Exposé. Vorläufiger Titel der Dissertation. Social Networks im Arbeitsverhältnis. Verfasserin. Mag. Karolin Andréewitch

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1 Exposé Vorläufiger Titel der Dissertation Social Networks im Arbeitsverhältnis Verfasserin Mag. Karolin Andréewitch angestrebter akademischer Grad Doktorin der Rechtswissenschaften (Dr. iuris) Wien, im Jänner 2012 Studienkennzahl lt. Studienblatt: A Dissertationsgebiet lt. Studienblatt: Betreuerin / Betreuer: Rechtswissenschaften Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal

2 Darstellung des Dissertationsvorhabens Social Networks sind heutzutage aus dem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Selbst Personen, die bei keinem einzigen Anbieter Mitglied sind, werden täglich durch die Medien und ihre Mitmenschen an das Phänomen Social Media erinnert. Insbesondere seit der Gründung von Facebook, dem weltweit populärsten Netzwerk, im Jahr 2004 boomen soziale Netzwerke jeglicher Art. Neben Facebook stellen unter anderem LinkedIn, MySpace, StudiVZ, Twitter und XING bekannte Plattformen dar. Abgesehen von der Veränderung unserer Gesellschaft, die mit dieser fortschreitenden Vernetzung einhergeht, werfen soziale Netzwerke auch im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen zahlreiche rechtliche Fragen auf. Ziel der Dissertation ist es, jene Probleme detailliert zu beleuchten, die sich durch die steigende Bedeutung von Social Networks im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch im Verhältnis der Arbeitnehmer untereinander, ergeben. Am Anfang der Arbeit wird auf technische und sozialwissenschaftliche Aspekte der am weitest verbreiteten Netzwerke eingegangen. Dabei soll die historische Entwicklung des Phänomens Social Networks beschrieben sowie die konkreten Funktionen der Netzwerke dargestellt werden. Die Beweggründe zur Nutzung von Social Networks bzw. das konkrete Nutzungsverhalten werden anhand quantitativer Daten veranschaulicht. Im Rahmen dieser Darstellung sollen auch mögliche zukünftige Entwicklungsszenarien skizziert werden. In einem nächsten Schritt wird auf die rechtlichen Fragestellungen der Nutzung von Social Networks am Arbeitsplatz eingegangen. Dabei sollen Regelungsmöglichkeiten, allfällige Verbote von Seiten des Arbeitgebers sowie das zulässige Ausmaß der arbeitgeberischen Kontrolle in Bezug auf die Verwendung von sozialen Netzwerken während der Arbeitszeit behandelt werden. Ebenso wird auf mögliche rechtliche Konsequenzen einer unerlaubten Nutzung von Social Networks eingegangen. In diesem Abschnitt wird eine Parallele zu den Regelungen bezüglich der allgemeinen Internetnutzung am Arbeitsplatz gezogen. Die bisherige Literatur widmet sich in diesem Zusammenhang in erster Linie der Zulässigkeit der privaten Nutzung des Telefons sowie dem Verfassen von s. Im Zeitalter des Web 2.0 werden sich in Zukunft allerdings auch vermehrt Problemstellungen in Bezug auf Social Networks ergeben. 2

3 Ein weiterer Teil der Arbeit wird sich der Frage widmen, inwiefern der potentielle Arbeitgeber im Bewerbungsprozess beziehungsweise der Arbeitgeber im bereits bestehenden Arbeitsverhältnis Einsicht in Beiträge seiner (potentiellen) Mitarbeiter auf Social Network Sites nehmen und diese bei seiner Entscheidung oder seiner Bewertung berücksichtigen darf. Dabei gilt es zu untersuchen, ob der Arbeitgeber an die beschafften Informationen allenfalls rechtliche Sanktionen knüpfen darf. Hierbei spielen auch datenschutzrechtliche Aspekte eine wesentliche Rolle, weshalb auf die Schnittstelle zwischen arbeitsrechtlichen Regelungen und dem Datenschutzrecht nach dem DSG (Datenschutzgesetz) einzugehen sein wird. Eine zusätzliche Schnittstelle ergibt sich mit dem Verfassungsrecht. Insbesondere das verfassungsmäßig gewährleistete Recht auf freie Meinungsäußerung gilt es in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Überdies ist in diesem Kapitel ein allfälliges Beweisverwertungsverbot rechtswidrig erlangter Informationen im Zivilprozess zu behandeln. Hierbei gilt es die Frage zu erörtern, ob der Arbeitgeber Beweismittel, die er auf Social Network Sites rechtswidrig erlangt hat, in einem Verfahren gegen den Arbeitnehmer verwenden darf. Die aktuelle Thematik des sogenannten Cybermobbings wird in der Dissertation ebenfalls erläutert. Unter diesem neuen Schlagwort versteht man die wiederholte psychische Belästigung von Personen via Internet. Eine Begriffsdefinition, die Erläuterung der verschiedenen Erscheinungsformen des Cybermobbings und die Darlegung möglicher Folgen bei den Betroffenen sollen eine Einführung in das Thema bieten. Im Anschluss daran wird die Frage behandelt, ob und wenn ja, welche Pflichten den Arbeitgeber zum Schutz seiner Mitarbeiter vor Mobbing treffen. Umgekehrt gilt es die rechtlichen Möglichkeiten der Betroffenen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber aufzuzeigen. Darüber hinaus werden die drohenden Konsequenzen für den Arbeitgeber im Falle der Nichterfüllung seiner Pflichten behandelt. Diese werden nicht nur aus arbeitsrechtlicher Sicht beleuchtet, sondern auch schadenersatzrechtlich näher untersucht. Eine Diskussion der Möglichkeiten und Grenzen von Vorgaben des Arbeitgebers betreffend die Beitrittspflicht seiner Mitarbeiter zu Social Networks bildet einen weiteren Bestandteil der Dissertation. Konkret wird der Frage nachgegangen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichten darf, einem firmenexternen oder -internen Netzwerk beizutreten. Ebenso ist zu erörtern, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Arbeitgeber (etwa zu Werbungszwecken) Einfluss auf den Inhalt der virtuellen Kommunikation seiner Mitarbeiter 3

4 nehmen darf. Dabei soll auf die zulässigen arbeitsvertraglichen Regelungen, auf die Möglichkeiten im Rahmen des arbeitgeberischen Weisungsrechts, aber auch auf die Rolle des Betriebsrates in diesem Kontext eingegangen werden. Abschließend soll der verstärkte Trend zur Abwerbung von Mitarbeitern über Social Network Sites beleuchtet werden. Hierbei werden in erster Linie Möglichkeiten und Grenzen von Konkurrenzverboten, die dem Arbeitnehmer auferlegt wurden, untersucht. Da Social Networks völlig neue Dimensionen der Rekrutierung eröffnen, sollen insbesondere auch wettbewerbsrechtliche Aspekte nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) behandelt werden. 4

5 Forschungsstand Social Networks als spezifische Ausprägung des Web 2.0 existieren in ihrer heutigen weitverbreiteten Form erst seit wenigen Jahren. Experten gehen davon aus, dass die Nutzerzahlen der wesentlichen Social Networks ihren Höhepunkt noch nicht erreicht haben und zumindest mittelfristig weiterhin stark steigen werden. Dadurch ergibt sich ein breites Forschungsfeld für die verschiedensten Disziplinen. Der wissenschaftliche Diskurs ist dabei unterschiedlich weit vorangeschritten. Während ein breites Spektrum an Literatur dem Phänomen Social Media in soziologischer Hinsicht Rechnung trägt, ist dieses Thema aus rechtlicher Perspektive bisher noch wenig behandelt worden. In der österreichischen Rechtsliteratur sind lediglich arbeitsrechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Internetnutzung am Arbeitsplatz im Allgemeinen stellen, hinreichend untersucht worden. Die inhaltliche Kontrolle von Beiträgen im Internet, ein Aspekt, der seit dem Bestehen von Social Networks an Relevanz gewinnt, wurde demgegenüber juristisch noch kaum bewertet. Eine weitere Frage, die vor dem Hintergrund der österreichischen Rechtsordnung noch nicht ausreichend behandelt wurde, betrifft den Beitritt von Arbeitnehmern zu Netzwerken auf Anordnung des Arbeitgebers. Die Rechtsforschung ist im Zusammenhang mit dem vorliegenden Dissertationsthema im angelsächsischen Raum weiter vorangeschritten als in Deutschland und Österreich. Insbesondere in den USA, dem Mutterland der Social Networks, existiert bereits eine Fülle an Literatur zu unterschiedlichsten arbeitsrechtlichen Aspekten, die sich in diesem Kontext ergeben. In Deutschland und Österreich wurde das Thema Social Networks hingegen erst vereinzelt zum Gegenstand rechtlicher Abhandlungen gemacht. 1 Die Beiträge beschränken sich dabei auf Artikel in Fachzeitschriften, in denen jedoch lediglich Einzelaspekte der Thematik aufgegriffen werden. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Dissertation mit der Zielsetzung, einen Beitrag zur Schließung dieser Forschungslücke in Österreich zu leisten, als gerechtfertigt. 1 So z.b. in Deutschland Bissels/Lützeler/Wisskirchen, Facebook, Twitter & Co.: Das Web 2.0 als arbeitsrechtliches Problem, Betriebsberater 2010, 2433; in Österreich Majoros, Social Networks und Arbeitsrecht, ecolex 2010,

6 Methodik Der überwiegende Teil der Dissertation soll aus rechtsdogmatischer Sicht beleuchtet werden. Für die Beantwortung der zentralen Fragestellungen werden demnach die anwendbaren Rechtsnormen systematisch aufgearbeitet und interpretiert sowie relevante Gerichtsurteile analysiert. Als Quellen werden hierfür insbesondere Fachbücher, Monographien, Kommentare und Fachbeiträge in Zeitschriften herangezogen. Dabei soll neben den bereits bestehenden österreichischen Beiträgen vor allem auch deutsche und angelsächsische Literatur Berücksichtigung finden. Das erste Kapitel der Arbeit, das die technischen und sozialwissenschaftlichen Aspekte der Social Networks behandelt, wird sich überdies auf empirische Daten stützen. Diese sollen unter anderem im Rahmen von Interviews mit ausgewählten Experten gewonnen werden. Grobgliederung der Dissertation 1. Kapitel: Social Networks eine technische und sozialwissenschaftliche Einordnung 2. Kapitel: Kontrolle der Nutzung von Social Networks durch den Arbeitgeber 3. Kapitel: Inhaltliche Kontrolle von Beiträgen in Social Networks durch den (potentiellen) Arbeitgeber 4. Kapitel: Social Networks als Instrument für Cybermobbing 5. Kapitel: Beitrittspflicht zu Social Networks Möglichkeiten und Grenzen von Vorgaben des Arbeitgebers 6. Kapitel: Social Networks aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive 6

7 Zeitplan SS 2011 WS 2011/2012 SS 2012 WS 2012/2013 SS 2013 Studieneingangsphase Themenfindung und Gliederung Dissertation Erstellung der Rohfassung des ersten Kapitels Erstellung der Rohfassung der restlichen Dissertation Korrekturphase Erstellung der Endfassung Die Studieneingangsphase umfasst die im Rahmen des Doktoratsstudiums noch ausständigen verpflichtenden Lehrveranstaltungen. Im Sommersemester 2011 gilt es das Seminar zur Vorstellung des Dissertationsvorhabens (Prof. Windischgrätz/Prof. Brodil) sowie ein Seminar aus Verfassungsrecht (Prof. Hammer) zu absolvieren. Folgende Wahlfächer sind ebenfalls zu besuchen: KU Regulierung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste, KU Konfliktlösung im Arbeitsverhältnis, KU Internationales Bauvertragsrecht - FIDIC - Vertragsmuster, KU Einführung in Rechtsordnungen der ehemaligen sozialistischen Länder. Im vergangenen Jahr wurde mit der Recherchearbeit für den technischen und sozialwissenschaftlichen Teil der Dissertation begonnen. In den darauffolgenden Monaten soll schrittweise die restliche Dissertation verfasst werden, wobei einzelne Kapitel in regelmäßigen Abständen Herrn Professor Mazal zur Absprache übermittelt werden sollen. 7

8 Vorläufiges Literaturverzeichnis Adamek, Die facebook-falle, 2011 Berscheid/Kunz/Brand (Hg), Praxis des Arbeitsrecht, 2003 Brodil, Datenschutz im Arbeitsrecht, 2010 Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen, 2010 Däubler, Internet und Arbeitsrecht, 2002 Faerman, Faceboom, 2010 Fasching, Lehrbuch des österreichischen Zivilprozeßrechts, 1990 Gerhartl, Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis, 2009 Goricnik, Weisungsrecht des Arbeitgebers und unkündbare Arbeitsverhältnisse, RdW 2001 Hejny, Total sozial vernetzt! oder der Trend, alles über sich preiszugeben, 2009 Jaksch-Ratajczak, Aktuelle Rechtsfragen der Internetnutzung, 2010 Kodek, Rechtswidrig erlangte Beweismittel im Zivilprozess, 1987 Koziol/Welser (Hg), Bürgerliches Recht II, 2007 Löschnigg, Datenermittlung im Arbeitsverhältnis, 2009 Majoros, Mobbing, 2010 Marhold/Friedrich, Österreichisches Arbeitsrecht,

9 Marhold/Spreitzer, Rechts-Berater Arbeitswelt, 2003 Neumann-Braun (Hg), Freundschaft und Gemeinschaft im Social Web, 2011 Rebhahn, Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz, 2009 Sabara, Betriebsrat und Arbeitgeber, 2007 Schrank/Mazal, Arbeitsrecht, 2008 Steinschaden, Phänomen Facebook, 2010 Wittkower, Facebook and philosophy,

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