WWK Hausratversicherung

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1 Sicherungsbeschreibung/Lageplan Anlage und Bestandteil zum Antrag für die WWK Hausratversicherung Antragsteller/Versicherungsnehmer Antrag vom/vertrags-nr. Versicherungsgrundstück (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, Stockwerk) 1. Lage der versicherten Räume innerhalb geschlossener Ortschaften außerhalb geschlossener Ortschaften Erdgeschoss Obergeschoss Kellergeschoss mit direkter Verbindung zu den sonstigen Versicherungsräumen (und) von gemeinschaftlich genutzten Räumen aus erreichbar 2. Wertsachen 2.1 Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z.b. Chipkarte) 2.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere 2.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin 2.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.b. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in 2.3 genannte Sachen aus Silber 2.5 Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken zu 2.1 Bargeld zu 2.2 Urkunden zu 2.3 Schmucksachen zu 2.4 Pelze zu 2.5 Antiquitäten Gesamtsumme Wertsachen EUR EUR EUR EUR EUR EUR davon außerhalb von Wertschutzschränken - EUR EUR EUR ergibt Aufbewahrung innerhalb von Wertschutzschränken Summe innerhalb von Wertschutzschränken = EUR EUR EUR EUR 3. Wertschutzschränke Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank). Die Prüf- und Anerkennungsplakette wird werkseitig an der Innenseite des Schrankes befestigt. /11/ vorhanden Anzahl VdS 1 - anerkannt mit Widerstandsgrad nach VDMA 2 mit Sicherheitsstufe nach RAL 3 ja nein N Stahlschrank B ja nein I Wertschrank C 1 F RAL-RG 626/2 ja nein II Wertschrank C 2 F RAL-RG 626/2 1 VdS: Prüf- und Zertifizierungsstelle der Versicherer 2 VDMA: Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.v. Frankfurt/Main 3 RAL: Richtlinien, bis 1989 gültig HRV_SB/LP Seite 1 von 5

2 4. Außen-/Abschlusstüren und -tore zu den Versicherungsräumen Art (Tür/Tor), Material von Türblatt, -rahmen (Zarge) /1/ oder einbruchhemmende Tür Glaseinsatz vorhanden Vorhandene Sicherung des Glaseinsatzes /2/ oder einbruchhemmendes Glas /3/ (bitte Montagebescheinigung beilegen) ja ja ja ja nein nein nein nein Zylindereinsteckschloss Querriegelschloss Mehrfachverriegelung Zylindereinsteckschloss Querriegelschloss Mehrfachverriegelung Zylindereinsteckschloss Querriegelschloss Mehrfachverriegelung Zylindereinsteckschloss Querriegelschloss Mehrfachverriegelung Zylinder außen max. Riegel schließt mind. von außen nicht einbruchhemmend Rosette aus Stahl (mind. einbruchhemmend innenliegend außenliegend zusätzl. Hinterhaken verschraubt Zylinder außen max. Riegel schließt mind. von außen nicht einbruchhemmend Rosette aus Stahl (mind. einbruchhemmend innenliegend außenliegend zusätzl. Hinterhaken verschraubt Zylinder außen max. Riegel schließt mind. von außen nicht einbruchhemmend Rosette aus Stahl (mind. einbruchhemmend innenliegend außenliegend zusätzl. Hinterhaken verschraubt Zylinder außen max. Riegel schließt mind. von außen nicht einbruchhemmend Rosette aus Stahl (mind. einbruchhemmend innenliegend außenliegend zusätzl. Hinterhaken verschraubt Seite 2 von 5

3 5. Fenster, - türen; Oberlichter; Lichtkuppeln; Lichtschacht-, Kellerfenster; andere Gebäudeöffnungen Art (Fenster, - türen etc.), Material (z. B. Mehrscheibenisolierverglasung) Fenster beweglich oder feststehend beweglich feststehend beweglich beweglich beweglich feststehend feststehend feststehend abschließbarer Fenstergriff Fenster-/ Fensterstangenschloss abschließbarer Fenstergriff einbruchhemmende feststehendes Gitter von außen nicht Kellerfenster mit Stahllochblenden und Kellerfenster zu Lichtschacht Lichtschacht mit Abhebesicherung Lichtschacht mit Rollrostsicherung einbruchhemmender Bandseitensicherung von außen nicht mit Innengitter mit einbruchhemmender abschließbarer Fenstergriff Fenster-/ Fensterstangenschloss abschließbarer Fenstergriff einbruchhemmende feststehendes Gitter von außen nicht Kellerfenster mit Stahllochblenden und Kellerfenster zu Lichtschacht Lichtschacht mit Abhebesicherung Lichtschacht mit Rollrostsicherung einbruchhemmender Bandseitensicherung von außen nicht mit Innengitter mit einbruchhemmender abschließbarer Fenstergriff Fenster-/ Fensterstangenschloss abschließbarer Fenstergriff einbruchhemmende feststehendes Gitter von außen nicht Kellerfenster mit Stahllochblenden und Kellerfenster zu Lichtschacht Lichtschacht mit Abhebesicherung Lichtschacht mit Rollrostsicherung einbruchhemmender Bandseitensicherung von außen nicht mit Innengitter mit einbruchhemmender abschließbarer Fenstergriff Fenster-/ Fensterstangenschloss abschließbarer Fenstergriff einbruchhemmende feststehendes Gitter von außen nicht Kellerfenster mit Stahllochblenden und Kellerfenster zu Lichtschacht Lichtschacht mit Abhebesicherung Lichtschacht mit Rollrostsicherung einbruchhemmender Bandseitensicherung ohne Sicherung mit Innengitter mit einbruchhemmender Seite 3 von 5

4 6. Elektronische Sicherungen/Einbruchmeldeanlagen (EMA) EMA nach VdS Schadenverhütung GmbH vorhanden der Klasse EMA-Attest VdS 2170 ist beigefügt wird nachgereicht bis zum Interventionsattest VdS 2529 ist beigefügt wird nachgereicht bis zum sonstige EMA vorhanden Beschreibung der Anlage und der Interventionsmaßnahmen ist beigefügt wird nachgereicht bis zum Die Versicherungsräume werden bei Abwesenheit bewacht ja nein durch ein VdS anerkanntes Wach- und Sicherheitsunternehmen Bewachungsvertrag ist beigefügt Anerkennungsnummer: W wird nachgereicht bis zum durch genaue Beschreibung ist beigefügt wird nachgereicht bis zum 7. /Lageplan Bei mehreren Stockwerken (auch Keller) ist für jedes Stockwerk ein gesonderter mit Sicherungsbeschreibung zu fertigen. Muster (Erdgeschoss) 8. Schlusserklärung und Unterschriften Die vorstehenden Angaben sind richtig und vollständig. Die angegebenene Sicherungen gelten als vereinbart im Sinne von 24 Nr. 1 a VHB 2009 und sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Es gilt die Klausel 7610 Sicherheitsvorschriften vereinbart. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers / Unterschrift des Vermittlers Ast.-Nr. AV-Nr. KB Versicherungsnehmers Seite 4 von 5

5 /1/ /2/ /3/ /4/ Zylindereinsteckschloss und Schließzylinder /5/ /6/ /7/ /8/ /9/ /10/ /11/ einbruchhemmender Bandseitensicherung Prüfplakette für VdS-anerkannte Wertschutzschränke Seite 5 von 5

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