Vier Bewerber/innen wurden nicht zugelassen, da sie zum Zeitpunkt der Beförderung die Probezeit noch nicht bestanden hatten. Dies widerspricht zwar den Hinweisen des RP an die Schulleitungen, dass Bewerbungen von jungen Studienrät/innen aus rechtlichen Gründen nicht vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden können. Nach rechtlicher Klärung wurde vom KM jedoch mitgeteilt, dass nur Studienrät/innen zugelassen werden können, deren Probezeit voraussichtlich bis zum Beförderungszeitpunkt beendet sein wird. Das KM hat entschieden, dass die übernommene Aufgabe nur noch für die Dauer von fünf Jahren ausgeübt werden muss. Dies gilt auch für Lehrkräfte, die in den vergangenen Ausschreibungsverfahren zum Zuge gekommen sind. Bei einer Versetzung wird diese oder eine andere Aufgabe noch so lange weitergeführt, bis die Dauer von fünf Jahren erreicht ist. Wer bereits eine A14-Stelle innehat, kann sich nicht mehr auf eine ausgeschriebene A14-Stelle bewerben, um z. B. versetzt zu werden, da es sich bei einer A14-Stelle um eine Beförderungsstelle handelt. Im konventionellen Verfahren standen dem Bezirk Nordwürttemberg ursprünglich 66 von insgesamt 205 A14-Beförderungsstellen zur Verfügung. Dazu kamen 21 nicht besetzte Stellen aus den Ausschreibungsverfahren an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Es konnten also 87 Kolleg/innen befördert werden. Da der Anteil der Frauen bei A14 inzwischen über 50 % liegt, wurden Frauen und Männer gleichermaßen befördert. Wie aus unserem letzten Rundschreiben ersichtlich hätten Kolleg/innen bis zur Note 1,5 mit Beförderungsjahrgang 2004 und bis zur Note 2 mit Beförderungsjahrgang 2001 befördert werden können. Da die Stellen nicht für alle 2

3 Kolleg/innen mit den genannten Voraussetzungen ausreichten, wurden diejenigen vorgezogen, die bereits im Oktober die Bedingungen erfüllt hatten. Die Lehrkräfte von den neu geöffneten Jahrgängen 2001 und 2002 mit Note 2 konnten noch nicht befördert werden, sind aber für Oktober vorgemerkt. Vom Jahrgang 2004 wurden alle Lehrkräfte mit Note 1 befördert. Bei Note 1,5 wurde nach den Kriterien Schwerbehinderung und Lebensalter ausgewählt. Eine Lehrkraft mit der Note 2,5 kann im Gymnasialbereich grundsätzlich nicht befördert werden. Das KM fordert über die RPen regelmäßig bei den Schulleitungen für bestimmte Jahrgänge Dienstliche Beurteilungen an. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die besuchte Lehrkraft selbst mit Note 1 dann auch befördert wird. 2. Hinweise für befristet Beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer, die als Vertretungslehrkräfte befristet eingestellt wurden, sollten sich sofern noch nicht geschehen von ihrem Schulleiter/ihrer Schulleiterin noch vor Ende des Schuljahrs/Vertrags beurteilen lassen. Falls sie sich im nächsten Jahr bis spätestens Ende Februar 2016 über das Zusatzqualifikationsverfahren bewerben wollen, brauchen sie unbedingt eine Dienstliche Beurteilung. Die Chancen, über das Zusatzqualifikationsverfahren eingestellt zu werden, hängen in der Regel von der Note der Dienstlichen Beurteilung ab, aber auch von der Leistungsziffer und vom Umfang der Beschäftigung. Um überhaupt berücksichtigt zu werden, muss man in der Regel mindestens drei Jahre mit einer durchschnittlichen Unterrichtsverpflichtung von mehr als 75 Prozent beschäftigt gewesen sein. 3. Verwaltung der MAU-Stunden mit UNTIS Um Stundenpläne und Vertretungspläne zu erstellen, wird an den meisten Schulen das Schulverwaltungsprogramm UNTIS verwendet. Dieses Programm ermöglicht und erleichtert die Stundenplangestaltung und die Vertretungsplanung. Jeder Entfall und jede Vertretung wird darin festgehalten und mit den Gründen für die Abwesenheit der Lehrkraft versehen (z. B. krank, dienstlich verhindert etc.). Das Programm UNTIS ist schuljahrbezogen angelegt. Der BPR empfiehlt den ÖPRen dringend, sich das Schulverwaltungsprogramm UNTIS erklären zu lassen. Dazu sollte der ÖPR die Schulleitung bitten, dass sie am Beispiel eines ÖPR-Mitgliedes zeigt, was von diesem Programm wie erfasst und verrechnet wird. Jede einzelne Lehrkraft sollte selbst über die ihr ausfallenden Stunden wie auch über ihre MAU-Stunden mit genauer Datumsangabe Buch führen. Außerdem sollte jede/r auf Wunsch einen viertel- oder halbjährlichen Ausdruck als Überblick zum MAU- Kontostand erfragen können. Spätestens zum Ende des Schuljahres muss jede Lehrkraft eine Auflistung erhalten, aus der klar hervorgeht, welche Stunden wie verrechnet worden sind. In strittigen Fällen sollte man sich an den ÖPR wenden. 3

4 4. Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Wiederholungsbefragung der Lehrkräfte zu den psychosozialen Faktoren (copsoq) bei der Arbeit ist angelaufen. Eine zweite Befragung ist sinnvoll und notwendig, da der Arbeitgeber zu Wiederholungsbefragungen in regelmäßigen Abständen verpflichtet ist; nur durch regelmäßig wiederholte Befragungen sichergestellt werden kann, dass die nach der letzten Befragung getroffenen Maßnahmen eine positive Veränderung gebracht haben und Maßnahmen insgesamt nachhaltig wirksam sind; Lehrerkollegien und Schulen sich verändern; Schulleitungen wechseln und sie in besonderer Weise das Schulklima prägen; viele Schulen nach der ersten Befragung nicht über das Know-how und die Kapazitäten verfügt haben, um die Gefährdungsbeurteilung bis zur Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen weiterzuführen; der Fragenkatalog nach den Rückmeldungen zur ersten Befragung angepasst worden ist. Nach Stuttgart und Böblingen sind bei der dritten Tranche der Stadt- und der Landkreis Heilbronn (November 2015) aufgerufen, an der Befragung teilzunehmen. Jede Tranche wird mit einem regionalen Gesundheitstag eingeleitet. Nachdem der BPR dem RP zum ersten Gesundheitstag kritische Rückmeldungen gegeben hat, wurde der zweite Gesundheitstag in Böblingen unserer Meinung nach sehr ansprechend und auch praxisnah gestaltet. Anmeldungen nur für das Nachmittagsprogramm mit einzelnen Workshops sind möglich. Jede Lehrkraft kann aber auch eine Freistellung für den ganzen Tag beantragen. Damit die Daten sinnvoll ausgewertet werden können und eine Grundlage für weitergehende Maßnahmen und Verbesserungen gelegt werden kann, ist eine hohe Beteiligung notwendig. Bitte werben Sie als ÖPR dafür in Ihren Kollegien. Die ca. 20 bis 30 Minuten sollte jeder Lehrkraft der Arbeits- und Gesundheitsschutz schon wert sein. Für die Auswertung der Ergebnisse kann die Schule Fachkräfte über das RP einladen, die dem Kollegium einzelne Aspekte erläutern und Hilfen für weitergehende Maßnahmen geben. Auch für dieses Kalenderjahr gibt es wieder finanzielle Mittel für Gesundheitstage an Schulen. Die Gelder müssen allerdings umgehend beantragt und noch in diesem Kalenderjahr abgerechnet werden. 5. Versetzungen und Abordnungen Einer sehr großen Anzahl von Anträgen auf Versetzungen aus persönlichen Gründen, also auf eigenen Wunsch, konnte entsprochen werden. Nach wie vor übersteigt die Zahl der Versetzungswünsche vom Bezirk NW weg bei weitem die Zahl der Versetzungswünsche in diesen Bezirk. Deshalb konnten nicht alle Wünsche erfüllt werden auch wenn die Gründe im Einzelfall durchaus dringend waren. 4

5 Auch in diesem Jahr gibt es einige Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen. Sie als ÖPR haben hier eine große Verantwortung. Sie können eine solche Maßnahme, die in den meisten Fällen für die Betroffenen nicht erfreulich ist, zwar nicht verhindern, aber Sie können und müssen mitwirken, damit eine faire Auswahl getroffen wird. Sind Lehrkräfte mit Kindern betroffen, sollte auch die BfC eingeschaltet werden. Sind schwerbehinderte Lehrkräfte betroffen, muss die Schwerbehindertenvertretung informiert werden. 6. Verschiedenes Seit dem ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz steht für eine umfassende Verbesserung im Kinderschutz in Deutschland. Es soll aktiven Kinderschutz leisten, unter anderem durch frühe Hilfen, mehr Handlungs- und Rechtssicherheit und durch verbindliche Standards mit statistischen Daten. Eine vom RPS angebotene Informationsveranstaltung für Schulleitungen aller Schularten konnte leider mangels Teilnehmern nicht stattfinden. Der BPR bedauert dies, da wir das Thema für wichtig erachten. Für weitere Informationen verweisen wir deshalb auf die Handreichung für Schulen zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, sofern sie den Schulleitungen vorliegt. Die Schulen haben die Möglichkeit, beim Kultusministerium über eine Stellungnahme zum neuen Bildungsplan bezüglich G8/G9 bis Mitte Oktober 2015 abzugeben. Für die restlichen Schulwochen wünschen wir Ihnen die erforderliche Kraft und dann gute Erholung in den Sommerferien. Mit freundlichen Grüßen gez. Andrea Wessel (Vorsitzende) Ute Demko (stellvertretende Vorsitzende) Werner Baier Heiko Bluhm Martin Brenner Edelgard Jauch Ursula Kampf Waltraud Kommerell Ralf Scholl Liane Voß Dagmar Wenger-Morschett Bezirksvertrauenspersonen der Schwerbehinderten Effi Münchinger Sigrid Bilz 5

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