Die gemeinnützige Stiftung und GmbH als Instrument der mittelständischen Unternehmensnachfolge
|
|
- Theresa Kappel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Tobias Tschötschel Inauguraldissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte durch die Juristische Fakultät der Universität Rostock Die gemeinnützige Stiftung und GmbH als Instrument der mittelständischen Unternehmensnachfolge Eine Untersuchung anhand ausgewählter Anforderungen zur Fortführung von Familienunternehmen
2 Einleitung 1 Die Gründung der gemeinnützigen Körperschaften 7 I. Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 7 1. Die Anforderungen der 51 ff. АО im Einzelnen Selbstlose, unmittelbare und ausschließliche Mittelverwendung Der Grundsatz der Vermögensbindung Die steuerbegünstigten Körperschaftszwecke Die Gemeinnützigkeit im Sinne des 52 АО Die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke Fazit 16 II. Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung Das Stiftungsgeschäft Die Gestaltung der Stiftungssatzung Ausprägung der Unternehmensträgerschaft der gemeinnützigen Stiftung Unternehmensbedingte Besonderheiten der Satzung Zur Gestaltung der Stiftungs- bzw. Unternehmensstruktur Die unternehmerische Beteiligung der gemeinnützigen Stiftung Abgrenzungsfragen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und der Vermögensverwaltung Die Beteiligung der Stiftung an Kapitalgesellschaften Die Beteiligung der Stiftung an einer Personengesellschaft Fazit Das weitere Gründungsverfahren 37 III. Die Gründung einer gemeinnützigen GmbH Ausgangsüberlegungen zur Gesellschaftsstruktur Alternative Lösungsansätze Die Gestaltung der Satzung einer steuerbegünstigten GmbH Die Gestaltung der Gesellschafterstruktur und des Gesellschafterwechsels Die Auswahl geeigneter Gesellschafter Satzungsgestaltende Regelungen zum Gesellschafterwechsel Das weitere Gründungsverfahren 51 IV. Zusammenfassung 52 I
3 2 Die Versorgung der Familienangehörigen sowie sonstiger Dritter 54 I. Die Versorgung des Stifters und seiner Familie nach 58 Nr. 5 АО Die Voraussetzungen des 58 Nr. 5 АО im Einzelnen Das Einkommen der Stiftung im Sinne des 58 Nr. 5 АО Belastungen der Stiftung infolge des Vermögenserwerbes Stellungnahme Angemessenheit der Unterhaltsleistungen Fazit 63 II. Alternative Lösungsansätze für die Versorgung des Unternehmers und seiner Familie Belastung der Unternehmensbeteiligung Rechtliche und steuerliche Grundlagen des Nießbrauches an einem GmbH-Anteil Gemeinnützigkeitsrechtliche Besonderheiten Auswirkungen der nießbrauchsbelasteten Unternehmensbeteiligung bei der gemeinnützigen GmbH Auswirkungen der nießbrauchsbelasteten Unternehmensbeteiligung bei der gemeinnützigen Stiftung Fazit Verwendung einer Holdingstruktur Fazit 79 3 Organisation und Betrieb 81 I. Geschäftsführungsorgane Ausgestaltung und Profil der Geschäftsführungsorgane Gestaltungskriterien für die Geschäftsführung Art und Umfang der Geschäftsführung Weitere gesetzliche Vorgaben für den Vorstand bzw. die Geschäftsführer Fazit Anforderungen an die Geschäftsführung Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts Gebot der zeitnahen Mittelverwendung 90 II
4 2.1.2 Thesaurierte Erträge des Beteiligungsunternehmens als zeitnah zu verwendende Mittel Stand der Diskussion Stellungnahme Verwendungsverbote Allgemeine Verwendungsverbote Das Verbot des Verlustausgleichs Die erstmalige Ausstattung bzw. Ausgliederung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Ausgewählte Problemfelder der Mittelverwendung Satzungsmäßige Vorgaben an die Geschäftsführung Die Bindung an die Satzung im Allgemeinen Auswirkungen einer gemeinnützigkeitswidrigen Satzung auf die tatsächliche Geschäftsführung Weitere Vorgaben an die tatsächliche Geschäftsführung Ordnungsgemäße Vermögensanlage Entwicklung einer Leitlinie zur ordnungsgemäßen Vermögensbewirtschaftung Stiftungsrechtliche Vorgaben der Vermögensbewirtschaftung und deren Auswirkungen auf die GmbH Der Grundsatz der Vermögenserhaltung Umfang der Vermögenserhaltungsverpflichtung Stellungnahme Das sog. Admassierungsverbot Fazit Anlagegrundsätze des Stiftungsvermögens Auswirkungen auf die steuerbegünstigte GmbH Einzelne Aspekte der Vermögensbewirtschaftung Das Halten der Unternehmensbeteiligung unter dem Gesichtspunkt des Vermögenserhaltes Die Vergabe von Darlehen an das beteiligte Unternehmen Anwendung des 17 EStG auf Veräußerungsgeschäfte steuerbegünstigter Körperschaften Anwendbarkeit der Grundsätze zur Betriebsaufspaltung 122 III
5 Zusammenfassung Anforderungen einer guten und gewissenhaften Geschäftsführung Ausgangslage Zur Adaption des DCGK im Einzelnen Fazit Die Geschäftsordnung der Geschäftsführung Interessenlage Regelungsbedürftige Aspekte Die Anforderungen an eine ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführung Anforderungsprofile an die Geschäftsführung Weitere Regelungsbereiche Bestellung und Vergütung der Geschäftsführungsorgane Fazit 144 II. Aufsichtsorgane Zur Rechtsstellung der Kontrollorgane Die Rolle der Gesellschafterversammlung in der gemeinnützigen GmbH, insbesondere im Vergleich zum Aufsichtsrat und Beirat Die Funktion der Gesellschafterversammlung in der steuerbegünstigten GmbH Der Aufsichtsrat im Aktienrecht und der unternehmerische Beirat Fazit Die Ausgestaltung des Aufsichtsrats der Stiftung Aufgabenstellung Umfang der Geschäftsführungskontrolle Die Vertretung der Stiftung gegenüber dem Vorstand Organisatorische Umsetzung Die Besetzung des Aufsichtsrats Berufung und Vergütung des Aufsichtsrats Die Geschäftsordnung der Gesellschafterversammlung/des Aufsichtsrats 161 III. Fazit 162 IV
6 4 Haftungsverhältnisse zwischen Körperschaft und Organ 163 I. Die Innenhaftung der Geschäftsführungsorgane Grundsätze der Geschäftsführerhaftung nach 43 Abs. 2 GmbHG Schaden der Gesellschaft Kausalität Verletzung der Sorgfaftspflicht/Verschulden Weitere Einzelheiten zur Darlegungs- und Beweislast Fazit Die Haftung des Stiftungsvorstands Zu den Voraussetzungen im Einzelnen Die Haftungsentlastung des Stiftungsvorstands durch Aufsichtsrat und Stiftungsaufsicht Stiftungsbehördliche Aufsicht und deren Reichweite Konzeption der Stiftungsaufsicht Aufgaben der Stiftungsaufsicht Praktische Umsetzung Fazit Konsequenzen der staatlichen Stiftungsüberwachung auf die Haftung des Stiftungsvorstands Stand der Diskussion Die Staatshaftung der Stiftungsaufsicht Stellungnahme Entlastung des Stiftungsvorstands durch den Aufsichtsrat Exkurs: Auswirkungen auf die gemeinnützige GmbH Fazit Besondere Haftungsfragen Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts Besonderheiten bei der Vermögensbewirtschaftung Ermessensausübung bei der Anlageentscheidung Teilweise oder vollständige Drittvergabe der Vermögensverwaltung Auswirkungen der Unternehmensbeteiligung Ausschüttungsentscheidungen Überwachung der Geschäftsführung der gewerblichen Tochter 210 V
7 Schadensspezifizierung bei der Stiftungskörperschaft Fazit Haftungsrelevante Beispiele aus der Rechtsprechung Fazit Durchsetzung von Haftungsansprüchen Durchsetzung von Regressansprüchen bei der GmbH Durchsetzung von Regressansprüchen gegen den Stiftungsvorstand Fazit Abschlussbemerkungen 220 II. Die Haftung als Aufsichtsorgan Die Haftung des Kontrollorgans bei der Stiftung Haftungsbegründendes Schuldverhältnis Besonders haftungsrelevante Pflichten des Aufsichtsrats Weitere Haftungsvoraussetzungen sowie die Durchsetzung des Haftungsanspruches gegen den Aufsichtsrat Die Haftung als Gesellschafter einer steuerbegünstigten GmbH Mögliche Anspruchsgrundlagen Durchsetzung möglicher Haftungsansprüche Ausblick Zusammenfassung j 237 III. Fazit 238 i 5 Satzungs- bzw. Strukturveränderungen 239 I. Veränderungen innerhalb der Gestaltung Möglichkeiten bzw. Voraussetzungen einer Satzungsanpassung Satzungsänderungen bei der GmbH Satzungsänderungen bei der Stiftung Vorgaben der Landesstiftungsgesetze Die Berücksichtigung des Stifterwillens sowie weitere Anforderungen an die Satzungsänderung Beschränkungen für wesensverändernde Maßnahmen Abschließende Gedanken zur Änderung von Stiftungssatzungen Fazit Umwandlungsvorgänge 252 VI
8 3. Konsequenzen einer Satzungsänderung 253 II. Steuerliche Auswirkungen des Verlustes der Gemeinnützigkeit infolge der Umgestaltung oder fehlerhafter Geschäftsführung steuerbegünstigter Körperschaften Voraussetzungen für den Wegfall der Gemeinnützigkeit Die Änderung der Satzung Mögliche Auswirkungen des Änderungsbeschlusses Beachtung der Vermögensbindung Fehler in der laufenden Geschäftsführung Fazit Folgen und Einzelheiten des Wegfalls der Gemeinnützigkeit Nachversteuerung gemäß 61 Abs. 3 АО Die Behandlung nicht steuerbegünstigter Übertragungen der Unternehmensbeteiligung auf die Stiftung und GmbH Nicht begünstigte Vermögensübertragungen und ihre Auswirkungen auf die Stiftung Nicht gemeinnützigkeitsrechtlich begünstigte Vermögensübertragungen und ihre Auswirkungen auf die GmbH Bewertung von Anteilen an einer gemeinnützigen GmbH Bewertungsstichtag Abschließende Bewertung Anfall des Körperschaftsvermögens beim Unternehmer oder gleichzustellenden Personen Weitere Einzelheiten Spendenhaftung nach 10b Abs. 4 Satz 2, 3 EStG Fazit Vertrauensschutz für die Satzung aufgrund der Bestätigung durch die Finanzverwaltung 283 III. Fazit 284 \ 6 Schlussbetrachtungen 285 I. Gemeinsamkeiten und Unterschiede 286 II. Fazit und Ausblick 290 VII
9 Anhang 293 I. Formulierungsvorschläge für die Organe 293 II. Formulierungsvorschlag zu den Anlagerichtlinien 298 III. Formulierungsvorschlag für die Geschäftsordnung Geschäftsführung" 301 IV. Formulierungsvorschlag für die Geschäftsordnung Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung" 314 VIII
Gemeinnützige Vereine und Stiftungen
Gemeinnützige Vereine und Stiftungen Erfolgreich gründen und Führen von Dr. Michael Sommer Dr. Ralf Stefan Werz Dr. Benjamin Leuchten I.Auflage, 2013 C.H.BECK o f rztf JvT.ltyV Inhalt l&tes 1. Kapitel
MehrStiftungen im Zivil- und Steuerrecht
Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt
MehrAWO-Saarland-Stiftung
Satzung der AWO-Saarland-Stiftung in Saarbrücken Präambel Anliegen der Stiftung ist es, zur Unterstützung und Förderung von sozial benachteiligten oder gefährdeten Menschen vor allem dort tätig zu werden,
MehrBesteuerung im Krankenhaus
Ursula Augsten Ralph Bartmuß Stephan Rehbein Alexandra Sausmekat Besteuerung im Krankenhaus GABLER Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 Literaturverzeichnis 11 Bearbeiterverzeichnis 13 1 Rechtliche Erscheinungsformen
MehrSatzung. Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid
Satzung Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid In der Fassung vom 11.10.2018 1, Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid. (2) Sie ist eine rechtsfähige
MehrVeräußerung von Immobilien/Liegenschaften gemeinnütziger oder kirchlicher Stiftungen
Veräußerung von Immobilien/Liegenschaften gemeinnütziger oder kirchlicher Stiftungen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Veräußerung von Immobilien/Liegenschaften gemeinnütziger oder kirchlicher Stiftungen
Mehr- Muster* für die. Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft. und für eine. Stiftungssatzung
- Muster* für die Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft und für eine Stiftungssatzung - *Allgemeine Hinweise: - Dem Muster ist der Regelfall einer gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts
Mehr- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz
- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Erläuterungen hierzu unter Allgemeines: Die Stiftungssatzung Soll die Stiftung nicht nur gemeinnützige Zwecke verfolgen, sondern
MehrSTIFTUNGSGESCHÄFT. Zweck der Stiftung ist.. Die Stiftung erhält folgende Vermögensausstattung: Organ der Stiftung ist
STIFTUNGSGESCHÄFT Hiermit errichte/n ich/wir, der/die unterzeichnende/n... die... Stiftung mit dem Sitz in... als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist.. Die Stiftung erhält
MehrInhaltsübersicht. 5. Kapitel: Schlussbetrachtung Zusammenfassung Ausblick 249. Anhang 251. Literaturverzeichnis 323
Inhaltsübersicht 1. Kapitel: Grundlagen der Untersuchung; Geschichte und Entwicklungen 15 1 Einleitung 15 2 Die Geschichte der 20 3 Zahlen, Daten und Fakten 40 4 Der der Bürgerstiftung, Definitionsversuche
MehrAktuelle Rechtsprechung zum Stiftungsrecht - Rechtliche Aspekte der Vermögensanlage -
Aktuelle Rechtsprechung zum Stiftungsrecht - Rechtliche Aspekte der Vermögensanlage - Stiftungsforum Westfalen Bielefeld, 21. März 2018 Dr. Manuel Foppe AGENDA 1 Grundlagen: Vermögensanlage und Haftung
MehrDie Geschäftsführerhaftung nach 43II GmbHG und die Möglichkeit privatautonomer Begrenzungen
Beate Mand Die Geschäftsführerhaftung nach 43II GmbHG und die Möglichkeit privatautonomer Begrenzungen Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 9 1. Kapitel: Einleitung
MehrInhaltsverzeichnIs... VlI. Abblldunpve... lchnls... Xlll. Abkürzungsverzeichnis... xv Fragestellung und Zielsetzung... 3
Inhaltsverzeichnis InhaltsverzeichnIs... VlI Abblldunpve... lchnls... Xlll Abkürzungsverzeichnis... xv 1. Einleitung..................................................................... 1 1.1. Fragestellung
MehrSTIFTUNGSGESCHÄFT. Hiermit errichte/n ich/wir, der/die Unterzeichnende/n die Stiftung
STIFTUNGSGESCHÄFT Hiermit errichte/n ich/wir, der/die Unterzeichnende/n die Stiftung mit dem Sitz in als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist Die Stiftung erhält folgende
MehrSatzung. der. G e n o s s e n s c h a f t s s t i f t u n g
Satzung der G e n o s s e n s c h a f t s s t i f t u n g Präambel Die Genossenschaftsstiftung, vormals Haas-Rexerodt-Stiftung, ist hervorgegangen aus der Zusammenlegung der Wilhelm-Haas-Stiftung, Frankfurt
MehrStiftung des Deutschen Caritasverbandes. Stiftungssatzung
CARITAS-STIFTUNG DEUTSCHLAND Stiftung des Deutschen Caritasverbandes Stiftungssatzung Mit Genehmigung durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden Württemberg (Erlaß Az.: Ki-0562.3-09/1 vom
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.
MehrPatrick-Marcel Hagner. Bilanzierende Stiftungen. Rechnungslegung im Spannungsfeld zwischen Handels-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht AVM
Patrick-Marcel Hagner Bilanzierende Stiftungen Rechnungslegung im Spannungsfeld zwischen Handels-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht AVM IV VORWORT UND DANKSAGUNG INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGS- UND SYMBOLVERZEICHNIS
MehrLESEPROBE. Stiftungen. Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts. Praktikerwissen kompakt. Dr. Daniel J. Fischer
Stiftungen Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts Dr. Daniel J. Fischer Praktikerwissen kompakt 6. Auflage 2015 Stiftungen Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts Dr. Daniel
MehrSatzung der Stiftung. INVITARE - eingeladen zum Leben - Stiftung für Mutter und Kind -
Satzung der Stiftung INVITARE - eingeladen zum Leben - Stiftung für Mutter und Kind - PRÄAMBEL INVITARE IST EINE BERATUNGSSTELLE FÜR SCHWANGERE MÄDCHEN UND FRAUEN, ALLEIN ERZIEHENDE MÜTTER, DIE SICH TROTZ
MehrStiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5004 Stiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge Eine rechtsvergleichende und kollisionsrechtliche Betrachtung zu Deutschland und Italien
MehrINHALT Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 13. I.Einleitung 19
Emilio Zeininger Die deutsche Stiftung nach der Reform des Stiftungssteuerrechts durch Gesetz vom 14. Juli 2000 und ihre transnationale Offenheit anhand eines Vergleichs mit dem. Stiftungsrecht in Österreich
MehrSatzung der gemeinnützigen Stiftung Goldene Perlen" - Engagement für Montessori
Satzung der gemeinnützigen Stiftung Goldene Perlen" - Engagement für Montessori (1) Die Stiftung führt den Namen 1 Name, Rechtsform und Sitz Stiftung Goldene Perlen" - Engagement für Montessori (2) Sie
MehrDie Zusammenlegung von Stiftungen rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen. Stiftungsforum Westfalen 10. März 2015
Die Zusammenlegung von Stiftungen rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen Stiftungsforum Westfalen 10. März 2015 Agenda I. Ausgangspunkt: Die notleidende Stiftung II. Instrumentarien des Stiftungsrechts
MehrGRF-Stiftung EUROPA-ROSARIUM SANGERHAUSEN. Neufassung der Stiftungssatzung. Beschluss vom
GRF-Stiftung EUROPA-ROSARIUM SANGERHAUSEN Neufassung der Stiftungssatzung Beschluss vom 30.10.2014 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen "GRF-Stiftung EUROPA-ROSARIUM
MehrSTIFTUNGSGESCHÄFT. 2. Wertpapiere im Nennwert von insgesamt... EURO
STIFTUNGSGESCHÄFT Hiermit errichte/n ich/wir, der/die unterzeichnende/n... die... Stiftung mit dem Sitz in... als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist... Die Stiftung erhält
MehrSatzung der Geschwister Karge Stiftung
1 Präambel Vorstand und Beirat der Bürgerstiftung Norden haben in einer gemeinsamen Sitzung am 30.09. 2009 die Geschwister Karge Stiftung errichtet und ihr diese Satzung gegeben. 1 Name, Rechtsform, Sitz,
MehrSatzung. (Stand: August 2011) der. Stiftung der Gemeinde Lemwerder. Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr. Stiftung der Gemeinde Lemwerder
Satzung (Stand: August 2011) der Stiftung der Gemeinde Lemwerder 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Gemeinde Lemwerder (2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige
MehrInformationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner
Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 Tochter-GmbH Für welchen Zweck gründet man eine Tochter GmbH (Beispiele) Ø Ausgliederung umgrenzter Tätigkeiten Ø Durchführung eines jährlichen
MehrSTIFTUNGSSATZUNG. Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
STIFTUNGSSATZUNG 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftung Zukunft Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (2) Die Stiftung Zukunft Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland
MehrSatzung. Talat Alaiyan-Stiftung für deutsche, israelische und palästinensische Kinder (DIP) 1 Name, Rechtsstellung, Sitz
Satzung Talat Alaiyan-Stiftung für deutsche, israelische und palästinensische Kinder (DIP) 1 Name, Rechtsstellung, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Talat Alaiyan Stiftung für deutsche,israelische
MehrStiftungssatzung der Thor Stiftung
1. Name, Organisation und Sitz Die Stiftung führt den Namen THOR-Stiftung. Sie ist eine rechtsfähige, öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Speyer. 2. Stiftungszweck Zweck der Stiftung
MehrSTIFTUNGSSATZUNG. 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herford.
STIFTUNGSSATZUNG 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Lebenshilfe Herford. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herford.
MehrSTIFTUNGSGESCHÄFT. Hiermit errichte/n ich/wir, der/die Unterzeichnende/n die Stiftung
STIFTUNGSGESCHÄFT Hiermit errichte/n ich/wir, der/die Unterzeichnende/n die Stiftung mit dem Sitz in als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist Die Stiftung erhält folgende
MehrSatzung der gemeinnützigen Marcel Lefebvre Stiftung. Stand: 24. Juni 2014
Satzung der gemeinnützigen Marcel Lefebvre Stiftung Stand: 24. Juni 2014 Satzung Marcel Lefebvre Stiftung vom 24. Juni 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel... 3 2. Die Grundlagen der Marcel Lefebvre Stiftung...
Mehr60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit
60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit Dieser Dreijahresrhythmus gilt aber nur für Vereine, die sich wirklich nur auf die gemeinnützigen Tätigkeiten beschränken. Tun sie das nicht und entfalten sie
MehrStiftungen. Recht, Steuer, Betriebswirtschaft
Unternehmensverbundene Stiftungen Recht, Steuer, Betriebswirtschaft Begründet von Dr. Gerhard Brandmüller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Sozialrecht, Vereidigter Buchprüfer fortgeführt von
MehrSatzung der Stiftung xy
Satzung der Stiftung xy (1) Die Stiftung führt den Namen xy. 1 Name, Rechtsformen und Sitz der Stiftung (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Die Stiftung ist als kirchliche Stiftung
MehrBanken & Stiftungen. Recht Steuern Organisation. Lutz Engelsing Marcus Geschwandtner Olaf Lüke
Taschenbücher für GELD BANK BÖRSE Lutz Engelsing Marcus Geschwandtner Olaf Lüke Banken & Stiftungen Recht Steuern Organisation Mit allen steuerlichen Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des
MehrSatzung der Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg
Satzung der Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg 1 Name, Rechtsform, Sitz Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
MehrS a t z u n g. der WWK Kinderstiftung in München. Name, Rechtsstellung, Sitz
S a t z u n g der WWK Kinderstiftung in München 1 Name, Rechtsstellung, Sitz Die Stiftung führt den Namen WWK Kinderstiftung. Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit
MehrS a t z u n g. der DRK-Zukunfts-Stiftung Rösle Bunz
S a t z u n g der DRK-Zukunfts-Stiftung Rösle Bunz Beschluss des Stiftungsvorstandes vom 19.06.1999. Geändert durch den Änderungsbeschluss des Stiftungsvorstandes vom 28.04.2008 mit Zustimmung des Kreisvorstandes
MehrStiftungsgründung, Erben und Vererben
Stiftungsgründung, Erben und Vererben Dr. Jörg Henze, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, HENZE ENDERS & PARTNER 1 Gliederung A. Der Stiftungsbegriff B. Die Rechtsformwahl Stiftung C. Zivilrechtliche Grundlagen
MehrFördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts
Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts
MehrSatzung der Stiftung Dr. Jürgen und Sonja Oehlschläger. 1 Name, Sitz, Rechtsform
Satzung der Stiftung Dr. Jürgen und Sonja Oehlschläger 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen Dr. Jürgen und Sonja Oehlschläger (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen
Mehr1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017
ARBEITSGEMEINSCHAFT BERNIG / FIETKAU Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 2. Aktuelles aus der Sozialversicherung zum Jahreswechsel
MehrSeite: Vorwort ^ 5. B. Grundsätzliche Überlegungen zur Unternehmensstruktur
Inhaltsverzeichnis Seite: Vorwort ^ 5 A. Vorbemerkungen 13 B. Grundsätzliche Überlegungen zur Unternehmensstruktur 15 C. Arten der Stiftung und ihre Errichtung 17 I. Stiftungsarten 17 1. Rechtsformen der
MehrDie Generalvollmacht im Recht der Kapital- und Personengesellschaften
Die Generalvollmacht im Recht der Kapital- und Personengesellschaften Zulässigkeit, Grenzen und Haftung, unter besonderer Berücksichtigung der organschaftlichen Verantwortlichkeit eines Generalbevollmächtigten
Mehr(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung Stiftung ZEIT FÜR MENSCHEN 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung ZEIT FÜR MENSCHEN. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz
MehrDie Zuordnung privatrechtlich organisierter Diakonie zur evangelischen Kirche
Anne-Ruth Glawatz Die Zuordnung privatrechtlich organisierter Diakonie zur evangelischen Kirche Unter besonderer Berücksichtigung von unternehmerischen Umstrukturierungen in der Diakonie PETER LANG Europäischer
MehrSatzung der Deutschen Stiftung zur Nutzung erneuerbarer Energien
Satzung der Deutschen Stiftung zur Nutzung erneuerbarer Energien Präambel Mit der Stiftung soll das Ziel verfolgt werden, einen nachhaltigen und dauerhaften Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien zu
MehrSatzung der Stadthallenstiftung Görlitz
Satzung der Stadthallenstiftung Görlitz Präambel Die Stadt Görlitz, die KommWohnen Görlitz GmbH, die Stadtwerke Görlitz AG und der Förderverein Stadthalle Görlitz e.v. haben sich zum Ziel gesetzt, in einer
MehrDie vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation
Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,
MehrSatzung der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden
1 Satzung der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden Präambel Der Blinden - und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. vertritt die Interessen von blinden und sehbehinderten Menschen und setzt sich
MehrStiftungssatzung der Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung. Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung. Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung
Stiftungssatzung der Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung 1. Die Stiftung führt den Namen Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung mit Sitz in Waldbreitbach. 2. Die Stiftung
MehrSatzung Stiftung St. Catharina hilft
Satzung Stiftung St. Catharina hilft Präambel Kirche wirkt sie wirkt in der Gemeinde, den Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und in den caritativen Einrichtungen. Sie gibt spirituelle Begleitung und
MehrBürgerstiftungen in Deutschland
Bochumer Studien zum Stiftungswesen 10 Bürgerstiftungen in Deutschland Entwicklungen, Erfahrungen und Ausblicke Bearbeitet von Matthias Klein 1. Auflage 2013. Buch. 332 S. Hardcover ISBN 978 3 631 62679
MehrSatzung der Stiftung der Kreissparkasse Waiblingen
Satzung der Stiftung der Kreissparkasse Waiblingen 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Die von der Kreissparkasse Waiblingen, Anstalt des öffentlichen Rechts, errichtete Stiftung führt den Namen Stiftung der
MehrSTIFTUNGEN UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE STEUERLICHE ASPEKT DER GRÜNDUNG
Stuttgart, 6. Oktobber 2017 STIFTUNGEN UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE STEUERLICHE ASPEKT DER GRÜNDUNG Rechtsanwalt Dr. Markus Heuel DIE STEUERN SIND NICHT ALLES: TYPISCHE MOTIVE VON UNTERNEHMENSSTIFTERN Lebenswerk
MehrSatzung. der Montessori-Stiftung Wertingen in Wertingen
Satzung der in Wertingen Präambel Der Förderverein des Kreises Dillingen e. V. hat 1990 die erste Montessori- Volksschule in Schwaben errichtet. Hinzugekommen sind ein Werkhaus der Generationen für die
MehrDie Gründung einer Stiftung
Hedda Hoffmann-Steudner Die Gründung einer Stiftung Ein Leitfaden für Stifter und Berater 2. Auflage StiftungsRatgeber, Band 1 Impressum Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Buch nicht
MehrStiftungssatzung. der "Stiftung zur Hilfe für krebskranke Kinder im Sächsischen Vogtland" 1 Name, Rechtsform, Sitz
Stiftungssatzung der "Stiftung zur Hilfe für krebskranke Kinder im Sächsischen Vogtland" 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen "Stiftung zur Hilfe für krebskranke Kinder im Sächsischen
MehrSatzung der Jugendstiftung Main-Spessart
Satzung der Jugendstiftung Main-Spessart Präambel Mit der Jugendstiftung Main-Spessart soll die Jugendarbeit im ländlichen Raum gestärkt werden. Insbesondere sollen zukunftsweisende, innovative Modell-Projekte
MehrSatzung. der unselbständigen << Stiftung zur Förderung der Schauburg Theater für junges Publikum der Landeshauptstadt München>>
Satzung der unselbständigen > 1 Name der Stiftung Die Stiftung führt den Namen
Mehr(1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung JOVITA. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
S A T Z U N G SATZUNG der Stiftung JOVITA 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung JOVITA (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. (3) Sitz der Stiftung
MehrDie Stiftung bietet dem Unternehmer viele Möglichkeiten
Genau dann, wenn man denkt, man hat alles erreicht, wird es Zeit, den nächsten Schritt zu tun. Die Stiftung bietet dem Unternehmer viele Möglichkeiten Von Dr. Eva Stafflage, Stiftungsexpertin der Berenberg
MehrSatzung. der. Stiftung Lautenbach. Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr
Satzung der Stiftung Lautenbach 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung Lautenbach 2. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts nach den
MehrSatzung der Stiftung Lebenshilfe Ansbach
Satzung der Stiftung Lebenshilfe Ansbach 1 Name, Rechtsform, Sitz Die Stiftung führt den Namen Stiftung Lebenshilfe Ansbach. Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz
MehrKooperationen & Outsourcing von Hochschulen
Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Workshop Besteuerung von Hochschulen im CHE- Hochschulkurs 13. April 2010, Berlin Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... Literaturhinweise...
Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... Literaturhinweise... XIII XVII XXI 1. Teil. Grundlagen 1. Vorbemerkung: Prüfungsstoff im Gesellschaftsrecht... 1 2. Begriff des
MehrBeck`sche Musterverträge 50. Gemeinnützige GmbH. von Thomas von Holt, Christian Koch. 2. Auflage
Beck`sche Musterverträge 50 Gemeinnützige GmbH von Thomas von Holt, Christian Koch 2. Auflage Gemeinnützige GmbH Holt / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrS a t z u n g. der SV Werder Bremen Stiftung. 1 Name, Rechtsform, Sitz
S a t z u n g der SV Werder Bremen Stiftung 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen SV Werder Bremen Stiftung (2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und
MehrDas Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht unter dem Einfluss der europäischen Grundfreiheiten
Benjamin Lissner Das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht unter dem Einfluss der europäischen Grundfreiheiten Verlag Dr. Kovac Hamburg 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Gang der Untersuchung 17 A.
MehrKlaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage
Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG
MehrDeutsche Stiftung für Recht und Informatik
Deutsche Stiftung für Recht und Informatik 1 Name, Rechtsstellung, Sitz Die Stiftung führt den Namen "Deutsche Stiftung für Recht und Informatik" (DSRI). Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung
MehrErster Teil Analyse der Gründung von Stiftungen bürgerlichen Rechts durch juristische Personen öffentlichen Rechts 4
Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Erster Teil Analyse der Gründung von Stiftungen bürgerlichen Rechts durch juristische Personen öffentlichen Rechts 4 A. Stiftungsbegriff und Abgrenzung der Stiftung privaten
MehrSatzung der "Dr. Siegfried Krüger -Stiftung" mit dem Sitz in Leipzig
Satzung der "Dr. Siegfried Krüger -Stiftung" mit dem Sitz in Leipzig 1 Name, Rechtsform, Sitz Die Stiftung führt den Namen "Dr. Siegfried Krüger -Stiftung" und ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen
MehrSatzung der Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg
Satzung der Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg Präambel Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Landesverband Oldenburg, als Dachverband der katholischen Jugendverbände im Offizialatsbezirk
MehrSatzung der Lighthouse Foundation Stiftung für die Meere und Ozeane. Präambel
Satzung der Lighthouse Foundation Stiftung für die Meere und Ozeane Präambel Der Errichtung der Lighthouse Foundation liegt die Überzeugung des Stifters zugrunde, dass die Bedeutung der Meere und Ozeane
MehrS A T Z U N G der Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz
1 S A T Z U N G der Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz Name, Rechtsform und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz (2) Die Stiftung
MehrDessauer Moses Mendelssohn Stiftung zur Förderung der Geisteswissenschaften"
1 Satzung DessauerMosesMendelssohnStiftungzurFörderungder Geisteswissenschaften" Präambel Die DessauerMosesMendelssohnStiftungzurFörderungderGeisteswissenschaften"fühltsichdemAnliegen ihrer1929begründetenvorgänger
MehrBürger-Stiftung Vettelschoß
Bürger-Stiftung Vettelschoß Stiftungsgeschäft Hiermit errichtet die Ortsgemeinde Vettelschoß die Bürger-Stiftung mit Sitz in 53560 Vettelschoß. Mit der Stiftung verfolgen wir das Ziel, die Kultur-, Jugend-
MehrDie Weisungsbindungen der Gemeindevertreter in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen
Uwe Lieschke A2005/ 918 Die Weisungsbindungen der Gemeindevertreter in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen Ein Beitrag zur Beseitigung von Widersprüchen bei der Auslegung des Gesellschafts-, des Kommunal-
MehrBibliografische Informationen digitalisiert durch
Vorwort 5 Literaturverzeichnis 13 1 Einführung und Konzeption 15 A. Gemeinnütziges Engagement in Deutschland 15 I. Vereinskultur, Stiftungslandschaft, Bürgerschaftliches Engagement, öffentlich-rechtliche
Mehr1 Einführung Kompetenzen des Aufsichtsrats und Unternehmensführung 35
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 21 I. Gegenstand und Methode der Untersuchung 21 II. Die börsennotierte Aktiengesellschaft - Überblick über die Entwicklung in Polen und Deutschland 22 2 Kompetenzen des
MehrNeufassung der Satzung der Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa
Neufassung der Satzung der Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa Frau Pauline Schwarzkopf errichtete im Andenken an Ihren Ehemann, Dr. Heinz Schwarzkopf, Mitinhaber der Firma Hans Schwarzkopf GmbH, im Jahre
MehrVerfassung 1. 1 Name, Rechtsform, Sitz. 2 Stiftungszweck
Verfassung 1 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Frankfurter Sparkasse. 2 (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. (3) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt
Mehr1 Name und Sitz des Vereins 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Gemeinnützigkeit des Vereins 4 Mitgliedschaft
1 Name und Sitz des Vereins Der am 11.01.2018 gegründete Verein hat seinen Sitz in Nandlstadt. Er führt den Namen Initiative NandlstadtElternFürKinder. 2 Aufgaben und Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt
MehrSatzung der Stiftung VCP Rheinland-Pfalz/Saar
Satzung der Stiftung VCP Rheinland-Pfalz/Saar 1 Name, Rechtsform und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung VCP Rheinland-Pfalz/Saar. (2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung
MehrHessische Mustersatzung für rechtsfähige Stiftungen des Bürgerlichen Rechts (Stand 5. November 2014) Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr
Hessische Mustersatzung für rechtsfähige Stiftungen des Bürgerlichen Rechts (Stand 5. November 2014) 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen... (2) Sie ist eine rechtsfähige
MehrS a t z u n g DONUM VITAE Stiftung deutscher Katholiken zum Schutz des menschlichen Lebens
S a t z u n g DONUM VITAE Stiftung deutscher Katholiken zum Schutz des menschlichen Lebens 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen DONUM VITAE Stiftung deutscher Katholiken zum Schutz
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/904. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 15/904 15. Wahlperiode 02. 05. 2003 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung A. Problem und Ziel Nach bisherigem Recht (seit 1.
MehrSATZUNG. der Deutsche Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
SATZUNG der Deutsche Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin 1 Name, Sitz und Rechtsform Die Stiftung führt den Namen Deutsche Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Sie ist eine
MehrSatzung der Grafe-Stiftung
Satzung der Grafe-Stiftung vom 19.06.2007 Auf der Grundlage des 10 des Gesetzes über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen Stiftungsgesetz vom 13.09.1990 (Gesetzblatt der DDR Teil I Seite 1483) hat
Mehr