Unterrichtung. I. Öffentlicher Teil - 1 -
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- Hermann Walter
- vor 7 Jahren
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1 - 1 - Unterrichtung über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Malborn am Mittwoch, dem 04. März 2015 um Uhr im Bürgerhaus in Thiergarten Ortsbürgermeisterin Hogh eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Sie stellte fest, dass die Mitglieder des Ortsgemeinderates nach ordnungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Zahl erschienen waren. Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben. Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloss der Ortsgemeinderat aufgrund des Antrages der Vorsitzenden den Tagesordnungspunkt 4 Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Sondergebiet Mineralwasser zunächst nichtöffentlich zu beraten. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung neuer Ratsmitglieder 2. Information des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel zum geplanten Flurbereinigungsverfahren 3. Kooperation mit einem Träger zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) 4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Sondergebiet Mineralwasser 5. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Nikolausquelle 6. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Hasenwies 7. Stellungnahme der OG Malborn zum Flächennutzungsplan 8. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin 9. Einwohnerfragestunde 10. Verschiedenes I. Öffentlicher Teil Zu Top 1: (Verpflichtung neuer Ratsmitglieder) Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete Ortsbürgermeisterin Hogh gemäß 30 Abs. 2 GemO das Ratsmitglied Sebastian Kluth namens der Ortsgemeinde durch Handschlag und wies ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten hin.
2 - 2 - Zu Top 2: (Informationen des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Die Vorsitzende wies darauf hin, dass entsprechend dem Wunsch des Ortsgemeinderates Malborn weitere Informationen zu dem beantragten Bodenordnungsverfahren gegeben werden sollen. Hierzu begrüßte sie die Herren Alles und Langens vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel. Herr Alles zeigte einleitend auf, dass schon verschiedene Termine in Malborn stattfanden, bei denen er die Möglichkeiten und Verfahrensschritte eines Bodenordnungsverfahrens erläutert habe. Im Zuge der Verfahrensfreigabe sei eine Projektuntersuchung sowie eine Kosten- und Wirkungsanalyse mit einem positiven Ergebnis erfolgt. Weiterhin habe der Ortsgemeinderat den entsprechenden Beschluss gefasst und eine Akzeptanzermittlung sei bei den naturschutzrechtlich anerkannten Vereinen erfolgt. Nunmehr stehe noch eine Akzeptanzermittung bei den Grundstückseigentümern aus. Sollten sich mehr als 50 % der Grundstückseigentümer positiv aussprechen, könnte die Freigabe des Flurbereinigungsverfahrens erfolgen. Das Flurbereinigungsverfahren sei für die Landwirtschaft positiv, da das Wegenetz reduziert sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen arrondiert und zu größeren Schlägen zusammen gefasst werden. Im Bereich der Wasserwirtschaft könne in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde und der Unteren Wasserbehörde für die Gemarkung Malborn eine Bestandsanalyse erfolgen und ein eigenes Gewässerkonzept erstellt werden. Dadurch könnten Wasserströme gelenkt und ein hoher Anteil des oberhalb der Ortslage anfallenden Oberflächenwassers frühzeitig abgeleitet werden. Weitere wichtige Auswirkungen habe die Flurbereinigung in die Bereiche Landespflege und Kommunalplanung. Für Kleinstbesitzer von Flächen könnte das Eigentum neugeordnet, Erbengemeinschaften aufgelöst und das Grundbuch aktualisiert werden. Der Verfahrensablauf und die Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wurde den Anwesenden erläutert. Das vorläufige Verfahrensgebiet werde wie folgt begrenzt: - im Westen durch das Bachtal des Speicherbaches - im Süden durch die Gemarkungsgrenze zu Hermeskeil und Damflos - im Norden durch das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Hilscheid und die L im Osten durch den angrenzenden Gemeindewald Herr Alles führte zur Finanzierung aus, dass die Verfahrenskosten vom Land Rheinland- Pfalz getragen würden. Die konkreten Ausführungskosten von max /ha LN(= ) würden mit 80 % (= ) bezuschusst, so dass ein Eigenanteil von 20 % (= ) verbleibe. Hierbei sei eine Verfahrensgröße von 500 ha angenommen worden. Seitens der Landwirte seien bereits Bedenken zu dem Flurbereinigungsverfahren geäußert worden. Hierbei handele es sich insbesondere um Flächenverluste durch Ausweisung von Gewässerrandstreifen. Hierzu führte Herr Alles aus, dass auch jetzt schon ein Mindestabstand für Pflanzenschutz- und Düngemittel bestehe. Der Flächenverlust werde innerhalb
3 - 3 - der Bodenordnung wertgleich abgefunden. Bei einer 15 ha großen landwirtschaftlichen Fläche würden ca. 5 % der Fläche als Vorrangfläche ausgewiesen. Die Maßnahmen für den Bereich der Gewässer erfolge über die Aktion Blau. Diese werde nicht über das Flurbereinigungsverfahren abgewickelt. Die Finanzierung erfolge durch einen Landeszuschuss in Höhe von 90 % und einen Eigenanteil in Höhe von 10 %, der von der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf übernommen werde. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz habe vorgeschlagen, die Flurbereinigung nur auf den nördlichen Bereich der Gemarkung Malborn zu begrenzen. Dies bedeute, dass sich die Fläche um ca. 125 ha und die Ausführungskosten um ca verringern würden. Sie begründe dies damit, dass die übrigen Flächen zur Lösung von wasserwirtschaftlichen Problemen nicht benötigt werden und größere zusammenhängende Schläge bereits vorhanden seien. Abschließend wies Herr Alles darauf hin, dass bei einem freiwilligen Landtausch keine Baumaßnahmen erfolgen werden. Nunmehr sei eine Entscheidung seitens der Ortsgemeinde zu treffen, ob eine Akzeptanzermittlung bei den Eigentümern der Flächen durchgeführt und welche Flächen letztendlich im Flurbereinigungsverfahren berücksichtigt werden sollen. Ortsbürgermeisterin Hogh wies insbesondere darauf hin, dass die Ortsgemeinde für die Unterhaltung der Wirtschaftswege zuständig und die finanzielle Situation der Ortsgemeinde auch berücksichtigt werden müsse. In der Vergangenheit sei festgestellt worden, dass Landwirte Wege umfahren, um ihre landwirtschaftlichen Flächen besser nutzen zu können. Zur Anhörung der anwesenden Einwohner beschloss der Ortsgemeinderat die Sitzung zu unterbrechen. Während der Sitzungsunterbrechung wurden verschiedene Anfragen durch Herrn Alles beantwortet. Auf Bitte der Anwesenden soll die Präsentation des DLR diesen zur Verfügung gestellt werden. Nach Aufnahme der Sitzung beantragte Ratsmitglied Justinger, einen Antrag an die Jagdgenossenschaft zu richten, ob diese sich an den Kosten des Flurbereinigungsverfahrens beteiligt. Nach erfolgter Beratung beschloss der Ortsgemeinderat dem Antrag zuzustimmen. Die Antwort des Jagdgenossenschaft soll bis Ende April 2015 vorliegen. Der Beschluss erfolgte mit 12 Ja-Stimmen, 2 Stimm-Enthaltungen und 1 Nein-Stimme. Zu Top 3: (Kooperation mit einem Träger zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)) Ortsbürgermeisterin Hogh teilte mit, dass in der in Trägerschaft der Ortsgemeinde betriebenen Kindertagesstätte Mosaik regelmäßig junge Menschen ein sogenanntes Vorpraktikum absolvieren. In den meisten Fällen würden die Teilnehmer solcher Praktika im Anschluss die fachpädagogische Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in beginnen. Bei aktueller Auslastung der für die Ausbildung zuständigen Berufsfachschulen hätten diese ein Bewertungssystem zur Festlegung der Aufnahmereihenfolge nach vorschulischem Notendurchschnitt festgelegt. Zur Anhebung des Notendurchschnittes wirke sich ein vorhergehendes Praktikum in einer Kindertagesstätte jedoch nicht mehr auf die Anhebung des Notendurchschnittes aus. Hierzu werde der Nachweis der Teilnahme an einem FSJ hingegen verlangt.
4 - 4 - Zur Stärkung der Position der an diesem Berufsbild interessierten jungen Menschen sowie dem erhofften Effekt, diese nach deren Ausbildung ggf. anstellen und langfristig an die Kindertagesstätten binden zu können, sollte die Möglichkeit zur Durchführung eines FSJ für die Einrichtung geschaffen werden. Da jedoch die kommunalen Träger von Kindertagesstätten und auch eine Verbandsgemeinde nicht Träger zur Durchführung des FSJ sein können, müsse hierfür eine Kooperation mit einem Träger des FSJ eingegangen werden. Hierzu biete sich eine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bund (IB) in Koblenz an. Der IB sei ein freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit. Eine solche Kooperation würde die gesamte verwaltungsmäßige Abwicklung von der Einstellung bis zur Beendigung des FSJ beinhalten. Darin inbegriffen sei auch die gesetzlich vorgeschriebene Bildungsarbeit. Die Kosten zur Durchführung eines FSJ würden sich wie folgt gliedern und im Einzelfall von dem Kooperationspartner abgerechnet werden: Taschengeld für den Absolventen (min. 200, max. 348 ) 250,00 Sozialversicherung (41 %) 102,50 Bildungskostenanteil 175,00 Verwaltungskosten inkl. 19 % Umsatzsteuer 24,99 Summe 552,49 Die vorgenannten Kosten seien, außer den Verwaltungskosten, nach 6 Absatz 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes mit 87,5 v.h. erstattungsfähig. Der Träger übernehme, wie bei den üblichen Personalkosten auch, 12,5 v.h. der Kosten zuzüglich den Brutto-Verwaltungskosten von 24,99, also 90,93 / Monat für die Durchführung eines FSJ. Dabei sei zu beachten, dass die vorgenannten Kosten nur bei tatsächlicher Besetzung der Stelle anfallen. Eine fortlaufende Zahlungsverpflichtung gegenüber dem IB bei unbesetzter Stelle bestehe nicht. Nach erfolgter Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, eine Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) in Koblenz zur Durchführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) einzugehen. Die Verwaltung wird gebeten den entsprechenden Vertrag vorzubereiten und zur Unterschrift vorzulegen. Zu Top 4: (Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Sondergebiet Mineralwasser ) Nach Wiedereintritt in den öffentlichen Teil der Sitzung teilte Ortsbürgermeisterin Hogh mit, dass sich für die Ortsgemeinde Malborn durch die eingeräumte Funktion Wohnen in den Gewerbegebieten verschiedene Probleme ergeben. Zum einen löse die Funktion Wohnen nach den Vorstellungen und derzeitigen Beschlüssen des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf zum Flächennutzungsplan eine Erweiterung der Abstandsregelungen zu möglichen Windkraftanlagen aus. Anstelle der sonst üblichen Radien von 500 m um Gewerbegebiete werde durch die Funktion Wohnen der Abstand auf 800 m erweitert. Somit werde Wohnen im Gewerbegebiet mit dem Wohnen in der Ortslage gleichgesetzt, während für Aussiedlerhöfe ein Mindestabstand von 500 m gelten soll.
5 - 5 - Des Weiteren sei die Funktion Wohnen unmittelbar an den Gewerbebetrieb gebunden. Werde der Betrieb aufgegeben, könne der Wohnraum nicht mehr legal genutzt werden. Die Folge sei Leerstand des Gebäudes. Nach erfolgter Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Funktion Wohnen innerhalb des Sondergebietes Mineralwasser nicht mehr zuzulassen und den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Zu Top 5: (Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Nikolausquelle ) Ortsbürgermeisterin Hogh teilte mit, dass sich für die Ortsgemeinde Malborn durch die eingeräumte Funktion Wohnen in den Gewerbegebieten verschiedene Probleme ergeben. Zum einen löse die Funktion Wohnen nach den Vorstellungen und derzeitigen Beschlüssen des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf zum Flächennutzungsplan eine Erweiterung der Abstandsregelungen zu möglichen Windkraftanlagen aus. Anstelle der sonst üblichen Radien von 500 m um Gewerbegebiete werde durch die Funktion Wohnen der Abstand auf 800 m erweitert. Somit werde Wohnen im Gewerbegebiet mit dem Wohnen in der Ortslage gleichgesetzt, während für Aussiedlerhöfe ein Mindestabstand von 500 m gelten soll. Des Weiteren sei die Funktion Wohnen unmittelbar an den Gewerbebetrieb gebunden. Werde der Betrieb aufgegeben, könne der Wohnraum nicht mehr legal genutzt werden. Die Folge sei Leerstand des Gebäudes. Nach erfolgter Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Funktion Wohnen innerhalb des Gewerbegebietes Nikolausquelle nicht mehr zuzulassen und den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Der Beschluss erfolgte mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme. Zu Top 6: (Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Hasenwies Ortsbürgermeisterin Hogh teilte mit, dass sich für die Ortsgemeinde Malborn durch die eingeräumte Funktion Wohnen in den Gewerbegebieten verschiedene Probleme ergeben. Zum einen löse die Funktion Wohnen nach den Vorstellungen und derzeitigen Beschlüssen des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf zum Flächennutzungsplan eine Erweiterung der Abstandsregelungen zu möglichen Windkraftanlagen aus. Anstelle der sonst üblichen Radien von 500 m um Gewerbegebiete werde durch die Funktion Wohnen der Abstand auf 800 m erweitert. Somit werde Wohnen im Gewerbegebiet mit dem Wohnen in der Ortslage gleichgesetzt, während für Aussiedlerhöfe ein Mindestabstand von 500 m gelten soll. Des Weiteren sei die Funktion Wohnen unmittelbar an den Gewerbebetrieb gebunden. Werde der Betrieb aufgegeben, könne der Wohnraum nicht mehr legal genutzt werden. Die Folge sei Leerstand des Gebäudes.
6 - 6 - Nach erfolgter Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Funktion Wohnen innerhalb des Gewerbegebietes Hasenwies nicht mehr zuzulassen und den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Zu Top 7: (Stellungnahme der OG Malborn zum Flächennutzungsplan) Einleitend verwies die Ortsbürgermeisterin auf die den Ratsmitgliedern im Entwurf vorliegende Stellungnahme und Erläuterungen zum Flächennutzungsplan Teilfortschreibung Windenergie. Die Stellungnahme sei von Herrn Synwoldt im Auftrag des Ortsgemeinderates erstellt worden. Der Ortsgemeinderat zeigte sich mit den Ausführungen einverstanden und beschloss, die Stellungnahme in der vorliegenden Form anlässlich der 2. Offenlage des Flächennutzungs- planes Teilfortschreibung Windenergie bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Zu Top 8: (Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin) Ortsbürgermeisterin Hogh informierte den Rat, dass die Ortsgemeinde Malborn als Investitions- und Maßnahmenschwerpunktgemeinde 2015 in der Dorferneuerung anerkannt worden sei. Die offizielle Anerkennung erfolge während einer Informationsveranstaltung am in Budenheim. Durch die Anerkennung erhalte die Ortsgemeinde bei anerkannten Maßnahmen eine erhöhte Förderquote bis 90 v.h.. Es gelte nunmehr die vorgesehenen Projekte zu überarbeiten und die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Zunächst solle die Dorfmoderation angegangen werden. Die Maßnahme sei mit ca veranschlagt und könne mit 90 v.h. gefördert werden. Zu Top 9: (Einwohnerfragestunde) Auf Anfrage teilte die Ortsbürgermeisterin mit, dass der Bachlauf an der Klosterstraße in der Unterhaltungspflicht der Anlieger stehe. Zunächst solle ein Ortstermin zur Feststellung der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierbei sei auch zu prüfen, ob seitens der Ortsgemeinde zunächst eine Freistellung erfolgen und alle weiteren Maßnahmen zukünftig durch die Anlieger erledigt werden können. Zu Top 10: (Verschiedenes) Die Vorsitzende informierte über den Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft. Anmeldeschluss sei der Unter Bezugnahme auf die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde sprach sie sich für eine Teilnahme an dem Wettbewerb aus. Seitens des Rates wurde der Vorschlag befürwortet. Insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigten Maßnahmen sei es wünschenswert, wenn seitens der Kommission Anregungen unterbreitet werden. Anschließend beschloss der Ortsgemeinderat, an dem Wettbewerb teilzunehmen.
- 1 - Unterrichtung. Ortsbürgermeisterin Hogh eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden.
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