Annahmerichtlinien. Annahme- und Sicherungsrichtlinien

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1 Annahme- und Sicherungsrichtlinien Annahmerichtlinien 1. Allgemeines Voraussetzung: Sowohl ständig bewohnte Wohnung als auch ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Schadenquote bezogen auf die letzten 5 Jahre und den neuen Beitrag darf 50 % nicht übersteigen. Sofern die Schadenquote über 50 % liegt, ist eine Abstimmung mit dem zuständigen PK-UW erforderlich. Die Mindestversicherungssumme beträgt EUR ,00. Der Mindestbeitrag beträgt EUR 250,00. Damit der VN Unterversicherungsverzicht erhält, muss eine Mindest-VSU von EUR 750,00 je Quadratmeter Wohnfläche vereinbart sein. Ab EUR ,00 Gesamt-VSU und EUR ,00 Einzelposition erfolgt eine Besichtigung durch den betreffenden PK-UW (Erstellung eines Lageplanes ist zwingend erforderlich). 2. Subjektive Risikoverhältnisse Die Antragsaufnahme kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass einwandfreie subjektive Risikoverhältnisse vorliegen. Bei folgenden Berufsgruppen ist Direktionsanfrage erforderlich: Berufsfotografen Reporter / Journalisten Fotomodelle Mannequins Hostessen Schauspieler / Künstler Nicht versicherbar sind Personen aus dem Rotlichtmilieu. 3. Objektive Risikoverhältnisse Nicht versicherbar sind Risiken, die vom Vorversicherer gekündigt wurden Hausrat in Gebäuden, in dem eine Bar, ein Tanzlokal, eine Disco, ein Spielsalon oder ein Bordell vorhanden ist Deckungszusagen können nur nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen PK-UW erteilt werden. NI_ Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rolf Bauer Vorstand: Dr. Marcus Kremer, Alf N. Schlegel, Jürgen Wörner Mannheimer Versicherung AG Augustaanlage Mannheim Amtsgericht Mannheim HRB 7501

2 Sicherungsrichtlinien 4. Vorbemerkung Die Sicherungsrichtlinien enthalten sicherungstechnische Mindestanforderungen. Fehlende oder unzureichende mechanische Sicherungen können grundsätzlich nicht durch eine Einbruchmeldeanlage ausge glichen werden. In begründeten Ausnahmefällen sind die alternativen Sicherungsvorrichtungen dem zuständigen PK-UW vorzulegen. Für Risiken, die den Sicherungsrichtlinien noch nicht entsprechen, sind die entsprechenden Maßnahmen zu vereinbaren. Der Zeitraum für diese Sicherungsverbesserungen kann maximal 4 Wochen betragen. Die letztgenannte Frist darf nicht überschritten werden. Eine entsprechende Vereinbarung ist mit dem Antragsteller im Antrag schriftlich zu vereinbaren. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass Versicherungsschutz erst dann besteht, wenn die Mannheimer Versicherung AG eine schriftliche Zusage erteilt hat. 5. Sicherungen Sicherungsobjekt Mindestsicherungen mögliche Nachrüstmaßnahmen Türen Haustür bzw. Wohnungsabschlusstür, Kellertür, sonstige Außentüren Zylinder nicht überstehend Zylinderschloss mit mindestens 5 Zuhaltungen oder Zylinderschloss mit VdS-Anerkennung oder Zuhaltungsschloss mit mindestens 6 Zuhaltungen oder Zuhaltungsschloss mit VdS-Anerkennung 1.2 Terrassen- / Verandatür abschließbare Verriegelung oder Hebelsicherungen Zusatzschloss: Kastenschloss Vorlegestange 1.3 Ganzglastür s. Verschluss oben und Zylinderkernschutz und Riegel mit mind. 20 mm Riegellänge 1.4 Türblatt ohne Glaseinsatz VdS-anerkannt keine aufgedoppelte Tür Sicherheitsschließblech mit VdS-Anerkennung oder Sicherheitsschließblech mind. 3 mm stark Wabentür mind. 4 cm Metalltür Kunststofftür Sicherheitsschließblech mit VdS-Anerkennung oder Sicherheitsschließblech mind. 3 mm stark Zusatzschlösser: Kastenschloss oder Kastenschloss mit Sperrriegel oder Querriegelschloss ohne Sperrriegel oder Querriegelschloss mit Sperrriegel oder Einsteckriegelschlösser innen aufgeschraubter Stahlblechbeschlag (2 mm dick) Sicherheitsbeschlag Türspion innenliegende Vorlegestange Querriegelschloss mit Sperrbügel Kastenschloss mit Sperrbügel Rollladen mit Feststellvorrichtungen oder Fensterschloss Zylinder mit Ziehschutz und Mehrfachverriegelung* oder Stangenschloss oder Schloss selbstverriegelnd* (* keine Rollenverschlüsse) Sicherheitsschließblech mit Maueranker Einsteckschloss mit Mehrpunktverriegelung

3 Sicherungsobjekt Mindestsicherungen mögliche Nachrüstmaßnahmen 1.5 Türblatt mit Glaseinsatz wenn VSG oder Ausschnitte keine kleiner als 30 x 30 cm (keine Sprossentür) u. Halteleiste von außen nicht abschraubbar wenn nein Gitter mind. 18 mm, nicht von außen abschraubbar, max. Abstände 10 x 8 cm und Kreuzungspunkte fest verbunden oder verschweißt oder 2. Innenscheibe (4 mm und von außen nicht abschraubbar) 1.6 Tür mit außenliegenden Bändern wenn Abstand zu groß (5 mm) Stiftsicherung und Hinterhaken bei Metalltür verschweißt oder Hinterhaken bei Metalltür veschraubt Hinterbandsicherungen 1.7 Kellertür Sperrriegelschloss oder Vorlegestange oder Panzerüberfallen incl. Hangschlösser 2 Dach Fenster, die ohne Hilfsmittel zu erreichen sind und größer als 30 x 30 cm sind Einbruchhemmender Glaseinsatz, wenn nicht zu Lüftungszwecken verwendet oder Türkette / Türbügel Lichtkuppeln (nur bei Flachdach) Innengitter geprüfte Beschläge (VdS-anerkannt) Oberlicht Innengitter Dachflächenfenster, Dachluke Innengitter und Schließmulde oder Schließmulde und Rollladen mit Verriegelung oder Innengitter und Zusatzkastenschloss oder Zusatzkastenschloss und Rollladen mit Verriegelung oder Rollladen mit Verriegelung und Innengitter Zweitscheibe innen aus EH-Verglasung wenn kein Flachdach oder keine massive Verkleidung des Daches 3 Fenster ohne Hilfsmittel zu erreichen wenn EH-Glas oder Gitter wenn nein Sicherung der Speichertür analog Sicherung Türen, Luke, Leiter keine elektrische Rollladen oder Rollladen mit Feststellvorrichtungen im oberen Drittel und abschließbare Fenstergriffe oder Rollladen mit VdS-Anerkennung oder Klappläden gegen Öffnen geschützt oder Teleskopstangen oder selbstverriegelndes Fensterschloss ohne Hilfsmittel nicht erreichbar keine 4 Kellerfenster ohne Lichtschacht Gitter im Mauerwerk verankert (s. Ausführungen zu Gitter) oder Stahlblende von innen verschraubt oder mit Hangschloss gesichert mit Lichtschacht Gitterrostsicherung mit 2 Verankerungen (kräftige Abdeckplatte, die nach allen Seiten abgeschrägt ist, oben glatt und kann von oben nicht gelöst werden) Rollstabgitter Aufhebelsicherungen oder Sicherheitsprofile gemäß VdS oder Zusatzkastenschlösser oder Bolzenschlösser oder Aufbruchsperre Innenblenden aus massivem Holz (mind. 4 mm), von außen nicht zu öffnen

4 6. Mechanische Sicherungen an Türen und Fenstern Verschluss A Zylinderschloss (mindestens 5 Stiftzuhaltungen) mit Sicherheitsbeschlag (von außen nicht abschraubbar) und/oder Zylinder außen nicht überstehend Zuhaltungsschloss mit mindestens 6 Zuhaltungen Sicherung des Hebels/Hebetüren abschließbarer Riegel abschließbarer Fenstergriff mit Zusatzriegel Gitterrostsicherung Verschluss B alle sonstigen Schlösser und Verriegelungen Rollladenverschluss. Einfache Handhabung wirkt automatisch Verschluss B. Diese Verschlussart muss gegen einen Verschluss des Typs A ausgetauscht werden Zylinderschloss ohne Sicherheitsbeschlag. Beschlag von außen abschraubbar oder Zylinder außen überstehend sonstiges Schloss nicht abschließbare Verriegelung Teleskopstange Querriegelschloss mit Sperrbügel Tür mit Vorlegestangen Kastenschloss 7. Klasseneinteilung von Einbruchmeldeanlagen Einbruchmeldeanlagen der Klasse A Einbruchmeldeanlagen der Klasse A weisen einen einfachen Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen und unscharfen Zustand auf; die Melder verfügen über eine mittlere Ansprechempfindlichkeit. Einsatzbereich: Haushalte mit geringem Wertsachenanteil. Einbruchmeldeanlagen der Klasse B Einbruchmeldeanlagen der Klasse B weisen einen mittleren Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen und unscharfen Zustand auf; die Melder verfügen über eine mittlere Ansprechempfindlichkeit. Einsatzbereich: Haushalte mit erhöhtem Wertsachenanteil. Einbruchmeldeanlagen der Klasse C Einbruchmeldeanlagen der Klasse C weisen einen erhöhten Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen und unscharfen Zustand auf; die Melder verfügen über eine erhöhte Ansprechempfindlichkeit. Eine weitgehende Überwachung der sicherheits relevanten Funktionen ist vorhanden. Einsatzbereich: Haushalte mit hohem Wertsachenanteil.

5 8. Entschädigungsgrenzen Die Versicherungsräumlichkeiten sind ab folgenden Summen durch eine entsprechende Einbruchmeldeanlage (EMA) zu über wachen: Klasse A VSU EUR ,00 Wertsachen EUR ,00 Klasse B VSU EUR ,00 Wertsachen EUR ,00 Klasse C VSU EUR ,00 Wertsachen EUR ,00 Maximale Entschädigungsgrenzen für Wertsachen innerhalb von Geldschränken Verschlossene Sicherheitsstufe Sicherheitsstufe max. Entschädigungsgrenzen Behältnisse nach VDMA nach RAL RG 6271) ohne mit* mit zusätzlichen ) mit VdS-anerkanntem Einbruchmeldeanlage Sicherheitsmerkmalen Widerstandsgrad EUR EUR D 1 III , ,00 Mehrwandiger Stahlschrank C 2 F II , ,00 (Mindestgewicht 200 kg) C 1 F I , ,00 B N , ,00 Eingemauerter Stahlschrank B N , ,00 mit mehrwandiger Tür * Überwachung des Behältnisses durch eine von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannte Einbruchmeldeanlage mit Anschluss über posteigene Stromwege (Postmietleitung) an die Hauptmeldezentrale eines von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Wachund Sicherheitsunternehmens oder einer Polizeidienststelle (Polizeinotruf). 1) Diese Wertschutzschränke müssen eine Mindestmasse von 200 kg aufweisen. Maximale Entschädigungsgrenzen außerhalb von Geldschränken für: Bargeld, Wertpapiere EUR 2.500,00 Urkunden, Sparbücher EUR 5.000,00 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Uhren, alle Sachen aus Gold oder Platin, EUR ,00 Briefmarken, Medaillen und Münzen Maximale Entschädigungsgrenzen innerhalb von Geldschränken für: Bargeld EUR 5.000,00

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