Lebensleistungsanerkennungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

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1 Lebensleistungsanerkennungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Kombirente verbesserte Erwerbsminderungsrente Zuschussrente 1

2 Rentendialog der Bundesregierung seit Herbst 2011 Überlegungen der Bundesregierung Neue Hinzuverdienstregeln für Erwerbsminderungs- und Altersrentner (Kombirente) Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten Zuschussrente für Niedrigverdiener, die jahrzehntelang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und zusätzlich vorgesorgt haben (Zuschussrente) Freiwillige Zusatzbeiträge des Arbeitgebers 2

3 Rentendialog der Bundesregierung seit Herbst 2011 Überlegungen der Bundesregierung Erhöhung des Reha-Budgets Obligatorische Altersvorsorge für Selbständige (Gesetzentwurf für Mai 2012 angekündigt) Verbraucherfreundliches Riestern (Vorbereitung eines Gesetzentwurfs durch das Finanzministerium) 3

4 Hinzuverdienst (Kombirente) Es gibt nur noch eine Hinzuverdienstgrenze. Diese orientiert sich am letzten Bruttoeinkommen. Es zählt das beste jährliche Bruttoeinkommen der letzten 15 Jahre. Rente und Hinzuverdienst dürfen zusammen diese Grenze nicht überschreiten. Aber: Hinzuverdienstgrenze wie bisher mindestens 400 Euro 4

5 Hinzuverdienst (Kombirente) Bestes Jahr möglicher Hinzuverdienst Rente jährliche Jahresbruttoentgelte der letzten 15 Jahre Rentenbezug 5

6 Hinzuverdienst (Kombirente) Beispiel: Das höchste Jahresbruttoentgelt der letzten 15 Jahre betrug Euro (monatlich Euro). Die Bruttorente beträgt Euro monatlich. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt somit Euro. Überschreiten die Einkünfte die Hinzuverdienstgrenze von Euro, wird die Rente centgenau gekürzt. 6

7 Hinzuverdienst (Kombirente) Überprüfung des Hinzuverdienstes wird versicherten- und verwaltungsfreundlicher: Überprüfung des Einkommens grundsätzlich am 1. Juli Maßgeblich ist grundsätzlich das Einkommen im vergangenen Kalenderjahr. Rückgriff auf bereits gemeldetes Entgelt Einkommensänderungen im laufenden Jahr bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Aber: Einkommensminderungen von mind. 10% werden berücksichtigt. 7

8 Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten Bei Eintritt der Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr wird nach derzeitigem Recht eine Zurechnungszeit vom Leistungsfall bis zum 60. Lebensjahr berücksichtigt. Künftig verlängert sich die Zurechnungszeit schrittweise bis zum 62. Lebensjahr analog zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr. 8

9 Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten Bei der Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung werden nach derzeitigem Recht sämtliche rentenrechtliche Zeiten bis zum Eintritt des Leistungsfalles berücksichtigt. Künftig werden die letzten vier Jahre vor dem Leistungsfall nur dann berücksichtigt, wenn sich dadurch eine höhere Rente ergibt. 9

10 Zuschussrente für Niedrigverdiener Die Zuschussrente ist keine eigene Rentenart! Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird unter bestimmten Voraussetzungen erhöht durch eine Aufwertung der Verdienste ab 1992 (Aufstockung vorhandener Entgeltpunkte) auf maximal das 31fache des aktuellen Rentenwerts (entspricht zurzeit einer Bruttorente von rund 850 Euro) 10

11 Zuschussrente für Niedrigverdiener Versicherungsrechtliche Voraussetzungen bis Versicherungsjahre (alle rentenrechtlichen Zeiten) 30 Beitragsjahre (Beitragszeiten, Kindererziehung, Pflege, Wehr- und Zivildienst usw. und Kinderberücksichtigungszeiten) Ab 2023 erhöhen sich die Anforderungen auf 45 Versicherungsjahre, davon 35 Beitragsjahre 11

12 Zuschussrente für Niedrigverdiener Ergänzende Altersvorsorge ab 2019 erforderlich 5 Jahre erforderlich im Jahre 2019 schrittweise Erhöhung bis Jahre erforderlich im Jahre 2049 Zur ergänzenden Altersversorgung gehören: Riesterrente, Basisrente (Rüruprente), betriebliche Altersversorgung und freiwillige Zusatzbeiträge des Arbeitgebers 12

13 Zuschussrente für Niedrigverdiener Auf die Zuschussentgeltpunkte wird eigenes Einkommen angerechnet. Grenzwert ist das 31fache des aktuellen Rentenwerts, das sind zurzeit rund 850 Euro. Einkommen von nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartnern wird ebenfalls angerechnet. Grenzwert ist das 62fache des aktuellen Rentenwerts, das sind zurzeit rund Euro. 13

14 Freiwillige Zusatzbeiträge des Arbeitgebers Arbeitgeber darf freiwillig Zusatzbeiträge zahlen. Voraussetzung: Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem Freiwilliger Zusatzbeitrag wird alleine vom Arbeitgeber getragen. Maximal Beiträge aus dem 1,5fachen des Arbeitsentgelts Beitragsbemessungsgrenze darf nicht überschritten werden. 14

15 Gesetzentwurf angekündigt Obligatorische Altersvorsorge für Selbständige Rund Selbständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, z.b. Handwerker, Künstler, Publizisten, Hebammen und Lehrer. Rund selbständige Landwirte sind über die landwirtschaftlichen Alterskassen abgesichert. Rund Selbständige sind freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Rund Freiberufler sind in berufständischen Versorgungswerken abgesicherte, z.b. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater und Notare. 15

16 Gesetzentwurf angekündigt Obligatorische Altersvorsorge für Selbständige Rund 3 Mio Selbständige sind aktuell nicht obligatorisch in einem öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem versichert. Zum Teil besteht jedoch bereits eine private Absicherung für das Alter. Zukünftig sollen alle Personen, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und die nicht anderweitig abgesichert sind, zu einer obligatorischen Altersversorgung verpflichtet werden. Art der Vorsorge soll selbst gewählt werden können (private oder gesetzliche Rentenversicherung). 16

17 Gesetzentwurf angekündigt Obligatorische Altersvorsorge für Selbständige Großzügige Übergangsfristen Für heute bereits 50-jährige gilt die Vorsorgepflicht nicht. Für 30 bis 50-jährige gelten weniger strenge Anforderungen an die Vorsorge. Für unter 30-jährige gilt die volle Vorsorgeverpflichtung. Ziel ist grundsätzlich eine Basisabsicherung oberhalb der Grundsicherung im Alter. 17

18 Gesetzentwurf angekündigt Verbraucherfreundliches Riestern Leitplanken für Anbieter privater Zusatzvorsorge werden enger gesetzt. Einführung eines standardisierten Informationsblattes. Bußgelder bei Fehlinformationen Bestimmte Kostenanteile von Riesterverträgen werden gedeckelt. Kosten für Anbieterwechsel werden auf 150 Euro begrenzt. 18

19 Lebensleistungsanerkennungsgesetz (Entwurf) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19

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