Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG BGB-AT VII

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1 Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG BGB-AT VII Daniela Pfau Wissenschaftliche Mitarbeiterin Raum:

2 Wiederholung I. Anspruch entstanden 1. Tatbestandsmerkmale der AGL 2. Wirksamkeitshindernisse Rechtshindernde Einwendungen II. Anspruch erloschen Erlöschensgründe Rechtsvernichtende Einwendungen III. Anspruch durchsetzbar Hemmungsgründe Rechtshemmende Einreden

3 Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen I. Anspruch entstanden? 1.) Entstehungsvoraussetzungen Willenserklärungen 145 ff. BGB; Zugang 130 ff. BGB Positive Anspruchsvoraussetzungen 2.) Wirksamkeitshindernisse Rechtshindernde Einwendungen Negative Anspruchsvoraussetzungen 3

4 Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen Rechtsfolge: Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts von Anfang an; ex tunc Grund: besonderes Schutzbedürfnis des Anspruchsgegners zwingende Normen; nur Gesetzgeber kann Ausnahmen zulassen z.b. Geschäftsunfähigkeit 104ff. BGB; Wucher 138 II BGB; Sittenwidrigkeit 138 I BGB; Formmangel 125 BGB; gesetzliches Verbot 134 BGB 4

5 Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen II. Anspruch erloschen? Rechtsvernichtende Einwendung Der Anspruch entsteht zunächst Rechtsfolge: Anspruch entfällt (ggf. auch rückwirkend) Erlöschensgrund z.b.: Anfechtung 119 ff. BGB, 142 I BGB Erfüllung 362 ff. BGB Unmöglichkeit 275, 326 I BGB 5

6 Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen III. Anspruch durchsetzbar? Rechtshemmende Einrede Der Anspruch entsteht und ist nicht entfallen Betrifft Durchsetzbarkeit eines Anspruchs Rechtsfolge: Leistungsverweigerungsrecht subjektives Recht die Ausübung eines anderen Rechts zu hemmen ist vom Anspruchsgegner geltend zu machen z.b.: Verjährung 214 ff. BGB Nichterfüllter Vertrag 320 BGB 6

7 Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG 7 Fall: Nie wieder Jura

8 Victor hat nach einem Semester Jurastudium eingesehen, dass er sich mit der Gutachtentechnik nie wird anfreunden können und ist ins Studienfach Germanistik gewechselt. Um die finanziellen Verluste gering zu halten, beschließt er, sein Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des BGB zu verkaufen. Zufällig trifft er am 1. November die Jurastudentin Karolin und erzählt ihr von seiner Absicht. Karolin bekundet ihr Interesse, das Buch zu erwerben. Victor verlangt daraufhin 10,-. Karolin ist einverstanden. Beide kommen überein, dass das Buch am nächsten Morgen um 10 Uhr vor der Zentralbibliothek gegen Zahlung des Kaufpreises übergeben werden soll. Am nächsten Morgen um 10 Uhr verlangt Karolin von Victor das Buch. Kann Karolin von Victor die Übergabe das Buchs verlangen? 8

9 I. Grundfall Anspruch der K gegen V aus 433 I 1 BGB 1. Anspruch entstanden? Wirksamer Kaufvertrag K-V gem. 433 BGB zwei korrespondierende WE a) Angebot, 145 ff BGB aa) Absichtserklärung des V als Angebot? es fehlen die essentialia negotii daher (-) 9

10 bb) Interesse der K als Angebot? es fehlen die essentialia negotii daher (-) lediglich invitatio ad offerendum cc) 10,- als Angebot des V? Kaufsache bezeichnet Kaufpreis bestimmt daher (+) 10

11 b) Annahme durch K (+), 147 BGB Zwischenergebnis: Kaufvertrag zustande gekommen, Anspruch (+) Rechtshindernde Einwendung? (-) 2. Anspruch erloschen? Rechtsvernichtende Einwendung (-) 11

12 3. Anspruch durchsetzbar? Rechtshemmende Einrede? a) Fälligkeitseinrede, 271 II BGB Leistungszeit: Uhr am 2. November (Fälligkeit) Leistungszeitpunkt ist eingetreten Einrede (-) 12

13 b) Einrede des nichterfüllten Vertrages, 320 I 1 BGB Verpflichtung aus gegenseitigem Vertrag Gegenleistung noch nicht bewirkt Keine Vorleistungspflicht K hat noch nicht bezahlt V ist nicht zur Vorleistung verpflichtet Einrede (+): Leistung Zug-um-Zug ( 322 BGB) V kann ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern. Ergebnis K hat Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches Zug um Zug ( 322 BGB) gegen Bezahlung des Kaufpreises. 13

14 Variante: a) Victor ist geisteskrank. 14

15 II. Variante a): Anspruch der K gegen V aus 433 I 1 BGB 1. Anspruch entstanden? Wirksamer Kaufvertrag K-V gem. 433 BGB zwei korrespondierende WE a) Angebot, 145 ff BGB - Absichtserklärung des V (-) s.o. - Interesse der K (-) s.o. - Nennung des Kaufpreises durch V (+) s.o. 15

16 b) Rechtshindernde Einwendung? Unwirksamkeit der Willenserklärung wegen Geisteskrankheit des V? Nichtigkeit der Willenserklärung gem. 105 I BGB, wenn 104 BGB Hier 104 Nr. 2 BGB: Geisteskrank Nicht nur vorübergehend V ist nicht nur vorübergehend geisteskrank c) Zwischenergebnis Kein wirksames Angebot Kein wirksamer Kaufvertrag 16

17 2. Fiktion des Vertrages nach 105a S. 1 BGB? Geschäft des täglichen Lebens Geschäft kann mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden Keine erhebliche Gefahr für Geschäftsunfähigen/dessen Vermögen Leistung und Gegenleistung bereits bewirkt a) Geschäft des täglichen Lebens? Verkehrsauffassung maßgeblich Sache ist Gegenstand des täglichen Lebens (Buch)? contra: Verkauf zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs nicht erforderlich (genau dies ist aber der Zweck der Norm) Studiumwechsel ist als Grund für das Geschäft ebenfalls kein alltägliches Ereignis 17

18 pro: Geschäftsunfähiger nicht schutzwürdig, wenn es sich um einen Gegenstand des täglichen Lebens handelt, der mit geringen Mitteln bewirkt werden kann wirtschaftlich angemessenes Geschäft b) Buch = geringwertiges Mittel? Maßgeblich ist durchschnittliches Preisniveau Unbeachtlich sind individuelle wirtschaftliche Verhältnisse c) Leistung und Gegenleistung bewirkt? keine Erfüllung i.s.d. 362 I BGB daher (-) Ergebnis Anspruch aus 433 I 1 BGB (-) 18

19 Variante: b) Auf dem Weg zur Zentralbibliothek verliert Victor das Buch aus seinem Fahrradkorb. Das Buch fällt in den Lech und wird zerstört. 19

20 III. Variante b): Anspruch der K gegen V aus 433 I 1 BGB 1. Anspruch entstanden? Wirksamer Kaufvertrag K-V gem. 433 BGB zwei korrespondierende WE Angebot & Annahme liegen vor (s.o.) Anspruch entstanden 20

21 2. Anspruch erloschen? Rechtsvernichtende Einwendung? Anspruch wegen nachträglicher Unmöglichkeit i.s.d. 275 I Alt. 2 BGB erloschen? Pflichterfüllung nachträglich unmöglich Objektiv, d.h. für jedermann Auf dem Weg zur Zentralbibliothek Buch zerstört Ergebnis Anspruch aus 433 I 1 BGB (-) 21

22 Variante: c) Karolin hat das Buch gleich bezahlt, Viktor ist aber am nächsten Tag nicht mit dem Buch erschienen und spurlos verschwunden. Erst drei Jahre später läuft er Karolin zufällig über den Weg. 22

23 IV. Variante c): Anspruch der K gegen V aus 433 I 1 BGB 1. Anspruch entstanden? Wirksamer Kaufvertrag K-V gem. 433 BGB: zwei korrespondierende WE Angebot & Annahme liegen vor (s.o.) Anspruch entstanden 2. Anspruch erloschen? Rechtsvernichtende Einwendung (-) 23

24 3. Anspruch durchsetzbar? Rechtshemmende Einrede? a) Leistungsverweigerungsrecht, 320 I 1 BGB Verpflichtung aus gegenseitigem Vertrag Gegenleistung noch nicht bewirkt Keine Vorleistungsverpflichtung Wirksamer KV K hat bereits Kaufpreis gezahlt Zwischenergebnis: Leistungsverweigerungsrecht des V (-) 24

25 b) Verjährung: 214 I, 195 BGB? aa) Beginn der Verjährung, 199 I Nr. 1, 187 I BGB: am Ende des Jahres, in dem Anspruch entstanden ist (und fällig ist): um Uhr (str.) bb) Laufzeit 195 BGB 3 Jahre cc) Ende der Verjährung, 188 II Alt.1 BGB um Uhr Wiedersehen im November noch nicht verjährt Ergebnis Keine Einreden Anspruch aus 433 I 1 BGB durchsetzbar 25

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