Merkblatt. Vander Elst -Visa. (Visa für Drittstaatsangehörige zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland)

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1 VISASTELLE Eingang: Öffnungszeiten: Homepage: 1030 Wien, Strohgasse 14 c Telefon: /159 ab Uhr Fax: Mo., Mi., Do., Fr.: bis Uhr Di.: bis Uhr Stand: September 2014 Merkblatt Vander Elst -Visa (Visa für Drittstaatsangehörige zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland) Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden, ohne dass es hierzu einer Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf (sog. aktive Dienstleistungsfreiheit). Vor der Einreise ist in diesen Fällen ein Visumverfahren durchzuführen. Es wird ein Visum nach Vander Elst erteilt, das ausdrücklich zur entsprechenden Erwerbstätigkeit in Deutschland für die Dauer der Dienstleistungserbringung berechtigt. Firmeninterne Entsendungen, d.h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst (Ausnahme: ein konkretes Projekt bzw. ein konkreter Auftrag wird von dem entsendenden Unternehmensteil im ersten EU- Mitgliedstaat organisiert und verwirklicht). Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (österreichischer Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EG oder Daueraufenthalt EU ) und die für eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines Visums nach Vander Elst befreit. Ist durch den langfristig Aufenthaltsberechtigten eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten beabsichtigt, ist ein Visumantrag weiterhin erforderlich. Zur persönlichen Antragstellung vereinbaren Sie bitte online über die oben angeführte Homepage der Deutschen Botschaft einen Termin (je ein Termin pro Antragsteller). Für die Erteilung eines Vander-Elst-Visums sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare zur Erteilung eines Aufenthaltstitels mit zwei biometriefähigen Fotos, sowie eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß 55 AufenthG. Das Antragsformular und die Belehrung gem. 55 AufenthG finden Sie im Internet unter: b) Reisepass des Antragstellers im Original (darf nicht älter als 10 Jahre sein) sowie eine Ablichtung derjenigen Passseiten, die Angaben zur Person, zur Gültigkeitsdauer und zum Ausstellungsort enthalten.

2 2 c) Geeigneter Nachweis über Aufenthalts-/Beschäftigungserlaubnis für Österreich (z. B. österreichischer Aufenthaltstitel; berechtigt der österreichische Aufenthaltstitel nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zusätzlich auch ein entsprechendes Arbeitsmarktdokument vorzulegen). Nachweise in Kopie sind ausreichend. Bitte beachten Sie: - die Gültigkeit des Passes muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Deutschland um mindestens drei Monate übersteigen. - der österreichische Aufenthaltstitel muss ebenfalls länger gültig sein als das beantragte Visum. d) Bestätigungsschreiben der entsendenden Firma (oder Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Angaben) bzgl. des Antragstellers mit folgenden Angaben: - seit wann ist der Antragsteller beschäftigt? - welche Tätigkeiten übt er im Unternehmen aus? - wie wird der Antragsteller brutto entlohnt? - wie sind die Beschäftigungsbedingungen während des Einsatzes in Deutschland? e) Vom Arbeitgeber ausgefüllter Fragebogen Dienstleistung in Deutschland ( 21 BeschV über Art, Dauer und Ort des Einsatzes (Anlage 1) f) Nachweis der von der Firma in D. zu erbringenden Dienstleistung (Vertrag/Auftrag inkl. Beginn- und Enddatum der durchzuführenden Arbeiten) h) Aktuelle Bescheinigung oder Datenausdruck der Gebietskrankenkasse, aus welchem die Anmeldezeiten des Dienstnehmers für die entsendende Firma zu entnehmen sind. i) Krankenversicherungsnachweis (abgestempelt von der jeweiligen Krankenkasse) für die beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes in Deutschland, z. B. von der Gebietskrankenkasse das Formular A1 - Download unter: &action=2 j) Visumsgebühr in Höhe von 60,- (bar). Bei gewünschter postalischer Retournierung des Passes zzgl. 6,- Auslagenerstattung für Rücksendung des Passes per Einschreiben. Das Visum kann in der Regel noch am selben Tag in der Zeit von Uhr durch den Antragsteller in Empfang genommen werden (Ausnahme: dienstags und freitags keine Visumausgabe). Sollte Ihnen die persönliche Abgabe in der Visastelle nicht möglich sein, können Sie den vollständigen Antrag auch per Post, Kurier oder Boten übersenden. Die Postanschrift der Visastelle lautet: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Wien - Visastelle - Postfach Wien

3 3 Die Visumsgebühr (i. H.v. 60,- ) und Auslagenerstattung (i. H.v. 6,- ) für die Rücksendung des Passes per Einschreiben ist im Falle der postalischen Übermittlung des Antrages unter Angabe des Verwendungszweckes Vander Elst Visum für [Name des Antragstellers] auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Deutsche Botschaft in Wien IBAN: AT BIC: BKAUATWW Zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen ist bei postalischer Übermittlung der Antragsunterlagen unbedingt auch pro Antragsteller eine vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Haftungsausschlusserklärung (Anlage 2) zur Retournierung des Reisepasses inkl. Visum zu übermitteln. Die Übersendung des Reisepasses inkl. Visum ist nur innerhalb Österreichs möglich. Bitte beachten Sie, dass es bei postalischer Beantragung des Visums aufgrund der Postlauf- und Überweisungszeiten zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommt. Die Visastelle behält sich im Ausnahmefall vor, weitere Unterlagen anzufordern bzw. zur Glaubhaftmachung des Aufenthaltszwecks u. U. um eine persönliche Vorsprache zu bitten. Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

4 4 Anlage 1 zum Visumsantrag nach Vander Elst Dienstleistung in Deutschland ( 21 BeschV) 1. Entsendefirma in Österreich (bitte genau ausfüllen oder Firmenstempel): 2. Auftraggeber in Deutschland (Firma bitte genau bezeichnen): 3. Genauer Einsatzort in Deutschland: Bezeichnung der durchzuführenden Arbeiten: Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten:...

5 5 Anlage 2 zum Visumsantrag nach Vander Elst Haftungsausschlusserklärung für die Übersendung von Reisepässen und Aufenthaltstiteln im Rahmen der Visumserteilung Absender: Geb. am: Ich bitte die Botschaft/das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in meinen auf meine Kosten per Einschreiben an die obige oder an folgende Anschrift zu senden: Ich versichere, dass ich berechtigt bin, diese Gegenstände in Empfang zu nehmen bzw. bevollmächtige ich hiermit die oben angeführte Person/Firma diese Gegenstände für mich in Empfang zu nehmen. Ferner verzichte ich auf Schadensersatzansprüche gegen Bedienstete der Botschaft und des Auswärtigen Amtes, die mir aus einem möglichen Verlust oder einer Beschädigung bei der Verwahrung oder beim Transport entstehen könnten, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (Ort und Datum) (Unterschrift)

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